Schriftliche Frage 14 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregierung zu den Frühjahrstagungen des IWF und der Weltbank vom 13. bis 18. April 2026 sowi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 14 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregierung zu den Frühjahrstagungen des IWF und der Weltbank vom 13. bis 18. April 2026 sowi…
Frage 14 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregierung zu den Frühjahrstagungen des IWF und der Weltbank vom 13. bis 18. April 2026 sowie zum Development Committee am 16. April 2026 auf eine wirksame Entlastung hochverschuldeter Entwicklungsländer hinwirken, beispielsweise zur gleichwertigen Beteiligung privater Gläubiger und zur Stärkung der angekündigten Borrowers’ Plattform, und welche konkreten gesetzgeberischen oder regulatorischen Maßnahmen plant sie hierfür auf nationaler Ebene?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. April 2026:
Im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank kommen die Finanzministerinnen und Finanzminister in einer Phase zusammen, in der die Weltwirtschaft infolge der anhaltenden Folgen des Konflikts im mittleren Osten unter Druck steht, insbesondere durch gestiegene Inflation, erhöhte Energiepreise und gestörte Lieferketten. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Bundesregierung eng mit europäischen Partnern sowie multilateralen Organisationen zusammen und erörtert internationale Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage. Die Bundesregierung unterstützt die bestehende internationale Schuldenarchitektur, in deren Zentrum die internationalen Finanzinstitutionen sowie Koordinierungsforen wie der Pariser Club und das G20 Common Framework for Debt Treatments stehen. Ein wesentliches Prinzip ist die gleichwertige Beteiligung privater Gläubiger im Verhältnis zu den bilateralen, staatlichen Gläubigern. Der IWF hat im Oktober 2025 eine Studie zur Privatsektorbeteiligung bei multilateralen Schuldenbehandlungen („A Stocktaking of the Current international Architecture for Resolving Sovereign Debt Involving Private Sector Creditors“) veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass die Einbindung privater Gläubiger in den jüngeren Umschuldungsfällen gelingt und gegenüber der Zeit vor der Vereinbarung zum G20 Common Framework for Debt Treatments im Jahr 2020 verbessert werden konnte. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Mehrwert in zusätzlichen nationalen gesetzgeberischen oder regulatorischen Maßnahmen. Vielmehr bestehen wesentliche Risiken gesetzlicher Instrumente darin, dass sie Gläubigerrechte schwächen, die Kosten und die Marktliquidität von Staatsschulden beeinträchtigen und bei unzureichender oder unkoordinierter Ausgestaltung Umschuldungsprozesse verkomplizieren und/oder verzögern können. Auch der IWF verweist in der Studie auf ebendiese Risiken. Im Rahmen der G20 unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung des G20 Common Framework for Debt Treatments, einschließlich einer Ausweitung auf Mitteleinkommensländer und einer Aussetzung des Schuldendienstes im Falle einer Antragstellung. Eine stärkere Kodifizierung der Verfahren wurde im letzten Jahr erreicht und soll fortgesetzt werden. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Agenda der aktuellen G20- Präsidentschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit Fokus auf Verbesserungen des G20 Common Frameworks sowie der Schuldentransparenz. Darüber hinaus steht die Bundesregierung dem im Rahmen der Vereinte Nationen verorteten sogenannten Borrowersʼ Club offen gegenüber. Die Bundesregierung befürwortet außerdem die Arbeit des Global Sovereign Debt Roundtables, der sich für mehr Transparenz, Prozessklarheit und technisches Verständnis unter aktiver Einbeziehung der Perspektiven von Schuldnerstaaten und Privatsektor einsetzt. Für weitergehende Ausführungen zur Unterstützung der bestehenden internationalen Schuldenarchitektur wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 21/5641, insbesondere zu Frage 17c, verwiesen.
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