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"Generation Deutschland" - Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten zur "Jungen Alternative" (Antwort zu Drs. 21/3667)

dip / drucksache 29.01.2026 · WP 21 · 21/3930 · Antwort · Original ↗

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"Generation Deutschland" - Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten zur "Jungen Alternative" (Antwort zu Drs. 21/3667) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3930 21. Wahlperiode 29.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marlene Schönberger, Schahina Gambir, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3667 – „Generation Deutschland“ – Vorfälle beim Gründungstreffen und Kontinuitäten zur „Jungen Alternative“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. November 2025 hat die Alternative für Deutschland (AfD) in den Hessenhallen in Gießen ihre neue Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD) gegründet. Diese Neugründung folgt auf die am 31. März 2025 aufgelöste „Junge Alternative“ (JA), die 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Anders als die „Junge Alternative“ ist die neue Jugendorganisation vollständig in die Mutterpartei eingebunden: Mitglied kann nur werden, wer zugleich AfD-Mitglied ist (www.deutschlandfunk.de/neugruendung-der-afd-jugendorganisation-generati on-deutschland-experten-keine-maessigung-zu-erwarten-100.html). Außerdem ist sie laut der neuen AfD-Satzung ein „rechtlich unselbstständiger Teil der Partei“. Verstöße gegen Regeln oder Fehlverhalten können somit – anders als zuvor bei der JA – geahndet werden, bis hin zum Parteiausschluss (www.spieg el.de/politik/deutschland/alternative-fuer-deutschland-verfassungsschutz-hael t-afd-jugend-fuer-aehnlich-radikal-wie-vorgaenger-a-f90e5a85-2634-42b3-b8f e-34477adcc1d6). In zahlreichen Presseartikeln wird berichtet, dass zentrale Akteurinnen und Akteure der neuen Jugendorganisation aus dem rechtsextremen Spektrum stammen oder ideologisch dort verankert sind (www.tagesschau.de/inland/ges ellschaft/generation-deutschland-rechtsextremismus-100.html). Jean-Pascal Hohm, der vom Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird und seit Jahren enge Kontakte in das extrem rechte Vorfeld pflegt, wurde zum Vorsitzenden gewählt (www.spiegel.de/ politik/jean-pascal-hohm-als-neuer-afd-jugend-chef-28-jahre-typ-schwiegerso hn-rechtsextremist-a-c0aa9f13-7eed-42f9-bd6f-2dab4f15efac). Weitere gewählte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger fielen laut Presseberichten durch nach Ansicht der Fragesteller rechtsextremistische Aussagen auf, beispielsweise durch das Zitieren eines Leitspruchs der Hitlerjugend oder der Forderung nach „millionenfacher Remigration“ (www.stern.de/politik/deu tschland/afd-nachwuchs--fuenf-momente--ueber-die-man-sprechen-sollte-369 14782.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Unter den Teilnehmenden befand sich mindestens eine Person, gegen die Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Volksverhetzung geführt werden (www.br.de/nachrichten/bayern/afd-jugendorga-auch-bayerische-akteure-prae gen-neugruendung,V47mmGQ). Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellte öffentlich fest, dass bei der „Generation Deutschland“ kein „Paradigmenwechsel“ zu erwarten sei und dass eine „personelle und inhaltliche Kontinuität“ zur zuvor als gesichert rechtsextremistisch eingestuften „Jungen Alternative“ bestehe (www.spiegel.de/politik/deutschland/alternative-fuer-deutschland-verfassungs schutz-haelt-afd-jugend-fuer-aehnlich-radikal-wie-vorgaenger-a-f90e5a85-263 4-42b3-b8fe-34477adcc1d6). Auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz äußerte öffentlich die Einschätzung, die neue Organisation setze die Radikalisierung der vorherigen AfD-Nachwuchsorganisation fort (www.spiegel.de/politik/deut schland/verfassungsschuetzer-sieht-keine-maessigung-der-afd-jugend-a-c0d03 dd9-678c-4c48-b472-cf09615272bc). Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen nach den Kenntnissen und Bewertungen der Bundesregierung zu Strukturen, Akteurinnen und Akteuren sowie zur Vernetzung der „Generation Deutschland“.  1. Wie viele Mitglieder hat die „Generation Deutschland“ nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden? Nach eigener Aussage vom Dezember 2025 hat die GD über 2 100 Mitglieder.  2. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über die Gründung weiterer Gliederungen wie Kreis-, Landes- und Ortsverbände? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.  3. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über die personelle Zusammensetzung des Bundesvorstands und die Struktur der „Generation Deutschland“? Die GD ist laut der Bundessatzung der „Alternative für Deutschland“ (AfD) ein rechtlich unselbstständiger Teil der Partei. Sie gliedert sich in einen Bundesverband und 16 Landesverbände. Die Satzungen der Landesverbände der Partei können die Einrichtung weiterer Gliederungen der GD vorsehen. Der Bundesvorstand besteht aus 15 Mitgliedern.  a) Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu den politischen Zielen des Bundesvorstands und seiner Mitglieder? Die Bundesregierung verweist auf das Jugendstatut der GD, welches durch die Mitglieder zustimmend angenommen wurde. Darin werden folgende Zwecke genannt: „1. die Verbreitung des Parteiprogramms und des weltanschaulichen Gedankenguts der Partei und ihrer politischen Grundtendenz, insbesondere innerhalb der Jugend, 2. die Fortentwicklung des Parteiprogramms unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Jugend durch aktive Mitarbeit in den Gremien und Strukturen der Partei, 3. die Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes aus Sicht der Jugend und ihrer Interessen, 4. die politische Bildung und Förderung des Nachwuchses der Partei, 5. die Vergrößerung des Einflusses der Jugend innerhalb der Partei in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den älteren Generationen, 6. die Unterstützung der Partei in ihren politischen und organisatorischen Aktivitäten, 7. die Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts und die Kontaktpflege unter ihren Mitgliedern und 8. die Verbreitung des Gedankens der Völkerverständigung durch Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen anderer internationaler patriotischer Parteien.“  b) Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über einschlägige Kontakte einzelner Funktionsträgerinnen und Funktionsträger zu rechtsextremen Akteurinnen und Akteuren sowie Organisationen? 13. Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zu extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen, darunter insbesondere zur „Identitären Bewegung“, zu den „Sächsischen Separatisten“, zu „Lukreta“, zu den Netzwerken „Blood & Honour“ und „Brothers of Honour“, zu rechtsextremistischen Burschenschaften sowie zu weiteren vom Bundesamt oder von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)? 14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über frühere und aktuelle Kontakte, gemeinsame Veranstaltungen, Auftritte oder organisatorische und wirtschaftliche Zusammenarbeit von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie Mitgliedern der „Generation Deutschland“ mit dem Verleger Götz Kubitschek, dem von ihm gegründeten und inzwischen aufgelösten „Institut für Staatspolitik“ sowie den Nachfolgeorganisationen „Menschenpark Veranstaltungs UG“ und „Metapolitik Verlags UG“ vor (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)? 15. Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ haben Verbindungen zu rechtsextremistischen Jugendgruppen wie „Deutsche Jugend Voran“, „Der Störtrupp“, „Letzte Verteidigungswelle“, „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“, „Deutsche Rechte Heimat/Deutsche Patrioten“, „Jung und Stark“, insbesondere durch Teilnahme an deren Mobilisierungen gegen Christopher-Street- Day-Veranstaltungen (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)? Die Fragen 3b und 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Es sind Verbindungen von Mitgliedern der Generation Deutschland zu anderen extremistischen Organisationen bekannt. Darüber hinaus können keine weiteren Erkenntnisse aus Gründen des Staatswohls mitgeteilt werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) richtet sich bei der Beobachtung von extremistischen Organisationen nach dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 3, 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Durch die Benennung von Einzelpersonen und Darlegung von deren Kontakten zu rechtsextremen Akteuren und Organisationen könnten Rückschlüsse zu konkreten Beobachtungsaktivitäten, auf den Erkenntnisstand, die Aufklärungsbedarfe sowie letztlich auch auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Auch wenn nur die Quantität dargestellt werden würde, könnte dies das Arbeiten des BfV deutlich erschweren, aufgrund der noch jungen Existenz der neu gegründeten Generation Deutschland und des möglicherweise notwendigen Vorgehens. Dies könnte Angehörige des gegenständlichen Phänomenbereichs in die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Es können auch keine Aussagen zu einzelnen Organisationen getroffen werden. Dadurch könnten Rückschlüsse auf das weitere Beobachtungsfeld des BfV gezogen werden, was zu einer Ausforschung des Kenntnisstandes führen würde. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestags und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichten-dienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen.  4. Wie viele der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Teil von staatsschutzrelevanten Ermittlungsverfahren gewesen (bitte die Gesamtzahl nach Alter, Geschlecht und Straftatbestand aufschlüsseln)? Durch die Bundesregierung können keine Auskünfte zu strafrechtlichen Ermittlungen – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das Interesse an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Zuständigkeit der Länder, kann die Bundesregierung schon aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskunft erteilen. Ferner ist aus der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamts (BKA) (Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten – LAPOS) hierzu keine Beantwortung möglich, da die personenbezogenen Daten dort pseudonymisiert abgebildet werden. Auch werden keine „Funktionen“ (Parteivorsitzender, Parteimitglied) zu Tatverdächtigen erfasst.  5. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Sicherheitsbehörden über verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen, die im Rahmen des Gründungstreffens der „Generation Deutschland“ auf und abseits der Bühne getätigt wurden, auch in Bezug auf die Frage, wer im Sinne der Organisation als „Deutsche bzw. Deutscher“ gilt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Auf der Gründungsversammlung der GD am 29. November 2025 in Gießen (Hessen) wurden Äußerungen getätigt, die als tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu werten sind. In den Bewerbungsreden waren Aussagen festzustellen, die Ausdruck eines ethnisch-abstammungsmäßigen Staatsvolksverständnisses sind und aus denen sich Anhaltspunkte für Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund ergeben.  6. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über personelle und inhaltliche Kontinuitäten zwischen der „Generation Deutschland“ und der im März 2025 aufgelösten, als gesichert rechtsextremistisch eingestuften „Jungen Alternative“, und wie viele Mitglieder der „Generation Deutschland“ waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor Mitglied der „Jungen Alternative“? Die Zusammensetzung des Bundesvorstands der GD zeigt besonders auf Funktionärsebene eine hohe personelle Kontinuität zur ehemaligen „Jungen Alternative“ (JA), die als gesichert extremistisch eingestuft wurde. So war der ganz überwiegende Teil der Vorstandsmitglieder bereits Mitglied oder Funktionär der JA. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte mit Beschluss vom 5. Februar 2024 die Hochstufung der JA zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung durch das BfV nach summarischer Prüfung im Eilrechtsschutzverfahren als rechtmäßig bewertet. Diese Entscheidung wurde am 20. Mai 2025 rechtskräftig, als das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückwies. Die JA vertrete auch nach der Einstufung als Verdachtsfall weiterhin ein verfassungsschutzrelevantes ethnisches Volksverständnis. In Bewerbungsreden auf der GD- Gründungsversammlung waren Aussagen festzustellen, die Ausdruck eines ethnisch- abstammungsmäßigen Staatsvolksverständnisses sind und aus denen sich Anhaltspunkte für Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund ergeben. Auch darin zeigt sich die inhaltlich-ideologische Kontinuität der GD. Neben den inhaltlichen Aussagen gibt es im Kontext der Gründungsveranstaltung Aussagen von sodann gewählten Bundesvorstandsmitgliedern, die hervorheben, dass sich die GD im Vergleich zur JA nicht inhaltlich mäßigen, sondern an den bisherigen Inhalten festhalten wolle.  7. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu den Gründen für die Auflösung der „Jungen Alternative“ und die anschließende Neugründung der „Generation Deutschland“? a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden dazu vor, ob die Auflösung der „Jungen Alternative“ und die Neugründung der „Generation Deutschland“ im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit der Einstufung der „Jungen Alternative“ als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stehen und inwiefern mit der Neugründung der „Generation Deutschland“ mögliche politische oder rechtliche Konsequenzen dieser Einstufung umgangen werden sollten oder wurden? b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Kenntnissen? Die Fragen 7 bis 7b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Bundesvorstandsmitglieder der AfD begründeten die Neustrukturierung der Jugendorganisation primär mit dem Schutz der Jugendorganisation vor staatlichen Exekutivmaßnahmen sowie mit besseren Sanktionierungs- und Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Mitgliedern.  8. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden die AfD und insbesondere Mandats- und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Partei auf Bundes- und Landesebene auf die Gründung der „Generation Deutschland“ genommen? 10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden zur Organisation, Durchführung und Finanzierung des Gründungstreffens der „Generation Deutschland“ am 29. November 2025 in Gießen vor, insbesondere in Bezug auf den Veranstalter oder die Veranstalterin, die beteiligten natürlichen oder juristischen Personen sowie auf finanzielle oder organisatorische Beiträge Dritter? Die Fragen 8 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Auf dem AfD-Parteitag im Januar 2025 wurde gemäß Satzungsänderung beschlossen, dass die AfD organisatorisch zuständig für die Jugendorganisation ist und damit einhergehend auch für die Ausrichtung der hier in Frage stehenden Veranstaltung verantwortlich ist.  9. Welche Maßnahmen prüft oder ergreift die Bundesregierung, um die Aktivitäten der „Generation Deutschland“ im Rahmen der geltenden Gesetze zu beobachten, zu analysieren oder extremistische Organisationsstrukturen zu unterbinden? 23. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld des Gründungstreffens durch die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden ergriffen, um die Anreise rechtsextremistischer Akteurinnen und Akteure aus dem Ausland zu unterbinden? Die Fragen 9 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach konkreten Vorgehensweisen in der Bearbeitung der GD aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Das BfV richtet sich bei der Beobachtung von extremistischen Organisationen nach dem gesetzlichen Auftrag aus §§ 3, 4 BVerfSchG. Die mit der Frage erbetenen Informationen zielen auf die Offenlegung der konkreten Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schwerpunktsetzung der nachrichtendienstlichen Aufklärung im BfV ab. Durch die Beantwortung der Frage würden Rückschlüsse auf die Methodik und Arbeitsweise des BfV offengelegt, wodurch die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt werden könnte. Eine Beantwortung der Frage lässt Rückschlüsse zu, ob die GD im BfV überhaupt und in welcher Intensität bearbeitet wird. Durch die indirekte Darstellung der Bearbeitungsintensität würde weiterhin die strategische Personal- und Ressourcenplanung des BfV im Bereich Rechtsextremismus/-terrorismus offenlegen, was in der Folge Rückschlüsse auf die Entwicklung sicherheitsrelevanter Gefährdungen für die Bundesrepublik Deutschland zulassen würde und wie diesen durch nachrichtendienstliche Aufklärung und Abwehr begegnet werden soll. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, nicht hingenommen werden kann. Denn eine Beantwortung der Fragen würde Rückschlüsse auf sich verändernde Erkenntnisinteressen sowie Aufklärungsziele und die damit verbundenen technischen und operativen Fähigkeiten zulassen und das Instrumentarium des BfV offenbaren Bei einem Bekanntwerden würden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. 11. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ Waffen besitzen? a) Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ verfügen über eine waffenrechtliche Erlaubnis? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung nicht behandelt werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen wie dem Staatswohl – ebenfalls mit Verfassungsrang – begrenzt. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten würde weitgehende Rückschlüsse auf potenzielle Einzelfälle zulassen. Durch eine Veröffentlichung der Fallzahl mitsamt Aufschlüsselung wäre nicht auszuschließen, dass laufende oder künftige Maßnahmen, die zur Aufklärung dienen und ggf. künftig einen Entzug dieser Erlaubnisse ermöglichen sollen, negativ beeinflusst werden können. Mit der Veröffentlichung droht folglich die Gefährdung laufender bzw. künftiger Aufklärungseinsätze oder Ermittlungen. Die Gewinnung von offenen und nachrichtendienstlichen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage in Deutschland drohen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Kenntnisse der Bundesregierung zu Waffenerlaubnissen sind immer sensibel, weil durch die Veröffentlichung des Kenntnisstandes die betroffenen Personen Gegenmaßnahmen ergreifen könnten, die eine weitere Beobachtung erschweren würden.  b) Bei wie vielen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie Mitgliedern der „Generation Deutschland“ wurden waffenrechtliche Erlaubnisse abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?  c) Wie viele und welche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ sind bereits durch Verstöße gegen das Waffengesetz aufgefallen? Zu den Fragen 11b und 11c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 12. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ Sprengstoff besitzen? a) Wie viele Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ verfügen über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis? b) Bei wie vielen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie Mitgliedern der „Generation Deutschland“ wurden sprengstoffrechtliche Erlaubnisse abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen? c) Wie viele und welche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ sind bereits durch Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz aufgefallen? Die Fragen 12 bis 12c werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Im Zusammenhang mit sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 16. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über die Aktivitäten von Mitgliedern und Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern von „Generation Deutschland“ und der Organisation selbst auf sozialen Plattformen (X, Telegram, Instagram, TikTok), und welche Verbindungen zwischen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der „Generation Deutschland“ und Influencerinnen und Influencern aus dem rechten Spektrum sind der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden bekannt? Da sich die GD erst am 29. November 2025 gegründet hat, sind sowohl die organisatorischen Strukturen als auch Präsenzen in sozialen Netzwerken mitunter noch im Aufbau begriffen. Auf allen wichtigen Plattformen wie Facebook, X/Twitter, Telegram, TikTok und Instagram ist die Jugendorganisation der AfD bzw. sind einzelne Funktionäre bereits mit Präsenzen vertreten. Auch der Bundesvorstand nutzt Konten auf Facebook, X/Twitter und Instagram für seine politischen Aktivitäten. Dabei verfolgt die Organisation eine Multi-Channel- Strategie, um politische Ansprachen zielgruppengerecht, über sozioökonomische Grenzen hinweg, einem großen Adressatenkreis zugänglich zu machen. Ebenfalls ist bekannt, dass Kontakte zu verfassungsschutzrechtlich relevanten Online-Aktivisten bestehen. Im Hinblick auf diesbezügliche weitergehende Erkenntnisse wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. 17. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über die Rolle weiblicher Mitglieder und Funktionsträgerinnen innerhalb der „Generation Deutschland“ sowie über eine gezielte Ansprache oder Mobilisierung von Frauen durch die „Generation Deutschland“? Auf dem Gründungskongress der GD im November 2025 wurden zwei Frauen in den Bundesvorstand gewählt. Ein weibliches Bundesvorstandsmitglied stellte in seiner Bewerbungsrede heraus, ihre Funktion für die Ansprache von Frauen nutzen zu wollen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeitsbeziehungen zwischen Mitgliedern oder Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern der „Generation Deutschland“ und Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag und in den Landtagen vor, insbesondere über Beschäftigungsverhältnisse, Praktika oder sonstige Unterstützungsstrukturen? Es ist bekannt, dass mehrere GD-Bundesvorstandsmitglieder bei Mitgliedern des Deutschen Bundestages beschäftigt waren oder sind. Darüber hinaus muss eine Antwort unterbleiben. Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen der Wahrung von Grundrechten Dritter, insbesondere des Persönlichkeitsschutzes, grundsätzlich keine Auskunft. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht natürlicher Personen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung der Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass hier, soweit nach Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag und in den Landtagen gefragt wurde, Personen von öffentlichem Interesse betroffen sind. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Person, kommt auch insoweit eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. 19. Wie viele und welche Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion und AfD-Landtagsfraktionen sind Mitglieder in der „Generation Deutschland“? Es ist bekannt, dass einzelne AfD-Bundes- und Landtagsabgeordnete Mitglieder der GD sind. Darüber hinaus muss eine Antwort unterbleiben. Zu Einzelpersonen erteilt die Bundesregierung aus Gründen der Wahrung von Grundrechten Dritter, insbesondere des Persönlichkeitsschutzes, grundsätzlich keine Auskunft. Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden darüber, ob Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ in einem beamtenrechtlichen Verhältnis auf Bundes- oder Landesebene stehen? a) In welchen Behörden sind diese Personen tätig? b) Gab es gegen diese Personen bereits Disziplinarverfahren aufgrund von Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung? c) Gab es gegen diese Personen bereits Disziplinarverfügungen? 21. Welche Kenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden darüber, ob Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie Mitglieder der „Generation Deutschland“ in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf Bundes- oder Landesebene stehen? a) In welchen Behörden sind diese Personen tätig? b) Gab es bereits dienstrechtliche Konsequenzen aufgrund von Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung? Die Fragen 20 bis 21b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse auf Bundesebene keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse auf Landesebene wird auf die Zuständigkeit der Landesbehörden verwiesen. 22. Welche Bewertung der Gefährdungslage wurde durch die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden hinsichtlich der zu erwartenden Anreise rechtsextremistischer Personen aus dem In- und Ausland vorgenommen, und erfolgte hierzu vorab ein Informations- und Erkenntnisaustausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder? Im Vorfeld und während des Verlaufs der Gründungsveranstaltung der Jugendorganisation der AfD standen die Bundessicherheitsbehörden in einem intensiven Erkenntnisaustausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder. Anreisen von rechtsextremistischen Personen aus dem In- und Ausland, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für die Gründungsveranstaltung hätte ableiten lassen können, sind nicht bekannt gewesen. 24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden zu den bei dem Gründungstreffen vor Ort vertretenen Ausstellerinnen und Ausstellern sowie zu der Teilnahme einschlägig bekannter und durch den Verfassungsschutz beobachteter Organisationen vor? Bei der Gründungsversammlung der GD am 29. November 2025 in Gießen (Hessen) war der Verlag Antaios als Aussteller vor Ort, der als gesichert rechtsextremistisch eingestuft gilt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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