Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit
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Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1082
21. Wahlperiode 30.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Deborah Düring, Karoline Otte, Schahina Gambir,
Claudia Roth, Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, Stefan Schmidt, Jamila Schäfer, Ulle Schauws und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit
Weltweit sind 47 Staaten extrem hoch verschuldet und müssen in den
kommenden drei Jahren mindestens 15 Prozent ihrer Staatseinnahmen für Zins- und
Tilgungszahlungen an ausländische Gläubiger aufwenden. 28 weitere Länder sind
stark verschuldet und haben dadurch einen sehr eingeschränkten
fiskalpolitischen Handlungsspielraum. Besonders betroffen sind
Niedrigeinkommensländer im Globalen Süden (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassjahr.de/wordpre
ss/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-online.pdf).
Länder mit sehr hohen Auslandsschulden sind deutlich vulnerabler gegenüber
den Auswirkungen der Klimakrise, Naturkatastrophen, wirtschaftlichen Krisen
und (bewaffneten) Konflikten. Zudem ist die Bevölkerung dieser Länder
stärker von Armut betroffen (vgl. Report Fiscal Vulnerabilities in Low-Income
Countries, 2025; https://openknowledge.worldbank.org/server/api/core/bitstrea
ms/21dc3e73-1c13-40e8-b131-da4d1c4f82c0/content). Häufig sind die
Steuereinnahmen dieser Länder sehr niedrig, sodass ihnen neben den hohen
Schuldendiensten wenig Geld für Investitionen in Wirtschaft, öffentliche
Daseinsvorsorge und Klimaresilienz zur Verfügung steht.
Die bestehenden Entschuldungsmechanismen lösen für viele Länder nicht die
grundsätzlichen Probleme, die mit der Überschuldung einhergehen, unter
anderem weil nicht alle Gläubiger, so zum Beispiel private Gläubiger, in die
Verfahren einbezogen sind. Abhilfe könnte hier aus Sicht von Expertinnen und
Experten ein rechtsverbindliches internationales Staateninsolvenzverfahren schaffen,
welches alle Gläubiger miteinbezöge (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassja
hr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-online.pdf). Neben
Brasilien, Pakistan und der Gruppe der kleinen Inselstaaten sprach sich auch
die Afrikanische Union im Mai 2025 in der Abschlusserklärung ihrer
„Conference on Debt“ für einen rechtverbindlichen Mechanismus zur Entschuldung
aus, der bei den Vereinten Nationen angesiedelt sein soll (vgl. DRAFT DE-
CLARATION OF THE AFRICAN UNION CONFERENCE ON DEBT, 2025;
https://au.int/sites/default/files/documents/44785-doc-EN_Draft_Zero_Declarat
ion_AU_Conference_on_Debt_Final.pdf).
Die Abschlusserklärung der vierten Entwicklungsfinanzierungskonferenz, die
vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla stattfand, blieb hinter den von
zivilgesellschaftlichen Akteuren formulierten Erwartungen, einen Schritt in Richtung
eines solchen rechtverbindlichen Mechanismus zu machen, zurück (vgl.
Compromiso de Sevilla: Eine verpasste Chance, Venro, 2025; https://blog.venro.org/
compromiso-de-sevilla-eine-verpasste-chance/). Im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD wurde festgelegt: „Wir setzen uns für die effektive
Bewältigung von Staatsschuldenkrisen ein, bei der alle Gläubiger beteiligt werden.
Wir unterstützen Länder des Globalen Südens beim Aufbau ihrer
Steuersysteme“ (vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, 21. Legislaturperiode; www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koali
tionsvertrag2025_bf.pdf).
Ein großes Hindernis für eine effektive Bewältigung der Staatsschuldenkrise
stellt dar, dass sich private Gläubiger bisher nur sehr selten an Entschuldungen
beteiligen. Das führt nicht selten dazu, dass hoch verschuldete Staaten
staatliche Schuldenerlasse verwenden müssen, um weitere Schulden bei privaten
Gläubigern zurückzuzahlen. Als einen ersten Schritt könnte die
Bundesregierung ein sogenanntes Safe-Harbour-Gesetz verabschieden, welches es privaten
Gläubigern erschweren würde, die Rückzahlung von Schulden vor deutschen
Gerichten einzuklagen (vgl. Statutory and Policy Measures to Enhance Private
Sector Participation in Sovereign Debt Restructurings, giz, 2024; https://papers.
ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4759076). Zusätzlich erschweren
einseitige und intransparente Bewertungen internationaler Ratingagenturen den
Zugang vieler afrikanischer Länder zu günstigen Krediten. Sie zahlen oft deutlich
höhere Zinsen („Afrika-Risikoprämie“), obwohl diese Bewertungen
methodisch umstritten sind. Die Afrikanische Union und das Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen (UNDP) haben deshalb Initiativen gestartet, um ein
gerechteres, afrikanisch getragenes Ratingsystem zu etablieren. Die
Bundesregierung könnte diese Reformbemühungen aktiv finanziell und durch internationale
Fürsprache unterstützen.
Gleichzeitig bedarf es auch gerechterer Regeln für internationale Steuern, um
die Einnahmebasis vieler Staaten gerade auch im sogenannten Globalen Süden
zu verbreitern und Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach Schätzungen des
Netzwerks für Steuergerechtigkeit verliert allein der afrikanische Kontinent
jedes Jahr 88,6 Mrd. US-Dollar wegen Steuervermeidung multinationaler
Konzerne und weniger Superreicher.
Über die rein ökonomische Dimension hinaus sind Schulden- und Steuerfragen
auch Ausdruck einer internationalen Ordnung, in der strukturelle
Ungleichheiten fortbestehen. Viele hochverschuldete Länder des Globalen Südens tragen
die Last einer internationalen Finanzordnung, die über Jahrzehnte hinweg
koloniale Abhängigkeiten zementiert hat. Die unzureichende Beteiligung dieser
Länder an der Ausgestaltung internationaler Steuer- und Finanznormen
verschärft globale Ungleichheit – mit direkten Auswirkungen auf die
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Menschenrechte der Bevölkerung
vor Ort.
Besonders betroffen sind zivilgesellschaftliche, kulturelle und
bildungspolitische Initiativen, deren Handlungsspielräume durch fiskalischen Druck
zunehmend eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte daher in ihrer
internationalen Finanz-, Steuer- und Handelspolitik die unteilbaren
Menschenrechte, kulturelle Selbstbestimmung sowie die Beteiligung marginalisierter Gruppen
als zentrale Leitlinien verankern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Bewältigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten Schuldenkrise?
2. Welche Rolle spielt dabei die Verabschiedung eines sogenannten Safe-
Harbour-Gesetzes, das einklagbare und vollstreckbare Forderungen vor
deutschen Gerichten auf den Umfang begrenzt, der in internationalen
Schuldenrestrukturierungen unter Beteiligung der Bundesregierung
vereinbart wurde, und so dazu beitragen könnte, Schuldenerleichterungen der
Bundesregierung kohärent durchzusetzen, ohne dass diese von privaten
Akteuren unterlaufen werden?
3. Liegt bereits ein konkreter Gesetzentwurf für ein Safe-Harbour-Gesetz
vor, und wenn ja, wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die
Einbringung und Verabschiedung?
4. Wie und in welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Forderung
der Afrikanischen Union, Brasiliens, Pakistans und der Gruppe der
kleinen Inselstaaten nach einem rechtsverbindlichen
Entschuldungsmechanismus unter dem Dach der Vereinten Nationen unterstützen?
5. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion
um ein rechtsverbindliches Staateninsolvenzverfahren auf internationaler
Ebene, etwa im Rahmen der UN, der G20 oder des Pariser Clubs,
voranzubringen?
6. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung um den Erfolg des
zwischenstaatlichen UN-Prozesses zur Reform der internationalen
Schuldenarchitektur bemühen, dessen Initiierung im Abschlussdokument von
Sevilla vereinbart wurde?
7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diesem
Prozess zum Erfolg zu verhelfen, und welchen Zeitrahmen sieht die
Bundesregierung dafür vor?
8. Welche Rolle spielt die Reform des G20 Common Framework, sodass
mehr Länder eine Umschuldung beantragen können, alle Gläubiger
einbezogen werden und die Rückzahlungen von Schulden während der
Verhandlungen zu Umschuldungen gestundet werden?
9. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als erste
Schritte in dem Reformprozess des Common Frameworks vor, und welchen
Zeitrahmen sieht die Bundesregierung dafür vor?
10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den strukturellen
Schwächen der HIPC (Heavily Indebted Poor Countries)-Initiative, insbesondere
im Hinblick auf unzureichende Schuldenindikatoren, begrenzte
Länderabdeckung und mangelnde Einbindung privater Gläubiger?
11. Inwiefern unterstützt oder plant die Bundesregierung eine multilaterale
Initiative zu einem umfassenden Schuldenerlass für überschuldete Länder
jenseits des bisherigen HIPC-Rahmens, insbesondere für Länder, die von
der HIPC-Initiative ausgeschlossen waren oder heute erneut von
Überschuldung betroffen sind?
12. Welche Kriterien sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine
mögliche Nachfolgeinitiative der HIPC-Initiative herangezogen werden, um
zukünftige Schuldennachhaltigkeit sicherzustellen?
13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Problematik des
sogenannten Afrika-Risikopremiums bei der Kreditvergabe an afrikanische
Staaten?
14. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Reforminitiativen
internationaler Kreditratingsysteme für afrikanische Länder, beispielsweise die
African Credit Rating Agency (AfCRA) und die Africa Credit Rating
Initiative von UNDP und AfriCatalyst?
15. Welche Folgen hat der Rückgang der deutschen bilateralen und
multilateralen Entwicklungsmittel auf bestehende und geplante
Unterstützungsprogramme für Schuldenmanagement, Steuerkapazitätsaufbau und
Krisenprävention in Ländern mit hoher Verschuldung?
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass die Kürzungen bei Entwicklungsleistungen nicht zu einer
Schwächung internationaler Bemühungen für Schuldenerleichterung und
Steuerkapazitätsaufbau führen?
17. Welche Auswirkungen haben Kürzungen im deutschen
Entwicklungsbudget auf die Effektivität und den Umfang von Entschuldungsmaßnahmen
und Schuldenmanagementprogrammen in Partnerländern des Globalen
Südens?
18. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Länder des Globalen Südens, um ihre Steuersysteme aufzubauen, und
welche weiteren Maßnahmen wird sie diesbezüglich künftig ergreifen?
19. Welche finanziellen und personellen Kapazitäten sieht die
Bundesregierung dafür vor?
20. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Verankerung
menschenrechtlicher Mindeststandards und geschlechtergerechter Perspektiven in
internationalen Schuldenrestrukturierungsprozessen?
21. Wie unterstützt die Bundesregierung Programme und multilaterale
Initiativen, die sich explizit für die Dekolonisierung internationaler Steuer- und
Finanzstrukturen einsetzen, beispielsweise durch faire Repräsentation im
UN-Steuerrahmenprozess?
22. Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen hat die Addis Tax Initiative
seit ihrer Einrichtung erbracht?
23. Welche Rolle spielen die Verhandlungen über ein UN-
Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation, und wie will die
Bundesregierung diese unterstützen?
24. Hat sich die Haltung der Bundesregierung im Vergleich zur letzten
Bundesregierung in Bezug auf das UN-Rahmenübereinkommen für
internationale Steuerkooperation verändert, und wenn ja, wie?
25. Plant die Bundesregierung, die Kapazitäten der Vereinten Nationen
dahingehend zu stärken, dass die 20 vorgesehenen Stellen, welche die
Verhandlungen einer UN-Steuerkonvention vorantreiben sollen und die aufgrund
der akuten UN-Finanzkrise nun voraussichtlich nicht besetzt werden
können, (mit) zu finanzieren, und wenn ja, wie viele mit welchen Summen,
und wenn nein, warum nicht?
26. Welche Hauptziele verfolgt die Bundesregierung in den Verhandlungen
zum UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation?
27. Welchen inhaltlichen Fokus und welche Ziele legt die Bundesregierung
für die Arbeit in der Arbeitsgruppe 3 zum Thema Streitbeilegung, deren
Co-Leitung Deutschland innehat, fest?
28. Mit welchen konkreten Schritten unterstützt die Bundesregierung die
Initiative einiger Partnerländer um Brasilien, Spanien und Südafrika zur
Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von Milliardären?
Berlin, den 21. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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