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Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/7457)

dip / drucksache 28.08.2026 · WP 21 · 21/7784 · Antwort · Original ↗

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Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/7457) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7784 21. Wahlperiode 28.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7457 – Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor dem Hintergrund der deutschen Rüstungsexporte nach Israel, die im ersten Quartal 2025 ein Volumen von rund 28 Mio. Euro erreichten (www.bundeswir tschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250403-rues tungsexportpolitik-quartal-1-2025.html) sowie der insgesamt hohen Genehmigungswerte für Rüstungsausfuhren im Jahr 2025 (www.bundeswirtschaftsmini sterium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/02/20260206-ruestungsexp ortpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2025.html) und der politischen Ankündigungen der Bundesregierung zur Einschränkung bestimmter Exporte ergibt sich ein fortbestehendes parlamentarisches Informationsinteresse an der Entwicklung im Jahr 2026. Insbesondere vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage im Nahen Osten und der Bedeutung Deutschlands als wichtiger Rüstungslieferant stellt sich die Frage nach Umfang und Ausgestaltung der Waffenexporte nach Israel.  1. In Höhe welchen Gesamtwertes hat die Bundesregierung zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte Einzelgenehmigungswerte und Meldungen für Allgemeine Genehmigungen Nummer 33 kumuliert angeben)?  2. Welche Einzelgenehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung den Wert und die Ausfuhrlistenposition sowie die jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 735.763.266 Euro erteilt (betreffend die Ausfuhrlisten – (AL) – Positionen A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021 sowie A0022). Rund 67 Prozent des Genehmigungswertes entfallen auf ein Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich, weitere rund 21 Prozent auf Kooperation deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr. Der verbleibende Wert verteilt sich auf Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter – keine Kriegswaffen. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands im Zeitverlauf sowie aktuell bestehende Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann.  3. Wie hoch ist der prozentuale Anstieg bzw. Rückgang des Gesamtwerts der im zweiten Quartal 2026 erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren 2024 und 2025 (bitte getrennt für 2024/2025 und 2025/2026 angeben)? Angaben zu den im Jahr 2024 sowie 2025 erteilten Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel sind im Rüstungsexportbericht für das Jahr 2024 bzw. in der Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage „Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025“ der Abgeordneten Cansu Özdemir, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4607 veröffentlicht. Angaben zu den im ersten Quartal 2026 erteilten Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel sind in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Waffenexporte nach Israel im ersten Quartal 2026“ der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5906 veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können.  4. Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Genehmigung den Wert und die Kriegswaffenlistennummer sowie die jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Kriegswaffenliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Kriegswaffen im Wert von 508.750.000 Euro nach Israel erteilt betreffend die Kriegswaffenlistennummer (KWL‑Nr. 18, 54, 55 und 57). Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können.  5. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im zweiten Quartal 2026 Kriegswaffen tatsächlich nach Israel ausgeführt (bitte getrennt aufschlüsseln)? Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden keine Kriegswaffen nach Israel ausgeführt. Zahlen für den Berichtsmonat Juni liegen aktuell noch nicht vor.  6. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die Ausfuhr von Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern in andere Staaten einschließlich Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Sammelausfuhrgenehmigung den Wert, die Empfangsstaaten und die Ausfuhrlistenposition bzw. Position in der Gemeinsamen Liste der Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck [Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821] sowie die in der jeweiligen Liste enthaltene Beschreibung der Güter oder Güterteile angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; bitte ferner angeben, ob es sich um ein Gemeinschaftsprogramm oder eine regierungsamtliche Kooperation handelt, und gegebenenfalls die Bezeichnung des Programms)? Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung in der Regel auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen zuzuordnen. Die Bundesregierung hat im fragegegenständlichen Zeitraum keine Sammelgenehmigungen für Dual-Use-Güter nach Israel erteilt. Die im fragegegenständlichen Zeitraum erteilte Sammelausfuhrgenehmigung für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Monat der Genehmigung Leit- AL- Position Endempfängerländer der Sammelausfuhrgenehmigung Gesamtwert der Sammelausfuhrgenehmigung in Euro Kategorie 2026-05 AX* Albanien Australien Belgien Brasilien Bulgarien Chile Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Albanien Australien Belgien Brasilien Bulgarien 400.000.000 --- * Betrifft alle Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste Monat der Genehmigung Leit- AL- Position Endempfängerländer der Sammelausfuhrgenehmigung Gesamtwert der Sammelausfuhrgenehmigung in Euro Kategorie Chile Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Israel Italien Kanada Korea, Republik Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Singapur Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich Zypern, Republik  7. Welche Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) hat die Bundesregierung zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert und die Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt.  8. Wie viele Anträge für Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 AWV) für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum abgelehnt (bitte jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert und die Ausfuhrlistenposition sowie die Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab.  9. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland ausgeführte Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch die israelischen Streitkräfte in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Art der Kriegswaffen und Rüstungsgüter nach deren marktüblicher Bezeichnung und Ausfuhrlistenposition bzw. Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln)? 10. Wenn zu Frage 9 keine Erkenntnisse vorliegen, kann die Bundesregierung den Einsatz aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen oder Rüstungsgüter in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten aufgrund möglicher Aussagen Israels oder etwaiger Vereinbarungen ausschließen? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage „Rüstungsexporte nach Israel“ der Abgeordneten Lea Reisner, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/843. 11. In wie vielen und in welchen Fällen von im zweiten Quartal 2026 geplanten und bzw. oder beantragten Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter wurden seitens der Bundesregierung folgende Instrumente genutzt oder bereitgestellt, um Exportaktivitäten nach Israel von in Deutschland ansässigen Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen a) Unterstützungsschreiben, b) Regierungskontakte, c) Besuchsdiplomatie, d) Übernahme von Exportkreditgarantien, e) Bürgschaften, f) Mandatsverträge, g) Agenturbeschaffungen, h) Rüstungskooperationen, i) Ausbildungsunterstützung, j) militärische Güteprüfungen, k) Preis- oder Mengengerüstprüfungen, l) Zertifizierungen sowie m) Austausch von Informationen im Rahmen bestehender Geheimschutzvereinbarungen oder Forschungs- und Entwicklungskooperationen, und welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den zuständigen Bundesministerien dadurch im zweiten Quartal 2026 jeweils entstanden (bitte nach Empfängerland, genauer Güterbeschreibung, Ausfuhrlistenposition bzw. Kriegswaffenlistennummer, exportierendem Unternehmen, Art des „unterstützenden Instrumentes“, zuständigen Bundesministerien bzw. Behörden und den jeweils dadurch entstandenen bzw. entstehenden Kosten auflisten)? In Bezug auf die Fragen 11a bis 11c sowie auf die Fragen 11f bis 11j, 11l und zum Aspekt der Forschungs- und Entwicklungskooperation unter 11m wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage „Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025“ der Abgeordneten Cansu Özdemir, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4607 verwiesen. Hinsichtlich der Frage 11d wurden keine Exportkreditgarantien übernommen. Zu den Fragen 11e und 11k sowie dem übrigen Teil der Frage 11m liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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