Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/7457)
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Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/7457)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7784
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7457 –
Waffenexporte nach Israel im zweiten Quartal 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund der deutschen Rüstungsexporte nach Israel, die im ersten
Quartal 2025 ein Volumen von rund 28 Mio. Euro erreichten (www.bundeswir
tschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250403-rues
tungsexportpolitik-quartal-1-2025.html) sowie der insgesamt hohen
Genehmigungswerte für Rüstungsausfuhren im Jahr 2025 (www.bundeswirtschaftsmini
sterium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/02/20260206-ruestungsexp
ortpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2025.html) und der politischen
Ankündigungen der Bundesregierung zur Einschränkung bestimmter Exporte
ergibt sich ein fortbestehendes parlamentarisches Informationsinteresse an der
Entwicklung im Jahr 2026. Insbesondere vor dem Hintergrund der
sicherheitspolitischen Lage im Nahen Osten und der Bedeutung Deutschlands als
wichtiger Rüstungslieferant stellt sich die Frage nach Umfang und Ausgestaltung
der Waffenexporte nach Israel.
1. In Höhe welchen Gesamtwertes hat die Bundesregierung zwischen dem
1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 Genehmigungen für die Ausfuhr
von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte Einzelgenehmigungswerte
und Meldungen für Allgemeine Genehmigungen Nummer 33 kumuliert
angeben)?
2. Welche Einzelgenehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem
1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt
für jede Einzelgenehmigung den Wert und die Ausfuhrlistenposition
sowie die jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile
gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch
nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung Genehmigungen
zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
735.763.266 Euro erteilt (betreffend die Ausfuhrlisten – (AL) – Positionen
A0001, A0003, A0004, A0005, A0006, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013,
A0015, A0016, A0017, A0018, A0021 sowie A0022). Rund 67 Prozent des
Genehmigungswertes entfallen auf ein Großprojekt im maritimen
Rüstungsbereich, weitere rund 21 Prozent auf Kooperation deutscher und israelischer
Firmen im Interesse der Bundeswehr. Der verbleibende Wert verteilt sich auf
Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter – keine Kriegswaffen.
Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern
können.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus
Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie
hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands im
Zeitverlauf sowie aktuell bestehende Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies
negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland haben kann.
3. Wie hoch ist der prozentuale Anstieg bzw. Rückgang des Gesamtwerts
der im zweiten Quartal 2026 erteilten Einzelgenehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren 2024 und 2025
(bitte getrennt für 2024/2025 und 2025/2026 angeben)?
Angaben zu den im Jahr 2024 sowie 2025 erteilten Genehmigungen zur
endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel sind im
Rüstungsexportbericht für das Jahr 2024 bzw. in der Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage
„Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025“ der
Abgeordneten Cansu Özdemir, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4607 veröffentlicht. Angaben
zu den im ersten Quartal 2026 erteilten Genehmigungen zur endgültigen
Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel sind in der Antwort zu den Fragen 1 und 2
der Kleinen Anfrage „Waffenexporte nach Israel im ersten Quartal 2026“ der
Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5906 veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei den Angaben
handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können.
4. Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem 1. April
2026 und dem 30. Juni 2026 für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach
Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Genehmigung
den Wert und die Kriegswaffenlistennummer sowie die jeweils
zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Kriegswaffenliste
angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte
die vorläufigen Zahlen angeben)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung Genehmigungen
zur endgültigen Ausfuhr von Kriegswaffen im Wert von 508.750.000 Euro
nach Israel erteilt betreffend die Kriegswaffenlistennummer (KWL‑Nr. 18, 54,
55 und 57). Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Bei den
Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können.
5. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im zweiten Quartal 2026
Kriegswaffen tatsächlich nach Israel ausgeführt (bitte getrennt
aufschlüsseln)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden keine Kriegswaffen nach Israel
ausgeführt. Zahlen für den Berichtsmonat Juni liegen aktuell noch nicht vor.
6. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung
zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die Ausfuhr von
Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern in andere Staaten einschließlich
Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede
Sammelausfuhrgenehmigung den Wert, die Empfangsstaaten und die
Ausfuhrlistenposition bzw. Position in der Gemeinsamen Liste der Europäischen
Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck [Anhang I der
Verordnung (EU) 2021/821] sowie die in der jeweiligen Liste enthaltene
Beschreibung der Güter oder Güterteile angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben;
bitte ferner angeben, ob es sich um ein Gemeinschaftsprogramm oder
eine regierungsamtliche Kooperation handelt, und gegebenenfalls die
Bezeichnung des Programms)?
Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung in der Regel
auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht
möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen
zuzuordnen.
Die Bundesregierung hat im fragegegenständlichen Zeitraum keine
Sammelgenehmigungen für Dual-Use-Güter nach Israel erteilt.
Die im fragegegenständlichen Zeitraum erteilte Sammelausfuhrgenehmigung
für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel ergibt sich aus der
nachstehenden Tabelle:
Monat der
Genehmigung
Leit-
AL-
Position
Endempfängerländer
der
Sammelausfuhrgenehmigung
Gesamtwert
der
Sammelausfuhrgenehmigung in
Euro
Kategorie
2026-05 AX* Albanien
Australien
Belgien
Brasilien
Bulgarien
Chile
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Albanien
Australien
Belgien
Brasilien
Bulgarien
400.000.000 ---
* Betrifft alle Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
Monat der
Genehmigung
Leit-
AL-
Position
Endempfängerländer
der
Sammelausfuhrgenehmigung
Gesamtwert
der
Sammelausfuhrgenehmigung in
Euro
Kategorie
Chile
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Israel
Italien
Kanada
Korea, Republik
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Türkei
Ungarn
Vereinigte Staaten
Vereinigtes
Königreich
Zypern, Republik
7. Welche Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46,
47 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) hat die Bundesregierung
zwischen dem 1. April 2026 und dem 30. Juni 2026 für die endgültige
Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte jeweils nach
Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den
Wert und die Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter
oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum hat die Bundesregierung keine
Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt.
8. Wie viele Anträge für Genehmigungen für Handels- und
Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 AWV) für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern
nach Israel hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum abgelehnt (bitte
jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das
Ursprungsland, den Wert und die Ausfuhrlistenposition sowie die
Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben;
soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von
weitergehenden Auskünften ab.
9. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland
ausgeführte Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch die israelischen Streitkräfte in
Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten eingesetzt, und wenn
ja, welche (bitte die Art der Kriegswaffen und Rüstungsgüter nach deren
marktüblicher Bezeichnung und Ausfuhrlistenposition bzw.
Kriegswaffenlistennummer aufschlüsseln)?
10. Wenn zu Frage 9 keine Erkenntnisse vorliegen, kann die
Bundesregierung den Einsatz aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen oder
Rüstungsgüter in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten
aufgrund möglicher Aussagen Israels oder etwaiger Vereinbarungen
ausschließen?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten zu den Fragen 7 und 8 der
Kleinen Anfrage „Rüstungsexporte nach Israel“ der Abgeordneten Lea Reisner,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/843.
11. In wie vielen und in welchen Fällen von im zweiten Quartal 2026
geplanten und bzw. oder beantragten Ausfuhrgenehmigungen für
Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter wurden seitens der Bundesregierung
folgende Instrumente genutzt oder bereitgestellt, um Exportaktivitäten
nach Israel von in Deutschland ansässigen Unternehmen aus der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu unterstützen
a) Unterstützungsschreiben,
b) Regierungskontakte,
c) Besuchsdiplomatie,
d) Übernahme von Exportkreditgarantien,
e) Bürgschaften,
f) Mandatsverträge,
g) Agenturbeschaffungen,
h) Rüstungskooperationen,
i) Ausbildungsunterstützung,
j) militärische Güteprüfungen,
k) Preis- oder Mengengerüstprüfungen,
l) Zertifizierungen sowie
m) Austausch von Informationen im Rahmen bestehender
Geheimschutzvereinbarungen oder Forschungs- und
Entwicklungskooperationen,
und welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den zuständigen
Bundesministerien dadurch im zweiten Quartal 2026 jeweils entstanden
(bitte nach Empfängerland, genauer Güterbeschreibung,
Ausfuhrlistenposition bzw. Kriegswaffenlistennummer, exportierendem Unternehmen,
Art des „unterstützenden Instrumentes“, zuständigen Bundesministerien
bzw. Behörden und den jeweils dadurch entstandenen bzw. entstehenden
Kosten auflisten)?
In Bezug auf die Fragen 11a bis 11c sowie auf die Fragen 11f bis 11j, 11l und
zum Aspekt der Forschungs- und Entwicklungskooperation unter 11m wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage „Die
Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025“ der
Abgeordneten Cansu Özdemir, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4607 verwiesen.
Hinsichtlich der Frage 11d wurden keine Exportkreditgarantien übernommen.
Zu den Fragen 11e und 11k sowie dem übrigen Teil der Frage 11m liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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