Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer - Stand: 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/4588)
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Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer - Stand: 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/4588)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4904
21. Wahlperiode 19.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4588 –
Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer – Stand: 31. Dezember 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/815 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Asylbewerber im Rahmen der sogenannten humanitären
Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 auf
dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage
sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unter der sogenannten humanitären Aufnahme wie von den Fragestellern in
ihrer Vorbemerkung und in Frage 1 formuliert versteht die Bundesregierung im
Folgenden Aufnahmen nach § 23 Absatz 2 (Aufnahme bestimmter
Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der
Bundesrepublik Deutschland, sog. humanitäre Aufnahme) und Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen). Insoweit
wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/9596 bzw. 21/986
verwiesen.
1. Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar
2025 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich auf dem Luftweg aus welchem
Land nach Deutschland eingereist, und bei wie vielen von diesen Personen
hat der deutsche Staat die Kosten für die An- und Einreise übernommen
(bitte jeweils nach Jahresscheiben, der Staatsangehörigkeit und dem
Geschlecht der eingereisten Person aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden Einreisen nach § 23 Absatz 2 und Absatz 4 AufenthG
dargestellt. Es handelt sich hierbei um Schutzberechtigte, die in der
Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 19. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind 2 230
Schutzberechtigte aufgenommen worden, von denen 1 323 unter der
vormaligen Bundesregierung eingereist sind. Diese Einreisen erfolgten aus Ägypten,
Jordanien, Kenia und über den Evakuierungsmechanismus des United Nations
High Commissioner for Refugees (UNHCR) über Ruanda aus Libyen sowie im
Rahmen der Unallocated Quota auch aus weiteren Ländern; ebenfalls umfasst
sind Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen der
Aufnahmeprogramme für Afghanen aus Pakistan. Nach dem Regierungswechsel erfolgten
lediglich noch rechtlich bindende Einreisen in Abwicklung des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan sowie Einreisen ehemaliger afghanischer Ortskräfte
und im Resettlement infolge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für die An- und
Einreise übernommen. Die Aufstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Einreisejahr Geschlecht Staatsangehörigkeit Anzahl
2025 männlich Afghanistan 526
Äthiopien 3
Burundi 30
China 5
Eritrea 20
Irak 2
Jemen 2
Kamerun 1
Kongo, Dem. Republik 84
Nigeria 2
Ruanda 1
Simbabwe 3
Somalia 51
Staatenlos 3
Sudan (ohne Südsudan) 95
Südsudan 126
Syrien, Arabische Republik 96
Uganda 1
männlich 1 051
weiblich Afghanistan 611
Äthiopien 7
Burundi 28
China 5
Eritrea 15
Irak 4
Kongo, Dem. Republik 92
Nigeria 2
Sierra Leone 1
Simbabwe 1
Somalia 53
Staatenlos 3
Sudan (ohne Südsudan) 98
Südsudan 142
Syrien, Arabische Republik 113
Uganda 2
Zentralafrikanische Republik 2
weiblich 1 179
Gesamt 2 230
2. Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 erfragten eingeflogenen
Personen, die dem deutschen Staat während des erfragten Zeitraums
entstanden sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und
für den Transport der Schutzberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland.
Die Kostenübernahme in den Aufnahmeverfahren beruht auf Einigungen
zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern. Hiernach sind
Kosten für die Aufnahme bis zum Abschluss der „Erstaufnahme“, die
spätestens nach einem 14-tägigen Aufenthalt in von den Ländern zur Verfügung
gestellten Zwischenunterbringungseinrichtung endet, vom Bund zu tragen. Die
Ausgaben im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 beliefen sich auf
34 669 697,24 Euro. Für das Jahr 2025 sind die Abrechnungen der
entstandenen Kosten im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan aus
buchhalterischen Gründen noch nicht abgeschlossen und deshalb noch nicht
abschließend bezifferbar. Die Kosten im Jahr 2025 sind durch bis zum
Regierungswechsel erfolgte Aufnahmen sowie durch notwendige Aufgaben und
Aufnahmen, die vor allem bei den Aufnahmen aus Afghanistan noch vor der
Beendigung der Maßnahmen entstanden sind, begründet. Bei den angegebenen Kosten
ist zudem zu berücksichtigen, dass über den Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) eine Erstattung von Kosten an die Bundesrepublik
Deutschland für die Aufnahme von Personen im Rahmen von Resettlement,
humanitärer Aufnahme sowie Relocation durch die EU-Kommission in den
Förderperioden des AMIF 2014 bis 2020 sowie in der Förderperiode 2021 bis 2027 in
Höhe von bisher 453 620 000 Euro erfolgte. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/986 verwiesen.
3. Wie viele von den in den Fragen 1 und 2 erfragten und auf Kosten des
deutschen Staates eingereisten Personen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland minderjährig,
und wie wurde festgestellt, dass es sich bei den betroffenen Personen um
Minderjährige handelt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Entsprechende Nachweise zum Alter der einreisenden Personen werden je nach
Verfügbarkeit über Geburtsurkunden, Familienbücher oder Identitätsdokumente
erlangt.
Die Aufstellung zu Minderjährigen (< 18 Jahre), die in dem Zeitraum vom
1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 nach § 23 Absatz 2 und Absatz 4
AufenthG aufgenommen wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
männlich weiblich Summe
2025 2025
Staatsangehörigkeit
Afghanistan 233 228 461
Äthiopien 1 2 3
Burundi 18 13 31
China 3 3 6
Eritrea 14 7 21
Kongo, Dem.Republik 41 51 92
Nigeria 1 1 2
Simbabwe 3 1 4
Somalia 28 22 50
Staatenlos 2 2
männlich weiblich Summe
2025 2025
Sudan (ohne Südsudan) 53 44 97
Südsudan 64 63 127
Syrien, Arabische Republik 56 59 115
Uganda 2 2
Zentralafrikanische Republik 1 1
Gesamt 515 499 1 014
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ISSN 0722-8333
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