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Registereintrag R008148 (natürliche Person)

lobbyregister / register_entry 31.07.2026 · Original ↗

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Registereintrag R008148 (natürliche Person) Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Die Interessenvertretung erfolgt im eigenen fachlichen und beruflichen Interesse der Sachverständigenkanzlei. Sie umfasst insbesondere die Erarbeitung und Übermittlung von Stellungnahmen, Reformmemoranden, fachlichen Hinweisen und konkreten Regelungsvorschlägen an Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung und weitere vom Lobbyregistergesetz erfasste Adressaten. Aktuelle Schwerpunkte sind Reformfragen des Sachverständigenwesens und der Verfahrensqualität, Kinderschutz und familienrechtliche Verfahren, Tierschutz und Pferdewesen sowie unionsrechtliche Fragen einer qualifikationsbasierten Vertretung vor dem EUIPO. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere Qualitäts-, Qualifikations-, Transparenz-, Verfahrens- und Schutzstandards sowie deren gesetzliche und institutionelle Ausgestaltung. Die Interessenvertretung erfolgt insbesondere durch schriftliche Stellungnahmen und Reformvorschläge sowie gegebenenfalls durch Fachgespräche, Konsultationen und Anhörungen. Interessenbereiche: Ländlicher Raum; Zivilrecht; Rechtspolitik; EU-Gesetzgebung; Sonstige Interessenbereiche; Strafrecht; Handel und Dienstleistungen; Opferschutz; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Kriminalitätsbekämpfung; Berufliche Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Recht"; Datenschutz und Informationssicherheit; Tierschutz; Familienpolitik; Institutionelle Fragen der EU; Verbraucherschutz Regelungsvorhaben: - Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für registrierte Sachverständigen-Fachvorbereitung: Ziel ist die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für registrierte und qualitätsgesicherte Sachverständigen-Fachvorbereitung. Vorgesehen sind Regelungen zu Registrierung, Qualifikation, Fortbildung, Haftpflicht, Transparenz und Aufsicht sowie eine klare Abgrenzung zur Rechtsdienstleistung. Die fachliche Vorbereitung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren soll geregelt werden, ohne die anwaltliche Prozessvertretung zu ersetzen. - Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen: Ziel ist die Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen. Vorgesehen sind eine verbindliche Doppelprüfung bei Trennungsmaßnahmen, eine zeitnahe gerichtliche Kontrolle, höhere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation sowie Regelungen zu Kontaktabbrüchen, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung. - Änderung der ZPO und BRAO zur Stärkung von Verfahrensgerechtigkeit, Waffengleichheit und effektivem Rechtsschutz: Ziel ist die Änderung der ZPO und BRAO zur Stärkung von Verfahrensgerechtigkeit und effektivem Rechtsschutz. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur sichtbaren Verarbeitung entscheidungserheblichen Vortrags, zu Nichtabhilfeentscheidungen und Anhörungsrügen, zur fairen Strukturierung komplexer Verfahren, zur Berücksichtigung qualifizierter Fachvorarbeit sowie zur Transparenz wesentlicher anwaltlicher Prüfentscheidungen. - Schaffung einer dritten qualifikationsbasierten Vertretungskategorie vor dem EUIPO: Ziel ist die Prüfung und gegebenenfalls Schaffung einer dritten, qualifikationsbasierten und regulierten Vertretungskategorie vor dem EUIPO für Marken- und Designverfahren. Vorgesehen sind Regelungen zu Registrierung, Fachkunde, Praxiserfahrung, Fortbildung, Haftung, Aufsicht und Tätigkeitsgrenzen. Die Befugnis soll auf definierte EUIPO-Verwaltungs- und Registerverfahren begrenzt sein und keine allgemeine Rechtsberatung oder gerichtliche Vertretungsbefugnis begründen. - Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Tierschutzprävention, Tiermedizintransparenz und zum Schutz von Tierhaltern und Eigentümern: Ziel ist die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen zur Prävention schwerer Tierquälerei und zur Stärkung des Tierwohls. Vorgeschlagen werden insbesondere Frühwarn- und Kontrollmechanismen, eine wirksamere Kontrolle von Tierhalteverboten, verbesserte Beweissicherung und Behördenkoordination sowie mehr Transparenz und Schutzrechte in Tiermedizin und Tierhaltung.

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