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Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 (Antwort zu Drs. 21/5025)

dip / drucksache 04.05.2026 · WP 21 · 21/5716 · Antwort · Original ↗

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Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 (Antwort zu Drs. 21/5025) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5716 21. Wahlperiode 04.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Hans-Jürgen Goßner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5025 – Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern (BMI), deutlich weniger Migranten kostenlose Integrationskurse anzubieten, ist bezüglich des Sinns und Zwecks von Integrationskursen eine Debatte in der Öffentlichkeit und in der Bundesregierung selbst entbrannt (vgl. www.fr.de/politik/warnt-vo r-fatalen-folgen-dobrindt-blockiert-integrationskurse-spd-94154675.html). Allgemein dient der Integrationskurs dem Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse (§ 43 des Aufenthaltsgesetzes), die mit dem Sprachniveau B1 GER (§ 3 der Integrationskursverordnung) festgelegt sind. Das Erreichen dieses Kursziels wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) am Ende des Sprachkursteils des Integrationskurses geprüft. Dieser Test weist als skalierter Sprachtest neben dem Sprachniveau B1 GER auch das darunterliegende Sprachniveau A2 GER aus (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574). In der Vergangenheit hat sich insbesondere nach den Jahren der vermehrten Migration aus den Top-8-nichteuropäischen Asylländern gezeigt, dass eine relevante Zahl der Teilnehmer nicht das Niveau erreichte, das für die Kurse zielgebend ist: Beispielsweise absolvierten im Jahr 2019 insgesamt 135 799 Personen erstmalig den Deutsch-Test für Zuwanderer (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 56 und 57 auf Bundestagsdrucksache 19/19887), doch von den Erstteilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung erreichte mehr als jeder zweite (52,7 Prozent) nicht das erforderliche Sprachniveau B1 (ebd.). Derweil zeigt sich bei den seit dem Jahr 2022 nach Deutschland gekommenen Ukrainern ein ähnliches Bild: Von den 159 000 Ukrainern, die im Jahr 2023 in einem Integrationskurs eine Sprachprüfung ablegten, erreichte nur etwas mehr als jeder Zweite (54,5 Prozent) das Kursziel „Sprachniveau B1“ bzw. das „Zertifikat Deutsch“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11256). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Da sich die Zusammensetzung der häufigsten Staatsangehörigkeiten im Zeitverlauf (2023 bis 2025) ändern kann, wurde im Rahmen wiederkehrender Fragestellungen zu den „Top-8-nicht-europäischen Asylherkunftsländern“ und den „zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten“ auf die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten (neue Kursteilnehmer) des Bezugsjahres 2025 abgestellt.  1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte jeweils nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Zahl der Kurseintritte (neue Kursteilnehmer) jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund des einheitlichen Erhebungszeitpunktes sind die Begrifflichkeiten der Kursteilnahme (Frage 1) und der Kurseintritte (Frage 2) synonym zu bewerten. Im Rahmen der statistischen Auswertungen wurde daher subsequent auf die Kennzahl der „neuen Kursteilnehmer“ abgestellt. Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der neuen Kursteilnehmenden insgesamt 363.478 100,0 Prozent 363.466 100,0 Prozent 307.030 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 130.017 35,8 Prozent 146.176 40,2 Prozent 171.589 55,9 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 233.461 64,2 Prozent 217.290 59,8 Prozent 135.441 44,1 Prozent davon Spätaussiedler2 2.978 0,8 Prozent 2.208 0,6 Prozent 2.086 0,7 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 358.946 98,8 Prozent 359.578 98,9 Prozent 303.388 98,8 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 23.864 6,6 Prozent 26.262 7,3 Prozent 26.867 8,9 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 335.082 93,4 Prozent 333.316 92,7 Prozent 276.521 91,1 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 168.078 46,2 Prozent 117.382 32,3 Prozent 92.518 30,1 Prozent Syrien 37.383 10,3 Prozent 57.442 15,8 Prozent 47.964 15,6 Prozent Afghanistan 28.208 7,8 Prozent 30.840 8,5 Prozent 22.526 7,3 Prozent Türkei 15.161 4,2 Prozent 25.618 7,0 Prozent 19.923 6,5 Prozent Rumänien 6.611 1,8 Prozent 7.095 2,0 Prozent 7.254 2,4 Prozent Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Irak 7.307 2,0 Prozent 8.236 2,3 Prozent 6.282 2,0 Prozent Indien 3.704 1,0 Prozent 4.927 1,4 Prozent 6.053 2,0 Prozent Iran 7.525 2,1 Prozent 7.840 2,2 Prozent 5.189 1,7 Prozent Kosovo 3.778 1,0 Prozent 4.324 1,2 Prozent 4.994 1,6 Prozent Bulgarien 4.327 1,2 Prozent 4.516 1,2 Prozent 4.530 1,5 Prozent Russische Föderation 5.462 1,5 Prozent 5.588 1,5 Prozent 4.303 1,4 Prozent Albanien 2.876 0,8 Prozent 3.385 0,9 Prozent 3.854 1,3 Prozent Polen 3.321 0,9 Prozent 3.807 1,0 Prozent 3.758 1,2 Prozent Pakistan 2.532 0,7 Prozent 3.243 0,9 Prozent 3.578 1,2 Prozent Somalia 1.879 0,5 Prozent 3.483 1,0 Prozent 3.493 1,1 Prozent Nordmazedonien 2.055 0,6 Prozent 2.581 0,7 Prozent 2.712 0,9 Prozent Nigeria 2.797 0,8 Prozent 3.049 0,8 Prozent 2.501 0,8 Prozent Italien 2.138 0,6 Prozent 2.328 0,6 Prozent 2.487 0,8 Prozent Serbien 2.043 0,6 Prozent 2.348 0,6 Prozent 2.425 0,8 Prozent Bosnien und Herzegowina 2.373 0,7 Prozent 2.506 0,7 Prozent 2.376 0,8 Prozent Spanien 1.776 0,5 Prozent 2.028 0,6 Prozent 2.236 0,7 Prozent Marokko 2.407 0,7 Prozent 2.115 0,6 Prozent 2.091 0,7 Prozent Vietnam 1.412 0,4 Prozent 1.603 0,4 Prozent 2.000 0,7 Prozent Kolumbien 1.291 0,4 Prozent 2.384 0,7 Prozent 1.945 0,6 Prozent Griechenland 1.399 0,4 Prozent 1.528 0,4 Prozent 1.652 0,5 Prozent Venezuela 2.039 0,6 Prozent 2.639 0,7 Prozent 1.607 0,5 Prozent Guinea 853 0,2 Prozent 2.116 0,6 Prozent 1.601 0,5 Prozent Deutschland 1.554 0,4 Prozent 1.680 0,5 Prozent 1.556 0,5 Prozent Ägypten 1.205 0,3 Prozent 1.437 0,4 Prozent 1.473 0,5 Prozent Tunesien 1.242 0,3 Prozent 1.343 0,4 Prozent 1.461 0,5 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 38.742 10,7 Prozent 44.055 12,1 Prozent 40.688 13,3 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 1.105 0,3 Prozent 1.302 0,4 Prozent 1.341 0,4 Prozent Georgien 1.341 0,4 Prozent 1.131 0,3 Prozent 674 0,2 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Zahl der Kursaustritte jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8- nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Aufgrund der überjährigen Dauer der Integrationskurse sowie des flexiblen Einstiegs im Jahresverlauf beenden Personen nur selten den Integrationskurs in demselben Kalenderjahr, in dem sie ihn begonnen haben. Neue Kursteilnehmer und Kursaustritte der jeweiligen Jahre in ein Verhältnis zu setzen, führt daher, insbesondere auch im Hinblick auf nachfolgende Fragestellungen, zu rechnerisch falschen Ergebnissen. Die Anzahl der Kursaustritte der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursaustritte insgesamt 362.408 100,0 Prozent 400.234 100,0 Prozent 409.785 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 163.585 45,1 Prozent 150.884 37,7 Prozent 169.122 41,3 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 198.823 54,9 Prozent 249.350 62,3 Prozent 240.663 58,7 Prozent davon Spätaussiedler2 3.638 1,0 Prozent 2.937 0,7 Prozent 2.544 0,6 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 357.038 98,5 Prozent 395.539 98,8 Prozent 405.287 98,9 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 29.396 8,2 Prozent 27.112 6,9 Prozent 29.753 7,3 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 327.642 91,8 Prozent 368.427 93,1 Prozent 375.534 92,7 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 183.277 50,6 Prozent 180.068 45,0 Prozent 135.437 33,1 Prozent Syrien 37.344 10,3 Prozent 46.188 11,5 Prozent 66.037 16,1 Prozent Afghanistan 18.130 5,0 Prozent 27.342 6,8 Prozent 32.415 7,9 Prozent Türkei 10.589 2,9 Prozent 16.904 4,2 Prozent 26.187 6,4 Prozent Rumänien 7.971 2,2 Prozent 7.495 1,9 Prozent 8.034 2,0 Prozent Irak 8.338 2,3 Prozent 9.731 2,4 Prozent 11.048 2,7 Prozent Indien 3.246 0,9 Prozent 4.057 1,0 Prozent 5.438 1,3 Prozent Iran 4.551 1,3 Prozent 8.179 2,0 Prozent 8.668 2,1 Prozent Kosovo 5.161 1,4 Prozent 4.661 1,2 Prozent 5.095 1,2 Prozent Bulgarien 5.594 1,5 Prozent 5.163 1,3 Prozent 5.360 1,3 Prozent Russische Föderation 4.100 1,1 Prozent 5.873 1,5 Prozent 5.883 1,4 Prozent Albanien 2.953 0,8 Prozent 3.141 0,8 Prozent 3.808 0,9 Prozent Polen 3.756 1,0 Prozent 3.762 0,9 Prozent 4.236 1,0 Prozent Pakistan 2.367 0,7 Prozent 2.938 0,7 Prozent 3.686 0,9 Prozent Somalia 1.977 0,5 Prozent 2.465 0,6 Prozent 3.833 0,9 Prozent Nordmazedonien 2.242 0,6 Prozent 2.394 0,6 Prozent 2.840 0,7 Prozent Nigeria 2.859 0,8 Prozent 3.276 0,8 Prozent 3.624 0,9 Prozent Italien 2.911 0,8 Prozent 2.417 0,6 Prozent 2.703 0,7 Prozent Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Serbien 2.309 0,6 Prozent 2.262 0,6 Prozent 2.601 0,6 Prozent Bosnien und Herzegowina 2.758 0,8 Prozent 2.632 0,7 Prozent 2.752 0,7 Prozent Spanien 1.981 0,5 Prozent 1.887 0,5 Prozent 2.308 0,6 Prozent Marokko 3.111 0,9 Prozent 2.923 0,7 Prozent 2.744 0,7 Prozent Vietnam 1.853 0,5 Prozent 1.651 0,4 Prozent 1.970 0,5 Prozent Kolumbien 453 0,1 Prozent 1.318 0,3 Prozent 2.303 0,6 Prozent Griechenland 1.871 0,5 Prozent 1.644 0,4 Prozent 1.788 0,4 Prozent Venezuela 482 0,1 Prozent 1.872 0,5 Prozent 2.626 0,6 Prozent Guinea 529 0,1 Prozent 939 0,2 Prozent 1.917 0,5 Prozent Deutschland 1.732 0,5 Prozent 1.758 0,4 Prozent 1.954 0,5 Prozent Ägypten 1.167 0,3 Prozent 1.330 0,3 Prozent 1.553 0,4 Prozent Tunesien 1.172 0,3 Prozent 1.424 0,4 Prozent 1.504 0,4 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 35.624 9,8 Prozent 42.540 10,6 Prozent 49.433 12,1 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 1.917 0,5 Prozent 1.887 0,5 Prozent 2.190 0,5 Prozent Georgien 609 0,2 Prozent 1.300 0,3 Prozent 1.233 0,3 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.  4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte entwickelt, bei denen das Sprachniveau a) B1, b) A2 oder c) unter A2 erreicht wurde, entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die zentrale Kennzahl zur Bestimmung des Erfolgs der Integrationskurse sind die Ergebnisse des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ). Subsequent wurde im Rahmen nachfolgender Auswertung auf die Kennzahl „DTZ-Teilnehmer nach erreichtem Sprachniveau“ abgestellt. Die Anzahl und der Anteil der Teilnehmer am skalierten Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) nach erreichtem Sprachniveau sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der Anlage A entnommen werden.*  5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Bei „Kursaustritten aufgrund von Inaktivität“ handelt es sich um eine rein statistische Kategorie. Hierunter fallen Personen, die mindestens einen der beiden Tests nicht abgelegt haben und bei denen seit der letzten Kursaktivität mindestens neun Monate vergangen sind. Die Angaben zu „Kursaustritten aufgrund von Inaktivität“ lassen daher keinen Rückschluss auf den individuellen Kursfortschritt der Teilnehmer zu, ebenso wenig Rückschlüsse auf die Frage, ob die betreffende Person endgültig von einer Fortsetzung des Kurses und/oder der Absolvierung der Prüfungen absieht. In dieser Kategorie sind beispielsweise Personen enthalten, die den Integrationskurs bis zu dessen Ende besucht haben und lediglich eine der beiden Prüfungen (DTZ oder LiD) nicht abgelegt haben. Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt 89.872 100,0 Prozent 105.453 100,0 Prozent 127.133 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 43.905 48,9 Prozent 44.594 42,3 Prozent 59.279 46,6 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 45.967 51,1 Prozent 60.859 57,7 Prozent 67.854 53,4 Prozent davon Spätaussiedler2 858 1,0 Prozent 665 0,6 Prozent 761 0,6 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 88.090 98,0 Prozent 103.945 98,6 Prozent 125.307 98,6 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 16.283 18,5 Prozent 13.846 13,3 Prozent 15.718 12,5 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 71.807 81,5 Prozent 90.099 86,7 Prozent 109.589 87,5 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 26.334 29,3 Prozent 37.889 35,9 Prozent 31.644 24,9 Prozent Syrien 11.469 12,8 Prozent 12.117 11,5 Prozent 19.826 15,6 Prozent Afghanistan 4.623 5,1 Prozent 6.550 6,2 Prozent 10.206 8,0 Prozent Türkei 3.736 4,2 Prozent 5.344 5,1 Prozent 10.436 8,2 Prozent Rumänien 3.854 4,3 Prozent 3.342 3,2 Prozent 3.794 3,0 Prozent Irak 3.021 3,4 Prozent 3.001 2,8 Prozent 3.785 3,0 Prozent Indien 1.098 1,2 Prozent 1.246 1,2 Prozent 1.679 1,3 Prozent Iran 1.049 1,2 Prozent 1.396 1,3 Prozent 2.148 1,7 Prozent * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Kosovo 2.005 2,2 Prozent 1.661 1,6 Prozent 1.721 1,4 Prozent Bulgarien 3.560 4,0 Prozent 3.075 2,9 Prozent 3.199 2,5 Prozent Russische Föderation 800 0,9 Prozent 1.137 1,1 Prozent 1.686 1,3 Prozent Albanien 964 1,1 Prozent 951 0,9 Prozent 1.091 0,9 Prozent Polen 1.865 2,1 Prozent 1.693 1,6 Prozent 2.056 1,6 Prozent Pakistan 914 1,0 Prozent 984 0,9 Prozent 1.302 1,0 Prozent Somalia 925 1,0 Prozent 941 0,9 Prozent 1.475 1,2 Prozent Nordmazedonien 797 0,9 Prozent 805 0,8 Prozent 926 0,7 Prozent Nigeria 940 1,0 Prozent 986 0,9 Prozent 1.242 1,0 Prozent Italien 1.792 2,0 Prozent 1.400 1,3 Prozent 1.569 1,2 Prozent Serbien 902 1,0 Prozent 861 0,8 Prozent 1.039 0,8 Prozent Bosnien und Herzegowina 906 1,0 Prozent 854 0,8 Prozent 941 0,7 Prozent Spanien 1.242 1,4 Prozent 1.083 1,0 Prozent 1.377 1,1 Prozent Marokko 1.177 1,3 Prozent 1.131 1,1 Prozent 1.049 0,8 Prozent Vietnam 738 0,8 Prozent 529 0,5 Prozent 607 0,5 Prozent Kolumbien 149 0,2 Prozent 382 0,4 Prozent 870 0,7 Prozent Griechenland 1.086 1,2 Prozent 851 0,8 Prozent 942 0,7 Prozent Venezuela 133 0,1 Prozent 543 0,5 Prozent 1.013 0,8 Prozent Guinea 195 0,2 Prozent 213 0,2 Prozent 502 0,4 Prozent Deutschland 924 1,0 Prozent 843 0,8 Prozent 1.065 0,8 Prozent Ägypten 343 0,4 Prozent 385 0,4 Prozent 499 0,4 Prozent Tunesien 331 0,4 Prozent 458 0,4 Prozent 543 0,4 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 12.000 13,4 Prozent 12.802 12,1 Prozent 16.901 13,3 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 712 0,8 Prozent 531 0,5 Prozent 624 0,5 Prozent Georgien 162 0,2 Prozent 545 0,5 Prozent 609 0,5 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.  6. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) den Integrationskurs abgebrochen bzw. nicht beendet, b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht, c) das Sprachniveau A1 erreicht, d) das Sprachniveau A2 erreicht, e) das Sprachniveau B1 erreicht, f) das Sprachniveau B2 erreicht oder g) das Sprachniveau C1 (oder höher) erreicht (bitte jeweils nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung sind nur teilweise möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass das Integrationskurssystem bewusst flexibel und modular ausgestaltet ist. Kursunterbrechungen und Wiedereinstiege sind nach jedem Kursabschnitt (100 Unterrichtseinheiten) möglich. Da Teilnehmer nach vorläufigen Unterbrechungen jederzeit den Integrationskurs wieder aufnehmen und abschließen können, ist eine Aussage zu Kursabbrüchen nicht möglich. Den Abschlusstest des Integrationskurses bildet der skalierte Test „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ). Dabei können die zertifizierten Sprachniveaus A2 und B1 GER erreicht werden. Wird die erforderliche Punktzahl für A2 nicht erreicht, wird das Niveau „unter A2“ bescheinigt. Eine Differenzierung nach den Sprachniveaus „unter A1“ und A1 erfolgt nicht, sodass hierzu keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen. Die Sprachniveaus B2 oder C1 (oder höher) werden im Rahmen des DTZ nicht bescheinigt. Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage A zu entnehmen.*  7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) erstmalig am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und dabei das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?  8. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) wiederholt am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und im ersten Testergebnis im Wiederholerverfahren das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Kursteilnahme mit dem Sprachniveau A2 abgeschlossen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? 10. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer bei wiederholter Kursteilnahme mit dem Sprachniveau A2 abgeschlossen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellungen sind nur teilweise möglich. Bei Erteilung einer Zulassung zur Wiederholung nach § 5 Absatz 5 (alte Fassung) bzw. § 13 Absatz 1 Satz 3 (neue Fassung) der Integrationskursverordnung (IntV) unterliegt eine zuvor verpflichtete Person einem Statuswechsel. Eine Verpflichtung zur Wiederholung ist im Rahmen der Integrationskursverordnung nicht vorgesehen. Daher können die DTZ-Ergebnisse von Teilnehmern mit und ohne Teilnahmeverpflichtung nur getrennt ausgewiesen werden, solange eine Unterscheidung nach Erst- und Wiederholungsverfahren nicht erfolgt. Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 bei erstmaliger oder wiederholter Kursteilnahme das Sprachniveau „B1“, „A2“ oder „unter A2“ erreicht haben, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass in der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer auch Prüfungswiederholer enthalten sind, die in den Vorjahreszeiträumen an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2 (A2) teilgenommen, diese aber nicht bestanden haben. Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Verfahren (Erst- bzw. Wiederholungsverfahren) das DTZ-Ergebnis erzielt wurde. Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 mit bzw. ohne Wiederholerverfahren nach DTZ-Ergebnis1), 2) Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 DTZ-Teilnehmer insgesamt Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt3) absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual 2023 164.495 55,9 Prozent 97.025 33,0 Prozent 32.852 11,2 Prozent 294.372 100,0 Prozent 2024 180.507 56,3 Prozent 102.601 32,0 Prozent 37.235 11,6 Prozent 320.343 100,0 Prozent 2025 175.193 55,0 Prozent 102.663 32,2 Prozent 40.694 12,8 Prozent 318.550 100,0 Prozent Davon DTZ-Teilnehmer nur mit Erstverfahren Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt3) absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual 2023 149.057 68,9 Prozent 51.332 23,7 Prozent 15.866 7,3 Prozent 216.255 100,0 Prozent 2024 141.422 62,9 Prozent 63.427 28,2 Prozent 19.904 8,9 Prozent 224.753 100,0 Prozent 2025 145.432 54,4 Prozent 92.315 34,5 Prozent 29.671 11,1 Prozent 267.418 100,0 Prozent Davon DTZ-Teilnehmer mit zusätzlichem Wiederholerverfahren Jahr B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt3) absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual 2023 15.438 19,8 Prozent 45.693 58,5 Prozent 16.986 21,7 Prozent 78.117 100,0 Prozent 2024 39.085 40,9 Prozent 39.174 41,0 Prozent 17.331 18,1 Prozent 95.590 100,0 Prozent 2025 29.761 58,2 Prozent 10.348 20,2 Prozent 11.023 21,6 Prozent 51.132 100,0 Prozent 1) Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Verfahren (Erst- bzw. Wiederholerverfahren) das beste DTZ-Ergebnis erzielt wurde. 2) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. 3) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer den sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben. 11. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen der Jahre 2023 bis 2025 ist der Antwort zu den Fragen 1 und 2 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern in Integrationskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt 155.331 100,0 Prozent 167.579 100,0 Prozent 157.864 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 71.688 46,2 Prozent 64.832 38,7 Prozent 64.015 40,6 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 83.643 53,8 Prozent 102.747 61,3 Prozent 93.849 59,4 Prozent davon Spätaussiedler2 2.062 1,3 Prozent 1.679 1,0 Prozent 1.309 0,8 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 152.685 98,3 Prozent 165.234 98,6 Prozent 155.916 98,8 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 9.715 6,4 Prozent 9.590 5,8 Prozent 9.855 6,3 Prozent Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 142.970 93,6 Prozent 155.644 94,2 Prozent 146.061 93,7 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 84.854 54,6 Prozent 79.013 47,1 Prozent 54.088 34,3 Prozent Syrien 14.413 9,3 Prozent 19.218 11,5 Prozent 27.759 17,6 Prozent Afghanistan 6.654 4,3 Prozent 9.435 5,6 Prozent 9.950 6,3 Prozent Türkei 4.172 2,7 Prozent 6.432 3,8 Prozent 8.600 5,4 Prozent Rumänien 3.193 2,1 Prozent 3.104 1,9 Prozent 3.057 1,9 Prozent Irak 2.366 1,5 Prozent 2.993 1,8 Prozent 3.660 2,3 Prozent Indien 1.699 1,1 Prozent 2.215 1,3 Prozent 2.955 1,9 Prozent Iran 2.391 1,5 Prozent 4.323 2,6 Prozent 4.227 2,7 Prozent Kosovo 1.872 1,2 Prozent 1.824 1,1 Prozent 2.042 1,3 Prozent Bulgarien 1.174 0,8 Prozent 1.166 0,7 Prozent 1.157 0,7 Prozent Russische Föderation 2.322 1,5 Prozent 3.338 2,0 Prozent 2.756 1,7 Prozent Albanien 1.403 0,9 Prozent 1.578 0,9 Prozent 1.919 1,2 Prozent Polen 1.496 1,0 Prozent 1.582 0,9 Prozent 1.653 1,0 Prozent Pakistan 916 0,6 Prozent 1.189 0,7 Prozent 1.495 0,9 Prozent Somalia 357 0,2 Prozent 508 0,3 Prozent 810 0,5 Prozent Nordmazedonien 1.089 0,7 Prozent 1.157 0,7 Prozent 1.312 0,8 Prozent Nigeria 839 0,5 Prozent 909 0,5 Prozent 895 0,6 Prozent Italien 825 0,5 Prozent 748 0,4 Prozent 819 0,5 Prozent Serbien 1.045 0,7 Prozent 994 0,6 Prozent 1.054 0,7 Prozent Bosnien und Herzegowina 1.457 0,9 Prozent 1.392 0,8 Prozent 1.421 0,9 Prozent Spanien 495 0,3 Prozent 549 0,3 Prozent 579 0,4 Prozent Marokko 1.383 0,9 Prozent 1.239 0,7 Prozent 1.160 0,7 Prozent Vietnam 577 0,4 Prozent 541 0,3 Prozent 692 0,4 Prozent Kolumbien 220 0,1 Prozent 464 0,3 Prozent 640 0,4 Prozent Griechenland 587 0,4 Prozent 601 0,4 Prozent 629 0,4 Prozent Venezuela 207 0,1 Prozent 667 0,4 Prozent 716 0,5 Prozent Guinea 137 0,1 Prozent 236 0,1 Prozent 428 0,3 Prozent Deutschland 584 0,4 Prozent 666 0,4 Prozent 639 0,4 Prozent Ägypten 608 0,4 Prozent 697 0,4 Prozent 786 0,5 Prozent Tunesien 678 0,4 Prozent 751 0,4 Prozent 733 0,5 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 15.318 9,9 Prozent 18.050 10,8 Prozent 19.233 12,2 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 406 0,3 Prozent 502 0,3 Prozent 645 0,4 Prozent Georgien 218 0,1 Prozent 351 0,2 Prozent 281 0,2 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmer im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 12. Wie viele der Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs teilgenommen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung a) vom Kostenbeitrag befreit und b) vom Kostenbeitrag nicht befreit (bitte nach Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, und Jahren getrennt ausweisen)? Statistische Auswertungen zur Anzahl der neuen Kursteilnehmer nach Kostenbefreiung sind aus technischen Gründen nicht möglich. 13. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) den Integrationskurs unter dem Sprachniveau B1 abgeschlossen haben, haben im Anschluss am Kurs „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach „Staatsangehörigkeit Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8- nichteuropäische Asylherkunftsländer sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten“ wird darauf hingewiesen, dass eine „Staatsangehörigkeit Ausländer“ nicht statistisch erfasst wird. Der Wert ergibt sich behelfsweise aus der Gesamtsumme aller Kursteilnehmer abzüglich der Anzahl der Kursteilnehmer mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“. Weiterhin änderte sich die Zusammensetzung und Reihenfolge „TOP-8 nichteuropäische Asylherkunftsländer“ in den abgefragten Jahren. Um zumindest eine grundlegende Übersichtlichkeit der Tabellen zu erhalten und eine einheitliche Darstellung aller abgefragten Jahre in einer Tabelle zu ermöglichen, wurden daher für alle abgefragten Jahre die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten von Kurseintritten ausgewiesen, entlang der Reihenfolge aus dem Jahr 2024. Auf diese Weise sind sämtliche Staatsangehörigkeiten erfasst, die in wenigstens einem der abgefragten Jahre unter die die „TOP-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer“ gefallen sind. In den wenigen Fällen, in denen Länder in einem Jahr zu den TOP-8-nichteuropäischer Asylherkunftsländern zählten, aber nicht zu den 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten, sind diese Länder gesondert ausgewiesen. Durch die Priorisierung von arbeitsplatzbezogenen Kursen und der Kontingentierung von Kursen im Jahr 2025 starteten keine A2- und B1-Kurse, daher werden nur Kurseintritte für die Jahre 2023 und 2024 dargestellt. Da in den Berufssprachkursen im Jahr 2025 derartige Kurse nicht begannen, wird abweichend zu den Integrationskursen als Bezugsjahr das Jahr 2024 für die Top-30 BSK-Eintritte in Kurse mit dem Zielsprachniveau A2 und B1 zugrunde gelegt. Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach „Personen“ wird darauf hingewiesen, dass für Berufssprachkurse aufgrund der Datenerfassung und Speicherung auf Kurseintritte zurückgegriffen werden muss. Da es sich bei den Integrationskursen und den Berufssprachkursen nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) um zwei Fachverfahren mit unterschiedlichen Regelungen handelt, ist eine Kohortenbetrachtung von Personen nach Abschluss eines Integrationskurses und Beginn eines Berufssprachkurses nach § 45a AufenthG im Sinne der Frage nicht möglich. Basierend auf Erfahrungswerten und den gesetzlichen Zugangsbestimmungen kann jedoch angenommen werden, dass es sich bei einem Großteil der Kurseintritte in die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG um Personen handelt, die im Vorfeld einen Integrationskurs absolviert haben. Daher werden zur Beantwortung der Frage Daten über Kurseintritte in die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG mit Zielsprachniveau A2 bis B1 ab dem Jahr 2023 zugrunde gelegt und in nachfolgender Tabelle dargestellt. Der jeweilige Anteil bezieht sich auf den Gesamtwert aller Eintritte in A2- und B1- Kurse. 2023 2024 absolut % absolut % Anzahl der Kurseintritte insgesamt 25.033 100,0 Prozent 28.766 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung 19.091 76,3 Prozent 26.491 92,1 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 5.942 23,7 Prozent 2.275 7,9 Prozent davon Ausländer insgesamt 24.150 96,5 Prozent 27.981 97,3 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D) 2.357 9,4 Prozent 2.190 7,6 Prozent davon Drittstaatsangehörige 21.793 87,1 Prozent 25.791 89,7 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2024) Ukraine 1.018 4,1 Prozent 8.196 28,5 Prozent Syrien, Arabische Republik 7.370 29,4 Prozent 5.504 19,1 Prozent Afghanistan 3.026 12,1 Prozent 3.125 10,9 Prozent Irak 2.433 9,7 Prozent 1.686 5,9 Prozent Türkei 1.090 4,4 Prozent 1.035 3,6 Prozent Deutschland 883 3,5 Prozent 785 2,7 Prozent Iran, Islamische Republik 901 3,6 Prozent 738 2,6 Prozent Eritrea 722 2,9 Prozent 635 2,2 Prozent Bulgarien 621 2,5 Prozent 511 1,8 Prozent Rumänien 396 1,6 Prozent 416 1,4 Prozent Somalia 431 1,7 Prozent 363 1,3 Prozent Nigeria 416 1,7 Prozent 354 1,2 Prozent Russische Föderation 317 1,3 Prozent 322 1,1 Prozent Polen 347 1,4 Prozent 301 1,0 Prozent Indien 230 0,9 Prozent 288 1,0 Prozent Marokko 205 0,8 Prozent 216 0,8 Prozent Spanien 204 0,8 Prozent 199 0,7 Prozent Ungeklärt 249 1,0 Prozent 190 0,7 Prozent Pakistan 279 1,1 Prozent 186 0,6 Prozent Italien 199 0,8 Prozent 184 0,6 Prozent Griechenland 147 0,6 Prozent 150 0,5 Prozent Vietnam 119 0,5 Prozent 142 0,5 Prozent Ghana 175 0,7 Prozent 141 0,5 Prozent Äthiopien 128 0,5 Prozent 118 0,4 Prozent Staatenlos 153 0,6 Prozent 117 0,4 Prozent Kroatien 91 0,4 Prozent 103 0,4 Prozent Libanon 134 0,5 Prozent 102 0,4 Prozent 2023 2024 absolut % absolut % China 96 0,4 Prozent 93 0,3 Prozent Kamerun 82 0,3 Prozent 91 0,3 Prozent Ägypten 73 0,3 Prozent 84 0,3 Prozent Nachrichtlich2 Georgien 30 0,1 Prozent 47 0,2 Prozent Kolumbien 35 0,1 Prozent 28 0,1 Prozent Quelle: Konsolidierte Daten für die Jahre 2023 und 2024. 1) Aufgrund der Einführung des Bürgergeldgesetzes änderte sich die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Berechtigungen/ Verpflichtungen im SGB II. Die bisher geltende Eingliederungsvereinbarung wurde durch den sogenannten Kooperationsplan gemäß § 15 SGB II abgelöst. Darin kann ein Jobcenter bei Bedarf die Teilnahme an einem Berufssprachkurs festlegen. Der Kooperationsplan selbst erzeugt keine rechtsverbindliche Wirkung. Rechtsverbindlichkeit für die Teilnahme an Sprachkursen und somit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs wird nach der neuen Rechtslage erst dann erlangt, wenn eine Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung nach § 15a Absatz 3 SGB II n. F. ergeht. 2) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top-8-nichteuropäischer Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge); aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten der Berufssprachkurse waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 14. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Orientierungskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025 Fortschreibung; Abfragestand: 01.04.2026; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursteilnehmer insgesamt 276.029 100,0 Prozent 258.730 100,0 Prozent 247.534 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 122.200 44,3 Prozent 92.899 35,9 Prozent 103.102 41,7 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 153.829 55,7 Prozent 165.831 64,1 Prozent 144.432 58,3 Prozent davon Spätaussiedler2 2.561 0,9 Prozent 2.140 0,8 Prozent 1.729 0,7 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 272.650 98,8 Prozent 255.618 98,8 Prozent 244.862 98,9 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 12.370 4,5 Prozent 13.099 5,1 Prozent 14.171 5,8 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 260.280 95,5 Prozent 242.519 94,9 Prozent 230.691 94,2 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 174.721 63,3 Prozent 117.976 45,6 Prozent 89.934 36,3 Prozent Syrien 18.644 6,8 Prozent 28.545 11,0 Prozent 37.706 15,2 Prozent Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025 Fortschreibung; Abfragestand: 01.04.2026; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Afghanistan 13.714 5,0 Prozent 20.602 8,0 Prozent 19.836 8,0 Prozent Türkei 6.415 2,3 Prozent 11.659 4,5 Prozent 14.495 5,9 Prozent Rumänien 3.864 1,4 Prozent 4.010 1,5 Prozent 4.173 1,7 Prozent Irak 3.854 1,4 Prozent 5.281 2,0 Prozent 5.490 2,2 Prozent Indien 1.870 0,7 Prozent 2.553 1,0 Prozent 3.327 1,3 Prozent Iran 3.129 1,1 Prozent 6.346 2,5 Prozent 5.284 2,1 Prozent Kosovo 2.579 0,9 Prozent 2.462 1,0 Prozent 2.935 1,2 Prozent Bulgarien 1.949 0,7 Prozent 2.145 0,8 Prozent 2.288 0,9 Prozent Russische Föderation 3.262 1,2 Prozent 4.359 1,7 Prozent 3.724 1,5 Prozent Albanien 1.724 0,6 Prozent 1.927 0,7 Prozent 2.409 1,0 Prozent Polen 1.786 0,6 Prozent 2.002 0,8 Prozent 2.185 0,9 Prozent Pakistan 1.257 0,5 Prozent 1.803 0,7 Prozent 2.140 0,9 Prozent Somalia 930 0,3 Prozent 1.451 0,6 Prozent 2.251 0,9 Prozent Nordmazedonien 1.225 0,4 Prozent 1.381 0,5 Prozent 1.683 0,7 Prozent Nigeria 1.759 0,6 Prozent 2.033 0,8 Prozent 2.099 0,8 Prozent Italien 1.055 0,4 Prozent 1.035 0,4 Prozent 1.182 0,5 Prozent Serbien 1.231 0,4 Prozent 1.260 0,5 Prozent 1.413 0,6 Prozent Bosnien und Herzegowina 1.451 0,5 Prozent 1.513 0,6 Prozent 1.541 0,6 Prozent Spanien 702 0,3 Prozent 851 0,3 Prozent 1.007 0,4 Prozent Marokko 1.829 0,7 Prozent 1.582 0,6 Prozent 1.509 0,6 Prozent Vietnam 968 0,4 Prozent 1.037 0,4 Prozent 1.273 0,5 Prozent Kolumbien 346 0,1 Prozent 1.011 0,4 Prozent 1.391 0,6 Prozent Griechenland 733 0,3 Prozent 754 0,3 Prozent 864 0,3 Prozent Venezuela 408 0,1 Prozent 1.541 0,6 Prozent 1.484 0,6 Prozent Guinea 314 0,1 Prozent 827 0,3 Prozent 1.398 0,6 Prozent Deutschland 818 0,3 Prozent 972 0,4 Prozent 943 0,4 Prozent Ägypten 756 0,3 Prozent 826 0,3 Prozent 891 0,4 Prozent Tunesien 778 0,3 Prozent 840 0,3 Prozent 913 0,4 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 21.958 8,0 Prozent 28.146 10,9 Prozent 29.766 12,0 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 866 0,3 Prozent 1.060 0,4 Prozent 1.172 0,5 Prozent Georgien 493 0,2 Prozent 728 0,3 Prozent 570 0,2 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 15. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am skalierten Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“ (LID) teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8- nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? 16. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am skalierten Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“ (LID) teilgenommen und a) weniger als 15 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test nicht erfolgreich abgeschlossen), b) mindestens 15 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test erfolgreich abgeschlossen), c) mindestens 17 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test erfolgreich abgeschlossen und nach Maßgabe der Einbürgerungstestverordnung und gleichzeitig die nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen) (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Gesamtzahl und die Anzahl der Teilnehmer am Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LiD) nach erreichter Punktzahl sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der Anlage F entnommen werden.* 17. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an allgemeinen Integrationskursen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in allgemeinen Integrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt 305.757 100,0 Prozent 285.731 100,0 Prozent 234.239 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 111.552 36,5 Prozent 118.069 41,3 Prozent 133.193 56,9 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 194.205 63,5 Prozent 167.662 58,7 Prozent 101.046 43,1 Prozent davon Spätaussiedler2 2.808 0,9 Prozent 2.058 0,7 Prozent 1.963 0,8 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 301.615 98,6 Prozent 282.226 98,8 Prozent 230.889 98,6 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 21.316 7,1 Prozent 23.270 8,2 Prozent 23.832 10,3 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 280.299 92,9 Prozent 258.956 91,8 Prozent 207.057 89,7 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 152.048 49,7 Prozent 101.544 35,5 Prozent 77.325 33,0 Prozent Syrien 21.999 7,2 Prozent 31.589 11,1 Prozent 23.850 10,2 Prozent Afghanistan 17.725 5,8 Prozent 17.252 6,0 Prozent 10.956 4,7 Prozent Türkei 14.005 4,6 Prozent 23.174 8,1 Prozent 17.578 7,5 Prozent Rumänien 6.094 2,0 Prozent 6.489 2,3 Prozent 6.554 2,8 Prozent Irak 4.595 1,5 Prozent 4.756 1,7 Prozent 3.141 1,3 Prozent Indien 3.526 1,2 Prozent 4.632 1,6 Prozent 5.785 2,5 Prozent Iran 6.825 2,2 Prozent 6.804 2,4 Prozent 4.454 1,9 Prozent Kosovo 3.587 1,2 Prozent 4.070 1,4 Prozent 4.734 2,0 Prozent Bulgarien 3.269 1,1 Prozent 3.429 1,2 Prozent 3.262 1,4 Prozent Russische Föderation 5.066 1,7 Prozent 5.014 1,8 Prozent 3.779 1,6 Prozent Albanien 2.739 0,9 Prozent 3.196 1,1 Prozent 3.642 1,6 Prozent Polen 3.146 1,0 Prozent 3.561 1,2 Prozent 3.610 1,5 Prozent Pakistan 2.183 0,7 Prozent 2.768 1,0 Prozent 3.010 1,3 Prozent Somalia 1.101 0,4 Prozent 2.116 0,7 Prozent 1.873 0,8 Prozent Nordmazedonien 1.901 0,6 Prozent 2.393 0,8 Prozent 2.523 1,1 Prozent Nigeria 2.304 0,8 Prozent 2.458 0,9 Prozent 1.966 0,8 Prozent Italien 1.978 0,6 Prozent 2.148 0,8 Prozent 2.341 1,0 Prozent Serbien 1.874 0,6 Prozent 2.128 0,7 Prozent 2.207 0,9 Prozent Bosnien und Herzegowina 2.295 0,8 Prozent 2.417 0,8 Prozent 2.289 1,0 Prozent Spanien 1.547 0,5 Prozent 1.767 0,6 Prozent 1.985 0,8 Prozent Marokko 2.013 0,7 Prozent 1.724 0,6 Prozent 1.653 0,7 Prozent Vietnam 1.063 0,3 Prozent 1.115 0,4 Prozent 1.525 0,7 Prozent Kolumbien 1.213 0,4 Prozent 2.253 0,8 Prozent 1.816 0,8 Prozent Griechenland 1.272 0,4 Prozent 1.348 0,5 Prozent 1.515 0,6 Prozent Venezuela 1.963 0,6 Prozent 2.512 0,9 Prozent 1.536 0,7 Prozent Guinea 645 0,2 Prozent 1.462 0,5 Prozent 994 0,4 Prozent Deutschland 1.334 0,4 Prozent 1.447 0,5 Prozent 1.387 0,6 Prozent Ägypten 1.058 0,3 Prozent 1.183 0,4 Prozent 1.196 0,5 Prozent Tunesien 1.120 0,4 Prozent 1.194 0,4 Prozent 1.344 0,6 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 34.269 11,2 Prozent 37.788 13,2 Prozent 34.409 14,7 Prozent nachrichtlich4 Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in allgemeinen Integrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Eritrea 727 0,2 Prozent 813 0,3 Prozent 806 0,3 Prozent Georgien 1.211 0,4 Prozent 1.010 0,4 Prozent 571 0,2 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 18. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet, b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht, c) das Sprachniveau A1 erreicht, d) das Sprachniveau A2 erreicht, e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an allgemeinen Integrationskursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage B zu entnehmen.* Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in allgemeinen Integrationskursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt 66.963 100,0 Prozent 82.576 100,0 Prozent 94.599 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 36.374 54,3 Prozent 36.790 44,6 Prozent 46.602 49,3 Prozent * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % davon mit Teilnahmeverpflichtung1 30.589 45,7 Prozent 45.786 55,4 Prozent 47.997 50,7 Prozent davon Spätaussiedler2 784 1,2 Prozent 596 0,7 Prozent 697 0,7 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 65.434 97,7 Prozent 81.281 98,4 Prozent 93.003 98,3 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 13.330 20,4 Prozent 11.630 14,3 Prozent 13.382 14,4 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 52.104 79,6 Prozent 69.651 85,7 Prozent 79.621 85,6 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 24.321 36,3 Prozent 33.655 40,8 Prozent 26.569 28,1 Prozent Syrien 4.140 6,2 Prozent 5.568 6,7 Prozent 9.053 9,6 Prozent Afghanistan 1.955 2,9 Prozent 3.420 4,1 Prozent 4.994 5,3 Prozent Türkei 3.147 4,7 Prozent 4.740 5,7 Prozent 9.270 9,8 Prozent Rumänien 3.344 5,0 Prozent 2.926 3,5 Prozent 3.362 3,6 Prozent Irak 959 1,4 Prozent 1.342 1,6 Prozent 1.878 2,0 Prozent Indien 997 1,5 Prozent 1.143 1,4 Prozent 1.568 1,7 Prozent Iran 825 1,2 Prozent 1.162 1,4 Prozent 1.773 1,9 Prozent Kosovo 1.821 2,7 Prozent 1.531 1,9 Prozent 1.582 1,7 Prozent Bulgarien 2.028 3,0 Prozent 1.948 2,4 Prozent 2.129 2,3 Prozent Russische Föderation 688 1,0 Prozent 1.008 1,2 Prozent 1.475 1,6 Prozent Albanien 887 1,3 Prozent 904 1,1 Prozent 1.009 1,1 Prozent Polen 1.721 2,6 Prozent 1.565 1,9 Prozent 1.910 2,0 Prozent Pakistan 693 1,0 Prozent 786 1,0 Prozent 1.057 1,1 Prozent Somalia 362 0,5 Prozent 433 0,5 Prozent 892 0,9 Prozent Nordmazedonien 701 1,0 Prozent 709 0,9 Prozent 836 0,9 Prozent Nigeria 563 0,8 Prozent 699 0,8 Prozent 921 1,0 Prozent Italien 1.615 2,4 Prozent 1.273 1,5 Prozent 1.433 1,5 Prozent Serbien 731 1,1 Prozent 756 0,9 Prozent 896 0,9 Prozent Bosnien und Herzegowina 850 1,3 Prozent 815 1,0 Prozent 906 1,0 Prozent Spanien 1.069 1,6 Prozent 955 1,2 Prozent 1.208 1,3 Prozent Marokko 865 1,3 Prozent 912 1,1 Prozent 783 0,8 Prozent Vietnam 509 0,8 Prozent 381 0,5 Prozent 425 0,4 Prozent Kolumbien 135 0,2 Prozent 359 0,4 Prozent 813 0,9 Prozent Griechenland 910 1,4 Prozent 752 0,9 Prozent 807 0,9 Prozent Venezuela 125 0,2 Prozent 517 0,6 Prozent 967 1,0 Prozent Guinea 107 0,2 Prozent 129 0,2 Prozent 350 0,4 Prozent Deutschland 745 1,1 Prozent 699 0,8 Prozent 899 1,0 Prozent Ägypten 275 0,4 Prozent 317 0,4 Prozent 387 0,4 Prozent Tunesien 271 0,4 Prozent 391 0,5 Prozent 465 0,5 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 9.604 14,3 Prozent 10.781 13,1 Prozent 13.982 14,8 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 302 0,5 Prozent 251 0,3 Prozent 338 0,4 Prozent Georgien 139 0,2 Prozent 498 0,6 Prozent 543 0,6 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. 19. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8- nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an allgemeinen Integrationskursen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 17 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an allgemeinen Integrationskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt 139.788 100,0 Prozent 149.585 100,0 Prozent 135.917 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 66.040 47,2 Prozent 59.103 39,5 Prozent 57.053 42,0 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 73.748 52,8 Prozent 90.482 60,5 Prozent 78.864 58,0 Prozent davon Spätaussiedler2 1.927 1,4 Prozent 1.579 1,1 Prozent 1.231 0,9 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 137.367 98,3 Prozent 147.437 98,6 Prozent 134.128 98,7 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 9.033 6,6 Prozent 8.957 6,1 Prozent 9.245 6,9 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 128.334 93,4 Prozent 138.480 93,9 Prozent 124.883 93,1 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 79.740 57,0 Prozent 72.689 48,6 Prozent 48.647 35,8 Prozent Syrien 9.754 7,0 Prozent 13.995 9,4 Prozent 19.408 14,3 Prozent Afghanistan 5.701 4,1 Prozent 8.062 5,4 Prozent 7.813 5,7 Prozent Türkei 3.882 2,8 Prozent 6.057 4,0 Prozent 8.112 6,0 Prozent Rumänien 3.019 2,2 Prozent 2.936 2,0 Prozent 2.899 2,1 Prozent Irak 1.513 1,1 Prozent 2.088 1,4 Prozent 2.397 1,8 Prozent Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Indien 1.607 1,1 Prozent 2.103 1,4 Prozent 2.817 2,1 Prozent Iran 2.191 1,6 Prozent 4.046 2,7 Prozent 3.883 2,9 Prozent Kosovo 1.754 1,3 Prozent 1.718 1,1 Prozent 1.935 1,4 Prozent Bulgarien 1.052 0,8 Prozent 1.068 0,7 Prozent 1.068 0,8 Prozent Russische Föderation 2.192 1,6 Prozent 3.132 2,1 Prozent 2.571 1,9 Prozent Albanien 1.326 0,9 Prozent 1.480 1,0 Prozent 1.828 1,3 Prozent Polen 1.402 1,0 Prozent 1.500 1,0 Prozent 1.566 1,2 Prozent Pakistan 815 0,6 Prozent 1.093 0,7 Prozent 1.358 1,0 Prozent Somalia 242 0,2 Prozent 370 0,2 Prozent 593 0,4 Prozent Nordmazedonien 1.010 0,7 Prozent 1.097 0,7 Prozent 1.263 0,9 Prozent Nigeria 716 0,5 Prozent 800 0,5 Prozent 801 0,6 Prozent Italien 768 0,5 Prozent 699 0,5 Prozent 764 0,6 Prozent Serbien 982 0,7 Prozent 924 0,6 Prozent 1.001 0,7 Prozent Bosnien und Herzegowina 1.410 1,0 Prozent 1.352 0,9 Prozent 1.356 1,0 Prozent Spanien 433 0,3 Prozent 480 0,3 Prozent 517 0,4 Prozent Marokko 1.199 0,9 Prozent 1.076 0,7 Prozent 990 0,7 Prozent Vietnam 407 0,3 Prozent 424 0,3 Prozent 511 0,4 Prozent Kolumbien 206 0,1 Prozent 442 0,3 Prozent 609 0,4 Prozent Griechenland 537 0,4 Prozent 549 0,4 Prozent 583 0,4 Prozent Venezuela 198 0,1 Prozent 648 0,4 Prozent 685 0,5 Prozent Guinea 104 0,1 Prozent 209 0,1 Prozent 362 0,3 Prozent Deutschland 494 0,4 Prozent 569 0,4 Prozent 558 0,4 Prozent Ägypten 553 0,4 Prozent 643 0,4 Prozent 701 0,5 Prozent Tunesien 637 0,5 Prozent 694 0,5 Prozent 684 0,5 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 13.944 10,0 Prozent 16.642 11,1 Prozent 17.637 13,0 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 298 0,2 Prozent 393 0,3 Prozent 508 0,4 Prozent Georgien 200 0,1 Prozent 328 0,2 Prozent 262 0,2 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. 20. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Alphabetisierungskursen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Integrationskursen mit Alphabetisierung Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt 28.938 100,0 Prozent 38.035 100,0 Prozent 38.090 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 8.378 29,0 Prozent 13.195 34,7 Prozent 19.263 50,6 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 20.560 71,0 Prozent 24.840 65,3 Prozent 18.827 49,4 Prozent davon Spätaussiedler2 * * * davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 28.896 99,9 Prozent 38.011 99,9 Prozent 38.048 99,9 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 1.003 3,5 Prozent 975 2,6 Prozent 1.340 3,5 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 27.893 96,5 Prozent 37.036 97,4 Prozent 36.708 96,5 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 2.758 9,5 Prozent 3.129 8,2 Prozent 3.828 10,0 Prozent Syrien 11.268 38,9 Prozent 16.478 43,3 Prozent 15.981 42,0 Prozent Afghanistan 7.630 26,4 Prozent 8.867 23,3 Prozent 7.961 20,9 Prozent Türkei 404 1,4 Prozent 866 2,3 Prozent 935 2,5 Prozent Rumänien 180 0,6 Prozent 183 0,5 Prozent 313 0,8 Prozent Irak 2.023 7,0 Prozent 2.427 6,4 Prozent 2.270 6,0 Prozent Indien 31 0,1 Prozent 44 0,1 Prozent 50 0,1 Prozent Iran 249 0,9 Prozent 326 0,9 Prozent 259 0,7 Prozent Kosovo 28 0,1 Prozent 58 0,2 Prozent 68 0,2 Prozent Bulgarien 631 2,2 Prozent 567 1,5 Prozent 756 2,0 Prozent Russische Föderation 58 0,2 Prozent 91 0,2 Prozent 112 0,3 Prozent Albanien 19 0,1 Prozent 27 0,1 Prozent 50 0,1 Prozent Polen * * * Pakistan 167 0,6 Prozent 215 0,6 Prozent 249 0,7 Prozent Somalia 529 1,8 Prozent 787 2,1 Prozent 952 2,5 Prozent Nordmazedonien 40 0,1 Prozent 60 0,2 Prozent 70 0,2 Prozent Nigeria 276 1,0 Prozent 319 0,8 Prozent 287 0,8 Prozent Italien 36 0,1 Prozent 24 0,1 Prozent 23 0,1 Prozent Serbien 62 0,2 Prozent 76 0,2 Prozent 92 0,2 Prozent Bosnien und Herzegowina 14 0,05 Prozent 15 0,04 Prozent * Spanien 60 0,2 Prozent 72 0,2 Prozent 90 0,2 Prozent Marokko 155 0,5 Prozent 147 0,4 Prozent 203 0,5 Prozent Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Integrationskursen mit Alphabetisierung Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Vietnam 47 0,2 Prozent 39 0,1 Prozent 42 0,1 Prozent Kolumbien * 13 0,03 Prozent 20 0,1 Prozent Griechenland 45 0,2 Prozent 45 0,1 Prozent 53 0,1 Prozent Venezuela 11 0,04 Prozent * * Guinea 128 0,4 Prozent 372 1,0 Prozent 376 1,0 Prozent Deutschland 35 0,1 Prozent 20 0,1 Prozent 37 0,1 Prozent Ägypten 42 0,1 Prozent 75 0,2 Prozent 126 0,3 Prozent Tunesien 35 0,1 Prozent 40 0,1 Prozent 18 0,05 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 1.961 6,8 Prozent 2.636 6,9 Prozent 2.845 7,5 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 252 0,9 Prozent 297 0,8 Prozent 295 0,8 Prozent Georgien 42 0,1 Prozent 24 0,1 Prozent 39 0,1 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 21. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet, b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht, c) das Sprachniveau A1 erreicht, d) das Sprachniveau A2 erreicht, e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das curriculare Zielsprachniveau bei Teilnehmern an Alphabetisierungskursen auf das Sprachniveau A2 gerichtet ist. Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Alphabetisierungskursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage C zu entnehmen.* Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in Alphabetisierungskursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Alphabetisierungskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt 15.538 100,0 Prozent 13.868 100,0 Prozent 18.788 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 4.163 26,8 Prozent 3.990 28,8 Prozent 6.653 35,4 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 11.375 73,2 Prozent 9.878 71,2 Prozent 12.135 64,6 Prozent davon Spätaussiedler2 11 0,1 Prozent * * davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 15.466 99,5 Prozent 13.816 99,6 Prozent 18.761 99,9 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 1.755 11,3 Prozent 1.173 8,5 Prozent 1.034 5,5 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 13.711 88,7 Prozent 12.643 91,5 Prozent 17.727 94,5 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 206 1,3 Prozent 977 7,0 Prozent 1.564 8,3 Prozent Syrien 6.148 39,6 Prozent 5.191 37,4 Prozent 7.618 40,5 Prozent Afghanistan 2.254 14,5 Prozent 2.510 18,1 Prozent 3.809 20,3 Prozent Türkei 253 1,6 Prozent 239 1,7 Prozent 429 2,3 Prozent Rumänien 295 1,9 Prozent 210 1,5 Prozent 180 1,0 Prozent Irak 1.813 11,7 Prozent 1.377 9,9 Prozent 1.480 7,9 Prozent Indien 41 0,3 Prozent 32 0,2 Prozent 26 0,1 Prozent Iran 145 0,9 Prozent 128 0,9 Prozent 167 0,9 Prozent Kosovo 78 0,5 Prozent 49 0,4 Prozent 42 0,2 Prozent Bulgarien 1.132 7,3 Prozent 747 5,4 Prozent 661 3,5 Prozent Russische Föderation 40 0,3 Prozent 36 0,3 Prozent 43 0,2 Prozent Albanien 24 0,2 Prozent 17 0,1 Prozent 23 0,1 Prozent Polen 20 0,1 Prozent 12 0,1 Prozent 12 0,1 Prozent Pakistan 142 0,9 Prozent 124 0,9 Prozent 126 0,7 Prozent Somalia 453 2,9 Prozent 383 2,8 Prozent 361 1,9 Prozent Nordmazedonien 47 0,3 Prozent 38 0,3 Prozent 38 0,2 Prozent Nigeria 246 1,6 Prozent 194 1,4 Prozent 196 1,0 Prozent Italien 64 0,4 Prozent 49 0,4 Prozent 34 0,2 Prozent Serbien 108 0,7 Prozent 55 0,4 Prozent 69 0,4 Prozent Bosnien und Herzegowina 17 0,1 Prozent 14 0,1 Prozent 13 0,1 Prozent Spanien 69 0,4 Prozent 46 0,3 Prozent 49 0,3 Prozent Marokko 177 1,1 Prozent 94 0,7 Prozent 128 0,7 Prozent Vietnam 38 0,2 Prozent 31 0,2 Prozent 25 0,1 Prozent Kolumbien * * * Griechenland 103 0,7 Prozent 57 0,4 Prozent 54 0,3 Prozent Venezuela * * * * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Alphabetisierungskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Guinea 58 0,4 Prozent 55 0,4 Prozent 106 0,6 Prozent Deutschland 61 0,4 Prozent 43 0,3 Prozent 25 0,1 Prozent Ägypten 37 0,2 Prozent 27 0,2 Prozent 53 0,3 Prozent Tunesien 18 0,1 Prozent 21 0,2 Prozent 24 0,1 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 1.444 9,3 Prozent 1.103 8,0 Prozent 1.422 7,6 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 332 2,1 Prozent 222 1,6 Prozent 203 1,1 Prozent Georgien 11 0,1 Prozent 15 0,1 Prozent 16 0,1 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 22. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Alphabetisierungskursen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 20 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an Alphabetisierungskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Alphabetisierungskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt 4.631 100,0 Prozent 4.984 100,0 Prozent 7.560 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 796 17,2 Prozent 965 19,4 Prozent 1.676 22,2 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 3.835 82,8 Prozent 4.019 80,6 Prozent 5.884 77,8 Prozent davon Spätaussiedler2 * * * davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 4.620 99,8 Prozent 4.971 99,7 Prozent 7.551 99,9 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 50 1,1 Prozent 31 0,6 Prozent 27 0,4 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 4.570 98,9 Prozent 4.940 99,4 Prozent 7.524 99,6 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 43 0,9 Prozent 132 2,6 Prozent 128 1,7 Prozent Syrien 3.100 66,9 Prozent 3.273 65,7 Prozent 5.039 66,7 Prozent Afghanistan 336 7,3 Prozent 490 9,8 Prozent 893 11,8 Prozent Türkei 15 0,3 Prozent 29 0,6 Prozent 43 0,6 Prozent Rumänien 10 0,2 Prozent 11 0,2 Prozent * Irak 609 13,2 Prozent 613 12,3 Prozent 859 11,4 Prozent Indien * * * Iran 60 1,3 Prozent 49 1,0 Prozent 76 1,0 Prozent Kosovo * * * Bulgarien 20 0,4 Prozent 14 0,3 Prozent 12 0,2 Prozent Russische Föderation * * * Albanien * * * Polen * * Pakistan 19 0,4 Prozent * 15 0,2 Prozent Somalia 58 1,3 Prozent 50 1,0 Prozent 71 0,9 Prozent Nordmazedonien * * * Nigeria 25 0,5 Prozent 31 0,6 Prozent 12 0,2 Prozent Italien * * * Serbien * * * Bosnien und Herzegowina * Spanien * * Marokko 16 0,3 Prozent 13 0,3 Prozent 22 0,3 Prozent Vietnam * * * Kolumbien Griechenland * * Venezuela * Guinea 10 0,2 Prozent * * Deutschland * 11 0,2 Prozent * Ägypten * * 12 0,2 Prozent Tunesien * * sonstige Staatsangehörigkeiten3 234 5,1 Prozent 205 4,1 Prozent 326 4,3 Prozent nachrichtlich4 Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Alphabetisierungskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Eritrea 47 1,0 Prozent 51 1,0 Prozent 68 0,9 Prozent Georgien * * * 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 23. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Zweitschriftlernerkursen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Zweitschriftlernerkursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt 10.179 100,0 Prozent 19.808 100,0 Prozent 18.436 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 3.421 33,6 Prozent 7.416 37,4 Prozent 9.849 53,4 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 6.758 66,4 Prozent 12.392 62,6 Prozent 8.587 46,6 Prozent davon Spätaussiedler2 21 0,2 Prozent 29 0,1 Prozent 49 0,3 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 10.147 99,7 Prozent 19.757 99,7 Prozent 18.362 99,6 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 246 2,4 Prozent 481 2,4 Prozent 556 3,0 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 9.901 97,6 Prozent 19.276 97,6 Prozent 17.806 97,0 Prozent Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Zweitschriftlernerkursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 4.501 44,2 Prozent 5.334 26,9 Prozent 5.989 32,5 Prozent Syrien 2.252 22,1 Prozent 6.642 33,5 Prozent 5.505 29,9 Prozent Afghanistan 1.560 15,3 Prozent 3.291 16,6 Prozent 2.271 12,3 Prozent Türkei 162 1,6 Prozent 553 2,8 Prozent 553 3,0 Prozent Rumänien 55 0,5 Prozent 109 0,6 Prozent 129 0,7 Prozent Irak 297 2,9 Prozent 631 3,2 Prozent 505 2,7 Prozent Indien 15 0,1 Prozent 31 0,2 Prozent 52 0,3 Prozent Iran 183 1,8 Prozent 387 2,0 Prozent 268 1,5 Prozent Kosovo 12 0,1 Prozent 35 0,2 Prozent 57 0,3 Prozent Bulgarien 116 1,1 Prozent 208 1,1 Prozent 220 1,2 Prozent Russische Föderation 66 0,6 Prozent 179 0,9 Prozent 212 1,1 Prozent Albanien 17 0,2 Prozent 22 0,1 Prozent 46 0,2 Prozent Polen 12 0,1 Prozent 28 0,1 Prozent 40 0,2 Prozent Pakistan 39 0,4 Prozent 81 0,4 Prozent 117 0,6 Prozent Somalia 67 0,7 Prozent 294 1,5 Prozent 330 1,8 Prozent Nordmazedonien 15 0,1 Prozent 26 0,1 Prozent 37 0,2 Prozent Nigeria 42 0,4 Prozent 64 0,3 Prozent 76 0,4 Prozent Italien * 29 0,1 Prozent 35 0,2 Prozent Serbien 12 0,1 Prozent 27 0,1 Prozent 32 0,2 Prozent Bosnien und Herzegowina * * 21 0,1 Prozent Spanien * 23 0,1 Prozent 22 0,1 Prozent Marokko 27 0,3 Prozent 47 0,2 Prozent 74 0,4 Prozent Vietnam 28 0,3 Prozent 40 0,2 Prozent 51 0,3 Prozent Kolumbien 16 0,2 Prozent 21 0,1 Prozent 37 0,2 Prozent Griechenland 10 0,1 Prozent 25 0,1 Prozent 28 0,2 Prozent Venezuela * 11 0,1 Prozent * Guinea 17 0,2 Prozent 130 0,7 Prozent 82 0,4 Prozent Deutschland 11 0,1 Prozent 22 0,1 Prozent 25 0,1 Prozent Ägypten 30 0,3 Prozent 84 0,4 Prozent 79 0,4 Prozent Tunesien 15 0,1 Prozent 32 0,2 Prozent 46 0,2 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 582 5,7 Prozent 1.393 7,0 Prozent 1.488 8,1 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 38 0,4 Prozent 114 0,6 Prozent 123 0,7 Prozent Georgien 39 0,4 Prozent 52 0,3 Prozent 38 0,2 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 24. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet, b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht, c) das Sprachniveau A1 erreicht, d) das Sprachniveau A2 erreicht, e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Zweitschriftlernerkursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage D zu entnehmen.* Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in Zweitschriftlernerkursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt 1.453 100,0 Prozent 2.781 100,0 Prozent 6.476 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 562 38,7 Prozent 1.080 38,8 Prozent 2.679 41,4 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 891 61,3 Prozent 1.701 61,2 Prozent 3.797 58,6 Prozent davon Spätaussiedler2 * * * davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 1.445 99,4 Prozent 2.771 99,6 Prozent 6.452 99,6 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 133 9,2 Prozent 179 6,5 Prozent 307 4,8 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 1.312 90,8 Prozent 2.592 93,5 Prozent 6.145 95,2 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 398 27,4 Prozent 1.166 41,9 Prozent 1.587 24,5 Prozent Syrien 435 29,9 Prozent 620 22,3 Prozent 2.177 33,6 Prozent Afghanistan 121 8,3 Prozent 288 10,4 Prozent 943 14,6 Prozent Türkei 22 1,5 Prozent 57 2,0 Prozent 233 3,6 Prozent Rumänien 21 1,4 Prozent 37 1,3 Prozent 70 1,1 Prozent Irak 63 4,3 Prozent 108 3,9 Prozent 221 3,4 Prozent Indien * * 17 0,3 Prozent Iran 28 1,9 Prozent 34 1,2 Prozent 113 1,7 Prozent * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Kosovo * * 15 0,2 Prozent Bulgarien 71 4,9 Prozent 99 3,6 Prozent 157 2,4 Prozent Russische Föderation 18 1,2 Prozent 20 0,7 Prozent 59 0,9 Prozent Albanien * * 13 0,2 Prozent Polen * * 10 0,2 Prozent Pakistan 12 0,8 Prozent 11 0,4 Prozent 38 0,6 Prozent Somalia 29 2,0 Prozent 25 0,9 Prozent 85 1,3 Prozent Nordmazedonien * * 14 0,2 Prozent Nigeria 14 1,0 Prozent 13 0,5 Prozent 26 0,4 Prozent Italien * * 12 0,2 Prozent Serbien * * 12 0,2 Prozent Bosnien und Herzegowina * * * Spanien * * * Marokko 17 1,2 Prozent 14 0,5 Prozent 22 0,3 Prozent Vietnam * * 12 0,2 Prozent Kolumbien 0,0 Prozent * 12 0,2 Prozent Griechenland 16 1,1 Prozent * 16 0,2 Prozent Venezuela * 0,0 Prozent * Guinea 0,0 Prozent * 13 0,2 Prozent Deutschland * * 16 0,2 Prozent Ägypten * 12 0,4 Prozent 27 0,4 Prozent Tunesien * * 19 0,3 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 127 8,7 Prozent 189 6,8 Prozent 521 8,0 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 18 1,2 Prozent 16 0,6 Prozent 35 0,5 Prozent Georgien * 13 0,5 Prozent 26 0,4 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 25. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Zweitschriftlernerkursen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 23 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an Zweitschriftlernerkursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt 1.148 100,0 Prozent 2.341 100,0 Prozent 3.696 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 460 40,1 Prozent 818 34,9 Prozent 1.220 33,0 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 688 59,9 Prozent 1.523 65,1 Prozent 2.476 67,0 Prozent davon Spätaussiedler2 * 10 0,4 Prozent 13 0,4 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 1.137 99,0 Prozent 2.330 99,5 Prozent 3.679 99,5 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 18 1,6 Prozent 36 1,5 Prozent 41 1,1 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 1.119 98,4 Prozent 2.294 98,5 Prozent 3.638 98,9 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 492 42,9 Prozent 1.043 44,6 Prozent 960 26,0 Prozent Syrien 357 31,1 Prozent 690 29,5 Prozent 1.607 43,5 Prozent Afghanistan 85 7,4 Prozent 243 10,4 Prozent 527 14,3 Prozent Türkei * 20 0,9 Prozent 34 0,9 Prozent Rumänien 10 0,9 Prozent 10 0,4 Prozent 14 0,4 Prozent Irak 48 4,2 Prozent 71 3,0 Prozent 146 4,0 Prozent Indien * * * Iran 20 1,7 Prozent 37 1,6 Prozent 82 2,2 Prozent Kosovo * * Bulgarien * * * Russische Föderation 10 0,9 Prozent 26 1,1 Prozent 22 0,6 Prozent Albanien * * * Polen * * * Pakistan * * * Somalia * 11 0,5 Prozent 26 0,7 Prozent Nordmazedonien * * Nigeria * * * Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Italien * * * Serbien * * * Bosnien und Herzegowina * * Spanien * Marokko * 11 0,5 Prozent 13 0,4 Prozent Vietnam * * Kolumbien * * Griechenland * * * Venezuela * Guinea * * 16 0,4 Prozent Deutschland * * * Ägypten * * 16 0,4 Prozent Tunesien * * * sonstige Staatsangehörigkeiten3 72 6,3 Prozent 105 4,5 Prozent 163 4,4 Prozent nachrichtlich4 Eritrea * 10 0,4 Prozent * Georgien * * * 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 26. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? 27. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet, b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht, c) das Sprachniveau A1 erreicht, d) das Sprachniveau A2 erreicht, e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? 28. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Die im Rahmen der Fragestellungen benannte Kursart entspricht keinem Angebot des Integrationskurssystems. 29. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Durch Neuausrichtung der Kursarten des Integrationskurssystems mit Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) zum 7. Dezember 2024 wurden die Kursarten des Eltern- und Frauenintegrationskurses mit einer Übergangsphase ab dem 1. Mai 2025 eingestellt. Kurse der o. g. Kursarten, die bis einschließlich 30. April 2025 begonnen haben, können noch im Umfang von 1 000 Unterrichtseinheiten (inklusive Orientierungskurs) durchgeführt werden. Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen für Eltern und Frauen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Eltern- und Frauenintegrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt 7.317 100,0 Prozent 6.683 100,0 Prozent 3.260 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 2.523 34,5 Prozent 2.362 35,3 Prozent 1.417 43,5 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 4.794 65,5 Prozent 4.321 64,7 Prozent 1.843 56,5 Prozent Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Eltern- und Frauenintegrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % davon Spätaussiedler2 50 0,7 Prozent 28 0,4 Prozent 18 0,6 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 7.242 99,0 Prozent 6.641 99,4 Prozent 3.228 99,0 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 608 8,4 Prozent 680 10,2 Prozent 274 8,5 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 6.634 91,6 Prozent 5.961 89,8 Prozent 2.954 91,5 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 3.237 44,2 Prozent 2.014 30,1 Prozent 842 25,8 Prozent Syrien 511 7,0 Prozent 674 10,1 Prozent 315 9,7 Prozent Afghanistan 305 4,2 Prozent 336 5,0 Prozent 128 3,9 Prozent Türkei 262 3,6 Prozent 431 6,4 Prozent 234 7,2 Prozent Rumänien 137 1,9 Prozent 148 2,2 Prozent 62 1,9 Prozent Irak 150 2,1 Prozent 178 2,7 Prozent 60 1,8 Prozent Indien 52 0,7 Prozent 63 0,9 Prozent 56 1,7 Prozent Iran 96 1,3 Prozent 87 1,3 Prozent 34 1,0 Prozent Kosovo 95 1,3 Prozent 79 1,2 Prozent 51 1,6 Prozent Bulgarien 194 2,7 Prozent 186 2,8 Prozent 67 2,1 Prozent Russische Föderation 122 1,7 Prozent 109 1,6 Prozent 49 1,5 Prozent Albanien 58 0,8 Prozent 55 0,8 Prozent 31 1,0 Prozent Polen 64 0,9 Prozent 80 1,2 Prozent 24 0,7 Prozent Pakistan 58 0,8 Prozent 63 0,9 Prozent 42 1,3 Prozent Somalia 53 0,7 Prozent 56 0,8 Prozent 38 1,2 Prozent Nordmazedonien 50 0,7 Prozent 53 0,8 Prozent 31 1,0 Prozent Nigeria 128 1,7 Prozent 154 2,3 Prozent 76 2,3 Prozent Italien 45 0,6 Prozent 49 0,7 Prozent 21 0,6 Prozent Serbien 69 0,9 Prozent 69 1,0 Prozent 43 1,3 Prozent Bosnien und Herzegowina 32 0,4 Prozent 29 0,4 Prozent 23 0,7 Prozent Spanien 72 1,0 Prozent 82 1,2 Prozent 42 1,3 Prozent Marokko 120 1,6 Prozent 137 2,0 Prozent 71 2,2 Prozent Vietnam 266 3,6 Prozent 392 5,9 Prozent 333 10,2 Prozent Kolumbien 13 0,2 Prozent * * Griechenland 19 0,3 Prozent 36 0,5 Prozent 11 0,3 Prozent Venezuela 32 0,4 Prozent 50 0,7 Prozent 11 0,3 Prozent Guinea 28 0,4 Prozent 40 0,6 Prozent 22 0,7 Prozent Deutschland 25 0,3 Prozent 14 0,2 Prozent 14 0,4 Prozent Ägypten 24 0,3 Prozent 30 0,4 Prozent 19 0,6 Prozent Tunesien 35 0,5 Prozent 22 0,3 Prozent 19 0,6 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 965 13,2 Prozent 963 14,4 Prozent 485 14,9 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 31 0,4 Prozent 29 0,4 Prozent 22 0,7 Prozent Georgien 21 0,3 Prozent 20 0,3 Prozent * 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 30. Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) den Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet, b) das Sprachniveau A1 nicht erreicht, c) das Sprachniveau A1 erreicht, d) das Sprachniveau A2 erreicht, e) das Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Integrationskursen für Eltern und Frauen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage E zu entnehmen.* Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in Integrationskursen für Eltern und Frauen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt 3.014 100,0 Prozent 2.876 100,0 Prozent 2.864 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 1.339 44,4 Prozent 1.271 44,2 Prozent 1.238 43,2 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 1.675 55,6 Prozent 1.605 55,8 Prozent 1.626 56,8 Prozent davon Spätaussiedler2 14 0,5 Prozent 14 0,5 Prozent * davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 2.975 98,7 Prozent 2.843 98,9 Prozent 2.836 99,0 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 605 20,3 Prozent 494 17,4 Prozent 468 16,5 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 2.370 79,7 Prozent 2.349 82,6 Prozent 2.368 83,5 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 491 16,3 Prozent 838 29,1 Prozent 609 21,3 Prozent Syrien 283 9,4 Prozent 256 8,9 Prozent 294 10,3 Prozent * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5716 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Afghanistan 111 3,7 Prozent 106 3,7 Prozent 116 4,1 Prozent Türkei 239 7,9 Prozent 189 6,6 Prozent 270 9,4 Prozent Rumänien 110 3,6 Prozent 96 3,3 Prozent 87 3,0 Prozent Irak 91 3,0 Prozent 65 2,3 Prozent 80 2,8 Prozent Indien 40 1,3 Prozent 34 1,2 Prozent 19 0,7 Prozent Iran 18 0,6 Prozent 30 1,0 Prozent 31 1,1 Prozent Kosovo 68 2,3 Prozent 53 1,8 Prozent 52 1,8 Prozent Bulgarien 221 7,3 Prozent 196 6,8 Prozent 150 5,2 Prozent Russische Föderation 26 0,9 Prozent 40 1,4 Prozent 47 1,6 Prozent Albanien 33 1,1 Prozent 17 0,6 Prozent 20 0,7 Prozent Polen 61 2,0 Prozent 65 2,3 Prozent 50 1,7 Prozent Pakistan 44 1,5 Prozent 31 1,1 Prozent 37 1,3 Prozent Somalia 24 0,8 Prozent 33 1,1 Prozent 31 1,1 Prozent Nordmazedonien 32 1,1 Prozent 30 1,0 Prozent 17 0,6 Prozent Nigeria 88 2,9 Prozent 63 2,2 Prozent 66 2,3 Prozent Italien 66 2,2 Prozent 32 1,1 Prozent 41 1,4 Prozent Serbien 43 1,4 Prozent 31 1,1 Prozent 31 1,1 Prozent Bosnien und Herzegowina 21 0,7 Prozent 10 0,3 Prozent 10 0,3 Prozent Spanien 48 1,6 Prozent 34 1,2 Prozent 58 2,0 Prozent Marokko 99 3,3 Prozent 70 2,4 Prozent 75 2,6 Prozent Vietnam 178 5,9 Prozent 105 3,7 Prozent 138 4,8 Prozent Kolumbien * * * Griechenland 29 1,0 Prozent 18 0,6 Prozent 24 0,8 Prozent Venezuela * 11 0,4 Prozent 15 0,5 Prozent Guinea 16 0,5 Prozent 12 0,4 Prozent * Deutschland 25 0,8 Prozent 19 0,7 Prozent 19 0,7 Prozent Ägypten * * * Tunesien 19 0,6 Prozent 17 0,6 Prozent 12 0,4 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 474 15,7 Prozent 363 12,6 Prozent 442 15,4 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 35 1,2 Prozent 19 0,7 Prozent 22 0,8 Prozent Georgien * * 14 0,5 Prozent 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 31. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)? Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen für Eltern und Frauen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 29 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an Integrationskursen für Eltern und Frauen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt 3.758 100,0 Prozent 4.087 100,0 Prozent 3.828 100,0 Prozent davon mit Teilnahmeberechtigung1 1.555 41,4 Prozent 1.532 37,5 Prozent 1.399 36,5 Prozent davon mit Teilnahmeverpflichtung1 2.203 58,6 Prozent 2.555 62,5 Prozent 2.429 63,5 Prozent davon Spätaussiedler2 53 1,4 Prozent 40 1,0 Prozent 15 0,4 Prozent davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 3.692 98,2 Prozent 4.038 98,8 Prozent 3.807 99,5 Prozent davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 301 8,2 Prozent 229 5,7 Prozent 255 6,7 Prozent davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 3.391 91,8 Prozent 3.809 94,3 Prozent 3.552 93,3 Prozent davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 1.142 30,4 Prozent 1.807 44,2 Prozent 1.209 31,6 Prozent Syrien 560 14,9 Prozent 476 11,6 Prozent 609 15,9 Prozent Afghanistan 151 4,0 Prozent 153 3,7 Prozent 170 4,4 Prozent Türkei 159 4,2 Prozent 150 3,7 Prozent 163 4,3 Prozent Rumänien 84 2,2 Prozent 64 1,6 Prozent 69 1,8 Prozent Irak 77 2,0 Prozent 101 2,5 Prozent 116 3,0 Prozent Indien 48 1,3 Prozent 33 0,8 Prozent 56 1,5 Prozent Iran 52 1,4 Prozent 40 1,0 Prozent 64 1,7 Prozent Kosovo 67 1,8 Prozent 54 1,3 Prozent 52 1,4 Prozent Bulgarien 49 1,3 Prozent 40 1,0 Prozent 40 1,0 Prozent Russische Föderation 53 1,4 Prozent 67 1,6 Prozent 60 1,6 Prozent Albanien 35 0,9 Prozent 40 1,0 Prozent 31 0,8 Prozent Polen 40 1,1 Prozent 35 0,9 Prozent 41 1,1 Prozent Pakistan 49 1,3 Prozent 36 0,9 Prozent 44 1,1 Prozent Somalia 16 0,4 Prozent 17 0,4 Prozent 29 0,8 Prozent Nordmazedonien 46 1,2 Prozent 26 0,6 Prozent 27 0,7 Prozent Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 absolut % absolut % absolut % Nigeria 67 1,8 Prozent 49 1,2 Prozent 57 1,5 Prozent Italien 25 0,7 Prozent 12 0,3 Prozent 20 0,5 Prozent Serbien 42 1,1 Prozent 40 1,0 Prozent 29 0,8 Prozent Bosnien und Herzegowina 33 0,9 Prozent 18 0,4 Prozent 28 0,7 Prozent Spanien 28 0,7 Prozent 24 0,6 Prozent 39 1,0 Prozent Marokko 97 2,6 Prozent 87 2,1 Prozent 109 2,8 Prozent Vietnam 156 4,2 Prozent 102 2,5 Prozent 162 4,2 Prozent Kolumbien * * * Griechenland 22 0,6 Prozent 19 0,5 Prozent 12 0,3 Prozent Venezuela * * 13 0,3 Prozent Guinea 14 0,4 Prozent * 14 0,4 Prozent Deutschland 13 0,3 Prozent * * Ägypten 25 0,7 Prozent 17 0,4 Prozent 22 0,6 Prozent Tunesien 23 0,6 Prozent 33 0,8 Prozent 23 0,6 Prozent sonstige Staatsangehörigkeiten3 579 15,4 Prozent 520 12,7 Prozent 512 13,4 Prozent nachrichtlich4 Eritrea 27 0,7 Prozent 15 0,4 Prozent 18 0,5 Prozent Georgien * * * 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. 32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Rahmen von Integrationskursen beschäftigten Lehrer, Dozenten, Coaches, Sozialarbeiter, Büro- und Behördenmitarbeiter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Jahren angeben)? Das für die Integrationskurse verantwortliche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lässt die Integrationskurse von privaten und öffentlichen Trägern durchführen und beschäftigt daher selbst kein Personal wie Lehrkräfte, Dozenten, Coaches, Sozialarbeitende oder Bürokräfte, die unmittelbar in die Durchführung von Integrationskursen involviert sind. Die zur Durchführung der Kurse nach § 18 ff. IntV zugelassenen Träger organisieren ihren Betrieb im Rahmen der Vorgaben des BAMF und disponieren somit über ihr Personal eigenständig. Statistische Daten zum beschäftigten Personal liegt der Bundesregierung daher grundsätzlich nicht vor, mit Ausnahme der unten in tabellarischer Form dargestellten Anzahl der von den Kursträgern gemeldeten eingesetzten (= aktiven) Lehrkräfte. In Bezug auf die eingesetzten Lehrkräfte bleibt in der Frage unklar, zu welcher Größe die Zahlen in Relation gesetzt werden sollen. Insofern können keine relativen Zahlen angegeben werden. Aufgrund einer umfassenden technischen und fachlichen Neukonzeption der Lehrkräftestatistik kann die im Vergleich zu früheren Antworten zugelieferte Anzahl der aktiven Lehrkräfte für den Zeitraum vor dem Jahr 2024 abweichen. Bestand der aktiven Lehrkräfte1) in den Jahren 2020 bis 2025 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2025 Anzahl 12.893 12.619 17.795 19.899 20.457 18.920 1) Eine Lehrkraft kann in mehr als einem Kurs gleichzeitig aktiv sein 33. Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) für die Integrationskurse (insgesamt) angefallen (bitte insgesamt sowie für jedes Jahr einzeln ausweisen)? Die angefragten Kosten für die Jahre 2023 bis 2024 sind öffentlich zugänglich und können der Haushaltsrechnung des Bundes entnommen werden, verfügbar auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen. Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Rechnungslegung noch nicht abgeschlossen. Anlage A zu Frage 4 der KA BT-Drs. 21/5025 Seite 1 von 3 Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 nach DTZ-Ergebnis Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Anzahl der DTZ- Teilnehmer insgesamt 164.495 55,9% 97.025 33,0% 32.852 11,2% 294.372 100,0% 180.507 56,3% 102.601 32,0% 37.235 11,6% 320.343 100,0% 175.193 55,0% 102.663 32,2% 40.694 12,8% 318.550 100,0% davon mit Teilnahmeberechtigung1 77.350 59,7% 40.075 30,9% 12.179 9,4% 129.604 100,0% 71.367 60,6% 35.500 30,2% 10.804 9,2% 117.671 100,0% 72.685 57,7% 39.919 31,7% 13.470 10,7% 126.074 100,0% davon mit Teilnahmeverpflichtung1 87.145 52,9% 56.950 34,6% 20.673 12,5% 164.768 100,0% 109.140 53,9% 67.101 33,1% 26.431 13,0% 202.672 100,0% 102.508 53,3% 62.744 32,6% 27.224 14,1% 192.476 100,0% davon Spätaussiedler2 2.456 74,6% 730 22,2% 106 3,2% 3.292 100,0% 2.007 74,6% 583 21,7% 99 3,7% 2.689 100,0% 1.696 72,9% 557 23,9% 73 3,1% 2.326 100,0% davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 161.093 55,6% 96.006 33,1% 32.673 11,3% 289.772 100,0% 177.495 56,1% 101.720 32,2% 37.077 11,7% 316.292 100,0% 172.371 54,8% 101.753 32,3% 40.529 12,9% 314.653 100,0% davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 12.472 70,3% 3.979 22,4% 1.294 7,3% 17.745 100,0% 11.865 69,7% 4.038 23,7% 1.129 6,6% 17.032 100,0% 12.693 67,9% 4.602 24,6% 1.402 7,5% 18.697 100,0% davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 148.621 54,6% 92.027 33,8% 31.379 11,5% 272.027 100,0% 165.630 55,3% 97.682 32,6% 35.948 12,0% 299.260 100,0% 159.678 54,0% 97.151 32,8% 39.127 13,2% 295.956 100,0% davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 86.527 54,5% 55.533 35,0% 16.684 10,5% 158.744 100,0% 82.904 55,6% 48.176 32,3% 17.966 12,1% 149.046 100,0% 57.188 51,2% 38.654 34,6% 15.958 14,3% 111.800 100,0% Syrien 14.187 48,7% 9.944 34,1% 4.995 17,1% 29.126 100,0% 20.385 55,1% 11.437 30,9% 5.163 14,0% 36.985 100,0% 30.912 60,8% 13.771 27,1% 6.188 12,2% 50.871 100,0% Seite 2 von 3 Afghanistan 7.100 47,9% 5.169 34,8% 2.568 17,3% 14.837 100,0% 10.077 44,8% 8.523 37,9% 3.890 17,3% 22.490 100,0% 10.953 43,5% 9.016 35,8% 5.190 20,6% 25.159 100,0% Türkei 4.576 56,3% 2.761 34,0% 790 9,7% 8.127 100,0% 6.903 54,1% 4.682 36,7% 1.169 9,2% 12.754 100,0% 9.490 52,4% 6.636 36,6% 1.995 11,0% 18.121 100,0% Rumänien 3.777 74,3% 1.055 20,8% 252 5,0% 5.084 100,0% 3.551 71,9% 1.171 23,7% 220 4,5% 4.942 100,0% 3.656 69,7% 1.318 25,1% 274 5,2% 5.248 100,0% Irak 2.497 39,7% 2.276 36,2% 1.519 24,1% 6.292 100,0% 3.302 42,9% 2.888 37,5% 1.506 19,6% 7.696 100,0% 4.212 49,0% 2.826 32,9% 1.550 18,0% 8.588 100,0% Indien 1.878 75,4% 539 21,6% 75 3,0% 2.492 100,0% 2.403 76,4% 661 21,0% 81 2,6% 3.145 100,0% 3.299 77,0% 860 20,1% 127 3,0% 4.286 100,0% Iran 2.583 65,2% 1.126 28,4% 252 6,4% 3.961 100,0% 4.594 63,3% 2.214 30,5% 450 6,2% 7.258 100,0% 4.630 63,2% 2.185 29,8% 513 7,0% 7.328 100,0% Kosovo 2.146 55,4% 1.340 34,6% 386 10,0% 3.872 100,0% 2.039 57,6% 1.188 33,5% 316 8,9% 3.543 100,0% 2.345 57,9% 1.361 33,6% 345 8,5% 4.051 100,0% Bulgarien 1.468 52,2% 802 28,5% 544 19,3% 2.814 100,0% 1.440 52,4% 831 30,2% 477 17,4% 2.748 100,0% 1.426 49,3% 897 31,0% 571 19,7% 2.894 100,0% Russische Föderation 2.467 69,4% 879 24,7% 210 5,9% 3.556 100,0% 3.517 69,8% 1.186 23,6% 333 6,6% 5.036 100,0% 3.052 64,4% 1.266 26,7% 422 8,9% 4.740 100,0% Albanien 1.563 67,8% 633 27,5% 109 4,7% 2.305 100,0% 1.714 69,1% 646 26,0% 120 4,8% 2.480 100,0% 2.142 69,0% 824 26,5% 139 4,5% 3.105 100,0% Polen 1.896 76,0% 489 19,6% 110 4,4% 2.495 100,0% 1.927 75,3% 542 21,2% 91 3,6% 2.560 100,0% 2.097 74,7% 595 21,2% 115 4,1% 2.807 100,0% Pakistan 1.051 59,4% 539 30,5% 180 10,2% 1.770 100,0% 1.331 59,2% 723 32,2% 194 8,6% 2.248 100,0% 1.704 60,5% 865 30,7% 247 8,8% 2.816 100,0% Somalia 398 30,1% 564 42,6% 362 27,3% 1.324 100,0% 565 31,6% 764 42,7% 460 25,7% 1.789 100,0% 899 32,3% 1.197 43,0% 690 24,8% 2.786 100,0% Nordmazedonien 1.240 71,2% 437 25,1% 64 3,7% 1.741 100,0% 1.302 70,4% 466 25,2% 81 4,4% 1.849 100,0% 1.482 66,8% 612 27,6% 125 5,6% 2.219 100,0% Nigeria 899 41,2% 923 42,3% 361 16,5% 2.183 100,0% 989 38,6% 1.097 42,9% 473 18,5% 2.559 100,0% 1.021 36,4% 1.224 43,6% 563 20,0% 2.808 100,0% Italien 1.194 69,1% 420 24,3% 114 6,6% 1.728 100,0% 1.046 70,6% 354 23,9% 82 5,5% 1.482 100,0% 1.189 70,0% 402 23,7% 108 6,4% 1.699 100,0% Serbien 1.182 69,9% 425 25,1% 83 4,9% 1.690 100,0% 1.111 68,9% 414 25,7% 87 5,4% 1.612 100,0% 1.220 64,5% 568 30,0% 103 5,4% 1.891 100,0% Bosnien und Herzegowina 1.656 75,0% 477 21,6% 76 3,4% 2.209 100,0% 1.552 75,0% 464 22,4% 53 2,6% 2.069 100,0% 1.620 75,8% 468 21,9% 48 2,2% 2.136 100,0% Spanien 739 63,8% 334 28,8% 85 7,3% 1.158 100,0% 763 66,9% 303 26,6% 74 6,5% 1.140 100,0% 872 61,4% 431 30,3% 118 8,3% 1.421 100,0% Marokko 1.594 68,9% 572 24,7% 146 6,3% 2.312 100,0% 1.470 66,2% 622 28,0% 130 5,9% 2.222 100,0% 1.375 65,5% 587 28,0% 137 6,5% 2.099 100,0% Vietnam 676 49,3% 515 37,6% 179 13,1% 1.370 100,0% 596 46,9% 507 39,9% 169 13,3% 1.272 100,0% 749 48,9% 602 39,3% 182 11,9% 1.533 100,0% Kolumbien 251 69,3% 96 26,5% 15 4,1% 362 100,0% 498 50,1% 412 41,4% 85 8,5% 995 100,0% 688 44,1% 685 43,9% 187 12,0% 1.560 100,0% Griechenland 805 71,4% 254 22,5% 68 6,0% 1.127 100,0% 776 71,7% 240 22,2% 67 6,2% 1.083 100,0% 842 71,3% 270 22,9% 69 5,8% 1.181 100,0% Venezuela 228 56,7% 137 34,1% 37 9,2% 402 100,0% 701 49,4% 564 39,7% 155 10,9% 1.420 100,0% 803 43,0% 852 45,6% 214 11,4% 1.869 100,0% Seite 3 von 3 Guinea 153 38,0% 171 42,4% 79 19,6% 403 100,0% 261 33,0% 349 44,1% 182 23,0% 792 100,0% 456 29,5% 702 45,5% 386 25,0% 1.544 100,0% Deutschland 946 72,3% 289 22,1% 73 5,6% 1.308 100,0% 1.005 73,8% 298 21,9% 59 4,3% 1.362 100,0% 1.126 71,7% 353 22,5% 92 5,9% 1.571 100,0% Ägypten 668 71,2% 222 23,7% 48 5,1% 938 100,0% 765 72,5% 245 23,2% 45 4,3% 1.055 100,0% 889 73,8% 271 22,5% 44 3,7% 1.204 100,0% Tunesien 774 79,3% 182 18,6% 20 2,0% 976 100,0% 876 77,2% 230 20,3% 29 2,6% 1.135 100,0% 854 74,2% 254 22,1% 43 3,7% 1.151 100,0% sonstige Staatsangehörigkeiten3 17.376 62,8% 7.922 28,6% 2.368 8,6% 27.666 100,0% 20.144 60,0% 10.404 31,0% 3.028 9,0% 33.576 100,0% 22.002 57,8% 12.111 31,8% 3.951 10,4% 38.064 100,0% nachrichtlich4 Eritrea 451 30,5% 645 43,6% 385 26,0% 1.481 100,0% 539 34,8% 654 42,2% 357 23,0% 1.550 100,0% 693 38,0% 696 38,2% 435 23,8% 1.824 100,0% Georgien 239 49,3% 155 32,0% 91 18,8% 485 100,0% 389 47,2% 303 36,7% 133 16,1% 825 100,0% 323 43,9% 271 36,8% 142 19,3% 736 100,0% 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben. 6) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. Anlage B zu Frage 18 der KA BT-Drs. 21/5025 Seite 1 von 3 Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 mit Besuch eines allgemeinen Integrationskurses nach DTZ-Ergebnis Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Anzahl der DTZ- Teilnehmer insgesamt 148.091 58,1% 83.783 32,9% 23.076 9,1% 254.950 100,0% 160.804 58,6% 87.449 31,8% 26.314 9,6% 274.567 100,0% 150.121 57,8% 83.860 32,3% 25.720 9,9% 259.701 100,0% davon mit Teilnahmeberechtigung1 71.114 60,4% 36.604 31,1% 10.067 8,5% 117.785 100,0% 64.875 62,3% 31.157 29,9% 8.029 7,7% 104.061 100,0% 64.452 60,2% 33.640 31,4% 9.006 8,4% 107.098 100,0% davon mit Teilnahmeverpflichtung1 76.977 56,1% 47.179 34,4% 13.009 9,5% 137.165 100,0% 95.929 56,3% 56.292 33,0% 18.285 10,7% 170.506 100,0% 85.669 56,1% 50.220 32,9% 16.714 11,0% 152.603 100,0% davon Spätaussiedler2 2.283 74,1% 698 22,6% 101 3,3% 3.082 100,0% 1.870 74,5% 552 22,0% 89 3,5% 2.511 100,0% 1.569 72,4% 535 24,7% 64 3,0% 2.168 100,0% davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 145.011 57,8% 82.856 33,0% 22.919 9,1% 250.786 100,0% 158.074 58,4% 86.640 32,0% 26.178 9,7% 270.892 100,0% 147.580 57,6% 83.023 32,4% 25.582 10,0% 256.185 100,0% davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 133.459 56,8% 79.353 33,8% 22.103 9,4% 234.915 100,0% 147.051 57,6% 82.984 32,5% 25.431 10,0% 255.466 100,0% 135.778 56,7% 78.856 33,0% 24.632 10,3% 239.266 100,0% davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 11.552 72,8% 3.503 22,1% 816 5,1% 15.871 100,0% 11.023 71,5% 3.656 23,7% 747 4,8% 15.426 100,0% 11.802 69,8% 4.167 24,6% 950 5,6% 16.919 100,0% davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 81.244 53,8% 53.641 35,5% 16.169 10,7% 151.054 100,0% 76.110 55,5% 44.617 32,5% 16.443 12,0% 137.170 100,0% 51.201 51,5% 34.742 34,9% 13.519 13,6% 99.462 100,0% Syrien 9.810 61,5% 4.944 31,0% 1.196 7,5% 15.950 100,0% 14.875 63,6% 6.881 29,4% 1.634 7,0% 23.390 100,0% 21.493 68,7% 7.924 25,3% 1.874 6,0% 31.291 100,0% Afghanistan 6.037 57,8% 3.602 34,5% 811 7,8% 10.450 100,0% 8.583 53,7% 5.994 37,5% 1.416 8,9% 15.993 100,0% 8.594 54,7% 5.615 35,8% 1.495 9,5% 15.704 100,0% Seite 2 von 3 Türkei 4.231 58,1% 2.447 33,6% 601 8,3% 7.279 100,0% 6.480 54,7% 4.362 36,8% 1.004 8,5% 11.846 100,0% 8.895 53,3% 6.112 36,6% 1.673 10,0% 16.680 100,0% Rumänien 3.556 75,3% 981 20,8% 186 3,9% 4.723 100,0% 3.347 72,7% 1.096 23,8% 162 3,5% 4.605 100,0% 3.451 70,3% 1.238 25,2% 217 4,4% 4.906 100,0% Irak 1.589 54,2% 1.070 36,5% 272 9,3% 2.931 100,0% 2.286 50,2% 1.819 39,9% 451 9,9% 4.556 100,0% 2.752 56,3% 1.679 34,3% 460 9,4% 4.891 100,0% Indien 1.768 76,5% 490 21,2% 54 2,3% 2.312 100,0% 2.283 76,4% 634 21,2% 71 2,4% 2.988 100,0% 3.130 77,0% 825 20,3% 109 2,7% 4.064 100,0% Iran 2.357 67,8% 947 27,3% 170 4,9% 3.474 100,0% 4.292 64,4% 2.012 30,2% 358 5,4% 6.662 100,0% 4.248 65,3% 1.897 29,2% 360 5,5% 6.505 100,0% Kosovo 2.005 56,3% 1.227 34,4% 331 9,3% 3.563 100,0% 1.916 58,1% 1.114 33,8% 269 8,2% 3.299 100,0% 2.219 58,1% 1.297 34,0% 303 7,9% 3.819 100,0% Bulgarien 1.309 60,7% 604 28,0% 245 11,4% 2.158 100,0% 1.309 58,6% 684 30,6% 241 10,8% 2.234 100,0% 1.303 56,0% 742 31,9% 280 12,0% 2.325 100,0% Russische Föderation 2.313 69,9% 811 24,5% 187 5,6% 3.311 100,0% 3.287 69,8% 1.123 23,8% 302 6,4% 4.712 100,0% 2.833 65,1% 1.150 26,4% 367 8,4% 4.350 100,0% Albanien 1.468 68,3% 589 27,4% 93 4,3% 2.150 100,0% 1.609 68,8% 619 26,5% 111 4,7% 2.339 100,0% 2.029 69,1% 782 26,6% 127 4,3% 2.938 100,0% Polen 1.766 75,7% 466 20,0% 100 4,3% 2.332 100,0% 1.805 75,2% 512 21,3% 83 3,5% 2.400 100,0% 1.957 74,4% 570 21,7% 102 3,9% 2.629 100,0% Pakistan 928 62,7% 449 30,3% 104 7,0% 1.481 100,0% 1.215 61,6% 624 31,7% 132 6,7% 1.971 100,0% 1.540 63,5% 740 30,5% 147 6,1% 2.427 100,0% Somalia 272 38,4% 323 45,6% 113 16,0% 708 100,0% 417 37,9% 507 46,1% 175 15,9% 1.099 100,0% 665 38,1% 788 45,2% 292 16,7% 1.745 100,0% Nordmazedonien 1.152 72,1% 404 25,3% 42 2,6% 1.598 100,0% 1.226 71,0% 433 25,1% 68 3,9% 1.727 100,0% 1.414 67,6% 576 27,5% 103 4,9% 2.093 100,0% Nigeria 759 47,1% 685 42,5% 166 10,3% 1.610 100,0% 864 41,8% 911 44,1% 291 14,1% 2.066 100,0% 898 39,4% 1.010 44,3% 371 16,3% 2.279 100,0% Italien 1.114 70,8% 377 24,0% 83 5,3% 1.574 100,0% 979 71,9% 321 23,6% 62 4,6% 1.362 100,0% 1.116 71,3% 361 23,1% 88 5,6% 1.565 100,0% Serbien 1.100 71,8% 377 24,6% 55 3,6% 1.532 100,0% 1.032 69,8% 383 25,9% 64 4,3% 1.479 100,0% 1.144 65,5% 527 30,2% 76 4,4% 1.747 100,0% Bosnien und Herzegowina 1.595 75,2% 459 21,6% 67 3,2% 2.121 100,0% 1.506 75,3% 452 22,6% 43 2,1% 2.001 100,0% 1.545 75,5% 457 22,3% 44 2,2% 2.046 100,0% Spanien 652 65,0% 292 29,1% 59 5,9% 1.003 100,0% 672 67,6% 270 27,2% 52 5,2% 994 100,0% 778 62,7% 377 30,4% 86 6,9% 1.241 100,0% Marokko 1.375 72,8% 447 23,7% 68 3,6% 1.890 100,0% 1.276 68,7% 507 27,3% 74 4,0% 1.857 100,0% 1.175 68,7% 469 27,4% 66 3,9% 1.710 100,0% Vietnam 477 48,7% 365 37,2% 138 14,1% 980 100,0% 466 50,1% 343 36,9% 121 13,0% 930 100,0% 562 50,6% 433 39,0% 116 10,4% 1.111 100,0% Kolumbien 235 69,7% 88 26,1% 14 4,2% 337 100,0% 476 49,6% 401 41,8% 82 8,6% 959 100,0% 649 43,4% 664 44,4% 181 12,1% 1.494 100,0% Griechenland 743 74,4% 215 21,5% 41 4,1% 999 100,0% 709 73,2% 215 22,2% 44 4,5% 968 100,0% 778 72,6% 241 22,5% 52 4,9% 1.071 100,0% Venezuela 218 57,4% 129 33,9% 33 8,7% 380 100,0% 679 49,2% 553 40,1% 147 10,7% 1.379 100,0% 768 43,0% 813 45,5% 206 11,5% 1.787 100,0% Guinea 117 41,8% 125 44,6% 38 13,6% 280 100,0% 227 35,5% 288 45,0% 125 19,5% 640 100,0% 385 32,2% 557 46,5% 255 21,3% 1.197 100,0% Deutschland 797 73,7% 229 21,2% 56 5,2% 1.082 100,0% 860 73,9% 257 22,1% 47 4,0% 1.164 100,0% 972 72,1% 302 22,4% 74 5,5% 1.348 100,0% Ägypten 614 74,2% 185 22,3% 29 3,5% 828 100,0% 707 74,8% 211 22,3% 27 2,9% 945 100,0% 788 75,7% 223 21,4% 30 2,9% 1.041 100,0% Tunesien 715 80,2% 162 18,2% 14 1,6% 891 100,0% 808 77,3% 212 20,3% 25 2,4% 1.045 100,0% 790 74,8% 235 22,3% 31 2,9% 1.056 100,0% sonstige Staatsangehörigkeiten3 15.775 65,8% 6.653 27,8% 1.541 6,4% 23.969 100,0% 18.503 62,1% 9.094 30,5% 2.190 7,4% 29.787 100,0% 20.049 60,4% 10.514 31,7% 2.616 7,9% 33.179 100,0% Seite 3 von 3 nachrichtlich4 Eritrea 330 38,7% 368 43,1% 155 18,2% 853 100,0% 418 42,2% 409 41,3% 164 16,5% 991 100,0% 541 46,5% 449 38,6% 174 14,9% 1.164 100,0% Georgien 216 47,8% 150 33,2% 86 19,0% 452 100,0% 360 47,6% 276 36,5% 120 15,9% 756 100,0% 298 45,2% 252 38,2% 110 16,7% 660 100,0% 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS- Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben. 6) Bei mehrfacher Teilnahmen am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. Anlage C zu Frage 21 der KA BT-Drs. 21/5025 Seite 1 von 3 Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 mit Besuch eines Alphabetisierungskurses nach DTZ-Ergebnis Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Anzahl der DTZ- Teilnehmer insgesamt 4.396 21,5% 7.759 38,0% 8.255 40,4% 20.410 100,0% 5.231 24,6% 7.694 36,2% 8.339 39,2% 21.264 100,0% 8.403 30,1% 8.829 31,6% 10.699 38,3% 27.931 100,0% davon mit Teilnahmeberechtigung1 800 20,8% 1.457 38,0% 1.580 41,2% 3.837 100,0% 1.034 21,8% 1.769 37,2% 1.946 41,0% 4.749 100,0% 1.874 24,9% 2.650 35,1% 3.016 40,0% 7.540 100,0% davon mit Teilnahmeverpflichtung1 3.596 21,7% 6.302 38,0% 6.675 40,3% 16.573 100,0% 4.197 25,4% 5.925 35,9% 6.393 38,7% 16.515 100,0% 6.529 32,0% 6.179 30,3% 7.683 37,7% 20.391 100,0% davon Spätaussiedler2 * * * 11 100,0% * * * 10 100,0% * * * davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 4.384 21,5% 7.725 38,0% 8.242 40,5% 20.351 100,0% 5.216 24,6% 7.674 36,2% 8.323 39,2% 21.213 100,0% 8.391 30,1% 8.814 31,6% 10.687 38,3% 27.892 100,0% davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 57 9,1% 182 29,2% 385 61,7% 624 100,0% 46 10,2% 118 26,2% 286 63,6% 450 100,0% 32 6,9% 113 24,5% 317 68,6% 462 100,0% davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 4.327 21,9% 7.543 38,2% 7.857 39,8% 19.727 100,0% 5.170 24,9% 7.556 36,4% 8.037 38,7% 20.763 100,0% 8.359 30,5% 8.701 31,7% 10.370 37,8% 27.430 100,0% davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 43 26,7% 62 38,5% 56 34,8% 161 100,0% 136 16,2% 329 39,3% 372 44,4% 837 100,0% 134 9,8% 458 33,4% 780 56,9% 1.372 100,0% Seite 2 von 3 Syrien 2.774 27,2% 3.966 38,9% 3.465 34,0% 10.205 100,0% 3.339 33,8% 3.432 34,7% 3.121 31,6% 9.892 100,0% 5.604 42,8% 3.908 29,9% 3.570 27,3% 13.082 100,0% Afghanistan 362 11,6% 1.143 36,7% 1.606 51,6% 3.111 100,0% 522 11,9% 1.684 38,5% 2.171 49,6% 4.377 100,0% 962 15,8% 2.084 34,3% 3.035 49,9% 6.081 100,0% Türkei 20 8,9% 85 37,8% 120 53,3% 225 100,0% 36 16,8% 83 38,8% 95 44,4% 214 100,0% 51 13,9% 128 34,8% 189 51,4% 368 100,0% Rumänien 12 14,5% 18 21,7% 53 63,9% 83 100,0% 13 15,1% 24 27,9% 49 57,0% 86 100,0% * 18 30,0% 38 63,3% 60 100,0% Irak 620 22,1% 1.006 35,8% 1.185 42,2% 2.811 100,0% 671 27,2% 821 33,2% 978 39,6% 2.470 100,0% 980 35,5% 814 29,5% 969 35,1% 2.763 100,0% Indien * 18 43,9% 18 43,9% 41 100,0% * * * 20 100,0% * 12 52,2% * 23 100,0% Iran 62 25,2% 113 45,9% 71 28,9% 246 100,0% 52 24,3% 103 48,1% 59 27,6% 214 100,0% 80 27,4% 112 38,4% 100 34,2% 292 100,0% Kosovo * 23 39,7% 29 50,0% 58 100,0% * 14 32,6% 25 58,1% 43 100,0% * * 17 56,7% 30 100,0% Bulgarien 22 6,0% 98 26,7% 247 67,3% 367 100,0% 22 8,8% 54 21,5% 175 69,7% 251 100,0% 13 4,5% 54 18,8% 220 76,7% 287 100,0% Russische Föderation * 17 45,9% 14 37,8% 37 100,0% * 12 34,3% 15 42,9% 35 100,0% * 22 45,8% 18 37,5% 48 100,0% Albanien * 13 46,4% * 28 100,0% * * * 22 100,0% * * * 16 100,0% Polen * * * 11 100,0% * * * * 100,0% * * * * 100,0% Pakistan 24 18,6% 45 34,9% 60 46,5% 129 100,0% 11 9,0% 61 50,0% 50 41,0% 122 100,0% 19 12,7% 58 38,7% 73 48,7% 150 100,0% Somalia 62 14,1% 158 35,8% 221 50,1% 441 100,0% 55 12,4% 152 34,4% 235 53,2% 442 100,0% 78 12,8% 208 34,2% 323 53,0% 609 100,0% Nordmazedonien * 17 38,6% 18 40,9% 44 100,0% * 12 46,2% * 26 100,0% * * 13 52,0% 25 100,0% Nigeria 28 9,2% 123 40,6% 152 50,2% 303 100,0% 38 13,4% 101 35,7% 144 50,9% 283 100,0% 19 7,3% 97 37,2% 145 55,6% 261 100,0% Italien * 15 34,9% 23 53,5% 43 100,0% * 11 37,9% 16 55,2% 29 100,0% * 10 40,0% 13 52,0% 25 100,0% Serbien 10 19,2% 18 34,6% 24 46,2% 52 100,0% * 13 35,1% 20 54,1% 37 100,0% * 10 27,0% 21 56,8% 37 100,0% Bosnien und Herzegowina * * * 11 100,0% * * * 100,0% * * * 100,0% Spanien * 15 37,5% 21 52,5% 40 100,0% * * 17 65,4% 26 100,0% 10 29,4% 24 70,6% 34 100,0% Marokko 21 14,9% 58 41,1% 62 44,0% 141 100,0% 15 13,3% 54 47,8% 44 38,9% 113 100,0% 25 18,8% 52 39,1% 56 42,1% 133 100,0% Vietnam * 11 32,4% 17 50,0% 34 100,0% * 11 32,4% 19 55,9% 34 100,0% * 10 30,3% 20 60,6% 33 100,0% Kolumbien * * 100,0% * * 100,0% * * 100,0% Griechenland * 15 36,6% 23 56,1% 41 100,0% * * 17 65,4% 26 100,0% * * 11 47,8% 23 100,0% Seite 3 von 3 Venezuela * * * * 100,0% * * * * 100,0% * * * 100,0% Guinea 11 18,0% 17 27,9% 33 54,1% 61 100,0% * 26 32,5% 49 61,3% 80 100,0% 10 7,4% 44 32,4% 82 60,3% 136 100,0% Deutschland 10 20,8% 27 56,3% 11 22,9% 48 100,0% 13 31,7% 18 43,9% 10 24,4% 41 100,0% 11 30,6% 15 41,7% 10 27,8% 36 100,0% Ägypten * 26 60,5% 11 25,6% 43 100,0% * 13 40,6% 10 31,3% 32 100,0% 15 42,9% 13 37,1% * 35 100,0% Tunesien * * * 14 100,0% * * * 16 100,0% * 11 64,7% 17 100,0% sonstige Staatsangehörigkeiten3 244 15,5% 638 40,5% 693 44,0% 1.575 100,0% 242 16,4% 625 42,3% 609 41,3% 1.476 100,0% 358 18,5% 647 33,4% 932 48,1% 1.937 100,0% nachrichtlich4 Eritrea 51 11,5% 185 41,9% 206 46,6% 442 100,0% 59 15,6% 162 42,7% 158 41,7% 379 100,0% 71 17,3% 139 33,8% 201 48,9% 411 100,0% Georgien * * * * 100,0% * * * 12 100,0% * * 12 70,6% 17 100,0% 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS- Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben. 6) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen. Anlage D zu Frage 24 der KA BT-Drs. 21/5025 Seite 1 von 3 Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 mit Besuch eines Zweitschriftlernerkurses nach DTZ-Ergebnis Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Anzahl der DTZ- Teilnehmer insgesamt 1.154 35,4% 1.418 43,5% 691 21,2% 3.263 100,0% 2.444 35,3% 2.926 42,3% 1.549 22,4% 6.919 100,0% 4.033 33,8% 4.865 40,8% 3.019 25,3% 11.917 100,0% davon mit Teilnahmeberechtigung1 472 39,7% 500 42,1% 217 18,3% 1.189 100,0% 860 36,6% 1.005 42,7% 487 20,7% 2.352 100,0% 1.335 32,6% 1.764 43,1% 998 24,4% 4.097 100,0% davon mit Teilnahmeverpflichtung1 682 32,9% 918 44,3% 474 22,9% 2.074 100,0% 1.584 34,7% 1.921 42,1% 1.062 23,3% 4.567 100,0% 2.698 34,5% 3.101 39,7% 2.021 25,8% 7.820 100,0% davon Spätaussiedler2 10 62,5% * * 16 100,0% 13 59,1% * * 22 100,0% 20 64,5% * * 31 100,0% davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 1.141 35,2% 1.412 43,5% 690 21,3% 3.243 100,0% 2.430 35,2% 2.917 42,3% 1.547 22,4% 6.894 100,0% 4.008 33,7% 4.856 40,9% 3.014 25,4% 11.878 100,0% davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 22 32,8% 26 38,8% 19 28,4% 67 100,0% 40 43,0% 31 33,3% 22 23,7% 93 100,0% 46 27,9% 68 41,2% 51 30,9% 165 100,0% davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 1.119 35,2% 1.386 43,6% 671 21,1% 3.176 100,0% 2.390 35,1% 2.886 42,4% 1.525 22,4% 6.801 100,0% 3.962 33,8% 4.788 40,9% 2.963 25,3% 11.713 100,0% davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 492 38,3% 558 43,4% 235 18,3% 1.285 100,0% 1.075 34,0% 1.339 42,3% 752 23,8% 3.166 100,0% 996 27,2% 1.517 41,4% 1.154 31,5% 3.667 100,0% Seite 2 von 3 Syrien 337 36,1% 392 42,0% 205 21,9% 934 100,0% 734 45,8% 593 37,0% 276 17,2% 1.603 100,0% 1.811 48,2% 1.336 35,6% 609 16,2% 3.756 100,0% Afghanistan 88 25,1% 164 46,9% 98 28,0% 350 100,0% 255 26,6% 482 50,3% 222 23,1% 959 100,0% 565 27,8% 903 44,4% 566 27,8% 2.034 100,0% Türkei 10 27,0% 18 48,6% * 37 100,0% 20 26,0% 41 53,2% 16 20,8% 77 100,0% 37 19,5% 92 48,4% 61 32,1% 190 100,0% Rumänien 10 58,8% * * 17 100,0% 10 66,7% * * 15 100,0% 15 39,5% 14 36,8% * 38 100,0% Irak 47 32,0% 66 44,9% 34 23,1% 147 100,0% 73 31,7% 99 43,0% 58 25,2% 230 100,0% 155 34,4% 204 45,2% 92 20,4% 451 100,0% Indien * * * 100,0% * * 10 100,0% * * * 16 100,0% Iran 26 41,9% 27 43,5% * 62 100,0% 37 30,6% 61 50,4% 23 19,0% 121 100,0% 85 34,8% 114 46,7% 45 18,4% 244 100,0% Kosovo * * * 100,0% * * * 11 100,0% * * * 20 100,0% Bulgarien * 13 44,8% 11 37,9% 29 100,0% * 18 43,9% 15 36,6% 41 100,0% * 24 38,7% 30 48,4% 62 100,0% Russische Föderation 11 34,4% 15 46,9% * 32 100,0% 26 54,2% 15 31,3% * 48 100,0% 23 25,8% 42 47,2% 24 27,0% 89 100,0% Albanien * * * 10 100,0% * * 15 100,0% 10 58,8% * * 17 100,0% Polen * * 100,0% * * * * 100,0% * * * 11 100,0% Pakistan * * * 17 100,0% * 12 57,1% * 21 100,0% * 18 38,3% 20 42,6% 47 100,0% Somalia * 16 55,2% 11 37,9% 29 100,0% 10 20,8% 21 43,8% 17 35,4% 48 100,0% 28 17,9% 82 52,6% 46 29,5% 156 100,0% Nordmazedonien * * * 100,0% * * * 10 100,0% * * 11 100,0% Nigeria * * * 16 100,0% * * 10 40,0% 25 100,0% * 21 53,8% 13 33,3% 39 100,0% Italien * * * * 100,0% * * * 100,0% * * * 14 100,0% Serbien * * * 100,0% * * * 13 100,0% * * * 10 100,0% Bosnien und Herzegowina * * 100,0% * * * * 100,0% * * * * 100,0% Spanien * * * 100,0% * * * 100,0% * * * 10 100,0% Marokko * * * 14 100,0% 12 57,1% * * 21 100,0% 15 45,5% 13 39,4% * 33 100,0% Vietnam * * * 100,0% * 10 43,5% * 23 100,0% * 12 34,3% 16 45,7% 35 100,0% Kolumbien 100,0% * * * * 100,0% * * * 100,0% Griechenland * * * * 100,0% * * * * 100,0% * * * * 100,0% Seite 3 von 3 Venezuela * * * 100,0% 100,0% * * * 100,0% Guinea * * * * 100,0% * * * 11 100,0% 16 19,8% 35 43,2% 30 37,0% 81 100,0% Deutschland * * * 100,0% * * * 100,0% * * * * 100,0% Ägypten * * * 16 100,0% * * * 18 100,0% 18 40,9% 20 45,5% * 44 100,0% Tunesien * * * 100,0% * * * 100,0% * * * * 100,0% sonstige Staatsangehörigkeiten3 80 36,9% 98 45,2% 39 18,0% 217 100,0% 113 28,5% 167 42,2% 116 29,3% 396 100,0% 191 23,9% 352 44,0% 257 32,1% 800 100,0% nachrichtlich4 Eritrea * 20 52,6% 10 26,3% 38 100,0% 10 22,2% 25 55,6% 10 22,2% 45 100,0% 10 10,2% 50 51,0% 38 38,8% 98 100,0% Georgien * * * * 100,0% * 11 50,0% * 22 100,0% * 10 31,3% 15 46,9% 32 100,0% 1) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach §5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS- Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. 2) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG. 3) einschl. Spätaussiedler. 4) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. 5) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung "Zertifikat Deutsch" (B1) oder an der Sprachprüfung "Start Deutsch 2" (A2) teilgenommen haben. 6) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. Anlage E zu Frage 30 der KA BT-Drs. 21/5025 Seite 1 von 3 Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 mit Besuch eines Eltern- und Frauenintegrationskurses nach DTZ-Ergebnis Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende 2023 2024 2025 B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) B1 Niveau A2 Niveau unter A2 Niveau Insgesamt5) 6) absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % Anzahl der DTZ- Teilnehmer insgesamt 4.064 57,8% 2.419 34,4% 551 7,8% 7.034 100,0% 4.397 58,9% 2.405 32,2% 660 8,8% 7.462 100,0% 4.172 56,1% 2.539 34,1% 730 9,8% 7.441 100,0% davon mit Teilnahmeberechtigung1 1.699 61,3% 869 31,3% 204 7,4% 2.772 100,0% 1.685 60,7% 854 30,8% 237 8,5% 2.776 100,0% 1.552 58,3% 862 32,4% 250 9,4% 2.664 100,0% davon mit Teilnahmeverpflichtung1 2.365 55,5% 1.550 36,4% 347 8,1% 4.262 100,0% 2.712 57,9% 1.551 33,1% 423 9,0% 4.686 100,0% 2.620 54,8% 1.677 35,1% 480 10,0% 4.777 100,0% davon Spätaussiedler2 58 76,3% 16 21,1% * 76 100,0% 46 75,4% 14 23,0% * 61 100,0% 22 78,6% * 28 100,0% davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler) 3.989 57,6% 2.390 34,5% 547 7,9% 6.926 100,0% 4.337 58,8% 2.381 32,3% 659 8,9% 7.377 100,0% 4.140 56,0% 2.522 34,1% 728 9,9% 7.390 100,0% davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler) 380 59,3% 201 31,4% 60 9,4% 641 100,0% 287 56,7% 153 30,2% 66 13,0% 506 100,0% 304 57,1% 169 31,8% 59 11,1% 532 100,0% davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler) 3.609 57,4% 2.189 34,8% 487 7,7% 6.285 100,0% 4.050 58,9% 2.228 32,4% 593 8,6% 6.871 100,0% 3.836 55,9% 2.353 34,3% 669 9,8% 6.858 100,0% davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025) Ukraine 1.156 62,3% 580 31,3% 120 6,5% 1.856 100,0% 1.863 61,0% 951 31,1% 242 7,9% 3.056 100,0% 1.253 52,9% 844 35,7% 270 11

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