Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften (Antwort zu Drs. 21/2080)
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Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften (Antwort zu Drs. 21/2080)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2368
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sascha Müller, Katharina
Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2080 –
Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In aktuellen Debatten zu Reformen des Sozialstaats verweist die Koalition aus
CDU, CSU und SPD wiederholt auf die Bedeutung von Lohnarbeit und
Eigenverantwortung und richtet sich in diesem Zuge insbesondere auch an
diejenigen Menschen, die vermeintlich nicht zum Arbeiten „bereit“ sind (www.zdf
heute.de/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbe
it-100.html). Die Diskussion um angeblich fehlende Leistungs- und
Arbeitsbereitschaft blendet jedoch aus, dass heute eine wachsende Gruppe von
Menschen in Deutschland ihren Lebensunterhalt nicht überwiegend aus
Erwerbsarbeit, sondern aus Vermögenseinkünften bestreitet. Damit rückt nicht die Frage
nach Arbeitsanreizen in den Mittelpunkt, sondern die nach der ungleichen
Besteuerung von Arbeit und Kapital.
Deutschland weist im Euroraum nach Österreich die zweithöchste
Vermögensungleichheit auf (https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berich
te-studien/monatsberichte/monatsbericht-april-2025-954594?article=vermoeg
en-und-finanzen-privater-haushalte-in-deutschland-ergebnisse-der-vermoegen
sbefragung-2023--954598). Das reichste Zehntel der deutschen Haushalte
verfügt über 60 Prozent des Gesamtvermögens, das oberste 1 Prozent über rund
30 Prozent, während die unteren 50 Prozent nahezu kein Nettovermögen
besitzen. Etwa ein Drittel des Gesamtvermögens stammt aus Erbschaften oder
Schenkungen.
In Deutschland leben schätzungsweise mittlerweile über 800 000 sogenannte
Privatiers, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Vermögenseinkünften
bestreiten (Stand 2021; https://de.statista.com/infografik/19202/anzahl-der-pri
vatiers-in-deutschland/). Ökonominnen und Ökonomen sprechen in diesem
Zusammenhang auch von „leistungslosen Einkommen“ (www.fr.de/wirtschaf
t/gastwirtschaft/reichtum-wohlstand-fachkraeftemangel-leistungslose-einkom
men-zinsen-92758763.html).
Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener mit hohen Kapitaleinkünften
profitieren nach derzeitiger Rechtslage von der Deckelung der Sozialbeiträge und
der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sodass ihre tatsächliche
Abgabenquote deutlich unter der nominellen Spitzenbelastung liegt. Deutsche
Durchschnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdiener tragen dagegen
häufig eine höhere effektive Steuer- und Abgabenlast. Auf den Lohn von Durch-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 22. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdienern in Deutschland mit einem
Bruttoeinkommen von 60 867 Euro entfallen laut OECD Taxing Wages
Report (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) im Jahr 2024 knapp 48 Prozent Steuern und Abgaben an (www.oecd.or
g/content/dam/oecd/en/publications/reports/2024/04/taxing-wages-2024_f869
da31/dbcbac85-en.pdf).
Wie alle Bürgerinnen und Bürger profitiert auch die Gruppe der Privatiers von
öffentlichen Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland wie Bildung,
Infrastruktur und Gesundheitsversorgung. In der Debatte um die Finanzierung
der öffentlichen Leistungen und vor dem Hintergrund gesamtwirtschaftlicher
Trends wird von zahlreichen Expertinnen und Experten die strukturelle
Ungleichverteilung und Ungleichbehandlung von Einkommen und Vermögen als
Problem beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere die gravierenden
Auswirkungen einer hohen Ungleichheit auf die langfristige Finanzierung der
öffentlichen Haushalte sowie auf die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage
(www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-surveys-germany-2025_39d6
2aed-en.html, www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/202
5/06/oxfam_u.a._2024_superreiche_wieder_gerecht_besteuern_online_ne
u.pdf).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD finden sich kaum
konkrete und gezielt auf steuerliche Gleichbehandlung von Erwerbs- und
Kapitaleinkünften abzielende Maßnahmen, obwohl sowohl dieser Koalitionsvertrag als
auch Mitglieder der Bundesregierung wiederholt die Bedeutung von
Lohnarbeit, Eigenverantwortung und Arbeitsleistung betont haben.
1. Wie viele Personen finanzieren nach Informationen der Bundesregierung
ihren Lebensunterhalt in Deutschland überwiegend aus
Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten, Kursgewinne) und damit von
sogenannten leistungslosen Einkommen?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil dieser
sogenannten Privatiers an der Gesamtbevölkerung in den letzten
20 Jahren entwickelt?
b) Wie ist die Altersverteilung und die Aufteilung nach Geschlecht der
Gruppe derjenigen, deren Einkommen überwiegend aus
Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten, Kursgewinne) und
bzw. oder Erbschaften stammt (bitte Anteil der Kohorten für die
letzten 20 Jahre aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen des Mikrozensus stehen Informationen über Angaben zum
überwiegenden Lebensunterhalt zur Verfügung. Sofern die Informationen in den
erfragten Abgrenzungen vorliegen, können diese für jeweils unterschiedliche
Zeiträume unter folgenden Links in der Datenbank des Statistischen
Bundesamtes abgerufen werden:
– 2020 bis 2022: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/372bdac8
– 2023 bis 2024: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/890b6445.
Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse über längere Zeiträume aufgrund
methodischer Umstellungen und eines Zeitreihenbruchs im Zusammenhang mit
der Anpassung des Hochrechnungsrahmens ab dem Erhebungsjahr 2021 an die
Eckwerte des Zensus 2022 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind.
Weitere Informationen hierzu stellt das Statistische Bundesamt unter folgendem
Link bereit:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-F
amilien/Methoden/Downloads/mikrozensus-zeitreiheneffekte.pdf?__blob=publi
cationFile.
c) Welches Gesamtvermögen besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung
die Gruppe der sogenannten Privatiers insgesamt (bitte nominal und
als Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) angeben und auf die letzten
20 Jahre aufschlüsseln)?
d) Über welches Vermögen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung
ein durchschnittlicher Privatier?
e) Wie hoch ist der Anteil unter den sogenannten Privatiers von (ggf.
ehemaligen) Selbstständigen, die ihren Lebensunterhalt aus ihrer
privaten Altersvorsorge bestreiten?
Die Fragen 1c bis 1e werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
2. Welche amtlichen Daten und wissenschaftlichen Analysen hat die
Bundesregierung über die Entwicklung von sogenannten leistungslosen
Einkommen im Kontext von Vermögensverteilung und sozialer Mobilität in
den letzten Jahren ausgewertet, und zu welchem Ergebnis kommen diese
Auswertungen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten und Analysen im Sinne der
Fragestellung vor.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
gesamtwirtschaftlichen Effekten der Entwicklung der Zahl von Personen vor, die
ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Kapitaleinkünften bestreiten
(insbesondere Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte,
Gesamtnachfrage und gesellschaftliche Einstellungen zur Erwerbsarbeit)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur durchschnittlichen
Steuer- und Abgabenlast (einschließlich Sozialbeiträge und indirekter
Steuern) von Haushalten mit überwiegenden Erwerbseinkünften im
Vergleich zu Haushalten mit überwiegenden Kapitaleinkünften vor, und
welche Schritte wären erforderlich, um diese Daten systematisch zu
erheben, wenn sie bislang nicht vorliegen?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Abgabenlast (Steuern und Sozialabgaben) von Haushalten mit
überwiegenden Erwerbseinkünften im Vergleich zu Haushalten mit
überwiegenden Kapitaleinkünften, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesem Vergleich für die Finanzierung des Gemeinwohls?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der
Einkommensteuer (ggf. zuzüglich des Solidaritätszuschlags). Stammen diese
Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, zahlen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerdem Sozialversicherungsbeiträge.
Im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Zinsen,
Veräußerungsgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer (zuzüglich des
Solidaritätszuschlags), die direkt an der Quelle (von den Finanzinstituten) abgeführt wird. In
der Regel ist die persönliche Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge mit
dem Steuerabzug abgegolten und Kapitalerträge müssen nicht vom
Steuerpflichtigen in der Steuererklärung angeben werden. In bestimmten Situationen
kann für private Kapitalerträge auf Antrag eine Steuerveranlagung
vorgenommen werden (z. B. Günstigerprüfung, wenn der Grenzsteuersatz des
Steuerpflichtigen den pauschalen Steuersatz beim Quellensteuerabzug unterschreitet).
Auf im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge fallen keine
Sozialversicherungsbeiträge an.
Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern fallen beim Kauf
bzw. Austausch von Waren und Dienstleistungen an.
Eine systematische Erhebung aller Einkommensdaten würde nicht nur die
Definition eines umfassenden Einkommensbegriffs, sondern auch die Erklärung
von im Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen aller Steuerpflichtiger
erfordern (siehe auch Antwort zu Frage 6). Daher liegen keine Erkenntnisse über
das Gesamteinkommen aller Steuerpflichtigen und die darauf entrichteten
Steuern und Sozialabgaben vor.
Die nominale steuerliche Gesamtbelastung von Einkommen aus selbstständiger
und nichtselbstständiger Arbeit liegt in der Spitze bei 47,5 Prozent
(Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Für eine vollständige Betrachtung des gesamten Belastungsniveaus von im
Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen wie Dividenden oder
Veräußerungsgewinnen muss zusätzlich zur Besteuerung auf Anteilseignerebene
(Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) die Besteuerung auf Unternehmensebene
(Körperschaftsteuer zuzüglich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag)
betrachtet werden. Dabei ergibt sich eine maximale Gesamtbelastung von
48,5 Prozent.
Auch beim Vergleich von effektiven Steuerraten zeigt eine Studie der OECD
eine sehr ähnliche Gesamtbelastung von Erwerbs- und Kapitaleinkünften in
Deutschland*.
6. Welche Daten oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur
Verteilung des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer nach
Einkommensgruppen vor, und welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um eine differenzierte statistische Erfassung dieser
Steuerlast zu ermöglichen?
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer werden Kapitaleinkünfte ab dem Jahr
2009 an der Quelle (i. d. R. Banken) abgeltend besteuert, was die
Administration für Bürger und Finanzverwaltung deutlich vereinfacht. Da die Steuer in
diesem Verfahren anonym erhoben wird, gibt es keine Informationen über die
Verteilung der Kapitalerträge und somit über die Verteilung der Steuerbelastung
auf steuerpflichtige Personen. Für einen differenzierten statistischen Nachweis
müsste eine personenbezogene Erfassung der Kapitaleinkünfte vorgesehen
werden.
* www.oecd.org/en/publications/the-taxation-of-labour-vs-capital-income_04f8d936-en.html
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang
zwischen der steigenden Vermögensungleichheit, der abnehmenden
sozialen Mobilität und der Zunahme sogenannter leistungsloser Einkommen
(Privatiers) durch Vermögenskonzentration in Deutschland vor, und
inwiefern sieht die Bundesregierung empirische oder kausale
Zusammenhänge zwischen wachsender Vermögenskonzentration, rückläufiger
intergenerationaler Mobilität und der Anzahl von Personen, die überwiegend
aus Kapitaleinkünften leben?
Zu der konkreten Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor. Zu dem Themenkomplex in Gänze wird auf die Armuts- und
Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen.
8. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
möglichen verstärkten steuerlichen Beteiligung von Personen, die
überwiegend aus Kapitaleinkünften leben, und welche Schätzungen liegen der
Bundesregierung zu potenziellen zusätzlichen Staatseinnahmen aus einer
veränderten Besteuerung dieser Einkünfte vor (bitte mögliche oder
geplante Maßnahmen aufschlüsseln und jeweils einhergehende
Mehreinnahmen angeben)?
9. Welche Konzepte liegen der Bundesregierung vor, um Vermögen oder
Kapitaleinkünfte wirksamer zu besteuern, und wie begründet sie ihre
bisherige Schwerpunktsetzung, insbesondere im Vergleich zur Diskussion
um Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Im Koalitionsvertrag sind keine Maßnahmen im Bereich der Besteuerung von
Einkünften aus Kapitalvermögen oder zur Wiedererhebung der Vermögensteuer
vorgesehen.
10. Welche Daten oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur
Verteilung von Kapitaleinkünften nach Einkommensgruppen vor, und wie hoch
ist ihr jeweiliger Anteil am gesamten Steueraufkommen aus
Kapitaleinkünften (bitte Anteil nach Dezilen aufschlüsseln und für die letzten zehn
Jahre angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
11. Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen, um die steuerliche
Belastung von Erwerbseinkünften und Kapitaleinkünften stärker
anzugleichen, wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan (bitte Vorhaben
einzeln nennen und zeitlich aufschlüsseln)?
Im Koalitionsvertrag sind keine entsprechenden Maßnahmen vorgesehen.
Zudem ist die nominale steuerliche Gesamtbelastung von Einkommen aus
selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit in der Spitze sehr ähnlich zur
maximalen Gesamtbelastung aus im Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen wie
Dividenden oder Veräußerungsgewinnen (siehe Antwort zu den Fragen 4 und
5).
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Belastung verschiedener Einkommensgruppen durch indirekte Steuern
(bitte durchschnittliche Belastung nach Dezilen und Steuerarten
aufschlüsseln)?
Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern fallen beim Kauf
bzw. Austausch von Waren und Dienstleistungen an. Die Ermittlung der
Steuerlast durch indirekte Steuern nach Einkommensgruppen erfolgt in der Regel mit
Hilfe von Simulationsmodellen. Außerdem müssen Annahmen zur steuerlichen
Inzidenz getroffen werden. Die Literatur zeigt grundsätzlich, dass die Steuerlast
von indirekten Steuern relativ zum Einkommen entlang der
Einkommensverteilung abnimmt.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang und
die fiskalischen Effekte der Kapitalverlagerung ins Ausland vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung dazu vor,
Kapitaleinkünfte wieder in die progressive Einkommensteuer zu integrieren,
nachdem die Abgeltungsteuer 2009 mit der Begründung der Vereinfachung
eingeführt wurde und dieser Zweck angesichts des mittlerweile
etablierten umfassenden automatischen Informationsaustausches und der
digitalen Steuererfassung weitgehend erfüllt ist?
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wurde ein wichtiger Beitrag zur
Vereinfachung und Bürokratieentlastung geleistet. Für viele Steuerzahler ist
durch die abgeltende Besteuerung an der Quelle die Notwendigkeit der
Aufnahme ihrer Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung entfallen. Dies entlastet
Bürger und Verwaltung gleichermaßen.
Da die im Inland erzielten Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgeltend auf Ebene
der inländischen Kreditinstitute besteuert werden, benötigt die
Finanzverwaltung im Regelfall keine Informationen über die Höhe der im Inland erzielten
Kapitaleinkünfte.
Es gibt daher keinen automatischen Datenaustausch mit den inländischen
Kreditinstituten über die von Inländern bezogenen Kapitaleinkünfte und damit
auch keine digitale Steuererfassung.
Der internationale Informationsaustausch mit anderen Staaten über die von
Inländern im Ausland erzielten Kapitaleinkünfte erleichtert der Finanzverwaltung
nur die Überprüfung von im Ausland erzielten Kapitaleinkünften. Für die
Abgeltungsteuer auf im Inland erzielte Kapitaleinkünfte hat der internationale
Informationsaustausch keine Relevanz. Es hat sich daher nichts an der enormen
administrativen Vereinfachung für Bürger und Verwaltung durch die
Abgeltungsteuer geändert.
15. Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung zu den fiskalischen
Mehreinnahmen vor, die durch eine Integration der Kapitaleinkünfte in
die progressive Einkommensteuer erzielt werden könnten?
Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und
Veräußerungsgewinne von Wertpapieren und die (Wieder-) Integration der
Ertragsbesteuerung in die allgemeine Einkommensteuer setzt umfangreiche
Entscheidungen über Detailregelungen voraus. Beispielsweise müsste bei Dividenden die
steuerliche Vorbelastung der Unternehmenserträge mit Körperschaft- und
Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Um eine übermäßige Besteuerung zu
vermeiden, müssten daher Dividenden mit einem Teileinkünfteverfahren besteuert
werden. Zudem wären die bei der Abgeltungsteuer geltenden
Werbungskostenabzugsverbote und die Verlustverrechnungsbeschränkungen anzupassen.
Aufgrund der fehlenden Detailregelungen sind folgerichtige Schätzungen zu
den Steuermehr- oder Steuermindereinnahmen bei Abschaffung der
Abgeltungsteuer nur kursorisch möglich. Dabei sind folgende grundsätzliche
Überlegungen anzustellen:
– Die aktuellen Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge entstammen zu einem Teil aus der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen. Werden Veräußerungsgewinne in die progressive
Einkommensbesteuerung mit höheren Steuersätzen einbezogen, wird die
Bemessungsgrundlage aber durch die Wiederzulassung des
Werbungskostenabzugs und gegebenenfalls durch die Veräußerungsverlustverrechnung
verringert. In der Summe hätte die Einbeziehung der Zins- und
Veräußerungserträge in die progressive Einkommensteuer wohl nur begrenzte
Aufkommenswirkungen.
– Bei Dividenden mit Vorbelastung auf Unternehmensebene würde die
notwendige Einführung eines Teileinkünfteverfahrens dazu führen, dass trotz
der progressiven Einkommensbesteuerung mit höheren Steuersätzen die
Belastung nicht über das bisherige Maß hinausginge. Bei Steuerpflichtigen mit
Steuersätzen unterhalb des Reichensteuersatzes käme es hingegen zu
Entlastungen. Zusätzliche Steuermindereinnahmen entstünden, wenn der
Werbungskostenabzug wieder zugelassen wird.
In der Summe führt die Maßnahme „Integration der Kapitaleinkünfte in die
progressive Einkommensteuer“ zu keiner wesentlichen Veränderung der
Gesamteinnahmen, je nach Ausgestaltung des Teileinkünfteverfahrens und der
Verlustberücksichtigungsmodalitäten sind sogar Steuermindereinnahmen
möglich.
16. Welche Auswirkungen auf die Verteilung der Steuerlast zwischen
unterschiedlichen Einkommensgruppen erwartet die Bundesregierung durch
eine solche Reform?
Eine Analyse des DIW aus dem Jahr 2017 zeigt, dass die Abschaffung der
Abgeltungsteuer die Progressivität des Steuersystems nur geringfügig steigern
würde*. Es ist unklar, inwiefern sich die Schlussfolgerungen der Studie auf
Basis einer aktualisierten Datengrundlage ändern würden. Neben den in der
Antwort zu Frage 15 beschriebenen Folgen und Effekten, wäre die
Systemumstellung zudem mit spürbarem bürokratischem Mehraufwand verbunden. Im
Gegenteil dazu ist Bürokratierückbau ein Schwerpunkt der Bundesregierung. Vor
diesem Hintergrund gibt es derzeit keine Planungen zur Abschaffung der
Abgeltungsteuer.
17. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die
langfristige Finanzierung des Sozialstaats zu sichern, ohne das soziale
Schutzniveau abzusenken?
Die Sozialsysteme in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Vor
diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, verschiedene
Gremien einzuberufen, um Vorschläge zur Lösung der bestehenden
Herausforderungen zu erarbeiten.
* www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.568707.de/17-45-3.pdf
Bereits im Juli dieses Jahres wurde mit dem „Zukunftspakt Pflege“ eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende des Jahres 2025 Grundlagen für
eine Reform der Pflegeversicherung erarbeitet. Ziele der Reform sind unter
anderem, die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der
Pflegeversicherung zu sichern, die ambulante und häusliche Pflege zu stärken und dass die
Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegebedürftigen und ihren
Angehörigen einfach und bürokratiearm in Anspruch genommen werden können.
Im September dieses Jahres wurde unter der Federführung des
Bundesministeriums für Gesundheit die „FinanzKommission Gesundheit“ berufen, die
Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung erarbeitet. Konkret soll die Kommission mögliche
Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) vorschlagen, mit denen der Beitragssatz in der GKV
bereits ab 2027 stabilisiert werden kann. Hierfür wird sie bis Ende März 2026
einen Bericht mit kurzfristigen Maßnahmen und bis Ende 2026 einen Bericht
mit längerfristig wirkenden Strukturreformen vorlegen.
Ebenfalls im September in diesem Jahr hat sich die Kommission zur
Sozialstaatsreform unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales konstituiert. Die Kommission erarbeitet bis zum Ende des Jahres
Vorschläge zur grundlegenden Modernisierung des Sozialstaats. Das Vertrauen in
seine Leistungsfähigkeit soll durch weitere Digitalisierung der Prozesse,
bessere Abstimmung der Leistungen aufeinander und Rechtsvereinfachungen
gestärkt werden. Der Vollzug soll beschleunigt, bürgerfreundlicher und effizienter
werden. Der inhaltliche Fokus der Kommission liegt auf den steuerfinanzierten
Leistungen, darunter Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die Kommission wird
auch prüfen, welche Leistungen antragslos erbracht und/oder zusammengefasst
werden könnten, und sich der Verbesserung von Erwerbsanreizen widmen.
Nicht zuletzt wird unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales eine Rentenkommission eingesetzt, die im kommenden Jahr
Vorschläge im Bereich der Alterssicherung erarbeitet.
Grundsätzlich liegt der Schlüssel für eine erfolgreiche Sozialpolitik und deren
Finanzierung auf dem Arbeitsmarkt: Je besser es gelingt, die Potenziale auf
dem Arbeitsmarkt zu nutzen und dadurch mehr Menschen in größerem Umfang
und zu guten Löhnen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
bringen, desto weniger angespannt entwickelt sich die Finanzierung der
Sozialsysteme.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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