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Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer - Stand: 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/4588)

dip / drucksache 19.03.2026 · WP 21 · 21/4904 · Antwort · Original ↗

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Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer - Stand: 31. Dezember 2025 (Antwort zu Drs. 21/4588) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4904 21. Wahlperiode 19.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4588 – Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer – Stand: 31. Dezember 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/815 wurde unter anderem erfragt, wie viele Asylbewerber im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unter der sogenannten humanitären Aufnahme wie von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung und in Frage 1 formuliert versteht die Bundesregierung im Folgenden Aufnahmen nach § 23 Absatz 2 (Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland, sog. humanitäre Aufnahme) und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen). Insoweit wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 20/9596 bzw. 21/986 verwiesen. 1. Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich auf dem Luftweg aus welchem Land nach Deutschland eingereist, und bei wie vielen von diesen Personen hat der deutsche Staat die Kosten für die An- und Einreise übernommen (bitte jeweils nach Jahresscheiben, der Staatsangehörigkeit und dem Geschlecht der eingereisten Person aufschlüsseln)? Im Folgenden werden Einreisen nach § 23 Absatz 2 und Absatz 4 AufenthG dargestellt. Es handelt sich hierbei um Schutzberechtigte, die in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind 2 230 Schutzberechtigte aufgenommen worden, von denen 1 323 unter der vormaligen Bundesregierung eingereist sind. Diese Einreisen erfolgten aus Ägypten, Jordanien, Kenia und über den Evakuierungsmechanismus des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) über Ruanda aus Libyen sowie im Rahmen der Unallocated Quota auch aus weiteren Ländern; ebenfalls umfasst sind Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen der Aufnahmeprogramme für Afghanen aus Pakistan. Nach dem Regierungswechsel erfolgten lediglich noch rechtlich bindende Einreisen in Abwicklung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan sowie Einreisen ehemaliger afghanischer Ortskräfte und im Resettlement infolge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für die An- und Einreise übernommen. Die Aufstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Einreisejahr Geschlecht Staatsangehörigkeit Anzahl 2025 männlich Afghanistan 526 Äthiopien 3 Burundi 30 China 5 Eritrea 20 Irak 2 Jemen 2 Kamerun 1 Kongo, Dem. Republik 84 Nigeria 2 Ruanda 1 Simbabwe 3 Somalia 51 Staatenlos 3 Sudan (ohne Südsudan) 95 Südsudan 126 Syrien, Arabische Republik 96 Uganda 1 männlich 1 051 weiblich Afghanistan 611 Äthiopien 7 Burundi 28 China 5 Eritrea 15 Irak 4 Kongo, Dem. Republik 92 Nigeria 2 Sierra Leone 1 Simbabwe 1 Somalia 53 Staatenlos 3 Sudan (ohne Südsudan) 98 Südsudan 142 Syrien, Arabische Republik 113 Uganda 2 Zentralafrikanische Republik 2 weiblich 1 179 Gesamt 2 230 2. Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 erfragten eingeflogenen Personen, die dem deutschen Staat während des erfragten Zeitraums entstanden sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und für den Transport der Schutzberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland. Die Kostenübernahme in den Aufnahmeverfahren beruht auf Einigungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern. Hiernach sind Kosten für die Aufnahme bis zum Abschluss der „Erstaufnahme“, die spätestens nach einem 14-tägigen Aufenthalt in von den Ländern zur Verfügung gestellten Zwischenunterbringungseinrichtung endet, vom Bund zu tragen. Die Ausgaben im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 beliefen sich auf 34 669 697,24 Euro. Für das Jahr 2025 sind die Abrechnungen der entstandenen Kosten im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan aus buchhalterischen Gründen noch nicht abgeschlossen und deshalb noch nicht abschließend bezifferbar. Die Kosten im Jahr 2025 sind durch bis zum Regierungswechsel erfolgte Aufnahmen sowie durch notwendige Aufgaben und Aufnahmen, die vor allem bei den Aufnahmen aus Afghanistan noch vor der Beendigung der Maßnahmen entstanden sind, begründet. Bei den angegebenen Kosten ist zudem zu berücksichtigen, dass über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) eine Erstattung von Kosten an die Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme von Personen im Rahmen von Resettlement, humanitärer Aufnahme sowie Relocation durch die EU-Kommission in den Förderperioden des AMIF 2014 bis 2020 sowie in der Förderperiode 2021 bis 2027 in Höhe von bisher 453 620 000 Euro erfolgte. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/986 verwiesen. 3. Wie viele von den in den Fragen 1 und 2 erfragten und auf Kosten des deutschen Staates eingereisten Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland minderjährig, und wie wurde festgestellt, dass es sich bei den betroffenen Personen um Minderjährige handelt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Geschlecht aufschlüsseln)? Entsprechende Nachweise zum Alter der einreisenden Personen werden je nach Verfügbarkeit über Geburtsurkunden, Familienbücher oder Identitätsdokumente erlangt. Die Aufstellung zu Minderjährigen (< 18 Jahre), die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 nach § 23 Absatz 2 und Absatz 4 AufenthG aufgenommen wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. männlich weiblich Summe 2025 2025 Staatsangehörigkeit Afghanistan 233 228 461 Äthiopien 1 2 3 Burundi 18 13 31 China 3 3 6 Eritrea 14 7 21 Kongo, Dem.Republik 41 51 92 Nigeria 1 1 2 Simbabwe 3 1 4 Somalia 28 22 50 Staatenlos 2 2 männlich weiblich Summe 2025 2025 Sudan (ohne Südsudan) 53 44 97 Südsudan 64 63 127 Syrien, Arabische Republik 56 59 115 Uganda 2 2 Zentralafrikanische Republik 1 1 Gesamt 515 499 1 014 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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