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Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit (Antwort zu Drs. 21/1082)

dip / drucksache 04.09.2025 · WP 21 · 21/1475 · Antwort · Original ↗

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Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit (Antwort zu Drs. 21/1082) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1475 21. Wahlperiode 04.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Deborah Düring, Karoline Otte, Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1082 – Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit sind 47 Staaten extrem hoch verschuldet und müssen in den kommenden drei Jahren mindestens 15 Prozent ihrer Staatseinnahmen für Zins- und Tilgungszahlungen an ausländische Gläubiger aufwenden. 28 weitere Länder sind stark verschuldet und haben dadurch einen sehr eingeschränkten fiskalpolitischen Handlungsspielraum. Besonders betroffen sind Niedrigeinkommensländer im Globalen Süden (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassja hr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-online.pdf). Länder mit sehr hohen Auslandsschulden sind deutlich vulnerabler gegenüber den Auswirkungen der Klimakrise, Naturkatastrophen, wirtschaftlichen Krisen und (bewaffneten) Konflikten. Zudem ist die Bevölkerung dieser Länder stärker von Armut betroffen (vgl. Report Fiscal Vulnerabilities in Low-Income Countries, 2025; https://openknowledge.worldbank.org/server/api/core/bitstre ams/21dc3e73-1c13-40e8-b131-da4d1c4f82c0/content). Häufig sind die Steuereinnahmen dieser Länder sehr niedrig, sodass ihnen neben den hohen Schuldendiensten wenig Geld für Investitionen in Wirtschaft, öffentliche Daseinsvorsorge und Klimaresilienz zur Verfügung steht. Die bestehenden Entschuldungsmechanismen lösen für viele Länder nicht die grundsätzlichen Probleme, die mit der Überschuldung einhergehen, unter anderem weil nicht alle Gläubiger, so zum Beispiel private Gläubiger, in die Verfahren einbezogen sind. Abhilfe könnte hier aus Sicht von Expertinnen und Experten ein rechtsverbindliches internationales Staateninsolvenzverfahren schaffen, welches alle Gläubiger miteinbezöge (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassjahr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-onlin e.pdf). Neben Brasilien, Pakistan und der Gruppe der kleinen Inselstaaten sprach sich auch die Afrikanische Union im Mai 2025 in der Abschlusserklärung ihrer „Conference on Debt“ für einen rechtverbindlichen Mechanismus zur Entschuldung aus, der bei den Vereinten Nationen angesiedelt sein soll (vgl. DRAFT DECLARATION OF THE AFRICAN UNION CONFERENCE ON DEBT, 2025; https://au.int/sites/default/files/documents/44785-doc-EN_D raft_Zero_Declaration_AU_Conference_on_Debt_Final.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Abschlusserklärung der vierten Entwicklungsfinanzierungskonferenz, die vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla stattfand, blieb hinter den von zivilgesellschaftlichen Akteuren formulierten Erwartungen, einen Schritt in Richtung eines solchen rechtverbindlichen Mechanismus zu machen, zurück (vgl. Compromiso de Sevilla: Eine verpasste Chance, Venro, 2025; https://blog.venro.or g/compromiso-de-sevilla-eine-verpasste-chance/). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde festgelegt: „Wir setzen uns für die effektive Bewältigung von Staatsschuldenkrisen ein, bei der alle Gläubiger beteiligt werden. Wir unterstützen Länder des Globalen Südens beim Aufbau ihrer Steuersysteme“ (vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode; www.spd.de/fileadmin/Do kumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf). Ein großes Hindernis für eine effektive Bewältigung der Staatsschuldenkrise stellt dar, dass sich private Gläubiger bisher nur sehr selten an Entschuldungen beteiligen. Das führt nicht selten dazu, dass hoch verschuldete Staaten staatliche Schuldenerlasse verwenden müssen, um weitere Schulden bei privaten Gläubigern zurückzuzahlen. Als einen ersten Schritt könnte die Bundesregierung ein sogenanntes Safe-Harbour-Gesetz verabschieden, welches es privaten Gläubigern erschweren würde, die Rückzahlung von Schulden vor deutschen Gerichten einzuklagen (vgl. Statutory and Policy Measures to Enhance Private Sector Participation in Sovereign Debt Restructurings, giz, 2024; https://paper s.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4759076). Zusätzlich erschweren einseitige und intransparente Bewertungen internationaler Ratingagenturen den Zugang vieler afrikanischer Länder zu günstigen Krediten. Sie zahlen oft deutlich höhere Zinsen („Afrika-Risikoprämie“), obwohl diese Bewertungen methodisch umstritten sind. Die Afrikanische Union und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) haben deshalb Initiativen gestartet, um ein gerechteres, afrikanisch getragenes Ratingsystem zu etablieren. Die Bundesregierung könnte diese Reformbemühungen aktiv finanziell und durch internationale Fürsprache unterstützen. Gleichzeitig bedarf es auch gerechterer Regeln für internationale Steuern, um die Einnahmebasis vieler Staaten gerade auch im sogenannten Globalen Süden zu verbreitern und Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach Schätzungen des Netzwerks für Steuergerechtigkeit verliert allein der afrikanische Kontinent jedes Jahr 88,6 Mrd. US-Dollar wegen Steuervermeidung multinationaler Konzerne und weniger Superreicher. Über die rein ökonomische Dimension hinaus sind Schulden- und Steuerfragen auch Ausdruck einer internationalen Ordnung, in der strukturelle Ungleichheiten fortbestehen. Viele hochverschuldete Länder des Globalen Südens tragen die Last einer internationalen Finanzordnung, die über Jahrzehnte hinweg koloniale Abhängigkeiten zementiert hat. Die unzureichende Beteiligung dieser Länder an der Ausgestaltung internationaler Steuer- und Finanznormen verschärft globale Ungleichheit – mit direkten Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Menschenrechte der Bevölkerung vor Ort. Besonders betroffen sind zivilgesellschaftliche, kulturelle und bildungspolitische Initiativen, deren Handlungsspielräume durch fiskalischen Druck zunehmend eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte daher in ihrer internationalen Finanz-, Steuer- und Handelspolitik die unteilbaren Menschenrechte, kulturelle Selbstbestimmung sowie die Beteiligung marginalisierter Gruppen als zentrale Leitlinien verankern.  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Bewältigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten Schuldenkrise? Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Überschuldungsrisiken ist es ein zentrales Anliegen der Bundesregierung in diesem Bereich innerhalb des multilateralen Gefüges wirksame Fortschritte zu erzielen. Im G20 Finance Track setzen wir uns dafür ein, dass die internationale Schuldenarchitektur auch angesichts schwieriger geopolitischer Interessenslagen auf der Agenda bleibt und aktiv weiterentwickelt wird. Auch im Rahmen der Hamburg Sustainability Conference hat die Bundesregierung im Jahr 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel „From Recurring Debt Distress to Durable Solutions“ ausgerichtet. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Internationalen Währungsfonds, des Globalen Südens sowie Chinas wurden dabei Lösungsansätze für die aktuellen Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert. Die Etablierung des G20 Common Framework for Debt Treatments als zentraler Mechanismus zur Koordinierung multilateraler Schuldenbehandlungen stellt einen bedeutenden Meilenstein in der internationalen Schuldenarchitektur dar. Durch die ersten im Rahmen des Common Framework erzielten multilateralen Vereinbarungen konnten bereits erste substanzielle Ergebnisse verzeichnet werden. Darüber hinaus haben verbesserte Verfahren auf Gläubigerseite dazu beigetragen, effektivere Umschuldungslösungen zu ermöglichen und die dafür erforderlichen Zeiträume deutlich zu verkürzen. Mit Unterstützung des Pariser Clubs hat der Global Sovereign Roundtable ein Playbook sowie ein Compendium of Common Understanding veröffentlicht, einerseits als praktische Anleitung für eine Schuldenbehandlung gemäß dem Common Framework, andererseits als Sammlung der ersten gewonnenen Erfahrungen, die ein gemeinsames Verständnis zentraler Umsetzungsfragen fördern sollen. Ziel dieser Veröffentlichungen ist es, Verfahren weiter zu beschleunigen und die Informationsflüsse zu verbessern. Mit der Veröffentlichung der G20 Note „Steps of a Debt Restructuring under the Common Framework“ wurden zusätzlich wesentliche Fortschritte hin zu einer stärkeren Kodifizierung der Verfahren erzielt. Die Bundesregierung unterstützt Entwicklungsländer zudem bei der Verbesserung ihres Schuldenmanagements, u. a. durch finanzielle Förderung der Debt Management Facility (DMF) der Weltbank, des UNCTAD Debt Management and Financial Analysis Systems (DMFAS) sowie über bilaterale Programme im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung an, dass Handlungsbedarf hinsichtlich der Bewältigung von Refinanzierungsengpässen besteht, die durch einen hohen Schuldendienst, aber auch durch eine unzureichende Einkommensbasis der Staaten ausgelöst werden und sich über die Zeit in Schuldenkrisen ausweiten können. Um die betroffenen Länder bei dieser Herausforderung zu unterstützen, befürwortet die Bundesregierung den sogenannten „Drei-Säulen- Ansatz“ von IWF und Weltbank, um Ländern mit niedrigem Einkommen und gefährdeten Schwellenländern bei der Bewältigung aktueller Refinanzierungsengpässe zu helfen. Der Ansatz umfasst drei Säulen: erstens strukturelle Reformen und die Mobilisierung inländischer Ressourcen, zweitens externe finanzielle Unterstützung, unter anderem durch internationale Finanzinstitutionen (IFIs), und drittens – sofern relevant – Maßnahmen zur Verringerung der Schuldenlast durch eine verstärkte Nutzung von Instrumenten zur Risikoteilung durch bilaterale und multilaterale Partner, um neue oder höhere Zuflüsse von privaten Gläubigern anzuregen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass zentrale Elemente – wie Strukturreformen und die Mobilisierung inländischer Ressourcen – entscheidend sind, um eine nachhaltige und dauerhafte Schuldentragfähigkeit zu erreichen und wiederholte Krisenzyklen zu vermeiden. Obwohl die Überschuldungsrisiken weiterhin auf einem hohen Niveau verbleiben, besteht derzeit keine systemische Schuldenkrise. Auch der IWF kommt zu der Einschätzung, dass sich das Risiko einer systemischen Schuldenkrise im Vergleich zur Bewertung während der COVID-19-Pandemie verringert hat.  2. Welche Rolle spielt dabei die Verabschiedung eines sogenannten Safe- Harbour-Gesetzes, das einklagbare und vollstreckbare Forderungen vor deutschen Gerichten auf den Umfang begrenzt, der in internationalen Schuldenrestrukturierungen unter Beteiligung der Bundesregierung vereinbart wurde, und so dazu beitragen könnte, Schuldenerleichterungen der Bundesregierung kohärent durchzusetzen, ohne dass diese von privaten Akteuren unterlaufen werden? Die jüngsten Schuldenbehandlungen im Rahmen des G20 Common Framework for Debt Treatments haben gezeigt, dass die gleichwertige Einbindung privater Gläubiger wirkungsvoll gelingen kann. In den Fällen Ghanas und Sambias hat sich die überwältigende Mehrzahl privater Gläubiger als konstruktiver Verhandlungspartner gegenüber den betroffenen Ländern erwiesen. Die erzielten Vereinbarungen mit zentralen privaten Gläubigergruppen konnten im Einklang mit dem Gläubigergleichbehandlungsprinzip erzielt werden. Die Bundesregierung setzt dabei weiterhin auf sogenannte Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses – CACs) in Anleihebedingungen. Diese erleichtern es dem Emittentenstaat, im Bedarfsfall eine Umschuldung zu vereinbaren. Moderne CACs ermöglichen es einer qualifizierten Mehrheit von Anleihegläubigern, insbesondere auf Vorschlag des Emittentenstaates, Restrukturierungsvereinbarungen zu treffen, die auch für die übrigen Anleihegläubiger bindend sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der IWF allen Mitgliedsländern, CACs in die Bedingungen ihrer Staatsanleihen nach ausländischem Recht aufzunehmen und zwar in einer Form, die möglichst wirksam verhindert, dass sogenannte „Hold-outs“ (Anleiheinhaber, die eine Umschuldung ablehnen und stattdessen auf vollständige Rückzahlung bestehen) eine Einigung blockieren. Nach Angaben des IWF enthalten bislang etwa 80 Prozent der umlaufenden Staatsanleihen entsprechende Klauseln. Zudem unterstützt die Bundesregierung bspw. im Rahmen der G20 die Einführung von sogenannten Majority Voting Provisions, welche analog zu CACs die Umschuldung von privaten Darlehensforderungen gegenüber Entwicklungsländern vereinfachen würden. In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit den argentinischen und griechischen Schuldenrestrukturierungen zu Verfahren von privaten Gläubigern vor deutschen Gerichten. Es sind jedoch keine Klagen von institutionellen Investoren vor deutschen Gerichten bekannt, die multilateral vereinbarte Schuldenrestrukturierungen verhindert hätten oder deren Ergebnisse unterlaufen könnten. Mit Blick auf mögliche zukünftige Fälle wird die Bundesregierung die internationale Debatte hierzu auch weiterhin beobachten. Wie eine im Auftrag des BMZ durch die GIZ veröffentlichte Studie zu gesetzlichen und anderen Möglichkeiten im Umgang mit sogenannten Hold-Out-Gläubigern (https://publ ika-tionen.giz.de/qlinkdb/cat/ID-252511000) herausgearbeitet hat, könnten entsprechende Maßnahmen aber nur im Zusammenspiel mit anderen relevanten Jurisdiktionen Wirksamkeit entfalten.  3. Liegt bereits ein konkreter Gesetzentwurf für ein Safe-Harbour-Gesetz vor, und wenn ja, wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Einbringung und Verabschiedung? Ein Gesetzentwurf für ein Safe-Harbour-Gesetz liegt nicht vor.  4. Wie und in welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Forderung der Afrikanischen Union, Brasiliens, Pakistans und der Gruppe der kleinen Inselstaaten nach einem rechtsverbindlichen Entschuldungsmechanismus unter dem Dach der Vereinten Nationen unterstützen? Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Common Framework for Debt Treatments seine Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt hat. Aus heutiger Sicht besteht daher kein Bedarf für die Schaffung eines neuen Mechanismus zur Schuldenrestrukturierung unter dem Dach der Vereinten Nationen, da die bestehenden Instrumente einen tragfähigen und erprobten Rahmen bieten. Gleichzeitig wären mit einem solchen Vorstoß erhebliche Risiken verbunden – insbesondere für Länder, die auf eine rasche und wirksame Schuldenrestrukturierung angewiesen sind. Ein solcher Ansatz findet derzeit weder bei traditionellen Gläubigerstaaten noch bei neueren Akteuren Unterstützung. Zu den zentralen Risiken zählt insbesondere die Gefahr der Schaffung von Doppelstrukturen sowie von Überschneidungen mit bestehenden Initiativen. Dies betrifft vor allem Maßnahmen etablierter Foren und Institutionen wie dem Pariser Club, der G20 oder dem IWF, was die Effektivität und multilaterale Koordination in der internationalen Schuldenarchitektur erheblich beeinträchtigen könnte. Die durch parallele Mechanismen entstehende Verfahrensunsicherheit für Schuldnerstaaten könnte zudem zu Verzögerungen bei der Schuldenbehandlung führen und somit zur Verschärfung bestehender Krisen beitragen. Die Möglichkeit für Gläubiger mit direkter finanzieller Beteiligung an der Ausgestaltung der Bedingungen für Schuldenerleichterungen mitzuwirken, ist entscheidend, um ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Umschuldungen und zur Bereitstellung künftiger Finanzierungen zu erhalten. Wir sind der Auffassung, dass das derzeitige System – basierend auf objektiven Schuldentragfähigkeitsanalysen durch den IWF und die Weltbank und auf freiwilligem Handeln der Gläubiger beruhend – weiterhin den wirksamsten Weg nach vorn bietet. Die Bundesregierung setzt sich entsprechend weiterhin für die bestehenden Mechanismen zur Schuldenrestrukturierung ein – insbesondere für das Common Framework for Debt Treatments – und wird dessen Weiterentwicklung im Kreis der G20 aktiv vorantreiben.  5. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion um ein rechtsverbindliches Staateninsolvenzverfahren auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen der UN, der G20 oder des Pariser Clubs, voranzubringen? Der Vorschlag für ein kodifiziertes Staateninsolvenzverfahren unter der Federführung des IWF scheiterte bereits Anfang der 2000er-Jahre und erscheint auch vor dem Hintergrund der heute deutlich komplexeren und diversifizierten Gläubigerlandschaft zeitnah nicht als umsetzbar. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung für eine effektivere Umsetzung des G20 Common Framework for Debt Treatments ein und betrachtet diese als zentralen Schritt hin zu einem neuen internationalen Konsens im Schuldenmanagement. Auf dieser Grundlage könnte perspektivisch auch die Entwicklung eines kodifizierten internationalen Staateninsolvenzverfahrens wieder an Relevanz gewinnen.  6. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung um den Erfolg des zwischenstaatlichen UN-Prozesses zur Reform der internationalen Schuldenarchitektur bemühen, dessen Initiierung im Abschlussdokument von Sevilla vereinbart wurde?  7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diesem Prozess zum Erfolg zu verhelfen, und welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung dafür vor? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung, die Europäische Union sowie weitere wichtige Gläubigerstaaten erachten einen zwischenstaatlichen Prozess im Rahmen der Vereinten Nationen nicht als zielführend, da ein solcher eher zur Fragmentierung der bestehenden Schuldenarchitektur beitragen würde, als tatsächliche Fortschritte zu ermöglichen. Dementsprechend hat sich die Europäische Union von Absatz 50f des sogenannten Compromiso de Sevilla dissoziiert. Die Bundesregierung wird die weiteren Diskussionen im VN-Rahmen zur Ausgestaltung eines möglichen zwischenstaatlichen Prozesses zur Reform der internationalen Schuldenarchitektur beobachtend begleiten. Die Schaffung eines im Compromiso de Sevilla genannten „Borrowers Club“ bei den VN wird von der Bundesregierung unterstützt.  8. Welche Rolle spielt die Reform des G20 Common Framework, sodass mehr Länder eine Umschuldung beantragen können, alle Gläubiger einbezogen werden und die Rückzahlungen von Schulden während der Verhandlungen zu Umschuldungen gestundet werden?  9. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als erste Schritte in dem Reformprozess des Common Frameworks vor, und welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung dafür vor? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Weiterentwicklung des G20 Common Framework for Debt Treatments ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sie setzt sich aktiv für strukturelle Verbesserungen des Rahmenwerks ein – darunter insbesondere die Ausweitung auf Länder mit niedrigem mittleren Einkommen, ein Schuldenmoratorium nach Antragsstellung für eine Schuldenrestrukturierung sowie eine stärkere Kodifizierung der Verfahren und Abläufe. Zwar besteht innerhalb der G20 derzeit noch kein Konsens zu diesen Reformvorschlägen, doch konnte die Transparenz der Prozesse bereits wesentlich verbessert werden. So trägt insbesondere die Veröffentlichung zentraler Informationen über die Schuldenrestrukturierungen auf der offiziellen G20-Website und der Pariser Club-Website zu einer verbesserten Nachvollziehbarkeit der Schuldenrestrukturierungsprozesse bei (siehe auch die Antwort zu Frage 1). 10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den strukturellen Schwächen der HIPC (Heavily Indebted Poor Countries)-Initiative, insbesondere im Hinblick auf unzureichende Schuldenindikatoren, begrenzte Länderabdeckung und mangelnde Einbindung privater Gläubiger? Die HIPC-Initiative war ein bedeutender Schritt zur Entschuldung vieler ärmerer Länder, hat jedoch auch zentrale Schwächen und Herausforderungen offenbart, aus denen wichtige Lehren gezogen wurden. Die Initiative hat verdeutlicht, dass ein Schuldenerlass allein nicht ausreicht, um langfristige Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten. Entscheidend sind vielmehr flankierende Strukturreformen, gute Regierungsführung und wachstumsfördernde Politik. Gleichzeitig wurde deutlich, wie wichtig eine breite und koordinierte Einbindung aller relevanten Gläubigergruppen ist, einschließlich privater Gläubiger, die in der HIPC-Initiative kaum berücksichtigt wurden. Die Initiative machte zudem die Notwendigkeit größerer Transparenz und einer verbesserten Schuldenüberwachung deutlich und führte zu einem stärkeren Fokus auf die Schuldentragfähigkeitsanalysen durch IWF und Weltbank. Insgesamt hat die HIPC-Initiative wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Komplexität nachhaltiger Schuldenlösungen zu schärfen. Diese Lehren wurden bei der Entwicklung des G20 Common Framework for Debt Treatments berücksichtigt, um künftig frühzeitiger, inklusiver und strukturierter auf Überschuldungen fallweise reagieren zu können. Ein weiterer entscheidender Aspekt für eine nachhaltige Finanzpolitik ist die Mobilisierung inländischer Ressourcen (Domestic Resource Mobilisation – DRM). Sie unterstützt Staaten dabei, ihre steuerlichen Kapazitäten vollständig auszuschöpfen und so die eigene Finanzierungskraft zu stärken. Die DRM bildet einen zentralen Bestandteil des Drei-Säulen-Ansatzes von IWF und Weltbank. 11. Inwiefern unterstützt oder plant die Bundesregierung eine multilaterale Initiative zu einem umfassenden Schuldenerlass für überschuldete Länder jenseits des bisherigen HIPC-Rahmens, insbesondere für Länder, die von der HIPC-Initiative ausgeschlossen waren oder heute erneut von Überschuldung betroffen sind? 12. Welche Kriterien sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine mögliche Nachfolgeinitiative der HIPC-Initiative herangezogen werden, um zukünftige Schuldennachhaltigkeit sicherzustellen? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Ein umfassender Schuldenerlass steht derzeit nicht zur Diskussion. Angesichts der stark veränderten Gläubigerlandschaft – insbesondere durch den Bedeutungszuwachs nicht-traditioneller Gläubiger sowie einer wachsenden Zahl privater und kommerzieller Gläubiger – erscheint die Aussicht auf eine breit angelegte Entschuldungsinitiative für eine größere Gruppe von Ländern zunehmend unwahrscheinlich. Umfassende Schuldenerlasse multilateraler Forderungen, die ein zentrales Element der HIPC-Initiative waren, gelten vor dem Hintergrund der Wahrung des Preferred Creditor Status sowie des gestiegenen Anteils multilateraler Entwicklungsbanken an der Staatsverschuldung einkommensschwacher Länder zudem als politisch kaum durchsetzbar. Als derzeit praktikabler und konsensfähiger Ansatz zur Unterstützung hoch verschuldeter Länder gilt die Umsetzung struktureller Reformen im Rahmen eines IWF-Programms in Kombination mit der Beantragung einer Schuldenbehandlung unter dem G20 Common Framework for Debt Treatments, bei der alle Gläubigergruppen einbezogen werden, um faire und tragfähige Lösungen sicherzustellen. Niedrig- und Mitteleinkommensländern mit akuten Refinanzierungsengpässen steht der unter Antwort 1 erläuterte Drei-Säulen-Ansatz von IWF und Weltbank zur Verfügung. Zudem ermöglicht das G20 Common Framework for Debt Treatments fallweise auch Schuldenerlasse, dieses Instrument nutzen insbesondere die privaten Gläubiger in den aktuellen Länderfällen. 13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Problematik des sogenannten Afrika-Risikopremiums bei der Kreditvergabe an afrikanische Staaten? 14. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Reforminitiativen internationaler Kreditratingsysteme für afrikanische Länder, beispielsweise die African Credit Rating Agency (AfCRA) und die Africa Credit Rating Initiative von UNDP und AfriCatalyst? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung arbeitet u. a. im Rahmen des G20 Compact with Africa sowie ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gezielt mit afrikanischen Partnerländern und Internationalen Organisationen zusammen, um geeignete Rahmenbedingungen und Institutionen für eine verstärkte Mobilisierung von Privatinvestitionen zu schaffen und zu stärken. Nachhaltige Reformbereitschaft und -umsetzung („country ownership“) seitens der Partnerregierungen kann eine positive Signalwirkung in Richtung von Investoren entfalten sowie materielle Investitionsrisiken und damit auch deren Marktbepreisung im Rahmen von Kreditvergaben oder Direktinvestitionen reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt zudem im Rahmen etablierter Formate einen Dialog zwischen Kreditratingagenturen und Vertretern afrikanischer Regierungen, zuletzt im Rahmen der Hamburg Sustainability Conference. Die Bundesregierung hat Kenntnis vom Vorhaben der Afrikanischen Union, eine afrikanische Kreditratingagentur (AfCRA) zu schaffen, um die Bonitätsanalysen afrikanischer Volkswirtschaften durch private Kreditratingagenturen zu komplementieren. 15. Welche Folgen hat der Rückgang der deutschen bilateralen und multilateralen Entwicklungsmittel auf bestehende und geplante Unterstützungsprogramme für Schuldenmanagement, Steuerkapazitätsaufbau und Krisenprävention in Ländern mit hoher Verschuldung? 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Kürzungen bei Entwicklungsleistungen nicht zu einer Schwächung internationaler Bemühungen für Schuldenerleichterung und Steuerkapazitätsaufbau führen? 17. Welche Auswirkungen haben Kürzungen im deutschen Entwicklungsbudget auf die Effektivität und den Umfang von Entschuldungsmaßnahmen und Schuldenmanagementprogrammen in Partnerländern des Globalen Südens? Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer auch weiterhin im Bereich Schulden-management und der Stärkung von Eigeneinnahmen. Für die Frage, in welchem Umfang Maßnahmen in diesem Bereich finanzierbar sind, sind nicht allein die Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten, sondern letztlich die künftige finanzielle Ausrichtung der gesamten Gebergemeinschaft. Die Bundesregierung beabsichtigt auch in Zukunft, in diesem Bereich ein starker und verlässlicher Partner zu bleiben. 18. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Länder des Globalen Südens, um ihre Steuersysteme aufzubauen, und welche weiteren Maßnahmen wird sie diesbezüglich künftig ergreifen? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der technischen und finanziellen Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer im Ausbau ihrer Steuersysteme, u. a. durch Kapazitätsentwicklung und die Förderung von Netzwerken wie der Addis Tax Initiative (ATI). Die Bundesregierung beabsichtigt auch in Zukunft, in diesem Bereich ein starker und verlässlicher Partner zu bleiben. 19. Welche finanziellen und personellen Kapazitäten sieht die Bundesregierung dafür vor? Da Maßnahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit in ihrer Schwerpunktsetzung nachfrageorientiert ausgerichtet sind, orientieren sich die vor Ort eingesetzten Ressourcen an den jeweiligen Bedarfen der Partnerländer. Innerhalb der Bundesregierung wird das Thema Erhöhung von Eigeneinnahmen als Teil der regulären Aufgaben der jeweils zuständigen Arbeitseinheiten bearbeitet. 20. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Verankerung menschenrechtlicher Mindeststandards und geschlechtergerechter Perspektiven in internationalen Schuldenrestrukturierungsprozessen? Die Bundesregierung unterstützt Schuldenrestrukturierungen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in erforderlichem Umfang, um entschuldeten Staaten fiskalischen Spielraum, bspw. für notwendige Investitionen in Bildung und Gesundheit, zu ermöglichen. In diesem Sinne unterstützt die Bundesregierung beispielsweise auch die Berücksichtigung von sogenannten Social Spending Floors in IWF-Programmen, um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen. Hiervon profitieren insbesondere Frauen und Mädchen. 21. Wie unterstützt die Bundesregierung Programme und multilaterale Initiativen, die sich explizit für die Dekolonisierung internationaler Steuer- und Finanzstrukturen einsetzen, beispielsweise durch faire Repräsentation im UN-Steuerrahmenprozess? Die Bundesregierung beteiligt sich konstruktiv an internationalen Prozessen zur Weiterentwicklung einer inklusiven und fairen globalen Steuerarchitektur. Sie setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Staaten, einschließlich des Globalen Südens, ein. 22. Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen hat die Addis Tax Initiative seit ihrer Einrichtung erbracht? Die Addis Tax Initiative (ATI) hat wichtige Beiträge zur Erhöhung der für die Entwicklung verfügbaren Eigenmittel in Partnerländern geleistet, indem sie Themen gesetzt, die Koordination der Geber verbessert und den Erfahrungsaustausch unter Entwicklungsländern sowie das politische und finanzielle Engagement im Bereich Domestic Resource Mobilisation gestärkt hat. Die dabei erzielten Fortschritte werden in jährlich veröffentlichten Berichten dokumentiert (frei verfügbar unter www.addistaxinitiative.net/ati-monitoring-reports). Durch die Bereitstellung einer umfangreichen Datenbank und einer Online-Plattform zur Vermittlung zwischen ATI-Mitgliedsländern mit Unterstützungsbedarfen und verfügbaren Ressourcen, die Zusammenarbeit an gemeinsamen Produkten sowie die Organisation von Konferenzen und Workshops konnten die ATI- Mitglieder ihr Engagement im DRM-Bereich optimieren und Potentiale für Reformen identifizieren. 23. Welche Rolle spielen die Verhandlungen über ein UN- Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation, und wie will die Bundesregierung diese unterstützen? 26. Welche Hauptziele verfolgt die Bundesregierung in den Verhandlungen zum UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation? Die Fragen 23 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begleitet die Verhandlungen über ein UN- Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation konstruktiv. Sie unterstützt das Ziel, eine inklusivere Beteiligung aller Staaten an globalen Steuerprozessen zu ermöglichen. Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass keine parallelen Strukturen zu bestehenden Foren wie dem OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS entstehen und eine Fragmentierung der Steuerlandschaft vermieden wird. Etwaige neue Regelungen sollen inklusiv, effizient, fair und bürokratiearm ausgestaltet sein, einen klaren Mehrwert bieten und zur Aufrechterhaltung einer stabilen globalen Steuerarchitektur beitragen. 24. Hat sich die Haltung der Bundesregierung im Vergleich zur letzten Bundesregierung in Bezug auf das UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation verändert, und wenn ja, wie? Die Bundesregierung hat den internationalen Prozess zur Stärkung der globalen Steuerkooperation stets konstruktiv begleitet. Auch unter der aktuellen Bundesregierung bleibt diese Grundhaltung bestehen. 25. Plant die Bundesregierung, die Kapazitäten der Vereinten Nationen dahingehend zu stärken, dass die 20 vorgesehenen Stellen, welche die Verhandlungen einer UN-Steuerkonvention vorantreiben sollen und die aufgrund der akuten UN-Finanzkrise nun voraussichtlich nicht besetzt werden können, (mit) zu finanzieren, und wenn ja, wie viele mit welchen Summen, und wenn nein, warum nicht? Die Frage der personellen Ausstattung des UN-Sekretariats im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation ist Teil eines laufenden internationalen Prozesses, den die Bundesregierung aufmerksam beobachtet. Konkrete Entscheidungen über eine mögliche finanzielle Beteiligung – etwa im Hinblick auf die Besetzung der im Haushaltsentwurf der Vereinten Nationen vorgesehenen Stellen – sind bislang nicht getroffen worden. 27. Welchen inhaltlichen Fokus und welche Ziele legt die Bundesregierung für die Arbeit in der Arbeitsgruppe 3 zum Thema Streitbeilegung, deren Co-Leitung Deutschland innehat, fest? Die Bundesregierung unterstützt in Arbeitsgruppe 3 (Workstream III) die Entwicklung eines Protokolls zur effektiven Prävention und Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten. Ziel ist es, eine völkerrechtliche Grundlage für einen einheitlichen Rahmen mit verschiedenen abgestimmten Streitbeilegungsmechanismen wie gemeinsame Prüfungen, Vorabverständigungsverfahren, Verständigungs- und Schiedsverfahren zu schaffen und einer Fragmentierung der globalen Steuerarchitektur entgegenzuwirken. Dabei legt die Bundesregierung besonderen Wert auf Rechtssicherheit, effiziente Verwaltung und internationale Kooperation. Die Bundesregierung strebt an, dass das Protokoll auch Bestimmungen zur administrativen Unterstützung sowie zu digitalen Lösungen enthält, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Staaten mit weniger praktischer Erfahrung den Zugang zu erleichtern. Die Bundesregierung fokussiert sich auf die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten und unterstützt sowohl bilaterale als auch multilaterale Verfahren. 28. Mit welchen konkreten Schritten unterstützt die Bundesregierung die Initiative einiger Partnerländer um Brasilien, Spanien und Südafrika zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von Milliardären? Die Bundesregierung setzt sich für die effektive Besteuerung hochvermögender Privatpersonen („high-net-worth individuals“ – HNWI) ein. Die derzeitige südafrikanische G20-Präsidentschaft baut dabei auf dem bestehenden G20- Konsens (gemeinsame Erklärung der Finanzminister „The Rio de Janeiro G20 Ministerial Declaration on International Taxation Cooperation“) auf und legt den Fokus auf konkrete Maßnahmen zur Stärkung der steuerlichen Transparenz. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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