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Schriftliche Frage 37 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 37 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,… Frage 37 (Chantal Kopf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode unternommen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte konsequentere Anwendung der Rechtsstaatlichkeitsinstrumente sowie die Weiterentwicklung des europäischen Konditionalitätsmechanismus voranzubringen, und anhand welcher Kriterien bewertet sie die Reformschritte Ungarns zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit als ausreichend fortgeschritten für eine mögliche Freigabe eingefrorener EU- Gelder, insbesondere im Vergleich zu der Bewertung der Reformfortschritte Polens im Justizbereich zum Zeitpunkt der dortigen Freigabe von EU- Mitteln (Koalitionsvertrag, S. 135, www.koalitionsve rtrag2025.de/ und www.spiegel.de/ausland/ungar n-und-eu-sprechen-ueber-eingefrorene-milliarde n-nach-abwahl-von-viktor-orban-a-c1d73a9f-0d0 6-45a8-abdb-21b09b73ddb4)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2026: Die Bundesregierung unterstützt die konsequente Anwendung, die Weiterentwicklung und den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitsinstrumenten in ihren Gesprächen mit den Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten sowie im Rat der Europäischen Union. Zudem unterstützt die Bundesregierung die von der Kommission vorgeschlagenen horizontalen Grundrechte- und Rechtsstaatlichkeitskonditionalitäts-Mechanismen im Rahmen der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens. Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten setzt sie sich in den Verhandlungen für eine starke Verankerung der vorgeschlagenen Instrumente ein. Die Bewertung der Reformfortschritte Ungarns für eine mögliche Freigabe eingefrorener EU-Gelder obliegt der Europäischen Kommission.

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