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Schriftliche Frage 51 von Andreas Mayer (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit erforderlichen Genehmigungen – insbesondere nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, der Außenwirts…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 51 von Andreas Mayer (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit erforderlichen Genehmigungen – insbesondere nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, der Außenwirts… Frage 51 (Andreas Mayer, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit erforderlichen Genehmigungen – insbesondere nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung, die luftfahrttechnischen Zulassungsverfahren beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie die rüstungsexportrechtlichen Anforderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – im Hinblick auf die Gründung von Start-ups zur Entwicklung und Produktion militärischer unbemannter Luftfahrtsysteme am Standort Deutschland, und wie schätzt sie den bestehenden Rechtsrahmen im Kontext einer wettbewerbsfähigen Serienproduktion militärischer Drohnen ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Juli 2025: Unbemannte Flugsysteme spielen ebenso wie Start-ups in anderen Bereichen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in den strategischen Überlegungen der Bundesregierung eine zentrale Rolle. In ihrer Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie vom Dezember 2024 (www.bmvg.de/resource/blob/5865332/d4d0d9ab55edde72allcee2 a3ca59d3b/nationale-sicherheits-und-verteidigungsindustriestrategie-dat a.pdf) hat die Bundesregierung unter anderem Flugkörper und unbemannte Systeme als nationale Schlüsseltechnologien festgelegt und die wesentliche Rolle von Start-ups bei der künftigen Bedarfsdeckung herausgehoben. Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Stärkung des Start-up-Sektors beschlossen hat, gehört unter anderem die Prüfung der Aufstockung des Zukunftsfonds für Start-ups, die Rüstungsgüter produzieren. Des Weiteren wurde die de:hub-Initiative des BMWE im letzten Jahr um zehn neue Hubs erweitert, darunter ein Security and Defence Hub in München. Die de:hub-Initiative vernetzt Start-ups mit etablierten Unternehmen, Wissenschaft und Investoren an 25 verschiedenen Innovationsstandorten in Deutschland (Hubs). An der Initiative wirken inzwischen über 8.000 Start-ups und über 3.000 Partner mit. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung Maßnahmen unter anderem zum Abbau genehmigungsrechtlicher Auflagen beim Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten und ist im regelmäßigen Austausch mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einschließlich Start-ups, um verlangsamende und hemmende Regularien zu identifizieren und gegebenenfalls regulatorisch nachzubessern. Genehmigungspflichten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung u. a. für die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Export von Kriegswaffen sowie die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern dienen in erster Linie der Friedenssicherung, Kriegsverhütung und Sicherheit sowie der Erfüllung der geltenden internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Die daraus resultierenden rüstungsexport- oder kriegswaffenrechtlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen, die entsprechende Anträge stellen. Zugleich wurden hier bereits Verfahrenserleichterungen geschaffen, z. B. in Form allgemeiner Genehmigungen. Für Fragen im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren steht zudem ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für alle Antragsteller einschließlich Start-ups zur Verfügung. Für die Zulassung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr, zu denen unbemannte Luftfahrtsysteme gehören, sind Verfahren festgelegt. Die Regelungen sind, soweit sie muster- und verkehrszulassungspflichtige Luftfahrzeuge betreffen, auf den Internetseiten des Luftfahrtamtes der Bundeswehr veröffentlicht und auch Start-ups zugänglich.

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