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Schriftliche Frage 159 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Neuverhandlung des Erstattungsbetrags bei nachgewiesen extrem überteuerten Arzneimittel…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 159 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Neuverhandlung des Erstattungsbetrags bei nachgewiesen extrem überteuerten Arzneimittel… Frage 159 (Dr. Michael Arndt, Die Linke): Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Neuverhandlung des Erstattungsbetrags bei nachgewiesen extrem überteuerten Arzneimitteln zu beschleunigen, und wenn ja, welche, und was wird sie tun, um zukünftig zu verhindern, dass Hersteller extrem überteuerte Preise für Arzneimittel verlangen, zum Beispiel durch die Verpflichtung von Herstellern zur Transparenz bei der Preisgestaltung, einem Rückwirkungsautomatismus bei der Erstattung oder ähnlichen Maßnahmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 4. Mai 2026: Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen werden vom GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer auf Grundlage der Nutzenbewertungsergebnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses verhandelt. Vereinbarungen über Erstattungsbeträge können im Rahmen der Kündigungsfristen oder anlassbezogen zum Beispiel bei Veröffentlichung eines neuen Beschlusses zur Nutzenbewertung von einem Verhandlungspartner gekündigt und neu verhandelt werden. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) hat die Bundesregierung Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit aufgegriffen, welche die Ausgabendynamik im Leistungsbereich Arzneimittel adressiert.

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