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Personalaufwuchs von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus mit Stand 2025 (Antwort zu Drs. 21/3743)

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4007 · Antwort · Original ↗

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Personalaufwuchs von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus mit Stand 2025 (Antwort zu Drs. 21/3743) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4007 21. Wahlperiode 05.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3743 – Personalaufwuchs von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus mit Stand 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat den Bürokratieabbau zu einer zentralen Priorität erklärt, um die Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren und die Wirtschaft anzukurbeln. Konkrete Schritte seit Amtsantritt umfassen die Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau, unter anderem zum Beispiel den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten, die Milliarden- Entlastungen anstreben und am 5. November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurden (www.faz.net/agentrmeldungen/dpa/buerokratieabbau-regierung-s trebt-milliarden-entlastung-an-110765609.html). Gleichzeitig zeigt sich ein signifikanter Personalaufwuchs in der Bundesverwaltung, zum Beispiel im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wo die Zahl der Beschäftigten – einschließlich Tarifbeschäftigter – seit 2020 um über 10 Prozent gestiegen ist (vgl. www.bundeshaushal t.de/static/daten/2020/soll/Epl_Gesamt_mit_HG_und_Vorspann.pdf, S. 1044 sowie www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/Bundeshaushalt-202 5.pdf, S. 1076) Der Bundeshaushalt 2026 sieht einen weiteren Aufwuchs um mehr als 2,5 Prozent vor (https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/210060 0 .pdf, S. 1096). Der jüngste Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (5,8 Prozent Lohnsteigerung in zwei Schritten, Erhöhung der Jahressonderzahlung und Verdoppelung von Schichtzulagen ab 2025) verstärkt diesen Trend und führt zu höheren Personalkosten (www.mdr.de/nachrichten/deutsch land/politik/tarifforderung-oeffentlicher-dienst-laender-102.html). Dieser Personalaufwuchs im BMF, insbesondere bei Tarifbeschäftigten, widerspricht nach Auffassung der Fragesteller dem Ziel des Bürokratieabbaus, weil er potenziell neue bürokratische Strukturen schafft und Ressourcen bindet, die stattdessen für Digitalisierung und Effizienzsteigerung genutzt werden könnten. Statt „weniger Bürokratie und mehr Vertrauen“ (wie in niedersächsischen Förderprogrammen propagiert, vgl. www.mf.niedersachsen.de/startseite/them en/haushalt/burokratieabbau_bei_forderprogrammen/weniger-burokratie-meh r-vertrauen-246592.html) führt er zu höheren Kosten und verzögerten Reformen, was die Entlastung von Bürgern und Unternehmen behindert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Eine Umfrage des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung unterstreicht, dass Unternehmen Bürokratieabbau sogar höher priorisieren als Steuersenkungen (www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/unternehmen-umfrage-bundesregierung-buer okratieabbau). 1. Wie hoch ist die genaue Zahl der Beschäftigten im BMF und dessen nachgeordneten Behörden (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen [FIU], Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA], Bundeszentralamt für Steuern [BZSt], Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität [BBF], Generalzolldirektion [GZD], Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung [FMSA], Beratungszentrum des Bundes [BZB; ehemals Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen – BADV], Bundesausgleichsamt [BAA], Informationstechnikzentrum Bund [ITZBund] und Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben [BvS]) einschließlich der Tarifbeschäftigten und Beamten zum Stichtag 1. Januar 2025, und wie hat sich diese Zahl seit 2020 entwickelt (vgl. www.bundest ag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1027152; bitte nach Abteilungen, wie z. B. Steuerabteilung, Finanzpolitik, differenzieren und angeben, wie viele Neueinstellungen auf Tarifverträge entfallen)? Die Frage 1 bezieht sich auf die letzte bzw. vorletzte Legislaturperiode. Eine klare Differenzierung nach Abteilungen ist u. a. vor dem Hintergrund sich unterjährig verändernder organisatorischer Zuschnitte, der Einrichtung von z. T. abteilungs- und ressortübergreifenden Projekten und Tätigkeiten von Beschäftigten in unterschiedlichen Abteilungen (Doppelband) nicht möglich. Die Anzahl der Beschäftigten im BMF ist von Januar 2020 bis Januar 2025 von 2 202 Beschäftigten auf 2 321 Beschäftigte gestiegen. In diesem Zeitraum wurden im BMF 365 Tarifbeschäftigte neu eingestellt. Die Anzahl der Beschäftigten der Zollverwaltung ist von 39 824 Beschäftigten um 4 487 auf 44 311 Beschäftigte gestiegen. Alle Neueinstellungen entfallen auf Tarifverträge. Die FIU ist Teil der Zollverwaltung. Die Anzahl der Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist von 2 735 Beschäftigte zum Stichtag 1. Januar 2020 auf 3 000 Beschäftigte zum Stichtag 1. Januar 2025 gestiegen. Die Anzahl der Beschäftigten der BImA ist von Januar 2020 bis zum Januar 2025 von 6 559 Beschäftigten um 898 auf 7 457 Beschäftigte gestiegen. Alle Neueinstellungen entfallen auf Tarifverträge. Die Anzahl der Beschäftigten im BZSt ist von Januar 2020 bis Januar 2025 von 2 179 Beschäftigten auf 2 347 Beschäftigte gestiegen. In diesem Zeitraum erfolgten im BZSt 103 Tarifbeschäftigte neu eingestellt. Die Anzahl der Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) ist von zehn Beschäftigten zum Stichtag 1. Januar 2020 auf sieben Beschäftigte zum Stichtag 1. Januar 2025 gesunken. Die Kleinstbehörde FMSA wurde zum 1. Januar 2026 aufgelöst. Die Anzahl der Beschäftigten im ITZBund ist von Januar 2020 bis Januar 2025 von 2 961 Beschäftigten auf 4 206 Beschäftigte gestiegen. In diesem Zeitraum wurden im ITZBund 1 714 Tarifbeschäftigte neu eingestellt. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben befindet sich in Abwicklung und war bereits im Jahr 2020 personenlos. Abwicklerin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die verbliebenen Restaufgaben werden von Geschäftsbesorgern wahrgenommen. Das BADV und das BAA bilden seit dem Jahr 2008 eine Verwaltungsgemeinschaft und wurden im Jahr 2017 aus dem Geschäftsbereich des BMF in den Geschäftsbereich des BMI überführt. Im Geschäftsbereich des BMF existiert keine Behörde mit der Abkürzung „BBF“. 2. a) Welche zusätzlichen Personalkosten entstehen durch den Tarifabschluss 2025 (5,8 Prozent Lohnsteigerung, erhöhte Zulagen) im BMF und in dessen nachgeordneten Behörden (vgl. Frage 1), und wie werden diese im Bundeshaushalt 2025/2026 gedeckt? b) Gibt es Pläne, diese Kosten durch Bürokratieabbau-Maßnahmen (z. B. Stellenabbau in anderen Bereichen) auszugleichen (basierend auf www.dbb.de/artikel/faq-fuer-beamtinnen-und-beamte.html und www. mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/tarifforderung-oeffentlicher-di enst-laender-102.html)? Die Fragen 2a und 2b werden zusammen beantwortet. Eine Statistik über die Verteilung der anfallenden Kosten im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor. Grundsätzlich sind die insgesamt anfallenden Lohnkosten in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 auskömmlich etatisiert. Ein Teil der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Behörden gehört zur mittelbaren Bundesverwaltung und ist daher nicht im Bundeshaushalt veranschlagt. Das Bundesministerium der Finanzen wird die im Koalitionsvertrag verabredeten Einsparungen von mindestens 8 Prozent des Personals und 10 Prozent bei den sächlichen Verwaltungsausgaben erbringen. 3. a) Inwiefern trägt der Personalaufwuchs im BMF und dessen nachgeordneten Behörden (vgl. Frage 1) zum Bürokratieabbau bei, z. B. durch den Einsatz von Tarifbeschäftigten in Digitalisierungsprojekten? b) Welche konkreten Maßnahmen hat das BMF ergriffen, um sicherzustellen, dass neue Stellen nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen, sondern diese abbauen (siehe www.bundeswirtschaftsministerium.de/Red aktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html und www.bundestag.de/pres se/hib/kurzmeldungen-1102788)? Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet. Für das Bundesministerium der Finanzen genießen die Themen Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung eine hohe Priorität und es bekennt sich zu den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratierückbauzielen. Aufgrund des querschnittlichen Charakters des Bürokratierückbaus befasst sich ein Großteil der Beschäftigten, darunter auch neues Personal, des Bundesministeriums der Finanzen und seiner nachgeordneten Behörden damit. 4. a) Welche Key Performance Indicators (KPI) verwenden das BMF und dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1) vor dem Hintergrund des Kritikpunkts, dass Personalaufwüchse neue bürokratische Strukturen schaffen und Ressourcen binden könnten, um den Erfolg des Bürokratieabbaus zu messen, und wie wirkt sich der Anstieg bei Tarifbeschäftigten darauf aus? Es wird auf den Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung sowie auf § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates verwiesen. Ein Anstieg bei Tarifbeschäftigten hat keine Auswirkungen auf die gemäß o. g. Leitfaden gemessenen Bürokratiekosten oder Erfüllungsaufwände. b) Gibt es Studien oder Gutachten, die den Zusammenhang zwischen Personalzunahme und verzögerten Reformen beleuchten (untermauert durch www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/202 4/12/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-anpassungen-grundsaetze-2024-b uerokratieabbau.html und www.zeit.de/wirtschaft/2025-01/unternehm en-umfrage-bundesregierung-buerokratieabbau)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. a) Wie viele Milliarden Euro an Entlastungen durch Bürokratieabbau planen das BMF und dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1) speziell für 2025, und inwiefern wird der Personalaufwuchs hierfür genutzt (z. B. durch Automatisierung von Steuerprozessen)? Auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratierückbauziele wird verwiesen. b) Welche Risiken sieht die Bundesregierung ggf., dass höhere Personalkosten den Abbau konterkarieren (bitte vergleichen mit www.faz.net/a genturmeldungen/dpa/buerokratieabbau-regierung-strebt-milliarden-en tlastung-an-110765609.html und www.bundesfinanzministerium.de/M onatsberichte/Ausgabe/2025/02/monatsbericht-02-2025.html)? Das Bundesministerium der Finanzen sieht kein Risiko darin, dass höhere Personalkosten den Bürokratierückbau konterkarieren könnten. 6. a) Welche Maßnahmen planen das BMF und dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1) bis Ende 2025, um den Personalaufwuchs mit dem Bürokratieabbau in Einklang zu bringen, z. B. durch Stellenreduktionen oder Digitalisierungsinitiativen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3b und 5a verwiesen. b) Gibt es Vorbilder aus anderen Bundesministerien oder Ländern (basierend auf www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/burokra tieabbau_bei_forderprogrammen/weniger-burokratie-mehr-vertrauen-2 46592.html und www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Au sgabe/2025/07/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-3-entw icklung-bundeshaushalt-juni-2025.html)? Das Bundesministerium der Finanzen ist in regelmäßigem Austausch zu Best Practices mit anderen Bundesministerien, beispielsweise durch den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“, und Ländern, beispielsweise durch die Föderale Modernisierungsagenda. 7. Wie wird der Einfluss des Tarifabschlusses auf die Effizienz der BMF- Verwaltung und dessen nachgeordnete Behörden (vgl. Frage 1) evaluiert, und wann plant die Bundesregierung, eine umfassende Bilanz zum Bürokratieabbau unter Einbeziehung des Personalaufwuchses vorzulegen (siehe www.bundeswirtschaftsministerium.de/Navigation/DE/Service/Parlament arische-Anfragen/parlamentarische-anfragen.html und www.brandner-im- bundestag.de/anfragen/kleine-anfrage-13-oktober-2025-211870.html)? Der Einsetzungsbeschluss des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ sieht vor, dass dieser binnen eines Jahres dem Bundeskabinett ein Monitoring vorlegt und dieses anlassbezogen fortführt (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2817, Frage 118). Auch wird auf die am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossene „Modernisierungs-agenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2150). Die neben der Entgelterhöhung vereinbarten tarifierten Arbeitsmodelle werden evaluiert, indem das Bundesministerium des Innern von den obersten Bundesbehörden jeweils im Folgejahr die notwendigen Daten abfragt, beginnend ab dem Jahr 2027. 8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das ITZBund als IT- Dienstleister der Bundesbehörden durch einen anderen Dienstleister über den Bundesrechnungshof (BRH) ersetzt wird? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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