Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Mittelausstattung des Zukunftsfonds II (Antwort zu Drs. 21/4564)
Text
Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Mittelausstattung des Zukunftsfonds II (Antwort zu Drs. 21/4564)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4921
21. Wahlperiode 20.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4564 –
Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Mittelausstattung des Zukunftsfonds II
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren
ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben
Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen, und schaffen damit den
Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor.
Schon jetzt sind hunderttausende Menschen bei Start-ups und
Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030
41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch
das gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey-Studie vom
Oktober 2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and
%20middle%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26 Prozent20entr
preneurship%20zeitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurshi
p_zeitgeist_2030_vf.pdf).
Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer
Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe
Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge
Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen.
Mit dem Zukunftsfonds (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/D
E/Artikel/Wirtschaft/zukunftsfonds.html) existiert bereits eine
Förderarchitektur des Bundes, die verschiedene Module enthält, um die
Finanzierungsbedingungen von Start-ups in der kapitalintensiven Skalierungsphase zu stärken.
Der Zukunftsfonds wurde von den vorangegangenen Bundesregierungen bis
2030 mit 10 Mrd. Euro an Bundesmitteln ausgestattet, die sich aus einem
Gewährleistungsrahmen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu
8,5 Mrd. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung über 1,5 Mrd. Euro
zusammensetzen (vgl. Bundesrechnungshof [BRH] 2024 – Aufbau des
Zukunftsfonds; www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beric
hte/2024/zukunftsfonds-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Darüber
hinaus beteiligt sich das ERP-Sondervermögen (ERP = Enterprise Resource
Planning) finanziell an mehreren Instrumenten des Zukunftsfonds.
Gemeinsam mit weiteren privaten und öffentlichen Partnern soll der Zukunftsfonds
mit seinen verschiedenen Modulen bis Ende 2030 zusätzliche Mittel in Höhe
von insgesamt 30 Mrd. Euro für Start-ups in Deutschland mobilisieren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie vom 20. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung hat nun im Dezember 2025 im Rahmen der
Verkündigung ihrer Pläne zum „Deutschlandfonds“ angekündigt, einen
„Zukunftsfonds II“ aufzulegen. In diesem sollen verschiedene Module des von der
Bundesregierung etablierten „Zukunftsfonds“ gebündelt werden. Im Rahmen
dieser Umstrukturierung soll der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) z. B. zum
Februar 2026 in den High-Tech Gründerfonds (HTGF) integriert werden (vgl.
www.htgf.de/htgf-soll-dtcf-integrieren/).
Außerdem sollen neue Finanzierungsinstrumente ergänzt und die Mittel
aufgestockt werden. Zwei neue Finanzierungsinstrumente wurden bereits
angekündigt: Mit dem Instrument „Scale-up Direct“ soll die KfW Capital als Co-
Investor gemeinsam mit privaten Fondsmanagern direkt in innovative Start-ups
investieren. Dafür sind insgesamt Mittel von 1 Mrd. Euro bis Ende 2030
vorgesehen. Im Rahmen des neuen „First-of-a-Kind“(FOAK)-Kreditprogramms“
sollen 300 Mio. Euro für die Beteiligung an Kreditfonds zur Verfügung
stehen, die in den Ausbau neuartiger Industrietechnologien investieren (vgl.
Faktenblatt der KfW zum Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kf
w.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_F
aktenblatt_171225_final.pdf). Außerdem hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im Januar 2026 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re
daktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260113-bundeswirtschaftsministeri
um-und-eif-erweitern-start-up-finanzierung.html) in Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Investitionsfonds (EIF) unter der neuen Programmlinie „EIF
German Equity“ beschlossen, technologiegetriebene Start-ups mit 1,6 Mrd.
Euro zu unterstützen.
Die neuen zusätzlichen Mittel aus dem „Wachstums- und Innovationskapital
[„Zukunftsfonds II“]“ sollen laut Aussagen der Bundesregierung für
Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen Deep Tech, Biotech
sowie Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender
Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt werden (vgl. Faktenblatt der KfW zum
Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktu
elles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_fina
l.pdf). In welcher Höhe zusätzliche Mittel des Bundes bereitgestellt werden
sollen, ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht bekannt.
Auch ist unklar, wie diese zusätzlichen Mittel über neue und bestehende
Module des Zukunftsfonds verteilt werden und wie die bestehenden Maßnahmen
gebündelt werden sollen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Stärkung der Finanzierung von Start-ups und Scale-ups ist ein wichtiges
Anliegen der Bundesregierung. Im Rahmen der Zielsetzungen der
Bundesregierung (siehe insbes. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) wird
unter anderem über die Weiterentwicklung des Zukunftsfonds beraten.
1. In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte
Zukunftsfonds II über die ursprünglich vorgesehenen und von den
Vorgängerregierungen bereits beschlossenen Mittel von 10 Mrd. Euro hinaus
durch öffentliche Mittel des Bundes insgesamt aufgestockt werden, und
bis wann?
2. In welche Bereiche sollen diese zusätzlichen Mittel fließen?
3. Wie viele zusätzliche private Investitionen hofft die Bundesregierung,
mit diesen zusätzlichen Mitteln zu hebeln?
4. Welche dieser zusätzlichen Mittel stehen im Bundesrisiko, und welche
im Eigenrisiko der KfW?
5. Wie viele Mittel von privaten Dritten sowie öffentliche Mittel aus
weiteren EU-Ländern sind für die Aufstockung des Zukunftsfonds insgesamt
vorgesehen?
6. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, ihre Gewährleistung
gegenüber der KfW für Investitionen und Kosten der Aufstockung und
Weiterentwicklung des Zukunftsfonds zum Zukunftsfonds II auszuweiten, und
für welches Haushaltsjahr ist diese Ausweitung geplant?
Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich einer Aufstockung
des Zukunftsfonds sind noch nicht abgeschlossen. Auf die Antwort zu Frage 7
wird verwiesen.
7. Für welche Zwecke wurde im Haushaltsjahr 2026 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 249 Mio. Euro für den Zukunftsfonds II
vorgesehen (vgl. Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titel 671 01)?
a) Warum werden im Haushaltsjahr 2026 nur 1 Mio. Euro dieser Mittel
fällig, und was soll damit finanziert werden?
b) Warum sind 235 Mio. Euro dieser Mittel erst ab dem Haushaltsjahr
2030 fällig?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die neuen zusätzlichen Mittel aus dem Wachstums- und Innovationskapital im
Deutschlandfonds („Zukunftsfonds II“) werden für
Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen DeepTech, BioTech und Sicherheit und
Verteidigung sowie zur Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im
Mittelstand eingesetzt. Parallel zu der Verpflichtungsermächtigung ist – entsprechend
dem Vorgehen beim Zukunftsfonds I – eine Absicherung mittels
Bundesgarantie beabsichtigt, die für das zusätzliche Investitionsvolumen maßgeblich sein
wird. Die vorgesehene Fälligkeit der Mittel orientiert sich an prognostizierten
Bedarfen, beginnend mit einer Konzeptionsphase, wobei die Bundesregierung
die zukünftige inhaltliche Ausgestaltung derzeit noch berät.
8. Welche Ziele werden mit der Integration des DTCF in den HTGF
verfolgt?
Ziel der Integration des DeepTech & Climate Fonds (DTCF) in die Plattform
des High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist es, die Direktbeteiligungsinstrumente
des Bundes stärker zu bündeln und so eine einheitliche Plattform zu schaffen,
die die Finanzierung für innovative Unternehmen von der Seed-Phase bis zur
Skalierung anbieten kann. Die Integration wird aktuell ausgestaltet; dabei wird
der DTCF als separater Fonds jedoch erhalten bleiben.
9. Geht die Zusammenlegung mit einer Neuausrichtung der
Investitionsschwerpunkte einher oder sind in diesem Zuge Anpassungen an den
Anlagerichtlinien der beiden Fonds geplant (vgl. Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 20/12574), und wenn ja, welche?
Die langfristige Unterstützung disruptiver Technologien aus dem DeepTech-
Segment bis zu ihrer Skalierung bleibt ein wichtiger Fokus des DTCF. Derzeit
wird geprüft, ob im Zuge der Integration des DTCF in die Plattform des HTGF
eine Anpassung der Anlagerichtlinie vorgenommen wird.
10. Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds durch
die Zusammenlegung nicht beeinträchtigt werden?
Bei der Integration des DTCF in die Plattform des HTGF kann auf die bereits
seit Gründung des DTCF bestehende Kooperation zurückgegriffen werden.
Abgesehen von der Veränderung der Geschäftsführung ergeben sich bisher aus der
Integration keine personellen Veränderungen beim DTCF. Damit bleibt die
Kontinuität gewahrt und die laufenden Aktivitäten werden nicht beeinträchtigt.
11. Welche weiteren Umstrukturierungen bei den Modulen des
Zukunftsfonds plant die Bundesregierung?
a) Wann sollen diese Umstrukturierungen erfolgen?
b) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
c) Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds
durch die Umstrukturierungen nicht beeinträchtigt werden?
d) Ist im Rahmen der Umstrukturierungen eine Neuausrichtung der
Investitionsschwerpunkte bei einzelnen Modulen oder Anpassungen an
den Anlagerichtlinien durch die Bundesregierung geplant, und wenn
ja, welche?
e) Sollen durch die Umstrukturierungen Verwaltungskosten eingespart
werden, wenn ja bei welchen Intermediären, und in welcher Höhe?
12. Welche Pläne gibt es, im Rahmen der Umstrukturierungen der
bestehenden Module des Zukunftsfonds Mittel umzuschichten (bitte tabellarisch
auflisten,
a) welche Mittel den einzelnen Modulen des Zukunftsfonds vor der
Umstrukturierung zur Verfügung standen und nach der
Umstrukturierung zur Verfügung stehen werden, und bis wann,
b) welche zusätzlichen Mittel in die einzelnen Module des
Zukunftsfonds fließen, und welche davon im Bundesrisiko, im Eigenrisiko der
KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel anderer
europäischer Länder sind [vgl. die Fragen 1 bis 3])?
Die Fragen 11 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Zu Frage 12b wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen.
Die Gesamtmittel der einzelnen Programme mit Beteiligung des Zukunftsfonds
lauten aktuell wie folgt. Die Mittel können je nach Programm bis spätestens
zum 31. Dezember 2030 zugesagt werden.
Programmname Mittelausstattung
(bis zu, gerundet auf
1. Nachkommastelle)
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität 2,5 Mrd. Euro
Wachstumsfonds Deutschland 1,0 Mrd. Euro
Emerging Manager Facility 0,2 Mrd. Euro
Impact Facility 0,2 Mrd. Euro
Venture Tech Growth Financing 1,2 Mrd. Euro
RegioInnoGrowth 0,5 Mrd. Euro
European Tech Champions Initiative 3,6 Mrd. Euro
GFF EIF Wachstumsfazilität 3,5 Mrd. Euro
HTGF Opportunity 0,7 Mrd. Euro
Programmname Mittelausstattung
(bis zu, gerundet auf
1. Nachkommastelle)
DTCF 1,0 Mrd. Euro
Scale-up Direct 1,0 Mrd. Euro
Die genaue Ausgestaltung der Anpassungen ist Gegenstand aktueller
Beratungen der Bundesregierung. Wie zum Start des Deutschlandfonds kommuniziert,
werden mehrere Zukunftsfonds-Bausteine gebündelt, um die Bedarfe junger
Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial etwa in den
Bereichen DeepTech, KI, BioTech, ClimateTech und DefenceTech noch besser zu
adressieren. Die laufenden Aktivitäten und Förderziele der Bausteine werden
durch die vorgesehenen Anpassungen nicht beeinträchtigt. Die Anpassungen
erfolgen nicht mit dem Ziel der Einsparung von Verwaltungskosten.
13. Welche zusätzlichen Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in
Umsetzung durch die Bundesregierung?
a) Wann sollen die jeweiligen Module operativ an den Start gehen?
b) Welche konkreten Ziele werden mit den jeweiligen Modulen
verfolgt?
c) Welche Investitionsschwerpunkte sollen die jeweiligen Module
setzen?
14. Welche weiteren Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in
Planung durch die Bundesregierung, und welche Zwecke sollen mit den
zusätzlichen Modulen verfolgt werden?
15. Mit welchen Mitteln sollen die neuen Module des Zukunftsfonds jeweils
ausgestattet werden (bitte tabellarisch auflisten,
a) welche Mittel den neuen Modulen des Zukunftsfonds jeweils zur
Verfügung stehen sollen,
b) welche zusätzlichen Mittel in die neuen Module des Zukunftsfonds
jeweils fließen sollen, und welche Mittel davon im Bundesrisiko, im
Eigenrisiko der KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder
Mittel anderer europäischer Länder sind [vgl. die Fragen 1 bis 3])?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen.
16. Wie unterscheidet sich die angekündigte Programmlinie „German Equity
Fund“ von den bereits bestehenden Modulen des Zukunftsfonds in
Kooperation mit dem EIF, also der „German Future Fund EIF
Wachstumsfazilität“ (3,263 Mrd. Euro Mittelausstattung) und der European Tech
Champions Initiative (3,55 Mrd. Euro Mittelausstattung; vgl.
Zukunftsfonds-Statusbericht 2024; www.bundesfinanzministerium.de/Content/D
E/Downloads/Internationales-Finanzmarkt/Start-ups/zukunftsfonds-statu
sbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Tabelle 2), und bei
welchem Anteil der 1,6 Mrd. Euro handelt es sich tatsächlich um
zusätzliche und nicht umgeschichtete Mittel (vgl. die Fragen 1 bis 3)?
Der „German Future Fund EIF Wachstumsfazilität“ (EIF German Equity) ist
kein Modul des Zukunftsfonds und wird bundesseitig nur aus dem ERP-
Sondervermögen finanziert. Mit dem EIF German Equity wird im Wesentlichen die
Tätigkeit des ERP/EIF-Dachfonds fortgesetzt, der seit Ende 2025 ausinvestiert
ist. Der EIF German Equity unterscheidet sich von der GFF EIF
Wachstumsfazilität und der European Tech Champions Initiative insbesondere dadurch, dass
er nicht in der Wachstumsphase (Scale-up-Phase), sondern vordergründig in der
Frühphase (Start-up-Phase) investiert.
17. Wie unterscheidet sich das angekündigte Programm „Scale-up Direct“
von dem bereits von der Vorgängerbundesregierung angekündigten
Programm (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilung
en/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fue
r-start-up-firmen.html) für Direktinvestitionen in junge Start-ups über
850 Mio. Euro, und handelt es sich um ein zusätzliches oder alternatives
Programm für Direktinvestitionen?
Die Weiterentwicklung des Start-up-Finanzierungsinstrumentariums des
Bundes ist eine legislaturperiodenübergreifende Aufgabe. Scale-up Direct ist der
angekündigte Zukunftsfonds-Baustein, der mit einem Gesamtvolumen von bis
zu 1 Mrd. Euro gestartet wurde.
18. Nach welchen Kriterien werden die Direktinvestitionen in junge,
innovative Technologieunternehmen im Rahmen des „Scale-up Direct“-
Programms vergeben?
a) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen?
b) Nach welchen Kriterien werden die Investitionsentscheidungen
getroffen?
c) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei
Direktinvestments an, und zu welchen Bedingungen soll investiert werden?
d) Welche privaten Akteure werden an dem Instrument beteiligt, und zu
welchen Bedingungen?
e) Welches Verhältnis von privatem zu staatlichem Kapital wird
angestrebt?
f) Ist auch eine Zusammenarbeit mit Business Angels geplant, wenn ja,
in welcher Form, zu welchen Konditionen, und wenn nein, warum
nicht?
g) Ist die Beteiligung an die Erfüllung bestimmter sozialer oder
ökologischer Kriterien oder Wirkungen (Impact) geknüpft, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
h) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition
auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln
entschieden?
i) Auf welche Höhe werden die Kosten für die Aufsetzung des
Programms und die laufenden Kosten geschätzt?
j) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder
etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese
dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen,
und in welcher Höhe?
Die Fragen 18 bis 18j werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Scale-up Direct wird von der KfW Capital umgesetzt, die von ca. 30 bis 50
Direktbeteiligungen ausgeht. Die KfW Capital beteiligt sich gemeinsam mit
ihren Bestands-Fondsmanagementgesellschaften als Co-Investor über
sogenannte Special Purpose Vehicles an Zielunternehmen. Die Zielunternehmen
sind demnach entweder bereits Portfoliogesellschaften von Fonds, zu dessen
Fondsmanagementgesellschaft die KfW Capital eine erfolgreiche Due-
Diligence-Prüfung durchgeführt hat, oder ein solcher Fonds beabsichtigt, erstmals
in das Zielunternehmen zu investieren. Business Angels beteiligen sich in einer
frühen Phase an Start-ups, während Scale-up Direct auf die Finanzierung der
Wachstumsphase abzielt.
Die Höhe der Beteiligung an den Zielunternehmen muss unter 25 Prozent
liegen. Die Beteiligungen erfolgen branchenoffen nach kommerziellen Kriterien
mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer Rendite. Die Zielunternehmen müssen
entweder ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung, eine Betriebsstätte oder den
Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland haben. Die Beteiligungen
sind nicht an die Erfüllung bestimmter sozialer oder ökologischer Kriterien
oder Wirkungen im Sinne von Impact Investments geknüpft. Investitionen in
den Impact-Bereich erfolgen bereits im Rahmen von
Fondsinvestitionsprogrammen der KfW Capital. Sowohl das Investment in als auch der Exit aus
einem Zielunternehmen erfolgt beihilferechtskonform gemäß dem Pari-passu-
Ansatz zum gleichen Zeitpunkt und zu den gleichen Konditionen gemeinsam
mit dem privaten Fonds, der mit der KfW Capital co-investiert. Die Summe der
Investitionsbeträge aller privaten Investoren pro Finanzierungsrunde muss
insgesamt bei mindestens 50 Prozent liegen. An jeder Finanzierungsrunde muss
neben den Bestands-Fondsmanagementgesellschaften mindestens ein weiterer
privater Investor teilnehmen.
Die KfW erfasst als Koordinatorin des Zukunftsfonds sämtliche Kosten, die im
Rahmen neuer und bestehender Zukunftsfonds-Bausteine (als Teil des
Deutschlandfonds) gesamthaft entstehen, sowie die Kosten für die Bestandsbetreuung.
Die Kosten werden dem Bund durch die KfW in Rechnung gestellt und die
Rechnung wird vom Wirtschaftsprüfer der KfW auf ihre Ordnungsmäßigkeit
hin überprüft. Für eine belastbare Schätzung der Kosten ist es aufgrund des erst
kürzlich erfolgten Starts zu früh. Für die Mittelausstattung von Scale-up Direct
aus dem Zukunftsfonds gilt, dass grundsätzlich sämtliche Gewinne aus den
Investitionen im Rahmen des Zukunftsfonds, bzw. Rückflüsse, die über die
ursprünglichen Auszahlungen hinausgehen, dem Bundeshaushalt zufließen
werden.
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung wegweisenden neuen
Produktionsanlagen für innovative Technologien (sog. First‑of‑a‑Kind) für
die Erneuerung des Industriestandorts Deutschland bei, und welche
Finanzierungslücken gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in
diesem Segment?
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Venture und Growth Debt
bei der Schließung der Wachstumskapitallücke für FOAK in Deutschland
und in Europa zu, und auf welchen Studien etc. basieren diese
Einschätzungen?
21. Welche konkreten Ziele werden mit dem FOAK-Programm der
Bundesregierung verfolgt?
22. An welchen Kreditfonds wird sich die Bundesregierung im Rahmen des
angekündigten FOAK-Programms beteiligen?
a) Mit welchen Summen wird sich die Bundesregierung über welchen
Zeitraum an den Fonds beteiligen?
b) Nach welchen Kriterien werden oder wurden die begünstigten
Kreditfonds ausgewählt?
c) Was für Kredite vergeben diese Fonds mit welchen Laufzeiten und
zu was für Bedingungen?
d) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder
etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese
dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen,
und in welcher Höhe?
23. Wie viele FOAK-Projekte können mithilfe einer Investitionssumme von
300 Mio. Euro erreicht werden, und warum ist dies aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend, um die Finanzierungslücken zu schließen?
24. Welche Summe an zusätzlichen privaten Fremdkapitalmitteln plant die
Bundesregierung, mit den 300 Mio. Euro zu mobilisieren?
25. Wie soll sichergestellt werden, dass die neuen Kreditfonds auch wirklich
in der Lage und willens sind, FOAK-typische Risikoprofile zu
finanzieren und damit die bestehende Lücke in der Funding-Landschaft von
kapitalintensiven Start-ups im Deep Tech und Climate Tech zu schließen,
obwohl das Risikoprofil nicht den typischen Vergabekonditionen
entspricht?
Die Fragen 19 bis 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Scale-ups in Deutschland haben einen erheblichen Finanzierungsbedarf.
Besonders betroffen sind Unternehmen, die nach der Produktentwicklung und dem
Aufbau von ersten Produktionsstätten Fremdkapital (insbesondere Venture und
Growth Debt) für die industrielle Produktion benötigen. Die KfW Research
geht allgemein von einem steigenden Finanzierungsbedarf im Bereich von
Venture Debt aus (Zukunftsfonds Statusbericht 2024 – Kapitel 2.4). Weitere
Publikationen wie z. B. von „Tech for Net Zero“ betonen dabei besonders den
Finanzierungsbedarf von First-Of-A-Kind-(FOAK)-Anlagen (https://techfornetzero.o
rg/wp-content/uploads/2023/07/Public-Credit-Guarantees-for-Climate-Tech-Te
ch-for-Net-Zero-1.pdf).
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der KfW Research, dass Venture
Debt zum Schließen der Lücke zwischen Beteiligungen über Wagniskapital und
klassischer Banken- und Kapitalmarktfinanzierung für reifere Unternehmen
beiträgt. Daher verfolgt die Bundesregierung mit dem FOAK-Programm das
Ziel, das Angebot an Venture Debt in Deutschland zu stärken.
Das Programm befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase. Die
diesbezüglichen Beratungen der Bundesregierung dauern an. Im Vorfeld erfolgte
bereits eine Auswahl potenzieller Kreditfonds-Anbieter. Dabei sind
verschiedene Kriterien eingeflossen, z. B. die geplante Vergabe von Fremdkapital, der
geplante Fokus auf FOAK-Investments, der vorgesehene Anteil für Investitionen
in Deutschland und der Anteil privater Mittel des Fonds. Elementar waren
zudem Ausführungen zu einem Wirtschaftlichkeitstest hinsichtlich der
Wahrscheinlichkeiten eines Nettoverlusts auf den Bundesanteil.
26. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, neben Investitionen in
Kreditfonds FOAK mit weiteren Instrumenten wie Bürgschaften oder
Garantien zu unterstützen?
a) Wenn ja, sind solche Programme in Zukunft geplant, wann, und in
welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit dem Deutschlandfonds ein schlagkräftiges
Instrument gestartet, welches Zielbereiche mit hohem Investitions- und
Modernisierungsbedarf adressiert und unter anderem die Stärkung der Start-up- und
Skalierungsfinanzierung zum Ziel hat. Erste Finanzierungsmaßnahmen des
Deutschlandfonds – außerhalb der FOAK-Maßnahme – sind im Dezember
2025 gestartet, unter anderem auch das großvolumige Absicherungsinstrument
für Transformationsindustrien zur Absicherung von Avalfinanzierungen bei
großen Transformationsvorhaben. Mit dieser Maßnahme können
Bankgarantien/-bürgschaften bei der Ausweitung von Produktionskapazitäten abgesichert
werden.
27. Wie laufen die Arbeiten an dem von der Vorgängerbundesregierung
bereits angekündigten Programm zur Stärkung der Exit-Finanzierung
europäischer Tech-Champions mit der EIB, mit denen sich die
Bundesregierung mit 500 Mio. Euro beteiligen wollte (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/12574)?
a) Liegen mittlerweile Vorschläge für die Konzeption des Programms
vor?
b) Gibt es eine Zeitplanung zur Umsetzung?
c) Wie viele Mittel des Bundes sind vorgesehen?
Die Fragen 27 bis 27c werden gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions hat die
Europäische Investitionsbank in ihren Strategie-Fahrplan 2024–2027
aufgenommen (Strategie-Fahrplan 2024–2027 der EIB-Gruppe, www.eib.org/files/p
ublications/20240198_eib_group_2024_2027_strategic_roadmap_de.pdf). Die
Präsidentin der EIB-Gruppe, Nadia Calviño kündigte im Rahmen des EIB-
Group-Forums am 3. März 2026 Pläne einer „pilot exit toolbox“ an (www.eib.o
rg/en/press/all/2026-079-eib-group-forum-new-support-announced-to-reinforc
e-european-defence-and-tech-sovereignty). Eine konkrete Zeitplanung und
Details hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aufgrund der
andauernden Ausarbeitung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob bzw. in
welcher Höhe hier Bundesmittel eingesetzt werden. Mittelbar hat auch die
Finanzierung großer Wachstumsfonds eine Auswirkung auf die Stärkung der
Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions. Durch den Aufbau von
größeren VC-Fonds in Europa wird mehr Wachstumskapital bereitgestellt, um
Exits besser vorzubereiten und verfrühte Exits zu verhindern. Die Bausteine
ERP/Zukunftsfonds Wachstumsfazilität, Wachstumsfonds Deutschland,
European Tech Champions Initiative und GFF EIF Wachstumsfazilität zielen auf die
Finanzierung großer Wachstumsfonds ab. Die Folge-Produkte des
Wachstumsfonds Deutschland und der European Tech Champions Initiative befinden sich
aktuell in der Strukturierung.
28. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die erfolgreich
laufende Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit
zusätzlichen Mitteln auszustatten, um Finanzierungslücken zu schließen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Das Budget der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist
ausweislich des Einzelplans 30 seit Gründung kontinuierlich gestiegen,
Finanzierungslücken sind nicht bekannt.
29. Wann ist mit der Veröffentlichung des nächsten Statusberichts zum
Zukunftsfonds zu rechnen?
Der Statusbericht zum Zukunftsfonds ist mindestens alle drei Jahre vorgesehen.
Der Veröffentlichungszeitpunkt des nächsten Statusberichts ist Gegenstand
aktueller Beratungen der Bundesregierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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