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Schriftliche Frage 224 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Gesetzgebungs-, Förder- oder Verwaltungsvorhaben hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode ergriffen oder geplant…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 224 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Gesetzgebungs-, Förder- oder Verwaltungsvorhaben hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode ergriffen oder geplant… Frage 224 (Cansu Özdemir, Die Linke): Welche Gesetzgebungs-, Förder- oder Verwaltungsvorhaben hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode ergriffen oder geplant, um den Tierschutz von Heimtieren zu stärken, und sind in den nächsten fünf Jahren Fördermittel des Bundes für die Aufrechterhaltung des Betriebs und ihre zukunftsfähige Ausrichtung für Tierheime in der Freien und Hansestadt Hamburg eingeplant, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 10. September 2026: Seit Beginn der Laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung insbesondere auch für die Stärkung des Schutzes von sogenannten Heimtieren auf nationaler und europäischer Ebene eingesetzt. Von besonderer Bedeutung für den Heimtierbereich ist hierbei die im August 2026 veröffentlichte EU-Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit. Mit dieser Verordnung werden erstmals EU-weit einheitliche Anforderungen an die Haltung und Zucht von sowie den Handel mit Hunden und Katzen sowie an deren Kennzeichnung und Registrierung rechtlich verankert. Die erlassenen Anforderungen bieten damit eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung des Schutzes von Heimtieren und die Bekämpfung des illegalen Handels mit diesen Tieren. Bei der Umsetzung weiterer wichtiger tierschutzrechtlicher Vorhaben orientiert sich die Bundesregierung an den Vereinbarungen des geltenden Koalitionsvertrages. In einem ersten Schritt wurde der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zur Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vorgelegt. Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die vereinbarte Reform der Tierhaltungskennzeichnung. Welche weiteren Tierschutzvorhaben im Verlauf der laufenden Legislaturperiode konkret auf den Weg gebracht werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Gegenstand der Prüfung. Im Hinblick auf eine finanzielle Förderung von Tierheimen in der Freien und Hansestadt Hamburg ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung und der Betrieb von Tierheimen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Die Länder können hierfür eigene Finanzmittel bereitstellen. Von dieser Möglichkeit machen einzelne Länder Gebrauch. Hingegen kann der Bund keine Finanzhilfen gewähren mit der Begründung, die Länder würden diese Aufgabe uneinheitlich oder nicht in ausreichendem Umfang wahrnehmen. Dies gilt auch für die Unterstützung von Tierheimen bei Investitionen bei Maßnahmen zur Sicherung und zukunftsfähigen Ausrichtung ihres Betriebs.

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