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Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe (Antwort zu Drs. 21/3965)

dip / drucksache 17.02.2026 · WP 21 · 21/4229 · Antwort · Original ↗

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Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe (Antwort zu Drs. 21/3965) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4229 21. Wahlperiode 17.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3965 – Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung ist als Anteilseignerin der Weltbankgruppe (WBG) in der (Mit-)Verantwortung, die Geldflüsse der WBG im Hinblick auf die Erreichung des Ziels der Armutsbekämpfung auf einem lebenswerten Planeten zu kontrollieren. Die International Finance Corporation (IFC) unterliegt dabei als Teil der WBG der Aufsicht der Bundesregierung, die mit 5,02 Prozent Stimmrechtsanteil drittgrößte Anteilseignerin ist (https://thedocs.worldbank.org/en/d oc/acff11167280c724a8f7d9158164919a-0330032021/original/IFCEDsVoting Table.pdf). Die Sozial- und Umweltstandards zur Umsetzung von IFC-Projekten sind im Nachhaltigkeitsrahmenwerk (Sustainability Framework) festgelegt. Die letzte Überarbeitung des Sustainability Framework wurde im Jahr 2012 abgeschlossen und entspricht daher nicht mehr den heutigen Anforderungen. Insbesondere der Bereich der Handelsfinanzierungen ist im Hinblick auf Umwelt und Sozialrisiken nicht ausdrücklich reguliert. Die IFC hat dies erkannt und überarbeitet das Rahmenwerk derzeit in einem laufenden Prozess. Dabei besteht die Möglichkeit, die Sozial- und Umweltstandards auch für die wachsenden Handelsfinanzierungen der IFC klar zu verankern. Da das Sustainability Framework zugleich von zahlreichen privaten und öffentlichen Banken, darunter auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), genutzt wird, kommt einer Überarbeitung mit klaren Vorgaben für Handelsfinanzierungen besondere Bedeutung zu. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation urgewald entfallen seit 2018 über 50 Prozent der Eigeninvestitionsverpflichtungen der IFC auf Handelsfinanzierungen, Tendenz steigend. Im Finanzjahr 2024 investierte die IFC über 18 Mrd. US-Dollar in ihr Handelsfinanzierungsportfolio (urgewald_Unequal S upport_IFC-Trade-Finance-Spring-2025.pdf). Trotz der Größe und Bedeutung dieses Portfolios ist unklar, inwieweit Handelsfinanzierungen in die regulatorischen Rahmenwerke der IFC eingebunden sind. Im Rahmen des größten Handelsfinanzierungsprogramms, dem Global Trade Finance Program (GTFP), werden international tätige Banken nach einer initialen programmbezogenen, nicht öffentlich nachvollziehbaren Prüfung zugelassen und erhalten anschlie- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ßend transaktionsbezogen innerhalb von 24 bis 48 Stunden Finanzierungszusagen. Diese summieren sich auf eine jährliche Gesamthöhe von mehreren Milliarden US-Dollar. Transparenz über die konkret finanzierten Handelsgeschäfte besteht nach Ansicht der Fragestellenden nicht in hinreichendem Umfang (https://disclosures.ifc.org/project-detail/SII/50031/gtfp-albaraka). Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Fragestellenden erhebliche Informationsdefizite: Die in den Jahresberichten (www.ifc.org/en/insights-reports/annu al-report) ausgewiesenen Beträge weichen teils deutlich von den Angaben auf der Projektwebsite ab (https://disclosures.ifc.org/). Beispielsweise werden im Finanzjahr 2024 die beiden Handelsfinanzierungsprogramme GTFP und Global Trade Supplier Finance (GTSF) im Jahresbericht mit einer Gesamtsumme von 10,2 Mrd. US-Dollar gelistet. Im selben Zeitraum weisen die Projekte des GTFP und GTSF jedoch nach den Recherchen und dem Verständnis der Fragestellenden nur ein Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. US-Dollar auf der Projektwebsite auf. Dies führt zu einer Differenz von rund 9 Mrd. US-Dollar zwischen den Informationen aus dem Jahresbericht und auf der Projektwebsite. Viele Projekte können zudem geografisch nicht zugeordnet werden. Im Finanzjahr 2024 waren 20 Projekte vereinfachend der Region „World“ zugeordnet, was die öffentliche Nachvollziehbarkeit der Finanzierungen erschwert. Als Teil der Weltbankgruppe ist die IFC darüber hinaus verpflichtet, durch ihre Investitionen finanzielle und entwicklungspolitische „Additionalität“ nachzuweisen. Das heißt u. a., dass alle Investitionen einen Entwicklungsbeitrag leisten müssen, der über Finanzierungen ohne Beteiligung der IFC als öffentliche Bank nicht erreicht werden kann. Nach Auffassung der Fragestellenden ist aufgrund der beschriebenen lückenhaften Informationsbereitstellung der IFC die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten jedoch fragwürdig und für die Anteilseignerinnen und Anteilseigner der IFC kaum prüfbar. Darüber hinaus ist die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsinvestitionen aufgrund ihrer kurzfristigen Natur fragwürdig. Es ist nicht erkennbar, wie kurzfristige Handelsfinanzierung durch die IFC einen nachhaltigen Entwicklungsbeitrag leisten kann, weil sich die Handelsstrukturen nach der IFC- Finanzierung nicht verändern und die jeweiligen Händlerinnen und Händler nach der Finanzierung vor denselben strukturellen Finanzierungsengpässen stehen wie zuvor. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung nach der Wirksamkeit, „Additionalität“ und Transparenz, den Auswahl- und Ausschlusskriterien für Banken als Partner in Handelsfinanzierungen der IFC sowie nach der Positionierung der Bundesregierung in der laufenden Überarbeitung des Sustainability Frameworks.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die einzelnen Instrumente der Handelsfinanzierungen seit 2012 in das Sustainability Framework der IFC eingebunden sind? Die Handelsfinanzierungsinstrumente der IFC sind in das Sustainability Framework integriert und werden gemäß der Policy on Environmental and Social Sustainability bewertet. Die Vorhaben werden überwiegend der Kategorie mit keinen, niedrigen oder begrenzten Umwelt- und Sozialrisiken zugeordnet. Projekte mit einer höheren Risikoeinstufung werden ausführlicher geprüft. Diese Prüfung kann Folgendes umfassen: a) unfreiwillige Umsiedlung, b) nachteilige Auswirkungen auf indigene Völker, c) erhebliche Risiken für oder Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit und Sicherheit der Gemeinschaft, die Biodiversität, das kulturelle Erbe, d) Risiko von Personalabbau oder e) erhebliches Risiko im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Alle Transaktionen werden nach der IFC-Ausschlussliste (www.ifc.org/en/wha t-we-do/sector-expertise/sustainability/ifc-exclusion-list-2007, s. auch Antwort zu den Fragen 17 und 20) geprüft. Über die auf der Ausschlussliste genannten Aktivitäten hinaus schließt die IFC bei der Handelsfinanzierung Kohle- Projekte, die Förderung von Öl und Gas, nicht-zertifiziertes Palm-Öl sowie kommerzielle Abholzung in primären tropischen Feuchtwäldern und die Produktion oder den Handel mit Holz oder anderen Forstprodukten, die nicht aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, aus. Entsprechend der IFC Access to Information Policy werden Informationen über Maßnahmen zur Handelsfinanzierung auf den Webseiten der IFC veröffentlicht.  2. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zur Überarbeitung des Sustainability Frameworks im Hinblick auf Handelsfinanzierungen (bitte Ort, Datum, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, Verhandlungsgegenstand der bisherigen und kommenden Verhandlungsrunden nennen)? Der Prozess zur Überarbeitung des Sustainability Framework befindet sich derzeit in der Sondierungsphase. Bisher war das Weltbank-Exekutivdirektorium lediglich mit der Gestaltung des Review-Prozesses befasst. Inhaltliche Positionen wurden daher seitens der Bundesregierung noch nicht eingebracht. Dies wird im weiteren Verlauf primär über das Exekutivdirektorium erfolgen.  3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Handelsfinanzierungen in bestehende Performance Standards zu integrieren, und wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, potenziell negative Auswirkungen für Mensch und Natur konkret abzufedern? Die Performance Standards werden je nach Art der IFC-Finanzierung und Risikokategorie angewandt. Entsprechend erfolgt dies auch bei der Handelsfinanzierung. Die Bundesregierung wird sich bei der Überarbeitung des Sustainability Frameworks dafür einsetzen, dass die Anwendung weiter systematisiert wird.  4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass aufgrund der Größe des Portfolios ein eigenständiger Performance Standard für Handelsfinanzierungen sinnvoll wäre (bitte die Gründe angeben)? Bereits jetzt richtet die IFC ihre Handelsfinanzierungsprogramme an Umwelt- und Sozialstandards aus und führt dafür Due-Diligence-Prüfungen durch, um nötige Verbesserungen zur Standarderfüllung zu identifizieren. Bei der Einführung eines eigenständigen Performance Standards besteht die Gefahr einer Dopplung mit den bestehenden Performance Standards. Daher befürwortet die Bundesregierung eine systematische Anwendung der bestehenden Performance Standards auf Handelsfinanzierung.  5. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Begründung der IFC für die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten? Die IFC begründet die Additionalität der Handelsfinanzierungsprojekte insbesondere durch drei zentrale Argumente: (1) Finanzielle Additionalität durch Schließung der Handelsfinanzierungslücke: Die IFC stellt Handelsfinanzierung dort bereit, wo private Akteure aufgrund ihrer Risikoaversion nicht ausreichend aktiv sind, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern (EMDEs). (2) Antizyklische Rolle in Krisenzeiten: Während Krisen (z. B. staatliche oder globale Finanzkrisen) zieht sich der private Sektor häufig zurück. Die IFC bleibt engagiert, übernimmt Risiken und sorgt dafür, dass Handel und Marktzugang aufrechterhalten werden – besonders in Hochrisikoländern. (3) Nicht finanzielle Additionalität durch Wissen und Kapazitätsaufbau: Über die Trade Knowledge Academy stärkt die IFC die institutionellen Fähigkeiten von Banken in EMDEs im Bereich Handelsfinanzierung und wirkt damit nachhaltig über reine Finanzierung hinaus.  6. Auf welcher Grundlage und anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bemisst nach Kenntnis der Bundesregierung die IFC die „Additionalität“ solcher Handelsfinanzierungsinvestitionen? Die IFC bemisst die Additionalität ihrer Handelsfinanzierungsinvestitionen auf Grundlage klar definierter quantitativer und qualitativer Kriterien. Dazu zählen insbesondere die Anzahl der in EMDEs neu eingebundenen Banken, das mobilisierte Volumen ausstehender Handelsfinanzierungsengagements sowie Umfang und Wirkung der erbrachten Advisory-Services- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen für Finanzinstitute.  7. Wie und auf welchen vom IFC-Management unabhängigen Evaluierungen bewertet die Bundesregierung die Entwicklungswirkung von Handelsfinanzierungsinvestitionen der IFC (bitte tabellarisch seit 2012 erfolgte Evaluierungen, Durchführungsorganisation der Evaluierungen, Ergebnis der Evaluierung auflisten)? Die Handelsfinanzierung der IFC wird durch die Independent Evaluation Group (IEG) der Weltbank unabhängig bewertet. Die letzte IEG-Evaluierung des Global Trade Finance Program (GTFP) erfolgte 2012 (https://documents.w orldbank.org/en/publication/documents-reports/documentdetail/813911468322 472642). Die Evaluierung verdeutlichte die Relevanz des GTFP, um auf die Nachfrage nach Handelsfinanzierung in EMDEs zu reagieren. Sie bestätigt zudem eine hohe Additionalität des GTFP in Ländern und bei Banken mit hohem Risiko, wo das Angebot an Handelsfinanzierungen und die Verfügbarkeit alternativer Risikominderungsinstrumente geringer sind. Um eine aktualisierte Auswertung der Handelsfinanzierungsaktivitäten der IFC zu erhalten, setzt sich die Bundesregierung für eine neue Evaluierung durch die IEG ein.  8. Welche langfristigen Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung durch die Unterstützung von IFC-Handelsfinanzierungen (bitte die Strategien, Gesetzesgrundlagen, Entwicklungsziele aufgeschlüsselt nach Social Development Goals [SDGs] nennen)? Die Bundesregierung hat IFC-Vorhaben zur Handelsfinanzierungen in den Gremien der IFC zugestimmt, da diese Vorhaben dazu beitragen, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Resilienz in Schwellen- und Entwicklungsländern zu stärken und die Umsetzung der Agenda 2030 bzw. die Sustainable Development Goals insgesamt wirksam zu unterstützen. Das BMZ-Strategiepapier „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung“ legt die übergeordnete Strategie des BMZ zur Förderung der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit fest. Handelsfinanzierung trägt durch Unterstützung beteiligter Unternehmen direkt zu den SDG 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) bei. Indem sie Finanzintermediären aus EMDEs Zugang zu und Teilnahme an internationalen Korrespondenzbankennetzwerken ermöglicht, unterstützt Handelsfinanzierung die Verwirklichung von SDG 17 (Globale Partnerschaften mit neuem Leben erfüllen). Sektorbezogene Instrumente und Interventionen können zu den SDGs 2, 3, 7 und 13 (Ernährungssicherheit, Gesundheitsdienste, bezahlbare Energie und Klimaschutz) beitragen. Über wirtschaftliche Verflechtungen kann Handelsfinanzierung außerdem zu den SDGs 1, 5 und 10 (Armutsminderung, Gleichstellung der Geschlechter und Verringerung von Ungleichheiten) beitragen. Schließlich verstärkt Handelsfinanzierung durch Marktentwicklungseffekte ihre Wirkungen auf die SDG 8, 9, 13 und 17.  9. Ist der Bundesregierung eine Strategie der IFC bekannt, die darauf abzielt, Handel im Globalen Süden nachhaltig und langfristig zu fördern, wenn ja, wie ist diese ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht? Die Strategie der IFC, Handel im Globalen Süden nachhaltig und langfristig zu fördern, umfasst folgende Ansätze: Sie stärkt durch Handelsfinanzierung wirtschaftliches Wachstum, insbesondere in einkommensschwachen sowie fragilen Staaten, und unterstützt dabei beschäftigungsintensive Sektoren wie Landwirtschaft und Dienstleistungen, die stark von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt sind. Die Instrumente ermöglichen Unternehmen die Teilnahme an lokalen und globalen Wertschöpfungsketten und entfalten eine hohe entwicklungspolitische Additionalität, indem sie internationale Banken in Hochrisikomärkte einbinden und lokalen Finanzinstituten den Zugang zu globalen Netzwerken erleichtern. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen zur Erfüllung ihrer extraterritorialen Menschenrechtsverpflichtungen (durch den International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) auch im Rahmen der Handelsfinanzierungsprogramme der IFC sichergestellt werden? Das BMZ setzt sich auf Basis seines Menschenrechtskonzepts bei multilateralen Entwicklungsbanken und anderen internationalen Akteuren dafür ein, menschenrechtsbasierte Ansätze zu integrieren (www.bmz.de/resource/blob/19462 4/menschenrechtskonzept-der-deutschen-entwicklungspolitik.pdf). Dies erfolgt für alle Geschäftsfelder der IFC primär durch die Rolle der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Weltbankgruppe. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng mit anderen Anteilseignern ab. 11. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die Aufsichts- und Steuerfunktion der IFC in der Durchführung von Handelsfinanzierungen (bitte die gesetzlichen Grundlagen, Personalstellen für Bewertung nennen)? Die Bundesregierung bewertet die Aufsichts- und Steuerfunktion der IFC bei Handelsfinanzierungen im Rahmen ihrer Rolle als Anteilseignerin der IFC durch das zuständige Personal im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und im Büro des deutschen Exekutivdirektors bei der Weltbankgruppe. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die von den Fragestellenden recherchierten Abweichungen zwischen den Angaben in den Jahresberichten und den Daten auf der Projektwebsite der IFC, und was tut sie konkret, um Abhilfe zu schaffen? Die Bundesregierung kann die eingangs genannte Summe von 1,2 Mrd. US- Dollar aus eigenen Recherchen nicht bestätigen. Generell lassen sich Diskrepanzen der Daten im Jahresbericht und auf der Projektwebsite folgendermaßen erklären: GTFP- und GTSF-Projekte sind kurzfristige, revolvierende Fazilitäten. Die GTFP-Fazilitäten sind beispielsweise Handelsgarantielinien für Banken in Schwellenländern, die eine mehrfache und wiederkehrende Nutzung ermöglichen. Die gemeldeten 10,2 Mrd. US-Dollar für das Geschäftsjahr 2024 spiegeln das Volumen der zugesagten Transaktionen (aus IFC Eigenmitteln) während des Geschäftsjahres wider, die sowohl aus neuen als auch aus zuvor genehmigten GTFP- und GTSF-Fazilitäten stammen. Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, Zugang, Transparenz, und Nachvollziehbarkeit von Daten über Aktivitäten der IFC auszubauen. 13. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit zukünftige Handelsfinanzierungen der IFC regional und projektbezogen nachvollziehbar sind (bitte tabellarisch nach Maßnahmen darstellen)? Die Bundesregierung befürwortet mehr Transparenz zu Handelsfinanzierungen auf der Website der IFC in Form von systematischer Darstellung der IFC- Aktivitäten zu Handels- und Lieferkettenfinanzierung, insbesondere mit klar erkennbarer sektoraler und regionaler Aufteilung und zeitlicher Entwicklung. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der derzeit öffentlich zugänglichen Informationen zu den konkret finanzierten Handelsgeschäften? Im Bereich der Handelsfinanzierung sind aus Sicht der Bundesregierung bereits viele Informationen verfügbar, sie setzt sich jedoch dafür ein, deren Verwertbarkeit und Zuordnung zu verbessern. Bei Kurzzeitfinanzierungen und Güterhandel sind oft mehrere Intermediäre beteiligt, was Informationszugang auf der Ebene einzelner Transaktionen deutlich erschwert. Da das Ziel Handelsförderung insgesamt ist und nicht primär der direkte Effekt jeder einzelnen Transaktion, sind sektorale und regionale Informationen zur Portfolioverteilung wichtig. Die IFC hat diese Informationen für das Fiskaljahr 2025 öffentlich bereitgestellt. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien, nach denen Banken in das Global Trade Finance Program aufgenommen werden (bitte die Kriterien auflisten)? Im Einklang mit der Nachhaltigkeitspolitik überprüft die IFC die Geschäftstätigkeiten potenzieller Finanzintermediär-Kunden, um Bereiche zu identifizieren, in denen Umwelt- und Sozialrisiken auftreten könnten. Im Rahmen ihres Bewertungsprozesses beurteilt die IFC auch die Kapazität und das Engagement der Finanzintermediäre, eine Umwelt- und Sozial-Due-Diligence durchzuführen. Für alle teilnehmenden Banken des GTFP – sowohl eröffnende Banken (Issuing Banks) als auch bestätigende Banken (Confirming Banks) – wird sichergestellt, dass ausreichende Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorhanden sind. Alle Vereinbarungen enthalten Bestimmungen, die die Umsetzung und fortlaufende Aufrechterhaltung solcher Richtlinien und Verfahren erfordern. Eröffnende Banken werden im Rahmen des GTFP durch einen zweistufigen Due Diligence Prozess aufgenommen: (1) Eine umfassende Vor-Ort- Kreditprüfung und Risikobewertung, wie sie für Investitionen der IFC in Finanzinstitute üblich ist. (2) Eine Vor-Ort-Prüfung der Handelsfinanzierungskapazitäten, der Betriebsplattform und der Verfahren für internationales Geschäft. 16. Welche Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 in das GTFP aufgenommen (bitte tabellarisch nach Jahr, Unternehmen darstellen)? Die am GTFP teilnehmenden Banken werden auf der IFC-Website in separaten Listen für bestätigende Banken (Confirming Banks) und eröffnenden Banken (Issuing Banks) veröffentlicht (www.ifc.org/en/what-we-do/sector-expertise/tra de-and-supply-chain-finance/global-trade-finance-program ). Über den Zeitpunkt der jeweiligen Aufnahme hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. 17. Welche sozialen und ökologischen Standards müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Banken erfüllen, um für Handelsfinanzierungen der IFC zugelassen zu werden? Banken müssen sich an die IFC-Ausschluss-Liste (s. auch Antwort zu den Fragen 1 und 20) halten und dürfen keine Aktivitäten finanzieren, die schadhafte oder ausbeuterische Formen von Zwangsarbeit oder schadhafte Kinderarbeit beinhalten. Während des Bewertungsprozesses der eröffnenden Banken prüft die IFC zudem, ob deren Personalrichtlinien mit dem IFC-Performance- Standard 2 zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen übereinstimmen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Form Banken im Rahmen der Handelsfinanzierung auch Investitionen in fossile Energien (Kohle, Öl, Gas) tätigen dürfen, und welche Investitionen sind das (bitte tabellarisch nach Jahr, Invesitionsbetrag, Land, beteiligten Unternehmen, Sektor Kohle, Sektor Öl, Sektor Gas seit 2020 darstellen)? Die Finanzierung von Kohle ist von IFC-Handelsfinanzierung ausgeschlossen. Finanzierungen von Öl und Gas sind im Rahmen der IFC- Handelsfinanzierungsprogramme nur begrenzt erlaubt. Dabei ist die Finanzierung oft krisenbedingt oder betrifft IDA-Länder und fragile Kontexte und erfolgt zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung. Der Anteil fossiler Energieträger bei der Handelsfinanzierung von IFC nahm von 22 Prozent im Geschäftsjahr 2017 auf 6 Prozent im Jahr 2025 ab. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Projekten, beteiligten Unternehmen und Ländern liegt der Bundesregierung nicht vor. 19. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Überprüfung zur Aufnahme von Banken als Confirming Banks im GTFP ein, um Sozial- und Umweltschäden zu vermeiden, und welche Ausschlüsse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 (bitte tabellarisch nach Jahr, ausgeschlossener Banken, Ausschlussgrund darstellen)? Unterstützte Banken und einzelne Transaktionen werden entsprechend der IFC Sustainability Policy und der IFC Exclusion List geprüft. Mit der Ausweitung der Handelsfinanzierungsaktivitäten der Bank steigen potentiell auch die damit verbundenen Risiken. Entsprechend setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Sozial- und Umweltstandards im Rahmen der Aktualisierung der IFC Sustainability Policy weiterentwickelt werden. Die Liste der Confirming Banks, mit denen die IFC zusammenarbeitet, ist öffentlich zugänglich (s. Antwort zu Frage 16). Eine Darstellung der ausgeschlossenen Banken oder einzelne Beispiele für Ausschlüsse liegen der Bundesregierung nicht vor. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Güter von einer Finanzierung durch die IFC ausgeschlossen sind (bitte tabellarisch die ausgeschlossenen Güter, den Auschlussgrund darstellen)? Die IFC führt eine öffentlich einsehbare Liste der Aktivitäten, die sie explizit nicht finanziert (Exclusion List) (s. Antwort zu den Fragen 1 und 17). 21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen Finanzierung von Atomenergie durch Handelsfinanzierungen der IFC, und welche Investitionen in diesem Bereich werden derzeit geprüft (bitte tabellarisch nach Jahr, Investitionsbetrag, Land, beteiligten Unternehmen, Form der Atomenergietechnologie darstellen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Finanzierung von Atomenergie bei Handelsfinanzierungen der IFC ausgeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ausschluss. 22. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung – so das Verständnis der Fragestellenden – das jährliche Volumen des GTFP zum Jahresende 2025 von ursprünglich 6 Mrd. US-Dollar auf 12 Mrd. US-Dollar verdoppelt (bitte Zeitpunkt, zuständiges Entscheidungsgremium und vorgelegte Begründungen angeben)? In einer Befassung des IFC-Boards of Directors im Dezember 2025 begründet die IFC die Verdopplung der maximalen ausstehenden Exposure des GTFP insbesondere mit einer hohen Nachfrage nach Handelsfinanzierung aufgrund der Ausweitung der Handelsaktivitäten in EMDEs, und einer entsprechend anhaltenden Ausreizung des bisherigen Volumens. Zudem werden als Gründe steigende Rohstoffpreise und Inflation angeführt: Da der Wert einer GTFP- Garantie mit dem ihr zugrundeliegenden Handelsinstrument und -vertrag zusammenhängt, steigt bei höheren Güterpreisen auch die Höhe der Garantie. Außerdem stieg die durchschnittliche Laufzeit von Transaktionen als Folge von geopolitischen Spannungen und steigender Unsicherheit. Entsprechend der längeren Laufzeiten wird insgesamt ein höheres Limit benötigt, um das gleiche Handelsfinanzierungsportfolio halten zu können. 23. Welche Markt- oder Finanzierungslücken sollen laut Kenntnis der Bundesregierung durch die nach dem Verständnis der Fragestellenden erfolgte Verdoppelung des GTFP konkret adressiert werden, und welche Rolle spielten dabei Krisenentwicklungen, etwa geopolitische Spannungen oder makroökonomische Risiken? Die IFC stellt mit dem GTFP Handelsfinanzierung für EMDEs, darunter überwiegend einkommensschwache, fragile und von Konflikt betroffene Länder, bereit, insbesondere um dort Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu unterstützen. In diesen Sektoren haben steigende Güterpreise und Inflation hohes Gewicht, womit das steigende GTFP-Volumen begründet wird (s. Antwort zu Frage 22). Das Angebot von Handelsfinanzierung ist in von Konflikt betroffenen Ländern gering und volatil. Die globale Handelsfinanzierungslücke ist laut einer Publikation der Asiatischen Entwicklungsbank seit der COVID-19- Pandemie um 50 Prozent gestiegen (www.adb.org/publications/2023-trade- financegaps-growth-jobs-survey ). Das GTFP ist laut IFC eine der wenigen Quellen von Betriebskapital kleiner und mittlerer Unternehmen in EMDEs. Mit der Erweiterung des Programms zielt IFC darauf ab, die Abdeckung in einkommensschwachen Ländern und fragilen Kontexten zu erhöhen, den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu erweitern sowie die Schaffung von Jobs und die antizyklische Funktion des Programms zu stärken. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die nach dem Verständnis der Fragestellenden erfolgte entwicklungs- und klimapolitische Rechtfertigung der nach ihrem Verständnis erfolgten Ausweitung des GTFP-Volumens angesichts der kurzfristigen Natur der Handelsfinanzierungsinstrumente? Zur Ausweitung des GTFP-Volumens wird auf die Antwort zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. Die Bundesregierung erkennt Handelsfinanzierung als wichtigen Bestandteil der IFC-Aktivitäten an, betont jedoch die Notwendigkeit, den Schwerpunkt weiterhin auf Langzeitfinanzierung zu legen, da sie sich von diesen eine höhere entwicklungspolitische Wirkung erwartet. Sie wird die IFC deshalb anhalten, nachzuweisen, inwieweit KMUs sich über Handelsfinanzierung in globale Wertschöpfungsketten integrieren konnten und GTFP- Transaktionen zur tatsächlichen Unterstützung von Süd-Süd-Handel beitrugen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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