Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/4615)
Text
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in Kindertagesstätten - Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der veranschlagten Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/4615)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5102
21. Wahlperiode 27.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angela Rudzka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4615 –
Betreuungsschlüssel, Personalqualität und Sprachkompetenz in
Kindertagesstätten – Fragen zur Wirksamkeit der verausgabten und der
veranschlagten Bundesmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland steht
seit Jahren unter erheblichem Druck. In der Beratung des Einzelplans 17
(Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
BMBFSFJ) im Deutschen Bundestag wurde deutlich, dass trotz erheblicher
Bundesmittel strukturelle Verbesserungen der Betreuungsrealität in
Kindertageseinrichtungen bislang nur in begrenztem Umfang erkennbar sind (vgl.
Plenarprotokoll 21/18, Einzelplan 17).
Die Bundesregierung stellt den Ländern im Rahmen des Dritten Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
(KiQuTG) erhebliche Finanzmittel zur Verfügung (www.gesetze-im-interne
t.de/kitaqug/). Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 wurden hierfür insgesamt
rund 4 Mrd. Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Zusätzlich sind für die Jahre
2026 bis 2029 im Rahmen eines Investitionsprogramms für die
Kindertagesbetreuung weitere Mittel in Höhe von rund 3,76 Mrd. Euro vorgesehen (vgl.
Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de/; Angaben des BMBFSFJ).
Ungeachtet dieses erheblichen Mitteleinsatzes liegt die konkrete
Ausgestaltung zentraler Qualitätsmerkmale – insbesondere der Betreuungsschlüssel, der
Personaleinsatz sowie die Qualifikationsanforderungen an das pädagogische
Personal – weiterhin überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Diese
föderale Kompetenzverteilung führt zu erheblichen Unterschieden bei
Standards, Betreuungsqualität und personeller Ausstattung zwischen den
Bundesländern (vgl. Artikel 30 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html;
Artikel 70 GG: www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html).
Besonders deutlich treten diese Unterschiede beim Betreuungsschlüssel
zutage. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag der bundesweite
Betreuungsschlüssel im Jahr 2020 bei Kindern unter drei Jahren bei durchschnittlich
1:4,1 und bei Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:8,2
(Statistisches Bundesamt – Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen,
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultu
r/Kindertagesbetreuung/_inhalt.html). Während einzelne Länder vergleichs-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
weise günstigere Betreuungsrelationen aufweisen, liegen andere Länder
deutlich darüber, was zu einer erheblichen Mehrbelastung des pädagogischen
Personals führt.
Auch bei der Qualifikation des eingesetzten Personals zeigen sich erhebliche
Unterschiede zwischen den Ländern. Nach Auswertungen des Deutschen
Jugendinstituts variierte die Fachkraftquote im Jahr 2024 je nach Bundesland
erheblich. In mehreren Ländern ist zugleich ein verstärkter Einsatz von Hilfs-
und Assistenzkräften zu beobachten, was Fragen nach der langfristigen
Sicherung pädagogischer Qualität aufwirft (vgl. Deutsches Jugendinstitut: Kita-
Personalverordnungen der Länder – Überblick und Vergleich www.dji.de/themen/
kinder-und-jugend/kindertagesbetreuung.html; sowie Fachkraftquoten und
Personalstrukturen, www.dji.de/themen/kinder-und-jugend/kita-persona
l.html).
Seit dem Jahr 2024 verfolgt die Bundesregierung zudem eine bundesweite
Strategie zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung im Bereich der
frühkindlichen Bildung. Angesichts weiterhin bestehender Personalengpässe
stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen bislang zu einer messbaren
Stabilisierung oder Verbesserung der Personalsituation in den Ländern geführt haben
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Strategie zur Fachkräftegewinnung und -sicherung in Kitas und Ganztag,
2024, www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-zur-fachkraeftege
winnung-und-sicherung-in-kitas-und-ganztag-2024).
Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller schließlich von besonderem
Interesse, in welcher konkreten Höhe und nach welchen Kriterien die vom
Bund seit 2023 bereitgestellten sowie für die Jahre 2026 bis 2029
vorgesehenen Bundesmittel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Angesichts
fortbestehender erheblicher Unterschiede bei Betreuungsschlüsseln,
Fachkraftquoten und Qualitätsstandards stellt sich die Frage, ob die Mittelverteilung
tatsächlich qualitätsorientiert erfolgt oder primär formalen Verteilmechanismen
folgt, ohne bestehende Defizite wirksam zu adressieren (vgl. KiQuTG, www.g
esetze-im-internet.de/kitaqug/; Bundesgesetzblatt, www.bgbl.de/).
1. Welche bundesweiten Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um die
Wirksamkeit der durch Bundesmittel finanzierten Maßnahmen im
Bereich der Kindertagesbetreuung zu evaluieren, und auf welche
Datenquellen greift sie dabei zurück?
Zur Erfassung der Wirksamkeit des quantitativen Ausbaus der
Kindertagesbetreuung nutzt die Bundesregierung die Indikatoren Anzahl der Kinder in
Kindertagesbetreuung, Betreuungsquote sowie Bedarfslücke zwischen elterlichem
Betreuungsbedarf und vorhandenen Betreuungsplätzen. Als Datengrundlagen
dienen die Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes
sowie die Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (vgl.
Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2024).
Bei der Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder über das KiTa-Qualitäts- und -
Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Gemäß § 6 Absatz 3 KiQuTG wurde die
Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert. Die Bundesregierung legte dem Deutschen
Bundestag dazu zwei Evaluationsberichte vor; diese sind öffentlich zugänglich.
Zudem führt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMBFSFJ) gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben des
KiQuTG ein Monitoring durch und veröffentlicht regelmäßig
Monitoringberichte. Die Berichte beinhalten zum einen die von den Ländern gemäß § 4
Absatz 1 Nr. 3 KiQuTG übermittelten Fortschrittsberichte, in denen sie über den
Stand der Maßnahmen zur Umsetzung des KiQuTG sowie die hierdurch
erreichten Fortschritte bei der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
berichten.
Zum anderen enthalten sie eine indikatorenbasierte Betrachtung des Stands in
den Handlungsfeldern des KiQuTG. Die konkreten Indikatoren sind den
öffentlich zugänglichen Monitoringberichten zum KiQuTG zu entnehmen.
2. Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede bei
Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern,
und steht sie hierzu mit den Ländern im Austausch, wenn ja, in welchem
Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass in einzelnen Bundesländern dauerhaft ungünstigere
Betreuungsschlüssel bestehen als in anderen?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung der Kindertagesbetreuung, einschließlich der
Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen, sowie die Regelungen über die
Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte liegen in der verfassungsrechtlichen
Zuständigkeit der Länder.
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit den Ländern zu den Themen
Betreuungsschlüssel und Fachkraftquote aus. Ein entsprechender Austausch
fand auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des im
Koalitionsvertrag 2025 vereinbarten Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) statt. Der
Stand und die Entwicklung der Personal-Kind-Schlüssel werden zudem im
Rahmen der Monitoringberichte zum KiQuTG berichtet (siehe Antwort zu
Frage 1). Die Länder werden durch ein Gremium auf Fachebene in die
Berichterstellung eingebunden. Zum Stand und zur Entwicklung der Fachkraftquote
berichtet das „Fachkräftebarometer Frühe Bildung“ der
„Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“.
Unterschiede bei den Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten sind unter
anderem durch die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder begründet: so
sind in ostdeutschen Bundesländern mit einer hohen Bedarfsdeckung die
Betreuungsschlüssel im Mittel schlechter als in westdeutschen Bundesländern, wo
jedoch vielerorts noch Ausbaubedarf besteht.
Die demografische Entwicklung mit sinkenden Geburtenzahlen bietet aktuell
gerade in den ostdeutschen Ländern die Chance, freiwerdende personelle
Ressourcen für die Qualitätsentwicklung, insbesondere eine Verbesserung der
Betreuungsschlüssel, zu nutzen. In den ostdeutschen Ländern wurden hierzu
bereits erste Maßnahmen ergriffen.
Neben unterstützenden Rahmenbedingungen ist aber vor allem eine gute
Interaktions- und Prozessqualität von Nöten, damit Kinder sich entsprechend ihrer
Potenziale entwickeln können. Der Koalitionsvertrag für die 21.
Legislaturperiode sieht daher vor, das KiQuTG durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz
(QEG) abzulösen. Der Fokus soll dabei auf der gezielten Förderung der
kindlichen Entwicklung liegen. Konkret soll ein QEG eine verpflichtende Sprach-
und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen sowie anschließende
Fördermaßnahmen bei ermittelten Förderbedarf der Kinder regeln. Zudem soll eine
zusätzliche Förderung der „Sprach-Kitas“ und „Startchancen-Kitas“ in das
QEG integriert und damit eine zielgerichtete Unterstützung von
Kindertageseinrichtungen, die einen hohen Anteil an Kindern in herausfordernden
Lebenslagen betreuen, ermöglicht werden. Damit trägt der Bund dazu bei, die Kinder
in der Entwicklung ihrer Kompetenzen weiter zu stärken.
4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen ungünstigen
Betreuungsschlüsseln und häufigeren Gruppenschließungen, verkürzten
Betreuungszeiten oder dem Rückgriff auf Notbetreuung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich,
um Länder mit besonders ungünstigen Betreuungsschlüsseln kurz- und
langfristig zu entlasten?
Im Rahmen des KiQuTG können die Länder im Handlungsfeld „Fachkraft-
Kind-Schlüssel“ Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsschlüssel
ergreifen, wovon mehrere Länder Gebrauch machen. Darüber hinaus sind die Länder
verpflichtet, mindestens eine Maßnahme im Handlungsfeld „Gewinnung und
Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ umzusetzen. In diesem Handlungsfeld
wird beispielsweise in Thüringen die Maßnahme „Sicherung von qualifizierten
Fachkräften in Thüringer Kindertageseinrichtungen durch die Verbesserung des
Personal-Kind-Schlüssels für Kinder unter und über drei Jahren“ umgesetzt.
6. Hat sich die Bundesregierung zu den erheblichen Unterschieden bei den
Fachkraftquoten zwischen den Bundesländern eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, welche, und welche Ursachen sieht sie ggf.
hierfür?
Stand 2024 stellen mit einem Anteil von 80 Prozent (berufs-)fachschulisch
qualifizierte Fachkräfte das Kernpersonal in der Frühen Bildung. Zudem verfügen
rund 6 Prozent des Personals über eine hochschulische Qualifikation im
Bereich der Kindheitspädagogik und weitere sieben Prozent befinden sich in
Ausbildung (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 27, Abb. 2.4). Nach
Einschätzung der Bundesregierung ist insgesamt ein deutlicher Sockel einschlägig
pädagogisch qualifizierter Personen in Einrichtungen tätig.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
verstärkten Einsatz von Hilfs- und Assistenzkräften in Ländern mit niedriger
Fachkraftquote?
Um allen Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu
eröffnen, ist eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der
Kindertagesbetreuung erforderlich. Die Umsetzung und Finanzierung der
Kindertagesbetreuung liegt in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder, dazu
gehören auch die Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die
Fachkräfte.
Insgesamt dominieren nach Angaben des Fachkräftebarometers der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) die Erzieherinnen und
Erzieher als Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen (Quelle:
Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte/FKB 2025, S. 26 ff.). In den westdeutschen Bundesländern spielen die
auf Niveau 4 nach Deutschem Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen
(DQR) ausgebildeten Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit einem Anteil von 16 Prozent eine größere
Rolle als in den ostdeutschen Bundesländern mit 3 Prozent.
Die Bundesregierung geht vor allem in den westdeutschen Bundesländern
weiterhin von einem Engpass an Fachkräften aus. Bund und Länder arbeiten daher
im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten kontinuierlich daran, die Qualität
der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der
Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten, wie es
beispielsweise im Rahmen des Dialogprozesses für eine „Gesamtstrategie
Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erfolgt ist.
Die Jugend- und Familienministerien haben gemeinsam mit den
Bildungsministerien der Länder ihren Austausch zur Fachkräftesituation im
sozialpädagogischen Bereich intensiviert und arbeiten an konkreten Maßnahmen im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten.
Zudem unterstützt der Bund die Länder über das KiQuTG in den Jahren 2025
und 2026 und mit rund 4 Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der
Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Ein Schwerpunkt liegt hierbei
auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte als einem zentralem
Handlungsfeld für die Weiterentwicklung der Qualität in der
Kindertagesbetreuung.
8. Plant die Bundesregierung, die Vergabe von Bundesmitteln künftig
stärker an verbindliche Mindestanforderungen hinsichtlich Fachkraftquote
und Qualifikation des eingesetzten Personals zu knüpfen?
Die Bundesregierung verfolgt keine entsprechenden Pläne.
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der ausreichenden
Beherrschung der deutschen Sprache durch pädagogisches Personal in
Kindertageseinrichtungen bei, insbesondere im Hinblick auf Sprachförderung
und Bildungsauftrag?
Die sprachliche Bildung ist der Bundesregierung als fester Bestandteil der
frühkindlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung ein wichtiges Anliegen und
erfordert ausreichend qualifiziertes Personal.
Über welche Ausbildung oder Qualifikation eine Fachkraft in der
Kindertagesbetreuung konkret verfügen muss, fällt aufgrund der föderalen
Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Länder.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
Länder mit niedriger Fachkraftquote und ungünstigen
Betreuungsschlüsseln zugleich geringere verbindliche Anforderungen an die
Sprachkompetenz des eingesetzten Personals stellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
11. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
Betreuungsschlüsseln, Fachkraftquote und den bei Schuleingangsuntersuchungen
festgestellten Sprach- und Vorläuferkompetenzdefiziten der Kinder?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. In welchem Umfang haben die seit 2023 bereitgestellten Bundesmittel
sowie die ab 2026 vorgesehenen Mittel des Investitionsprogramms
konkret zur Verbesserung der Betreuungssituation in den einzelnen
Bundesländern beigetragen?
Für den Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2008 insgesamt fünf Investitionsprogramme
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit mehr als 5,4 Mrd. Euro aufgelegt. Gemäß
Monitoringbericht mit Stichtag 30. Juni 2024 wurden im 5. Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020–2021 170 385 Plätze geschaffen. Damit
wurde die Zielvorgabe von 90 000 Plätzen deutlich überschritten. Insgesamt
zeigt die Berichterstattung im 5. Investitionsprogramm, dass mit den
Finanzhilfen des Bundes ein wesentlicher Beitrag zu einem bedarfsgerechten Ausbau der
Kindertagesbetreuung geleistet wird. Insbesondere wird deutlich, dass in allen
Ländern Bedarfe an Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-
und Ausstattungsinvestitionen bestehen und der Ausbau entsprechend der
örtlichen Gegebenheiten und Bedarfe vorangetrieben wird.
Seit dem Jahr 2023 wurden keine neuen Bundesmittel für den quantitativen
Ausbau der Kindertagesbetreuung bereitgestellt. Die weitere Unterstützung der
Länder beim Kita-Ausbau durch die Bundesregierung in den Jahren 2026 bis
2029 mit Mitteln des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“
befindet sich derzeit in Vorbereitung. Konkrete Beiträge zur Verbesserung der
Betreuungssituation in den Ländern lassen sich daher derzeit noch nicht
ausweisen.
13. Welche Wirkungsindikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung
der seit 2024 verfolgten Strategie zur Fachkräftegewinnung und
Fachkräftesicherung, und welche Entwicklungen lassen sich anhand dieser
Indikatoren feststellen?
Im Rahmen der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ hat sich ein
Dialogformat zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und
Sozialpartnern etabliert, in dem aktuelle Entwicklungen und wissenschaftliche
Erkenntnisse auf Fachebene diskutiert sowie konkrete Maßnahmen zur
Verbesserung der Fachkräftesituation in Erziehungsberufen entwickelt und aufeinander
abgestimmt werden können. Bund und Länder haben auf die in der
Gesamtstrategie formulierten Empfehlungen mit der Entwicklung von Maßnahmen im
Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten reagiert. Die Jugend- und
Familienministerien haben gemeinsam mit den Bildungsministerien der Länder ihren
Austausch zur Fachkräfteentwicklung intensiviert und arbeiten auf Basis der
Empfehlungen an konkreten Maßnahmen. Entscheidende wissenschaftliche
Kennzahlen zur Fachkräfteentwicklung bietet das vom BMBFSFJ geförderte
Fachkräftebarometer der WiFF.
14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass trotz
erheblicher Bundesmittel in mehreren Bundesländern weiterhin deutliche
Qualitätsdefizite bei Betreuungsschlüsseln und Fachkraftquoten
bestehen?
Hinsichtlich der Betreuungsschlüssel wird auf die Antworten zu den Fragen 3
und 5 verwiesen.
Hinsichtlich der Fachkraftquote wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Im
Übrigen setzt der Bund die Arbeit an Maßnahmen zur Fachkräfteentwicklung
in Erziehungsberufen sowie den Austausch zwischen Bund und Ländern fort,
denn qualifiziertes Fachpersonal ist für den Bildungs- und Betreuungsauftrag in
der Kindertagesbetreuung ein entscheidender Faktor.
15. Wie verteilen sich die seit dem Jahr 2023 bereitgestellten Bundesmittel
im Rahmen des KiQuTG sowie die im Investitionsprogramm für die
Jahre 2026 bis 2029 vorgesehenen Bundesmittel jeweils auf die
einzelnen Bundesländer (bitte getrennt nach Jahren, Bundesländern und
Förderinstrumenten aufschlüsseln)?
16. Welche konkreten Kriterien (z. B. Einwohnerzahl, Zahl der betreuten
Kinder, Betreuungsschlüssel, Fachkraftquote, Sozialindikatoren oder
andere Strukturmerkmale) lagen dieser in Frage 15 erfragten
Mittelverteilung zugrunde, und wie begründet die Bundesregierung bestehende
Unterschiede in der Pro-Kopf- bzw. Pro-Kind-Förderung zwischen den
Bundesländern?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verteilung der Bundesmittel im Rahmen des KiQuTG folgt maßgeblich
dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Länder gemäß § 2 des
Finanzausgleichsgesetzes.
Die in den Jahren 2023 und 2024 bereitgestellten Bundesmittel sind in den
Fortschrittsberichten der Länder dokumentiert, die Bestandteil der öffentlich
zugänglichen Monitoringberichte zur Umsetzung des KiQuTG sind. Die Höhe
der Mittel, die den einzelnen Ländern für das Jahr 2025 bereitgestellt werden,
kann derzeit noch nicht abschließend ermittelt werden. Auf der Grundlage der
Bevölkerungszahlen des Statistischen Bundesamts vom September 2025
(Bevölkerungsstand 30. Juni 2025) ergibt sich folgende erste Abschätzung der
Anteile der einzelnen Länder.
Bundesland Anteil in Prozent
Baden-Württemberg 13,46
Bayern 15,87
Berlin 4,42
Brandenburg 3,06
Bremen 0,84
Hamburg 2,23
Hessen 7,52
Mecklenburg-Vorpommern 1,88
Niedersachsen 9,58
Nordrhein-Westfalen 21,57
Rheinland-Pfalz 4,94
Saarland 1,21
Sachsen 4,82
Sachsen-Anhalt 2,55
Schleswig-Holstein 3,54
Thüringen 2,50
Derzeit arbeitet das BMBFSFJ an der Umsetzung eines neuen
Investitionsprogramms: Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt
der Bund den Ländern von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für
Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Kitas sowie Hochschul-
und Wissenschaftsinfrastruktur zur Verfügung.
Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend der
Einschätzungen der Länder einzusetzen. Die Verteilung der Mittel an die
Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel in der Fassung, wie sie für das
Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zugrunde gelegt
worden ist, siehe Tabelle unten. Die Länder könnten sodann selbst entscheiden,
welchen Mittelanteil sie in die jeweiligen Förderbereiche investieren wollen.
Die Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm
Kindertagesbetreuung befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Sie wird nach Unterzeichnung
rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Zum 31. März 2026 legen die Länder dem BMBFSFJ sowie dem
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ihre Planungen zum
Mitteleinsatz im Jahr 2026 vor, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zum
Mittelumfang für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in den einzelnen
Ländern getroffen werden können.
Land Gesamtbetrag für die Jahre
2026–2029 in Euro
Jährlicher Verfügungsrahmen
in Euro
Baden-Württemberg 525 992 000 131 498 000
Bayern 628 092 000 157 023 000
Berlin 208 792 000 52 198 000
Brandenburg 119 968 000 29 992 000
Bremen 37 634 000 9 408 500
Hamburg 106 344 000 26 586 000
Hessen 297 494 000 74 373 500
Mecklenburg-Vorpommern 77 004 000 19 251 000
Niedersachsen 376 964 000 94 241 000
Nordrhein-Westfalen 843 824 000 210 956 000
Rheinland-Pfalz 193 828 000 48 457 000
Saarland 47 164 000 11 791 000
Sachsen 193 520 000 48 380 000
Sachsen-Anhalt 104 556 000 26 139 000
Schleswig-Holstein 137 232 000 34 308 000
Thüringen 101 592 000 25 398 000
Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 95 Prozent, die
Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 5 Prozent
am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen
Kosten der Investitionen eines Landes (Eigenanteil).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333