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Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V.

lobbyregister / register_entry 11.09.2026 · Original ↗

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Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der BGSD e.V. vertritt die Interessen der GebärdensprachdolmetscherInnen gegenüber Politik und Gesetzgebung. Er setzt sich insbesondere für die Sicherung und Weiterentwicklung der Rechte auf Nutzung der Gebärdensprache, die Etablierung und Professionalisierung des Berufsbildes, angemessene Arbeits- und Einsatzbedingungen, eine standardisierte und angemessene Vergütung sowie eine verbesserte soziale Absicherung ein. Dies erfolgt durch Stellungnahmen, Gespräche mit politischen und weiteren AkteurInnen sowie die Mitwirkung in Verbänden und Netzwerken. Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstige Interessenbereiche; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Geschlechterpolitik; Strafrecht; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Diversitätspolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rechte von Menschen mit Behinderung; Opferschutz; Rechtspolitik Regelungsvorhaben: - Faire Beitragsberechnung von GKV-Beiträgen für Solo-/Selbständige und Freiberuflern: Wir setzen uns für die Aufhebung des fiktiven Einkommens und für eine Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Freiberuflern und Selbstständigen in der freiwilligen GKV ein. Die ungerechte Mehrbelastung von freiwillig Versicherten in der GKV gegenüber Angestellten muss beendet werden. - Fairer Mutterschaftsschutz von Freiberuflerinnen und Selbstständigen verankern: Freiberuflerinnen und Selbstständige sind in der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt eines Kindes gegenüber Angestellten in mehrerer Hinsicht benachteiligt. Alle Frauen müssen in gleichem Maße unbürokratische, zeitnah, effizient und effektiv unterstützt werden. - Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Gerichtskommunikationshilfenverordnung berücksichtigen: Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.

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Keine Relationen.