Schriftliche Frage 122 von Uwe Schulz (AfD): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der KfW- Sonderbefragung zum Mittelstandspanel, und welche konkreten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 122 von Uwe Schulz (AfD): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der KfW- Sonderbefragung zum Mittelstandspanel, und welche konkreten…
Frage 122 (Uwe Schulz, AfD):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der KfW- Sonderbefragung zum Mittelstandspanel, und welche konkreten Maßnahmen hat sie im Zuständigkeitsbereich des BMWE seit Beginn der 21. Wahlperiode ergriffen oder geplant, um die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gegenüber chinesischer Preis- und Qualitätskonkurrenz zu stärken (bitte nach Maßnahmen/Programmen und Umsetzungsstand angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 12. März 2026:
Den Ergebnissen der betreffenden Sonderbefragung zum KfW- Mittelstandspanel zufolge schätzen sich viele deutsche Mittelständler aktuell als außenwirtschaftlich konkurrenzfähig ein, allerdings rechnen rund 40 Prozent der global tätigen mittelständischen Unternehmen mit Wettbewerbseinbußen vor allem aufgrund zunehmender preislicher und qualitativer Konkurrenz aus China. Die Wahrscheinlichkeit einer pessimistischen Zukunftseinschätzung stehe laut KfW in positiver Korrelation insbesondere zu energieintensiver Produktion, während, die Wahrscheinlichkeit einer optimistischen Geschäftserwartung bei zunehmender Innovationsorientierung der Unternehmen steige. Dieser Befund bestätigt und bestärkt die Bundesregierung bezüglich ihrer Maßnahmen und Vorhaben insbesondere zur Eindämmung der Energiekosten sowie zur Innovationsförderung. Zur Energiekostenentlastung: Zu den von der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode beschlossenen und zwischenzeitlich gesetzlich umgesetzten Maßnahmen zählen die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz, die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel 2025/2026, die Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 sowie die weitere vollständige Übernahme der EEG-Kosten durch den Bund. Für die energieintensive Industrie arbeitet die Bundesregierung an einer Paketlösung mit der Einführung eines Industriestrompreises für die Jahre 2026 bis 2028 sowie einer Ausweitung der Strompreiskompensation auf weitere Sektoren bereits rückwirkend ab dem Jahr 2025. Die zur Umsetzung erforderlichen Förderrichtlinien, die anschließend von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen, sind derzeit in Arbeit. Zur Innovationsförderung: Mit dem bereits im Jahr 2025 beschlossenen steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die Bundesregierung unter anderem die Attraktivität der steuerlichen Forschungsförderung in der Breite erhöht. Zudem stärkt die Bundesregierung mithilfe der Innovations- und Transferinstrumente zur Innovations- und Digitalisierungsförderung gezielt den Mittelstand. Hierzu zählen unter anderem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, dessen Fördermittel seit November 2025 auf der neuen Förderzentrale Deutschland vollständig digital beantragt werden können (www.zim.de) und die Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF, dessen Netzwerk im Januar 2026 um wichtige Technologiefelder erweitert wurde (www.igf-foerderung.de). Das bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren wird ab 2027 neu aufgestellt, um den Mittelstand bestmöglichst mit passgenauen Angeboten zur Bewältigung neuer digitaler Herausforderungen zu unterstützen (www.mittelstand-digital.de). Einen Überblick über verschiedenste Instrumente und Programme zur Innovationsförderung, die laufend bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, bieten die BMWE-Internetseiten (www.bundeswirtschaftsministeri um.de/Redaktion/DE/Dossier/innovationspolitik.html). Hinzu kommen zum Beispiel Reallabore und Experimentierklauseln, die durch Maßnahmen wie das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Reallabore-Gesetz gestärkt werden (www.bundeswirtschafts ministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20250 519-entwurf-verbesserung-rahmenbedingungen-erprobung-von-innovati onen-in-reallaboren.html). Bei der Finanzierung von Investitionen in Innovationen im Mittelstand spielt das adressatenorientierte Förderkreditangebot des BMWE eine zentrale Rolle. Zum 1. Juli 2025 wurden in das Angebot die neuen Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“ aufgenommen. Beide Förderkredite bieten vielseitige und niedrigschwellige Finanzierungoptionen, die insbesondere kleineren Betrieben die Möglichkeit eröffnen, in Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu investieren. Einen Überblick über die vielfältigen Förderprogramme des Bundes wie auch der Länder und der Europäischen Union bietet die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de). Der am 18. Dezember 2025 gestartete Deutschlandfonds dient einer umfassenden Investitionsoffensive und wird stufenweise aufgebaut. Bereits gestartet ist zum Beispiel ein neues Finanzierungsinstrument für Startups und Scale-ups. Weitere Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands sind in Planung. Nicht zuletzt verfolgt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands – zum Beispiel Bürokratierückbau, weitere steuerliche Verbesserungen und eine umfassende Modernisierung der Infrastruktur, wie im BMWE- Jahreswirtschaftsbericht dargestellt.
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