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Schriftliche Frage 117 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele von den von Bundeskanzler Friedrich Merz auf der Pressekonferenz der Kabinettsklausur in Neuhardenberg benannten „300 beschlossene…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 117 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele von den von Bundeskanzler Friedrich Merz auf der Pressekonferenz der Kabinettsklausur in Neuhardenberg benannten „300 beschlossene… Frage 117 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele von den von Bundeskanzler Friedrich Merz auf der Pressekonferenz der Kabinettsklausur in Neuhardenberg benannten „300 beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen“ sind seit dem 6. Mai 2025 (neu) in Kraft getreten (bitte die Gesamtzahl angeben und die 26 Maßnahmen mit den größten prognostizierten Effekten namentlich nennen), und welchen konkreten Beitrag (in Tonnen CO2-Einsparung) leisten die seit Mai 2025 (neu) in Kraft getretenen Maßnahmen insgesamt zum Verringern der vom Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung zuletzt festgestellten aktuellen Klimaschutzlücke von (mindestens) 29,8 Mt CO2-Äq. 2030? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 17. September 2026: Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 27 Millionen Tonnen Treibhausgase (THG) zusätzlich einsparen und Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren Importen machen. Zum Vergleich: Die zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Programms aktuellen Projektionsdaten wiesen eine Zielerreichungslücke von ca. 25 Mio. Tonnen für das Jahr 2030 aus. Das Programm zeigt darüber hinaus Maßnahmen auf, wie die mittelfristigen Klimaziele für den Zeitraum ab 2031 und im Jahr 2040 eingehalten werden können. Darüber hinaus enthält das Programm 21 Maßnahmen im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), mit denen die Ziele in diesem Bereich perspektivisch ebenfalls erreicht werden können. Die 26 Maßnahmen mit der größten Minderungswirkung im Jahr 2030 sind dabei: • Netz- und systemdienlicher Ausbau der erneuerbaren Energien mit zusätzlichen Ausschreibungsmengen Wind an Land • RED III im Verkehr • innovatives Instrument zur Förderung von Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie • Fernwärmepaket • Maßnahmen zur Strompreissenkung (Absenkung Netzentgelte durch Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten sowie Befreiung von Wärmepumpen mit eigenem Zähler von KWKG- und Offshore- Netzumlage (§ 22 des Energiefinanzierungsgesetzes, EnFG) durch Novellierung des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG, Streichung des Beihilfevorbehalts in § 68 EnFG) • Weiterführung, Vereinfachung und Weiterentwicklung des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) • Langfristige Fortführung des Deutschlandtickets • Fördermaßnahme E-Mobilität für private Haushalte insbesondere mit kleinen und mittleren Einkommen • Novellierung des Verpackungsrechts • Investitionsförderung für Kreislaufwirtschaft stärken • Wirtschaftsdünger-Invest 2 • Aus- und Neubau Schienennetz • Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge • Abschaffung von Abgaben, Umlagen und Netzentgelten auf zwischengespeicherten Strom zur Ermöglichung des bidirektionalen Ladens • Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw • ERTMS Fahrzeugförderung (First of Class – und Serienfahrzeuge) • Alternative Antriebe Busse • Umstellung des mobilen Kraftstoffeinsatzes auf Strom und Biokraftstoffe • Nationaler Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt • Städtebauförderung • Förderung-„Gewerbe zu Wohnen“ – klimaschonende Umwandlung von nicht mehr benötigten Gewerbe- und sonstigen Nichtwohngebäuden in Wohnraum • Anpassung der Regionalisierungsmittel • Energetische Modernisierung im Sozialen Wohnungsbau • Vorbild Bundesbau: Flächenreduktion • Wiederaufnahme der Anschlussförderung von Güllekleinanlagen nach Abschnitt 3a der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) • Ausweitung des Stromspar-Check Hinsichtlich der Ausgestaltung der aufgeführten Maßnahmen wird auf das Klimaschutzprogramm 2026 -verwiesen (www.bundesumweltminist erium.de/download/klimaschutzprogramm-ksp-2026).

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