Schriftliche Frage 106 von Mirze Edis (DIE LINKE): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur als nationaler Digital Services Coordinator nach der Verordnung (EU) 202…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 106 von Mirze Edis (DIE LINKE): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur als nationaler Digital Services Coordinator nach der Verordnung (EU) 202…
Frage 106 (Mirze Edis, Die Linke):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur als nationaler Digital Services Coordinator nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DAS; www.bu ndesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilung en/DE/2024/20240514_DSC.html) bislang ergriffen, um mutmaßliche Verstöße sehr großer Online-Plattformen gegen die Verpflichtungen aus den Artikeln 16, 20 und 23 DSA im Zusammenhang mit betrügerischen Werbeanzeigen für Kryptoanlagebetrug (www.reuters.com/investigations/ meta-is-earning-fortune-deluge-fraudulent-ads-do cuments-show-2025-11-06/) an die Europäische Kommission weiterzuleiten, zu dokumentieren oder zu verfolgen, und wie viele entsprechende Beschwerden, Hinweise oder Kooperationsverfahren gab es seit Inkrafttreten des DSA?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 29. Mai 2026:
Der DSC unterstützt die Europäische Kommission bei ihren Untersuchungen zu möglichen DSA-Verstößen von sehr großen Online- Plattformen und -Suchmaschinen auch im Sinne der Fragestellung im Zusammenhang mit betrügerischen Werbeanzeigen für Kryptoanlagebetrug. Sowohl im Rahmen von förmlichen Verfahren als auch im Rahmen der vom Europäischen Gremium für digitale Dienste angekündigten koordinierten Initiative zur Bekämpfung von Online-Betrug hat der DSC Kontakt zu verschiedenen nationalen Behörden und Stakeholdern, darunter Verbraucherschutzorganisationen, aufgenommen und Informationen über mutmaßliche Verstöße gegen den DSA oder z. B. auch relevante Forschungsstudien an die Europäische Kommission übermittelt. Neben den Artikeln 16, 20 und 23 waren dabei auch weitere Artikel des DSA relevant, darunter Artikel 9 sowie die Artikel 34 und 35 DSA. Im Jahr 2025 wurden über 1.900 DSA-bezogene Beschwerden über das DSC-Beschwerdeportal eingereicht. Diese Beschwerden betreffen Verstöße gegen den DSA (z. B. kein benutzerfreundliches Melde- und Abhilfeverfahren, keine Kontaktstellen für Nutzende), jedoch nicht unmittelbar Finanzbetrug. Zusätzlich zu DSA-bezogenen Beschwerden erhält der DSC eine noch größere Anzahl von Anfragen und Beschwerden, die allgemeine IT- Themen betreffen, darunter u. a. auch zu Phishing-Versuchen (insbesondere SMS und E-Mail-Spam), zu unberechtigten Kontoabbuchungen, Problemen mit der Rückabwicklung von Online-Bestellungen, zu Pop-Up- Fenstern mit Fehlermeldungen, die unmittelbare Zahlungen fordern, zu Online-Glücksspiel, Betrug mit Investitionen (auch via Kryptowährungen) oder über nicht in Deutschland zugelassene Zahlungsdiensteanbieter. Der DSC ist allein für die Bearbeitung von DSA-Beschwerden zuständig. Daher liegt keine detaillierte Auswertung über die Anzahl von sonstigen Beschwerden zu Finanzbetrug vor.
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