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Schriftliche Frage 39 von Lars Haise (AfD): Wie gliedern sich Unterstützungsleistungen, die seit dem Hamas-Angriff (7. Oktober 2023) an Israel bereitgestellt wurden, nach direkter fina…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 39 von Lars Haise (AfD): Wie gliedern sich Unterstützungsleistungen, die seit dem Hamas-Angriff (7. Oktober 2023) an Israel bereitgestellt wurden, nach direkter fina… Frage 39 (Lars Haise, AfD): Wie gliedern sich Unterstützungsleistungen, die seit dem Hamas-Angriff (7. Oktober 2023) an Israel bereitgestellt wurden, nach direkter finanzieller Unterstützung, militärischen Hilfen (Waffen- und Rüstungslieferungen), vergebenen Krediten, humanitärer beziehungsweise ziviler Unterstützung auf (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und bewertet die Bundesregierung diese entsprechenden Unterstützungsleistungen als ausreichend? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Juni 2026: Die Bundesregierung unterstützt vollumfänglich das Existenzrecht Israels und die legitime Selbstverteidigung des Landes, welche insbesondere – aber nicht nur – im Lichte der Terrorangriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 massiv auf die Probe gestellt wurden. Unterstützungsleistungen orientieren sich dabei stets an den von der israelischen Regierung geäußerten Bedürfnissen. Im Sinne der Fragestellung werden in der nachfolgenden Tabelle insofern ausschließlich Unterstützungsleistungen aufgeführt, die einen direkten Bezug zum Hamas-Angriff vom 7. Oktober aufweisen. Darüber hinaus existieren zwischen Israel und Deutschland eine Vielzahl von kulturpolitischen, gesellschaftlichen, finanz- und erinnerungspolitischen Kooperationen, nicht zuletzt Wiedergutmachungszahlungen an Überlebende der Shoa, die hier nicht aufgeführt werden. Zeitraum Höhe der Förderung in Euro Projektname Direkte finanzielle Förderung – – – Humanitäre Hilfe 2024–2025 1.434.000 Traumabewältigung für Opfer des 7. Oktobers 2023 Sonstige Förderung 2024–2025   378.000 Dokumentation von Verbrechen gegen Frauen und Kinder im Rahmen des Hamas-Angriffs auf Israel vom 07.10.2023 der ISR Civil Commission, vormals Dvora Institute for Gender and Sustainability 2023–2026 6.700.000 Kulturzentrum Kibbuz Be´eri 2024   319.600 Förderprogramm „zivik“ (zivile Konfliktbearbeitung)1 1.970.000 Soforthilfe Israel 2025   620.100 Förderprogramm „zivik“ 2026   969.400 Förderprogramm „zivik“ 1 Internationales Förderprogramm des Instituts für Auslandsbeziehungen für Nichtregierungsorganisationen, im Rahmen des integrierten Friedensengagements der Bundesregierung. Aufgeführt ist der Mitteleinsatz in Israel. Bezüglich der in den Jahren 2023 und 2024 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel wird auf die veröffentlichten Rüstungsexportberichte der Bundesregierung verwiesen. In Bezug auf die im Jahr 2025 erteilten Einzelausfuhrgenehmigungen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. März 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4607 verwiesen. Im Jahr 2026 wurden bisher Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 794.416.080 Euro erteilt (Stichtag: 31. Mai 2026). Über 60 Prozent des Genehmigungswertes entfallen dabei auf ein Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Außerdem wurden in den Jahren 2023 bis 2025 im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel diverse Ausstattungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Sicherheit erbracht. Der Beitrag wird als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft, da eine Veröffentlichung der Informationen Rückschlüsse auf Fähigkeiten israelischer Einheiten erlauben würde und somit einerseits dem persönlichen Schutz der Einsatzkräfte, anderseits dem Schutz der Vertraulichkeit in der internationaler Zusammenarbeit Rechnung getragen wird.1 1 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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