Schriftliche Frage 138 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Betreiber digitaler Plattformen bei der Verbreitung i…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 138 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Betreiber digitaler Plattformen bei der Verbreitung i…
Frage 138 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Betreiber digitaler Plattformen bei der Verbreitung illegaler Inhalte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. April 2026:
§ 127 des Strafgesetzbuches stellt das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet unter Strafe. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung bestimmter in dieser Vorschrift abschließend aufgeführter rechtswidriger Taten zu ermöglichen oder zu fördern. Im Übrigen gelten die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften auch für die Betreiber digitaler Plattformen. Eine Erweiterung ist nicht geplant.
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