Rüstungsexporte nach Israel (Antwort zu Drs. 21/659)
Text
Rüstungsexporte nach Israel (Antwort zu Drs. 21/659)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/843
21. Wahlperiode 10.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Nicole Gohlke,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/659 –
Rüstungsexporte nach Israel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im ersten Quartal 2025 exportierte Deutschland Rüstungsgüter im Wert von
fast 28 Mio. Euro nach Israel (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
„Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Quartal 2025“, 3. April
2025). Deutschland gilt traditionell als zweitgrößter Rüstungslieferant Israels
nach den USA und liefert zentrale Komponenten für die israelische Marine,
etwa Korvetten und U-Boote von Thyssenkrupp Marine Systems sowie
Getriebe für Merkava-Kampfpanzer (taz, „Eine lange Liste an Lieferungen“,
3. Juni 2025). Seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 hat die
Bundesregierung Waffenexporte im Gesamtwert von 485,1 Mio. Euro genehmigt
(ZEIT, „Deutschland genehmigte Waffenexporte an Israel für 485 Millionen
Euro“, 3. Juni 2025). Laut SIPRI (Stockholm International Peace Research
Institute) entfielen zwischen 2019 und 2023 rund 30 Prozent der israelischen
Großwaffenimporte auf Deutschland (ZEIT, „Deutschland genehmigte
Waffenexporte an Israel für 485 Millionen Euro“, 3. Juni 2025). Angesichts der
mutmaßlichen Völkerrechtsverletzungen und humanitären Not im
Gazastreifen wächst die Kritik: In einer ARD-Umfrage lehnt eine Mehrheit Israels
Vorgehen ab; 43 Prozent fordern Einschränkungen, 30 Prozent sogar einen
vollständigen Stopp deutscher Waffenlieferungen (tagesschau.de, „Das Dilemma
bleibt“, 5. Juni 2025).
Mit den Fragen 2 bis 5 werden neben der Ausfuhrlisten-Position bzw.
Kriegswaffenlisten-Nummer auch die in der jeweiligen Liste vorgegebenen
Beschreibungen von auszuführenden Gütern oder Güterteilen erfragt. Diese
schließen neben Waffen, Kriegswaffen bzw. Rüstungsgütern im engeren Sinne
und Bestandteilen davon etwa auch Schutzausrüstungen, Motoren und
Antriebssysteme, Ausrüstung zur Prüfung, Herstellung oder Instandhaltung und
Bestandteile davon, Software, Technologie und Bibliotheken sowie deren
Bestandteile und Zubehör ein.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit geltend gemacht, dass eine
Auskunft auf eine Kleine Anfrage versagt werden könne, soweit diese
konkrete Einblicke in einen aktuell bestehenden Bedarf des Empfängerstaats
ermöglichen würde (so etwa Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/284).
Es wird gebeten, eine Versagung der Auskunft im Einzelfall kenntlich zu
machen und zu begründen. Die Fragestellenden weisen darauf hin, dass dies nach
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ihrer Ansicht nur dann der Fall sein kann, wenn der Bundesregierung positiv
bekannt ist, dass eine Genehmigung tatsächlich der Deckung eines aktuellen
Bedarfs dient. Langfristige Anschaffungsprojekte – wie etwa von
Kriegsschiffen oder noch zu errichtenden Anlagen zur Herstellung von Kriegswaffen oder
Rüstungsgütern –, die Erfüllung laufender längerfristiger Verpflichtungen oder
die Lieferung von Gütern, welche erst nach zeitaufwändiger Bearbeitung oder
Einbau Verwendung finden sollen, dienen nicht der Erfüllung eines aktuellen
Bedarfs. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung im Einzelfall eine
zwischenstaatliche Vereinbarung einer Auskunft entgegenstehen, möge dies
ebenfalls kenntlich gemacht werden.
1. In Höhe welchen Gesamtwertes hat die Bundesregierung zwischen dem
18. Dezember 2024 und dem 31. Dezember 2024 Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte
Einzelgenehmigungswerte und Meldungen für Allgemeine Genehmigungen Nummer 33
kumuliert angeben)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden keine Genehmigungen im Sinne
der Fragestellung erteilt.
2. Welche Einzelgenehmigungen hat die Bundesregierung in den Jahren
2024 und 2025 bis zum Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte
nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung den Wert und
die Ausfuhrlisten-Position sowie die jeweils zutreffende Beschreibung der
Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum aktuellen Stichtag (26. Juni 2025)
wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 250 577 391 Euro erteilt.
Die in diesem Zeitraum für die endgültige Ausfuhr nach Israel genehmigten
Güter betreffen die Ausfuhrlistenpositionen (AL-Positionen) A0001, A0002,
A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013,
A0015, A0016, A0017, A0018, A0019, A0021, A0022. Da AL-Positionen
unterschiedliche Güter und Güterteile enthalten, ist eine Angabe von
Stückzahlen für eine AL-Position nicht angezeigt.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus
Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie
hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands im
Zeitverlauf sowie aktuell bestehende Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies
negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland haben kann.
3. Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und
2025 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die Ausfuhr von
Kriegswaffen nach Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für
jede Genehmigung den Wert und die Kriegswaffenlisten-Nummer sowie
die jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der
Kriegswaffenliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Bezüglich der Erteilung der fragegegenständlichen Genehmigungen des Jahres
2024 verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 21 der Kleinen
Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/11838. Bezüglich der
Erteilung der fragegegenständlichen Genehmigungen des Jahres 2025 bis zum
aktuellen Stichtag (26. Juni 2025) verweist die Bundesregierung auf die
Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf
Bundestagsdrucksache 21/747.
4. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung in den
Jahren 2024 und 2025 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für
die Ausfuhr von Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern in andere Staaten
einschließlich Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede
Sammelausfuhrgenehmigung den Wert, die Empfangsstaaten und die
Ausfuhrlisten-Position bzw. Position in der Gemeinsamen Liste der
Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck [Anhang I der
Verordnung (EU) 2021/821] sowie die in der jeweiligen Liste enthaltene
Beschreibung der Güter oder Güterteile angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben;
bitte ferner angeben, ob es sich um ein Gemeinschaftsprogramm oder eine
regierungsamtliche Kooperation handelt, und ggf. die Bezeichnung des
Programms)?
Vorbemerkung:
Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung in der Regel
auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist eine
Zuordnung der Genehmigungswerte zu einzelnen Ländern oder Länderkreisen nicht
möglich.
Zur Beantwortung der Frage verweist die Bundesregierung bezüglich der
erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Jahr 2024 auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Gruppe
BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14847.
Im Übrigen ergeben sich die Angaben zu den im fragegegenständlichen
Zeitraum (Stichtag: 26. Juni 2025) erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen aus
nachfolgender Tabelle.
Rüstungsgüter
Monat der
Genehmigung
Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
2025-02 A0022 Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Indien
Indonesien
Israel
Italien
Japan
Kanada
Luxemburg
Malaysia
Marokko
Niederlande
Nordirland
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Spanien
Südafrika
Tschechien
Tunesien
Türkei
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 Gemeinschaftsprogramm
Monat der
Genehmigung
Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
2025-02 A0010 Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Indien
Indonesien
Israel
Italien
Japan
Kanada
Luxemburg
Malaysia
Marokko
Niederlande
Nordirland
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Spanien
Südafrika
Tschechien
Tunesien
Türkei
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
200.000.000 Gemeinschaftsprogramm
2025-02 A0009 Dänemark
Frankreich
Israel
Italien
Schweden
Schweiz
Spanien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
25.000.000 Gemeinschaftsprogramm
A0021
A0022
Dänemark
Frankreich
Israel
Italien
Schweden
Schweiz
Spanien
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 Gemeinschaftsprogramm
Monat der
Genehmigung
Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
2025-03 A0022A Ägypten
Botsuana
Brasilien
Indien
Indonesien
Israel
Katar
Kolumbien
Kuwait
Marokko
Nord Mazedonien
Pakistan
Saudi-Arabien
Südafrika
Thailand
Tunesien
Ukraine
Vereinigte Arabische Emirate
0 /
2025-03 A0022A Ägypten
Botsuana
Brasilien
Indien
Indonesien
Israel
Katar
Kolumbien
Kuwait
Marokko
Nord Mazedonien
Pakistan
Saudi-Arabien
Südafrika
Thailand
Tunesien
Ukraine
Vereinigte Arabische Emirate
0 /
2025-03 A0022A Ägypten
Botsuana
Brasilien
Indien
Indonesien
Israel
Katar
Kolumbien
Kuwait
Marokko
Nord Mazedonien
Pakistan
Saudi-Arabien
Südafrika
Thailand
Tunesien
Ukraine
Vereinigte Arabische Emirate
0 /
Monat der
Genehmigung
Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
2025-03 A0010 Belgien
Frankreich
Indonesien
Israel
Italien
Kanada
Luxemburg
Malaysia
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Schweden
Schweiz
Spanien
Tschechien
Türkei
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
300.000.000 Gemeinschaftsprogramm
2025-03 A0021
A0022
Belgien
Frankreich
Indonesien
Israel
Italien
Kanada
Luxemburg
Malaysia
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Schweden
Schweiz
Spanien
Tschechien
Türkei
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
0 Gemeinschaftsprogramm
Dual-Use-Güter
Monat der
Genehmigung
Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
2024-04 C2B006
C2D002
China
China (Hongkong)
Indien
Indonesien
Israel
Malaysia
Taiwan
Thailand
Türkei
Vietnam
100.000 /
Monat der
Genehmigung
Leit-AL-
Position
Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie
2024-07 C2B352D Ägypten
Indien
Indonesien
Israel
Malaysia
Philippinen
Südafrika
Taiwan
Türkei
Ukraine
Vereinigte Arabische Emirate
30.224.000 /
2024-12 C6A005 Ägypten
Chile
China
Indien
Indonesien
Israel
Malaysia
Peru
Philippinen
Saudi-Arabien
Serbien
Südafrika
Taiwan
Thailand
Türkei
Vereinigte Arabische Emirate
Vietnam
20.000.000 /
5. Welche Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46,
47 AWV) hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zum
Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die endgültige
Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte jeweils nach Monaten
aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert
und die Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter oder
Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
6. Wie viele Anträge für Genehmigungen für Handels- und
Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 der Außenwirtschaftsverordnung – AWV) für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel hat die Bundesregierung
in diesem Zeitraum abgelehnt (bitte jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt
für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert und die
Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter oder Güterteile
gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch
nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im fragegegenständlichen Zeitraum (Stichtag 26. Juni 2025) wurde eine
Genehmigung im Sinne der Fragestellung für die Ausfuhrlistenposition (AL-Position)
A0009 erteilt. Im Übrigen unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der
Rüstungsexportkontrolle im Einklang mit den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) über
abschließende positive Genehmigungsentscheidungen. Entsprechend sieht die
Bundesregierung von weitergehenden Angaben ab.
7. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland ausgeführte
Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch die israelischen Streitkräfte in
Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten eingesetzt, und wenn
ja, welche (bitte die Art der Kriegswaffen und Rüstungsgüter nach deren
marktüblicher Bezeichnung und Ausfuhrlisten-Position bzw.
Kriegswaffenlisten-Nummer aufschlüsseln)?
8. Wenn keine Erkenntnisse laut Frage 7 vorliegen, kann die
Bundesregierung den Einsatz aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen oder
Rüstungsgüter in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten aufgrund
möglicher Aussagen Israels oder etwaiger Vereinbarungen ausschließen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet:
Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem
Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unterrichtet die
Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive
Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Angaben ab.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 32 der Abgeordneten Lea Reisner (Plenarprotokoll 21/13) verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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