Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit (Antwort zu Drs. 21/1082)
Text
Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit (Antwort zu Drs. 21/1082)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1475
21. Wahlperiode 04.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Deborah Düring, Karoline
Otte, Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1082 –
Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit sind 47 Staaten extrem hoch verschuldet und müssen in den
kommenden drei Jahren mindestens 15 Prozent ihrer Staatseinnahmen für Zins-
und Tilgungszahlungen an ausländische Gläubiger aufwenden. 28 weitere
Länder sind stark verschuldet und haben dadurch einen sehr eingeschränkten
fiskalpolitischen Handlungsspielraum. Besonders betroffen sind
Niedrigeinkommensländer im Globalen Süden (vgl. Schuldenreport 2025; https://erlassja
hr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-online.pdf).
Länder mit sehr hohen Auslandsschulden sind deutlich vulnerabler gegenüber
den Auswirkungen der Klimakrise, Naturkatastrophen, wirtschaftlichen
Krisen und (bewaffneten) Konflikten. Zudem ist die Bevölkerung dieser Länder
stärker von Armut betroffen (vgl. Report Fiscal Vulnerabilities in Low-Income
Countries, 2025; https://openknowledge.worldbank.org/server/api/core/bitstre
ams/21dc3e73-1c13-40e8-b131-da4d1c4f82c0/content). Häufig sind die
Steuereinnahmen dieser Länder sehr niedrig, sodass ihnen neben den hohen
Schuldendiensten wenig Geld für Investitionen in Wirtschaft, öffentliche
Daseinsvorsorge und Klimaresilienz zur Verfügung steht.
Die bestehenden Entschuldungsmechanismen lösen für viele Länder nicht die
grundsätzlichen Probleme, die mit der Überschuldung einhergehen, unter
anderem weil nicht alle Gläubiger, so zum Beispiel private Gläubiger, in die
Verfahren einbezogen sind. Abhilfe könnte hier aus Sicht von Expertinnen und
Experten ein rechtsverbindliches internationales Staateninsolvenzverfahren
schaffen, welches alle Gläubiger miteinbezöge (vgl. Schuldenreport 2025;
https://erlassjahr.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/05/SR2025-onlin
e.pdf). Neben Brasilien, Pakistan und der Gruppe der kleinen Inselstaaten
sprach sich auch die Afrikanische Union im Mai 2025 in der
Abschlusserklärung ihrer „Conference on Debt“ für einen rechtverbindlichen Mechanismus
zur Entschuldung aus, der bei den Vereinten Nationen angesiedelt sein soll
(vgl. DRAFT DECLARATION OF THE AFRICAN UNION CONFERENCE
ON DEBT, 2025; https://au.int/sites/default/files/documents/44785-doc-EN_D
raft_Zero_Declaration_AU_Conference_on_Debt_Final.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 3. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Abschlusserklärung der vierten Entwicklungsfinanzierungskonferenz, die
vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Sevilla stattfand, blieb hinter den von
zivilgesellschaftlichen Akteuren formulierten Erwartungen, einen Schritt in Richtung
eines solchen rechtverbindlichen Mechanismus zu machen, zurück (vgl.
Compromiso de Sevilla: Eine verpasste Chance, Venro, 2025; https://blog.venro.or
g/compromiso-de-sevilla-eine-verpasste-chance/). Im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD wurde festgelegt: „Wir setzen uns für die effektive
Bewältigung von Staatsschuldenkrisen ein, bei der alle Gläubiger beteiligt
werden. Wir unterstützen Länder des Globalen Südens beim Aufbau ihrer
Steuersysteme“ (vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode; www.spd.de/fileadmin/Do
kumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf).
Ein großes Hindernis für eine effektive Bewältigung der Staatsschuldenkrise
stellt dar, dass sich private Gläubiger bisher nur sehr selten an Entschuldungen
beteiligen. Das führt nicht selten dazu, dass hoch verschuldete Staaten
staatliche Schuldenerlasse verwenden müssen, um weitere Schulden bei privaten
Gläubigern zurückzuzahlen. Als einen ersten Schritt könnte die
Bundesregierung ein sogenanntes Safe-Harbour-Gesetz verabschieden, welches es privaten
Gläubigern erschweren würde, die Rückzahlung von Schulden vor deutschen
Gerichten einzuklagen (vgl. Statutory and Policy Measures to Enhance Private
Sector Participation in Sovereign Debt Restructurings, giz, 2024; https://paper
s.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4759076). Zusätzlich erschweren
einseitige und intransparente Bewertungen internationaler Ratingagenturen
den Zugang vieler afrikanischer Länder zu günstigen Krediten. Sie zahlen oft
deutlich höhere Zinsen („Afrika-Risikoprämie“), obwohl diese Bewertungen
methodisch umstritten sind. Die Afrikanische Union und das
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) haben deshalb Initiativen gestartet,
um ein gerechteres, afrikanisch getragenes Ratingsystem zu etablieren. Die
Bundesregierung könnte diese Reformbemühungen aktiv finanziell und durch
internationale Fürsprache unterstützen.
Gleichzeitig bedarf es auch gerechterer Regeln für internationale Steuern, um
die Einnahmebasis vieler Staaten gerade auch im sogenannten Globalen Süden
zu verbreitern und Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach Schätzungen des
Netzwerks für Steuergerechtigkeit verliert allein der afrikanische Kontinent
jedes Jahr 88,6 Mrd. US-Dollar wegen Steuervermeidung multinationaler
Konzerne und weniger Superreicher.
Über die rein ökonomische Dimension hinaus sind Schulden- und
Steuerfragen auch Ausdruck einer internationalen Ordnung, in der strukturelle
Ungleichheiten fortbestehen. Viele hochverschuldete Länder des Globalen
Südens tragen die Last einer internationalen Finanzordnung, die über Jahrzehnte
hinweg koloniale Abhängigkeiten zementiert hat. Die unzureichende
Beteiligung dieser Länder an der Ausgestaltung internationaler Steuer- und
Finanznormen verschärft globale Ungleichheit – mit direkten Auswirkungen auf die
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Menschenrechte der
Bevölkerung vor Ort.
Besonders betroffen sind zivilgesellschaftliche, kulturelle und
bildungspolitische Initiativen, deren Handlungsspielräume durch fiskalischen Druck
zunehmend eingeschränkt werden. Die Bundesregierung sollte daher in ihrer
internationalen Finanz-, Steuer- und Handelspolitik die unteilbaren
Menschenrechte, kulturelle Selbstbestimmung sowie die Beteiligung marginalisierter
Gruppen als zentrale Leitlinien verankern.
1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Bewältigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten
Schuldenkrise?
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Überschuldungsrisiken ist es ein
zentrales Anliegen der Bundesregierung in diesem Bereich innerhalb des
multilateralen Gefüges wirksame Fortschritte zu erzielen. Im G20 Finance Track setzen
wir uns dafür ein, dass die internationale Schuldenarchitektur auch angesichts
schwieriger geopolitischer Interessenslagen auf der Agenda bleibt und aktiv
weiterentwickelt wird. Auch im Rahmen der Hamburg Sustainability
Conference hat die Bundesregierung im Jahr 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel
„From Recurring Debt Distress to Durable Solutions“ ausgerichtet. Gemeinsam
mit Vertreterinnen und Vertretern des Internationalen Währungsfonds, des
Globalen Südens sowie Chinas wurden dabei Lösungsansätze für die aktuellen
Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert.
Die Etablierung des G20 Common Framework for Debt Treatments als
zentraler Mechanismus zur Koordinierung multilateraler Schuldenbehandlungen
stellt einen bedeutenden Meilenstein in der internationalen Schuldenarchitektur
dar. Durch die ersten im Rahmen des Common Framework erzielten
multilateralen Vereinbarungen konnten bereits erste substanzielle Ergebnisse
verzeichnet werden. Darüber hinaus haben verbesserte Verfahren auf Gläubigerseite
dazu beigetragen, effektivere Umschuldungslösungen zu ermöglichen und die
dafür erforderlichen Zeiträume deutlich zu verkürzen.
Mit Unterstützung des Pariser Clubs hat der Global Sovereign Roundtable ein
Playbook sowie ein Compendium of Common Understanding veröffentlicht,
einerseits als praktische Anleitung für eine Schuldenbehandlung gemäß dem
Common Framework, andererseits als Sammlung der ersten gewonnenen
Erfahrungen, die ein gemeinsames Verständnis zentraler Umsetzungsfragen
fördern sollen. Ziel dieser Veröffentlichungen ist es, Verfahren weiter zu
beschleunigen und die Informationsflüsse zu verbessern. Mit der Veröffentlichung der
G20 Note „Steps of a Debt Restructuring under the Common Framework“
wurden zusätzlich wesentliche Fortschritte hin zu einer stärkeren Kodifizierung der
Verfahren erzielt. Die Bundesregierung unterstützt Entwicklungsländer zudem
bei der Verbesserung ihres Schuldenmanagements, u. a. durch finanzielle
Förderung der Debt Management Facility (DMF) der Weltbank, des UNCTAD
Debt Management and Financial Analysis Systems (DMFAS) sowie über
bilaterale Programme im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.
Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung an, dass Handlungsbedarf
hinsichtlich der Bewältigung von Refinanzierungsengpässen besteht, die durch einen
hohen Schuldendienst, aber auch durch eine unzureichende Einkommensbasis
der Staaten ausgelöst werden und sich über die Zeit in Schuldenkrisen
ausweiten können. Um die betroffenen Länder bei dieser Herausforderung zu
unterstützen, befürwortet die Bundesregierung den sogenannten „Drei-Säulen-
Ansatz“ von IWF und Weltbank, um Ländern mit niedrigem Einkommen und
gefährdeten Schwellenländern bei der Bewältigung aktueller
Refinanzierungsengpässe zu helfen. Der Ansatz umfasst drei Säulen: erstens strukturelle Reformen
und die Mobilisierung inländischer Ressourcen, zweitens externe finanzielle
Unterstützung, unter anderem durch internationale Finanzinstitutionen (IFIs),
und drittens – sofern relevant – Maßnahmen zur Verringerung der Schuldenlast
durch eine verstärkte Nutzung von Instrumenten zur Risikoteilung durch
bilaterale und multilaterale Partner, um neue oder höhere Zuflüsse von privaten
Gläubigern anzuregen.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass zentrale Elemente – wie
Strukturreformen und die Mobilisierung inländischer Ressourcen – entscheidend
sind, um eine nachhaltige und dauerhafte Schuldentragfähigkeit zu erreichen
und wiederholte Krisenzyklen zu vermeiden.
Obwohl die Überschuldungsrisiken weiterhin auf einem hohen Niveau
verbleiben, besteht derzeit keine systemische Schuldenkrise. Auch der IWF kommt zu
der Einschätzung, dass sich das Risiko einer systemischen Schuldenkrise im
Vergleich zur Bewertung während der COVID-19-Pandemie verringert hat.
2. Welche Rolle spielt dabei die Verabschiedung eines sogenannten Safe-
Harbour-Gesetzes, das einklagbare und vollstreckbare Forderungen vor
deutschen Gerichten auf den Umfang begrenzt, der in internationalen
Schuldenrestrukturierungen unter Beteiligung der Bundesregierung
vereinbart wurde, und so dazu beitragen könnte, Schuldenerleichterungen
der Bundesregierung kohärent durchzusetzen, ohne dass diese von
privaten Akteuren unterlaufen werden?
Die jüngsten Schuldenbehandlungen im Rahmen des G20 Common Framework
for Debt Treatments haben gezeigt, dass die gleichwertige Einbindung privater
Gläubiger wirkungsvoll gelingen kann. In den Fällen Ghanas und Sambias hat
sich die überwältigende Mehrzahl privater Gläubiger als konstruktiver
Verhandlungspartner gegenüber den betroffenen Ländern erwiesen. Die erzielten
Vereinbarungen mit zentralen privaten Gläubigergruppen konnten im Einklang
mit dem Gläubigergleichbehandlungsprinzip erzielt werden.
Die Bundesregierung setzt dabei weiterhin auf sogenannte
Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses – CACs) in Anleihebedingungen. Diese
erleichtern es dem Emittentenstaat, im Bedarfsfall eine Umschuldung zu
vereinbaren. Moderne CACs ermöglichen es einer qualifizierten Mehrheit von
Anleihegläubigern, insbesondere auf Vorschlag des Emittentenstaates,
Restrukturierungsvereinbarungen zu treffen, die auch für die übrigen Anleihegläubiger
bindend sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der IWF allen Mitgliedsländern,
CACs in die Bedingungen ihrer Staatsanleihen nach ausländischem Recht
aufzunehmen und zwar in einer Form, die möglichst wirksam verhindert, dass
sogenannte „Hold-outs“ (Anleiheinhaber, die eine Umschuldung ablehnen und
stattdessen auf vollständige Rückzahlung bestehen) eine Einigung blockieren.
Nach Angaben des IWF enthalten bislang etwa 80 Prozent der umlaufenden
Staatsanleihen entsprechende Klauseln. Zudem unterstützt die Bundesregierung
bspw. im Rahmen der G20 die Einführung von sogenannten Majority Voting
Provisions, welche analog zu CACs die Umschuldung von privaten
Darlehensforderungen gegenüber Entwicklungsländern vereinfachen würden.
In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit den argentinischen und
griechischen Schuldenrestrukturierungen zu Verfahren von privaten Gläubigern
vor deutschen Gerichten. Es sind jedoch keine Klagen von institutionellen
Investoren vor deutschen Gerichten bekannt, die multilateral vereinbarte
Schuldenrestrukturierungen verhindert hätten oder deren Ergebnisse unterlaufen
könnten. Mit Blick auf mögliche zukünftige Fälle wird die Bundesregierung die
internationale Debatte hierzu auch weiterhin beobachten. Wie eine im Auftrag
des BMZ durch die GIZ veröffentlichte Studie zu gesetzlichen und anderen
Möglichkeiten im Umgang mit sogenannten Hold-Out-Gläubigern (https://publ
ika-tionen.giz.de/qlinkdb/cat/ID-252511000) herausgearbeitet hat, könnten
entsprechende Maßnahmen aber nur im Zusammenspiel mit anderen relevanten
Jurisdiktionen Wirksamkeit entfalten.
3. Liegt bereits ein konkreter Gesetzentwurf für ein Safe-Harbour-Gesetz
vor, und wenn ja, wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die
Einbringung und Verabschiedung?
Ein Gesetzentwurf für ein Safe-Harbour-Gesetz liegt nicht vor.
4. Wie und in welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Forderung
der Afrikanischen Union, Brasiliens, Pakistans und der Gruppe der
kleinen Inselstaaten nach einem rechtsverbindlichen
Entschuldungsmechanismus unter dem Dach der Vereinten Nationen unterstützen?
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Common Framework for Debt
Treatments seine Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt hat. Aus heutiger
Sicht besteht daher kein Bedarf für die Schaffung eines neuen Mechanismus
zur Schuldenrestrukturierung unter dem Dach der Vereinten Nationen, da die
bestehenden Instrumente einen tragfähigen und erprobten Rahmen bieten.
Gleichzeitig wären mit einem solchen Vorstoß erhebliche Risiken verbunden –
insbesondere für Länder, die auf eine rasche und wirksame
Schuldenrestrukturierung angewiesen sind. Ein solcher Ansatz findet derzeit weder bei
traditionellen Gläubigerstaaten noch bei neueren Akteuren Unterstützung.
Zu den zentralen Risiken zählt insbesondere die Gefahr der Schaffung von
Doppelstrukturen sowie von Überschneidungen mit bestehenden Initiativen.
Dies betrifft vor allem Maßnahmen etablierter Foren und Institutionen wie dem
Pariser Club, der G20 oder dem IWF, was die Effektivität und multilaterale
Koordination in der internationalen Schuldenarchitektur erheblich beeinträchtigen
könnte. Die durch parallele Mechanismen entstehende Verfahrensunsicherheit
für Schuldnerstaaten könnte zudem zu Verzögerungen bei der
Schuldenbehandlung führen und somit zur Verschärfung bestehender Krisen beitragen.
Die Möglichkeit für Gläubiger mit direkter finanzieller Beteiligung an der
Ausgestaltung der Bedingungen für Schuldenerleichterungen mitzuwirken, ist
entscheidend, um ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Umschuldungen und zur
Bereitstellung künftiger Finanzierungen zu erhalten. Wir sind der Auffassung,
dass das derzeitige System – basierend auf objektiven
Schuldentragfähigkeitsanalysen durch den IWF und die Weltbank und auf freiwilligem Handeln der
Gläubiger beruhend – weiterhin den wirksamsten Weg nach vorn bietet.
Die Bundesregierung setzt sich entsprechend weiterhin für die bestehenden
Mechanismen zur Schuldenrestrukturierung ein – insbesondere für das
Common Framework for Debt Treatments – und wird dessen Weiterentwicklung im
Kreis der G20 aktiv vorantreiben.
5. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion
um ein rechtsverbindliches Staateninsolvenzverfahren auf internationaler
Ebene, etwa im Rahmen der UN, der G20 oder des Pariser Clubs,
voranzubringen?
Der Vorschlag für ein kodifiziertes Staateninsolvenzverfahren unter der
Federführung des IWF scheiterte bereits Anfang der 2000er-Jahre und erscheint auch
vor dem Hintergrund der heute deutlich komplexeren und diversifizierten
Gläubigerlandschaft zeitnah nicht als umsetzbar.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung für eine effektivere
Umsetzung des G20 Common Framework for Debt Treatments ein und
betrachtet diese als zentralen Schritt hin zu einem neuen internationalen Konsens
im Schuldenmanagement. Auf dieser Grundlage könnte perspektivisch auch die
Entwicklung eines kodifizierten internationalen Staateninsolvenzverfahrens
wieder an Relevanz gewinnen.
6. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung um den Erfolg des
zwischenstaatlichen UN-Prozesses zur Reform der internationalen
Schuldenarchitektur bemühen, dessen Initiierung im Abschlussdokument von
Sevilla vereinbart wurde?
7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um
diesem Prozess zum Erfolg zu verhelfen, und welchen Zeitrahmen sieht die
Bundesregierung dafür vor?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung, die Europäische Union sowie weitere wichtige
Gläubigerstaaten erachten einen zwischenstaatlichen Prozess im Rahmen der
Vereinten Nationen nicht als zielführend, da ein solcher eher zur Fragmentierung der
bestehenden Schuldenarchitektur beitragen würde, als tatsächliche Fortschritte
zu ermöglichen. Dementsprechend hat sich die Europäische Union von
Absatz 50f des sogenannten Compromiso de Sevilla dissoziiert. Die
Bundesregierung wird die weiteren Diskussionen im VN-Rahmen zur Ausgestaltung eines
möglichen zwischenstaatlichen Prozesses zur Reform der internationalen
Schuldenarchitektur beobachtend begleiten. Die Schaffung eines im
Compromiso de Sevilla genannten „Borrowers Club“ bei den VN wird von der
Bundesregierung unterstützt.
8. Welche Rolle spielt die Reform des G20 Common Framework, sodass
mehr Länder eine Umschuldung beantragen können, alle Gläubiger
einbezogen werden und die Rückzahlungen von Schulden während der
Verhandlungen zu Umschuldungen gestundet werden?
9. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung als erste
Schritte in dem Reformprozess des Common Frameworks vor, und
welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung dafür vor?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Weiterentwicklung des G20 Common Framework for Debt Treatments ist
ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sie setzt sich aktiv für strukturelle
Verbesserungen des Rahmenwerks ein – darunter insbesondere die Ausweitung
auf Länder mit niedrigem mittleren Einkommen, ein Schuldenmoratorium nach
Antragsstellung für eine Schuldenrestrukturierung sowie eine stärkere
Kodifizierung der Verfahren und Abläufe.
Zwar besteht innerhalb der G20 derzeit noch kein Konsens zu diesen
Reformvorschlägen, doch konnte die Transparenz der Prozesse bereits wesentlich
verbessert werden. So trägt insbesondere die Veröffentlichung zentraler
Informationen über die Schuldenrestrukturierungen auf der offiziellen G20-Website
und der Pariser Club-Website zu einer verbesserten Nachvollziehbarkeit der
Schuldenrestrukturierungsprozesse bei (siehe auch die Antwort zu Frage 1).
10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den strukturellen
Schwächen der HIPC (Heavily Indebted Poor Countries)-Initiative,
insbesondere im Hinblick auf unzureichende Schuldenindikatoren, begrenzte
Länderabdeckung und mangelnde Einbindung privater Gläubiger?
Die HIPC-Initiative war ein bedeutender Schritt zur Entschuldung vieler
ärmerer Länder, hat jedoch auch zentrale Schwächen und Herausforderungen
offenbart, aus denen wichtige Lehren gezogen wurden. Die Initiative hat
verdeutlicht, dass ein Schuldenerlass allein nicht ausreicht, um langfristige
Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten. Entscheidend sind vielmehr flankierende
Strukturreformen, gute Regierungsführung und wachstumsfördernde Politik.
Gleichzeitig wurde deutlich, wie wichtig eine breite und koordinierte Einbindung aller
relevanten Gläubigergruppen ist, einschließlich privater Gläubiger, die in der
HIPC-Initiative kaum berücksichtigt wurden.
Die Initiative machte zudem die Notwendigkeit größerer Transparenz und einer
verbesserten Schuldenüberwachung deutlich und führte zu einem stärkeren
Fokus auf die Schuldentragfähigkeitsanalysen durch IWF und Weltbank.
Insgesamt hat die HIPC-Initiative wesentlich dazu beigetragen, das
Bewusstsein für die Komplexität nachhaltiger Schuldenlösungen zu schärfen. Diese
Lehren wurden bei der Entwicklung des G20 Common Framework for Debt
Treatments berücksichtigt, um künftig frühzeitiger, inklusiver und strukturierter
auf Überschuldungen fallweise reagieren zu können.
Ein weiterer entscheidender Aspekt für eine nachhaltige Finanzpolitik ist die
Mobilisierung inländischer Ressourcen (Domestic Resource Mobilisation –
DRM). Sie unterstützt Staaten dabei, ihre steuerlichen Kapazitäten vollständig
auszuschöpfen und so die eigene Finanzierungskraft zu stärken. Die DRM
bildet einen zentralen Bestandteil des Drei-Säulen-Ansatzes von IWF und
Weltbank.
11. Inwiefern unterstützt oder plant die Bundesregierung eine multilaterale
Initiative zu einem umfassenden Schuldenerlass für überschuldete
Länder jenseits des bisherigen HIPC-Rahmens, insbesondere für Länder, die
von der HIPC-Initiative ausgeschlossen waren oder heute erneut von
Überschuldung betroffen sind?
12. Welche Kriterien sollten nach Ansicht der Bundesregierung für eine
mögliche Nachfolgeinitiative der HIPC-Initiative herangezogen werden,
um zukünftige Schuldennachhaltigkeit sicherzustellen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Ein umfassender Schuldenerlass steht derzeit nicht zur Diskussion. Angesichts
der stark veränderten Gläubigerlandschaft – insbesondere durch den
Bedeutungszuwachs nicht-traditioneller Gläubiger sowie einer wachsenden Zahl
privater und kommerzieller Gläubiger – erscheint die Aussicht auf eine breit
angelegte Entschuldungsinitiative für eine größere Gruppe von Ländern zunehmend
unwahrscheinlich.
Umfassende Schuldenerlasse multilateraler Forderungen, die ein zentrales
Element der HIPC-Initiative waren, gelten vor dem Hintergrund der Wahrung des
Preferred Creditor Status sowie des gestiegenen Anteils multilateraler
Entwicklungsbanken an der Staatsverschuldung einkommensschwacher Länder zudem
als politisch kaum durchsetzbar.
Als derzeit praktikabler und konsensfähiger Ansatz zur Unterstützung hoch
verschuldeter Länder gilt die Umsetzung struktureller Reformen im Rahmen
eines IWF-Programms in Kombination mit der Beantragung einer
Schuldenbehandlung unter dem G20 Common Framework for Debt Treatments, bei der
alle Gläubigergruppen einbezogen werden, um faire und tragfähige Lösungen
sicherzustellen. Niedrig- und Mitteleinkommensländern mit akuten
Refinanzierungsengpässen steht der unter Antwort 1 erläuterte Drei-Säulen-Ansatz von
IWF und Weltbank zur Verfügung. Zudem ermöglicht das G20 Common
Framework for Debt Treatments fallweise auch Schuldenerlasse, dieses Instrument
nutzen insbesondere die privaten Gläubiger in den aktuellen Länderfällen.
13. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Problematik des
sogenannten Afrika-Risikopremiums bei der Kreditvergabe an afrikanische
Staaten?
14. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Reforminitiativen
internationaler Kreditratingsysteme für afrikanische Länder, beispielsweise die
African Credit Rating Agency (AfCRA) und die Africa Credit Rating
Initiative von UNDP und AfriCatalyst?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung arbeitet u. a. im Rahmen des G20 Compact with Africa
sowie ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gezielt mit afrikanischen
Partnerländern und Internationalen Organisationen zusammen, um geeignete
Rahmenbedingungen und Institutionen für eine verstärkte Mobilisierung von
Privatinvestitionen zu schaffen und zu stärken. Nachhaltige Reformbereitschaft
und -umsetzung („country ownership“) seitens der Partnerregierungen kann
eine positive Signalwirkung in Richtung von Investoren entfalten sowie
materielle Investitionsrisiken und damit auch deren Marktbepreisung im Rahmen von
Kreditvergaben oder Direktinvestitionen reduzieren. Die Bundesregierung
unterstützt zudem im Rahmen etablierter Formate einen Dialog zwischen
Kreditratingagenturen und Vertretern afrikanischer Regierungen, zuletzt im Rahmen
der Hamburg Sustainability Conference.
Die Bundesregierung hat Kenntnis vom Vorhaben der Afrikanischen Union,
eine afrikanische Kreditratingagentur (AfCRA) zu schaffen, um die
Bonitätsanalysen afrikanischer Volkswirtschaften durch private Kreditratingagenturen
zu komplementieren.
15. Welche Folgen hat der Rückgang der deutschen bilateralen und
multilateralen Entwicklungsmittel auf bestehende und geplante
Unterstützungsprogramme für Schuldenmanagement, Steuerkapazitätsaufbau und
Krisenprävention in Ländern mit hoher Verschuldung?
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass die Kürzungen bei Entwicklungsleistungen nicht zu einer
Schwächung internationaler Bemühungen für Schuldenerleichterung und
Steuerkapazitätsaufbau führen?
17. Welche Auswirkungen haben Kürzungen im deutschen
Entwicklungsbudget auf die Effektivität und den Umfang von
Entschuldungsmaßnahmen und Schuldenmanagementprogrammen in Partnerländern des
Globalen Südens?
Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer auch weiterhin im Bereich
Schulden-management und der Stärkung von Eigeneinnahmen. Für die Frage,
in welchem Umfang Maßnahmen in diesem Bereich finanzierbar sind, sind
nicht allein die Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu
betrachten, sondern letztlich die künftige finanzielle Ausrichtung der gesamten
Gebergemeinschaft. Die Bundesregierung beabsichtigt auch in Zukunft, in diesem
Bereich ein starker und verlässlicher Partner zu bleiben.
18. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die
Länder des Globalen Südens, um ihre Steuersysteme aufzubauen, und
welche weiteren Maßnahmen wird sie diesbezüglich künftig ergreifen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der technischen und finanziellen
Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer im Ausbau ihrer Steuersysteme,
u. a. durch Kapazitätsentwicklung und die Förderung von Netzwerken wie der
Addis Tax Initiative (ATI). Die Bundesregierung beabsichtigt auch in Zukunft,
in diesem Bereich ein starker und verlässlicher Partner zu bleiben.
19. Welche finanziellen und personellen Kapazitäten sieht die
Bundesregierung dafür vor?
Da Maßnahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit in ihrer
Schwerpunktsetzung nachfrageorientiert ausgerichtet sind, orientieren sich die
vor Ort eingesetzten Ressourcen an den jeweiligen Bedarfen der Partnerländer.
Innerhalb der Bundesregierung wird das Thema Erhöhung von
Eigeneinnahmen als Teil der regulären Aufgaben der jeweils zuständigen Arbeitseinheiten
bearbeitet.
20. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Verankerung
menschenrechtlicher Mindeststandards und geschlechtergerechter
Perspektiven in internationalen Schuldenrestrukturierungsprozessen?
Die Bundesregierung unterstützt Schuldenrestrukturierungen bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen in erforderlichem Umfang, um entschuldeten
Staaten fiskalischen Spielraum, bspw. für notwendige Investitionen in Bildung
und Gesundheit, zu ermöglichen. In diesem Sinne unterstützt die
Bundesregierung beispielsweise auch die Berücksichtigung von sogenannten Social
Spending Floors in IWF-Programmen, um besonders vulnerable
Bevölkerungsgruppen zu schützen. Hiervon profitieren insbesondere Frauen und Mädchen.
21. Wie unterstützt die Bundesregierung Programme und multilaterale
Initiativen, die sich explizit für die Dekolonisierung internationaler Steuer-
und Finanzstrukturen einsetzen, beispielsweise durch faire
Repräsentation im UN-Steuerrahmenprozess?
Die Bundesregierung beteiligt sich konstruktiv an internationalen Prozessen zur
Weiterentwicklung einer inklusiven und fairen globalen Steuerarchitektur. Sie
setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe aller Staaten, einschließlich des
Globalen Südens, ein.
22. Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen hat die Addis Tax
Initiative seit ihrer Einrichtung erbracht?
Die Addis Tax Initiative (ATI) hat wichtige Beiträge zur Erhöhung der für die
Entwicklung verfügbaren Eigenmittel in Partnerländern geleistet, indem sie
Themen gesetzt, die Koordination der Geber verbessert und den
Erfahrungsaustausch unter Entwicklungsländern sowie das politische und finanzielle
Engagement im Bereich Domestic Resource Mobilisation gestärkt hat. Die dabei
erzielten Fortschritte werden in jährlich veröffentlichten Berichten dokumentiert
(frei verfügbar unter www.addistaxinitiative.net/ati-monitoring-reports). Durch
die Bereitstellung einer umfangreichen Datenbank und einer Online-Plattform
zur Vermittlung zwischen ATI-Mitgliedsländern mit Unterstützungsbedarfen
und verfügbaren Ressourcen, die Zusammenarbeit an gemeinsamen Produkten
sowie die Organisation von Konferenzen und Workshops konnten die ATI-
Mitglieder ihr Engagement im DRM-Bereich optimieren und Potentiale für
Reformen identifizieren.
23. Welche Rolle spielen die Verhandlungen über ein UN-
Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation, und wie will die
Bundesregierung diese unterstützen?
26. Welche Hauptziele verfolgt die Bundesregierung in den Verhandlungen
zum UN-Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation?
Die Fragen 23 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begleitet die Verhandlungen über ein UN-
Rahmenübereinkommen für internationale Steuerkooperation konstruktiv. Sie unterstützt
das Ziel, eine inklusivere Beteiligung aller Staaten an globalen Steuerprozessen
zu ermöglichen.
Dabei setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass keine parallelen
Strukturen zu bestehenden Foren wie dem OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS
entstehen und eine Fragmentierung der Steuerlandschaft vermieden wird.
Etwaige neue Regelungen sollen inklusiv, effizient, fair und bürokratiearm
ausgestaltet sein, einen klaren Mehrwert bieten und zur Aufrechterhaltung einer
stabilen globalen Steuerarchitektur beitragen.
24. Hat sich die Haltung der Bundesregierung im Vergleich zur letzten
Bundesregierung in Bezug auf das UN-Rahmenübereinkommen für
internationale Steuerkooperation verändert, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat den internationalen Prozess zur Stärkung der globalen
Steuerkooperation stets konstruktiv begleitet. Auch unter der aktuellen
Bundesregierung bleibt diese Grundhaltung bestehen.
25. Plant die Bundesregierung, die Kapazitäten der Vereinten Nationen
dahingehend zu stärken, dass die 20 vorgesehenen Stellen, welche die
Verhandlungen einer UN-Steuerkonvention vorantreiben sollen und die
aufgrund der akuten UN-Finanzkrise nun voraussichtlich nicht besetzt
werden können, (mit) zu finanzieren, und wenn ja, wie viele mit welchen
Summen, und wenn nein, warum nicht?
Die Frage der personellen Ausstattung des UN-Sekretariats im Zusammenhang
mit den laufenden Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen für
internationale Steuerkooperation ist Teil eines laufenden internationalen Prozesses,
den die Bundesregierung aufmerksam beobachtet. Konkrete Entscheidungen
über eine mögliche finanzielle Beteiligung – etwa im Hinblick auf die
Besetzung der im Haushaltsentwurf der Vereinten Nationen vorgesehenen Stellen –
sind bislang nicht getroffen worden.
27. Welchen inhaltlichen Fokus und welche Ziele legt die Bundesregierung
für die Arbeit in der Arbeitsgruppe 3 zum Thema Streitbeilegung, deren
Co-Leitung Deutschland innehat, fest?
Die Bundesregierung unterstützt in Arbeitsgruppe 3 (Workstream III) die
Entwicklung eines Protokolls zur effektiven Prävention und Beilegung
internationaler Steuerstreitigkeiten. Ziel ist es, eine völkerrechtliche Grundlage für einen
einheitlichen Rahmen mit verschiedenen abgestimmten
Streitbeilegungsmechanismen wie gemeinsame Prüfungen, Vorabverständigungsverfahren,
Verständigungs- und Schiedsverfahren zu schaffen und einer Fragmentierung der
globalen Steuerarchitektur entgegenzuwirken.
Dabei legt die Bundesregierung besonderen Wert auf Rechtssicherheit,
effiziente Verwaltung und internationale Kooperation. Die Bundesregierung strebt an,
dass das Protokoll auch Bestimmungen zur administrativen Unterstützung
sowie zu digitalen Lösungen enthält, um den Verwaltungsaufwand zu verringern
und Staaten mit weniger praktischer Erfahrung den Zugang zu erleichtern.
Die Bundesregierung fokussiert sich auf die Beilegung grenzüberschreitender
Streitigkeiten und unterstützt sowohl bilaterale als auch multilaterale Verfahren.
28. Mit welchen konkreten Schritten unterstützt die Bundesregierung die
Initiative einiger Partnerländer um Brasilien, Spanien und Südafrika zur
Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von Milliardären?
Die Bundesregierung setzt sich für die effektive Besteuerung hochvermögender
Privatpersonen („high-net-worth individuals“ – HNWI) ein. Die derzeitige
südafrikanische G20-Präsidentschaft baut dabei auf dem bestehenden G20-
Konsens (gemeinsame Erklärung der Finanzminister „The Rio de Janeiro G20
Ministerial Declaration on International Taxation Cooperation“) auf und legt den
Fokus auf konkrete Maßnahmen zur Stärkung der steuerlichen Transparenz.
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Relationen
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- part_of_vorgang → Weltweite Verschuldungskrise und globale Steuergerechtigkeit (Antwort)