Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 (Antwort zu Drs. 21/5025)
Text
Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 (Antwort zu Drs. 21/5025)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5716
21. Wahlperiode 04.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing,
Hans-Jürgen Goßner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5025 –
Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in
den Jahren 2023 bis 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern (BMI), deutlich
weniger Migranten kostenlose Integrationskurse anzubieten, ist bezüglich des
Sinns und Zwecks von Integrationskursen eine Debatte in der Öffentlichkeit
und in der Bundesregierung selbst entbrannt (vgl. www.fr.de/politik/warnt-vo
r-fatalen-folgen-dobrindt-blockiert-integrationskurse-spd-94154675.html).
Allgemein dient der Integrationskurs dem Erwerb ausreichender
Sprachkenntnisse (§ 43 des Aufenthaltsgesetzes), die mit dem Sprachniveau B1 GER (§ 3
der Integrationskursverordnung) festgelegt sind. Das Erreichen dieses
Kursziels wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) am Ende des
Sprachkursteils des Integrationskurses geprüft. Dieser Test weist als skalierter
Sprachtest neben dem Sprachniveau B1 GER auch das darunterliegende
Sprachniveau A2 GER aus (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574).
In der Vergangenheit hat sich insbesondere nach den Jahren der vermehrten
Migration aus den Top-8-nichteuropäischen Asylländern gezeigt, dass eine
relevante Zahl der Teilnehmer nicht das Niveau erreichte, das für die Kurse
zielgebend ist: Beispielsweise absolvierten im Jahr 2019 insgesamt 135 799
Personen erstmalig den Deutsch-Test für Zuwanderer (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 56 und 57 auf
Bundestagsdrucksache 19/19887), doch von den Erstteilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung
erreichte mehr als jeder zweite (52,7 Prozent) nicht das erforderliche
Sprachniveau B1 (ebd.).
Derweil zeigt sich bei den seit dem Jahr 2022 nach Deutschland gekommenen
Ukrainern ein ähnliches Bild: Von den 159 000 Ukrainern, die im Jahr 2023 in
einem Integrationskurs eine Sprachprüfung ablegten, erreichte nur etwas mehr
als jeder Zweite (54,5 Prozent) das Kursziel „Sprachniveau B1“ bzw. das
„Zertifikat Deutsch“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11256).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 30. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Da sich die Zusammensetzung der häufigsten Staatsangehörigkeiten im
Zeitverlauf (2023 bis 2025) ändern kann, wurde im Rahmen wiederkehrender
Fragestellungen zu den „Top-8-nicht-europäischen Asylherkunftsländern“ und den
„zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten“ auf die 30 häufigsten
Staatsangehörigkeiten (neue Kursteilnehmer) des Bezugsjahres 2025 abgestellt.
1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem
Integrationskurs teilgenommen (bitte jeweils nach Jahren, Teilnehmer
mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis
einschließlich 2025 die Zahl der Kurseintritte (neue Kursteilnehmer)
jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund des einheitlichen Erhebungszeitpunktes sind die Begrifflichkeiten der
Kursteilnahme (Frage 1) und der Kurseintritte (Frage 2) synonym zu bewerten.
Im Rahmen der statistischen Auswertungen wurde daher subsequent auf die
Kennzahl der „neuen Kursteilnehmer“ abgestellt.
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der neuen
Kursteilnehmenden insgesamt
363.478 100,0 Prozent 363.466 100,0 Prozent 307.030 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
130.017 35,8 Prozent 146.176 40,2 Prozent 171.589 55,9 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
233.461 64,2 Prozent 217.290 59,8 Prozent 135.441 44,1 Prozent
davon Spätaussiedler2 2.978 0,8 Prozent 2.208 0,6 Prozent 2.086 0,7 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
358.946 98,8 Prozent 359.578 98,9 Prozent 303.388 98,8 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
23.864 6,6 Prozent 26.262 7,3 Prozent 26.867 8,9 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
335.082 93,4 Prozent 333.316 92,7 Prozent 276.521 91,1 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 168.078 46,2 Prozent 117.382 32,3 Prozent 92.518 30,1 Prozent
Syrien 37.383 10,3 Prozent 57.442 15,8 Prozent 47.964 15,6 Prozent
Afghanistan 28.208 7,8 Prozent 30.840 8,5 Prozent 22.526 7,3 Prozent
Türkei 15.161 4,2 Prozent 25.618 7,0 Prozent 19.923 6,5 Prozent
Rumänien 6.611 1,8 Prozent 7.095 2,0 Prozent 7.254 2,4 Prozent
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Irak 7.307 2,0 Prozent 8.236 2,3 Prozent 6.282 2,0 Prozent
Indien 3.704 1,0 Prozent 4.927 1,4 Prozent 6.053 2,0 Prozent
Iran 7.525 2,1 Prozent 7.840 2,2 Prozent 5.189 1,7 Prozent
Kosovo 3.778 1,0 Prozent 4.324 1,2 Prozent 4.994 1,6 Prozent
Bulgarien 4.327 1,2 Prozent 4.516 1,2 Prozent 4.530 1,5 Prozent
Russische Föderation 5.462 1,5 Prozent 5.588 1,5 Prozent 4.303 1,4 Prozent
Albanien 2.876 0,8 Prozent 3.385 0,9 Prozent 3.854 1,3 Prozent
Polen 3.321 0,9 Prozent 3.807 1,0 Prozent 3.758 1,2 Prozent
Pakistan 2.532 0,7 Prozent 3.243 0,9 Prozent 3.578 1,2 Prozent
Somalia 1.879 0,5 Prozent 3.483 1,0 Prozent 3.493 1,1 Prozent
Nordmazedonien 2.055 0,6 Prozent 2.581 0,7 Prozent 2.712 0,9 Prozent
Nigeria 2.797 0,8 Prozent 3.049 0,8 Prozent 2.501 0,8 Prozent
Italien 2.138 0,6 Prozent 2.328 0,6 Prozent 2.487 0,8 Prozent
Serbien 2.043 0,6 Prozent 2.348 0,6 Prozent 2.425 0,8 Prozent
Bosnien und Herzegowina 2.373 0,7 Prozent 2.506 0,7 Prozent 2.376 0,8 Prozent
Spanien 1.776 0,5 Prozent 2.028 0,6 Prozent 2.236 0,7 Prozent
Marokko 2.407 0,7 Prozent 2.115 0,6 Prozent 2.091 0,7 Prozent
Vietnam 1.412 0,4 Prozent 1.603 0,4 Prozent 2.000 0,7 Prozent
Kolumbien 1.291 0,4 Prozent 2.384 0,7 Prozent 1.945 0,6 Prozent
Griechenland 1.399 0,4 Prozent 1.528 0,4 Prozent 1.652 0,5 Prozent
Venezuela 2.039 0,6 Prozent 2.639 0,7 Prozent 1.607 0,5 Prozent
Guinea 853 0,2 Prozent 2.116 0,6 Prozent 1.601 0,5 Prozent
Deutschland 1.554 0,4 Prozent 1.680 0,5 Prozent 1.556 0,5 Prozent
Ägypten 1.205 0,3 Prozent 1.437 0,4 Prozent 1.473 0,5 Prozent
Tunesien 1.242 0,3 Prozent 1.343 0,4 Prozent 1.461 0,5 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
38.742 10,7 Prozent 44.055 12,1 Prozent 40.688 13,3 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 1.105 0,3 Prozent 1.302 0,4 Prozent 1.341 0,4 Prozent
Georgien 1.341 0,4 Prozent 1.131 0,3 Prozent 674 0,2 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis
einschließlich 2025 die Zahl der Kursaustritte jeweils entwickelt (bitte
jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit:
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-
nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen
Anteil angeben)?
Aufgrund der überjährigen Dauer der Integrationskurse sowie des flexiblen
Einstiegs im Jahresverlauf beenden Personen nur selten den Integrationskurs in
demselben Kalenderjahr, in dem sie ihn begonnen haben. Neue Kursteilnehmer
und Kursaustritte der jeweiligen Jahre in ein Verhältnis zu setzen, führt daher,
insbesondere auch im Hinblick auf nachfolgende Fragestellungen, zu
rechnerisch falschen Ergebnissen.
Die Anzahl der Kursaustritte der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung
der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursaustritte
insgesamt
362.408 100,0 Prozent 400.234 100,0 Prozent 409.785 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
163.585 45,1 Prozent 150.884 37,7 Prozent 169.122 41,3 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
198.823 54,9 Prozent 249.350 62,3 Prozent 240.663 58,7 Prozent
davon Spätaussiedler2 3.638 1,0 Prozent 2.937 0,7 Prozent 2.544 0,6 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
357.038 98,5 Prozent 395.539 98,8 Prozent 405.287 98,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
29.396 8,2 Prozent 27.112 6,9 Prozent 29.753 7,3 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
327.642 91,8 Prozent 368.427 93,1 Prozent 375.534 92,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 183.277 50,6 Prozent 180.068 45,0 Prozent 135.437 33,1 Prozent
Syrien 37.344 10,3 Prozent 46.188 11,5 Prozent 66.037 16,1 Prozent
Afghanistan 18.130 5,0 Prozent 27.342 6,8 Prozent 32.415 7,9 Prozent
Türkei 10.589 2,9 Prozent 16.904 4,2 Prozent 26.187 6,4 Prozent
Rumänien 7.971 2,2 Prozent 7.495 1,9 Prozent 8.034 2,0 Prozent
Irak 8.338 2,3 Prozent 9.731 2,4 Prozent 11.048 2,7 Prozent
Indien 3.246 0,9 Prozent 4.057 1,0 Prozent 5.438 1,3 Prozent
Iran 4.551 1,3 Prozent 8.179 2,0 Prozent 8.668 2,1 Prozent
Kosovo 5.161 1,4 Prozent 4.661 1,2 Prozent 5.095 1,2 Prozent
Bulgarien 5.594 1,5 Prozent 5.163 1,3 Prozent 5.360 1,3 Prozent
Russische Föderation 4.100 1,1 Prozent 5.873 1,5 Prozent 5.883 1,4 Prozent
Albanien 2.953 0,8 Prozent 3.141 0,8 Prozent 3.808 0,9 Prozent
Polen 3.756 1,0 Prozent 3.762 0,9 Prozent 4.236 1,0 Prozent
Pakistan 2.367 0,7 Prozent 2.938 0,7 Prozent 3.686 0,9 Prozent
Somalia 1.977 0,5 Prozent 2.465 0,6 Prozent 3.833 0,9 Prozent
Nordmazedonien 2.242 0,6 Prozent 2.394 0,6 Prozent 2.840 0,7 Prozent
Nigeria 2.859 0,8 Prozent 3.276 0,8 Prozent 3.624 0,9 Prozent
Italien 2.911 0,8 Prozent 2.417 0,6 Prozent 2.703 0,7 Prozent
Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Serbien 2.309 0,6 Prozent 2.262 0,6 Prozent 2.601 0,6 Prozent
Bosnien und Herzegowina 2.758 0,8 Prozent 2.632 0,7 Prozent 2.752 0,7 Prozent
Spanien 1.981 0,5 Prozent 1.887 0,5 Prozent 2.308 0,6 Prozent
Marokko 3.111 0,9 Prozent 2.923 0,7 Prozent 2.744 0,7 Prozent
Vietnam 1.853 0,5 Prozent 1.651 0,4 Prozent 1.970 0,5 Prozent
Kolumbien 453 0,1 Prozent 1.318 0,3 Prozent 2.303 0,6 Prozent
Griechenland 1.871 0,5 Prozent 1.644 0,4 Prozent 1.788 0,4 Prozent
Venezuela 482 0,1 Prozent 1.872 0,5 Prozent 2.626 0,6 Prozent
Guinea 529 0,1 Prozent 939 0,2 Prozent 1.917 0,5 Prozent
Deutschland 1.732 0,5 Prozent 1.758 0,4 Prozent 1.954 0,5 Prozent
Ägypten 1.167 0,3 Prozent 1.330 0,3 Prozent 1.553 0,4 Prozent
Tunesien 1.172 0,3 Prozent 1.424 0,4 Prozent 1.504 0,4 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
35.624 9,8 Prozent 42.540 10,6 Prozent 49.433 12,1 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 1.917 0,5 Prozent 1.887 0,5 Prozent 2.190 0,5 Prozent
Georgien 609 0,2 Prozent 1.300 0,3 Prozent 1.233 0,3 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023
bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte
entwickelt, bei denen das Sprachniveau
a) B1,
b) A2 oder
c) unter A2
erreicht wurde, entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt,
Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne
Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie
nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und
den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die zentrale Kennzahl zur Bestimmung des Erfolgs der Integrationskurse sind
die Ergebnisse des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ). Subsequent wurde
im Rahmen nachfolgender Auswertung auf die Kennzahl „DTZ-Teilnehmer
nach erreichtem Sprachniveau“ abgestellt.
Die Anzahl und der Anteil der Teilnehmer am skalierten Abschlusstest
„Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) nach erreichtem Sprachniveau sowie
eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der Anlage A entnommen
werden.*
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023
bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte
aufgrund von Inaktivität jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach
insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne
Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt
ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Bei „Kursaustritten aufgrund von Inaktivität“ handelt es sich um eine rein
statistische Kategorie. Hierunter fallen Personen, die mindestens einen der beiden
Tests nicht abgelegt haben und bei denen seit der letzten Kursaktivität
mindestens neun Monate vergangen sind. Die Angaben zu „Kursaustritten aufgrund
von Inaktivität“ lassen daher keinen Rückschluss auf den individuellen
Kursfortschritt der Teilnehmer zu, ebenso wenig Rückschlüsse auf die Frage, ob die
betreffende Person endgültig von einer Fortsetzung des Kurses und/oder der
Absolvierung der Prüfungen absieht. In dieser Kategorie sind beispielsweise
Personen enthalten, die den Integrationskurs bis zu dessen Ende besucht haben
und lediglich eine der beiden Prüfungen (DTZ oder LiD) nicht abgelegt haben.
Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025
sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle
entnommen werden.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursaustritte
aufgrund Inaktivität insgesamt
89.872 100,0 Prozent 105.453 100,0 Prozent 127.133 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
43.905 48,9 Prozent 44.594 42,3 Prozent 59.279 46,6 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
45.967 51,1 Prozent 60.859 57,7 Prozent 67.854 53,4 Prozent
davon Spätaussiedler2 858 1,0 Prozent 665 0,6 Prozent 761 0,6 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
88.090 98,0 Prozent 103.945 98,6 Prozent 125.307 98,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
16.283 18,5 Prozent 13.846 13,3 Prozent 15.718 12,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
71.807 81,5 Prozent 90.099 86,7 Prozent 109.589 87,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 26.334 29,3 Prozent 37.889 35,9 Prozent 31.644 24,9 Prozent
Syrien 11.469 12,8 Prozent 12.117 11,5 Prozent 19.826 15,6 Prozent
Afghanistan 4.623 5,1 Prozent 6.550 6,2 Prozent 10.206 8,0 Prozent
Türkei 3.736 4,2 Prozent 5.344 5,1 Prozent 10.436 8,2 Prozent
Rumänien 3.854 4,3 Prozent 3.342 3,2 Prozent 3.794 3,0 Prozent
Irak 3.021 3,4 Prozent 3.001 2,8 Prozent 3.785 3,0 Prozent
Indien 1.098 1,2 Prozent 1.246 1,2 Prozent 1.679 1,3 Prozent
Iran 1.049 1,2 Prozent 1.396 1,3 Prozent 2.148 1,7 Prozent
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Kosovo 2.005 2,2 Prozent 1.661 1,6 Prozent 1.721 1,4 Prozent
Bulgarien 3.560 4,0 Prozent 3.075 2,9 Prozent 3.199 2,5 Prozent
Russische Föderation 800 0,9 Prozent 1.137 1,1 Prozent 1.686 1,3 Prozent
Albanien 964 1,1 Prozent 951 0,9 Prozent 1.091 0,9 Prozent
Polen 1.865 2,1 Prozent 1.693 1,6 Prozent 2.056 1,6 Prozent
Pakistan 914 1,0 Prozent 984 0,9 Prozent 1.302 1,0 Prozent
Somalia 925 1,0 Prozent 941 0,9 Prozent 1.475 1,2 Prozent
Nordmazedonien 797 0,9 Prozent 805 0,8 Prozent 926 0,7 Prozent
Nigeria 940 1,0 Prozent 986 0,9 Prozent 1.242 1,0 Prozent
Italien 1.792 2,0 Prozent 1.400 1,3 Prozent 1.569 1,2 Prozent
Serbien 902 1,0 Prozent 861 0,8 Prozent 1.039 0,8 Prozent
Bosnien und Herzegowina 906 1,0 Prozent 854 0,8 Prozent 941 0,7 Prozent
Spanien 1.242 1,4 Prozent 1.083 1,0 Prozent 1.377 1,1 Prozent
Marokko 1.177 1,3 Prozent 1.131 1,1 Prozent 1.049 0,8 Prozent
Vietnam 738 0,8 Prozent 529 0,5 Prozent 607 0,5 Prozent
Kolumbien 149 0,2 Prozent 382 0,4 Prozent 870 0,7 Prozent
Griechenland 1.086 1,2 Prozent 851 0,8 Prozent 942 0,7 Prozent
Venezuela 133 0,1 Prozent 543 0,5 Prozent 1.013 0,8 Prozent
Guinea 195 0,2 Prozent 213 0,2 Prozent 502 0,4 Prozent
Deutschland 924 1,0 Prozent 843 0,8 Prozent 1.065 0,8 Prozent
Ägypten 343 0,4 Prozent 385 0,4 Prozent 499 0,4 Prozent
Tunesien 331 0,4 Prozent 458 0,4 Prozent 543 0,4 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
12.000 13,4 Prozent 12.802 12,1 Prozent 16.901 13,3 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 712 0,8 Prozent 531 0,5 Prozent 624 0,5 Prozent
Georgien 162 0,2 Prozent 545 0,5 Prozent 609 0,5 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“.
Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich,
weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.
6. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen haben,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) den Integrationskurs abgebrochen bzw. nicht beendet,
b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,
c) das Sprachniveau A1 erreicht,
d) das Sprachniveau A2 erreicht,
e) das Sprachniveau B1 erreicht,
f) das Sprachniveau B2 erreicht oder
g) das Sprachniveau C1 (oder höher) erreicht
(bitte jeweils nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung,
Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil
angeben)?
Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung sind nur teilweise
möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Integrationskurssystem bewusst flexibel
und modular ausgestaltet ist. Kursunterbrechungen und Wiedereinstiege sind
nach jedem Kursabschnitt (100 Unterrichtseinheiten) möglich. Da Teilnehmer
nach vorläufigen Unterbrechungen jederzeit den Integrationskurs wieder
aufnehmen und abschließen können, ist eine Aussage zu Kursabbrüchen nicht
möglich.
Den Abschlusstest des Integrationskurses bildet der skalierte Test „Deutschtest
für Zuwanderer“ (DTZ). Dabei können die zertifizierten Sprachniveaus A2 und
B1 GER erreicht werden. Wird die erforderliche Punktzahl für A2 nicht
erreicht, wird das Niveau „unter A2“ bescheinigt. Eine Differenzierung nach den
Sprachniveaus „unter A1“ und A1 erfolgt nicht, sodass hierzu keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen. Die Sprachniveaus B2 oder C1
(oder höher) werden im Rahmen des DTZ nicht bescheinigt.
Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 das Sprachniveau
B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten
Dimensionen sind der Anlage A zu entnehmen.*
7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) erstmalig
am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und dabei das
Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine,
Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn
häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
8. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand)
wiederholt am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und im
ersten Testergebnis im Wiederholerverfahren das Sprachniveau B1 nicht
erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung,
Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil
angeben)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023
bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die
den Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Kursteilnahme mit dem
Sprachniveau A2 abgeschlossen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmer
mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
10. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023
bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die
den Deutsch-Test für Zuwanderer bei wiederholter Kursteilnahme mit
dem Sprachniveau A2 abgeschlossen haben (bitte nach Jahren,
Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne
Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach
den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellungen sind nur teilweise
möglich.
Bei Erteilung einer Zulassung zur Wiederholung nach § 5 Absatz 5 (alte
Fassung) bzw. § 13 Absatz 1 Satz 3 (neue Fassung) der
Integrationskursverordnung (IntV) unterliegt eine zuvor verpflichtete Person einem Statuswechsel.
Eine Verpflichtung zur Wiederholung ist im Rahmen der
Integrationskursverordnung nicht vorgesehen. Daher können die DTZ-Ergebnisse von Teilnehmern
mit und ohne Teilnahmeverpflichtung nur getrennt ausgewiesen werden,
solange eine Unterscheidung nach Erst- und Wiederholungsverfahren nicht erfolgt.
Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 bei erstmaliger oder
wiederholter Kursteilnahme das Sprachniveau „B1“, „A2“ oder „unter A2“
erreicht haben, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hierzu
ist darauf hinzuweisen, dass in der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer auch
Prüfungswiederholer enthalten sind, die in den Vorjahreszeiträumen an der
Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start
Deutsch 2 (A2) teilgenommen, diese aber nicht bestanden haben. Es kann keine
Aussage darüber getroffen werden, in welchem Verfahren (Erst- bzw.
Wiederholungsverfahren) das DTZ-Ergebnis erzielt wurde. Bei mehrfacher Teilnahme
am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte
Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt.
Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
mit bzw. ohne Wiederholerverfahren nach DTZ-Ergebnis1), 2)
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
DTZ-Teilnehmer insgesamt
Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt3)
absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual
2023 164.495 55,9 Prozent 97.025 33,0 Prozent 32.852 11,2 Prozent 294.372 100,0 Prozent
2024 180.507 56,3 Prozent 102.601 32,0 Prozent 37.235 11,6 Prozent 320.343 100,0 Prozent
2025 175.193 55,0 Prozent 102.663 32,2 Prozent 40.694 12,8 Prozent 318.550 100,0 Prozent
Davon DTZ-Teilnehmer nur mit Erstverfahren
Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt3)
absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual
2023 149.057 68,9 Prozent 51.332 23,7 Prozent 15.866 7,3 Prozent 216.255 100,0 Prozent
2024 141.422 62,9 Prozent 63.427 28,2 Prozent 19.904 8,9 Prozent 224.753 100,0 Prozent
2025 145.432 54,4 Prozent 92.315 34,5 Prozent 29.671 11,1 Prozent 267.418 100,0 Prozent
Davon DTZ-Teilnehmer mit zusätzlichem Wiederholerverfahren
Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt3)
absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual
2023 15.438 19,8 Prozent 45.693 58,5 Prozent 16.986 21,7 Prozent 78.117 100,0 Prozent
2024 39.085 40,9 Prozent 39.174 41,0 Prozent 17.331 18,1 Prozent 95.590 100,0 Prozent
2025 29.761 58,2 Prozent 10.348 20,2 Prozent 11.023 21,6 Prozent 51.132 100,0 Prozent
1) Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Verfahren (Erst- bzw. Wiederholerverfahren) das beste DTZ-Ergebnis
erzielt wurde.
2) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer
berücksichtigt.
3) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer den sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an
der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben.
11. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem
Integrationskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“
erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung,
Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil
angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen der Jahre 2023 bis
2025 ist der Antwort zu den Fragen 1 und 2 zu entnehmen. Es wird zudem auf
die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern in
Integrationskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines
Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der
erfragten Dimensionen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der erfolgreichen
Kursaustritte insgesamt
155.331 100,0 Prozent 167.579 100,0 Prozent 157.864 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
71.688 46,2 Prozent 64.832 38,7 Prozent 64.015 40,6 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
83.643 53,8 Prozent 102.747 61,3 Prozent 93.849 59,4 Prozent
davon Spätaussiedler2 2.062 1,3 Prozent 1.679 1,0 Prozent 1.309 0,8 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
152.685 98,3 Prozent 165.234 98,6 Prozent 155.916 98,8 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
9.715 6,4 Prozent 9.590 5,8 Prozent 9.855 6,3 Prozent
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
142.970 93,6 Prozent 155.644 94,2 Prozent 146.061 93,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 84.854 54,6 Prozent 79.013 47,1 Prozent 54.088 34,3 Prozent
Syrien 14.413 9,3 Prozent 19.218 11,5 Prozent 27.759 17,6 Prozent
Afghanistan 6.654 4,3 Prozent 9.435 5,6 Prozent 9.950 6,3 Prozent
Türkei 4.172 2,7 Prozent 6.432 3,8 Prozent 8.600 5,4 Prozent
Rumänien 3.193 2,1 Prozent 3.104 1,9 Prozent 3.057 1,9 Prozent
Irak 2.366 1,5 Prozent 2.993 1,8 Prozent 3.660 2,3 Prozent
Indien 1.699 1,1 Prozent 2.215 1,3 Prozent 2.955 1,9 Prozent
Iran 2.391 1,5 Prozent 4.323 2,6 Prozent 4.227 2,7 Prozent
Kosovo 1.872 1,2 Prozent 1.824 1,1 Prozent 2.042 1,3 Prozent
Bulgarien 1.174 0,8 Prozent 1.166 0,7 Prozent 1.157 0,7 Prozent
Russische Föderation 2.322 1,5 Prozent 3.338 2,0 Prozent 2.756 1,7 Prozent
Albanien 1.403 0,9 Prozent 1.578 0,9 Prozent 1.919 1,2 Prozent
Polen 1.496 1,0 Prozent 1.582 0,9 Prozent 1.653 1,0 Prozent
Pakistan 916 0,6 Prozent 1.189 0,7 Prozent 1.495 0,9 Prozent
Somalia 357 0,2 Prozent 508 0,3 Prozent 810 0,5 Prozent
Nordmazedonien 1.089 0,7 Prozent 1.157 0,7 Prozent 1.312 0,8 Prozent
Nigeria 839 0,5 Prozent 909 0,5 Prozent 895 0,6 Prozent
Italien 825 0,5 Prozent 748 0,4 Prozent 819 0,5 Prozent
Serbien 1.045 0,7 Prozent 994 0,6 Prozent 1.054 0,7 Prozent
Bosnien und Herzegowina 1.457 0,9 Prozent 1.392 0,8 Prozent 1.421 0,9 Prozent
Spanien 495 0,3 Prozent 549 0,3 Prozent 579 0,4 Prozent
Marokko 1.383 0,9 Prozent 1.239 0,7 Prozent 1.160 0,7 Prozent
Vietnam 577 0,4 Prozent 541 0,3 Prozent 692 0,4 Prozent
Kolumbien 220 0,1 Prozent 464 0,3 Prozent 640 0,4 Prozent
Griechenland 587 0,4 Prozent 601 0,4 Prozent 629 0,4 Prozent
Venezuela 207 0,1 Prozent 667 0,4 Prozent 716 0,5 Prozent
Guinea 137 0,1 Prozent 236 0,1 Prozent 428 0,3 Prozent
Deutschland 584 0,4 Prozent 666 0,4 Prozent 639 0,4 Prozent
Ägypten 608 0,4 Prozent 697 0,4 Prozent 786 0,5 Prozent
Tunesien 678 0,4 Prozent 751 0,4 Prozent 733 0,5 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
15.318 9,9 Prozent 18.050 10,8 Prozent 19.233 12,2 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 406 0,3 Prozent 502 0,3 Prozent 645 0,4 Prozent
Georgien 218 0,1 Prozent 351 0,2 Prozent 281 0,2 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach
voraus, dass die Teilnehmer im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den
Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
12. Wie viele der Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs teilgenommen haben,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) vom Kostenbeitrag befreit und
b) vom Kostenbeitrag nicht befreit
(bitte nach Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, und
Jahren getrennt ausweisen)?
Statistische Auswertungen zur Anzahl der neuen Kursteilnehmer nach
Kostenbefreiung sind aus technischen Gründen nicht möglich.
13. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) den Integrationskurs unter dem Sprachniveau B1
abgeschlossen haben, haben im Anschluss am Kurs „Berufsbezogene
Deutschsprachförderung“ teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer
mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach „Staatsangehörigkeit
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-
nichteuropäische Asylherkunftsländer sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten“ wird darauf hingewiesen, dass eine „Staatsangehörigkeit Ausländer“ nicht
statistisch erfasst wird. Der Wert ergibt sich behelfsweise aus der
Gesamtsumme aller Kursteilnehmer abzüglich der Anzahl der Kursteilnehmer mit der
Staatsangehörigkeit „Deutsch“.
Weiterhin änderte sich die Zusammensetzung und Reihenfolge „TOP-8
nichteuropäische Asylherkunftsländer“ in den abgefragten Jahren. Um zumindest
eine grundlegende Übersichtlichkeit der Tabellen zu erhalten und eine
einheitliche Darstellung aller abgefragten Jahre in einer Tabelle zu ermöglichen,
wurden daher für alle abgefragten Jahre die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten
von Kurseintritten ausgewiesen, entlang der Reihenfolge aus dem Jahr 2024.
Auf diese Weise sind sämtliche Staatsangehörigkeiten erfasst, die in wenigstens
einem der abgefragten Jahre unter die die „TOP-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer“ gefallen sind. In den wenigen Fällen, in denen Länder in einem
Jahr zu den TOP-8-nichteuropäischer Asylherkunftsländern zählten, aber nicht
zu den 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten, sind diese Länder gesondert
ausgewiesen.
Durch die Priorisierung von arbeitsplatzbezogenen Kursen und der
Kontingentierung von Kursen im Jahr 2025 starteten keine A2- und B1-Kurse, daher
werden nur Kurseintritte für die Jahre 2023 und 2024 dargestellt.
Da in den Berufssprachkursen im Jahr 2025 derartige Kurse nicht begannen,
wird abweichend zu den Integrationskursen als Bezugsjahr das Jahr 2024 für
die Top-30 BSK-Eintritte in Kurse mit dem Zielsprachniveau A2 und B1
zugrunde gelegt.
Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach „Personen“ wird darauf
hingewiesen, dass für Berufssprachkurse aufgrund der Datenerfassung und
Speicherung auf Kurseintritte zurückgegriffen werden muss.
Da es sich bei den Integrationskursen und den Berufssprachkursen nach § 45a
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) um zwei Fachverfahren mit
unterschiedlichen Regelungen handelt, ist eine Kohortenbetrachtung von Personen nach
Abschluss eines Integrationskurses und Beginn eines Berufssprachkurses nach
§ 45a AufenthG im Sinne der Frage nicht möglich.
Basierend auf Erfahrungswerten und den gesetzlichen Zugangsbestimmungen
kann jedoch angenommen werden, dass es sich bei einem Großteil der
Kurseintritte in die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG um Personen handelt,
die im Vorfeld einen Integrationskurs absolviert haben.
Daher werden zur Beantwortung der Frage Daten über Kurseintritte in die
Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG mit Zielsprachniveau A2 bis B1 ab dem
Jahr 2023 zugrunde gelegt und in nachfolgender Tabelle dargestellt. Der
jeweilige Anteil bezieht sich auf den Gesamtwert aller Eintritte in A2- und B1-
Kurse.
2023 2024
absolut % absolut %
Anzahl der Kurseintritte insgesamt 25.033 100,0 Prozent 28.766 100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung 19.091 76,3 Prozent 26.491 92,1 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung1 5.942 23,7 Prozent 2.275 7,9 Prozent
davon Ausländer insgesamt 24.150 96,5 Prozent 27.981 97,3 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D) 2.357 9,4 Prozent 2.190 7,6 Prozent
davon Drittstaatsangehörige 21.793 87,1 Prozent 25.791 89,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2024)
Ukraine 1.018 4,1 Prozent 8.196 28,5 Prozent
Syrien, Arabische Republik 7.370 29,4 Prozent 5.504 19,1 Prozent
Afghanistan 3.026 12,1 Prozent 3.125 10,9 Prozent
Irak 2.433 9,7 Prozent 1.686 5,9 Prozent
Türkei 1.090 4,4 Prozent 1.035 3,6 Prozent
Deutschland 883 3,5 Prozent 785 2,7 Prozent
Iran, Islamische Republik 901 3,6 Prozent 738 2,6 Prozent
Eritrea 722 2,9 Prozent 635 2,2 Prozent
Bulgarien 621 2,5 Prozent 511 1,8 Prozent
Rumänien 396 1,6 Prozent 416 1,4 Prozent
Somalia 431 1,7 Prozent 363 1,3 Prozent
Nigeria 416 1,7 Prozent 354 1,2 Prozent
Russische Föderation 317 1,3 Prozent 322 1,1 Prozent
Polen 347 1,4 Prozent 301 1,0 Prozent
Indien 230 0,9 Prozent 288 1,0 Prozent
Marokko 205 0,8 Prozent 216 0,8 Prozent
Spanien 204 0,8 Prozent 199 0,7 Prozent
Ungeklärt 249 1,0 Prozent 190 0,7 Prozent
Pakistan 279 1,1 Prozent 186 0,6 Prozent
Italien 199 0,8 Prozent 184 0,6 Prozent
Griechenland 147 0,6 Prozent 150 0,5 Prozent
Vietnam 119 0,5 Prozent 142 0,5 Prozent
Ghana 175 0,7 Prozent 141 0,5 Prozent
Äthiopien 128 0,5 Prozent 118 0,4 Prozent
Staatenlos 153 0,6 Prozent 117 0,4 Prozent
Kroatien 91 0,4 Prozent 103 0,4 Prozent
Libanon 134 0,5 Prozent 102 0,4 Prozent
2023 2024
absolut % absolut %
China 96 0,4 Prozent 93 0,3 Prozent
Kamerun 82 0,3 Prozent 91 0,3 Prozent
Ägypten 73 0,3 Prozent 84 0,3 Prozent
Nachrichtlich2
Georgien 30 0,1 Prozent 47 0,2 Prozent
Kolumbien 35 0,1 Prozent 28 0,1 Prozent
Quelle: Konsolidierte Daten für die Jahre 2023 und 2024.
1) Aufgrund der Einführung des Bürgergeldgesetzes änderte sich die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Berechtigungen/
Verpflichtungen im SGB II. Die bisher geltende Eingliederungsvereinbarung wurde durch den sogenannten Kooperationsplan gemäß § 15 SGB II
abgelöst. Darin kann ein Jobcenter bei Bedarf die Teilnahme an einem Berufssprachkurs festlegen. Der Kooperationsplan selbst erzeugt
keine rechtsverbindliche Wirkung. Rechtsverbindlichkeit für die Teilnahme an Sprachkursen und somit eine Verpflichtung zur
Teilnahme an einem Berufssprachkurs wird nach der neuen Rechtslage erst dann erlangt, wenn eine Aufforderung mit
Rechtsfolgenbelehrung nach § 15a Absatz 3 SGB II n. F. ergeht.
2) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top-8-nichteuropäischer Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge); aber
nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten der Berufssprachkurse waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
14. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Orientierungskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine,
Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn
häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem
abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025 sowie eine
Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem
abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025
Fortschreibung; Abfragestand: 01.04.2026;
nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursteilnehmer
insgesamt
276.029 100,0 Prozent 258.730 100,0 Prozent 247.534 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
122.200 44,3 Prozent 92.899 35,9 Prozent 103.102 41,7 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
153.829 55,7 Prozent 165.831 64,1 Prozent 144.432 58,3 Prozent
davon Spätaussiedler2 2.561 0,9 Prozent 2.140 0,8 Prozent 1.729 0,7 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
272.650 98,8 Prozent 255.618 98,8 Prozent 244.862 98,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
12.370 4,5 Prozent 13.099 5,1 Prozent 14.171 5,8 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
260.280 95,5 Prozent 242.519 94,9 Prozent 230.691 94,2 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 174.721 63,3 Prozent 117.976 45,6 Prozent 89.934 36,3 Prozent
Syrien 18.644 6,8 Prozent 28.545 11,0 Prozent 37.706 15,2 Prozent
Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem
abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025
Fortschreibung; Abfragestand: 01.04.2026;
nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Afghanistan 13.714 5,0 Prozent 20.602 8,0 Prozent 19.836 8,0 Prozent
Türkei 6.415 2,3 Prozent 11.659 4,5 Prozent 14.495 5,9 Prozent
Rumänien 3.864 1,4 Prozent 4.010 1,5 Prozent 4.173 1,7 Prozent
Irak 3.854 1,4 Prozent 5.281 2,0 Prozent 5.490 2,2 Prozent
Indien 1.870 0,7 Prozent 2.553 1,0 Prozent 3.327 1,3 Prozent
Iran 3.129 1,1 Prozent 6.346 2,5 Prozent 5.284 2,1 Prozent
Kosovo 2.579 0,9 Prozent 2.462 1,0 Prozent 2.935 1,2 Prozent
Bulgarien 1.949 0,7 Prozent 2.145 0,8 Prozent 2.288 0,9 Prozent
Russische Föderation 3.262 1,2 Prozent 4.359 1,7 Prozent 3.724 1,5 Prozent
Albanien 1.724 0,6 Prozent 1.927 0,7 Prozent 2.409 1,0 Prozent
Polen 1.786 0,6 Prozent 2.002 0,8 Prozent 2.185 0,9 Prozent
Pakistan 1.257 0,5 Prozent 1.803 0,7 Prozent 2.140 0,9 Prozent
Somalia 930 0,3 Prozent 1.451 0,6 Prozent 2.251 0,9 Prozent
Nordmazedonien 1.225 0,4 Prozent 1.381 0,5 Prozent 1.683 0,7 Prozent
Nigeria 1.759 0,6 Prozent 2.033 0,8 Prozent 2.099 0,8 Prozent
Italien 1.055 0,4 Prozent 1.035 0,4 Prozent 1.182 0,5 Prozent
Serbien 1.231 0,4 Prozent 1.260 0,5 Prozent 1.413 0,6 Prozent
Bosnien und Herzegowina 1.451 0,5 Prozent 1.513 0,6 Prozent 1.541 0,6 Prozent
Spanien 702 0,3 Prozent 851 0,3 Prozent 1.007 0,4 Prozent
Marokko 1.829 0,7 Prozent 1.582 0,6 Prozent 1.509 0,6 Prozent
Vietnam 968 0,4 Prozent 1.037 0,4 Prozent 1.273 0,5 Prozent
Kolumbien 346 0,1 Prozent 1.011 0,4 Prozent 1.391 0,6 Prozent
Griechenland 733 0,3 Prozent 754 0,3 Prozent 864 0,3 Prozent
Venezuela 408 0,1 Prozent 1.541 0,6 Prozent 1.484 0,6 Prozent
Guinea 314 0,1 Prozent 827 0,3 Prozent 1.398 0,6 Prozent
Deutschland 818 0,3 Prozent 972 0,4 Prozent 943 0,4 Prozent
Ägypten 756 0,3 Prozent 826 0,3 Prozent 891 0,4 Prozent
Tunesien 778 0,3 Prozent 840 0,3 Prozent 913 0,4 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
21.958 8,0 Prozent 28.146 10,9 Prozent 29.766 12,0 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 866 0,3 Prozent 1.060 0,4 Prozent 1.172 0,5 Prozent
Georgien 493 0,2 Prozent 728 0,3 Prozent 570 0,2 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
15. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
skalierten Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“
(LID) teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-
nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden
relativen Anteil angeben)?
16. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
skalierten Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“
(LID) teilgenommen und
a) weniger als 15 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test
nicht erfolgreich abgeschlossen),
b) mindestens 15 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test
erfolgreich abgeschlossen),
c) mindestens 17 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test
erfolgreich abgeschlossen und nach Maßgabe der
Einbürgerungstestverordnung und gleichzeitig die nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer
7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlichen Kenntnisse
nachgewiesen)
(bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer
ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten
getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtzahl und die Anzahl der Teilnehmer am Abschlusstest „Leben in
Deutschland“ (LiD) nach erreichter Punktzahl sowie eine Darstellung der
erfragten Dimensionen kann der Anlage F entnommen werden.*
17. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
allgemeinen Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer
mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an allgemeinen Integrationskursen der
Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann
der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in allgemeinen Integrationskursen
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der neuen
Kursteilnehmer insgesamt
305.757 100,0 Prozent 285.731 100,0 Prozent 234.239 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
111.552 36,5 Prozent 118.069 41,3 Prozent 133.193 56,9 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
194.205 63,5 Prozent 167.662 58,7 Prozent 101.046 43,1 Prozent
davon Spätaussiedler2 2.808 0,9 Prozent 2.058 0,7 Prozent 1.963 0,8 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
301.615 98,6 Prozent 282.226 98,8 Prozent 230.889 98,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
21.316 7,1 Prozent 23.270 8,2 Prozent 23.832 10,3 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
280.299 92,9 Prozent 258.956 91,8 Prozent 207.057 89,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 152.048 49,7 Prozent 101.544 35,5 Prozent 77.325 33,0 Prozent
Syrien 21.999 7,2 Prozent 31.589 11,1 Prozent 23.850 10,2 Prozent
Afghanistan 17.725 5,8 Prozent 17.252 6,0 Prozent 10.956 4,7 Prozent
Türkei 14.005 4,6 Prozent 23.174 8,1 Prozent 17.578 7,5 Prozent
Rumänien 6.094 2,0 Prozent 6.489 2,3 Prozent 6.554 2,8 Prozent
Irak 4.595 1,5 Prozent 4.756 1,7 Prozent 3.141 1,3 Prozent
Indien 3.526 1,2 Prozent 4.632 1,6 Prozent 5.785 2,5 Prozent
Iran 6.825 2,2 Prozent 6.804 2,4 Prozent 4.454 1,9 Prozent
Kosovo 3.587 1,2 Prozent 4.070 1,4 Prozent 4.734 2,0 Prozent
Bulgarien 3.269 1,1 Prozent 3.429 1,2 Prozent 3.262 1,4 Prozent
Russische Föderation 5.066 1,7 Prozent 5.014 1,8 Prozent 3.779 1,6 Prozent
Albanien 2.739 0,9 Prozent 3.196 1,1 Prozent 3.642 1,6 Prozent
Polen 3.146 1,0 Prozent 3.561 1,2 Prozent 3.610 1,5 Prozent
Pakistan 2.183 0,7 Prozent 2.768 1,0 Prozent 3.010 1,3 Prozent
Somalia 1.101 0,4 Prozent 2.116 0,7 Prozent 1.873 0,8 Prozent
Nordmazedonien 1.901 0,6 Prozent 2.393 0,8 Prozent 2.523 1,1 Prozent
Nigeria 2.304 0,8 Prozent 2.458 0,9 Prozent 1.966 0,8 Prozent
Italien 1.978 0,6 Prozent 2.148 0,8 Prozent 2.341 1,0 Prozent
Serbien 1.874 0,6 Prozent 2.128 0,7 Prozent 2.207 0,9 Prozent
Bosnien und Herzegowina 2.295 0,8 Prozent 2.417 0,8 Prozent 2.289 1,0 Prozent
Spanien 1.547 0,5 Prozent 1.767 0,6 Prozent 1.985 0,8 Prozent
Marokko 2.013 0,7 Prozent 1.724 0,6 Prozent 1.653 0,7 Prozent
Vietnam 1.063 0,3 Prozent 1.115 0,4 Prozent 1.525 0,7 Prozent
Kolumbien 1.213 0,4 Prozent 2.253 0,8 Prozent 1.816 0,8 Prozent
Griechenland 1.272 0,4 Prozent 1.348 0,5 Prozent 1.515 0,6 Prozent
Venezuela 1.963 0,6 Prozent 2.512 0,9 Prozent 1.536 0,7 Prozent
Guinea 645 0,2 Prozent 1.462 0,5 Prozent 994 0,4 Prozent
Deutschland 1.334 0,4 Prozent 1.447 0,5 Prozent 1.387 0,6 Prozent
Ägypten 1.058 0,3 Prozent 1.183 0,4 Prozent 1.196 0,5 Prozent
Tunesien 1.120 0,4 Prozent 1.194 0,4 Prozent 1.344 0,6 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
34.269 11,2 Prozent 37.788 13,2 Prozent 34.409 14,7 Prozent
nachrichtlich4
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in allgemeinen Integrationskursen
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Eritrea 727 0,2 Prozent 813 0,3 Prozent 806 0,3 Prozent
Georgien 1.211 0,4 Prozent 1.010 0,4 Prozent 571 0,2 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
18. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen
haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,
b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,
c) das Sprachniveau A1 erreicht,
d) das Sprachniveau A2 erreicht,
e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht
(bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer
ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten
getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an allgemeinen
Integrationskursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter
A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der
Anlage B zu entnehmen.*
Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025
in allgemeinen Integrationskursen sowie eine Darstellung der erfragten
Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursaustritte
aufgrund Inaktivität insgesamt
66.963 100,0 Prozent 82.576 100,0 Prozent 94.599 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
36.374 54,3 Prozent 36.790 44,6 Prozent 46.602 49,3 Prozent
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
30.589 45,7 Prozent 45.786 55,4 Prozent 47.997 50,7 Prozent
davon Spätaussiedler2 784 1,2 Prozent 596 0,7 Prozent 697 0,7 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
65.434 97,7 Prozent 81.281 98,4 Prozent 93.003 98,3 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
13.330 20,4 Prozent 11.630 14,3 Prozent 13.382 14,4 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
52.104 79,6 Prozent 69.651 85,7 Prozent 79.621 85,6 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 24.321 36,3 Prozent 33.655 40,8 Prozent 26.569 28,1 Prozent
Syrien 4.140 6,2 Prozent 5.568 6,7 Prozent 9.053 9,6 Prozent
Afghanistan 1.955 2,9 Prozent 3.420 4,1 Prozent 4.994 5,3 Prozent
Türkei 3.147 4,7 Prozent 4.740 5,7 Prozent 9.270 9,8 Prozent
Rumänien 3.344 5,0 Prozent 2.926 3,5 Prozent 3.362 3,6 Prozent
Irak 959 1,4 Prozent 1.342 1,6 Prozent 1.878 2,0 Prozent
Indien 997 1,5 Prozent 1.143 1,4 Prozent 1.568 1,7 Prozent
Iran 825 1,2 Prozent 1.162 1,4 Prozent 1.773 1,9 Prozent
Kosovo 1.821 2,7 Prozent 1.531 1,9 Prozent 1.582 1,7 Prozent
Bulgarien 2.028 3,0 Prozent 1.948 2,4 Prozent 2.129 2,3 Prozent
Russische Föderation 688 1,0 Prozent 1.008 1,2 Prozent 1.475 1,6 Prozent
Albanien 887 1,3 Prozent 904 1,1 Prozent 1.009 1,1 Prozent
Polen 1.721 2,6 Prozent 1.565 1,9 Prozent 1.910 2,0 Prozent
Pakistan 693 1,0 Prozent 786 1,0 Prozent 1.057 1,1 Prozent
Somalia 362 0,5 Prozent 433 0,5 Prozent 892 0,9 Prozent
Nordmazedonien 701 1,0 Prozent 709 0,9 Prozent 836 0,9 Prozent
Nigeria 563 0,8 Prozent 699 0,8 Prozent 921 1,0 Prozent
Italien 1.615 2,4 Prozent 1.273 1,5 Prozent 1.433 1,5 Prozent
Serbien 731 1,1 Prozent 756 0,9 Prozent 896 0,9 Prozent
Bosnien und Herzegowina 850 1,3 Prozent 815 1,0 Prozent 906 1,0 Prozent
Spanien 1.069 1,6 Prozent 955 1,2 Prozent 1.208 1,3 Prozent
Marokko 865 1,3 Prozent 912 1,1 Prozent 783 0,8 Prozent
Vietnam 509 0,8 Prozent 381 0,5 Prozent 425 0,4 Prozent
Kolumbien 135 0,2 Prozent 359 0,4 Prozent 813 0,9 Prozent
Griechenland 910 1,4 Prozent 752 0,9 Prozent 807 0,9 Prozent
Venezuela 125 0,2 Prozent 517 0,6 Prozent 967 1,0 Prozent
Guinea 107 0,2 Prozent 129 0,2 Prozent 350 0,4 Prozent
Deutschland 745 1,1 Prozent 699 0,8 Prozent 899 1,0 Prozent
Ägypten 275 0,4 Prozent 317 0,4 Prozent 387 0,4 Prozent
Tunesien 271 0,4 Prozent 391 0,5 Prozent 465 0,5 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
9.604 14,3 Prozent 10.781 13,1 Prozent 13.982 14,8 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 302 0,5 Prozent 251 0,3 Prozent 338 0,4 Prozent
Georgien 139 0,2 Prozent 498 0,6 Prozent 543 0,6 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“.
Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich,
weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.
19. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
allgemeinen Integrationskurs teilgenommen und das „Zertifikat
Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit:
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-
nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen
Anteil angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an allgemeinen Integrationskursen der
Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 17 zu entnehmen. Es wird
zudem auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen.
Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an
allgemeinen Integrationskursen, bei denen die Voraussetzungen für die
Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung
der erfragten Dimensionen sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen.
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der erfolgreichen
Kursaustritte insgesamt
139.788 100,0 Prozent 149.585 100,0 Prozent 135.917 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
66.040 47,2 Prozent 59.103 39,5 Prozent 57.053 42,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
73.748 52,8 Prozent 90.482 60,5 Prozent 78.864 58,0 Prozent
davon Spätaussiedler2 1.927 1,4 Prozent 1.579 1,1 Prozent 1.231 0,9 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
137.367 98,3 Prozent 147.437 98,6 Prozent 134.128 98,7 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
9.033 6,6 Prozent 8.957 6,1 Prozent 9.245 6,9 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
128.334 93,4 Prozent 138.480 93,9 Prozent 124.883 93,1 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 79.740 57,0 Prozent 72.689 48,6 Prozent 48.647 35,8 Prozent
Syrien 9.754 7,0 Prozent 13.995 9,4 Prozent 19.408 14,3 Prozent
Afghanistan 5.701 4,1 Prozent 8.062 5,4 Prozent 7.813 5,7 Prozent
Türkei 3.882 2,8 Prozent 6.057 4,0 Prozent 8.112 6,0 Prozent
Rumänien 3.019 2,2 Prozent 2.936 2,0 Prozent 2.899 2,1 Prozent
Irak 1.513 1,1 Prozent 2.088 1,4 Prozent 2.397 1,8 Prozent
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Indien 1.607 1,1 Prozent 2.103 1,4 Prozent 2.817 2,1 Prozent
Iran 2.191 1,6 Prozent 4.046 2,7 Prozent 3.883 2,9 Prozent
Kosovo 1.754 1,3 Prozent 1.718 1,1 Prozent 1.935 1,4 Prozent
Bulgarien 1.052 0,8 Prozent 1.068 0,7 Prozent 1.068 0,8 Prozent
Russische Föderation 2.192 1,6 Prozent 3.132 2,1 Prozent 2.571 1,9 Prozent
Albanien 1.326 0,9 Prozent 1.480 1,0 Prozent 1.828 1,3 Prozent
Polen 1.402 1,0 Prozent 1.500 1,0 Prozent 1.566 1,2 Prozent
Pakistan 815 0,6 Prozent 1.093 0,7 Prozent 1.358 1,0 Prozent
Somalia 242 0,2 Prozent 370 0,2 Prozent 593 0,4 Prozent
Nordmazedonien 1.010 0,7 Prozent 1.097 0,7 Prozent 1.263 0,9 Prozent
Nigeria 716 0,5 Prozent 800 0,5 Prozent 801 0,6 Prozent
Italien 768 0,5 Prozent 699 0,5 Prozent 764 0,6 Prozent
Serbien 982 0,7 Prozent 924 0,6 Prozent 1.001 0,7 Prozent
Bosnien und Herzegowina 1.410 1,0 Prozent 1.352 0,9 Prozent 1.356 1,0 Prozent
Spanien 433 0,3 Prozent 480 0,3 Prozent 517 0,4 Prozent
Marokko 1.199 0,9 Prozent 1.076 0,7 Prozent 990 0,7 Prozent
Vietnam 407 0,3 Prozent 424 0,3 Prozent 511 0,4 Prozent
Kolumbien 206 0,1 Prozent 442 0,3 Prozent 609 0,4 Prozent
Griechenland 537 0,4 Prozent 549 0,4 Prozent 583 0,4 Prozent
Venezuela 198 0,1 Prozent 648 0,4 Prozent 685 0,5 Prozent
Guinea 104 0,1 Prozent 209 0,1 Prozent 362 0,3 Prozent
Deutschland 494 0,4 Prozent 569 0,4 Prozent 558 0,4 Prozent
Ägypten 553 0,4 Prozent 643 0,4 Prozent 701 0,5 Prozent
Tunesien 637 0,5 Prozent 694 0,5 Prozent 684 0,5 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
13.944 10,0 Prozent 16.642 11,1 Prozent 17.637 13,0 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 298 0,2 Prozent 393 0,3 Prozent 508 0,4 Prozent
Georgien 200 0,1 Prozent 328 0,2 Prozent 262 0,2 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach
voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den
Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
20. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Alphabetisierungskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Alphabetisierungskursen der Jahre
2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in Integrationskursen mit Alphabetisierung
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der neuen
Kursteilnehmer insgesamt
28.938 100,0 Prozent 38.035 100,0 Prozent 38.090 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
8.378 29,0 Prozent 13.195 34,7 Prozent 19.263 50,6 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
20.560 71,0 Prozent 24.840 65,3 Prozent 18.827 49,4 Prozent
davon Spätaussiedler2 * * *
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
28.896 99,9 Prozent 38.011 99,9 Prozent 38.048 99,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
1.003 3,5 Prozent 975 2,6 Prozent 1.340 3,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
27.893 96,5 Prozent 37.036 97,4 Prozent 36.708 96,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 2.758 9,5 Prozent 3.129 8,2 Prozent 3.828 10,0 Prozent
Syrien 11.268 38,9 Prozent 16.478 43,3 Prozent 15.981 42,0 Prozent
Afghanistan 7.630 26,4 Prozent 8.867 23,3 Prozent 7.961 20,9 Prozent
Türkei 404 1,4 Prozent 866 2,3 Prozent 935 2,5 Prozent
Rumänien 180 0,6 Prozent 183 0,5 Prozent 313 0,8 Prozent
Irak 2.023 7,0 Prozent 2.427 6,4 Prozent 2.270 6,0 Prozent
Indien 31 0,1 Prozent 44 0,1 Prozent 50 0,1 Prozent
Iran 249 0,9 Prozent 326 0,9 Prozent 259 0,7 Prozent
Kosovo 28 0,1 Prozent 58 0,2 Prozent 68 0,2 Prozent
Bulgarien 631 2,2 Prozent 567 1,5 Prozent 756 2,0 Prozent
Russische Föderation 58 0,2 Prozent 91 0,2 Prozent 112 0,3 Prozent
Albanien 19 0,1 Prozent 27 0,1 Prozent 50 0,1 Prozent
Polen * * *
Pakistan 167 0,6 Prozent 215 0,6 Prozent 249 0,7 Prozent
Somalia 529 1,8 Prozent 787 2,1 Prozent 952 2,5 Prozent
Nordmazedonien 40 0,1 Prozent 60 0,2 Prozent 70 0,2 Prozent
Nigeria 276 1,0 Prozent 319 0,8 Prozent 287 0,8 Prozent
Italien 36 0,1 Prozent 24 0,1 Prozent 23 0,1 Prozent
Serbien 62 0,2 Prozent 76 0,2 Prozent 92 0,2 Prozent
Bosnien und Herzegowina 14 0,05 Prozent 15 0,04 Prozent *
Spanien 60 0,2 Prozent 72 0,2 Prozent 90 0,2 Prozent
Marokko 155 0,5 Prozent 147 0,4 Prozent 203 0,5 Prozent
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in Integrationskursen mit Alphabetisierung
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Vietnam 47 0,2 Prozent 39 0,1 Prozent 42 0,1 Prozent
Kolumbien * 13 0,03 Prozent 20 0,1 Prozent
Griechenland 45 0,2 Prozent 45 0,1 Prozent 53 0,1 Prozent
Venezuela 11 0,04 Prozent * *
Guinea 128 0,4 Prozent 372 1,0 Prozent 376 1,0 Prozent
Deutschland 35 0,1 Prozent 20 0,1 Prozent 37 0,1 Prozent
Ägypten 42 0,1 Prozent 75 0,2 Prozent 126 0,3 Prozent
Tunesien 35 0,1 Prozent 40 0,1 Prozent 18 0,05 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
1.961 6,8 Prozent 2.636 6,9 Prozent 2.845 7,5 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 252 0,9 Prozent 297 0,8 Prozent 295 0,8 Prozent
Georgien 42 0,1 Prozent 24 0,1 Prozent 39 0,1 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
21. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen haben,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,
b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,
c) das Sprachniveau A1 erreicht,
d) das Sprachniveau A2 erreicht,
e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht
(bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer
ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten
getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das curriculare Zielsprachniveau
bei Teilnehmern an Alphabetisierungskursen auf das Sprachniveau A2 gerichtet
ist.
Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an
Alphabetisierungskursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2
erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der
Anlage C zu entnehmen.*
Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025
in Alphabetisierungskursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen
kann nachstehender Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Alphabetisierungskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursaustritte
aufgrund Inaktivität insgesamt
15.538 100,0 Prozent 13.868 100,0 Prozent 18.788 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
4.163 26,8 Prozent 3.990 28,8 Prozent 6.653 35,4 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
11.375 73,2 Prozent 9.878 71,2 Prozent 12.135 64,6 Prozent
davon Spätaussiedler2 11 0,1 Prozent * *
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
15.466 99,5 Prozent 13.816 99,6 Prozent 18.761 99,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
1.755 11,3 Prozent 1.173 8,5 Prozent 1.034 5,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
13.711 88,7 Prozent 12.643 91,5 Prozent 17.727 94,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 206 1,3 Prozent 977 7,0 Prozent 1.564 8,3 Prozent
Syrien 6.148 39,6 Prozent 5.191 37,4 Prozent 7.618 40,5 Prozent
Afghanistan 2.254 14,5 Prozent 2.510 18,1 Prozent 3.809 20,3 Prozent
Türkei 253 1,6 Prozent 239 1,7 Prozent 429 2,3 Prozent
Rumänien 295 1,9 Prozent 210 1,5 Prozent 180 1,0 Prozent
Irak 1.813 11,7 Prozent 1.377 9,9 Prozent 1.480 7,9 Prozent
Indien 41 0,3 Prozent 32 0,2 Prozent 26 0,1 Prozent
Iran 145 0,9 Prozent 128 0,9 Prozent 167 0,9 Prozent
Kosovo 78 0,5 Prozent 49 0,4 Prozent 42 0,2 Prozent
Bulgarien 1.132 7,3 Prozent 747 5,4 Prozent 661 3,5 Prozent
Russische Föderation 40 0,3 Prozent 36 0,3 Prozent 43 0,2 Prozent
Albanien 24 0,2 Prozent 17 0,1 Prozent 23 0,1 Prozent
Polen 20 0,1 Prozent 12 0,1 Prozent 12 0,1 Prozent
Pakistan 142 0,9 Prozent 124 0,9 Prozent 126 0,7 Prozent
Somalia 453 2,9 Prozent 383 2,8 Prozent 361 1,9 Prozent
Nordmazedonien 47 0,3 Prozent 38 0,3 Prozent 38 0,2 Prozent
Nigeria 246 1,6 Prozent 194 1,4 Prozent 196 1,0 Prozent
Italien 64 0,4 Prozent 49 0,4 Prozent 34 0,2 Prozent
Serbien 108 0,7 Prozent 55 0,4 Prozent 69 0,4 Prozent
Bosnien und Herzegowina 17 0,1 Prozent 14 0,1 Prozent 13 0,1 Prozent
Spanien 69 0,4 Prozent 46 0,3 Prozent 49 0,3 Prozent
Marokko 177 1,1 Prozent 94 0,7 Prozent 128 0,7 Prozent
Vietnam 38 0,2 Prozent 31 0,2 Prozent 25 0,1 Prozent
Kolumbien * * *
Griechenland 103 0,7 Prozent 57 0,4 Prozent 54 0,3 Prozent
Venezuela * * *
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Alphabetisierungskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Guinea 58 0,4 Prozent 55 0,4 Prozent 106 0,6 Prozent
Deutschland 61 0,4 Prozent 43 0,3 Prozent 25 0,1 Prozent
Ägypten 37 0,2 Prozent 27 0,2 Prozent 53 0,3 Prozent
Tunesien 18 0,1 Prozent 21 0,2 Prozent 24 0,1 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
1.444 9,3 Prozent 1.103 8,0 Prozent 1.422 7,6 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 332 2,1 Prozent 222 1,6 Prozent 203 1,1 Prozent
Georgien 11 0,1 Prozent 15 0,1 Prozent 16 0,1 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“.
Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich,
weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
22. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Alphabetisierungskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“
erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung,
Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil
angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Alphabetisierungskursen der Jahre
2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 20 zu entnehmen. Es wird zudem
auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an
Alphabetisierungskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung
eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der
erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen.
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Alphabetisierungskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der erfolgreichen
Kursaustritte insgesamt
4.631 100,0 Prozent 4.984 100,0 Prozent 7.560 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
796 17,2 Prozent 965 19,4 Prozent 1.676 22,2 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
3.835 82,8 Prozent 4.019 80,6 Prozent 5.884 77,8 Prozent
davon Spätaussiedler2 * * *
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
4.620 99,8 Prozent 4.971 99,7 Prozent 7.551 99,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
50 1,1 Prozent 31 0,6 Prozent 27 0,4 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
4.570 98,9 Prozent 4.940 99,4 Prozent 7.524 99,6 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 43 0,9 Prozent 132 2,6 Prozent 128 1,7 Prozent
Syrien 3.100 66,9 Prozent 3.273 65,7 Prozent 5.039 66,7 Prozent
Afghanistan 336 7,3 Prozent 490 9,8 Prozent 893 11,8 Prozent
Türkei 15 0,3 Prozent 29 0,6 Prozent 43 0,6 Prozent
Rumänien 10 0,2 Prozent 11 0,2 Prozent *
Irak 609 13,2 Prozent 613 12,3 Prozent 859 11,4 Prozent
Indien * * *
Iran 60 1,3 Prozent 49 1,0 Prozent 76 1,0 Prozent
Kosovo * * *
Bulgarien 20 0,4 Prozent 14 0,3 Prozent 12 0,2 Prozent
Russische Föderation * * *
Albanien * * *
Polen * *
Pakistan 19 0,4 Prozent * 15 0,2 Prozent
Somalia 58 1,3 Prozent 50 1,0 Prozent 71 0,9 Prozent
Nordmazedonien * * *
Nigeria 25 0,5 Prozent 31 0,6 Prozent 12 0,2 Prozent
Italien * * *
Serbien * * *
Bosnien und Herzegowina *
Spanien * *
Marokko 16 0,3 Prozent 13 0,3 Prozent 22 0,3 Prozent
Vietnam * * *
Kolumbien
Griechenland * *
Venezuela *
Guinea 10 0,2 Prozent * *
Deutschland * 11 0,2 Prozent *
Ägypten * * 12 0,2 Prozent
Tunesien * *
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
234 5,1 Prozent 205 4,1 Prozent 326 4,3 Prozent
nachrichtlich4
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Alphabetisierungskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Eritrea 47 1,0 Prozent 51 1,0 Prozent 68 0,9 Prozent
Georgien * * *
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach
voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den
Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
23. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Zweitschriftlernkurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige,
Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den
zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Zweitschriftlernerkursen der Jahre
2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in Zweitschriftlernerkursen
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der neuen
Kursteilnehmer insgesamt
10.179 100,0 Prozent 19.808 100,0 Prozent 18.436 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
3.421 33,6 Prozent 7.416 37,4 Prozent 9.849 53,4 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
6.758 66,4 Prozent 12.392 62,6 Prozent 8.587 46,6 Prozent
davon Spätaussiedler2 21 0,2 Prozent 29 0,1 Prozent 49 0,3 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
10.147 99,7 Prozent 19.757 99,7 Prozent 18.362 99,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
246 2,4 Prozent 481 2,4 Prozent 556 3,0 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
9.901 97,6 Prozent 19.276 97,6 Prozent 17.806 97,0 Prozent
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in Zweitschriftlernerkursen
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 4.501 44,2 Prozent 5.334 26,9 Prozent 5.989 32,5 Prozent
Syrien 2.252 22,1 Prozent 6.642 33,5 Prozent 5.505 29,9 Prozent
Afghanistan 1.560 15,3 Prozent 3.291 16,6 Prozent 2.271 12,3 Prozent
Türkei 162 1,6 Prozent 553 2,8 Prozent 553 3,0 Prozent
Rumänien 55 0,5 Prozent 109 0,6 Prozent 129 0,7 Prozent
Irak 297 2,9 Prozent 631 3,2 Prozent 505 2,7 Prozent
Indien 15 0,1 Prozent 31 0,2 Prozent 52 0,3 Prozent
Iran 183 1,8 Prozent 387 2,0 Prozent 268 1,5 Prozent
Kosovo 12 0,1 Prozent 35 0,2 Prozent 57 0,3 Prozent
Bulgarien 116 1,1 Prozent 208 1,1 Prozent 220 1,2 Prozent
Russische Föderation 66 0,6 Prozent 179 0,9 Prozent 212 1,1 Prozent
Albanien 17 0,2 Prozent 22 0,1 Prozent 46 0,2 Prozent
Polen 12 0,1 Prozent 28 0,1 Prozent 40 0,2 Prozent
Pakistan 39 0,4 Prozent 81 0,4 Prozent 117 0,6 Prozent
Somalia 67 0,7 Prozent 294 1,5 Prozent 330 1,8 Prozent
Nordmazedonien 15 0,1 Prozent 26 0,1 Prozent 37 0,2 Prozent
Nigeria 42 0,4 Prozent 64 0,3 Prozent 76 0,4 Prozent
Italien * 29 0,1 Prozent 35 0,2 Prozent
Serbien 12 0,1 Prozent 27 0,1 Prozent 32 0,2 Prozent
Bosnien und Herzegowina * * 21 0,1 Prozent
Spanien * 23 0,1 Prozent 22 0,1 Prozent
Marokko 27 0,3 Prozent 47 0,2 Prozent 74 0,4 Prozent
Vietnam 28 0,3 Prozent 40 0,2 Prozent 51 0,3 Prozent
Kolumbien 16 0,2 Prozent 21 0,1 Prozent 37 0,2 Prozent
Griechenland 10 0,1 Prozent 25 0,1 Prozent 28 0,2 Prozent
Venezuela * 11 0,1 Prozent *
Guinea 17 0,2 Prozent 130 0,7 Prozent 82 0,4 Prozent
Deutschland 11 0,1 Prozent 22 0,1 Prozent 25 0,1 Prozent
Ägypten 30 0,3 Prozent 84 0,4 Prozent 79 0,4 Prozent
Tunesien 15 0,1 Prozent 32 0,2 Prozent 46 0,2 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
582 5,7 Prozent 1.393 7,0 Prozent 1.488 8,1 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 38 0,4 Prozent 114 0,6 Prozent 123 0,7 Prozent
Georgien 39 0,4 Prozent 52 0,3 Prozent 38 0,2 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
24. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen haben,
haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,
b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,
c) das Sprachniveau A1 erreicht,
d) das Sprachniveau A2 erreicht,
e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht
(bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer
ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten
getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an
Zweitschriftlernerkursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2
erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der
Anlage D zu entnehmen.*
Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025
in Zweitschriftlernerkursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen
kann nachstehender Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursaustritte
aufgrund Inaktivität insgesamt
1.453 100,0 Prozent 2.781 100,0 Prozent 6.476 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
562 38,7 Prozent 1.080 38,8 Prozent 2.679 41,4 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
891 61,3 Prozent 1.701 61,2 Prozent 3.797 58,6 Prozent
davon Spätaussiedler2 * * *
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
1.445 99,4 Prozent 2.771 99,6 Prozent 6.452 99,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
133 9,2 Prozent 179 6,5 Prozent 307 4,8 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
1.312 90,8 Prozent 2.592 93,5 Prozent 6.145 95,2 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 398 27,4 Prozent 1.166 41,9 Prozent 1.587 24,5 Prozent
Syrien 435 29,9 Prozent 620 22,3 Prozent 2.177 33,6 Prozent
Afghanistan 121 8,3 Prozent 288 10,4 Prozent 943 14,6 Prozent
Türkei 22 1,5 Prozent 57 2,0 Prozent 233 3,6 Prozent
Rumänien 21 1,4 Prozent 37 1,3 Prozent 70 1,1 Prozent
Irak 63 4,3 Prozent 108 3,9 Prozent 221 3,4 Prozent
Indien * * 17 0,3 Prozent
Iran 28 1,9 Prozent 34 1,2 Prozent 113 1,7 Prozent
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Kosovo * * 15 0,2 Prozent
Bulgarien 71 4,9 Prozent 99 3,6 Prozent 157 2,4 Prozent
Russische Föderation 18 1,2 Prozent 20 0,7 Prozent 59 0,9 Prozent
Albanien * * 13 0,2 Prozent
Polen * * 10 0,2 Prozent
Pakistan 12 0,8 Prozent 11 0,4 Prozent 38 0,6 Prozent
Somalia 29 2,0 Prozent 25 0,9 Prozent 85 1,3 Prozent
Nordmazedonien * * 14 0,2 Prozent
Nigeria 14 1,0 Prozent 13 0,5 Prozent 26 0,4 Prozent
Italien * * 12 0,2 Prozent
Serbien * * 12 0,2 Prozent
Bosnien und Herzegowina * * *
Spanien * * *
Marokko 17 1,2 Prozent 14 0,5 Prozent 22 0,3 Prozent
Vietnam * * 12 0,2 Prozent
Kolumbien 0,0 Prozent * 12 0,2 Prozent
Griechenland 16 1,1 Prozent * 16 0,2 Prozent
Venezuela * 0,0 Prozent *
Guinea 0,0 Prozent * 13 0,2 Prozent
Deutschland * * 16 0,2 Prozent
Ägypten * 12 0,4 Prozent 27 0,4 Prozent
Tunesien * * 19 0,3 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
127 8,7 Prozent 189 6,8 Prozent 521 8,0 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 18 1,2 Prozent 16 0,6 Prozent 35 0,5 Prozent
Georgien * 13 0,5 Prozent 26 0,4 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“.
Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich,
weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
25. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Zweitschriftlernkurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“
erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung,
Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer,
EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil
angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Zweitschriftlernerkursen der Jahre
2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 23 zu entnehmen. Es wird zudem
auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an
Zweitschriftlernerkursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung
eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der
erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen.
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der erfolgreichen
Kursaustritte insgesamt
1.148 100,0 Prozent 2.341 100,0 Prozent 3.696 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
460 40,1 Prozent 818 34,9 Prozent 1.220 33,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
688 59,9 Prozent 1.523 65,1 Prozent 2.476 67,0 Prozent
davon Spätaussiedler2 * 10 0,4 Prozent 13 0,4 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
1.137 99,0 Prozent 2.330 99,5 Prozent 3.679 99,5 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
18 1,6 Prozent 36 1,5 Prozent 41 1,1 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
1.119 98,4 Prozent 2.294 98,5 Prozent 3.638 98,9 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 492 42,9 Prozent 1.043 44,6 Prozent 960 26,0 Prozent
Syrien 357 31,1 Prozent 690 29,5 Prozent 1.607 43,5 Prozent
Afghanistan 85 7,4 Prozent 243 10,4 Prozent 527 14,3 Prozent
Türkei * 20 0,9 Prozent 34 0,9 Prozent
Rumänien 10 0,9 Prozent 10 0,4 Prozent 14 0,4 Prozent
Irak 48 4,2 Prozent 71 3,0 Prozent 146 4,0 Prozent
Indien * * *
Iran 20 1,7 Prozent 37 1,6 Prozent 82 2,2 Prozent
Kosovo * *
Bulgarien * * *
Russische Föderation 10 0,9 Prozent 26 1,1 Prozent 22 0,6 Prozent
Albanien * * *
Polen * * *
Pakistan * * *
Somalia * 11 0,5 Prozent 26 0,7 Prozent
Nordmazedonien * *
Nigeria * * *
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Italien * * *
Serbien * * *
Bosnien und Herzegowina * *
Spanien *
Marokko * 11 0,5 Prozent 13 0,4 Prozent
Vietnam * *
Kolumbien * *
Griechenland * * *
Venezuela *
Guinea * * 16 0,4 Prozent
Deutschland * * *
Ägypten * * 16 0,4 Prozent
Tunesien * * *
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
72 6,3 Prozent 105 4,5 Prozent 163 4,4 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea * 10 0,4 Prozent *
Georgien * * *
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach
voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den
Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
26. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen (bitte nach Jahren,
Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne
Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie
nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und
den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
27. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene
teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,
b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,
c) das Sprachniveau A1 erreicht,
d) das Sprachniveau A2 erreicht,
e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht
(bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer
ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten
getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
28. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen und das „Zertifikat
Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine,
Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn
häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Die im Rahmen der Fragestellungen benannte Kursart entspricht keinem
Angebot des Integrationskurssystems.
29. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen (bitte nach Jahren,
Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne
Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie
nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und
den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Durch Neuausrichtung der Kursarten des Integrationskurssystems mit
Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
(IntV) zum 7. Dezember 2024 wurden die Kursarten des Eltern- und
Frauenintegrationskurses mit einer Übergangsphase ab dem 1. Mai 2025 eingestellt.
Kurse der o. g. Kursarten, die bis einschließlich 30. April 2025 begonnen
haben, können noch im Umfang von 1 000 Unterrichtseinheiten (inklusive
Orientierungskurs) durchgeführt werden.
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen für Eltern und
Frauen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten
Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in Eltern- und Frauenintegrationskursen
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der neuen
Kursteilnehmer insgesamt
7.317 100,0 Prozent 6.683 100,0 Prozent 3.260 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
2.523 34,5 Prozent 2.362 35,3 Prozent 1.417 43,5 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
4.794 65,5 Prozent 4.321 64,7 Prozent 1.843 56,5 Prozent
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025
in Eltern- und Frauenintegrationskursen
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
davon Spätaussiedler2 50 0,7 Prozent 28 0,4 Prozent 18 0,6 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
7.242 99,0 Prozent 6.641 99,4 Prozent 3.228 99,0 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
608 8,4 Prozent 680 10,2 Prozent 274 8,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
6.634 91,6 Prozent 5.961 89,8 Prozent 2.954 91,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 3.237 44,2 Prozent 2.014 30,1 Prozent 842 25,8 Prozent
Syrien 511 7,0 Prozent 674 10,1 Prozent 315 9,7 Prozent
Afghanistan 305 4,2 Prozent 336 5,0 Prozent 128 3,9 Prozent
Türkei 262 3,6 Prozent 431 6,4 Prozent 234 7,2 Prozent
Rumänien 137 1,9 Prozent 148 2,2 Prozent 62 1,9 Prozent
Irak 150 2,1 Prozent 178 2,7 Prozent 60 1,8 Prozent
Indien 52 0,7 Prozent 63 0,9 Prozent 56 1,7 Prozent
Iran 96 1,3 Prozent 87 1,3 Prozent 34 1,0 Prozent
Kosovo 95 1,3 Prozent 79 1,2 Prozent 51 1,6 Prozent
Bulgarien 194 2,7 Prozent 186 2,8 Prozent 67 2,1 Prozent
Russische Föderation 122 1,7 Prozent 109 1,6 Prozent 49 1,5 Prozent
Albanien 58 0,8 Prozent 55 0,8 Prozent 31 1,0 Prozent
Polen 64 0,9 Prozent 80 1,2 Prozent 24 0,7 Prozent
Pakistan 58 0,8 Prozent 63 0,9 Prozent 42 1,3 Prozent
Somalia 53 0,7 Prozent 56 0,8 Prozent 38 1,2 Prozent
Nordmazedonien 50 0,7 Prozent 53 0,8 Prozent 31 1,0 Prozent
Nigeria 128 1,7 Prozent 154 2,3 Prozent 76 2,3 Prozent
Italien 45 0,6 Prozent 49 0,7 Prozent 21 0,6 Prozent
Serbien 69 0,9 Prozent 69 1,0 Prozent 43 1,3 Prozent
Bosnien und Herzegowina 32 0,4 Prozent 29 0,4 Prozent 23 0,7 Prozent
Spanien 72 1,0 Prozent 82 1,2 Prozent 42 1,3 Prozent
Marokko 120 1,6 Prozent 137 2,0 Prozent 71 2,2 Prozent
Vietnam 266 3,6 Prozent 392 5,9 Prozent 333 10,2 Prozent
Kolumbien 13 0,2 Prozent * *
Griechenland 19 0,3 Prozent 36 0,5 Prozent 11 0,3 Prozent
Venezuela 32 0,4 Prozent 50 0,7 Prozent 11 0,3 Prozent
Guinea 28 0,4 Prozent 40 0,6 Prozent 22 0,7 Prozent
Deutschland 25 0,3 Prozent 14 0,2 Prozent 14 0,4 Prozent
Ägypten 24 0,3 Prozent 30 0,4 Prozent 19 0,6 Prozent
Tunesien 35 0,5 Prozent 22 0,3 Prozent 19 0,6 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
965 13,2 Prozent 963 14,4 Prozent 485 14,9 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 31 0,4 Prozent 29 0,4 Prozent 22 0,7 Prozent
Georgien 21 0,3 Prozent 20 0,3 Prozent *
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
30. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025
(letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern
teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,
b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht,
c) das Sprachniveau A1 erreicht,
d) das Sprachniveau A2 erreicht,
e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht
(bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer
ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten
getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an
Integrationskursen für Eltern und Frauen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2
oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten
Dimensionen sind der Anlage E zu entnehmen.*
Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025
in Integrationskursen für Eltern und Frauen sowie eine Darstellung der
erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der Kursaustritte
aufgrund Inaktivität insgesamt
3.014 100,0 Prozent 2.876 100,0 Prozent 2.864 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
1.339 44,4 Prozent 1.271 44,2 Prozent 1.238 43,2 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
1.675 55,6 Prozent 1.605 55,8 Prozent 1.626 56,8 Prozent
davon Spätaussiedler2 14 0,5 Prozent 14 0,5 Prozent *
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
2.975 98,7 Prozent 2.843 98,9 Prozent 2.836 99,0 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
605 20,3 Prozent 494 17,4 Prozent 468 16,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
2.370 79,7 Prozent 2.349 82,6 Prozent 2.368 83,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 491 16,3 Prozent 838 29,1 Prozent 609 21,3 Prozent
Syrien 283 9,4 Prozent 256 8,9 Prozent 294 10,3 Prozent
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Afghanistan 111 3,7 Prozent 106 3,7 Prozent 116 4,1 Prozent
Türkei 239 7,9 Prozent 189 6,6 Prozent 270 9,4 Prozent
Rumänien 110 3,6 Prozent 96 3,3 Prozent 87 3,0 Prozent
Irak 91 3,0 Prozent 65 2,3 Prozent 80 2,8 Prozent
Indien 40 1,3 Prozent 34 1,2 Prozent 19 0,7 Prozent
Iran 18 0,6 Prozent 30 1,0 Prozent 31 1,1 Prozent
Kosovo 68 2,3 Prozent 53 1,8 Prozent 52 1,8 Prozent
Bulgarien 221 7,3 Prozent 196 6,8 Prozent 150 5,2 Prozent
Russische Föderation 26 0,9 Prozent 40 1,4 Prozent 47 1,6 Prozent
Albanien 33 1,1 Prozent 17 0,6 Prozent 20 0,7 Prozent
Polen 61 2,0 Prozent 65 2,3 Prozent 50 1,7 Prozent
Pakistan 44 1,5 Prozent 31 1,1 Prozent 37 1,3 Prozent
Somalia 24 0,8 Prozent 33 1,1 Prozent 31 1,1 Prozent
Nordmazedonien 32 1,1 Prozent 30 1,0 Prozent 17 0,6 Prozent
Nigeria 88 2,9 Prozent 63 2,2 Prozent 66 2,3 Prozent
Italien 66 2,2 Prozent 32 1,1 Prozent 41 1,4 Prozent
Serbien 43 1,4 Prozent 31 1,1 Prozent 31 1,1 Prozent
Bosnien und Herzegowina 21 0,7 Prozent 10 0,3 Prozent 10 0,3 Prozent
Spanien 48 1,6 Prozent 34 1,2 Prozent 58 2,0 Prozent
Marokko 99 3,3 Prozent 70 2,4 Prozent 75 2,6 Prozent
Vietnam 178 5,9 Prozent 105 3,7 Prozent 138 4,8 Prozent
Kolumbien * * *
Griechenland 29 1,0 Prozent 18 0,6 Prozent 24 0,8 Prozent
Venezuela * 11 0,4 Prozent 15 0,5 Prozent
Guinea 16 0,5 Prozent 12 0,4 Prozent *
Deutschland 25 0,8 Prozent 19 0,7 Prozent 19 0,7 Prozent
Ägypten * * *
Tunesien 19 0,6 Prozent 17 0,6 Prozent 12 0,4 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten3 474 15,7 Prozent 363 12,6 Prozent 442 15,4 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 35 1,2 Prozent 19 0,7 Prozent 22 0,8 Prozent
Georgien * * 14 0,5 Prozent
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den
Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“.
Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich,
weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
31. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am
Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen und das „Zertifikat
Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit
Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung,
Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine,
Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn
häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den
entsprechenden relativen Anteil angeben)?
Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen für Eltern und
Frauen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 29 zu entnehmen.
Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an
Integrationskursen für Eltern und Frauen, bei denen die Voraussetzungen für
die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine
Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu
entnehmen.
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Anzahl der erfolgreichen
Kursaustritte insgesamt
3.758 100,0 Prozent 4.087 100,0 Prozent 3.828 100,0 Prozent
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
1.555 41,4 Prozent 1.532 37,5 Prozent 1.399 36,5 Prozent
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
2.203 58,6 Prozent 2.555 62,5 Prozent 2.429 63,5 Prozent
davon Spätaussiedler2 53 1,4 Prozent 40 1,0 Prozent 15 0,4 Prozent
davon Ausländer insgesamt
(ohne Spätaussiedler)
3.692 98,2 Prozent 4.038 98,8 Prozent 3.807 99,5 Prozent
davon Staatsangehörige EU
(ohne D, ohne Spätaussiedler)
301 8,2 Prozent 229 5,7 Prozent 255 6,7 Prozent
davon Drittstaatsangehörige
(ohne Spätaussiedler)
3.391 91,8 Prozent 3.809 94,3 Prozent 3.552 93,3 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine 1.142 30,4 Prozent 1.807 44,2 Prozent 1.209 31,6 Prozent
Syrien 560 14,9 Prozent 476 11,6 Prozent 609 15,9 Prozent
Afghanistan 151 4,0 Prozent 153 3,7 Prozent 170 4,4 Prozent
Türkei 159 4,2 Prozent 150 3,7 Prozent 163 4,3 Prozent
Rumänien 84 2,2 Prozent 64 1,6 Prozent 69 1,8 Prozent
Irak 77 2,0 Prozent 101 2,5 Prozent 116 3,0 Prozent
Indien 48 1,3 Prozent 33 0,8 Prozent 56 1,5 Prozent
Iran 52 1,4 Prozent 40 1,0 Prozent 64 1,7 Prozent
Kosovo 67 1,8 Prozent 54 1,3 Prozent 52 1,4 Prozent
Bulgarien 49 1,3 Prozent 40 1,0 Prozent 40 1,0 Prozent
Russische Föderation 53 1,4 Prozent 67 1,6 Prozent 60 1,6 Prozent
Albanien 35 0,9 Prozent 40 1,0 Prozent 31 0,8 Prozent
Polen 40 1,1 Prozent 35 0,9 Prozent 41 1,1 Prozent
Pakistan 49 1,3 Prozent 36 0,9 Prozent 44 1,1 Prozent
Somalia 16 0,4 Prozent 17 0,4 Prozent 29 0,8 Prozent
Nordmazedonien 46 1,2 Prozent 26 0,6 Prozent 27 0,7 Prozent
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025
nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
absolut % absolut % absolut %
Nigeria 67 1,8 Prozent 49 1,2 Prozent 57 1,5 Prozent
Italien 25 0,7 Prozent 12 0,3 Prozent 20 0,5 Prozent
Serbien 42 1,1 Prozent 40 1,0 Prozent 29 0,8 Prozent
Bosnien und Herzegowina 33 0,9 Prozent 18 0,4 Prozent 28 0,7 Prozent
Spanien 28 0,7 Prozent 24 0,6 Prozent 39 1,0 Prozent
Marokko 97 2,6 Prozent 87 2,1 Prozent 109 2,8 Prozent
Vietnam 156 4,2 Prozent 102 2,5 Prozent 162 4,2 Prozent
Kolumbien * * *
Griechenland 22 0,6 Prozent 19 0,5 Prozent 12 0,3 Prozent
Venezuela * * 13 0,3 Prozent
Guinea 14 0,4 Prozent * 14 0,4 Prozent
Deutschland 13 0,3 Prozent * *
Ägypten 25 0,7 Prozent 17 0,4 Prozent 22 0,6 Prozent
Tunesien 23 0,6 Prozent 33 0,8 Prozent 23 0,6 Prozent
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
579 15,4 Prozent 520 12,7 Prozent 512 13,4 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea 27 0,7 Prozent 15 0,4 Prozent 18 0,5 Prozent
Georgien * * *
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach
§ 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis
einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem
Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den
Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top
30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach
voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den
Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht
ausgewiesen.
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im
Rahmen von Integrationskursen beschäftigten Lehrer, Dozenten, Coaches,
Sozialarbeiter, Büro- und Behördenmitarbeiter in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Jahren
angeben)?
Das für die Integrationskurse verantwortliche Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) lässt die Integrationskurse von privaten und öffentlichen
Trägern durchführen und beschäftigt daher selbst kein Personal wie Lehrkräfte,
Dozenten, Coaches, Sozialarbeitende oder Bürokräfte, die unmittelbar in die
Durchführung von Integrationskursen involviert sind. Die zur Durchführung
der Kurse nach § 18 ff. IntV zugelassenen Träger organisieren ihren Betrieb im
Rahmen der Vorgaben des BAMF und disponieren somit über ihr Personal
eigenständig. Statistische Daten zum beschäftigten Personal liegt der
Bundesregierung daher grundsätzlich nicht vor, mit Ausnahme der unten in
tabellarischer Form dargestellten Anzahl der von den Kursträgern gemeldeten
eingesetzten (= aktiven) Lehrkräfte.
In Bezug auf die eingesetzten Lehrkräfte bleibt in der Frage unklar, zu welcher
Größe die Zahlen in Relation gesetzt werden sollen. Insofern können keine
relativen Zahlen angegeben werden.
Aufgrund einer umfassenden technischen und fachlichen Neukonzeption der
Lehrkräftestatistik kann die im Vergleich zu früheren Antworten zugelieferte
Anzahl der aktiven Lehrkräfte für den Zeitraum vor dem Jahr 2024 abweichen.
Bestand der aktiven Lehrkräfte1) in den Jahren 2020 bis 2025 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember)
konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025
Anzahl 12.893 12.619 17.795 19.899 20.457 18.920
1) Eine Lehrkraft kann in mehr als einem Kurs gleichzeitig aktiv sein
33. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) für die
Integrationskurse (insgesamt) angefallen (bitte insgesamt sowie für jedes
Jahr einzeln ausweisen)?
Die angefragten Kosten für die Jahre 2023 bis 2024 sind öffentlich zugänglich
und können der Haushaltsrechnung des Bundes entnommen werden, verfügbar
auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen. Für das
Haushaltsjahr 2025 ist die Rechnungslegung noch nicht abgeschlossen.
Anlage A zu Frage 4
der KA BT-Drs. 21/5025
Seite 1 von 3
Anzahl der DTZ-Teilnehmer
in den Jahren 2023 bis 2025
nach DTZ-Ergebnis
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6)
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der DTZ-
Teilnehmer insgesamt
164.495 55,9% 97.025 33,0% 32.852 11,2% 294.372 100,0% 180.507 56,3% 102.601 32,0% 37.235 11,6% 320.343 100,0% 175.193 55,0% 102.663 32,2% 40.694 12,8% 318.550 100,0%
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
77.350 59,7% 40.075 30,9% 12.179 9,4% 129.604 100,0% 71.367 60,6% 35.500 30,2% 10.804 9,2% 117.671 100,0% 72.685 57,7% 39.919 31,7% 13.470 10,7% 126.074 100,0%
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
87.145 52,9% 56.950 34,6% 20.673 12,5% 164.768 100,0% 109.140 53,9% 67.101 33,1% 26.431 13,0% 202.672 100,0% 102.508 53,3% 62.744 32,6% 27.224 14,1% 192.476 100,0%
davon
Spätaussiedler2
2.456 74,6% 730 22,2% 106 3,2% 3.292 100,0% 2.007 74,6% 583 21,7% 99 3,7% 2.689 100,0% 1.696 72,9% 557 23,9% 73 3,1% 2.326 100,0%
davon Ausländer
insgesamt (ohne
Spätaussiedler)
161.093 55,6% 96.006 33,1% 32.673 11,3% 289.772 100,0% 177.495 56,1% 101.720 32,2% 37.077 11,7% 316.292 100,0% 172.371 54,8% 101.753 32,3% 40.529 12,9% 314.653 100,0%
davon
Staatsangehörige EU (ohne D,
ohne Spätaussiedler)
12.472 70,3% 3.979 22,4% 1.294 7,3% 17.745 100,0% 11.865 69,7% 4.038 23,7% 1.129 6,6% 17.032 100,0% 12.693 67,9% 4.602 24,6% 1.402 7,5% 18.697 100,0%
davon
Drittstaatsangehörige (ohne
Spätaussiedler)
148.621 54,6% 92.027 33,8% 31.379 11,5% 272.027 100,0% 165.630 55,3% 97.682 32,6% 35.948 12,0% 299.260 100,0% 159.678 54,0% 97.151 32,8% 39.127 13,2% 295.956 100,0%
davon Top 30
Staatsangehörige (Bezugsjahr
2025)
Ukraine 86.527 54,5% 55.533 35,0% 16.684 10,5% 158.744 100,0% 82.904 55,6% 48.176 32,3% 17.966 12,1% 149.046 100,0% 57.188 51,2% 38.654 34,6% 15.958 14,3% 111.800 100,0%
Syrien 14.187 48,7% 9.944 34,1% 4.995 17,1% 29.126 100,0% 20.385 55,1% 11.437 30,9% 5.163 14,0% 36.985 100,0% 30.912 60,8% 13.771 27,1% 6.188 12,2% 50.871 100,0%
Seite 2 von 3
Afghanistan 7.100 47,9% 5.169 34,8% 2.568 17,3% 14.837 100,0% 10.077 44,8% 8.523 37,9% 3.890 17,3% 22.490 100,0% 10.953 43,5% 9.016 35,8% 5.190 20,6% 25.159 100,0%
Türkei 4.576 56,3% 2.761 34,0% 790 9,7% 8.127 100,0% 6.903 54,1% 4.682 36,7% 1.169 9,2% 12.754 100,0% 9.490 52,4% 6.636 36,6% 1.995 11,0% 18.121 100,0%
Rumänien 3.777 74,3% 1.055 20,8% 252 5,0% 5.084 100,0% 3.551 71,9% 1.171 23,7% 220 4,5% 4.942 100,0% 3.656 69,7% 1.318 25,1% 274 5,2% 5.248 100,0%
Irak 2.497 39,7% 2.276 36,2% 1.519 24,1% 6.292 100,0% 3.302 42,9% 2.888 37,5% 1.506 19,6% 7.696 100,0% 4.212 49,0% 2.826 32,9% 1.550 18,0% 8.588 100,0%
Indien 1.878 75,4% 539 21,6% 75 3,0% 2.492 100,0% 2.403 76,4% 661 21,0% 81 2,6% 3.145 100,0% 3.299 77,0% 860 20,1% 127 3,0% 4.286 100,0%
Iran 2.583 65,2% 1.126 28,4% 252 6,4% 3.961 100,0% 4.594 63,3% 2.214 30,5% 450 6,2% 7.258 100,0% 4.630 63,2% 2.185 29,8% 513 7,0% 7.328 100,0%
Kosovo 2.146 55,4% 1.340 34,6% 386 10,0% 3.872 100,0% 2.039 57,6% 1.188 33,5% 316 8,9% 3.543 100,0% 2.345 57,9% 1.361 33,6% 345 8,5% 4.051 100,0%
Bulgarien 1.468 52,2% 802 28,5% 544 19,3% 2.814 100,0% 1.440 52,4% 831 30,2% 477 17,4% 2.748 100,0% 1.426 49,3% 897 31,0% 571 19,7% 2.894 100,0%
Russische
Föderation
2.467 69,4% 879 24,7% 210 5,9% 3.556 100,0% 3.517 69,8% 1.186 23,6% 333 6,6% 5.036 100,0% 3.052 64,4% 1.266 26,7% 422 8,9% 4.740 100,0%
Albanien 1.563 67,8% 633 27,5% 109 4,7% 2.305 100,0% 1.714 69,1% 646 26,0% 120 4,8% 2.480 100,0% 2.142 69,0% 824 26,5% 139 4,5% 3.105 100,0%
Polen 1.896 76,0% 489 19,6% 110 4,4% 2.495 100,0% 1.927 75,3% 542 21,2% 91 3,6% 2.560 100,0% 2.097 74,7% 595 21,2% 115 4,1% 2.807 100,0%
Pakistan 1.051 59,4% 539 30,5% 180 10,2% 1.770 100,0% 1.331 59,2% 723 32,2% 194 8,6% 2.248 100,0% 1.704 60,5% 865 30,7% 247 8,8% 2.816 100,0%
Somalia 398 30,1% 564 42,6% 362 27,3% 1.324 100,0% 565 31,6% 764 42,7% 460 25,7% 1.789 100,0% 899 32,3% 1.197 43,0% 690 24,8% 2.786 100,0%
Nordmazedonien 1.240 71,2% 437 25,1% 64 3,7% 1.741 100,0% 1.302 70,4% 466 25,2% 81 4,4% 1.849 100,0% 1.482 66,8% 612 27,6% 125 5,6% 2.219 100,0%
Nigeria 899 41,2% 923 42,3% 361 16,5% 2.183 100,0% 989 38,6% 1.097 42,9% 473 18,5% 2.559 100,0% 1.021 36,4% 1.224 43,6% 563 20,0% 2.808 100,0%
Italien 1.194 69,1% 420 24,3% 114 6,6% 1.728 100,0% 1.046 70,6% 354 23,9% 82 5,5% 1.482 100,0% 1.189 70,0% 402 23,7% 108 6,4% 1.699 100,0%
Serbien 1.182 69,9% 425 25,1% 83 4,9% 1.690 100,0% 1.111 68,9% 414 25,7% 87 5,4% 1.612 100,0% 1.220 64,5% 568 30,0% 103 5,4% 1.891 100,0%
Bosnien und
Herzegowina
1.656 75,0% 477 21,6% 76 3,4% 2.209 100,0% 1.552 75,0% 464 22,4% 53 2,6% 2.069 100,0% 1.620 75,8% 468 21,9% 48 2,2% 2.136 100,0%
Spanien 739 63,8% 334 28,8% 85 7,3% 1.158 100,0% 763 66,9% 303 26,6% 74 6,5% 1.140 100,0% 872 61,4% 431 30,3% 118 8,3% 1.421 100,0%
Marokko 1.594 68,9% 572 24,7% 146 6,3% 2.312 100,0% 1.470 66,2% 622 28,0% 130 5,9% 2.222 100,0% 1.375 65,5% 587 28,0% 137 6,5% 2.099 100,0%
Vietnam 676 49,3% 515 37,6% 179 13,1% 1.370 100,0% 596 46,9% 507 39,9% 169 13,3% 1.272 100,0% 749 48,9% 602 39,3% 182 11,9% 1.533 100,0%
Kolumbien 251 69,3% 96 26,5% 15 4,1% 362 100,0% 498 50,1% 412 41,4% 85 8,5% 995 100,0% 688 44,1% 685 43,9% 187 12,0% 1.560 100,0%
Griechenland 805 71,4% 254 22,5% 68 6,0% 1.127 100,0% 776 71,7% 240 22,2% 67 6,2% 1.083 100,0% 842 71,3% 270 22,9% 69 5,8% 1.181 100,0%
Venezuela 228 56,7% 137 34,1% 37 9,2% 402 100,0% 701 49,4% 564 39,7% 155 10,9% 1.420 100,0% 803 43,0% 852 45,6% 214 11,4% 1.869 100,0%
Seite 3 von 3
Guinea 153 38,0% 171 42,4% 79 19,6% 403 100,0% 261 33,0% 349 44,1% 182 23,0% 792 100,0% 456 29,5% 702 45,5% 386 25,0% 1.544 100,0%
Deutschland 946 72,3% 289 22,1% 73 5,6% 1.308 100,0% 1.005 73,8% 298 21,9% 59 4,3% 1.362 100,0% 1.126 71,7% 353 22,5% 92 5,9% 1.571 100,0%
Ägypten 668 71,2% 222 23,7% 48 5,1% 938 100,0% 765 72,5% 245 23,2% 45 4,3% 1.055 100,0% 889 73,8% 271 22,5% 44 3,7% 1.204 100,0%
Tunesien 774 79,3% 182 18,6% 20 2,0% 976 100,0% 876 77,2% 230 20,3% 29 2,6% 1.135 100,0% 854 74,2% 254 22,1% 43 3,7% 1.151 100,0%
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
17.376 62,8% 7.922 28,6% 2.368 8,6% 27.666 100,0% 20.144 60,0% 10.404 31,0% 3.028 9,0% 33.576 100,0% 22.002 57,8% 12.111 31,8% 3.951 10,4% 38.064 100,0%
nachrichtlich4
Eritrea 451 30,5% 645 43,6% 385 26,0% 1.481 100,0% 539 34,8% 654 42,2% 357 23,0% 1.550 100,0% 693 38,0% 696 38,2% 435 23,8% 1.824 100,0%
Georgien 239 49,3% 155 32,0% 91 18,8% 485 100,0% 389 47,2% 303 36,7% 133 16,1% 825 100,0% 323 43,9% 271 36,8% 142 19,3% 736 100,0%
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit
Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr
2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige
nach § 8 Abs. 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden
nachrichtlich ausgewiesen.
5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung
"Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben.
6) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt.
Anlage B zu Frage 18
der KA BT-Drs. 21/5025
Seite 1 von 3
Anzahl der DTZ-Teilnehmer
in den Jahren 2023 bis 2025
mit Besuch eines allgemeinen Integrationskurses
nach DTZ-Ergebnis
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6)
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der DTZ-
Teilnehmer insgesamt
148.091 58,1% 83.783 32,9% 23.076 9,1% 254.950 100,0% 160.804 58,6% 87.449 31,8% 26.314 9,6% 274.567 100,0% 150.121 57,8% 83.860 32,3% 25.720 9,9% 259.701 100,0%
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
71.114 60,4% 36.604 31,1% 10.067 8,5% 117.785 100,0% 64.875 62,3% 31.157 29,9% 8.029 7,7% 104.061 100,0% 64.452 60,2% 33.640 31,4% 9.006 8,4% 107.098 100,0%
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
76.977 56,1% 47.179 34,4% 13.009 9,5% 137.165 100,0% 95.929 56,3% 56.292 33,0% 18.285 10,7% 170.506 100,0% 85.669 56,1% 50.220 32,9% 16.714 11,0% 152.603 100,0%
davon
Spätaussiedler2
2.283 74,1% 698 22,6% 101 3,3% 3.082 100,0% 1.870 74,5% 552 22,0% 89 3,5% 2.511 100,0% 1.569 72,4% 535 24,7% 64 3,0% 2.168 100,0%
davon Ausländer
insgesamt (ohne
Spätaussiedler)
145.011 57,8% 82.856 33,0% 22.919 9,1% 250.786 100,0% 158.074 58,4% 86.640 32,0% 26.178 9,7% 270.892 100,0% 147.580 57,6% 83.023 32,4% 25.582 10,0% 256.185 100,0%
davon
Staatsangehörige EU (ohne D, ohne
Spätaussiedler)
133.459 56,8% 79.353 33,8% 22.103 9,4% 234.915 100,0% 147.051 57,6% 82.984 32,5% 25.431 10,0% 255.466 100,0% 135.778 56,7% 78.856 33,0% 24.632 10,3% 239.266 100,0%
davon
Drittstaatsangehörige (ohne
Spätaussiedler)
11.552 72,8% 3.503 22,1% 816 5,1% 15.871 100,0% 11.023 71,5% 3.656 23,7% 747 4,8% 15.426 100,0% 11.802 69,8% 4.167 24,6% 950 5,6% 16.919 100,0%
davon Top 30
Staatsangehörige (Bezugsjahr
2025)
Ukraine 81.244 53,8% 53.641 35,5% 16.169 10,7% 151.054 100,0% 76.110 55,5% 44.617 32,5% 16.443 12,0% 137.170 100,0% 51.201 51,5% 34.742 34,9% 13.519 13,6% 99.462 100,0%
Syrien 9.810 61,5% 4.944 31,0% 1.196 7,5% 15.950 100,0% 14.875 63,6% 6.881 29,4% 1.634 7,0% 23.390 100,0% 21.493 68,7% 7.924 25,3% 1.874 6,0% 31.291 100,0%
Afghanistan 6.037 57,8% 3.602 34,5% 811 7,8% 10.450 100,0% 8.583 53,7% 5.994 37,5% 1.416 8,9% 15.993 100,0% 8.594 54,7% 5.615 35,8% 1.495 9,5% 15.704 100,0%
Seite 2 von 3
Türkei 4.231 58,1% 2.447 33,6% 601 8,3% 7.279 100,0% 6.480 54,7% 4.362 36,8% 1.004 8,5% 11.846 100,0% 8.895 53,3% 6.112 36,6% 1.673 10,0% 16.680 100,0%
Rumänien 3.556 75,3% 981 20,8% 186 3,9% 4.723 100,0% 3.347 72,7% 1.096 23,8% 162 3,5% 4.605 100,0% 3.451 70,3% 1.238 25,2% 217 4,4% 4.906 100,0%
Irak 1.589 54,2% 1.070 36,5% 272 9,3% 2.931 100,0% 2.286 50,2% 1.819 39,9% 451 9,9% 4.556 100,0% 2.752 56,3% 1.679 34,3% 460 9,4% 4.891 100,0%
Indien 1.768 76,5% 490 21,2% 54 2,3% 2.312 100,0% 2.283 76,4% 634 21,2% 71 2,4% 2.988 100,0% 3.130 77,0% 825 20,3% 109 2,7% 4.064 100,0%
Iran 2.357 67,8% 947 27,3% 170 4,9% 3.474 100,0% 4.292 64,4% 2.012 30,2% 358 5,4% 6.662 100,0% 4.248 65,3% 1.897 29,2% 360 5,5% 6.505 100,0%
Kosovo 2.005 56,3% 1.227 34,4% 331 9,3% 3.563 100,0% 1.916 58,1% 1.114 33,8% 269 8,2% 3.299 100,0% 2.219 58,1% 1.297 34,0% 303 7,9% 3.819 100,0%
Bulgarien 1.309 60,7% 604 28,0% 245 11,4% 2.158 100,0% 1.309 58,6% 684 30,6% 241 10,8% 2.234 100,0% 1.303 56,0% 742 31,9% 280 12,0% 2.325 100,0%
Russische
Föderation
2.313 69,9% 811 24,5% 187 5,6% 3.311 100,0% 3.287 69,8% 1.123 23,8% 302 6,4% 4.712 100,0% 2.833 65,1% 1.150 26,4% 367 8,4% 4.350 100,0%
Albanien 1.468 68,3% 589 27,4% 93 4,3% 2.150 100,0% 1.609 68,8% 619 26,5% 111 4,7% 2.339 100,0% 2.029 69,1% 782 26,6% 127 4,3% 2.938 100,0%
Polen 1.766 75,7% 466 20,0% 100 4,3% 2.332 100,0% 1.805 75,2% 512 21,3% 83 3,5% 2.400 100,0% 1.957 74,4% 570 21,7% 102 3,9% 2.629 100,0%
Pakistan 928 62,7% 449 30,3% 104 7,0% 1.481 100,0% 1.215 61,6% 624 31,7% 132 6,7% 1.971 100,0% 1.540 63,5% 740 30,5% 147 6,1% 2.427 100,0%
Somalia 272 38,4% 323 45,6% 113 16,0% 708 100,0% 417 37,9% 507 46,1% 175 15,9% 1.099 100,0% 665 38,1% 788 45,2% 292 16,7% 1.745 100,0%
Nordmazedonien 1.152 72,1% 404 25,3% 42 2,6% 1.598 100,0% 1.226 71,0% 433 25,1% 68 3,9% 1.727 100,0% 1.414 67,6% 576 27,5% 103 4,9% 2.093 100,0%
Nigeria 759 47,1% 685 42,5% 166 10,3% 1.610 100,0% 864 41,8% 911 44,1% 291 14,1% 2.066 100,0% 898 39,4% 1.010 44,3% 371 16,3% 2.279 100,0%
Italien 1.114 70,8% 377 24,0% 83 5,3% 1.574 100,0% 979 71,9% 321 23,6% 62 4,6% 1.362 100,0% 1.116 71,3% 361 23,1% 88 5,6% 1.565 100,0%
Serbien 1.100 71,8% 377 24,6% 55 3,6% 1.532 100,0% 1.032 69,8% 383 25,9% 64 4,3% 1.479 100,0% 1.144 65,5% 527 30,2% 76 4,4% 1.747 100,0%
Bosnien und
Herzegowina
1.595 75,2% 459 21,6% 67 3,2% 2.121 100,0% 1.506 75,3% 452 22,6% 43 2,1% 2.001 100,0% 1.545 75,5% 457 22,3% 44 2,2% 2.046 100,0%
Spanien 652 65,0% 292 29,1% 59 5,9% 1.003 100,0% 672 67,6% 270 27,2% 52 5,2% 994 100,0% 778 62,7% 377 30,4% 86 6,9% 1.241 100,0%
Marokko 1.375 72,8% 447 23,7% 68 3,6% 1.890 100,0% 1.276 68,7% 507 27,3% 74 4,0% 1.857 100,0% 1.175 68,7% 469 27,4% 66 3,9% 1.710 100,0%
Vietnam 477 48,7% 365 37,2% 138 14,1% 980 100,0% 466 50,1% 343 36,9% 121 13,0% 930 100,0% 562 50,6% 433 39,0% 116 10,4% 1.111 100,0%
Kolumbien 235 69,7% 88 26,1% 14 4,2% 337 100,0% 476 49,6% 401 41,8% 82 8,6% 959 100,0% 649 43,4% 664 44,4% 181 12,1% 1.494 100,0%
Griechenland 743 74,4% 215 21,5% 41 4,1% 999 100,0% 709 73,2% 215 22,2% 44 4,5% 968 100,0% 778 72,6% 241 22,5% 52 4,9% 1.071 100,0%
Venezuela 218 57,4% 129 33,9% 33 8,7% 380 100,0% 679 49,2% 553 40,1% 147 10,7% 1.379 100,0% 768 43,0% 813 45,5% 206 11,5% 1.787 100,0%
Guinea 117 41,8% 125 44,6% 38 13,6% 280 100,0% 227 35,5% 288 45,0% 125 19,5% 640 100,0% 385 32,2% 557 46,5% 255 21,3% 1.197 100,0%
Deutschland 797 73,7% 229 21,2% 56 5,2% 1.082 100,0% 860 73,9% 257 22,1% 47 4,0% 1.164 100,0% 972 72,1% 302 22,4% 74 5,5% 1.348 100,0%
Ägypten 614 74,2% 185 22,3% 29 3,5% 828 100,0% 707 74,8% 211 22,3% 27 2,9% 945 100,0% 788 75,7% 223 21,4% 30 2,9% 1.041 100,0%
Tunesien 715 80,2% 162 18,2% 14 1,6% 891 100,0% 808 77,3% 212 20,3% 25 2,4% 1.045 100,0% 790 74,8% 235 22,3% 31 2,9% 1.056 100,0%
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
15.775 65,8% 6.653 27,8% 1.541 6,4% 23.969 100,0% 18.503 62,1% 9.094 30,5% 2.190 7,4% 29.787 100,0% 20.049 60,4% 10.514 31,7% 2.616 7,9% 33.179 100,0%
Seite 3 von 3
nachrichtlich4
Eritrea 330 38,7% 368 43,1% 155 18,2% 853 100,0% 418 42,2% 409 41,3% 164 16,5% 991 100,0% 541 46,5% 449 38,6% 174 14,9% 1.164 100,0%
Georgien 216 47,8% 150 33,2% 86 19,0% 452 100,0% 360 47,6% 276 36,5% 120 15,9% 756 100,0% 298 45,2% 252 38,2% 110 16,7% 660 100,0%
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich
ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-
Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2)
teilgenommen haben.
6) Bei mehrfacher Teilnahmen am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt.
Anlage C zu Frage 21
der KA BT-Drs. 21/5025
Seite 1 von 3
Anzahl der DTZ-Teilnehmer
in den Jahren 2023 bis 2025
mit Besuch eines Alphabetisierungskurses
nach DTZ-Ergebnis
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6)
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der DTZ-
Teilnehmer insgesamt
4.396 21,5% 7.759 38,0% 8.255 40,4% 20.410 100,0% 5.231 24,6% 7.694 36,2% 8.339 39,2% 21.264 100,0% 8.403 30,1% 8.829 31,6% 10.699 38,3% 27.931 100,0%
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
800 20,8% 1.457 38,0% 1.580 41,2% 3.837 100,0% 1.034 21,8% 1.769 37,2% 1.946 41,0% 4.749 100,0% 1.874 24,9% 2.650 35,1% 3.016 40,0% 7.540 100,0%
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
3.596 21,7% 6.302 38,0% 6.675 40,3% 16.573 100,0% 4.197 25,4% 5.925 35,9% 6.393 38,7% 16.515 100,0% 6.529 32,0% 6.179 30,3% 7.683 37,7% 20.391 100,0%
davon
Spätaussiedler2
* * * 11 100,0% * * * 10 100,0% * * *
davon Ausländer
insgesamt (ohne
Spätaussiedler)
4.384 21,5% 7.725 38,0% 8.242 40,5% 20.351 100,0% 5.216 24,6% 7.674 36,2% 8.323 39,2% 21.213 100,0% 8.391 30,1% 8.814 31,6% 10.687 38,3% 27.892 100,0%
davon
Staatsangehörige EU (ohne D, ohne
Spätaussiedler)
57 9,1% 182 29,2% 385 61,7% 624 100,0% 46 10,2% 118 26,2% 286 63,6% 450 100,0% 32 6,9% 113 24,5% 317 68,6% 462 100,0%
davon
Drittstaatsangehörige (ohne
Spätaussiedler)
4.327 21,9% 7.543 38,2% 7.857 39,8% 19.727 100,0% 5.170 24,9% 7.556 36,4% 8.037 38,7% 20.763 100,0% 8.359 30,5% 8.701 31,7% 10.370 37,8% 27.430 100,0%
davon Top 30
Staatsangehörige (Bezugsjahr
2025)
Ukraine 43 26,7% 62 38,5% 56 34,8% 161 100,0% 136 16,2% 329 39,3% 372 44,4% 837 100,0% 134 9,8% 458 33,4% 780 56,9% 1.372 100,0%
Seite 2 von 3
Syrien 2.774 27,2% 3.966 38,9% 3.465 34,0% 10.205 100,0% 3.339 33,8% 3.432 34,7% 3.121 31,6% 9.892 100,0% 5.604 42,8% 3.908 29,9% 3.570 27,3% 13.082 100,0%
Afghanistan 362 11,6% 1.143 36,7% 1.606 51,6% 3.111 100,0% 522 11,9% 1.684 38,5% 2.171 49,6% 4.377 100,0% 962 15,8% 2.084 34,3% 3.035 49,9% 6.081 100,0%
Türkei 20 8,9% 85 37,8% 120 53,3% 225 100,0% 36 16,8% 83 38,8% 95 44,4% 214 100,0% 51 13,9% 128 34,8% 189 51,4% 368 100,0%
Rumänien 12 14,5% 18 21,7% 53 63,9% 83 100,0% 13 15,1% 24 27,9% 49 57,0% 86 100,0% * 18 30,0% 38 63,3% 60 100,0%
Irak 620 22,1% 1.006 35,8% 1.185 42,2% 2.811 100,0% 671 27,2% 821 33,2% 978 39,6% 2.470 100,0% 980 35,5% 814 29,5% 969 35,1% 2.763 100,0%
Indien * 18 43,9% 18 43,9% 41 100,0% * * * 20 100,0% * 12 52,2% * 23 100,0%
Iran 62 25,2% 113 45,9% 71 28,9% 246 100,0% 52 24,3% 103 48,1% 59 27,6% 214 100,0% 80 27,4% 112 38,4% 100 34,2% 292 100,0%
Kosovo * 23 39,7% 29 50,0% 58 100,0% * 14 32,6% 25 58,1% 43 100,0% * * 17 56,7% 30 100,0%
Bulgarien 22 6,0% 98 26,7% 247 67,3% 367 100,0% 22 8,8% 54 21,5% 175 69,7% 251 100,0% 13 4,5% 54 18,8% 220 76,7% 287 100,0%
Russische
Föderation
* 17 45,9% 14 37,8% 37 100,0% * 12 34,3% 15 42,9% 35 100,0% * 22 45,8% 18 37,5% 48 100,0%
Albanien * 13 46,4% * 28 100,0% * * * 22 100,0% * * * 16 100,0%
Polen * * * 11 100,0% * * * * 100,0% * * * * 100,0%
Pakistan 24 18,6% 45 34,9% 60 46,5% 129 100,0% 11 9,0% 61 50,0% 50 41,0% 122 100,0% 19 12,7% 58 38,7% 73 48,7% 150 100,0%
Somalia 62 14,1% 158 35,8% 221 50,1% 441 100,0% 55 12,4% 152 34,4% 235 53,2% 442 100,0% 78 12,8% 208 34,2% 323 53,0% 609 100,0%
Nordmazedonien * 17 38,6% 18 40,9% 44 100,0% * 12 46,2% * 26 100,0% * * 13 52,0% 25 100,0%
Nigeria 28 9,2% 123 40,6% 152 50,2% 303 100,0% 38 13,4% 101 35,7% 144 50,9% 283 100,0% 19 7,3% 97 37,2% 145 55,6% 261 100,0%
Italien * 15 34,9% 23 53,5% 43 100,0% * 11 37,9% 16 55,2% 29 100,0% * 10 40,0% 13 52,0% 25 100,0%
Serbien 10 19,2% 18 34,6% 24 46,2% 52 100,0% * 13 35,1% 20 54,1% 37 100,0% * 10 27,0% 21 56,8% 37 100,0%
Bosnien und
Herzegowina
* * * 11 100,0% * * * 100,0% * * * 100,0%
Spanien * 15 37,5% 21 52,5% 40 100,0% * * 17 65,4% 26 100,0% 10 29,4% 24 70,6% 34 100,0%
Marokko 21 14,9% 58 41,1% 62 44,0% 141 100,0% 15 13,3% 54 47,8% 44 38,9% 113 100,0% 25 18,8% 52 39,1% 56 42,1% 133 100,0%
Vietnam * 11 32,4% 17 50,0% 34 100,0% * 11 32,4% 19 55,9% 34 100,0% * 10 30,3% 20 60,6% 33 100,0%
Kolumbien * * 100,0% * * 100,0% * * 100,0%
Griechenland * 15 36,6% 23 56,1% 41 100,0% * * 17 65,4% 26 100,0% * * 11 47,8% 23 100,0%
Seite 3 von 3
Venezuela * * * * 100,0% * * * * 100,0% * * * 100,0%
Guinea 11 18,0% 17 27,9% 33 54,1% 61 100,0% * 26 32,5% 49 61,3% 80 100,0% 10 7,4% 44 32,4% 82 60,3% 136 100,0%
Deutschland 10 20,8% 27 56,3% 11 22,9% 48 100,0% 13 31,7% 18 43,9% 10 24,4% 41 100,0% 11 30,6% 15 41,7% 10 27,8% 36 100,0%
Ägypten * 26 60,5% 11 25,6% 43 100,0% * 13 40,6% 10 31,3% 32 100,0% 15 42,9% 13 37,1% * 35 100,0%
Tunesien * * * 14 100,0% * * * 16 100,0% * 11 64,7% 17 100,0%
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
244 15,5% 638 40,5% 693 44,0% 1.575 100,0% 242 16,4% 625 42,3% 609 41,3% 1.476 100,0% 358 18,5% 647 33,4% 932 48,1% 1.937 100,0%
nachrichtlich4
Eritrea 51 11,5% 185 41,9% 206 46,6% 442 100,0% 59 15,6% 162 42,7% 158 41,7% 379 100,0% 71 17,3% 139 33,8% 201 48,9% 411 100,0%
Georgien * * * * 100,0% * * * 12 100,0% * * 12 70,6% 17 100,0%
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich
ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-
Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2)
teilgenommen haben.
6) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt.
* Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.
Anlage D zu Frage 24
der KA BT-Drs. 21/5025
Seite 1 von 3
Anzahl der DTZ-Teilnehmer
in den Jahren 2023 bis 2025
mit Besuch eines Zweitschriftlernerkurses
nach DTZ-Ergebnis
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6)
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der DTZ-
Teilnehmer insgesamt
1.154 35,4% 1.418 43,5% 691 21,2% 3.263 100,0% 2.444 35,3% 2.926 42,3% 1.549 22,4% 6.919 100,0% 4.033 33,8% 4.865 40,8% 3.019 25,3% 11.917 100,0%
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
472 39,7% 500 42,1% 217 18,3% 1.189 100,0% 860 36,6% 1.005 42,7% 487 20,7% 2.352 100,0% 1.335 32,6% 1.764 43,1% 998 24,4% 4.097 100,0%
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
682 32,9% 918 44,3% 474 22,9% 2.074 100,0% 1.584 34,7% 1.921 42,1% 1.062 23,3% 4.567 100,0% 2.698 34,5% 3.101 39,7% 2.021 25,8% 7.820 100,0%
davon
Spätaussiedler2
10 62,5% * * 16 100,0% 13 59,1% * * 22 100,0% 20 64,5% * * 31 100,0%
davon Ausländer
insgesamt (ohne
Spätaussiedler)
1.141 35,2% 1.412 43,5% 690 21,3% 3.243 100,0% 2.430 35,2% 2.917 42,3% 1.547 22,4% 6.894 100,0% 4.008 33,7% 4.856 40,9% 3.014 25,4% 11.878 100,0%
davon
Staatsangehörige EU (ohne D, ohne
Spätaussiedler)
22 32,8% 26 38,8% 19 28,4% 67 100,0% 40 43,0% 31 33,3% 22 23,7% 93 100,0% 46 27,9% 68 41,2% 51 30,9% 165 100,0%
davon
Drittstaatsangehörige (ohne
Spätaussiedler)
1.119 35,2% 1.386 43,6% 671 21,1% 3.176 100,0% 2.390 35,1% 2.886 42,4% 1.525 22,4% 6.801 100,0% 3.962 33,8% 4.788 40,9% 2.963 25,3% 11.713 100,0%
davon Top 30
Staatsangehörige (Bezugsjahr
2025)
Ukraine 492 38,3% 558 43,4% 235 18,3% 1.285 100,0% 1.075 34,0% 1.339 42,3% 752 23,8% 3.166 100,0% 996 27,2% 1.517 41,4% 1.154 31,5% 3.667 100,0%
Seite 2 von 3
Syrien 337 36,1% 392 42,0% 205 21,9% 934 100,0% 734 45,8% 593 37,0% 276 17,2% 1.603 100,0% 1.811 48,2% 1.336 35,6% 609 16,2% 3.756 100,0%
Afghanistan 88 25,1% 164 46,9% 98 28,0% 350 100,0% 255 26,6% 482 50,3% 222 23,1% 959 100,0% 565 27,8% 903 44,4% 566 27,8% 2.034 100,0%
Türkei 10 27,0% 18 48,6% * 37 100,0% 20 26,0% 41 53,2% 16 20,8% 77 100,0% 37 19,5% 92 48,4% 61 32,1% 190 100,0%
Rumänien 10 58,8% * * 17 100,0% 10 66,7% * * 15 100,0% 15 39,5% 14 36,8% * 38 100,0%
Irak 47 32,0% 66 44,9% 34 23,1% 147 100,0% 73 31,7% 99 43,0% 58 25,2% 230 100,0% 155 34,4% 204 45,2% 92 20,4% 451 100,0%
Indien * * * 100,0% * * 10 100,0% * * * 16 100,0%
Iran 26 41,9% 27 43,5% * 62 100,0% 37 30,6% 61 50,4% 23 19,0% 121 100,0% 85 34,8% 114 46,7% 45 18,4% 244 100,0%
Kosovo * * * 100,0% * * * 11 100,0% * * * 20 100,0%
Bulgarien * 13 44,8% 11 37,9% 29 100,0% * 18 43,9% 15 36,6% 41 100,0% * 24 38,7% 30 48,4% 62 100,0%
Russische
Föderation
11 34,4% 15 46,9% * 32 100,0% 26 54,2% 15 31,3% * 48 100,0% 23 25,8% 42 47,2% 24 27,0% 89 100,0%
Albanien * * * 10 100,0% * * 15 100,0% 10 58,8% * * 17 100,0%
Polen * * 100,0% * * * * 100,0% * * * 11 100,0%
Pakistan * * * 17 100,0% * 12 57,1% * 21 100,0% * 18 38,3% 20 42,6% 47 100,0%
Somalia * 16 55,2% 11 37,9% 29 100,0% 10 20,8% 21 43,8% 17 35,4% 48 100,0% 28 17,9% 82 52,6% 46 29,5% 156 100,0%
Nordmazedonien * * * 100,0% * * * 10 100,0% * * 11 100,0%
Nigeria * * * 16 100,0% * * 10 40,0% 25 100,0% * 21 53,8% 13 33,3% 39 100,0%
Italien * * * * 100,0% * * * 100,0% * * * 14 100,0%
Serbien * * * 100,0% * * * 13 100,0% * * * 10 100,0%
Bosnien und
Herzegowina
* * 100,0% * * * * 100,0% * * * * 100,0%
Spanien * * * 100,0% * * * 100,0% * * * 10 100,0%
Marokko * * * 14 100,0% 12 57,1% * * 21 100,0% 15 45,5% 13 39,4% * 33 100,0%
Vietnam * * * 100,0% * 10 43,5% * 23 100,0% * 12 34,3% 16 45,7% 35 100,0%
Kolumbien 100,0% * * * * 100,0% * * * 100,0%
Griechenland * * * * 100,0% * * * * 100,0% * * * * 100,0%
Seite 3 von 3
Venezuela * * * 100,0% 100,0% * * * 100,0%
Guinea * * * * 100,0% * * * 11 100,0% 16 19,8% 35 43,2% 30 37,0% 81 100,0%
Deutschland * * * 100,0% * * * 100,0% * * * * 100,0%
Ägypten * * * 16 100,0% * * * 18 100,0% 18 40,9% 20 45,5% * 44 100,0%
Tunesien * * * 100,0% * * * 100,0% * * * * 100,0%
sonstige
Staatsangehörigkeiten3
80 36,9% 98 45,2% 39 18,0% 217 100,0% 113 28,5% 167 42,2% 116 29,3% 396 100,0% 191 23,9% 352 44,0% 257 32,1% 800 100,0%
nachrichtlich4
Eritrea * 20 52,6% 10 26,3% 38 100,0% 10 22,2% 25 55,6% 10 22,2% 45 100,0% 10 10,2% 50 51,0% 38 38,8% 98 100,0%
Georgien * * * * 100,0% * 11 50,0% * 22 100,0% * 10 31,3% 15 46,9% 32 100,0%
1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich
ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-
Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst.
2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG.
3) einschl. Spätaussiedler.
4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.
5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2)
teilgenommen haben.
6) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt.
Anlage E zu Frage 30
der KA BT-Drs. 21/5025
Seite 1 von 3
Anzahl der DTZ-Teilnehmer
in den Jahren 2023 bis 2025
mit Besuch eines Eltern- und Frauenintegrationskurses
nach DTZ-Ergebnis
Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
Ohne Kurswiederholende
2023 2024 2025
B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau
unter A2
Niveau
Insgesamt5) 6)
absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut %
Anzahl der DTZ-
Teilnehmer insgesamt
4.064 57,8% 2.419 34,4% 551 7,8% 7.034 100,0% 4.397 58,9% 2.405 32,2% 660 8,8% 7.462 100,0% 4.172 56,1% 2.539 34,1% 730 9,8% 7.441 100,0%
davon mit
Teilnahmeberechtigung1
1.699 61,3% 869 31,3% 204 7,4% 2.772 100,0% 1.685 60,7% 854 30,8% 237 8,5% 2.776 100,0% 1.552 58,3% 862 32,4% 250 9,4% 2.664 100,0%
davon mit
Teilnahmeverpflichtung1
2.365 55,5% 1.550 36,4% 347 8,1% 4.262 100,0% 2.712 57,9% 1.551 33,1% 423 9,0% 4.686 100,0% 2.620 54,8% 1.677 35,1% 480 10,0% 4.777 100,0%
davon
Spätaussiedler2
58 76,3% 16 21,1% * 76 100,0% 46 75,4% 14 23,0% * 61 100,0% 22 78,6% * 28 100,0%
davon Ausländer
insgesamt (ohne
Spätaussiedler)
3.989 57,6% 2.390 34,5% 547 7,9% 6.926 100,0% 4.337 58,8% 2.381 32,3% 659 8,9% 7.377 100,0% 4.140 56,0% 2.522 34,1% 728 9,9% 7.390 100,0%
davon
Staatsangehörige EU (ohne D, ohne
Spätaussiedler)
380 59,3% 201 31,4% 60 9,4% 641 100,0% 287 56,7% 153 30,2% 66 13,0% 506 100,0% 304 57,1% 169 31,8% 59 11,1% 532 100,0%
davon
Drittstaatsangehörige (ohne
Spätaussiedler)
3.609 57,4% 2.189 34,8% 487 7,7% 6.285 100,0% 4.050 58,9% 2.228 32,4% 593 8,6% 6.871 100,0% 3.836 55,9% 2.353 34,3% 669 9,8% 6.858 100,0%
davon Top 30
Staatsangehörige (Bezugsjahr
2025)
Ukraine 1.156 62,3% 580 31,3% 120 6,5% 1.856 100,0% 1.863 61,0% 951 31,1% 242 7,9% 3.056 100,0% 1.253 52,9% 844 35,7% 270 11
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 (Antwort)