Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB)
Text
Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Verband nimmt mittels direkter Anschreiben, Positionspapiere, Forderungskataloge, Stellungnahmen sowie durch die Durchführung sozialpolitischer Austausch- und Informationsveranstaltungen Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern auf, insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Ziel dieses Engagements ist es, die Belange von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen in den politischen Diskurs einzubringen und das gesellschaftliche Bewusstsein für ihre Situation zu schärfen. Die Grundlage dieser Tätigkeit bildet der direkte Dialog, welcher sowohl durch die Vernetzung der Mitglieder mit politischen Vertretern als auch durch den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik gestärkt wird.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Verbraucherschutz; Seniorenpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Änderung der allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern: Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern unter Einbeziehung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschern können somit hörbehinderten und gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren ermöglichen, als auch einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der UN-BRK im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 leisten, um Menschen mit Behinderungen in allen Prozessen zu beteiligen und dessen Bedürfnisse umzusetzen.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hörbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV): Gegenstand der Einflussnahme ist der Entwurf der Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hörbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV). Ziel ist die rechtliche Ausgestaltung einer barrierefreien Kommunikation im Gerichtsverfahren, insbesondere die Konkretisierung des Anspruchs auf geeignete Kommunikationshilfen und dem damit einhergehenden Wahlrecht der entsprechenden Kommunikationshilfe der betroffenen Personen.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 30.4.2026: Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheits-stärkungsgesetz vom 30.4.2026.
Ziel ist, dass die geplante Verpflichtung mit synchroner Übertragung von gesprochenem Wort, Text und Video die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Kommunikationsdienste geschaffen werden, um zu einer tatsächlichen Umsetzung barrierefreier Kommunikationsdienste für Menschen mit Hörbehinderung, auch per Gebärdensprache beitragen zu können.
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