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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/4615)

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 21/5102 · Antwort · Original ↗

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Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/4615) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5102 21. Wahlperiode 27.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4615 – Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten – Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland steht seit Jahren unter erheblichem Druck. In der Beratung des Einzelplans 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMBFSFJ) im Deutschen Bundestag wurde deutlich, dass trotz erheblicher Bundesmittel strukturelle Verbesserungen der Betreuungsrealität in Kindertageseinrichtungen bislang nur in begrenztem Umfang erkennbar sind (vgl. Plenarprotokoll 21/18, Einzelplan 17). Die Bundesregierung stellt den Ländern im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) erhebliche Finanzmittel zur Verfügung (www.gesetze-im-interne t.de/kitaqug/). Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 wurden hierfür insgesamt rund 4 Mrd. Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Zusätzlich sind für die Jahre 2026 bis 2029 im Rahmen eines Investitionsprogramms für die Kindertagesbetreuung weitere Mittel in Höhe von rund 3,76 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/; Angaben des BMBFSFJ). Ungeachtet dieses erheblichen Mitteleinsatzes liegt die konkrete Ausgestaltung zentraler Qualitätsmerkmale – insbesondere der Betreuungsschlüssel, der Personaleinsatz sowie die Qualifikationsanforderungen an das pädagogische Personal – weiterhin überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Diese föderale Kompetenzverteilung führt zu erheblichen Unterschieden bei Standards, Betreuungsqualität und personeller Ausstattung zwischen den Bundesländern (vgl. Artikel 30 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html; Artikel 70 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html). Besonders deutlich treten diese Unterschiede beim Betreuungsschlüssel zutage. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag der bundesweite Betreuungsschlüssel im Jahr 2020 bei Kindern unter drei Jahren bei durchschnittlich 1:4,1 und bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:8,2 (Statistisches Bundesamt – Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultu r/Kindertagesbetreuung/_inhalt.html). Während einzelne Länder vergleichs- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. weise günstigere Betreuungsrelationen aufweisen, liegen andere Länder deutlich darüber, was zu einer erheblichen Mehrbelastung des pädagogischen Personals führt. Auch bei der Qualifikation des eingesetzten Personals zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Nach Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts variierte die Fachkraftquote im Jahr 2024 je nach Bundesland erheblich. In mehreren Ländern ist zugleich ein verstärkter Einsatz von Hilfs- und Assistenzkräften zu beobachten, was Fragen nach der langfristigen Sicherung pädagogischer Qualität aufwirft (vgl. Deutsches Jugendinstitut: Kita- Personalverordnungen der Länder – Überblick und Vergleich www.dji.de/themen/ kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung.html; sowie Fachkraftquoten und Personalstrukturen, www.dji.de/themen/kinder-und-jugend/kita-persona l.html). Seit dem Jahr 2024 verfolgt die Bundesregierung zudem eine bundesweite Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung im Bereich der frühkindlichen Bildung. Angesichts weiterhin bestehender Personalengpässe stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen bislang zu einer messbaren Stabilisierung oder Verbesserung der Personalsituation in den Ländern geführt haben (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Strategie zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Kitas und Ganztag, 2024, www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-zur-fachkraeftege winnung-und-sicherung-in-kitas-und-ganztag-2024). Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller schließlich von besonderem Interesse, in welcher konkreten Höhe und nach welchen Kriterien die vom Bund seit 2023 bereitgestellten sowie für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Angesichts fortbestehender erheblicher Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquoten und Qualitätsstandards stellt sich die Frage, ob die Mittelverteilung tatsächlich qualitätsorientiert erfolgt oder primär formalen Verteilmechanismen folgt, ohne bestehende Defizite wirksam zu adressieren (vgl. KiQuTG, www.g esetze-im-internet.de/kitaqug/; Bundesgesetzblatt, www.bgbl.de/).  1. Welche bundesweiten Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der durch Bundesmittel finanzierten Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung zu evaluieren, und auf welche Datenquellen greift sie dabei zurück? Zur Erfassung der Wirksamkeit des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung nutzt die Bundesregierung die Indikatoren Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung, Betreuungsquote sowie Bedarfslücke zwischen elterlichem Betreuungsbedarf und vorhandenen Betreuungsplätzen. Als Datengrundlagen dienen die Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes sowie die Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (vgl. Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024). Bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder über das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Gemäß § 6 Absatz 3 KiQuTG wurde die Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert. Die Bundesregierung legte dem Deutschen Bundestag dazu zwei Evaluationsberichte vor; diese sind öffentlich zugänglich. Zudem führt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben des KiQuTG ein Monitoring durch und veröffentlicht regelmäßig Monitoringberichte. Die Berichte beinhalten zum einen die von den Ländern gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 3 KiQuTG übermittelten Fortschrittsberichte, in denen sie über den Stand der Maßnahmen zur Umsetzung des KiQuTG sowie die hierdurch erreichten Fortschritte bei der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung berichten. Zum anderen enthalten sie eine indikatorenbasierte Betrachtung des Stands in den Handlungsfeldern des KiQuTG. Die konkreten Indikatoren sind den öffentlich zugänglichen Monitoringberichten zum KiQuTG zu entnehmen.  2. Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern, und steht sie hierzu mit den Ländern im Austausch, wenn ja, in welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in einzelnen Bundesländern dauerhaft ungünstigere Betreuungsschlüssel bestehen als in anderen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung der Kindertagesbetreuung, einschließlich der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen, sowie die Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte liegen in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit den Ländern zu den Themen Betreuungsschlüssel und Fachkraftquote aus. Ein entsprechender Austausch fand auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarten Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) statt. Der Stand und die Entwicklung der Personal-Kind-Schlüssel werden zudem im Rahmen der Monitoringberichte zum KiQuTG berichtet (siehe Antwort zu Frage 1). Die Länder werden durch ein Gremium auf Fachebene in die Berichterstellung eingebunden. Zum Stand und zur Entwicklung der Fachkraftquote berichtet das „Fachkräftebarometer Frühe Bildung“ der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“. Unterschiede bei den Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten sind unter anderem durch die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder begründet: so sind in ostdeutschen Bundesländern mit einer hohen Bedarfsdeckung die Betreuungsschlüssel im Mittel schlechter als in westdeutschen Bundesländern, wo jedoch vielerorts noch Ausbaubedarf besteht. Die demografische Entwicklung mit sinkenden Geburtenzahlen bietet aktuell gerade in den ostdeutschen Ländern die Chance, freiwerdende personelle Ressourcen für die Qualitätsentwicklung, insbesondere eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel, zu nutzen. In den ostdeutschen Ländern wurden hierzu bereits erste Maßnahmen ergriffen. Neben unterstützenden Rahmenbedingungen ist aber vor allem eine gute Interaktions- und Prozessqualität von Nöten, damit Kinder sich entsprechend ihrer Potenziale entwickeln können. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht daher vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) abzulösen. Der Fokus soll dabei auf der gezielten Förderung der kindlichen Entwicklung liegen. Konkret soll ein QEG eine verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder regeln. Zudem soll eine zusätzliche Förderung der „Sprach-Kitas“ und „Startchancen-Kitas“ in das QEG integriert und damit eine zielgerichtete Unterstützung von Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen betreuen, ermöglicht werden. Damit trägt der Bund dazu bei, die Kinder in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.  4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ungünstigen Betreuungsschlüsseln und häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten Betreuungszeiten oder dem Rückgriff auf Notbetreuung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  5. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um Länder mit besonders ungünstigen Betreuungsschlüsseln kurz- und langfristig zu entlasten? Im Rahmen des KiQuTG können die Länder im Handlungsfeld „Fachkraft- Kind-Schlüssel“ Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsschlüssel ergreifen, wovon mehrere Länder Gebrauch machen. Darüber hinaus sind die Länder verpflichtet, mindestens eine Maßnahme im Handlungsfeld „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ umzusetzen. In diesem Handlungsfeld wird beispielsweise in Thüringen die Maßnahme „Sicherung von qualifizierten Fachkräften in Thüringer Kindertageseinrichtungen durch die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels für Kinder unter und über drei Jahren“ umgesetzt.  6. Hat sich die Bundesregierung zu den erheblichen Unterschieden bei den Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Ursachen sieht sie ggf. hierfür? Stand 2024 stellen mit einem Anteil von 80 Prozent (berufs-)fachschulisch qualifizierte Fachkräfte das Kernpersonal in der Frühen Bildung. Zudem verfügen rund 6 Prozent des Personals über eine hochschulische Qualifikation im Bereich der Kindheitspädagogik und weitere sieben Prozent befinden sich in Ausbildung (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 27, Abb. 2.4). Nach Einschätzung der Bundesregierung ist insgesamt ein deutlicher Sockel einschlägig pädagogisch qualifizierter Personen in Einrichtungen tätig.  7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem verstärkten Einsatz von Hilfs- und Assistenzkräften in Ländern mit niedriger Fachkraftquote? Um allen Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung liegt in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder, dazu gehören auch die Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte. Insgesamt dominieren nach Angaben des Fachkräftebarometers der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) die Erzieherinnen und Erzieher als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 26 ff.). In den westdeutschen Bundesländern spielen die auf Niveau 4 nach Deutschem Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) ausgebildeten Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit einem Anteil von 16 Prozent eine größere Rolle als in den ostdeutschen Bundesländern mit 3 Prozent. Die Bundesregierung geht vor allem in den westdeutschen Bundesländern weiterhin von einem Engpass an Fachkräften aus. Bund und Länder arbeiten daher im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten, wie es beispielsweise im Rahmen des Dialogprozesses für eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erfolgt ist. Die Jugend- und Familienministerien haben gemeinsam mit den Bildungsministerien der Länder ihren Austausch zur Fachkräftesituation im sozialpädagogischen Bereich intensiviert und arbeiten an konkreten Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Zudem unterstützt der Bund die Länder über das KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 und mit rund 4 Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte als einem zentralem Handlungsfeld für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.  8. Plant die Bundesregierung, die Vergabe von Bundesmitteln künftig stärker an verbindliche Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote und Qualifikation des eingesetzten Personals zu knüpfen? Die Bundesregierung verfolgt keine entsprechenden Pläne.  9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache durch pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen bei, insbesondere im Hinblick auf Sprachförderung und Bildungsauftrag? Die sprachliche Bildung ist der Bundesregierung als fester Bestandteil der frühkindlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung ein wichtiges Anliegen und erfordert ausreichend qualifiziertes Personal. Über welche Ausbildung oder Qualifikation eine Fachkraft in der Kindertagesbetreuung konkret verfügen muss, fällt aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Länder. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob Länder mit niedriger Fachkraftquote und ungünstigen Betreuungsschlüsseln zugleich geringere verbindliche Anforderungen an die Sprachkompetenz des eingesetzten Personals stellen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und den bei Schuleingangsuntersuchungen festgestellten Sprach- und Vorläuferkompetenzdefiziten der Kinder? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. In welchem Umfang haben die seit 2023 bereitgestellten Bundesmittel sowie die ab 2026 vorgesehenen Mittel des Investitionsprogramms konkret zur Verbesserung der Betreuungssituation in den einzelnen Bundesländern beigetragen? Für den Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 insgesamt fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit mehr als 5,4 Mrd. Euro aufgelegt. Gemäß Monitoringbericht mit Stichtag 30. Juni 2024 wurden im 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020–2021 170 385 Plätze geschaffen. Damit wurde die Zielvorgabe von 90 000 Plätzen deutlich überschritten. Insgesamt zeigt die Berichterstattung im 5. Investitionsprogramm, dass mit den Finanzhilfen des Bundes ein wesentlicher Beitrag zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung geleistet wird. Insbesondere wird deutlich, dass in allen Ländern Bedarfe an Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen bestehen und der Ausbau entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und Bedarfe vorangetrieben wird. Seit dem Jahr 2023 wurden keine neuen Bundesmittel für den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bereitgestellt. Die weitere Unterstützung der Länder beim Kita-Ausbau durch die Bundesregierung in den Jahren 2026 bis 2029 mit Mitteln des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ befindet sich derzeit in Vorbereitung. Konkrete Beiträge zur Verbesserung der Betreuungssituation in den Ländern lassen sich daher derzeit noch nicht ausweisen. 13. Welche Wirkungsindikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der seit 2024 verfolgten Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung, und welche Entwicklungen lassen sich anhand dieser Indikatoren feststellen? Im Rahmen der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ hat sich ein Dialogformat zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und Sozialpartnern etabliert, in dem aktuelle Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse auf Fachebene diskutiert sowie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in Erziehungsberufen entwickelt und aufeinander abgestimmt werden können. Bund und Länder haben auf die in der Gesamtstrategie formulierten Empfehlungen mit der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten reagiert. Die Jugend- und Familienministerien haben gemeinsam mit den Bildungsministerien der Länder ihren Austausch zur Fachkräfteentwicklung intensiviert und arbeiten auf Basis der Empfehlungen an konkreten Maßnahmen. Entscheidende wissenschaftliche Kennzahlen zur Fachkräfteentwicklung bietet das vom BMBFSFJ geförderte Fachkräftebarometer der WiFF. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass trotz erheblicher Bundesmittel in mehreren Bundesländern weiterhin deutliche Qualitätsdefizite bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten bestehen? Hinsichtlich der Betreuungsschlüssel wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. Hinsichtlich der Fachkraftquote wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Im Übrigen setzt der Bund die Arbeit an Maßnahmen zur Fachkräfteentwicklung in Erziehungsberufen sowie den Austausch zwischen Bund und Ländern fort, denn qualifiziertes Fachpersonal ist für den Bildungs- und Betreuungsauftrag in der Kindertagesbetreuung ein entscheidender Faktor. 15. Wie verteilen sich die seit dem Jahr 2023 bereitgestellten Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG sowie die im Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel jeweils auf die einzelnen Bundesländer (bitte getrennt nach Jahren, Bundesländern und Förderinstrumenten aufschlüsseln)? 16. Welche konkreten Kriterien (z. B. Einwohnerzahl, Zahl der betreuten Kinder, Betreuungsschlüssel, Fachkraftquote, Sozialindikatoren oder andere Strukturmerkmale) lagen dieser in Frage 15 erfragten Mittelverteilung zugrunde, und wie begründet die Bundesregierung bestehende Unterschiede in der Pro-Kopf- bzw. Pro-Kind-Förderung zwischen den Bundesländern? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verteilung der Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG folgt maßgeblich dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Länder gemäß § 2 des Finanzausgleichsgesetzes. Die in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellten Bundesmittel sind in den Fortschrittsberichten der Länder dokumentiert, die Bestandteil der öffentlich zugänglichen Monitoringberichte zur Umsetzung des KiQuTG sind. Die Höhe der Mittel, die den einzelnen Ländern für das Jahr 2025 bereitgestellt werden, kann derzeit noch nicht abschließend ermittelt werden. Auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen des Statistischen Bundesamts vom September 2025 (Bevölkerungsstand 30. Juni 2025) ergibt sich folgende erste Abschätzung der Anteile der einzelnen Länder. Bundesland Anteil in Prozent Baden-Württemberg 13,46 Bayern 15,87 Berlin 4,42 Brandenburg 3,06 Bremen 0,84 Hamburg 2,23 Hessen 7,52 Mecklenburg-Vorpommern 1,88 Niedersachsen 9,58 Nordrhein-Westfalen 21,57 Rheinland-Pfalz 4,94 Saarland 1,21 Sachsen 4,82 Sachsen-Anhalt 2,55 Schleswig-Holstein 3,54 Thüringen 2,50 Derzeit arbeitet das BMBFSFJ an der Umsetzung eines neuen Investitionsprogramms: Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund den Ländern von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Kitas sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zur Verfügung. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder einzusetzen. Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel in der Fassung, wie sie für das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zugrunde gelegt worden ist, siehe Tabelle unten. Die Länder könnten sodann selbst entscheiden, welchen Mittelanteil sie in die jeweiligen Förderbereiche investieren wollen. Die Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Sie wird nach Unterzeichnung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Zum 31. März 2026 legen die Länder dem BMBFSFJ sowie dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ihre Planungen zum Mitteleinsatz im Jahr 2026 vor, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zum Mittelumfang für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Ländern getroffen werden können. Land Gesamtbetrag für die Jahre 2026–2029 in Euro Jährlicher Verfügungsrahmen in Euro Baden-Württemberg 525 992 000 131 498 000 Bayern 628 092 000 157 023 000 Berlin 208 792 000 52 198 000 Brandenburg 119 968 000 29 992 000 Bremen 37 634 000 9 408 500 Hamburg 106 344 000 26 586 000 Hessen 297 494 000 74 373 500 Mecklenburg-Vorpommern 77 004 000 19 251 000 Niedersachsen 376 964 000 94 241 000 Nordrhein-Westfalen 843 824 000 210 956 000 Rheinland-Pfalz 193 828 000 48 457 000 Saarland 47 164 000 11 791 000 Sachsen 193 520 000 48 380 000 Sachsen-Anhalt 104 556 000 26 139 000 Schleswig-Holstein 137 232 000 34 308 000 Thüringen 101 592 000 25 398 000 Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 95 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 5 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes (Eigenanteil). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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