Geplante Kooperation zwischen Siemens Energy und Rosatom im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Paks
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Geplante Kooperation zwischen Siemens Energy und Rosatom im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Paks
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3402
21. Wahlperiode 22.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Alaa Alhamwi, Ayse Asar, Dr. Sandra Detzer,
Robin Wagener, Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia
Schneider, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplante Kooperation zwischen Siemens Energy und Rosatom im
Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Paks
Infolge des völkerrechtswidrigen Überfalls Russlands auf die Ukraine im
Jahr 2022 haben die europäischen Staaten die sukzessive Loslösung aus der
energiepolitischen Abhängigkeit der Europäischen Union (EU) von Russland
vorangetrieben. Im Atomsektor steuert das EU-Mitglied Ungarn insbesondere
durch den Bau eines russischen Atomkraftwerks im eigenen Land in die
entgegengesetzte Richtung. Neben den Gefahren zusätzlicher europäischer
Energieabhängigkeiten sowie Spionage- und Sabotagerisiken ist insbesondere die
Beteiligung des deutschen Konzerns Siemens Energy an Paks II eine potenzielle
Gefahr für die europäische Sicherheit, da der Konzern nukleare Dual-Use-
Technologien an das von Russland geführte Projekt liefern möchte (www.hand
elsblatt.com/unternehmen/energie/siemens-energy-greenpeace-kritisiert-vertrae
ge-mit-russischem-atom-konzern/29255078.html).
Mit Sanktionen gegen russische Öl- und Gasimporte verfolgt die EU das Ziel,
ihre Abhängigkeit von Putins Regime im Energiesektor zu reduzieren und eine
Einnahmequelle für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine
versiegen zu lassen. Ausgenommen von dieser Strategie ist bislang allerdings die
Atomwirtschaft und damit der russische Staatskonzern Rosatom, der
federführend die Erweiterung des Atomkraftwerks (AKW) Paks in Ungarn betreibt.
Für Paks II wurden auf Bestreben Ungarns in mehreren EU-Sanktionspaketen
eigens Ausnahmen geschaffen: Seit dem 14. Sanktionspaket müssen Firmen,
die mit Bezug zu Paks II Tätigkeiten verfolgen, die ansonsten durch die
Sanktionen verboten wären, diese lediglich an die Mitgliedstaaten melden
(Verordnung (EU) 2024/1745 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1745/deu).
Russland schafft mit diesem Projekt nach Ansicht der Fragestellenden
langfristige strategische Abhängigkeiten in der gemeinsamen europäischen
Energieversorgung. Bereits heute deckt das AKW Paks fast die Hälfte des ungarischen
Strombedarfs ab. Die Erweiterung wird die AKW-Leistung mehr als
verdoppeln. Für die Erweiterung übernimmt Russland neben wesentlichen Beiträgen
zum Bau auch ca. 80 Prozent der Finanzierung in Form von Krediten (www.wo
rldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2024-v4.pdf). Die bereits erteilte
Genehmigung von ungarischen Beihilfen durch die EU-Kommission wurde kürzlich
durch den Europäischen Gerichtshof aufgehoben. Als Grund wird unter
anderem die mangelhaft geprüfte Direktvergabe des Auftrags an ein
Tochterunternehmen Rosatoms angeführt (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/applicati
on/pdf/2025-09/cp250116de.pdf).
Dabei ist dieser Ausbau des russischen Einflusses nur schwer ohne die
Unterstützung europäischer Unternehmen wie Framatome aus Frankreich und
Siemens Energy aus Deutschland durchführbar. Durch ihre führenden
Technologien, vor allem im Bereich der Steuerungstechnik, die auch in AKW in Russland
verbaut sind und nun in Paks II verbaut werden sollen, tragen diese
Unternehmen direkt zu einem Ausbau der Bedeutung Rosatoms bei (www.worldnuclearr
eport.org/IMG/pdf/wnisr2025-v1.pdf). Wegen des deutsch-französischen
Herstellerkonsortiums und als besonders sensibles Gut mit doppeltem
Verwendungszweck (Dual-Use-Gut), das auch für militärische Anwendungen wie etwa
den Betrieb der Reaktoren in Atom-U-Booten benötigt wird, bedarf die
Steuerungstechnik für den Export (bzw. Verbringung innerhalb der EU) der
Ausfuhrgenehmigungen (bzw. Verbringungsgenehmigungen) von Frankreich und
Deutschland, die von Deutschland in der letzten Wahlperiode nicht erteilt
wurden. Jetzt soll Siemens Energy seine Produktion der betreffenden
Steuerungskomponenten nach Ungarn verlegen, wie der ungarische Außenminister Péter
Szijjártó im Juni verkündet hat. So wird die deutsche Ausfuhrkontrolle
komplett umgangen (https://telex.hu/english/2025/06/03/siemens-energy-to-relocat
e-division-to-hungary-so-it-can-supply-paks-ii-without-german-governments-c
onsent).
Siemens Energys Partner und direkter Profiteur möglicher Verbringungen
nuklearer Dual-Use-Güter ins Ausland ist Rosatom. Im Hinblick auf seine
Geschäfte wird Rosatom zwar zuweilen als Konzern bezeichnet, ist in Wahrheit
als staatlich kontrolliertes Unternehmen eng mit dem russischen Staatsapparat
verbunden und indirekt dem Kreml unterstellt. In dieser Funktion als Akteur
mit enger institutioneller Anbindung an den russischen Sicherheitsstaat ist
Rosatom für die gesamte russische zivile Nutzung der Atomkraft, in
technischindustrieller Hinsicht einschließlich des russischen Atomwaffenarsenals und
der nuklearbetriebenen russischen Marineeinheiten, verantwortlich (www.green
peace.de/publikationen/Rosatom_Report_G.pdf). Im Ukrainekrieg ist Rosatom
direkt in die Besetzung des ukrainischen AKW Saporischschja eingebunden. In
diesem Zusammenhang wird Rosatom unter anderem Folter an ukrainischen
Mitarbeitern vorgeworfen (www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/rosato
m-russland-saporischschja-folter-100.html).
Gleichzeitig dominiert der Staatskonzern die globale nukleare Lieferkette.
44 Prozent des global angereicherten Urans stammen aus russischer
Produktion. 20 von 23 exportierten Atomkraftwerken, die sich 2024 unter der Führung
eines Konzerns im Bau befanden, der nicht im Standortland ansässig ist,
wurden von Rosatom errichtet. Diese Dominanz ist Teil einer mutmaßlichen
Strategie Russlands, global langfristige energiepolitische Abhängigkeiten zu
schaffen, die bereits heute auch bei der großen Zahl russischer WWER-Reaktoren
sowjetischer Bauart in Osteuropa zutage tritt. Für diese werden spezialisierte
hexagonale Brennelemente benötigt, die sich zwar prinzipiell durch
Alternativen der US-Firma Westinghouse ersetzen lassen, in der Praxis aber meist von
TVEL, einem Tochterunternehmen Rosatoms, stammen, teils mit
Lieferverträgen über die gesamte Lebensdauer der AKW (www.worldnuclearreport.org/IM
G/pdf/wnisr2025-v1.pdf). Im niedersächsischen Lingen will der französische
Konzern Framatome diese Brennstäbe in Zukunft auch produzieren. Um deren
technische Besonderheiten zu meistern, ist Framatome allerdings auf direkte
Kooperation mit Rosatom angewiesen (www.ardmediathek.de/video/die-nuklea
rfalle/die-nuklearfalle-putins-deals-mit-dem-westen/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZ
S9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC81MzEyMzEtNTExMTc3). Selbst ohne diese
mögliche Abhängigkeit bei der Endfertigung von Brennelementen wären neue
AKW gegebenenfalls aus Kapazitätsgründen bei der Anreicherung von Uran
immer von Russland abhängig. In der extremsten Ausprägung der russischen
Strategie liegen neben dem Bau auch der Besitz und der Betrieb der Kraftwerke
in der Hand Russlands (bekannt als Build-Own-Operate-Modell). Das ist der
Fall beim AKW Akkuyu im NATO-Staat Türkei. Atomanlagen bedürfen
besonderer militärischer Sicherung, z. B. mit Personal und Luftraumüberwachung.
Eine potenzielle russische Übernahme auch dieser Aspekte des AKW-Betriebs
inklusive einer Stationierung russischer Sicherheitskräfte an den fraglichen
AKW-Standorten könnte die Sicherheit der Standortländer, z. B. der Türkei,
und ihrer Partner gefährden (www.ft.com/content/a6296035-fc94-4e21-ba68-8
035678f18e5).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist ein Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung (bzw.
Verbringungsgenehmigung) von Siemens Energy oder Partnerunternehmen für
Steuerungselektronik, zugehörige Software oder Komponenten und Produkte für die
Produktion von Steuerungselektronik mit Bezug zum Projekt Paks II
weiterhin offen oder im laufenden Jahr entschieden worden oder ein Antrag auf
eine Ausfuhrgenehmigung oder Verbringungsgenehmigung für sonstige
für den Bau von Paks II vorgesehene Güter gestellt oder im laufenden Jahr
entschieden worden (bitte alle entsprechenden Anträge samt derzeitigem
Bearbeitungsstatus und Zeithorizont für den finalen Bescheid auflisten),
und wenn entsprechende Anträge vorlagen, über die die Bundesregierung
bereits entschieden hat, wie fiel die Entscheidung der Bundesregierung
aus, und wie begründet sie diese?
2. Welche technologischen Komponenten, die nach Kenntnis der
Bundesregierung von Siemens Energy oder Tochter- und Partnerunternehmen in
das Projekt Paks II eingebracht werden könnten, müssen als
sicherheitstechnisch kritisch klassifiziert werden, z. B. weil es sich um Güter mit
doppeltem Verwendungszweck handelt (bitte auflisten)?
3. Kann die Bundesregierung den Vorgang der Produktions- oder
Geschäftsstandortverlagerung durch Siemens Energy oder Partnerunternehmen nach
Ungarn, wie sie vom ungarischen Außenminister angekündigt wurde,
bestätigen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der
Unternehmensstruktur von Siemens Energy und den Veränderungen, die im Rahmen
einer möglichen Umstrukturierung in Ungarn durchgeführt wurden
und werden (bitte alle der Bundesregierung bekannten Tochter- und
Partnerunternehmen, sowie Beteiligungsgesellschaften und
Lizenznehmer von Siemens Energy mit Bezug zu Paks II mit Gründungsjahr
und Unternehmenssitz auflisten)?
b) Welche Produktionsschritte wurden und werden gegebenenfalls nach
Kenntnis der Bundesregierung nach Ungarn ausgelagert, und hat die
Bundesregierung im Rahmen dieser Auslagerung eine mögliche
Nichtanwendung von Export- oder Verbringungsbeschränkungen für
Dual-Use-Produkte auf Vorprodukte und andere für die Produktion
oder den Betrieb von Nuklearanlagen notwendige Komponenten oder
Digitalprodukte geprüft, und wie ist diese Überprüfung ausgefallen
(bitte auflisten und einzeln begründen)?
4. Geht die Bundesregierung im Fall der geschilderten möglichen
Produktions- oder Geschäftsstandortverlagerung von einer möglichen
Umgehung deutscher Export- oder Verbringungskontrollen durch Siemens
Energy oder andere Konzerne des Konsortiums um Paks II aus, wie sie
vom ungarischen Außenminister im Juni 2025 öffentlich angekündigt
wurde?
5. Werden oder wurden im Zusammenhang mit einer möglichen Umgehung
(siehe Frage 4) der in Frage 4 genannten Export- bzw.
Verbringungskontrolle deren Rechtmäßigkeit geprüft, und wenn geprüft wurde, wie fiel das
Ergebnis aus, und wie wurde es begründet?
6. Existieren Exportgarantien (Hermesdeckungen o. Ä.) im Zusammenhang
mit Paks II, und wenn ja, könnten diese mit Blick auf den unsicheren
Status der ungarischen Beihilfen in Kraft treten?
7. Vor dem Hintergrund der gesamteuropäischen Versorgungssicherheit, des
EU-Ziels einer Reduktion russischer Energieimporte, wie beschrieben im
REPowerEU-Plan, und der Sicherheitsrelevanz der gemeinsamen
europäischen Energieinfrastruktur, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der Kooperation des EU-Mitgliedstaates Ungarn mit
Russland im Atomsektor durch die Errichtung von Paks II unter Federführung
von Rosatom, insbesondere im Hinblick auf eine nach Ansicht der
Fragestellenden diesbezügliche langfristige strategische Abhängigkeit?
8. Vor dem Hintergrund des europäischen Stromverbundnetzes und der
besonderen sicherheitspolitischen Rolle Ungarns als Staat an der EU-
Außengrenze, wie wäre Rosatom nach Kenntnis der Bundesregierung in
den langfristigen Betrieb der Atomanlagen in Paks eingebunden?
a) Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden,
dass Russland durch Sicherheitstechnik oder Personal mittelbar oder
unmittelbar die Kontrolle über sicherheitsrelevante Teile des AKW
erlangt?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Vereinbarungen im Hinblick
auf Betrieb und Wartung von Paks II, die Rosatom-Mitarbeitenden
auch nach Abschluss der Bauarbeiten Zutritt zum Atomkraftwerk
garantieren?
c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, ob eine nach
Ansicht der Fragestellenden theoretisch denkbare russische
Fernabschaltung oder andere russische Sabotagemaßnahmen, die zu einem
gänzlichen Erliegen der Stromerzeugung aller Kraftwerksblöcke von Paks
führen würden, und der daraus folgende mögliche weitgehende
Kapazitätsausfall der ungarischen Stromversorgung Folgen für das
europäische Stromnetz hätten, und wenn ja, welche?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche dauerhafte
Lieferverträge für atomaren Brennstoff für die neuen Paks-Reaktoren, wie
sie z. B. für die bestehenden Paks-Reaktoren existieren, die die
Energieversorgung langfristig vulnerabel gegenüber einem kurzfristigen
russischen Lieferstopp machen würden und damit nach Ansicht der
Fragestellenden gegebenenfalls Russlands Einfluss auf EU-
außenpolitische Entscheidungen des Mitgliedstaates Ungarn
vergrößern würden?
9. Welche weiteren internationalen Projekte sind der Bundesregierung
bekannt, in denen Siemens Energy mit Rosatom oder anderen Unternehmen
der russischen Nuklearwirtschaft kooperiert (bitte auflisten)?
10. Sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Fragestellenden
die Gefahr eines möglichen Beitrags von Siemens Energy zum Aufbau
militarisierter Anlagen unter russischer Kontrolle in Drittstaaten, die
Mitgliedstaaten der EU oder des NATO-Bündnisses sind, und dazu, diese
Länder in langfristige Abhängigkeiten von Russland zu bringen, wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein, warum
nicht?
11. Sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Fragestellenden
die Gefahr einer langfristigen strategischen Abhängigkeit anderer EU-
Staaten, wie der Slowakei, Tschechiens, Finnlands und Bulgariens, von
Russland und dem Staatskonzern Rosatom im Zusammenhang mit
russischem angereichertem Uran und dem Betrieb ihrer Reaktoren russischer
(oder sowjetischer) Bauweise mit entsprechender Brennelementetechnik
von Rosatom und seinen Tochterunternehmen, wie sie z. B. entsprechend
eines atomrechtlichen Genehmigungsantrags bald im niedersächsischen
Lingen produziert werden soll, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
sie hieraus, und wenn nein, warum nicht?
12. Hat Siemens Energy oder eines seiner Tochter- bzw. Partnerunternehmen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Förderungen aus EU-
Forschungsprogrammen (Horizon Europe, Euratom-
Forschungsprogramm) erhalten, die direkt oder indirekt mit
Nukleartechnologie, Steuerungssystemen für Kraftwerke oder Dual-Use-Technologien
in Zusammenhang stehen?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die anhaltende
Kooperation von Siemens Energy und Russland oder Rosatom im Zusammenhang
mit der Wartung und dem Bau von Atomkraftwerken?
a) Waren Angestellte von Siemens Energy bzw. Gemeinschaftsprojekten
zwischen Siemens Energy und Framatome oder Tochter- und
Partnerunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften nach Kenntnis der
Bundesregierung in Russland seit dem russischen Überfall auf die
Ukraine im Einsatz, und wenn ja, wie viele, und wann und wo fanden
diese Einsätze statt?
b) Waren Angestellte von Siemens Energy bzw. Gemeinschaftsprojekten
zwischen Siemens Energy und Framatome oder Tochter- und
Partnerunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften nach Kenntnis der
Bundesregierung in Drittstaaten an Atomkraftprojekten mit
Beteiligung von Rosatom seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im
Einsatz, und wenn ja, wie viele, und wann, und wo fanden diese
Einsätze statt?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von möglichen geplanten
Einsätzen deutscher Unternehmen in Kooperation mit Rosatom im
Jahr 2025 sowohl in Russland als auch in Drittstaaten?
d) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Zusammenarbeit zu
beenden, und wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Aktivitäten
von Rosatom in Deutschland, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit
der Brennelementefabrik in Lingen?
a) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeitende von
Rosatom oder von anderen russischen Staatskonzernen im Atomsektor und
deren Tochterunternehmen in Vorbereitung eines möglichen
russischen Einstiegs in die Brennelementefertigung in Lingen in
Deutschland tätig, und wenn ja, wie viele, und zu welchen Zeitpunkten?
b) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftige Einsätze von
Mitarbeitenden von Rosatom oder von anderen russischen
Staatskonzernen im Atomsektor und deren Tochterunternehmen in Deutschland im
Zusammenhang mit der möglichen Brennelementefertigung in Lingen
geplant, und wenn ja, welche?
c) Liegen der Bundesregierung Informationen über weitere Aktivitäten
von Rosatom oder anderen russischen Staatskonzernen im Atomsektor
sowie deren Tochterunternehmen in Deutschland vor?
d) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, jegliche Aktivitäten
russischer Staatskonzerne im Atomsektor in Deutschland zu beenden, und
wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant, und wie begründet
sie ihre Position?
15. Existieren Endverbleibserklärungen für deutsche Steuerungstechnik und
zugehörige Software, die gegebenenfalls in russischen AKW oder in unter
Beteiligung von Rosatom errichteten AKW in Drittstaaten eingesetzt
wird, und wenn nein, warum nicht?
16. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass
diese Steuerungstechnik, zugehörige Software oder mit ihr erzeugtes
spaltbares Material für militärische Zwecke verwendet wird?
17. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass
Angestellte von Rosatom oder anderen russischen Unternehmen und
Behörden im Rahmen des Baus und Betriebs von Paks II und der geplanten
Kooperation oder im Rahmen des Betriebs und der Wartung anderer
AKW unter Beteiligung von Siemens Energy möglicherweise Zugriff auf
die IT-Systeme von Siemens Energy erlangt haben oder erlangen könnten?
18. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Sanktionen gegen die
russische Atomwirtschaft, insbesondere auf den Import und Export von
spaltbarem Material und Kooperationen bei Kraftwerksbau und Wartung,
einsetzen, und wie begründet sie ihre Position?
19. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sowohl im Rahmen
von neuen als auch im Rahmen von bestehenden Sanktionen die
Ausnahmen für das Projekt Paks II entfallen, und wenn nein, warum nicht?
20. Welche Meldungen sind infolge der Meldepflicht für Tätigkeiten in
Verbindung mit Paks II nach dem 14. Sanktionspaket der EU bei der
Bundesregierung eingegangen (bitte nach Meldungen an deutsche Behörden und
Meldungen, über die Deutschland durch andere Mitgliedstaaten
unterrichtet wurde, auflisten)?
Berlin, den 3. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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