Schriftliche Frage 21 von Christian Görke (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Erklärung vom 1. Juli 2026 des Sonderbeauftragten des Präsidenten der Kir…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 21 von Christian Görke (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Erklärung vom 1. Juli 2026 des Sonderbeauftragten des Präsidenten der Kir…
Frage 21 (Christian Görke, Die Linke):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Erklärung vom 1. Juli 2026 des Sonderbeauftragten des Präsidenten der Kirgisischen Republik für Sanktionspolitik und Risikominimierung im Zusammenhang mit Sanktionen, Bakyt Sydykov (zugleich stellv. Vorsitzender des Ministerkabinetts der Kirgisischen Republik), angekündigten Maßnahmen und Aktivitäten, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die (mit ihrer Zustimmung) beschlossenen Sanktionen gegen Kirgistan im 20. und 21. EU-Sanktionspaket bei erfolgreicher Umsetzung der o. g. Erklärung möglichst schnell wieder aufgehoben werden (s. https://en.kabar.kg/ne ws/kyrgyzstan-undertakes-liquidation-of-50-lega l-entities/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. August 2026:
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheiden einstimmig über Sanktionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese Sanktionen zielen darauf ab, eine Verhaltensänderung zu bewirken. Sie werden von Gesprächsangeboten und regelmäßigem Austausch mit der EU-Kommission, insbesondere dem EU- Sonderbeauftragten für Sanktionen David O‘Sullivan, begleitet. Ein solcher Dialog besteht auch mit der kirgisischen Regierung. Zugleich nimmt die Bundesregierung Sanktionsumgehungen ausgesprochen ernst, denn sie tragen dazu bei, dass Russland weiterhin Waffen für seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine produzieren kann. Dieser Krieg bedroht europäische Sicherheitsinteressen. Entsprechend konsequent wird sich die EU auch weiterhin gegen Sanktionsumgehungen stellen. Die Bundesregierung begrüßt die Einsetzung des kirgisischen Sondergesandten für Sanktionen sowie die angekündigten Maßnahmen und unterstützt eine Intensivierung des Austausches mit dem EU- Sonderbeauftragten David O’Sullivan. Die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten werden die Möglichkeiten zur Rücknahme von Sanktionsmaßnahmen prüfen, sobald eine nachhaltige Verhaltensänderung festgestellt werden kann.
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