Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Text
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Tätigkeit: Berufsverband
Als Berufsverband engagiert sich der BDÜ in allen die Sprachdienstleistungsbranche (Übersetzung, Gebärdensprach-/Dolmetschen) betreffenden Gesetzesvorhaben und berufspolitischer Anliegen (branchenspezifisch wie auf freiberufliche bzw. selbständige und angestellte Tätigkeit bezogen) durch Positionspapiere und Stellungnahmen, Teilnahme an Verbändeanhörungen, Stakeholdergespräche sowie Vor-Ort- und Online-Veranstaltungen, auch Dritter, als Mitglied in weiteren Verbänden und Netzwerken.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Datenschutz und Informationssicherheit; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Arbeitslosenversicherung; EU-Binnenmarkt; Rente/Alterssicherung; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Integration; Krankenversicherung; Opferschutz; Menschenrechte; Kultur; Zivilrecht; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsförderung; Unfallversicherung; Handel und Dienstleistungen; Urheberrecht; Rechtspolitik; Strafrecht; Kriminalitätsbekämpfung; Rechte von Menschen mit Behinderung; Berufliche Bildung; Entwicklungspolitik; Arbeitsmarkt; Familienpolitik; Terrorismusbekämpfung; Gesundheitsversorgung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Extremismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kommunikations- und Informationstechnik; Migration; Pflegeversicherung; Staatsorganisation; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Hochschulbildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Abschaffen von Kinderdolmetschen: Kinder und Jugendliche dolmetschen und übersetzen in vielen Fällen für ihre Eltern, weitere Angehörige oder Nachbarn, die nicht, noch nicht oder nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen, weil es an entsprechenden Strukturen zur Überwindung von Sprachbarrieren im Gemeinwesen - Ämter, Behörden, Schule, Kita usw. - mangelt. Dies verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Durch einen Rechtsanspruch auf qualifizierte Dolmetsch- und Übersetzungsleistung, mehrsprachige Personen und Unterlagen sowie weitere Maßnahmen sollen mehrsprachige Kinder in Deutschland vor Ausbeutung geschützt werden.
- Rechtsanspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistung im Gesundheitswesen verankern: Qualifizierte Sprachmittlung (Dolmetschen und Übersetzen) sollen Bestandteil aller entsprechender Sozialgesetzbücher werden, sodass für Menschen, die noch nicht, nicht oder nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen, der Zugang zu Vorsorsorge, Versorgung und Rehabilitation gewährleistet ist. Qualifikation, Bestell- und Auftragsabwicklung, Honorar und Qualitätssicherung sollen analog zum bereits bestehenden Rechtsanspruch auf Gebärdensprachdolmetschen geregelt werden.
- Statusfeststellungsverfahren gem. §7 SGB IV novellieren: Bei der Beauftragung von Freiberuflern, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.
- Faire Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie: Die EU-Plattformrichtlinie soll prekäre Arbeitsverhältnisse in sichere abhängige Beschäftigung wandeln. Wir begrüßen den Schutz vor prekärer Beschäftigung und Ausbeutung. Die Richtlinie ist jedoch so schwammig, dass sie alle Bereiche der Wirtschaft treffen wird. Bei der Umsetzung in deutsches Reht darf diese EU-Regelung nicht zu noch größerer Verunsicherung der Wirtschaft führt, als es die Statusfeststellung in Deutschland bereits tut. Freiberuflichkeit und Solo-/Selbstständigkeit müssen rechtssicher und modern möglich sein. Gemäß der aktuellen Regelung kann jeder
Auftraggeber, der eine digitale Projektmanagementsoftware verwendet, in die Situation kommen, als Plattform zu gelten. Das wollen wir verhindern.
- Faire Beitragsberechnung von GKV-Beiträgen für Solo-/Selbständige und Freiberuflern: Wir setzen uns für die Aufhebung des fiktiven Einkommens und für eine Berechnung des Beirages zur GKV nach tatsächlichem Einkommen von Freiberuflern und Selbstständigen in der freiwilligen GKV ein, wie es im Koalitionsvertrag 2021 versprochen wurde. Die ungerechte Mehrbelastung von freiwillig Versicherten in der GKV gegenüber Angestellten muss beendet werden.
- Entschädigungsregelung im Falle des Einkommensverlustes durch staatliche Einschränkungen verbessern: Während der Coronapandemie und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung mussten viele Solo-/Selbstständige und Freiberufler den Geschäftsbetrieb einstellen, ohne dass ein Berufsverbot galt. Dadurch kamen sehr viele, gerade kleine und Kleinstunternehmen - darunter insbesondere Dolmetscher - in existenzielle Notlagen. Das Entwickeln und Aufbauen von finanziellen Hilfsmaßnahmen war langwierig und für viele sehr unklar. Hier muss eine Regelung im Infektionsschutzgesetz vorgesehen werden, die im Falle des Wiederauftretens einer vergleichbaren Situation eine klare Regelung der Entschädigung für den Eingriff in den Betriebsablauf dieser Unternehmen bereitstellt.
- Vorgaben und Prozess zur Beantragung der A1-Bescheinigung vereinfachen: Das Beantragungsverfahren für eine A1-Bescheinigung zum Nachweis einer Krankenversicherung bei SV-Pflicht in Deutschland bei vorübergehender Erwerbstätigkeit im Ausland ist zu umständlich und dauert zu lange. International mobile Freiberufler und Solo-/Selbstständige, darunter auch Konferenzdolmetscher, verschwenden Ressourcen druch die konktete Ausgestaltung des Beantragungsprozesses, gerade bei Auslandeinsätzen mit mehrern Stationen bzw. Tagen. Gerade bei kurzfristiger Auftragsvergabe dauert die Ausstellung zu lange, was zu Unsicherheiten führt..
- Fairer Mutterschaftsschutz von Freiberuflerinnen und Selbstständigen verankern: Freiberuflerinnen und Selbstständige sind in der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt eines Kindes gegenüber Angestellten in mehrerer Hinsicht benachteiligt. Alle Frauen müssen in gleichem Maße unbürokratische, zeitnah, effizient und effektiv unterstützt werden.
- Existenzsichernde Honorare für Dolmetscher und Übersetzer bei Beauftragung durch die öffentliche Hand: Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Selbstständige Dolmetscher vor Hörschäden schützen: Selbstständige Dolmetscher - ob im Gemeinwesen, in der Wirtschaft, der internationalen Zusammenarbeit und Politik - sind für eine funktionierende Kommunikation unerlässlich; dies gilt auch dann, wenn diese teilweise oder vollständig online per Videokonferenz o.ä. erfolgt. Als Selbstständige sind sie für die Einschätzung der Gesundhetisgefährdung bei der Ausübung ihrer Arbeit selbst verantwortlich, haben aber meist geringen Einfluss auf die verwendete Technik und keinen Einfluss auf die sachgerechte Verwendung dieser Technik. Seit einigen Jahren häufen sich die Meldungen von Hörschädigungen, darunter auch aus den Parlamenten der Europäischen Union und Kanadas.
Wir sprechen uns gegen eine Gefährdung und für den Gesundheitsschutz von Dolmetschern aus.
- Dolmetscher und Übersetzer, die als Ortskräfte bzw. lokal Beschäftigte im Dienst Deutschlands stehen, schützen: Bei militärischen/humanitären/entwicklungspolitischen Einsätzen sind die Mitarbeiter staatlicher Insititutionen oder von ihnen beauftragten Organisationen für die Arbeit vor Ort meist auf Dolmetscher und Übersetzer für die Kommunikation mit der lokalen Bevölkerung angewiesen. Dabei setzen sie sich dem Risiko aus, in bestimmten oder den meisten Teilen der Bevölkerung als Verräter angesehen zu werden. Sie gefährden damit ihre Sicherheit und das ihrer Angehörigen.
Dies geschieht unabhängig von der Dauer und Art ihrer Beauftragung (direkt angestellt oder über Untervergabe), sondern allein durch die Zusammenarbeit an sich. Dies ist unabhängig davon, welches Ansehen Deutschland in anderen, auch herrschenden Teilen der Bevölkerung genießt.
Wir setzen uns für den Schutz von Ortskräften ein.
- Schnelle Umsetzung des Registers für Unternehmensbasisdaten: Künftig soll eine eindeutige und registerübergreifende Identifizierung von Unternehmen im Register für Unternehmensbasisdaten möglich sein, wodurch der bürokratische Aufwand von Unternehmen reduziert werden soll, indem alle Ämter und Behörden auf diesen einen Datensatz zurückgreifen können.
Wir fordern eine schnelle und sichere Umsetzung dieses Registers, um Freiberufler bzw. Solo-Selbstständige von Verwaltungsaufwand zu entlasten.
- Kostenübernahme für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen von Betreuten und Mündel einführen: Wenn Menschen auf einen Vormund oder Betreuer angewiesen sind, mit denen sie keine gemeinsame Sprache haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür tragen sie selbst oder - sofern sie mittellos sind - die Betreuer und Vormünder, weswegen sie oft von diesen abgelehnt werden. Wir fordern die Übernahme dieser Mehrkosten.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Schwarzarbeitsbekämpfung berücksichtigen: Kommunikationssituationen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation und entsprechender Übermittllung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt; dass bei Kommunikation mit Ton- bzw. Ton- und Bildübertragung, Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der elektronischen Präsenzbeurkundung berücksichtigen: Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Einführung der E-Akte und Beeidigung nach GDolmG berücksichtigen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung von D & Ü und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgen; dass der Zugang zu qualifizierten Ü & D im Strafvollzug gewährleistet wird; dass die Kapazitätsengpässe der Staatlichen Prüfungsstellen durch Verlängerung Übergangsfrist des GDolmG und die Anerkennung von Dolmetschprüfungen an einschlägigen Hochschulen als fachlicher Eignungsnachweis behoben werden.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei Onlineverfahren der Zivilgerichtsbarkeiten berücksichtigen: Wenn auch nicht vom Staat beauftragt, so werden auch im Rahmen von Zivilsachen regelmäßig Dolmetscher und Übersetzer beauftragt. Damit ein Onlinezivilverfahren auch dann noch effizient funktioniert und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen stimmen, müssen die Interessen von Übersetzern, Gebärden- und Lautsprachendolmetscher berücksichtigt werden. Dafür setzen wir uns ein.
- Kommunikationsbedarf und qualifizierte Sprachmittlung im GEAS-Anpassungsgesetz berücksichtigen: Das Recht auf ein faires Verfahren durch Hinzuziehung qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher muss auch bei der GEAS-Reform gewährt sein, vor allem in Haft und bei der (vorläufigen) Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung.
- Kommunikationsbedarf und qualifizierte Sprachmittlung im GEAS-Anpassungsfolgegesetz berücksichtigen: Das Recht auf ein faires Verfahren durch Hinzuziehung qualifizierter Übersetzer und Dolmetscher muss auch bei der GEAS-Reform gewährt sein. Dies gilt für den gleichberechtigten Zugang aller Minderjähriger in Deutschland zum Gesundheitswesen.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Beauftragung durch den Bund berücksichtigen: Die geplanten Änderungen zum Schutz einer Gruppe von Erwerbstätigen darf nicht zulasten einer anderen gehen. Die Interessen von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmern müssen berücksichtigt werden, insbesondere die von freiberuflich bzw. selbstständig tätigen Übersetzern und Dolmetschern, wenn sie durch den Bund bzw. den Staat beauftragt werden, gerade im Hinblick auf § 14 JVEG. Dafür setzen wir uns ein.
- Rechtsanspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistung bei der Bundespolizei verankern: Dolmetscher und Übersetzer werden von der Bundespolizei zwar regelmäßig beauftragt, wenn es um Ermittlungen geht; für Menschen, die (noch) nicht ausreichend Deutsch sprechen, besteht unseres Wissens außerhalb von Straf- und Asylverfahren kein Rechtsanspruch auf Sprachmittlungsleistungen.
Gleichzeitig sollen analog zum Einsatz von Dolmetschern und Übersetzern in der Justiz die Qualifikation (GDolmG), Beauftragung und Honorierung nach §8 JVEG gelten.
Diese Lücke muss geschlossen werden.
- Schutz von Dolmetschern und Übersetzern im Gemeinwesen verankern: Dolmetscher und Übersetzer sichern die Kommunikation mit Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr (ausreichend) Deutsch sprechen auch in Konfliktsituationen, z.B. bei Razzien, Verfahren gegen Organisierte Kriminalität, in der Terrorismusabwehr, aber auch bei Kindesentziehung, Kindeswohlgefährdung oder häuslicher Gewalt, oder wenn die Existenz eines Menschen von bestimmten behördlichen Entscheidungen abhängt, z.B. im Asyl-/Aufenthaltsrecht. Sie dolmetschen und übersetzen für Antragsteller, (zu Recht oder Unrecht) Beklagte, Verdächtige, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte, Verurteilte wie für Neben-/Kläger, Opfer und Zeugen. Dabei werden Dolmetscher und Übersetzer auch eingeschüchtert, bedroht oder angegriffen. Wir setzen uns für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die sie davor schützen.
- Einschlägige Hochschulabschlüsse in § 3 Abs 2 GDolmG als Qualifikationsnachweis anerkennen: Zum qualitätssichernden Bestandsschutz sollen die Hochschulabschlüsse translationswissenschaftlicher Studiengänge als Qualifikationsnachweis für eine allgemeine Beeidigung nach Gerichtsdolmetschergesetz anerkannt werden.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bzgl. Verpflichtung berücksichtigen: Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Modernisierung des Schiedverfahrensrechts berücksichtigen: Bei (teilweise) auf Englisch geführten bzw. in mehrsprachigen Verfahren sind bei Hinzuziehung von Dolmetschern und Übersetzern Aspekte zu berücksichtigen, vor allem die technischen Voraussetzungen und die Einhaltung gängiger, insbesondere die Hörgesundheit von Dolmetschern sichernder Standards bei mehrsprachigen Videoverhandlungen.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei Änderungen im Verwaltungs(gerichts)verfahrensrecht berücksichtigen: Berücksichtigt werden sollen Aspekte zu Qualifikation bzw. Qualitätssicherung, Honorar, Digitalisierung und Gesundheitsschutz, auch schon bei vorgelagerten Verwaltungsverfahren.
- Altersvorsorgemöglichkeiten für Selbstständige verbessern: Zugang zu Altersvorsorgedepot ermöglichen: Regelungsentwurf mit Drucksachennummer * (öffentlich, Pflichtfeld) 20/14027 (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots
Das staatlich anerkannte Instrument zur Altersvorsorge bei Selbstständigen ist die sog. Rürup-Rente, die jedoch zu teuer, unflexibel und unzulänglich ist. Wir setzen uns dafür ein, das Selbstständige bessere Möglichkeiten zur Altersvorsorge bekommen, z.B. ein AV-Depot, das auch staatlich als solches Instrument anerkannt wird.
- Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bei der Gerichtskommunikationshilfenverordnung berücksichtigen: Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Sprache im AGG verankern: Im Gegensatz zu Texten anderer Gesetze und Konventionen enthält das AGG nicht das Diskriminierungsmerkmal "Sprache". Artikel 1 AGG ist entsprechend zu ergänzen.
- Berücksichtigung von (Solo-) Selbstständigen bei der Reform der statistischen Erfassung von Unternehmen: Aufgrund einer fehlenden Legaldefinition und daraus abgeleliteten Erfassungssystemen fehlt eine solide Datengrundlage von Solo-/Selbstständigen. Das muss sich ändern.
- Rechtsanspruch auf qualifiziertes Dolmetschen und Übersetzen bei der psychosozialen Prozessbegleitung verankern: Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
- Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen: Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Legaldefinition für Selbstständigkeit/selbstständige Erwerbstätigkeit einführen: Selbstständige sind nicht eigenständig definiert, sondern ausschließlich in Abgrenzung etwa zu abhängig Beschäftigten. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen, vor allem im Arbeits- und Sozialrecht (Statusfeststellungsverfahren, EU-Plattformrichtlinie), aber auch in der statistischen Erfassung Selbstständiger. Daher ist eine eindeutige, klar abgrenzbare Legaldefinition von Selbstständigkeit, selbstständiger Erwerbstätigkeit bzw. Selbstständigen erforderlich, die für alle Rechtsgebiete gleichmaßen gilt.
- Pfändungsschutz für alle staatlich anerkannten Verträge der privaten Altersvorsorge: Nicht alle Verträge der Basisrente ("Rürup") sind pfändungssicher, abhängig ist dies von den konkreten Vertragsbedingungen. Auch unabhängig von einer staatlichen Förderung müssen alle privaten Altersvorsorgeverträge bei einer Insolvenz vor Forderungen geschützt werden, sodass sie tatsächlich der Altersvorsorge dienen.
- Fernunterrichtsschutzgesetz modernisieren oder abschaffen: Das Fernunterrichtsschutzgesetz ist aus der Zeit gefallen und spiegelt eine vollständig analoge Welt wieder, sodass es mittlerweile sogar berufliche Fort- und Weiterbildung erschwert oder gar verhindert. Das Fernunterrichtsschutzgesetzt muss mindestens praxisnah modernisiert oder abgeschafft werden.
- Übersetzer und Dolmetscher als systemrelevante Berufe anerkennen: Nicht nur in Ausnahmesituationen (Krisen-, Katastrophen-, Spannungs-, Kriegsfall, Pandemie) ist Kommunikation in einer Gesellschaft zentral. Damit auch diejenigen erreicht werden, die (noch) nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind, sind Übersetzer und Dolmetscher unverzichtbare Bestandteile der Kommunikation. Während und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden Übersetzer und Dolmetscher vom Gesetzgeber auch diesbezüglich nicht mitgedacht. Diese Berufe müssen als systemrelevant eingestuft werden, um Fehler nicht zu wiederholen. Nur so können sie systematisch mitgedacht werden (Einbeziehung in Schutz- und Sicherheitskonzepte, inkl. Selbstsschutz).
- Interessen freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher bei der Reform der Altersvorsorge berücksichtigen: Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) sollte Vorschläge entwickeln, "die eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten, ohne die Beitragszahlenden sowie den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern". In ihrem Abschlussbericht spricht die ASK 33 Empfehlungen aus, von denen 2 Empfehlungen an bisher nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige gerichtet sind. Diese sind aus Sicht des BDÜ jedoch zu oberflächlich behandelt woden, für eine faire Umsetzung sind Augenmaß und weitere Reformen erforderlich.
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