Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe (Antwort zu Drs. 21/3965)
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Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der Weltbankgruppe (Antwort zu Drs. 21/3965)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4229
21. Wahlperiode 17.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree
Becker, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3965 –
Position der Bundesregierung zur Reform von Transparenz und Nachhaltigkeit
bei der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation der
Weltbankgruppe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung ist als Anteilseignerin der Weltbankgruppe (WBG) in
der (Mit-)Verantwortung, die Geldflüsse der WBG im Hinblick auf die
Erreichung des Ziels der Armutsbekämpfung auf einem lebenswerten Planeten zu
kontrollieren. Die International Finance Corporation (IFC) unterliegt dabei als
Teil der WBG der Aufsicht der Bundesregierung, die mit 5,02 Prozent
Stimmrechtsanteil drittgrößte Anteilseignerin ist (https://thedocs.worldbank.org/en/d
oc/acff11167280c724a8f7d9158164919a-0330032021/original/IFCEDsVoting
Table.pdf).
Die Sozial- und Umweltstandards zur Umsetzung von IFC-Projekten sind im
Nachhaltigkeitsrahmenwerk (Sustainability Framework) festgelegt. Die letzte
Überarbeitung des Sustainability Framework wurde im Jahr 2012
abgeschlossen und entspricht daher nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Insbesondere der Bereich der Handelsfinanzierungen ist im Hinblick auf Umwelt und
Sozialrisiken nicht ausdrücklich reguliert. Die IFC hat dies erkannt und
überarbeitet das Rahmenwerk derzeit in einem laufenden Prozess. Dabei besteht
die Möglichkeit, die Sozial- und Umweltstandards auch für die wachsenden
Handelsfinanzierungen der IFC klar zu verankern. Da das Sustainability
Framework zugleich von zahlreichen privaten und öffentlichen Banken, darunter
auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), genutzt wird, kommt einer
Überarbeitung mit klaren Vorgaben für Handelsfinanzierungen besondere
Bedeutung zu.
Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation urgewald entfallen seit 2018
über 50 Prozent der Eigeninvestitionsverpflichtungen der IFC auf
Handelsfinanzierungen, Tendenz steigend. Im Finanzjahr 2024 investierte die IFC über
18 Mrd. US-Dollar in ihr Handelsfinanzierungsportfolio (urgewald_Unequal S
upport_IFC-Trade-Finance-Spring-2025.pdf). Trotz der Größe und Bedeutung
dieses Portfolios ist unklar, inwieweit Handelsfinanzierungen in die
regulatorischen Rahmenwerke der IFC eingebunden sind. Im Rahmen des größten
Handelsfinanzierungsprogramms, dem Global Trade Finance Program (GTFP),
werden international tätige Banken nach einer initialen programmbezogenen,
nicht öffentlich nachvollziehbaren Prüfung zugelassen und erhalten anschlie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ßend transaktionsbezogen innerhalb von 24 bis 48 Stunden
Finanzierungszusagen. Diese summieren sich auf eine jährliche Gesamthöhe von mehreren
Milliarden US-Dollar. Transparenz über die konkret finanzierten
Handelsgeschäfte besteht nach Ansicht der Fragestellenden nicht in hinreichendem
Umfang (https://disclosures.ifc.org/project-detail/SII/50031/gtfp-albaraka).
Darüber hinaus bestehen aus Sicht der Fragestellenden erhebliche
Informationsdefizite: Die in den Jahresberichten (www.ifc.org/en/insights-reports/annu
al-report) ausgewiesenen Beträge weichen teils deutlich von den Angaben auf
der Projektwebsite ab (https://disclosures.ifc.org/). Beispielsweise werden im
Finanzjahr 2024 die beiden Handelsfinanzierungsprogramme GTFP und
Global Trade Supplier Finance (GTSF) im Jahresbericht mit einer Gesamtsumme
von 10,2 Mrd. US-Dollar gelistet. Im selben Zeitraum weisen die Projekte des
GTFP und GTSF jedoch nach den Recherchen und dem Verständnis der
Fragestellenden nur ein Investitionsvolumen von 1,2 Mrd. US-Dollar auf der
Projektwebsite auf. Dies führt zu einer Differenz von rund 9 Mrd. US-Dollar
zwischen den Informationen aus dem Jahresbericht und auf der Projektwebsite.
Viele Projekte können zudem geografisch nicht zugeordnet werden. Im
Finanzjahr 2024 waren 20 Projekte vereinfachend der Region „World“
zugeordnet, was die öffentliche Nachvollziehbarkeit der Finanzierungen erschwert.
Als Teil der Weltbankgruppe ist die IFC darüber hinaus verpflichtet, durch
ihre Investitionen finanzielle und entwicklungspolitische „Additionalität“
nachzuweisen. Das heißt u. a., dass alle Investitionen einen
Entwicklungsbeitrag leisten müssen, der über Finanzierungen ohne Beteiligung der IFC als
öffentliche Bank nicht erreicht werden kann. Nach Auffassung der
Fragestellenden ist aufgrund der beschriebenen lückenhaften Informationsbereitstellung
der IFC die „Additionalität“ von Handelsfinanzierungsprojekten jedoch
fragwürdig und für die Anteilseignerinnen und Anteilseigner der IFC kaum
prüfbar. Darüber hinaus ist die „Additionalität“ von
Handelsfinanzierungsinvestitionen aufgrund ihrer kurzfristigen Natur fragwürdig. Es ist nicht erkennbar,
wie kurzfristige Handelsfinanzierung durch die IFC einen nachhaltigen
Entwicklungsbeitrag leisten kann, weil sich die Handelsstrukturen nach der IFC-
Finanzierung nicht verändern und die jeweiligen Händlerinnen und Händler
nach der Finanzierung vor denselben strukturellen Finanzierungsengpässen
stehen wie zuvor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung nach der
Wirksamkeit, „Additionalität“ und Transparenz, den Auswahl- und Ausschlusskriterien
für Banken als Partner in Handelsfinanzierungen der IFC sowie nach der
Positionierung der Bundesregierung in der laufenden Überarbeitung des
Sustainability Frameworks.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die einzelnen
Instrumente der Handelsfinanzierungen seit 2012 in das Sustainability
Framework der IFC eingebunden sind?
Die Handelsfinanzierungsinstrumente der IFC sind in das Sustainability
Framework integriert und werden gemäß der Policy on Environmental and Social
Sustainability bewertet. Die Vorhaben werden überwiegend der Kategorie mit
keinen, niedrigen oder begrenzten Umwelt- und Sozialrisiken zugeordnet.
Projekte mit einer höheren Risikoeinstufung werden ausführlicher geprüft.
Diese Prüfung kann Folgendes umfassen: a) unfreiwillige Umsiedlung,
b) nachteilige Auswirkungen auf indigene Völker, c) erhebliche Risiken für
oder Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesundheit und Sicherheit der
Gemeinschaft, die Biodiversität, das kulturelle Erbe, d) Risiko von Personalabbau
oder e) erhebliches Risiko im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Alle Transaktionen werden nach der IFC-Ausschlussliste (www.ifc.org/en/wha
t-we-do/sector-expertise/sustainability/ifc-exclusion-list-2007, s. auch Antwort
zu den Fragen 17 und 20) geprüft. Über die auf der Ausschlussliste genannten
Aktivitäten hinaus schließt die IFC bei der Handelsfinanzierung Kohle-
Projekte, die Förderung von Öl und Gas, nicht-zertifiziertes Palm-Öl sowie
kommerzielle Abholzung in primären tropischen Feuchtwäldern und die Produktion
oder den Handel mit Holz oder anderen Forstprodukten, die nicht aus
nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen, aus.
Entsprechend der IFC Access to Information Policy werden Informationen über
Maßnahmen zur Handelsfinanzierung auf den Webseiten der IFC veröffentlicht.
2. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den laufenden
Verhandlungen zur Überarbeitung des Sustainability Frameworks im Hinblick
auf Handelsfinanzierungen (bitte Ort, Datum, Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung, Verhandlungsgegenstand der bisherigen und
kommenden Verhandlungsrunden nennen)?
Der Prozess zur Überarbeitung des Sustainability Framework befindet sich
derzeit in der Sondierungsphase. Bisher war das Weltbank-Exekutivdirektorium
lediglich mit der Gestaltung des Review-Prozesses befasst. Inhaltliche
Positionen wurden daher seitens der Bundesregierung noch nicht eingebracht. Dies
wird im weiteren Verlauf primär über das Exekutivdirektorium erfolgen.
3. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen,
Handelsfinanzierungen in bestehende Performance Standards zu integrieren, und wenn nein,
wie gedenkt die Bundesregierung, potenziell negative Auswirkungen für
Mensch und Natur konkret abzufedern?
Die Performance Standards werden je nach Art der IFC-Finanzierung und
Risikokategorie angewandt. Entsprechend erfolgt dies auch bei der
Handelsfinanzierung. Die Bundesregierung wird sich bei der Überarbeitung des
Sustainability Frameworks dafür einsetzen, dass die Anwendung weiter systematisiert
wird.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass
aufgrund der Größe des Portfolios ein eigenständiger Performance Standard
für Handelsfinanzierungen sinnvoll wäre (bitte die Gründe angeben)?
Bereits jetzt richtet die IFC ihre Handelsfinanzierungsprogramme an Umwelt-
und Sozialstandards aus und führt dafür Due-Diligence-Prüfungen durch, um
nötige Verbesserungen zur Standarderfüllung zu identifizieren. Bei der
Einführung eines eigenständigen Performance Standards besteht die Gefahr einer
Dopplung mit den bestehenden Performance Standards. Daher befürwortet die
Bundesregierung eine systematische Anwendung der bestehenden Performance
Standards auf Handelsfinanzierung.
5. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Begründung der IFC für die „Additionalität“ von
Handelsfinanzierungsprojekten?
Die IFC begründet die Additionalität der Handelsfinanzierungsprojekte
insbesondere durch drei zentrale Argumente: (1) Finanzielle Additionalität durch
Schließung der Handelsfinanzierungslücke: Die IFC stellt Handelsfinanzierung
dort bereit, wo private Akteure aufgrund ihrer Risikoaversion nicht ausreichend
aktiv sind, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern (EMDEs).
(2) Antizyklische Rolle in Krisenzeiten: Während Krisen (z. B. staatliche oder
globale Finanzkrisen) zieht sich der private Sektor häufig zurück. Die IFC
bleibt engagiert, übernimmt Risiken und sorgt dafür, dass Handel und
Marktzugang aufrechterhalten werden – besonders in Hochrisikoländern. (3) Nicht
finanzielle Additionalität durch Wissen und Kapazitätsaufbau: Über die Trade
Knowledge Academy stärkt die IFC die institutionellen Fähigkeiten von
Banken in EMDEs im Bereich Handelsfinanzierung und wirkt damit nachhaltig
über reine Finanzierung hinaus.
6. Auf welcher Grundlage und anhand welcher quantitativen und
qualitativen Kriterien bemisst nach Kenntnis der Bundesregierung die IFC die
„Additionalität“ solcher Handelsfinanzierungsinvestitionen?
Die IFC bemisst die Additionalität ihrer Handelsfinanzierungsinvestitionen auf
Grundlage klar definierter quantitativer und qualitativer Kriterien. Dazu zählen
insbesondere die Anzahl der in EMDEs neu eingebundenen Banken, das
mobilisierte Volumen ausstehender Handelsfinanzierungsengagements sowie
Umfang und Wirkung der erbrachten Advisory-Services- und
Kapazitätsaufbaumaßnahmen für Finanzinstitute.
7. Wie und auf welchen vom IFC-Management unabhängigen
Evaluierungen bewertet die Bundesregierung die Entwicklungswirkung von
Handelsfinanzierungsinvestitionen der IFC (bitte tabellarisch seit 2012
erfolgte Evaluierungen, Durchführungsorganisation der Evaluierungen,
Ergebnis der Evaluierung auflisten)?
Die Handelsfinanzierung der IFC wird durch die Independent Evaluation
Group (IEG) der Weltbank unabhängig bewertet. Die letzte IEG-Evaluierung
des Global Trade Finance Program (GTFP) erfolgte 2012 (https://documents.w
orldbank.org/en/publication/documents-reports/documentdetail/813911468322
472642). Die Evaluierung verdeutlichte die Relevanz des GTFP, um auf die
Nachfrage nach Handelsfinanzierung in EMDEs zu reagieren. Sie bestätigt
zudem eine hohe Additionalität des GTFP in Ländern und bei Banken mit hohem
Risiko, wo das Angebot an Handelsfinanzierungen und die Verfügbarkeit
alternativer Risikominderungsinstrumente geringer sind. Um eine aktualisierte
Auswertung der Handelsfinanzierungsaktivitäten der IFC zu erhalten, setzt sich die
Bundesregierung für eine neue Evaluierung durch die IEG ein.
8. Welche langfristigen Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung
durch die Unterstützung von IFC-Handelsfinanzierungen (bitte die
Strategien, Gesetzesgrundlagen, Entwicklungsziele aufgeschlüsselt nach
Social Development Goals [SDGs] nennen)?
Die Bundesregierung hat IFC-Vorhaben zur Handelsfinanzierungen in den
Gremien der IFC zugestimmt, da diese Vorhaben dazu beitragen, nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung und Resilienz in Schwellen- und Entwicklungsländern
zu stärken und die Umsetzung der Agenda 2030 bzw. die Sustainable
Development Goals insgesamt wirksam zu unterstützen. Das BMZ-Strategiepapier
„Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung“ legt die
übergeordnete Strategie des BMZ zur Förderung der nachhaltigen
Wirtschaftsentwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit fest.
Handelsfinanzierung trägt durch Unterstützung beteiligter Unternehmen direkt
zu den SDG 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 9
(Industrie, Innovation und Infrastruktur) bei. Indem sie Finanzintermediären aus
EMDEs Zugang zu und Teilnahme an internationalen
Korrespondenzbankennetzwerken ermöglicht, unterstützt Handelsfinanzierung die Verwirklichung
von SDG 17 (Globale Partnerschaften mit neuem Leben erfüllen).
Sektorbezogene Instrumente und Interventionen können zu den SDGs 2, 3, 7 und 13
(Ernährungssicherheit, Gesundheitsdienste, bezahlbare Energie und Klimaschutz)
beitragen. Über wirtschaftliche Verflechtungen kann Handelsfinanzierung
außerdem zu den SDGs 1, 5 und 10 (Armutsminderung, Gleichstellung der
Geschlechter und Verringerung von Ungleichheiten) beitragen. Schließlich
verstärkt Handelsfinanzierung durch Marktentwicklungseffekte ihre Wirkungen
auf die SDG 8, 9, 13 und 17.
9. Ist der Bundesregierung eine Strategie der IFC bekannt, die darauf
abzielt, Handel im Globalen Süden nachhaltig und langfristig zu fördern,
wenn ja, wie ist diese ausgestaltet, und wenn nein, warum nicht?
Die Strategie der IFC, Handel im Globalen Süden nachhaltig und langfristig zu
fördern, umfasst folgende Ansätze: Sie stärkt durch Handelsfinanzierung
wirtschaftliches Wachstum, insbesondere in einkommensschwachen sowie fragilen
Staaten, und unterstützt dabei beschäftigungsintensive Sektoren wie
Landwirtschaft und Dienstleistungen, die stark von kleinen und mittleren Unternehmen
geprägt sind. Die Instrumente ermöglichen Unternehmen die Teilnahme an
lokalen und globalen Wertschöpfungsketten und entfalten eine hohe
entwicklungspolitische Additionalität, indem sie internationale Banken in
Hochrisikomärkte einbinden und lokalen Finanzinstituten den Zugang zu globalen
Netzwerken erleichtern.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Verpflichtungen zur
Erfüllung ihrer extraterritorialen Menschenrechtsverpflichtungen (durch
den International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights)
auch im Rahmen der Handelsfinanzierungsprogramme der IFC
sichergestellt werden?
Das BMZ setzt sich auf Basis seines Menschenrechtskonzepts bei
multilateralen Entwicklungsbanken und anderen internationalen Akteuren dafür ein,
menschenrechtsbasierte Ansätze zu integrieren (www.bmz.de/resource/blob/19462
4/menschenrechtskonzept-der-deutschen-entwicklungspolitik.pdf). Dies erfolgt
für alle Geschäftsfelder der IFC primär durch die Rolle der Bundesregierung im
Aufsichtsrat der Weltbankgruppe. Dabei stimmt sich die Bundesregierung eng
mit anderen Anteilseignern ab.
11. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die
Aufsichts- und Steuerfunktion der IFC in der Durchführung von
Handelsfinanzierungen (bitte die gesetzlichen Grundlagen, Personalstellen für
Bewertung nennen)?
Die Bundesregierung bewertet die Aufsichts- und Steuerfunktion der IFC bei
Handelsfinanzierungen im Rahmen ihrer Rolle als Anteilseignerin der IFC
durch das zuständige Personal im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und im Büro des deutschen
Exekutivdirektors bei der Weltbankgruppe.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe für die von
den Fragestellenden recherchierten Abweichungen zwischen den
Angaben in den Jahresberichten und den Daten auf der Projektwebsite der
IFC, und was tut sie konkret, um Abhilfe zu schaffen?
Die Bundesregierung kann die eingangs genannte Summe von 1,2 Mrd. US-
Dollar aus eigenen Recherchen nicht bestätigen. Generell lassen sich
Diskrepanzen der Daten im Jahresbericht und auf der Projektwebsite folgendermaßen
erklären: GTFP- und GTSF-Projekte sind kurzfristige, revolvierende
Fazilitäten. Die GTFP-Fazilitäten sind beispielsweise Handelsgarantielinien für
Banken in Schwellenländern, die eine mehrfache und wiederkehrende Nutzung
ermöglichen. Die gemeldeten 10,2 Mrd. US-Dollar für das Geschäftsjahr 2024
spiegeln das Volumen der zugesagten Transaktionen (aus IFC Eigenmitteln)
während des Geschäftsjahres wider, die sowohl aus neuen als auch aus zuvor
genehmigten GTFP- und GTSF-Fazilitäten stammen.
Die Bundesregierung setzt sich kontinuierlich dafür ein, Zugang, Transparenz,
und Nachvollziehbarkeit von Daten über Aktivitäten der IFC auszubauen.
13. Welche konkreten Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich,
damit zukünftige Handelsfinanzierungen der IFC regional und
projektbezogen nachvollziehbar sind (bitte tabellarisch nach Maßnahmen
darstellen)?
Die Bundesregierung befürwortet mehr Transparenz zu Handelsfinanzierungen
auf der Website der IFC in Form von systematischer Darstellung der IFC-
Aktivitäten zu Handels- und Lieferkettenfinanzierung, insbesondere mit klar
erkennbarer sektoraler und regionaler Aufteilung und zeitlicher Entwicklung.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der derzeit
öffentlich zugänglichen Informationen zu den konkret finanzierten
Handelsgeschäften?
Im Bereich der Handelsfinanzierung sind aus Sicht der Bundesregierung bereits
viele Informationen verfügbar, sie setzt sich jedoch dafür ein, deren
Verwertbarkeit und Zuordnung zu verbessern. Bei Kurzzeitfinanzierungen und
Güterhandel sind oft mehrere Intermediäre beteiligt, was Informationszugang auf der
Ebene einzelner Transaktionen deutlich erschwert. Da das Ziel
Handelsförderung insgesamt ist und nicht primär der direkte Effekt jeder einzelnen
Transaktion, sind sektorale und regionale Informationen zur Portfolioverteilung
wichtig. Die IFC hat diese Informationen für das Fiskaljahr 2025 öffentlich
bereitgestellt.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien, nach
denen Banken in das Global Trade Finance Program aufgenommen
werden (bitte die Kriterien auflisten)?
Im Einklang mit der Nachhaltigkeitspolitik überprüft die IFC die
Geschäftstätigkeiten potenzieller Finanzintermediär-Kunden, um Bereiche zu
identifizieren, in denen Umwelt- und Sozialrisiken auftreten könnten. Im Rahmen ihres
Bewertungsprozesses beurteilt die IFC auch die Kapazität und das Engagement
der Finanzintermediäre, eine Umwelt- und Sozial-Due-Diligence
durchzuführen.
Für alle teilnehmenden Banken des GTFP – sowohl eröffnende Banken
(Issuing Banks) als auch bestätigende Banken (Confirming Banks) – wird
sichergestellt, dass ausreichende Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorhanden sind. Alle Vereinbarungen
enthalten Bestimmungen, die die Umsetzung und fortlaufende
Aufrechterhaltung solcher Richtlinien und Verfahren erfordern.
Eröffnende Banken werden im Rahmen des GTFP durch einen zweistufigen
Due Diligence Prozess aufgenommen: (1) Eine umfassende Vor-Ort-
Kreditprüfung und Risikobewertung, wie sie für Investitionen der IFC in Finanzinstitute
üblich ist. (2) Eine Vor-Ort-Prüfung der Handelsfinanzierungskapazitäten, der
Betriebsplattform und der Verfahren für internationales Geschäft.
16. Welche Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 in das GTFP aufgenommen (bitte tabellarisch nach Jahr,
Unternehmen darstellen)?
Die am GTFP teilnehmenden Banken werden auf der IFC-Website in separaten
Listen für bestätigende Banken (Confirming Banks) und eröffnenden Banken
(Issuing Banks) veröffentlicht (www.ifc.org/en/what-we-do/sector-expertise/tra
de-and-supply-chain-finance/global-trade-finance-program ). Über den
Zeitpunkt der jeweiligen Aufnahme hat die Bundesregierung keine Kenntnisse.
17. Welche sozialen und ökologischen Standards müssen nach Kenntnis der
Bundesregierung Banken erfüllen, um für Handelsfinanzierungen der
IFC zugelassen zu werden?
Banken müssen sich an die IFC-Ausschluss-Liste (s. auch Antwort zu den
Fragen 1 und 20) halten und dürfen keine Aktivitäten finanzieren, die schadhafte
oder ausbeuterische Formen von Zwangsarbeit oder schadhafte Kinderarbeit
beinhalten. Während des Bewertungsprozesses der eröffnenden Banken prüft
die IFC zudem, ob deren Personalrichtlinien mit dem IFC-Performance-
Standard 2 zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen übereinstimmen.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher
Form Banken im Rahmen der Handelsfinanzierung auch Investitionen in
fossile Energien (Kohle, Öl, Gas) tätigen dürfen, und welche
Investitionen sind das (bitte tabellarisch nach Jahr, Invesitionsbetrag, Land,
beteiligten Unternehmen, Sektor Kohle, Sektor Öl, Sektor Gas seit 2020
darstellen)?
Die Finanzierung von Kohle ist von IFC-Handelsfinanzierung ausgeschlossen.
Finanzierungen von Öl und Gas sind im Rahmen der IFC-
Handelsfinanzierungsprogramme nur begrenzt erlaubt. Dabei ist die Finanzierung oft
krisenbedingt oder betrifft IDA-Länder und fragile Kontexte und erfolgt zur
Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur Aufrechterhaltung der
Energieversorgung. Der Anteil fossiler Energieträger bei der Handelsfinanzierung von IFC
nahm von 22 Prozent im Geschäftsjahr 2017 auf 6 Prozent im Jahr 2025 ab.
Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Projekten, beteiligten Unternehmen und
Ländern liegt der Bundesregierung nicht vor.
19. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Überprüfung zur
Aufnahme von Banken als Confirming Banks im GTFP ein, um Sozial-
und Umweltschäden zu vermeiden, und welche Ausschlüsse gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 (bitte tabellarisch nach Jahr,
ausgeschlossener Banken, Ausschlussgrund darstellen)?
Unterstützte Banken und einzelne Transaktionen werden entsprechend der IFC
Sustainability Policy und der IFC Exclusion List geprüft. Mit der Ausweitung
der Handelsfinanzierungsaktivitäten der Bank steigen potentiell auch die damit
verbundenen Risiken. Entsprechend setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
dass die Sozial- und Umweltstandards im Rahmen der Aktualisierung der IFC
Sustainability Policy weiterentwickelt werden.
Die Liste der Confirming Banks, mit denen die IFC zusammenarbeitet, ist
öffentlich zugänglich (s. Antwort zu Frage 16). Eine Darstellung der
ausgeschlossenen Banken oder einzelne Beispiele für Ausschlüsse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Güter von
einer Finanzierung durch die IFC ausgeschlossen sind (bitte tabellarisch
die ausgeschlossenen Güter, den Auschlussgrund darstellen)?
Die IFC führt eine öffentlich einsehbare Liste der Aktivitäten, die sie explizit
nicht finanziert (Exclusion List) (s. Antwort zu den Fragen 1 und 17).
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einer möglichen
Finanzierung von Atomenergie durch Handelsfinanzierungen der IFC, und
welche Investitionen in diesem Bereich werden derzeit geprüft (bitte
tabellarisch nach Jahr, Investitionsbetrag, Land, beteiligten Unternehmen,
Form der Atomenergietechnologie darstellen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Finanzierung von Atomenergie bei
Handelsfinanzierungen der IFC ausgeschlossen. Die Bundesregierung
unterstützt diesen Ausschluss.
22. Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung – so
das Verständnis der Fragestellenden – das jährliche Volumen des GTFP
zum Jahresende 2025 von ursprünglich 6 Mrd. US-Dollar auf 12 Mrd.
US-Dollar verdoppelt (bitte Zeitpunkt, zuständiges
Entscheidungsgremium und vorgelegte Begründungen angeben)?
In einer Befassung des IFC-Boards of Directors im Dezember 2025 begründet
die IFC die Verdopplung der maximalen ausstehenden Exposure des GTFP
insbesondere mit einer hohen Nachfrage nach Handelsfinanzierung aufgrund der
Ausweitung der Handelsaktivitäten in EMDEs, und einer entsprechend
anhaltenden Ausreizung des bisherigen Volumens. Zudem werden als Gründe
steigende Rohstoffpreise und Inflation angeführt: Da der Wert einer GTFP-
Garantie mit dem ihr zugrundeliegenden Handelsinstrument und -vertrag
zusammenhängt, steigt bei höheren Güterpreisen auch die Höhe der Garantie. Außerdem
stieg die durchschnittliche Laufzeit von Transaktionen als Folge von
geopolitischen Spannungen und steigender Unsicherheit. Entsprechend der längeren
Laufzeiten wird insgesamt ein höheres Limit benötigt, um das gleiche
Handelsfinanzierungsportfolio halten zu können.
23. Welche Markt- oder Finanzierungslücken sollen laut Kenntnis der
Bundesregierung durch die nach dem Verständnis der Fragestellenden
erfolgte Verdoppelung des GTFP konkret adressiert werden, und welche Rolle
spielten dabei Krisenentwicklungen, etwa geopolitische Spannungen
oder makroökonomische Risiken?
Die IFC stellt mit dem GTFP Handelsfinanzierung für EMDEs, darunter
überwiegend einkommensschwache, fragile und von Konflikt betroffene Länder,
bereit, insbesondere um dort Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu
unterstützen. In diesen Sektoren haben steigende Güterpreise und Inflation hohes
Gewicht, womit das steigende GTFP-Volumen begründet wird (s. Antwort zu
Frage 22). Das Angebot von Handelsfinanzierung ist in von Konflikt
betroffenen Ländern gering und volatil. Die globale Handelsfinanzierungslücke ist laut
einer Publikation der Asiatischen Entwicklungsbank seit der COVID-19-
Pandemie um 50 Prozent gestiegen (www.adb.org/publications/2023-trade-
financegaps-growth-jobs-survey ). Das GTFP ist laut IFC eine der wenigen Quellen
von Betriebskapital kleiner und mittlerer Unternehmen in EMDEs. Mit der
Erweiterung des Programms zielt IFC darauf ab, die Abdeckung in
einkommensschwachen Ländern und fragilen Kontexten zu erhöhen, den Zugang von
kleinen und mittleren Unternehmen zu erweitern sowie die Schaffung von Jobs und
die antizyklische Funktion des Programms zu stärken.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die nach dem Verständnis der
Fragestellenden erfolgte entwicklungs- und klimapolitische Rechtfertigung der
nach ihrem Verständnis erfolgten Ausweitung des GTFP-Volumens
angesichts der kurzfristigen Natur der Handelsfinanzierungsinstrumente?
Zur Ausweitung des GTFP-Volumens wird auf die Antwort zu den Fragen 22
und 23 verwiesen. Die Bundesregierung erkennt Handelsfinanzierung als
wichtigen Bestandteil der IFC-Aktivitäten an, betont jedoch die Notwendigkeit, den
Schwerpunkt weiterhin auf Langzeitfinanzierung zu legen, da sie sich von
diesen eine höhere entwicklungspolitische Wirkung erwartet. Sie wird die IFC
deshalb anhalten, nachzuweisen, inwieweit KMUs sich über
Handelsfinanzierung in globale Wertschöpfungsketten integrieren konnten und GTFP-
Transaktionen zur tatsächlichen Unterstützung von Süd-Süd-Handel beitrugen.
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