polradar

Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften (Antwort zu Drs. 21/2080)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2368 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften (Antwort zu Drs. 21/2080) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2368 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Sascha Müller, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2080 – Leistungslose Einkommen und Besteuerung von Kapitaleinkünften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In aktuellen Debatten zu Reformen des Sozialstaats verweist die Koalition aus CDU, CSU und SPD wiederholt auf die Bedeutung von Lohnarbeit und Eigenverantwortung und richtet sich in diesem Zuge insbesondere auch an diejenigen Menschen, die vermeintlich nicht zum Arbeiten „bereit“ sind (www.zdf heute.de/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbe it-100.html). Die Diskussion um angeblich fehlende Leistungs- und Arbeitsbereitschaft blendet jedoch aus, dass heute eine wachsende Gruppe von Menschen in Deutschland ihren Lebensunterhalt nicht überwiegend aus Erwerbsarbeit, sondern aus Vermögenseinkünften bestreitet. Damit rückt nicht die Frage nach Arbeitsanreizen in den Mittelpunkt, sondern die nach der ungleichen Besteuerung von Arbeit und Kapital. Deutschland weist im Euroraum nach Österreich die zweithöchste Vermögensungleichheit auf (https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berich te-studien/monatsberichte/monatsbericht-april-2025-954594?article=vermoeg en-und-finanzen-privater-haushalte-in-deutschland-ergebnisse-der-vermoegen sbefragung-2023--954598). Das reichste Zehntel der deutschen Haushalte verfügt über 60 Prozent des Gesamtvermögens, das oberste 1 Prozent über rund 30 Prozent, während die unteren 50 Prozent nahezu kein Nettovermögen besitzen. Etwa ein Drittel des Gesamtvermögens stammt aus Erbschaften oder Schenkungen. In Deutschland leben schätzungsweise mittlerweile über 800 000 sogenannte Privatiers, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Vermögenseinkünften bestreiten (Stand 2021; https://de.statista.com/infografik/19202/anzahl-der-pri vatiers-in-deutschland/). Ökonominnen und Ökonomen sprechen in diesem Zusammenhang auch von „leistungslosen Einkommen“ (www.fr.de/wirtschaf t/gastwirtschaft/reichtum-wohlstand-fachkraeftemangel-leistungslose-einkom men-zinsen-92758763.html). Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener mit hohen Kapitaleinkünften profitieren nach derzeitiger Rechtslage von der Deckelung der Sozialbeiträge und der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sodass ihre tatsächliche Abgabenquote deutlich unter der nominellen Spitzenbelastung liegt. Deutsche Durchschnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdiener tragen dagegen häufig eine höhere effektive Steuer- und Abgabenlast. Auf den Lohn von Durch- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdienern in Deutschland mit einem Bruttoeinkommen von 60 867 Euro entfallen laut OECD Taxing Wages Report (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) im Jahr 2024 knapp 48 Prozent Steuern und Abgaben an (www.oecd.or g/content/dam/oecd/en/publications/reports/2024/04/taxing-wages-2024_f869 da31/dbcbac85-en.pdf). Wie alle Bürgerinnen und Bürger profitiert auch die Gruppe der Privatiers von öffentlichen Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland wie Bildung, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung. In der Debatte um die Finanzierung der öffentlichen Leistungen und vor dem Hintergrund gesamtwirtschaftlicher Trends wird von zahlreichen Expertinnen und Experten die strukturelle Ungleichverteilung und Ungleichbehandlung von Einkommen und Vermögen als Problem beschrieben. Hervorgehoben werden insbesondere die gravierenden Auswirkungen einer hohen Ungleichheit auf die langfristige Finanzierung der öffentlichen Haushalte sowie auf die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage (www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-surveys-germany-2025_39d6 2aed-en.html, www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/202 5/06/oxfam_u.a._2024_superreiche_wieder_gerecht_besteuern_online_ne u.pdf). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD finden sich kaum konkrete und gezielt auf steuerliche Gleichbehandlung von Erwerbs- und Kapitaleinkünften abzielende Maßnahmen, obwohl sowohl dieser Koalitionsvertrag als auch Mitglieder der Bundesregierung wiederholt die Bedeutung von Lohnarbeit, Eigenverantwortung und Arbeitsleistung betont haben.  1. Wie viele Personen finanzieren nach Informationen der Bundesregierung ihren Lebensunterhalt in Deutschland überwiegend aus Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten, Kursgewinne) und damit von sogenannten leistungslosen Einkommen? a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil dieser sogenannten Privatiers an der Gesamtbevölkerung in den letzten 20 Jahren entwickelt? b) Wie ist die Altersverteilung und die Aufteilung nach Geschlecht der Gruppe derjenigen, deren Einkommen überwiegend aus Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten, Kursgewinne) und bzw. oder Erbschaften stammt (bitte Anteil der Kohorten für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet. Im Rahmen des Mikrozensus stehen Informationen über Angaben zum überwiegenden Lebensunterhalt zur Verfügung. Sofern die Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können diese für jeweils unterschiedliche Zeiträume unter folgenden Links in der Datenbank des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: – 2020 bis 2022: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/372bdac8 – 2023 bis 2024: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/890b6445. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse über längere Zeiträume aufgrund methodischer Umstellungen und eines Zeitreihenbruchs im Zusammenhang mit der Anpassung des Hochrechnungsrahmens ab dem Erhebungsjahr 2021 an die Eckwerte des Zensus 2022 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Weitere Informationen hierzu stellt das Statistische Bundesamt unter folgendem Link bereit: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-F amilien/Methoden/Downloads/mikrozensus-zeitreiheneffekte.pdf?__blob=publi cationFile. c) Welches Gesamtvermögen besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung die Gruppe der sogenannten Privatiers insgesamt (bitte nominal und als Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) angeben und auf die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)? d) Über welches Vermögen verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung ein durchschnittlicher Privatier? e) Wie hoch ist der Anteil unter den sogenannten Privatiers von (ggf. ehemaligen) Selbstständigen, die ihren Lebensunterhalt aus ihrer privaten Altersvorsorge bestreiten? Die Fragen 1c bis 1e werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.  2. Welche amtlichen Daten und wissenschaftlichen Analysen hat die Bundesregierung über die Entwicklung von sogenannten leistungslosen Einkommen im Kontext von Vermögensverteilung und sozialer Mobilität in den letzten Jahren ausgewertet, und zu welchem Ergebnis kommen diese Auswertungen? Der Bundesregierung liegen keine Daten und Analysen im Sinne der Fragestellung vor.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten der Entwicklung der Zahl von Personen vor, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Kapitaleinkünften bestreiten (insbesondere Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Gesamtnachfrage und gesellschaftliche Einstellungen zur Erwerbsarbeit)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur durchschnittlichen Steuer- und Abgabenlast (einschließlich Sozialbeiträge und indirekter Steuern) von Haushalten mit überwiegenden Erwerbseinkünften im Vergleich zu Haushalten mit überwiegenden Kapitaleinkünften vor, und welche Schritte wären erforderlich, um diese Daten systematisch zu erheben, wenn sie bislang nicht vorliegen?  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Abgabenlast (Steuern und Sozialabgaben) von Haushalten mit überwiegenden Erwerbseinkünften im Vergleich zu Haushalten mit überwiegenden Kapitaleinkünften, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Vergleich für die Finanzierung des Gemeinwohls? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer (ggf. zuzüglich des Solidaritätszuschlags). Stammen diese Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerdem Sozialversicherungsbeiträge. Im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) unterliegen der Abgeltungsteuer (zuzüglich des Solidaritätszuschlags), die direkt an der Quelle (von den Finanzinstituten) abgeführt wird. In der Regel ist die persönliche Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge mit dem Steuerabzug abgegolten und Kapitalerträge müssen nicht vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung angeben werden. In bestimmten Situationen kann für private Kapitalerträge auf Antrag eine Steuerveranlagung vorgenommen werden (z. B. Günstigerprüfung, wenn der Grenzsteuersatz des Steuerpflichtigen den pauschalen Steuersatz beim Quellensteuerabzug unterschreitet). Auf im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern fallen beim Kauf bzw. Austausch von Waren und Dienstleistungen an. Eine systematische Erhebung aller Einkommensdaten würde nicht nur die Definition eines umfassenden Einkommensbegriffs, sondern auch die Erklärung von im Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen aller Steuerpflichtiger erfordern (siehe auch Antwort zu Frage 6). Daher liegen keine Erkenntnisse über das Gesamteinkommen aller Steuerpflichtigen und die darauf entrichteten Steuern und Sozialabgaben vor. Die nominale steuerliche Gesamtbelastung von Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit liegt in der Spitze bei 47,5 Prozent (Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Für eine vollständige Betrachtung des gesamten Belastungsniveaus von im Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen wie Dividenden oder Veräußerungsgewinnen muss zusätzlich zur Besteuerung auf Anteilseignerebene (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) die Besteuerung auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer zuzüglich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) betrachtet werden. Dabei ergibt sich eine maximale Gesamtbelastung von 48,5 Prozent. Auch beim Vergleich von effektiven Steuerraten zeigt eine Studie der OECD eine sehr ähnliche Gesamtbelastung von Erwerbs- und Kapitaleinkünften in Deutschland*.  6. Welche Daten oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur Verteilung des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer nach Einkommensgruppen vor, und welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um eine differenzierte statistische Erfassung dieser Steuerlast zu ermöglichen? Seit der Einführung der Abgeltungsteuer werden Kapitaleinkünfte ab dem Jahr 2009 an der Quelle (i. d. R. Banken) abgeltend besteuert, was die Administration für Bürger und Finanzverwaltung deutlich vereinfacht. Da die Steuer in diesem Verfahren anonym erhoben wird, gibt es keine Informationen über die Verteilung der Kapitalerträge und somit über die Verteilung der Steuerbelastung auf steuerpflichtige Personen. Für einen differenzierten statistischen Nachweis müsste eine personenbezogene Erfassung der Kapitaleinkünfte vorgesehen werden. * www.oecd.org/en/publications/the-taxation-of-labour-vs-capital-income_04f8d936-en.html  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen der steigenden Vermögensungleichheit, der abnehmenden sozialen Mobilität und der Zunahme sogenannter leistungsloser Einkommen (Privatiers) durch Vermögenskonzentration in Deutschland vor, und inwiefern sieht die Bundesregierung empirische oder kausale Zusammenhänge zwischen wachsender Vermögenskonzentration, rückläufiger intergenerationaler Mobilität und der Anzahl von Personen, die überwiegend aus Kapitaleinkünften leben? Zu der konkreten Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu dem Themenkomplex in Gänze wird auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen verstärkten steuerlichen Beteiligung von Personen, die überwiegend aus Kapitaleinkünften leben, und welche Schätzungen liegen der Bundesregierung zu potenziellen zusätzlichen Staatseinnahmen aus einer veränderten Besteuerung dieser Einkünfte vor (bitte mögliche oder geplante Maßnahmen aufschlüsseln und jeweils einhergehende Mehreinnahmen angeben)?  9. Welche Konzepte liegen der Bundesregierung vor, um Vermögen oder Kapitaleinkünfte wirksamer zu besteuern, und wie begründet sie ihre bisherige Schwerpunktsetzung, insbesondere im Vergleich zur Diskussion um Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Im Koalitionsvertrag sind keine Maßnahmen im Bereich der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen oder zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorgesehen. 10. Welche Daten oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zur Verteilung von Kapitaleinkünften nach Einkommensgruppen vor, und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil am gesamten Steueraufkommen aus Kapitaleinkünften (bitte Anteil nach Dezilen aufschlüsseln und für die letzten zehn Jahre angeben)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 11. Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen, um die steuerliche Belastung von Erwerbseinkünften und Kapitaleinkünften stärker anzugleichen, wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan (bitte Vorhaben einzeln nennen und zeitlich aufschlüsseln)? Im Koalitionsvertrag sind keine entsprechenden Maßnahmen vorgesehen. Zudem ist die nominale steuerliche Gesamtbelastung von Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit in der Spitze sehr ähnlich zur maximalen Gesamtbelastung aus im Privatvermögen erzielten Kapitalerträgen wie Dividenden oder Veräußerungsgewinnen (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5). 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Belastung verschiedener Einkommensgruppen durch indirekte Steuern (bitte durchschnittliche Belastung nach Dezilen und Steuerarten aufschlüsseln)? Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern fallen beim Kauf bzw. Austausch von Waren und Dienstleistungen an. Die Ermittlung der Steuerlast durch indirekte Steuern nach Einkommensgruppen erfolgt in der Regel mit Hilfe von Simulationsmodellen. Außerdem müssen Annahmen zur steuerlichen Inzidenz getroffen werden. Die Literatur zeigt grundsätzlich, dass die Steuerlast von indirekten Steuern relativ zum Einkommen entlang der Einkommensverteilung abnimmt. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang und die fiskalischen Effekte der Kapitalverlagerung ins Ausland vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung dazu vor, Kapitaleinkünfte wieder in die progressive Einkommensteuer zu integrieren, nachdem die Abgeltungsteuer 2009 mit der Begründung der Vereinfachung eingeführt wurde und dieser Zweck angesichts des mittlerweile etablierten umfassenden automatischen Informationsaustausches und der digitalen Steuererfassung weitgehend erfüllt ist? Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wurde ein wichtiger Beitrag zur Vereinfachung und Bürokratieentlastung geleistet. Für viele Steuerzahler ist durch die abgeltende Besteuerung an der Quelle die Notwendigkeit der Aufnahme ihrer Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung entfallen. Dies entlastet Bürger und Verwaltung gleichermaßen. Da die im Inland erzielten Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgeltend auf Ebene der inländischen Kreditinstitute besteuert werden, benötigt die Finanzverwaltung im Regelfall keine Informationen über die Höhe der im Inland erzielten Kapitaleinkünfte. Es gibt daher keinen automatischen Datenaustausch mit den inländischen Kreditinstituten über die von Inländern bezogenen Kapitaleinkünfte und damit auch keine digitale Steuererfassung. Der internationale Informationsaustausch mit anderen Staaten über die von Inländern im Ausland erzielten Kapitaleinkünfte erleichtert der Finanzverwaltung nur die Überprüfung von im Ausland erzielten Kapitaleinkünften. Für die Abgeltungsteuer auf im Inland erzielte Kapitaleinkünfte hat der internationale Informationsaustausch keine Relevanz. Es hat sich daher nichts an der enormen administrativen Vereinfachung für Bürger und Verwaltung durch die Abgeltungsteuer geändert. 15. Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung zu den fiskalischen Mehreinnahmen vor, die durch eine Integration der Kapitaleinkünfte in die progressive Einkommensteuer erzielt werden könnten? Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren und die (Wieder-) Integration der Ertragsbesteuerung in die allgemeine Einkommensteuer setzt umfangreiche Entscheidungen über Detailregelungen voraus. Beispielsweise müsste bei Dividenden die steuerliche Vorbelastung der Unternehmenserträge mit Körperschaft- und Gewerbesteuer berücksichtigt werden. Um eine übermäßige Besteuerung zu vermeiden, müssten daher Dividenden mit einem Teileinkünfteverfahren besteuert werden. Zudem wären die bei der Abgeltungsteuer geltenden Werbungskostenabzugsverbote und die Verlustverrechnungsbeschränkungen anzupassen. Aufgrund der fehlenden Detailregelungen sind folgerichtige Schätzungen zu den Steuermehr- oder Steuermindereinnahmen bei Abschaffung der Abgeltungsteuer nur kursorisch möglich. Dabei sind folgende grundsätzliche Überlegungen anzustellen: – Die aktuellen Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge entstammen zu einem Teil aus der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Werden Veräußerungsgewinne in die progressive Einkommensbesteuerung mit höheren Steuersätzen einbezogen, wird die Bemessungsgrundlage aber durch die Wiederzulassung des Werbungskostenabzugs und gegebenenfalls durch die Veräußerungsverlustverrechnung verringert. In der Summe hätte die Einbeziehung der Zins- und Veräußerungserträge in die progressive Einkommensteuer wohl nur begrenzte Aufkommenswirkungen. – Bei Dividenden mit Vorbelastung auf Unternehmensebene würde die notwendige Einführung eines Teileinkünfteverfahrens dazu führen, dass trotz der progressiven Einkommensbesteuerung mit höheren Steuersätzen die Belastung nicht über das bisherige Maß hinausginge. Bei Steuerpflichtigen mit Steuersätzen unterhalb des Reichensteuersatzes käme es hingegen zu Entlastungen. Zusätzliche Steuermindereinnahmen entstünden, wenn der Werbungskostenabzug wieder zugelassen wird. In der Summe führt die Maßnahme „Integration der Kapitaleinkünfte in die progressive Einkommensteuer“ zu keiner wesentlichen Veränderung der Gesamteinnahmen, je nach Ausgestaltung des Teileinkünfteverfahrens und der Verlustberücksichtigungsmodalitäten sind sogar Steuermindereinnahmen möglich. 16. Welche Auswirkungen auf die Verteilung der Steuerlast zwischen unterschiedlichen Einkommensgruppen erwartet die Bundesregierung durch eine solche Reform? Eine Analyse des DIW aus dem Jahr 2017 zeigt, dass die Abschaffung der Abgeltungsteuer die Progressivität des Steuersystems nur geringfügig steigern würde*. Es ist unklar, inwiefern sich die Schlussfolgerungen der Studie auf Basis einer aktualisierten Datengrundlage ändern würden. Neben den in der Antwort zu Frage 15 beschriebenen Folgen und Effekten, wäre die Systemumstellung zudem mit spürbarem bürokratischem Mehraufwand verbunden. Im Gegenteil dazu ist Bürokratierückbau ein Schwerpunkt der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund gibt es derzeit keine Planungen zur Abschaffung der Abgeltungsteuer. 17. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die langfristige Finanzierung des Sozialstaats zu sichern, ohne das soziale Schutzniveau abzusenken? Die Sozialsysteme in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, verschiedene Gremien einzuberufen, um Vorschläge zur Lösung der bestehenden Herausforderungen zu erarbeiten. * www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.568707.de/17-45-3.pdf Bereits im Juli dieses Jahres wurde mit dem „Zukunftspakt Pflege“ eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende des Jahres 2025 Grundlagen für eine Reform der Pflegeversicherung erarbeitet. Ziele der Reform sind unter anderem, die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung zu sichern, die ambulante und häusliche Pflege zu stärken und dass die Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfach und bürokratiearm in Anspruch genommen werden können. Im September dieses Jahres wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit die „FinanzKommission Gesundheit“ berufen, die Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet. Konkret soll die Kommission mögliche Maßnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorschlagen, mit denen der Beitragssatz in der GKV bereits ab 2027 stabilisiert werden kann. Hierfür wird sie bis Ende März 2026 einen Bericht mit kurzfristigen Maßnahmen und bis Ende 2026 einen Bericht mit längerfristig wirkenden Strukturreformen vorlegen. Ebenfalls im September in diesem Jahr hat sich die Kommission zur Sozialstaatsreform unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konstituiert. Die Kommission erarbeitet bis zum Ende des Jahres Vorschläge zur grundlegenden Modernisierung des Sozialstaats. Das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit soll durch weitere Digitalisierung der Prozesse, bessere Abstimmung der Leistungen aufeinander und Rechtsvereinfachungen gestärkt werden. Der Vollzug soll beschleunigt, bürgerfreundlicher und effizienter werden. Der inhaltliche Fokus der Kommission liegt auf den steuerfinanzierten Leistungen, darunter Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die Kommission wird auch prüfen, welche Leistungen antragslos erbracht und/oder zusammengefasst werden könnten, und sich der Verbesserung von Erwerbsanreizen widmen. Nicht zuletzt wird unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Rentenkommission eingesetzt, die im kommenden Jahr Vorschläge im Bereich der Alterssicherung erarbeitet. Grundsätzlich liegt der Schlüssel für eine erfolgreiche Sozialpolitik und deren Finanzierung auf dem Arbeitsmarkt: Je besser es gelingt, die Potenziale auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und dadurch mehr Menschen in größerem Umfang und zu guten Löhnen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, desto weniger angespannt entwickelt sich die Finanzierung der Sozialsysteme. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen