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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 - Drucksache 21/601 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/602 · Unterrichtung · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksache 21/600 - und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 - Drucksache 21/601 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/602 21. Wahlperiode (zu Drucksachen 21/600, 21/601) 22.10.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) – Drucksache 21/600 – und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 – Drucksache 21/601 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 67. September 2025 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer anhaltenden Schwächephase. Der Bundesrat stellt fest, dass die Schwierigkeiten konjunktureller, aber vor allem struktureller Natur sind. Die anhaltenden handels- und geopolitischen Herausforderungen und Krisen erhöhen die Unsicherheit bei Unternehmen sowie bei Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern weltweit. Dies belastet die Konjunktur in der Bundesrepublik Deutschland stark, dämpft die Wachstumsaussichten und wirkt sich somit negativ auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aus. Hinzu kommt ein verschärfter preislicher Wettbewerbsdruck für deutsche Unternehmen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf den deutschen Außenhandel, der sich bereits in sinkenden Exportanteilen in den letzten Jahren niederschlägt. Aber auch die jüngsten Entwicklungen im Zollstreit zwischen den USA und der EU geben Grund zu Sorge. Das Negativwachstum der deutschen Wirtschaft in den Jahren 2023 und 2024 fiel gemäß den jüngsten revidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes noch etwas größer aus als zunächst erwartet (minus 0,7 Prozent bzw. minus 0,5 Prozent). Die Bundesregierung hatte in ihrer Frühjahrsprognose die Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 deutlich nach unten revidiert (für das Jahr 2025 von 1,1 Prozent auf 0 Prozent und für das Jahr 2026 von 1,6 Prozent auf 1 Prozent). Von einer stabilen Trendumkehr hin zu Aufschwung und Wachstum kann aktuell zwar nicht gesprochen werden. Allerdings deuteten einige Frühindikatoren zuletzt darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr die Talsohle hinter sich lassen könnte. So haben führende Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen für die Jahre 2025 und 2026 zwar jüngst leicht abgesenkt. Sie liegen dennoch im Mittel sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 oberhalb der Wachstumsprognose der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Für die öffentlichen Haushalte bleiben die bislang verhaltene konjunkturelle Entwicklung wie auch das strukturelle Wachstum jedoch absehbar unzureichend. b) Der Bundesrat begrüßt die verfassungsrechtliche Verankerung eines Sondervermögens des Bundes mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Infrastruktur und die Klimaneutralität, die zu einer langfristig tragfähigen ökonomischen Entwicklung beitragen können. Mit einem Investitionsvolumen von 48,9 Milliarden Euro entfaltet das Sondervermögen erstmals im Jahr 2026 seine volle Wirkung. Der Bundesrat begrüßt zudem den darin enthaltenen Anteil von 100 Milliarden Euro, der den Ländern und Kommunen für eigene Investitionsvorhaben zur Verfügung steht. c) Für einen nachhaltigen Wachstumsimpuls durch die erweiterten fiskalpolitischen Möglichkeiten im Bundeshaushalt ist es darüber hinaus erforderlich, dass die geplanten Investitionsmaßnahmen durch weitere strukturelle Reformen, z. B. in den Bereichen der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, der Transferleistungen und des Vergabe- und Baurechts, begleitet werden. Der Bundesrat bestärkt daher die Bundesregierung, die erforderlichen Strukturreformen zügig anzugehen. d) Um dem Bundeshaushalt die erforderliche Stabilität zu geben und zusätzliche Handlungsspielräume zu eröffnen, bedarf es solider Staatsfinanzen. Sie sind die Voraussetzung, um die staatlichen Kernfunktionen aufrechtzuerhalten und die hierfür notwendigen Reformen voranzubringen. Eine durchgreifende Konsolidierung bedeutet neben einer Überprüfung und Priorisierung von Haushaltsausgaben auch eine wachstumskonforme Stärkung der Einnahmebasis. e) Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit für zusätzliche Investitionen und Ausgaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit an, um den hohen Risiken für die deutsche und europäische Sicherheitsarchitektur zu begegnen. Der Bundesrat stellt fest, dass nach der vorliegenden Finanzplanung über den Zeitraum der kommenden vier Haushaltsjahre die Verschuldung des Bundes um über 700 Milliarden Euro steigen wird. Insbesondere durch die Änderung der Schuldenregel in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes erhält der Bund Verschuldungsspielräume. Die hierdurch hinzugewonnenen nationalen fiskalischen Spielräume stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Anforderungen der europäischen Fiskalregeln. f) Der Bundesrat sieht die finanzielle Lage der Sozialversicherungen und den Kostenanstieg bei den gesetzlichen Leistungen mit Sorge. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesetzten Sozialstaatskommission auch der finanzpolitischen Perspektive angemessen Raum zu geben und notwendige Reformen zeitnah anzustoßen. Bund, Länder und Gemeinden sind für weitere Haushaltsaufstellungen und die Finanzplanung sehr zeitnah auf wirksame Kostendämpfungen bei den gesetzlichen Leistungen angewiesen. g) Im Entwurf zum Haushalt 2026 werden globale Mehreinnahmen sowie globale Minderausgaben in üblichem Umfang etatisiert. Der Handlungsbedarf steigt im Finanzplanungszeitraum dann jedoch zügig auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag. Für den Zeitraum der Jahre 2027 bis 2029 beläuft sich der Handlungsbedarf auf über 170 Milliarden Euro. Die Auflösung der Lücken der Finanzplanung bedarf einer besonderen Kraftanstrengung im Rahmen der Konsolidierung. Der Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass der Haushalt des Bundes hohen strukturellen Belastungen ausgesetzt ist, weist aber auch auf den hohen Anteil gesetzlich gebundener Ausgaben der Länder hin. Er fordert, dass der Bund ungeachtet etwaiger Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundeshaushaltsaufstellung seine Finanzierungszusagen an die Länder einhält. h) In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstößt, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern und Kommunen verbleibt. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass bei derartigen Programmen von Anfang an eine nachhaltige Finanzierbarkeit anzustreben ist und eine rechtssichere, dauerhafte und dynamische Finanzierung unerlässlich ist. i) Der Bundesrat erkennt die Kraftanstrengungen der Bundesregierung an, mit der die Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm zum Teil kompensiert werden sollen. Dies erleichtert es den Ländern und Kommunen, weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. j) In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat die Bundesregierung an ihre Kompensationszusage zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, den Ländern insgesamt vier Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur und für Kitas bereitzustellen. Bisher sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026 explizit jedoch 940 Millionen Euro nur für Kita-Investitionen vorgesehen. Der Bundesrat erwartet, dass diese Mittel einer breiteren Verwendung als nur für Kita-Investitionen zur Verfügung stehen, der Wirtschaftsplan des Sondervermögens entsprechend angepasst wird und die Länder beispielsweise auch den Schulbau sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur mit den Kompensationsmitteln finanzieren können. k) Durch das bundesseitig aufgesetzte Klimaschutzprogramm 2030 erwachsen den Ländern und Kommunen beträchtliche Steuermindereinnahmen. Zur Kompensation für die Jahre 2021 bis 2024 wurde Ende des Jahres 2019 eine Erhöhung der Umsatzsteuer-Festbeträge zugunsten der Länder vereinbart. Ferner verständigte man sich darauf, mittels gemeinsamer Evaluation rechtzeitig die Erforderlichkeit weiterer Kompensationen ab dem Jahr 2025 zu überprüfen. Der Bundesrat erinnert an diese Verständigung und bittet, baldmöglichst die entsprechende Evaluation durchzuführen, um etwaig weitere erforderliche Kompensationen zügig zu realisieren. l) Im Zusammenhang mit den Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen zeigt sich deutlich, dass die derzeitige Pauschalbeteiligung des Bundes nicht ausreicht, um die enormen Herausforderungen vor Ort zu bewältigen. Insbesondere greift die Beschränkung der Kostenbeteiligung auf Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller zu kurz. Der Bundesrat fordert ein erweitertes, atmendes System mit einer deutlichen Aufstockung der Beträge und einer Dynamisierung. Neben einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale bedarf es vor allem einer vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft, eines Ausgleichs für die erheblichen Kosten im Sozial- und Integrationsbereich sowie einer speziellen Verständigung zu den Kosten bezüglich der Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen in Form einer an die aktuelle Kostenentwicklung angepassten Pauschale. Für die beabsichtigte Einbeziehung geflüchteter Menschen aus der Ukraine in den Rechtskreis der kommunalen bzw. von den Ländern finanzierten Sozialleistungen bedarf es einer vollständigen Kompensation für die tatsächlichen Mehrkosten der Länder und Gemeinden, zumal diese Ausgaben – anders als bei Geflüchteten aus anderen Ländern – nicht lediglich bis zu einem aufenthaltsrechtlichen Erstbescheid anfallen. m) Der Bundesrat bewertet die durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bewirkten zusätzlichen Mittel von 100 Milliarden Euro zur Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds als wichtigen Beitrag, damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Klimaziele erreichen kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Haushaltsverhandlungen den Klimaschutz weiter entsprechend zu priorisieren. n) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten inklusive der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − sämtliche Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen. Neben der geplanten Absenkung der Übertragungsnetzentgelte würden hierdurch Anreize für die Elektrifizierung gesetzt, welche zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Wärme und Verkehr notwendig sind und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als Kompensation für die steigende CO2-Bepreisung in Aussicht gestellt wurden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026) und zum Finanzplan 2025 bis 2029 – BR-Drs. 350/25 (Beschluss) – wie folgt: Zu den Buchstaben a, b, d, e, i: Die Bundesregierung teilt die Feststellungen des Bundesrates zu der anhaltenden Schwächephase der deutschen Wirtschaft. Die Nachwirkungen der Krisen der vergangenen Jahre und die aktuellen handels- und geopolitischen Herausforderungen belasten die öffentlichen Haushalte. Die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte bestehen durch die noch geringen Wachstumsaussichten fort. Die Folgen der US-Zollpolitik für die Wirtschaftsleistung machen sich weiterhin bemerkbar. Durch die nach der Konstituierung der neuen Bundesregierung zügig auf den Weg gebrachten Wachstumsimpulse geht die Entwicklung allmählich aber in eine positive Richtung. Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 sowie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) legt die Bundesregierung einen klaren Fokus auf Investitionen. Die Investitionsausgaben des Bundes (Bundeshaushalt, SVIK und Klima- und Transformationsfonds (KTF)) werden im Jahr 2026 auf rd. 126 Mrd. Euro erhöht werden und damit ein Plus von über 52 Mrd. Euro im Vergleich zu 2024 aufweisen. Mit den hohen Investitionen in dieser Legislaturperiode wird ein Kurs für mehr Wachstum und für die Modernisierung Deutschlands umgesetzt. Schwerpunkte der Investitionsausgaben sind die Verkehrsinfrastruktur sowie die Bereiche Wohnungsbau, Bildung, Forschung und Betreuung, Digitalisierung, Klimaschutz und Sicherheit. Hierzu tragen die Ausgaben in den Sondervermögen des Bundes, insbesondere aus dem KTF und dem neuen SVIK erheblich bei. Damit werden Impulse für nachhaltiges und stabiles Wachstum, für eine Verbesserung der Infrastruktur sowie für den klimaneutralen Umbau unserer Volkswirtschaft gesetzt. Die Investitionsoffensive wird von unterschiedlichen, notwendigen Strukturreformen begleitet. Mit dem Wachstumsbooster wird der Standort Deutschland attraktiver für Unternehmen: Hierdurch werden neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende Arbeitsplätze gesichert. Die Erhöhung des Mindestlohns wird auch dem Fachkräftemangel wirksam begegnen. Durch eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik wird dem bestehenden Konsolidierungsbedarf begegnet. Die ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung ist dabei ein Instrument, mit dem die notwendigen Priorisierungs- und Einsparentscheidungen durch eine bessere Informationsgrundlage fundiert werden können. Die Änderung des Grundgesetzes im März 2025 hat die Verschuldensspielräume aufgrund der neuen Sicherheitslage ausgeweitet. Dies war und ist notwendig, um die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und damit den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 die Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts für Verteidigungsausgaben gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission beantragt. Die Europäische Kommission hat am 16. September 2025 Empfehlungen für Ratsempfehlungen zur Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel für Deutschland veröffentlicht. Damit sind bis zum Jahr 2028 (mit der Option einer Verlängerung) Abweichungen von den europäischen Fiskalregeln in dem Maße zulässig, wie diese auf einen Anstieg der Verteidigungsausgaben gegenüber dem Jahr 2021 zurückzuführen sind (bis zu einer Obergrenze von maximal 1,5 Prozent des BIP). Vor diesem Hintergrund besteht auf Basis der gegenwärtigen Finanzplanung in den kommenden Jahren kein grundsätzliches Spannungsverhältnis zwischen der Einhaltung der EU-Fiskalregeln und dem geplanten nationalen Aufwuchs der Verteidigungsausgaben. Im Ergebnis etabliert die Bundesregierung eine wachstumsorientierte Finanzpolitik, von der auch die Länder und Kommunen profitieren. Im Übrigen weist die Bundesregierung zu den konkret genannten Themen auf Folgendes hin: Zu Buchstabe c: Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zu erforderlichen Strukturreformen zur Kenntnis. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) Kommissionen vor, die Reformvorschläge zur Sicherstellung der Tragfähigkeit dieser Sozialversicherungszweige erarbeiten sollen. Die Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur SPV hat bereits im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine Reform der SPV vorlegen. Die „FinanzKommission Gesundheit“ hat sich am 25. September 2025 konstituiert. Sie soll bis Ende März 2026 einen ersten Bericht mit kurzfristig wirksamen Stabilisierungsmaßnahmen vorlegen und bis Dezember 2026 in einem zweiten Bericht mögliche Strukturreformen für die GKV aufzeigen. Die neue Rentenkommission soll ihre Arbeit im Jahr 2026 aufnehmen. Zudem wurde eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt. Diese soll für steuerfinanzierte Leistungen Reformvorschläge insbesondere zur Vereinfachung und Zusammenlegung von Leistungen bis Ende des Jahres erarbeiten. Erste strukturelle Reformen sind bereits im Rahmen des Sofortprogramms auf den Weg gebracht, so bspw. das Vergabebeschleunigungsgesetz und das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, mit denen öffentliche Beschaffungsprozesse insbesondere vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert werden. Auch im Bereich Bauen sind gesetzliche Erleichterungen in Vorbereitung, mit denen Planungs- und Bauprozesse beschleunigt sowie kostengünstigere und effizientere Bauweisen gefördert werden sollen. Zu Buchstabe f: Die Bundesregierung nimmt die Sorge des Bundesrates zur finanziellen Lage der Sozialversicherungen und den Kostenanstieg bei den gesetzlichen Leistungen zur Kenntnis. Die gesetzlichen Leistungen der Sozialversicherungen und deren Finanzierung sind kein originäres Thema der Kommission zur Sozialstaatsreform, die sich mit steuerfinanzierten Leistungen und deren Vereinfachung und Zusammenlegung beschäftigt. Für Leistungen der Sozialversicherungen wird auf die Stellungnahme zu Buchstabe c verwiesen. Zu den Buchstaben g und h: Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis. Auf Bundesebene bestehen perspektivisch jährliche Handlungsbedarfe im mittleren bis hohen zweistelligen Milliardenbereich. Als ein Baustein der notwendigen Haushaltskonsolidierung werden hierfür Einsparpotenziale durch eine entsprechende Aufgaben- und Ausgabenkritik identifiziert. Dabei ist die ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung ein Instrument, das die notwendigen Priorisierungs- und Einsparentscheidungen durch eine bessere Informationsgrundlage fundiert. Der Bund finanziert in erheblichem Umfang bestehende Aufgaben mit, die in die Verwaltungszuständigkeit der Länder oder Kommunen fallen. Eine von den Ländern gewünschte dauerhafte und dynamische Mitfinanzierung neuer Maßnahmen wird von der Bundesregierung abgelehnt. Zu Buchstabe j: Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Kompensationszusage zur Kenntnis. Die im SVIK vorgesehenen insgesamt 4 Mrd. Euro zur Unterstützung der Länder in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildungsinfrastruktur und Hochschulen teilen sich wie folgt auf: Für den Bereich Kindertagesbetreuung werden für vier Jahre ab 2026 jeweils 940 Mio. Euro bereitgestellt (Gesamtsumme 3,76 Mrd. Euro). Für den Bereich Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen sind für vier Jahre ab 2026 jeweils 60 Mio. Euro (Gesamtsumme 240 Mio. Euro) vorgesehen. Die Bundesregierung prüft, ob es Möglichkeiten gibt, diese Verteilung flexibler auszugestalten. Die Umsetzung der Protokollerklärung zum Investitionsprogramm ist dem Bund ein wichtiges Anliegen. Zudem erhalten die Länder gemäß § 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur und die der Kommunen. Aus diesen Mitteln können die Länder weitere Investitionen in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildungsinfrastruktur und Hochschulen tätigen. Zu Buchstabe k: Die Bundesregierung nimmt die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis. Sie weist aber darauf hin, dass die damalige Protokollerklärung in dem aktuellen Beschlussvorschlag nicht vollständig wiedergegeben ist: Seinerzeit wurde die Evaluierung auch unter Beachtung der „Einnahmen von Bund und Ländern“ zugesagt; eine rein fachspezifische Evaluierung der Erforderlichkeit weiterer Kompensation für das Klimaschutzprogramm – wie der Beschlussvorschlag suggerieren könnte – wurde in der Protokollerklärung nicht zugesagt. Zu Buchstabe l: Der Bundesregierung ist die Forderung nach einer Anhebung der Kopfpauschale pro Asylerstantrag (7.500 Euro/ Erstantrag) bekannt. In Anbetracht der stark rückläufigen Asylzahlen – im Zeitraum Januar bis August 2025 sanken die Asylerstantragszahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 50 Prozent – ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Rückkehr zum sog. 4-Säulen-Modell nicht sachgerecht. Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass der Bund bereits für alle Bedürftigen in Deutschland bis zu Dreiviertel der anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung trägt. Die Kosten für die Integrationskurse übernimmt der Bund vollständig. Auf die darüberhinausgehenden originären Ausgaben des Bundes im Bereich Flucht und Migration wird hingewiesen. Im Übrigen verkennen die Forderungen die seitens des Bundes eingeleiteten (und finanzierten) Maßnahmen zur Migrationseindämmung, die zu einem anhaltenden Rückgang des Zugangsgeschehens maßgeblich beigetragen haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein Leistungsrechtanpassungsgesetz (Rechtskreiswechsel UKR) vorgelegt. Sobald der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen wurde, wird die Bundesregierung zu Gesprächen mit den Ländern einladen. Für den noch zu findenden Kompensationsbetrag ist insbesondere die zügige Arbeitsmarktintegration der betroffenen Menschen wichtig. Denn so wird die Belastung der Länder am effektivsten reduziert. Zu Buchstabe m: Die Bundesregierung trägt dem Erreichen der beschlossenen Klimaziele durch gezielte Maßnahmen Rechnung. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang richtig dargestellt, dass die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds die Relevanz des Klimaschutzes weiterhin verdeutlicht. Damit werden Impulse für nachhaltiges Wachstum und für den klimaneutralen Umbau unserer Volkswirtschaft gesetzt. Zu Buchstabe n: Die Bundesregierung plant ab 2026 Maßnahmen zur Senkung der Strompreise für Wirtschaft und Verbraucher. Dazu gehören die dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer für Industrie und Landwirtschaft, die Senkung der Übertragungsnetzentgelte sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Hiervon profitieren auch die Verbraucher. Weitere Schritte zur Senkung der Energiepreise werden im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten geprüft. Überdies werden mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Vereinfachungen umgesetzt, mit denen Hemmnisse zum Beispiel bei der E-Mobilität abgebaut und Anreize zur Nutzung von bereits heute von der Steuer befreitem selbst erzeugtem Strom erhöht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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