polradar

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Wie viele Anträge auf Zulassung zur freiwilligen Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. § 44 Absatz 4 AufenthG in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 2 der Integrationskursverordnung (IntV) sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig, und wie viele Anträge wurden 2026 abgelehnt oder bewilligt (bitte nach Ablehnungsgründen und nach Personengruppen gemäß § 44 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 AufenthG bzw. § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV auflisten)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Sechste Änderungsverordnung der Integrationskursverordnung (IntV) ist am 28. Juli 2026 in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2026 erfolgt die Wiederzulassung bestimmter Personengruppen gemäß § 44 Absatz 4 AufenthG in Verbindung mit § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV. In diesem Sinne bezieht sich die Auswertung der Antragszahlen auf Anträge ab diesem Zeitpunkt. Zum Stichtag 16. September 2026 sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 8 580 Antragseingänge zu verzeichnen. Davon wurden 4 840 Anträge bearbeitet. Davon wiederum wurden 1 980 zugelassen und 2 860 abgelehnt. Die Ablehnungsgründe bezogen auf die einzelnen Personengruppen werden im Folgenden gegeben. Tabelle 1: Anhängige Verfahren/Zulassungen/Ablehnungen BAMF-Zulassungen – Monitoring zu Antragszahlen/Entscheidungen – Anträge/Entscheidungen1 01.08.2026–16.09.2026 § 24 AufenthG2 D EU Härtefall3 Gesamt Sonstige Insgesamt Hinweise: 1 Sowohl bei „Anträge“ als auch „Entscheidungen“ werden ausschließlich Erstanträge berücksichtigt. 2 Vereinzelt können auch Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit umfasst sein, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG noch nicht erworben haben bzw. noch nicht vorlegen konnten. 3 Als Härtefall wird aktuell jede Zulassung gewertet, die nicht wegen EU- bzw. deutscher Staatsangehörigkeit oder nach § 24 AufenthG erteilt wird. 4 Unberücksichtigt sind Zulassungsanträge, die nicht über OZG eingegangen und zum Zeitpunkt der Datenabfrage in InGe erfasst wurden. 5 Die Auswertung eingegangener Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs gem. § 44 Abs. 4 AufgenthG und der entschiedenen Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs für die prioritär zuzulassenden Personengruppen gem. § 5 Abs. 4 Nr. 2 und 3 IntV erfolgt auf unterschiedlichen Datengrundlagen. Beide Kennzahlen können daher nicht in ein direktes Verhältnis zueinander gesetzt werden. Antragseingänge4 2 048 261 3 199 44 5 552 3 028 8 580 Bearbeitete Anträge5 1 075 51 1 107 44 2 277 2 563 4 840 davon Zulassung 896 32 1 008 44 1 980 0 1 980 davon Ablehnung 179 19 99 0 297 2 563 2 860 davon Zurückstellungen 0 0 0 0 0 0 0 Tabelle 2: Ablehnungen inklusive der Ablehnungsgründe Ablehnungen durch das BAMF seit 01.08.2026 – Ablehnungsgründe im Einzelnen Personengruppe § 24 AufenthG D EU Härtefall Gesamt Sonstige Insgesamt Ablehnungen 179 19 99 0 297 2 563 2 860 ABH-Zuständigkeit für Neuzuwanderer 2 0 0 0 2 126 128 ABH-Zuständigkeit gemäß § 44 Abs. 1 AufenthG wg. Anerkennung als Asyl- oder Schutzberechtigter 0 0 0 0 0 2 2 Anderweitige Berechtigung/Verpflichtung 8 3 5 0 16 5 21 B1-Sprachniveau bereits vorhanden 1 0 0 0 1 0 1 Fehlende Zugehörigkeit zur Personengruppe 0 0 0 0 0 54 54 Kein dauerhafter Aufenthalt 1 0 0 0 1 109 110 Kein Kursplatz verfügbar 13 0 5 0 18 1 851 1 869 Sonstige Gründe 7 0 2 0 9 20 29 Systemseitige Ablehnung wegen aktiver Kurswiederholung 30 2 8 0 40 37 77 Systemseitige Ablehnung wegen bereits erfolgreicher Kursteilnahme 9 2 0 0 11 4 15 Teilnahmeberechtigung bereits vorhanden 108 12 77 0 197 352 549 Unvollständige Angaben 0 0 2 0 2 3 5 Insgesamt 179 19 99 0 297 2 563 2 860

Relationen