"Generation Deutschland" - Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten zur "Jungen Alternative" (Antwort zu Drs. 21/3667)
Text
"Generation Deutschland" - Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten zur "Jungen Alternative" (Antwort zu Drs. 21/3667)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3930
21. Wahlperiode 29.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Schahina
Gambir, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3667 –
„Generation Deutschland“ – Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten
zur „Jungen Alternative“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. November 2025 hat die Alternative für Deutschland (AfD) in den
Hessenhallen in Gießen ihre neue Jugendorganisation „Generation
Deutschland“ (GD) gegründet. Diese Neugründung folgt auf die am 31. März 2025
aufgelöste „Junge Alternative“ (JA), die 2023 vom Bundesamt für
Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Anders als die
„Junge Alternative“ ist die neue Jugendorganisation vollständig in die
Mutterpartei eingebunden: Mitglied kann nur werden, wer zugleich AfD-Mitglied ist
(www.deutschlandfunk.de/neugruendung-der-afd-jugendorganisation-generati
on-deutschland-experten-keine-maessigung-zu-erwarten-100.html). Außerdem
ist sie laut der neuen AfD-Satzung ein „rechtlich unselbstständiger Teil der
Partei“. Verstöße gegen Regeln oder Fehlverhalten können somit – anders als
zuvor bei der JA – geahndet werden, bis hin zum Parteiausschluss (www.spieg
el.de/politik/deutschland/alternative-fuer-deutschland-verfassungsschutz-hael
t-afd-jugend-fuer-aehnlich-radikal-wie-vorgaenger-a-f90e5a85-2634-42b3-b8f
e-34477adcc1d6).
In zahlreichen Presseartikeln wird berichtet, dass zentrale Akteurinnen und
Akteure der neuen Jugendorganisation aus dem rechtsextremen Spektrum
stammen oder ideologisch dort verankert sind (www.tagesschau.de/inland/ges
ellschaft/generation-deutschland-rechtsextremismus-100.html). Jean-Pascal
Hohm, der vom Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg als gesichert
rechtsextremistisch eingestuft wird und seit Jahren enge Kontakte in das
extrem rechte Vorfeld pflegt, wurde zum Vorsitzenden gewählt (www.spiegel.de/
politik/jean-pascal-hohm-als-neuer-afd-jugend-chef-28-jahre-typ-schwiegerso
hn-rechtsextremist-a-c0aa9f13-7eed-42f9-bd6f-2dab4f15efac).
Weitere gewählte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger fielen laut
Presseberichten durch nach Ansicht der Fragesteller rechtsextremistische Aussagen
auf, beispielsweise durch das Zitieren eines Leitspruchs der Hitlerjugend oder
der Forderung nach „millionenfacher Remigration“ (www.stern.de/politik/deu
tschland/afd-nachwuchs--fuenf-momente--ueber-die-man-sprechen-sollte-369
14782.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Unter den Teilnehmenden befand sich mindestens eine Person, gegen die
Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Volksverhetzung geführt werden
(www.br.de/nachrichten/bayern/afd-jugendorga-auch-bayerische-akteure-prae
gen-neugruendung,V47mmGQ).
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellte öffentlich fest,
dass bei der „Generation Deutschland“ kein „Paradigmenwechsel“ zu
erwarten sei und dass eine „personelle und inhaltliche Kontinuität“ zur zuvor als
gesichert rechtsextremistisch eingestuften „Jungen Alternative“ bestehe
(www.spiegel.de/politik/deutschland/alternative-fuer-deutschland-verfassungs
schutz-haelt-afd-jugend-fuer-aehnlich-radikal-wie-vorgaenger-a-f90e5a85-263
4-42b3-b8fe-34477adcc1d6).
Auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz äußerte
öffentlich die Einschätzung, die neue Organisation setze die Radikalisierung
der vorherigen AfD-Nachwuchsorganisation fort (www.spiegel.de/politik/deut
schland/verfassungsschuetzer-sieht-keine-maessigung-der-afd-jugend-a-c0d03
dd9-678c-4c48-b472-cf09615272bc).
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach den Kenntnissen und
Bewertungen der Bundesregierung zu Strukturen, Akteurinnen und Akteuren sowie
zur Vernetzung der „Generation Deutschland“.
1. Wie viele Mitglieder hat die „Generation Deutschland“ nach Kenntnis
der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden?
Nach eigener Aussage vom Dezember 2025 hat die GD über 2 100 Mitglieder.
2. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über die Gründung weiterer Gliederungen wie Kreis-,
Landes- und Ortsverbände?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
3. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über die personelle Zusammensetzung des
Bundesvorstands und die Struktur der „Generation Deutschland“?
Die GD ist laut der Bundessatzung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) ein
rechtlich unselbstständiger Teil der Partei. Sie gliedert sich in einen
Bundesverband und 16 Landesverbände. Die Satzungen der Landesverbände der Partei
können die Einrichtung weiterer Gliederungen der GD vorsehen. Der
Bundesvorstand besteht aus 15 Mitgliedern.
a) Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu den politischen Zielen des Bundesvorstands
und seiner Mitglieder?
Die Bundesregierung verweist auf das Jugendstatut der GD, welches durch die
Mitglieder zustimmend angenommen wurde. Darin werden folgende Zwecke
genannt:
„1. die Verbreitung des Parteiprogramms und des weltanschaulichen
Gedankenguts der Partei und ihrer politischen Grundtendenz, insbesondere
innerhalb der Jugend,
2. die Fortentwicklung des Parteiprogramms unter besonderer
Berücksichtigung der Belange der Jugend durch aktive Mitarbeit in den Gremien und
Strukturen der Partei,
3. die Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes aus Sicht der
Jugend und ihrer Interessen,
4. die politische Bildung und Förderung des Nachwuchses der Partei,
5. die Vergrößerung des Einflusses der Jugend innerhalb der Partei in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den älteren Generationen,
6. die Unterstützung der Partei in ihren politischen und organisatorischen
Aktivitäten,
7. die Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts und die
Kontaktpflege unter ihren Mitgliedern und
8. die Verbreitung des Gedankens der Völkerverständigung durch
Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen anderer internationaler patriotischer
Parteien.“
b) Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über einschlägige Kontakte einzelner
Funktionsträgerinnen und Funktionsträger zu rechtsextremen
Akteurinnen und Akteuren sowie Organisationen?
13. Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder
der „Generation Deutschland“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Verbindungen zu extremistischen oder verfassungsfeindlichen
Gruppierungen, darunter insbesondere zur „Identitären Bewegung“, zu den
„Sächsischen Separatisten“, zu „Lukreta“, zu den Netzwerken „Blood &
Honour“ und „Brothers of Honour“, zu rechtsextremistischen
Burschenschaften sowie zu weiteren vom Bundesamt oder von den Landesämtern
für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen (bitte nach den
jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)?
14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr
nachgeordneten Behörden über frühere und aktuelle Kontakte, gemeinsame
Veranstaltungen, Auftritte oder organisatorische und wirtschaftliche
Zusammenarbeit von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie
Mitgliedern der „Generation Deutschland“ mit dem Verleger Götz
Kubitschek, dem von ihm gegründeten und inzwischen aufgelösten
„Institut für Staatspolitik“ sowie den Nachfolgeorganisationen
„Menschenpark Veranstaltungs UG“ und „Metapolitik Verlags UG“ vor (bitte nach
den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)?
15. Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder
der „Generation Deutschland“ haben Verbindungen zu
rechtsextremistischen Jugendgruppen wie „Deutsche Jugend Voran“, „Der Störtrupp“,
„Letzte Verteidigungswelle“, „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“, „Deutsche
Rechte Heimat/Deutsche Patrioten“, „Jung und Stark“, insbesondere
durch Teilnahme an deren Mobilisierungen gegen Christopher-Street-
Day-Veranstaltungen (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3b und 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es sind Verbindungen von Mitgliedern der Generation Deutschland zu anderen
extremistischen Organisationen bekannt. Darüber hinaus können keine weiteren
Erkenntnisse aus Gründen des Staatswohls mitgeteilt werden. Das Bundesamt
für Verfassungsschutz (BfV) richtet sich bei der Beobachtung von
extremistischen Organisationen nach dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 3, 4 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG).
Durch die Benennung von Einzelpersonen und Darlegung von deren Kontakten
zu rechtsextremen Akteuren und Organisationen könnten Rückschlüsse zu
konkreten Beobachtungsaktivitäten, auf den Erkenntnisstand, die
Aufklärungsbedarfe sowie letztlich auch auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Auch
wenn nur die Quantität dargestellt werden würde, könnte dies das Arbeiten des
BfV deutlich erschweren, aufgrund der noch jungen Existenz der neu
gegründeten Generation Deutschland und des möglicherweise notwendigen
Vorgehens.
Dies könnte Angehörige des gegenständlichen Phänomenbereichs in die Lage
versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit die Erkenntnisgewinnung
des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde
die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen
Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Es
können auch keine Aussagen zu einzelnen Organisationen getroffen werden.
Dadurch könnten Rückschlüsse auf das weitere Beobachtungsfeld des BfV
gezogen werden, was zu einer Ausforschung des Kenntnisstandes führen würde.
Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass
auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten
Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso
mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichten-dienstlichen
Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr
eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern
muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die
möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der
Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht
statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen.
4. Wie viele der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie
Mitglieder der „Generation Deutschland“ sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Teil von staatsschutzrelevanten Ermittlungsverfahren
gewesen (bitte die Gesamtzahl nach Alter, Geschlecht und Straftatbestand
aufschlüsseln)?
Durch die Bundesregierung können keine Auskünfte zu strafrechtlichen
Ermittlungen – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch das Interesse an der
verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle
von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine
entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu
erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten,
dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde
eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten
bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung
immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu
möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder, kann die
Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes
keine Auskunft erteilen.
Ferner ist aus der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamts (BKA)
(Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten – LAPOS) hierzu keine
Beantwortung möglich, da die personenbezogenen Daten dort pseudonymisiert
abgebildet werden. Auch werden keine „Funktionen“ (Parteivorsitzender,
Parteimitglied) zu Tatverdächtigen erfasst.
5. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Sicherheitsbehörden über verfassungsfeindliche oder extremistische
Äußerungen, die im Rahmen des Gründungstreffens der „Generation
Deutschland“ auf und abseits der Bühne getätigt wurden, auch in Bezug
auf die Frage, wer im Sinne der Organisation als „Deutsche bzw.
Deutscher“ gilt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Auf der Gründungsversammlung der GD am 29. November 2025 in Gießen
(Hessen) wurden Äußerungen getätigt, die als tatsächliche Anhaltspunkte für
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu werten
sind. In den Bewerbungsreden waren Aussagen festzustellen, die Ausdruck
eines ethnisch-abstammungsmäßigen Staatsvolksverständnisses sind und aus
denen sich Anhaltspunkte für Forderungen nach einer rechtlichen
Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund ergeben.
6. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über personelle und inhaltliche Kontinuitäten zwischen
der „Generation Deutschland“ und der im März 2025 aufgelösten, als
gesichert rechtsextremistisch eingestuften „Jungen Alternative“, und wie
viele Mitglieder der „Generation Deutschland“ waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zuvor Mitglied der „Jungen Alternative“?
Die Zusammensetzung des Bundesvorstands der GD zeigt besonders auf
Funktionärsebene eine hohe personelle Kontinuität zur ehemaligen „Jungen
Alternative“ (JA), die als gesichert extremistisch eingestuft wurde.
So war der ganz überwiegende Teil der Vorstandsmitglieder bereits Mitglied
oder Funktionär der JA. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte mit
Beschluss vom 5. Februar 2024 die Hochstufung der JA zur gesichert
rechtsextremistischen Bestrebung durch das BfV nach summarischer Prüfung im
Eilrechtsschutzverfahren als rechtmäßig bewertet. Diese Entscheidung wurde am
20. Mai 2025 rechtskräftig, als das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde
gegen die Nichtzulassung der Revision zurückwies. Die JA vertrete auch nach
der Einstufung als Verdachtsfall weiterhin ein verfassungsschutzrelevantes
ethnisches Volksverständnis. In Bewerbungsreden auf der GD-
Gründungsversammlung waren Aussagen festzustellen, die Ausdruck eines ethnisch-
abstammungsmäßigen Staatsvolksverständnisses sind und aus denen sich
Anhaltspunkte für Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher
Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund ergeben. Auch darin zeigt sich die
inhaltlich-ideologische Kontinuität der GD. Neben den inhaltlichen Aussagen
gibt es im Kontext der Gründungsveranstaltung Aussagen von sodann
gewählten Bundesvorstandsmitgliedern, die hervorheben, dass sich die GD im
Vergleich zur JA nicht inhaltlich mäßigen, sondern an den bisherigen Inhalten
festhalten wolle.
7. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden zu den Gründen für die Auflösung der „Jungen
Alternative“ und die anschließende Neugründung der „Generation
Deutschland“?
a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr
nachgeordneten Behörden dazu vor, ob die Auflösung der „Jungen
Alternative“ und die Neugründung der „Generation Deutschland“ im
zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit der Einstufung der
„Jungen Alternative“ als gesichert rechtsextremistisch durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz stehen und inwiefern mit der
Neugründung der „Generation Deutschland“ mögliche politische oder
rechtliche Konsequenzen dieser Einstufung umgangen werden sollten
oder wurden?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen
Kenntnissen?
Die Fragen 7 bis 7b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Bundesvorstandsmitglieder der AfD begründeten die Neustrukturierung der
Jugendorganisation primär mit dem Schutz der Jugendorganisation vor staatlichen
Exekutivmaßnahmen sowie mit besseren Sanktionierungs- und
Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Mitgliedern.
8. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr
nachgeordneten Behörden die AfD und insbesondere Mandats- und
Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Partei auf Bundes- und
Landesebene auf die Gründung der „Generation Deutschland“
genommen?
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr
nachgeordneten Behörden zur Organisation, Durchführung und Finanzierung des
Gründungstreffens der „Generation Deutschland“ am 29. November
2025 in Gießen vor, insbesondere in Bezug auf den Veranstalter oder die
Veranstalterin, die beteiligten natürlichen oder juristischen Personen
sowie auf finanzielle oder organisatorische Beiträge Dritter?
Die Fragen 8 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Auf dem AfD-Parteitag im Januar 2025 wurde gemäß Satzungsänderung
beschlossen, dass die AfD organisatorisch zuständig für die Jugendorganisation
ist und damit einhergehend auch für die Ausrichtung der hier in Frage
stehenden Veranstaltung verantwortlich ist.
9. Welche Maßnahmen prüft oder ergreift die Bundesregierung, um die
Aktivitäten der „Generation Deutschland“ im Rahmen der geltenden
Gesetze zu beobachten, zu analysieren oder extremistische
Organisationsstrukturen zu unterbinden?
23. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld des
Gründungstreffens durch die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden
ergriffen, um die Anreise rechtsextremistischer Akteurinnen und Akteure
aus dem Ausland zu unterbinden?
Die Fragen 9 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach konkreten Vorgehensweisen in
der Bearbeitung der GD aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange
des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Das BfV
richtet sich bei der Beobachtung von extremistischen Organisationen nach dem
gesetzlichen Auftrag aus §§ 3, 4 BVerfSchG.
Die mit der Frage erbetenen Informationen zielen auf die Offenlegung der
konkreten Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schwerpunktsetzung der
nachrichtendienstlichen Aufklärung im BfV ab. Durch die Beantwortung der Frage
würden Rückschlüsse auf die Methodik und Arbeitsweise des BfV offengelegt,
wodurch die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt werden
könnte. Eine Beantwortung der Frage lässt Rückschlüsse zu, ob die GD im BfV
überhaupt und in welcher Intensität bearbeitet wird. Durch die indirekte
Darstellung der Bearbeitungsintensität würde weiterhin die strategische Personal-
und Ressourcenplanung des BfV im Bereich Rechtsextremismus/-terrorismus
offenlegen, was in der Folge Rückschlüsse auf die Entwicklung
sicherheitsrelevanter Gefährdungen für die Bundesrepublik Deutschland zulassen würde und
wie diesen durch nachrichtendienstliche Aufklärung und Abwehr begegnet
werden soll.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine
Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung ausscheidet, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf
den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung
die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern, nicht hingenommen werden kann. Denn eine Beantwortung der
Fragen würde Rückschlüsse auf sich verändernde Erkenntnisinteressen sowie
Aufklärungsziele und die damit verbundenen technischen und operativen
Fähigkeiten zulassen und das Instrumentarium des BfV offenbaren Bei einem
Bekanntwerden würden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und
Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden
können. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler
Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden.
11. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ Waffen besitzen?
a) Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie
Mitglieder der „Generation Deutschland“ verfügen über eine
waffenrechtliche Erlaubnis?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung aufgrund entgegenstehender überwiegender
Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form.
Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonderem Maße das
Staatswohl berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen
Fassung nicht behandelt werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen wie dem Staatswohl –
ebenfalls mit Verfassungsrang – begrenzt. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten
würde weitgehende Rückschlüsse auf potenzielle Einzelfälle zulassen. Durch eine
Veröffentlichung der Fallzahl mitsamt Aufschlüsselung wäre nicht
auszuschließen, dass laufende oder künftige Maßnahmen, die zur Aufklärung dienen und
ggf. künftig einen Entzug dieser Erlaubnisse ermöglichen sollen, negativ
beeinflusst werden können. Mit der Veröffentlichung droht folglich die Gefährdung
laufender bzw. künftiger Aufklärungseinsätze oder Ermittlungen. Die
Gewinnung von offenen und nachrichtendienstlichen Informationen ist für die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen
oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken
auch im Hinblick auf die Sicherheitslage in Deutschland drohen.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine
Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Kenntnisse der
Bundesregierung zu Waffenerlaubnissen sind immer sensibel, weil durch die
Veröffentlichung des Kenntnisstandes die betroffenen Personen Gegenmaßnahmen
ergreifen könnten, die eine weitere Beobachtung erschweren würden.
b) Bei wie vielen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie
Mitgliedern der „Generation Deutschland“ wurden waffenrechtliche
Erlaubnisse abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?
c) Wie viele und welche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ sind bereits durch
Verstöße gegen das Waffengesetz aufgefallen?
Zu den Fragen 11b und 11c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellungen vor.
12. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden dazu, wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ Sprengstoff besitzen?
a) Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie
Mitglieder der „Generation Deutschland“ verfügen über eine
sprengstoffrechtliche Erlaubnis?
b) Bei wie vielen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie
Mitgliedern der „Generation Deutschland“ wurden
sprengstoffrechtliche Erlaubnisse abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?
c) Wie viele und welche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ sind bereits durch
Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen?
Die Fragen 12 bis 12c werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Im Zusammenhang mit sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen wird auf die
Zuständigkeit der Länder verwiesen.
16. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über die Aktivitäten von Mitgliedern und
Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern von „Generation Deutschland“ und der
Organisation selbst auf sozialen Plattformen (X, Telegram, Instagram,
TikTok), und welche Verbindungen zwischen Funktionsträgerinnen und
Funktionsträgern der „Generation Deutschland“ und Influencerinnen und
Influencern aus dem rechten Spektrum sind der Bundesregierung und
den ihr nachgeordneten Behörden bekannt?
Da sich die GD erst am 29. November 2025 gegründet hat, sind sowohl die
organisatorischen Strukturen als auch Präsenzen in sozialen Netzwerken mitunter
noch im Aufbau begriffen. Auf allen wichtigen Plattformen wie Facebook,
X/Twitter, Telegram, TikTok und Instagram ist die Jugendorganisation der AfD
bzw. sind einzelne Funktionäre bereits mit Präsenzen vertreten. Auch der
Bundesvorstand nutzt Konten auf Facebook, X/Twitter und Instagram für seine
politischen Aktivitäten. Dabei verfolgt die Organisation eine Multi-Channel-
Strategie, um politische Ansprachen zielgruppengerecht, über
sozioökonomische Grenzen hinweg, einem großen Adressatenkreis zugänglich zu machen.
Ebenfalls ist bekannt, dass Kontakte zu verfassungsschutzrechtlich relevanten
Online-Aktivisten bestehen. Im Hinblick auf diesbezügliche weitergehende
Erkenntnisse wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen.
17. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden über die Rolle weiblicher Mitglieder und
Funktionsträgerinnen innerhalb der „Generation Deutschland“ sowie über eine
gezielte Ansprache oder Mobilisierung von Frauen durch die „Generation
Deutschland“?
Auf dem Gründungskongress der GD im November 2025 wurden zwei Frauen
in den Bundesvorstand gewählt. Ein weibliches Bundesvorstandsmitglied
stellte in seiner Bewerbungsrede heraus, ihre Funktion für die Ansprache von
Frauen nutzen zu wollen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeitsbeziehungen
zwischen Mitgliedern oder Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern
der „Generation Deutschland“ und Abgeordneten der AfD im Deutschen
Bundestag und in den Landtagen vor, insbesondere über
Beschäftigungsverhältnisse, Praktika oder sonstige Unterstützungsstrukturen?
Es ist bekannt, dass mehrere GD-Bundesvorstandsmitglieder bei Mitgliedern
des Deutschen Bundestages beschäftigt waren oder sind. Darüber hinaus muss
eine Antwort unterbleiben. Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus
Gründen der Wahrung von Grundrechten Dritter, insbesondere des
Persönlichkeitsschutzes, grundsätzlich keine Auskunft.
Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen
verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht natürlicher
Personen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung
der Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG)
entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem
parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Eine andere Beurteilung ergibt
sich auch nicht daraus, dass hier, soweit nach Abgeordneten der AfD im
Deutschen Bundestag und in den Landtagen gefragt wurde, Personen von
öffentlichem Interesse betroffen sind. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich
garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Person, kommt auch insoweit eine
eingestufte Beantwortung nicht in Betracht.
19. Wie viele und welche Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion und
AfD-Landtagsfraktionen sind Mitglieder in der „Generation
Deutschland“?
Es ist bekannt, dass einzelne AfD-Bundes- und Landtagsabgeordnete
Mitglieder der GD sind. Darüber hinaus muss eine Antwort unterbleiben. Zu
Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen der Wahrung von
Grundrechten Dritter, insbesondere des Persönlichkeitsschutzes, grundsätzlich keine
Auskunft. Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden darüber, ob Funktionsträgerinnen und Funktionsträger
sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ in einem
beamtenrechtlichen Verhältnis auf Bundes- oder Landesebene stehen?
a) In welchen Behörden sind diese Personen tätig?
b) Gab es gegen diese Personen bereits Disziplinarverfahren aufgrund
von Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung?
c) Gab es gegen diese Personen bereits Disziplinarverfügungen?
21. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr
nachgeordneten Behörden darüber, ob Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern
sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ in einem sonstigen
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf Bundes- oder Landesebene stehen?
a) In welchen Behörden sind diese Personen tätig?
b) Gab es bereits dienstrechtliche Konsequenzen aufgrund von
Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung?
Die Fragen 20 bis 21b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnisse auf Bundesebene keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse auf Landesebene wird
auf die Zuständigkeit der Landesbehörden verwiesen.
22. Welche Bewertung der Gefährdungslage wurde durch die
Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden hinsichtlich der zu
erwartenden Anreise rechtsextremistischer Personen aus dem In- und Ausland
vorgenommen, und erfolgte hierzu vorab ein Informations- und
Erkenntnisaustausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder?
Im Vorfeld und während des Verlaufs der Gründungsveranstaltung der
Jugendorganisation der AfD standen die Bundessicherheitsbehörden in einem
intensiven Erkenntnisaustausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder. Anreisen
von rechtsextremistischen Personen aus dem In- und Ausland, aus denen sich
eine konkrete Gefährdung für die Gründungsveranstaltung hätte ableiten lassen
können, sind nicht bekannt gewesen.
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung und den ihr
nachgeordneten Behörden zu den bei dem Gründungstreffen vor Ort vertretenen
Ausstellerinnen und Ausstellern sowie zu der Teilnahme einschlägig
bekannter und durch den Verfassungsschutz beobachteter Organisationen
vor?
Bei der Gründungsversammlung der GD am 29. November 2025 in Gießen
(Hessen) war der Verlag Antaios als Aussteller vor Ort, der als gesichert
rechtsextremistisch eingestuft gilt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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