Waffenexporte nach Israel im ersten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/5605)
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Waffenexporte nach Israel im ersten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/5605)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5906
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5605 –
Waffenexporte nach Israel im ersten Quartal 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund der deutschen Rüstungsexporte nach Israel, die im ersten
Quartal 2025 ein Volumen von rund 28 Mio. Euro erreichten (www.bundeswir
tschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250403-rues
tungsexportpolitik-quartal-1-2025.html), sowie der insgesamt hohen
Genehmigungswerte für Rüstungsausfuhren im Jahr 2025 (www.bundeswirtschaftsm
inisterium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/02/20260206-ruestungs
exportpolitik-der-bundesregierung-im-jahr-2025.html) und der politischen
Ankündigungen der Bundesregierung zur Einschränkung bestimmter Exporte,
ergibt sich ein fortbestehendes parlamentarisches Informationsinteresse an der
Entwicklung im Jahr 2026. Insbesondere vor dem Hintergrund der
sicherheitspolitischen Lage im Nahen Osten und der Bedeutung Deutschlands als
wichtiger Rüstungslieferant stellt sich die Frage nach dem Umfang und der
Ausgestaltung der Waffenexporte nach Israel.
1. In Höhe welchen Gesamtwertes hat die Bundesregierung zwischen dem
1. November 2025 und dem 31. Dezember 2025 sowie zwischen dem
1. Januar 2026 und dem 31. März 2026 Genehmigungen für die Ausfuhr
von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte Einzelgenehmigungswerte
und Meldungen für Allgemeine Genehmigungen Nummer 33 kumuliert
angeben)?
2. Welche Einzelgenehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem
1. November 2025 und dem 31. Dezember 2025 sowie zwischen dem
1. Januar 2026 und dem 31. März 2026 für die endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte nach Monaten für jede
Einzelgenehmigung den Wert und die Ausfuhrlisten(AL)-Position sowie die
jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der
Ausfuhrliste aufgeschlüsselt angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Zeitraum von 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2025 hat die
Bundesregierung Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern
nach Israel im Wert von 103.804.460 Euro erteilt (betreffend die Ausfuhrlisten-
(AL)-Positionen A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0009, A0010,
A0011, A0016, A0018, A0019, A0021 sowie A0022). Im Zeitraum von 1.
Januar 2026 bis zum 31. März 2026 hat die Bundesregierung Genehmigungen zur
endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Wert von
63.589.742 Euro erteilt (betreffend die AL-Positionen A0002, A0004, A0005,
A0006, A0009, A0010, A0011, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021
sowie A0022).
Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern
können.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus
Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie
hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands im
Zeitverlauf sowie aktuell bestehende Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies
negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland haben kann.
3. Wie hoch ist der prozentuale Anstieg bzw. Rückgang des Gesamtwerts
der im ersten Quartal 2026 erteilten Einzelgenehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren 2024 und 2025
(bitte getrennt für 2024/2025 und 2025/2026 angeben)?
Angaben zu den im Jahr 2024 sowie 2025 erteilten Genehmigungen zur
endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel sind im
Rüstungsexportbericht für das Jahr 2024 bzw. in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4607 veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei den Angaben
handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern können.
4. Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung zwischen dem 1.
November 2025 und dem 31. Dezember 2025 sowie zwischen dem 1.
Januar 2026 und dem 31. März 2026 für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach
Israel erteilt (bitte nach Monaten für jede Genehmigung den Wert und
die Kriegswaffenlisten(KWL)-Nummer sowie die jeweils zutreffende
Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Kriegswaffenliste
aufgeschlüsselt angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
In den genannten Zeiträumen (1. November 2025 bis 31. Dezember 2025 sowie
1. Januar 2026 bis 31. März 2026) hat die Bundesregierung keine
Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Kriegswaffen nach Israel erteilt.
5. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im vierten Quartal 2025 und
ersten Quartal 2026 Kriegswaffen tatsächlich nach Israel ausgeführt
(bitte getrennt aufschlüsseln)?
Bezüglich der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für das 4. Quartal
2025 kann dem Statistischen Bundesamt zufolge nicht ausgeschlossen werden,
dass anhand der Einzelangaben eine Re-Identifizierung betroffener
Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu
der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die
entsprechenden Informationen sind als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
Im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 28. Februar 2026 wurden keine
Kriegswaffen nach Israel ausgeführt. Zahlen für den Berichtsmonat März
liegen aktuell noch nicht vor.
6. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung
zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2025 sowie
zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. März 2026 für die Ausfuhr von
Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern in andere Staaten einschließlich
Israel erteilt (bitte nach Monaten für jede Sammelausfuhrgenehmigung
den Wert, die Empfangsstaaten und die Ausfuhrlisten-Position bzw.
Position in der Gemeinsamen Liste der Europäischen Union für Güter mit
doppeltem Verwendungszweck [Anhang I der Verordnung (EU)
2021/821] sowie die in der jeweiligen Liste enthaltene Beschreibung der
Güter oder Güterteile aufgeschlüsselt angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben;
bitte ferner angeben, ob es sich um ein Gemeinschaftsprogramm oder
eine regierungsamtliche Kooperation handelt, und ggf. die Bezeichnung
des Programms)?
Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung in der Regel
auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht
möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen
zuzuordnen.
Die Bundesregierung hat in den fragegegenständlichen Zeiträumen keine
Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel erteilt.
Für Dual-Use Güter hat die Bundesregierung in den fragegegenständlichen
Zeiträumen eine Sammelausfuhrgenehmigung für Güter der
Ausfuhrlistenpositionen C2B006 und C2D002 im Gesamtwert von 300.000 Euro für Ausfuhren
in die Länder China, Indien, Israel, Malaysia und Vietnam erteilt.
Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich noch ändern
können.
7. Welche Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46,
47 der Außenwirtschaftsverordnung [AWV]) hat die Bundesregierung
zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2025 sowie
zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. März 2026 für die endgültige
Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte jeweils nach
Monaten für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert und die
Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter oder Güterteile
gemäß der Ausfuhrliste aufgeschlüsselt angeben; soweit eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
In den fragegegenständlichen Zeiträumen hat die Bundesregierung keine
Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
8. Wie viele Anträge für Genehmigungen für Handels- und
Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 AWV) für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern
nach Israel hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum abgelehnt (bitte
jeweils nach Monaten für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland,
den Wert und die Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der
Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste aufgeschlüsselt angeben;
soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von
weitergehenden Auskünften ab.
9. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland
ausgeführte Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch die israelischen Streitkräfte in
Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten eingesetzt, und wenn
ja, welche (bitte die Art der Kriegswaffen und Rüstungsgüter nach deren
marktüblicher Bezeichnung und Ausfuhrlisten-Position bzw.
Kriegswaffenlisten-Nummer aufschlüsseln)?
10. Wenn keine Erkenntnisse laut Frage 9 vorliegen, kann die
Bundesregierung den Einsatz aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen oder
Rüstungsgüter in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten
aufgrund möglicher Aussagen Israels oder etwaiger Vereinbarungen
ausschließen?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten zu den Fragen 7 und 8 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/843.
11. In wie vielen und in welchen Fällen von im ersten Quartal 2026
geplanten und bzw. oder beantragten Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen
und sonstige Rüstungsgüter wurden seitens der Bundesregierung
folgende Instrumente genutzt oder bereitgestellt, um Exportaktivitäten nach
Israel von in Deutschland ansässigen Unternehmen aus der Sicherheits-
und Verteidigungsindustrie zu unterstützen
a) Unterstützungsschreiben,
b) Regierungskontakte,
c) Besuchsdiplomatie,
d) Übernahme von Exportkreditgarantien,
e) Bürgschaften,
f) Mandatsverträge,
g) Agenturbeschaffungen,
h) Rüstungskooperationen,
i) Ausbildungsunterstützung,
j) militärische Güteprüfungen,
k) Preis- oder Mengengerüstprüfungen,
l) Zertifizierungen sowie
m) Austausch von Informationen im Rahmen bestehender
Geheimschutzvereinbarungen oder Forschungs- und
Entwicklungskooperationen,
und welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den zuständigen
Bundesministerien dadurch im ersten Quartal 2026 jeweils entstanden (bitte
nach Empfängerland, genauer Güterbeschreibung, AL-Position bzw.
KWL-Nummer, exportierendem Unternehmen, Art des „unterstützenden
Instrumentes“, zuständigen Bundesministerien bzw. Behörden und den
jeweils dadurch entstandenen bzw. entstehenden Kosten auflisten)?
In Bezug auf die Fragen 11a bis 11c wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/4607: „Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr
2025“ verwiesen.
Hinsichtlich der Frage 11d wurden keine Exportkreditgarantien übernommen.
Zu den Fragen 11f bis 11j, 11l und zum Aspekt der Forschungs- und
Entwicklungskooperation unter 11m wird wie folgt ausgeführt: Mandatsverträge lösen
für sich keine Exportaktivitäten aus. Bei Agenturbeschaffungen ist eine
Quantifizierung nicht möglich, da die Bundesregierung nicht zwangsläufig befasst ist.
Der Begriff Rüstungskooperation ist der Oberbegriff für sämtliche
zwischenstaatliche gemeinsame Rüstungsprojekte und -programme, von
Informationsaustausch bis hin zu Entwicklungsprojekten. Diese Kooperationen dienen in
erster Linie der Bedarfsdeckung der beteiligten Staaten, der Stärkung der
verteidigungspolitischen Zusammenarbeit, der Realisierung von Synergieeffekten
und der Erhöhung der Interoperabilität der Streitkräfte. Dasselbe gilt für die
unter 11m genannten Forschungs- und Entwicklungskooperationen und für
zahlreiche Ausbildungsunterstützungen.
Zu den Fragen 11e, 11k und 11m liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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