Schriftliche Frage 35 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und Träger gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bei/für Sprach- und Integr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 35 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und Träger gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bei/für Sprach- und Integr…
Frage 35 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und Träger gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 bei/für Sprach- und Integrationskurse/n im Regierungsbezirk Ostwestfalen-Lippe, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele potenzielle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und aktive Träger von den geplanten Zulassungsaussetzungen von Sprach- und Integrationskursen im Regierungsbezirk Ostwestfalen-Lippe betroffen wären, und wenn ja, wie lauten diese (Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer bitte jeweils nach Ukrainerinnen und Ukrainer im vorübergehenden Schutz, Personen mit Duldung, Personen im Asylverfahren, EU-Bürgerinnen und EU- Bürgern und übrigen Personen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. März 2026:
Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer nach Status- und Personengruppen sowie die Anzahl der aktiven Integrationskursträger in der Region Ostwestfale-Lippe kann den untenstehenden Tabellen entnommen werden. Die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich einer dreimonatigen Konsolidierungsfrist. Die Daten des Gesamtjahres 2025 können somit nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. Tabelle: Anzahl der neuen Kursteilnehmer nach Statusgruppen Anzahl der neuen Kursteilnehmer im Zeitraum 01.01. bis 30.11.2025 mit Wohnort im Regierungsbezirk Detmold/Ostwestfalen-Lippe nach Statusgruppen Abfragestand: 01.03.2026; konsolidierte Geschäftsstatistik Ohne Kurswiederholende Statusgruppen 01.01. bis 30.11.2025 Altzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 10 Altzuwanderer/EU-Bürger/Deutsche/ Asylbewerber (Zulassung durch BAMF) 2.652 Leistungsbezieher nach AsylbLG (Verpflichtung durch TLA) 327 Leistungsbezieher nach SGB II (Verpflichtung durch TGS) 1.666 Leistungsbezieher nach SGB II (Zulassung durch TGS) 1.285 Neuzuwanderer (Berechtigung durch ABH) 27 Neuzuwanderer (Verpflichtung durch ABH) 1.333 Spätaussiedler 89 Summe 7.389 Tabelle: Anzahl der neuen Kursteilnehmer mit BAMF-Zulassung nach Personengruppen Anzahl der neuen Kursteilnehmer im Zeitraum 01.01. bis 30.11.2025 mit Wohnort im Regierungsbezirk Detmold/Ostwestfalen-Lippe und erteilter BAMF-Zulassung nach Personengruppen Abfragestand: 01.03.2026; konsolidierte Geschäftsstatistik Ohne Kurswiederholende Personengruppen 01.01. bis 30.11.2025 Asylbewerber 689 Ausländer mit einer AE gemäß § 104c AufenthG 15 Ausländer mit einer AE nach § 25 Absatz 5 AufenthG 1) Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 18 Deutsche 35 EU-Bürger 710 Sonstige Ausländer 1.181 Insgesamt 2.652 nachrichtlich Ukrainer im vorübergehenden Schutz2) 635 1) Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 2) Personen mit Staatsangehörigkeit Ukraine und Aufenthaltstitel § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Anzahl der zugelassenen Integrationskursträger zum Stichtag 30. November 2025 mit Trägerort im Regierungsbezirk Detmold/Ostwestfalen- Lippe: Zum Stichtag 30. November 2025 waren insgesamt 45 Integrationskursträger mit Trägerort im Regierungsbezirk Detmold/Ostwestfalen-Lippe zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen. Grundsätzlich sind alle der im Rahmen der Statusgruppe „Altzugewanderte/EU- und deutsche Staatsangehörige/Asylbewerber aufgeführten Personengruppen von der Aussetzung der Zulassung zum Integrationskurs gemäß § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) durch das BAMF betroffen.
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