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Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Mittelausstattung des Zukunftsfonds II (Antwort zu Drs. 21/4564)

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4921 · Antwort · Original ↗

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Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Mittelausstattung des Zukunftsfonds II (Antwort zu Drs. 21/4564) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4921 21. Wahlperiode 20.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4564 – Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Mittelausstattung des Zukunftsfonds II V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen, und schaffen damit den Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor. Schon jetzt sind hunderttausende Menschen bei Start-ups und Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030 41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch das gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey-Studie vom Oktober 2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and %20middle%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26 Prozent20entr preneurship%20zeitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurshi p_zeitgeist_2030_vf.pdf). Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen. Mit dem Zukunftsfonds (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/D E/Artikel/Wirtschaft/zukunftsfonds.html) existiert bereits eine Förderarchitektur des Bundes, die verschiedene Module enthält, um die Finanzierungsbedingungen von Start-ups in der kapitalintensiven Skalierungsphase zu stärken. Der Zukunftsfonds wurde von den vorangegangenen Bundesregierungen bis 2030 mit 10 Mrd. Euro an Bundesmitteln ausgestattet, die sich aus einem Gewährleistungsrahmen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 8,5 Mrd. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung über 1,5 Mrd. Euro zusammensetzen (vgl. Bundesrechnungshof [BRH] 2024 – Aufbau des Zukunftsfonds; www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beric hte/2024/zukunftsfonds-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Darüber hinaus beteiligt sich das ERP-Sondervermögen (ERP = Enterprise Resource Planning) finanziell an mehreren Instrumenten des Zukunftsfonds. Gemeinsam mit weiteren privaten und öffentlichen Partnern soll der Zukunftsfonds mit seinen verschiedenen Modulen bis Ende 2030 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 30 Mrd. Euro für Start-ups in Deutschland mobilisieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung hat nun im Dezember 2025 im Rahmen der Verkündigung ihrer Pläne zum „Deutschlandfonds“ angekündigt, einen „Zukunftsfonds II“ aufzulegen. In diesem sollen verschiedene Module des von der Bundesregierung etablierten „Zukunftsfonds“ gebündelt werden. Im Rahmen dieser Umstrukturierung soll der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) z. B. zum Februar 2026 in den High-Tech Gründerfonds (HTGF) integriert werden (vgl. www.htgf.de/htgf-soll-dtcf-integrieren/). Außerdem sollen neue Finanzierungsinstrumente ergänzt und die Mittel aufgestockt werden. Zwei neue Finanzierungsinstrumente wurden bereits angekündigt: Mit dem Instrument „Scale-up Direct“ soll die KfW Capital als Co- Investor gemeinsam mit privaten Fondsmanagern direkt in innovative Start-ups investieren. Dafür sind insgesamt Mittel von 1 Mrd. Euro bis Ende 2030 vorgesehen. Im Rahmen des neuen „First-of-a-Kind“(FOAK)-Kreditprogramms“ sollen 300 Mio. Euro für die Beteiligung an Kreditfonds zur Verfügung stehen, die in den Ausbau neuartiger Industrietechnologien investieren (vgl. Faktenblatt der KfW zum Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kf w.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_F aktenblatt_171225_final.pdf). Außerdem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Januar 2026 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re daktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260113-bundeswirtschaftsministeri um-und-eif-erweitern-start-up-finanzierung.html) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) unter der neuen Programmlinie „EIF German Equity“ beschlossen, technologiegetriebene Start-ups mit 1,6 Mrd. Euro zu unterstützen. Die neuen zusätzlichen Mittel aus dem „Wachstums- und Innovationskapital [„Zukunftsfonds II“]“ sollen laut Aussagen der Bundesregierung für Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen Deep Tech, Biotech sowie Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt werden (vgl. Faktenblatt der KfW zum Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktu elles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_fina l.pdf). In welcher Höhe zusätzliche Mittel des Bundes bereitgestellt werden sollen, ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht bekannt. Auch ist unklar, wie diese zusätzlichen Mittel über neue und bestehende Module des Zukunftsfonds verteilt werden und wie die bestehenden Maßnahmen gebündelt werden sollen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Stärkung der Finanzierung von Start-ups und Scale-ups ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Im Rahmen der Zielsetzungen der Bundesregierung (siehe insbes. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) wird unter anderem über die Weiterentwicklung des Zukunftsfonds beraten.  1. In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte Zukunftsfonds II über die ursprünglich vorgesehenen und von den Vorgängerregierungen bereits beschlossenen Mittel von 10 Mrd. Euro hinaus durch öffentliche Mittel des Bundes insgesamt aufgestockt werden, und bis wann?  2. In welche Bereiche sollen diese zusätzlichen Mittel fließen?  3. Wie viele zusätzliche private Investitionen hofft die Bundesregierung, mit diesen zusätzlichen Mitteln zu hebeln?  4. Welche dieser zusätzlichen Mittel stehen im Bundesrisiko, und welche im Eigenrisiko der KfW?  5. Wie viele Mittel von privaten Dritten sowie öffentliche Mittel aus weiteren EU-Ländern sind für die Aufstockung des Zukunftsfonds insgesamt vorgesehen?  6. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, ihre Gewährleistung gegenüber der KfW für Investitionen und Kosten der Aufstockung und Weiterentwicklung des Zukunftsfonds zum Zukunftsfonds II auszuweiten, und für welches Haushaltsjahr ist diese Ausweitung geplant? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich einer Aufstockung des Zukunftsfonds sind noch nicht abgeschlossen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.  7. Für welche Zwecke wurde im Haushaltsjahr 2026 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 249 Mio. Euro für den Zukunftsfonds II vorgesehen (vgl. Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titel 671 01)? a) Warum werden im Haushaltsjahr 2026 nur 1 Mio. Euro dieser Mittel fällig, und was soll damit finanziert werden? b) Warum sind 235 Mio. Euro dieser Mittel erst ab dem Haushaltsjahr 2030 fällig? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die neuen zusätzlichen Mittel aus dem Wachstums- und Innovationskapital im Deutschlandfonds („Zukunftsfonds II“) werden für Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen DeepTech, BioTech und Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt. Parallel zu der Verpflichtungsermächtigung ist – entsprechend dem Vorgehen beim Zukunftsfonds I – eine Absicherung mittels Bundesgarantie beabsichtigt, die für das zusätzliche Investitionsvolumen maßgeblich sein wird. Die vorgesehene Fälligkeit der Mittel orientiert sich an prognostizierten Bedarfen, beginnend mit einer Konzeptionsphase, wobei die Bundesregierung die zukünftige inhaltliche Ausgestaltung derzeit noch berät.  8. Welche Ziele werden mit der Integration des DTCF in den HTGF verfolgt? Ziel der Integration des DeepTech & Climate Fonds (DTCF) in die Plattform des High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist es, die Direktbeteiligungsinstrumente des Bundes stärker zu bündeln und so eine einheitliche Plattform zu schaffen, die die Finanzierung für innovative Unternehmen von der Seed-Phase bis zur Skalierung anbieten kann. Die Integration wird aktuell ausgestaltet; dabei wird der DTCF als separater Fonds jedoch erhalten bleiben.  9. Geht die Zusammenlegung mit einer Neuausrichtung der Investitionsschwerpunkte einher oder sind in diesem Zuge Anpassungen an den Anlagerichtlinien der beiden Fonds geplant (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/12574), und wenn ja, welche? Die langfristige Unterstützung disruptiver Technologien aus dem DeepTech- Segment bis zu ihrer Skalierung bleibt ein wichtiger Fokus des DTCF. Derzeit wird geprüft, ob im Zuge der Integration des DTCF in die Plattform des HTGF eine Anpassung der Anlagerichtlinie vorgenommen wird. 10. Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds durch die Zusammenlegung nicht beeinträchtigt werden? Bei der Integration des DTCF in die Plattform des HTGF kann auf die bereits seit Gründung des DTCF bestehende Kooperation zurückgegriffen werden. Abgesehen von der Veränderung der Geschäftsführung ergeben sich bisher aus der Integration keine personellen Veränderungen beim DTCF. Damit bleibt die Kontinuität gewahrt und die laufenden Aktivitäten werden nicht beeinträchtigt. 11. Welche weiteren Umstrukturierungen bei den Modulen des Zukunftsfonds plant die Bundesregierung? a) Wann sollen diese Umstrukturierungen erfolgen? b) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? c) Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds durch die Umstrukturierungen nicht beeinträchtigt werden? d) Ist im Rahmen der Umstrukturierungen eine Neuausrichtung der Investitionsschwerpunkte bei einzelnen Modulen oder Anpassungen an den Anlagerichtlinien durch die Bundesregierung geplant, und wenn ja, welche? e) Sollen durch die Umstrukturierungen Verwaltungskosten eingespart werden, wenn ja bei welchen Intermediären, und in welcher Höhe? 12. Welche Pläne gibt es, im Rahmen der Umstrukturierungen der bestehenden Module des Zukunftsfonds Mittel umzuschichten (bitte tabellarisch auflisten, a) welche Mittel den einzelnen Modulen des Zukunftsfonds vor der Umstrukturierung zur Verfügung standen und nach der Umstrukturierung zur Verfügung stehen werden, und bis wann, b) welche zusätzlichen Mittel in die einzelnen Module des Zukunftsfonds fließen, und welche davon im Bundesrisiko, im Eigenrisiko der KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel anderer europäischer Länder sind [vgl. die Fragen 1 bis 3])? Die Fragen 11 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zu Frage 12b wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen. Die Gesamtmittel der einzelnen Programme mit Beteiligung des Zukunftsfonds lauten aktuell wie folgt. Die Mittel können je nach Programm bis spätestens zum 31. Dezember 2030 zugesagt werden. Programmname Mittelausstattung (bis zu, gerundet auf 1. Nachkommastelle) ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität 2,5 Mrd. Euro Wachstumsfonds Deutschland 1,0 Mrd. Euro Emerging Manager Facility 0,2 Mrd. Euro Impact Facility 0,2 Mrd. Euro Venture Tech Growth Financing 1,2 Mrd. Euro RegioInnoGrowth 0,5 Mrd. Euro European Tech Champions Initiative 3,6 Mrd. Euro GFF EIF Wachstumsfazilität 3,5 Mrd. Euro HTGF Opportunity 0,7 Mrd. Euro Programmname Mittelausstattung (bis zu, gerundet auf 1. Nachkommastelle) DTCF 1,0 Mrd. Euro Scale-up Direct 1,0 Mrd. Euro Die genaue Ausgestaltung der Anpassungen ist Gegenstand aktueller Beratungen der Bundesregierung. Wie zum Start des Deutschlandfonds kommuniziert, werden mehrere Zukunftsfonds-Bausteine gebündelt, um die Bedarfe junger Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial etwa in den Bereichen DeepTech, KI, BioTech, ClimateTech und DefenceTech noch besser zu adressieren. Die laufenden Aktivitäten und Förderziele der Bausteine werden durch die vorgesehenen Anpassungen nicht beeinträchtigt. Die Anpassungen erfolgen nicht mit dem Ziel der Einsparung von Verwaltungskosten. 13. Welche zusätzlichen Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in Umsetzung durch die Bundesregierung? a) Wann sollen die jeweiligen Module operativ an den Start gehen? b) Welche konkreten Ziele werden mit den jeweiligen Modulen verfolgt? c) Welche Investitionsschwerpunkte sollen die jeweiligen Module setzen? 14. Welche weiteren Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in Planung durch die Bundesregierung, und welche Zwecke sollen mit den zusätzlichen Modulen verfolgt werden? 15. Mit welchen Mitteln sollen die neuen Module des Zukunftsfonds jeweils ausgestattet werden (bitte tabellarisch auflisten, a) welche Mittel den neuen Modulen des Zukunftsfonds jeweils zur Verfügung stehen sollen, b) welche zusätzlichen Mittel in die neuen Module des Zukunftsfonds jeweils fließen sollen, und welche Mittel davon im Bundesrisiko, im Eigenrisiko der KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel anderer europäischer Länder sind [vgl. die Fragen 1 bis 3])? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen. 16. Wie unterscheidet sich die angekündigte Programmlinie „German Equity Fund“ von den bereits bestehenden Modulen des Zukunftsfonds in Kooperation mit dem EIF, also der „German Future Fund EIF Wachstumsfazilität“ (3,263 Mrd. Euro Mittelausstattung) und der European Tech Champions Initiative (3,55 Mrd. Euro Mittelausstattung; vgl. Zukunftsfonds-Statusbericht 2024; www.bundesfinanzministerium.de/Content/D E/Downloads/Internationales-Finanzmarkt/Start-ups/zukunftsfonds-statu sbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Tabelle 2), und bei welchem Anteil der 1,6 Mrd. Euro handelt es sich tatsächlich um zusätzliche und nicht umgeschichtete Mittel (vgl. die Fragen 1 bis 3)? Der „German Future Fund EIF Wachstumsfazilität“ (EIF German Equity) ist kein Modul des Zukunftsfonds und wird bundesseitig nur aus dem ERP- Sondervermögen finanziert. Mit dem EIF German Equity wird im Wesentlichen die Tätigkeit des ERP/EIF-Dachfonds fortgesetzt, der seit Ende 2025 ausinvestiert ist. Der EIF German Equity unterscheidet sich von der GFF EIF Wachstumsfazilität und der European Tech Champions Initiative insbesondere dadurch, dass er nicht in der Wachstumsphase (Scale-up-Phase), sondern vordergründig in der Frühphase (Start-up-Phase) investiert. 17. Wie unterscheidet sich das angekündigte Programm „Scale-up Direct“ von dem bereits von der Vorgängerbundesregierung angekündigten Programm (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilung en/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fue r-start-up-firmen.html) für Direktinvestitionen in junge Start-ups über 850 Mio. Euro, und handelt es sich um ein zusätzliches oder alternatives Programm für Direktinvestitionen? Die Weiterentwicklung des Start-up-Finanzierungsinstrumentariums des Bundes ist eine legislaturperiodenübergreifende Aufgabe. Scale-up Direct ist der angekündigte Zukunftsfonds-Baustein, der mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Mrd. Euro gestartet wurde. 18. Nach welchen Kriterien werden die Direktinvestitionen in junge, innovative Technologieunternehmen im Rahmen des „Scale-up Direct“- Programms vergeben? a) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen? b) Nach welchen Kriterien werden die Investitionsentscheidungen getroffen? c) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei Direktinvestments an, und zu welchen Bedingungen soll investiert werden? d) Welche privaten Akteure werden an dem Instrument beteiligt, und zu welchen Bedingungen? e) Welches Verhältnis von privatem zu staatlichem Kapital wird angestrebt? f) Ist auch eine Zusammenarbeit mit Business Angels geplant, wenn ja, in welcher Form, zu welchen Konditionen, und wenn nein, warum nicht? g) Ist die Beteiligung an die Erfüllung bestimmter sozialer oder ökologischer Kriterien oder Wirkungen (Impact) geknüpft, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? h) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln entschieden? i) Auf welche Höhe werden die Kosten für die Aufsetzung des Programms und die laufenden Kosten geschätzt? j) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen, und in welcher Höhe? Die Fragen 18 bis 18j werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Scale-up Direct wird von der KfW Capital umgesetzt, die von ca. 30 bis 50 Direktbeteiligungen ausgeht. Die KfW Capital beteiligt sich gemeinsam mit ihren Bestands-Fondsmanagementgesellschaften als Co-Investor über sogenannte Special Purpose Vehicles an Zielunternehmen. Die Zielunternehmen sind demnach entweder bereits Portfoliogesellschaften von Fonds, zu dessen Fondsmanagementgesellschaft die KfW Capital eine erfolgreiche Due- Diligence-Prüfung durchgeführt hat, oder ein solcher Fonds beabsichtigt, erstmals in das Zielunternehmen zu investieren. Business Angels beteiligen sich in einer frühen Phase an Start-ups, während Scale-up Direct auf die Finanzierung der Wachstumsphase abzielt. Die Höhe der Beteiligung an den Zielunternehmen muss unter 25 Prozent liegen. Die Beteiligungen erfolgen branchenoffen nach kommerziellen Kriterien mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer Rendite. Die Zielunternehmen müssen entweder ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung, eine Betriebsstätte oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland haben. Die Beteiligungen sind nicht an die Erfüllung bestimmter sozialer oder ökologischer Kriterien oder Wirkungen im Sinne von Impact Investments geknüpft. Investitionen in den Impact-Bereich erfolgen bereits im Rahmen von Fondsinvestitionsprogrammen der KfW Capital. Sowohl das Investment in als auch der Exit aus einem Zielunternehmen erfolgt beihilferechtskonform gemäß dem Pari-passu- Ansatz zum gleichen Zeitpunkt und zu den gleichen Konditionen gemeinsam mit dem privaten Fonds, der mit der KfW Capital co-investiert. Die Summe der Investitionsbeträge aller privaten Investoren pro Finanzierungsrunde muss insgesamt bei mindestens 50 Prozent liegen. An jeder Finanzierungsrunde muss neben den Bestands-Fondsmanagementgesellschaften mindestens ein weiterer privater Investor teilnehmen. Die KfW erfasst als Koordinatorin des Zukunftsfonds sämtliche Kosten, die im Rahmen neuer und bestehender Zukunftsfonds-Bausteine (als Teil des Deutschlandfonds) gesamthaft entstehen, sowie die Kosten für die Bestandsbetreuung. Die Kosten werden dem Bund durch die KfW in Rechnung gestellt und die Rechnung wird vom Wirtschaftsprüfer der KfW auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin überprüft. Für eine belastbare Schätzung der Kosten ist es aufgrund des erst kürzlich erfolgten Starts zu früh. Für die Mittelausstattung von Scale-up Direct aus dem Zukunftsfonds gilt, dass grundsätzlich sämtliche Gewinne aus den Investitionen im Rahmen des Zukunftsfonds, bzw. Rückflüsse, die über die ursprünglichen Auszahlungen hinausgehen, dem Bundeshaushalt zufließen werden. 19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung wegweisenden neuen Produktionsanlagen für innovative Technologien (sog. First‑of‑a‑Kind) für die Erneuerung des Industriestandorts Deutschland bei, und welche Finanzierungslücken gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in diesem Segment? 20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Venture und Growth Debt bei der Schließung der Wachstumskapitallücke für FOAK in Deutschland und in Europa zu, und auf welchen Studien etc. basieren diese Einschätzungen? 21. Welche konkreten Ziele werden mit dem FOAK-Programm der Bundesregierung verfolgt? 22. An welchen Kreditfonds wird sich die Bundesregierung im Rahmen des angekündigten FOAK-Programms beteiligen? a) Mit welchen Summen wird sich die Bundesregierung über welchen Zeitraum an den Fonds beteiligen? b) Nach welchen Kriterien werden oder wurden die begünstigten Kreditfonds ausgewählt? c) Was für Kredite vergeben diese Fonds mit welchen Laufzeiten und zu was für Bedingungen? d) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen, und in welcher Höhe? 23. Wie viele FOAK-Projekte können mithilfe einer Investitionssumme von 300 Mio. Euro erreicht werden, und warum ist dies aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, um die Finanzierungslücken zu schließen? 24. Welche Summe an zusätzlichen privaten Fremdkapitalmitteln plant die Bundesregierung, mit den 300 Mio. Euro zu mobilisieren? 25. Wie soll sichergestellt werden, dass die neuen Kreditfonds auch wirklich in der Lage und willens sind, FOAK-typische Risikoprofile zu finanzieren und damit die bestehende Lücke in der Funding-Landschaft von kapitalintensiven Start-ups im Deep Tech und Climate Tech zu schließen, obwohl das Risikoprofil nicht den typischen Vergabekonditionen entspricht? Die Fragen 19 bis 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Scale-ups in Deutschland haben einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Besonders betroffen sind Unternehmen, die nach der Produktentwicklung und dem Aufbau von ersten Produktionsstätten Fremdkapital (insbesondere Venture und Growth Debt) für die industrielle Produktion benötigen. Die KfW Research geht allgemein von einem steigenden Finanzierungsbedarf im Bereich von Venture Debt aus (Zukunftsfonds Statusbericht 2024 – Kapitel 2.4). Weitere Publikationen wie z. B. von „Tech for Net Zero“ betonen dabei besonders den Finanzierungsbedarf von First-Of-A-Kind-(FOAK)-Anlagen (https://techfornetzero.o rg/wp-content/uploads/2023/07/Public-Credit-Guarantees-for-Climate-Tech-Te ch-for-Net-Zero-1.pdf). Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der KfW Research, dass Venture Debt zum Schließen der Lücke zwischen Beteiligungen über Wagniskapital und klassischer Banken- und Kapitalmarktfinanzierung für reifere Unternehmen beiträgt. Daher verfolgt die Bundesregierung mit dem FOAK-Programm das Ziel, das Angebot an Venture Debt in Deutschland zu stärken. Das Programm befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase. Die diesbezüglichen Beratungen der Bundesregierung dauern an. Im Vorfeld erfolgte bereits eine Auswahl potenzieller Kreditfonds-Anbieter. Dabei sind verschiedene Kriterien eingeflossen, z. B. die geplante Vergabe von Fremdkapital, der geplante Fokus auf FOAK-Investments, der vorgesehene Anteil für Investitionen in Deutschland und der Anteil privater Mittel des Fonds. Elementar waren zudem Ausführungen zu einem Wirtschaftlichkeitstest hinsichtlich der Wahrscheinlichkeiten eines Nettoverlusts auf den Bundesanteil. 26. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, neben Investitionen in Kreditfonds FOAK mit weiteren Instrumenten wie Bürgschaften oder Garantien zu unterstützen? a) Wenn ja, sind solche Programme in Zukunft geplant, wann, und in welcher Form? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat mit dem Deutschlandfonds ein schlagkräftiges Instrument gestartet, welches Zielbereiche mit hohem Investitions- und Modernisierungsbedarf adressiert und unter anderem die Stärkung der Start-up- und Skalierungsfinanzierung zum Ziel hat. Erste Finanzierungsmaßnahmen des Deutschlandfonds – außerhalb der FOAK-Maßnahme – sind im Dezember 2025 gestartet, unter anderem auch das großvolumige Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien zur Absicherung von Avalfinanzierungen bei großen Transformationsvorhaben. Mit dieser Maßnahme können Bankgarantien/-bürgschaften bei der Ausweitung von Produktionskapazitäten abgesichert werden. 27. Wie laufen die Arbeiten an dem von der Vorgängerbundesregierung bereits angekündigten Programm zur Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions mit der EIB, mit denen sich die Bundesregierung mit 500 Mio. Euro beteiligen wollte (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/12574)? a) Liegen mittlerweile Vorschläge für die Konzeption des Programms vor? b) Gibt es eine Zeitplanung zur Umsetzung? c) Wie viele Mittel des Bundes sind vorgesehen? Die Fragen 27 bis 27c werden gemeinsam beantwortet. Die Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions hat die Europäische Investitionsbank in ihren Strategie-Fahrplan 2024–2027 aufgenommen (Strategie-Fahrplan 2024–2027 der EIB-Gruppe, www.eib.org/files/p ublications/20240198_eib_group_2024_2027_strategic_roadmap_de.pdf). Die Präsidentin der EIB-Gruppe, Nadia Calviño kündigte im Rahmen des EIB- Group-Forums am 3. März 2026 Pläne einer „pilot exit toolbox“ an (www.eib.o rg/en/press/all/2026-079-eib-group-forum-new-support-announced-to-reinforc e-european-defence-and-tech-sovereignty). Eine konkrete Zeitplanung und Details hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aufgrund der andauernden Ausarbeitung kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob bzw. in welcher Höhe hier Bundesmittel eingesetzt werden. Mittelbar hat auch die Finanzierung großer Wachstumsfonds eine Auswirkung auf die Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions. Durch den Aufbau von größeren VC-Fonds in Europa wird mehr Wachstumskapital bereitgestellt, um Exits besser vorzubereiten und verfrühte Exits zu verhindern. Die Bausteine ERP/Zukunftsfonds Wachstumsfazilität, Wachstumsfonds Deutschland, European Tech Champions Initiative und GFF EIF Wachstumsfazilität zielen auf die Finanzierung großer Wachstumsfonds ab. Die Folge-Produkte des Wachstumsfonds Deutschland und der European Tech Champions Initiative befinden sich aktuell in der Strukturierung. 28. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die erfolgreich laufende Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, um Finanzierungslücken zu schließen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet. Das Budget der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ist ausweislich des Einzelplans 30 seit Gründung kontinuierlich gestiegen, Finanzierungslücken sind nicht bekannt. 29. Wann ist mit der Veröffentlichung des nächsten Statusberichts zum Zukunftsfonds zu rechnen? Der Statusbericht zum Zukunftsfonds ist mindestens alle drei Jahre vorgesehen. Der Veröffentlichungszeitpunkt des nächsten Statusberichts ist Gegenstand aktueller Beratungen der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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