Schriftliche Frage 80 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Pläne der EU- Kommission, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von AKW-Laufzeitverlängerungen beizutragen,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 80 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Pläne der EU- Kommission, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von AKW-Laufzeitverlängerungen beizutragen,…
Frage 80 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sind der Bundesregierung die Pläne der EU- Kommission, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von AKW-Laufzeitverlängerungen beizutragen, von denen Medien berichten (vgl. https://tabl e.media/europe/analyse/elektrifizierung-e-autos-s ollen-europas-superbatterie-werden), bekannt, und wenn ja, sieht sie die Gefahr einer daraus resultierenden faktischen Absenkung der für die deutsche Bevölkerung relevanten nuklearen Sicherheitsstandards benachbarter Atomkraftwerke (AKW), und hat sie sich eine eigene Auffassung dazu gebildet, ob die in dem Papier genannten „höchsten Sicherheitsstandards“ bei der im April 2026 angekündigten Laufzeitverlängerung des tschechischen AKW Dukovany alter sowjetischer Bauart von 30 auf 80 Jahre (vgl. https://deutsch.ra dio.cz/bis-zu-80-jahre-gesamtlaufzeittschechienwill-das-atomkraftwerk-dukovany-8883174) und damit auf mehr als das Zweieinhalbfache der sicherheitstechnischen Auslegung gewahrt sind, obwohl mit dem Reaktordruckbehälter eine zentrale, nicht austauschbare und in einem modernen, flexiblen Energiesystem durch Lastwechsel zusätzlich beanspruchte Komponente des primären Kühlkreislaufs betroffen ist, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 20. Juli 2026:
Die Aussagen beziehen sich teilweise auf eine informelle und vorzeitige Veröffentlichung des EU Electrification Action Plans, welcher auch der Bundesregierung vorliegt. Der EU Electrification Action Plan ist eine Mitteilung der EU-Kommission und soll am 17. Juli 2026 vorgelegt werden. Grundsätzlich gilt, dass es jedem EU-Mitgliedstaat freisteht, über den eigenen Energiemix zu entscheiden. Deutschland hat sich für den Atomausstieg, d. h. für ein Verbot von Kernspaltung zur kommerziellen Stromerzeugung, entschieden. Zugleich hat Deutschland ein großes Interesse daran, dass der Einsatz von Kernenergie in anderen EU- Mitgliedstaaten höchsten Sicherheitsanforderungen genügt, und bringt sich entsprechend in die Diskussionen auf EU-Ebene ein. Zuständig für die Genehmigung des Betriebs und die Bewertung der Sicherheit der Atomkraftwerke sind grundsätzlich die jeweils zuständigen nationalen Behörden. Diesen liegen die für eine umfassende und abschließende Bewertung vollständigen Informationen vor. Das Bundesumweltministerium pflegt einen stetigen und vertrauensvollen Austausch mit den zuständigen Behörden der Nachbarstaaten und steht u. a. bzgl. des AKW Dukovany auch im regelmäßigen Kontakt mit der zuständigen tschechischen Aufsichtsbehörde, insbesondere im Rahmen der Deutsch-Tschechischen Kommission, in der über sicherheitsrelevante Ereignisse und atomrechtliche Regelungen in beiden Ländern informiert wird. Darüber hinaus weist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit regelmäßig darauf hin, dass der Langzeitbetrieb von Atomkraftwerken kritisch gesehen wird, und setzt sich für die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen wie der Aarhus- und der Espoo-Konvention ein.
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