Personalaufwuchs von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus mit Stand 2025
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Personalaufwuchs von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus mit Stand 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3743
21. Wahlperiode 21.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian
Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer,
Dirk Brandes, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Personalaufwuchs von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter
dem Aspekt des Bürokratieabbaus mit Stand 2025
Die Bundesregierung hat den Bürokratieabbau zu einer zentralen Priorität
erklärt, um die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu
reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln. Konkrete Schritte seit Amtsantritt
umfassen die Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau, unter
anderem zum Beispiel den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der
Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten, die Milliarden-
Entlastungen anstreben und am 5. November 2025 vom Bundeskabinett
beschlossen wurden (www.faz.net/agentrmeldungen/dpa/buerokratieabbau-regier
ung-strebt-milliarden-entlastung-an-110765609.html).
Gleichzeitig zeigt sich ein signifikanter Personalaufwuchs in der
Bundesverwaltung, zum Beispiel im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF), wo die Zahl der Beschäftigten – einschließlich Tarifbeschäftigter –
seit 2020 um über 10 Prozent gestiegen ist (vgl. www.bundeshaushalt.de/static/
daten/2020/soll/Epl_Gesamt_mit_HG_und_Vorspann.pdf, S. 1044 sowie www.
bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/Bundeshaushalt-2025.pdf, S. 1076)
Der Bundeshaushalt 2026 sieht einen weiteren Aufwuchs um mehr als 2,5
Prozent vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100600.pdf, S. 1096). Der
jüngste Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (5,8 Prozent Lohnsteigerung
in zwei Schritten, Erhöhung der Jahressonderzahlung und Verdoppelung von
Schichtzulagen ab 2025) verstärkt diesen Trend und führt zu höheren
Personalkosten (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/tarifforderung-oeffentlich
er-dienst-laender-102.html).
Dieser Personalaufwuchs im BMF, insbesondere bei Tarifbeschäftigten,
widerspricht nach Auffassung der Fragesteller dem Ziel des Bürokratieabbaus, weil
er potenziell neue bürokratische Strukturen schafft und Ressourcen bindet, die
stattdessen für Digitalisierung und Effizienzsteigerung genutzt werden könnten.
Statt „weniger Bürokratie und mehr Vertrauen“ (wie in niedersächsischen
Förderprogrammen propagiert, vgl. www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/ha
ushalt/burokratieabbau_bei_forderprogrammen/weniger-burokratie-mehr-vertra
uen-246592.html) führt er zu höheren Kosten und verzögerten Reformen, was
die Entlastung von Bürgern und Unternehmen behindert.
Eine Umfrage des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung unterstreicht, dass
Unternehmen Bürokratieabbau sogar höher priorisieren als Steuersenkungen
(www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/unternehmen-umfrage-bundesregierung-buer
okratieabbau).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist die genaue Zahl der Beschäftigten im BMF und dessen
nachgeordneten Behörden (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
[FIU], Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin],
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA], Bundeszentralamt für Steuern
[BZSt], Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität [BBF],
Generalzolldirektion [GZD], Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
[FMSA], Beratungszentrum des Bundes [BZB; ehemals Bundesamt für
zentrale Dienste und offene Vermögensfragen – BADV],
Bundesausgleichsamt [BAA], Informationstechnikzentrum Bund [ITZBund] und
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben [BvS]) einschließlich der
Tarifbeschäftigten und Beamten zum Stichtag 1. Januar 2025, und wie hat
sich diese Zahl seit 2020 entwickelt (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kur
zmeldungen-1027152; bitte nach Abteilungen, wie z. B. Steuerabteilung,
Finanzpolitik, differenzieren und angeben, wie viele Neueinstellungen auf
Tarifverträge entfallen)?
2. a) Welche zusätzlichen Personalkosten entstehen durch den Tarifabschluss
2025 (5,8 Prozent Lohnsteigerung, erhöhte Zulagen) im BMF und in
dessen nachgeordneten Behörden (vgl. Frage 1), und wie werden diese
im Bundeshaushalt 2025/2026 gedeckt?
b) Gibt es Pläne, diese Kosten durch Bürokratieabbau-Maßnahmen (z. B.
Stellenabbau in anderen Bereichen) auszugleichen (basierend auf www.
dbb.de/artikel/faq-fuer-beamtinnen-und-beamte.html und www.mdr.de/
nachrichten/deutschland/politik/tarifforderung-oeffentlicher-dienst-laen
der-102.html)?
3. a) Inwiefern trägt der Personalaufwuchs im BMF und dessen
nachgeordneten Behörden (vgl. Frage 1) zum Bürokratieabbau bei, z. B. durch den
Einsatz von Tarifbeschäftigten in Digitalisierungsprojekten?
b) Welche konkreten Maßnahmen hat das BMF ergriffen, um
sicherzustellen, dass neue Stellen nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen, sondern
diese abbauen (siehe https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/
Redaktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html und www.bundestag.de/p
resse/hib/kurzmeldungen-1102788)?
4. a) Welche Key Performance Indicators (KPI) verwenden das BMF und
dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1) vor dem Hintergrund des
Kritikpunkts, dass Personalaufwüchse neue bürokratische Strukturen
schaffen und Ressourcen binden könnten, um den Erfolg des
Bürokratieabbaus zu messen, und wie wirkt sich der Anstieg bei
Tarifbeschäftigten darauf aus?
b) Gibt es Studien oder Gutachten, die den Zusammenhang zwischen
Personalzunahme und verzögerten Reformen beleuchten (untermauert
durch www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/202
4/12/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-anpassungen-grundsaetze-2024-bu
erokratieabbau.html und www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/
unternehmenumfrage-bundesregierung-buerokratieabbau)?
5. a) Wie viele Milliarden Euro an Entlastungen durch Bürokratieabbau
planen das BMF und dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1)
speziell für 2025, und inwiefern wird der Personalaufwuchs hierfür genutzt
(z. B. durch Automatisierung von Steuerprozessen)?
b) Welche Risiken sieht die Bundesregierung ggf., dass höhere
Personalkosten den Abbau konterkarieren (bitte vergleichen mit www.faz.net/ag
enturmeldungen/dpa/buerokratieabbau-regierung-strebt-milliarden-entla
stung-an-110765609.html und www.bundesfinanzministerium.de/Mona
tsberichte/Ausgabe/2025/02/monatsbericht-02-2025.html)?
6. a) Welche Maßnahmen planen das BMF und dessen nachgeordnete
Behörden (vgl. Frage 1) bis Ende 2025, um den Personalaufwuchs mit dem
Bürokratieabbau in Einklang zu bringen, z. B. durch Stellenreduktionen
oder Digitalisierungsinitiativen?
b) Gibt es Vorbilder aus anderen Bundesministerien oder Ländern
(basierend auf www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/burokrati
eabbau_bei_forderprogrammen/weniger-burokratie-mehr-vertrauen-246
592.html und www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausga
be/2025/07/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-3-entwickl
ung-bundeshaushalt-juni-2025.html)?
7. Wie wird der Einfluss des Tarifabschlusses auf die Effizienz der BMF-
Verwaltung und dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1) evaluiert,
und wann plant die Bundesregierung, eine umfassende Bilanz zum
Bürokratieabbau unter Einbeziehung des Personalaufwuchses vorzulegen (siehe
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Navigation/DE/Service/Parlamentar
ische-Anfragen/parlamentarische-anfragen.html und www.brandner-im-bun
destag.de/anfragen/kleine-anfrage-13-oktober-2025-211870.html)?
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das ITZBund als IT-
Dienstleister der Bundesbehörden durch einen anderen Dienstleister über
den Bundesrechnungshof (BRH) ersetzt wird?
Berlin, den 16. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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