Schriftliche Frage 160 von Rainer Galla (AfD): Auf welcher Grundlage führt ausweislich der Veröffentlichung über die Benennung der Aufsichtsräte (bmds.bund.de/ministerium/gremien) offensi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 160 von Rainer Galla (AfD): Auf welcher Grundlage führt ausweislich der Veröffentlichung über die Benennung der Aufsichtsräte (bmds.bund.de/ministerium/gremien) offensi…
Frage 160 (Rainer Galla, AfD):
Auf welcher Grundlage führt ausweislich der Veröffentlichung über die Benennung der Aufsichtsräte (bmds.bund.de/ministerium/gremien) offensichtlich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Aufsicht über die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH mit Sitz in Stendal, deren Geschäftsanteile ausweislich der im Handelsregister veröffentlichten Gesellschafterliste vom 18. Dezember 2020 zu 100 Prozent von der der Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unterliegenden Toll Collect GmbH mit Sitz in Berlin gehalten werden (bitte ausführen), und wie ist diese Verschränkung von Gesellschaftsstruktur und zuständigem Bundesministerium einerseits im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte Ressortzuständigkeit (Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes) und andererseits im Hinblick auf die Unzulässigkeit von Doppelstrukturen (vgl. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, § 7 der Bundeshaushaltsordnung) bzw. die Einheitlichkeit der Beteiligungsführung (vgl. Verwaltungsvorschrift über Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes) zu rechtfertigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 8. September 2026:
Die Trennung der Beteiligungsführungen für die Toll Collect GmbH (unmittelbare Bundesbeteiligung) und die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH (mittelbare Bundesbeteiligung, 100- prozentige Tochter der Toll Collect GmbH, mit Sitz in Naumburg und im Handelsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen) ist im Zuge der Ressortaufteilung nach der Bundestagswahl 2025 entstanden. Die seitdem in zwei Häusern erfolgenden Beteiligungsführungen entsprechen sowohl dem Gedanken des Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes als auch den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Fassung 2024), indem die organisatorische Ansiedlung und Aufgabenwahrnehmung der Beteiligungsführungen entsprechend den unterschiedlichen Unternehmensgegenständen der Gesellschaften in den jeweiligen thematisch zuständigen Ressorts (BMDS – Mobilfunkinfrastruktur, BMV – Verkehr) erfolgt. Ein Personalaufwuchs und eine Etablierung von Doppelstrukturen sind im Vergleich zum vorherigen Zustand nicht erfolgt, da auch im ehemaligen Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Aufgaben in zwei unterschiedlichen Abteilungen des Ressorts wahrgenommen wurden. Ziffer 1 der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung, Fassung 2024, lautet: „Die Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (Richtlinien) und ihre Anlagen sollen eine gute Führung der Bundesbeteiligungen nach einheitlichen Kriterien und eine aktive Beteiligungsführung gewährleisten. Ziel ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Interessen des Bundes als Anteilseigner, der der Erfüllung der mit den Beteiligungen jeweils verfolgten Zwecke dient.“ Die mit dieser Verwaltungsvorschrift angestrebte Einheitlichkeit der Beteiligungsführung bezieht sich also nicht auf eine organisatorisch verpflichtend umzusetzende zentralisierte Führung von mehreren Unternehmensbeteiligungen des Bundes beispielsweise in einem Ressort, sondern soll zur Verwendung einheitlicher „Standards für das Zusammenwirken von Gesellschaftern), Überwachungsorgan und Geschäftsführung sowie für die Wahrnehmung der Beteiligungsführung durch die damit befassten Stellen der Bundesverwaltung“ beitragen (siehe Präambel der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, Fassung 2024). Die Konzernstruktur von Toll Collect GmbH und Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH erfordert bei Bedarf Abstimmungen zwischen den Beteiligungsführungen von BMV und BMDS. Dieser Aufwand übersteigt nicht den üblichen Aufwand von Abstimmungsprozessen zwischen Abteilungen innerhalb eines Hauses.
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