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Schriftliche Frage 218 von Robin Jünger (AfD): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis der hessischen Landesregierung, dass die Krankenhäuser in Hessen für die Umsetzung…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 218 von Robin Jünger (AfD): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis der hessischen Landesregierung, dass die Krankenhäuser in Hessen für die Umsetzung… Frage 218 (Robin Jünger, AfD): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis der hessischen Landesregierung, dass die Krankenhäuser in Hessen für die Umsetzung der bundesrechtlichen Qualitäts-, Personalund Infrastrukturvorgaben des Krankenhausreformanpassungsgesetzes längere und praxistaugliche Übergangsfristen benötigen, insbesondere weil für notwendige Bau- und Personalmaßnahmen drei Jahre nach hessischer Darstellung zu kurz seien, und aus welchen Gründen hält sie den nun bundesrechtlich gesetzten Rahmen für ausreichend, um Versorgungsnachteile und Planungsunsicherheiten für hessische Krankenhäuser zu vermeiden (https://familie.hessen.de/presse/bundestag-verabs chiedet-krankenhausreform und www.aok.de/pp/g g/update/ringen-ums-khag-hessen-fordertrascheplanungssicherheit)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 7. April 2026: Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das der Deutsche Bundestag am 6. März 2026 beschlossen hat, wird die Krankenhausreform entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fortentwickelt. Durch die gesetzlichen Änderungen wird sichergestellt, dass die notwendigen und von allen Seiten angestrebten Strukturveränderungen im Krankenhausbereich in einem angemessenen Zeitrahmen geplant und umgesetzt werden und sich die Menschen auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können. Der Gesetzgeber entzerrt damit den Umsetzungsprozess und gibt mehr Zeit für nötige Anpassungen. So wird den Ländern insbesondere mehr Zeit für die notwendigen krankenhausplanerischen Entscheidungen gegeben und in der Folge die Einführung der Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben und begleitend evaluiert. Die Gegebenheiten vor Ort werden stärker berücksichtigt, etwa bei der Standortdefinition und dort, wo tragfähige Lösungen noch erarbeitet werden müssen. Zudem wird Klarheit bei den Leistungsgruppen geschaffen und werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder etwa bei begründeten Ausnahmen von Qualitätsvorgaben gestärkt. Die in der Fragestellung zitierte Internetseite des hessischen Gesundheitsministeriums thematisiert eine Übergangsregelung für die Erfüllung der Qualitätskriterien. Diesem Anliegen des Landes wird mit dem KHAG Rechnung getragen. Die ursprünglich nur für drei Jahre vorgesehene Ausnahmeregelung im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung wird mit dem KHAG um eine Verlängerungsmöglichkeit von weiteren drei Jahren ergänzt. Krankenhäusern können demnach künftig trotz Nichterfüllung der Qualitätskriterien Leistungsgruppen für eine Dauer von bis zu sechs Jahren im Rahmen der Ausnahme zugewiesen werden. Der Bund unterstützt zudem die erforderlichen Strukturverbesserungen im Krankenhausbereich mit einem Transformationsfonds in Höhe von 29 Mrd. Euro.

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