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Schriftliche Frage 53 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze trot…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 53 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze trot… Frage 53 (Chantal Kopf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen in Verkehr, Energie und digitale Netze trotz der vorgesehenen Flexibilität im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 verbindlich abgesichert werden, und wie positioniert sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Forderung nach Mindestbudgets für INTERREG? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Januar 2026: Für die Bundesregierung sind im Rahmen des MFR 2028–2034 Projekte mit signifikanter grenzüberschreitender Wirkung und europäischem Mehrwert, insbesondere für den Ausbau von Infrastruktur einschließlich Energieinfrastruktur im Bereich Stromnetze und Wasserstoff, zentral. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des aktuellen MFR zeigen, dass der EU-Haushalt flexibler gestaltet werden muss, um auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können. Gleichzeitig braucht es ein Mindestmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit, um Programmziele zu erreichen. Mindestzuweisungen können hierfür ein Instrument sein. Die Frage der Mittelzuweisung einzelner Programme sowie des Gesamtvolumens des MFR werden im späteren Verhandlungsverlauf zu klären sein. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung zu Details der laufenden Verhandlungen zum neuen MFR grundsätzlich nicht.

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