Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2025 (Antwort zu Drs. 21/815)
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Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2025 (Antwort zu Drs. 21/815)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/986
21. Wahlperiode 22.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/815 –
Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 30. Juni 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber –
Stand: 30. Juni 2024“ (Bundestagsdrucksache 20/12455) wurde unter anderem
erfragt, wie viele Asylbewerber im Rahmen der sogenannten humanitären
Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2024 auf
dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage
sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht
werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Unter der „sogenannten humanitären Aufnahme“, wie von den Fragestellenden
in den Fragen 1 und 3 formuliert, versteht die Bundesregierung im Folgenden
Aufnahmen nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; Aufnahme
bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer
Interessen der Bundesrepublik Deutschland) über das Humanitäre
Aufnahmeprogramm aus der Türkei und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und
§ 23 Absatz 4 AufenthG (Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen). Insoweit
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9596 verwiesen.
1. Wie viele Asylbewerber bzw. Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem
Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 jährlich auf dem
Luftweg aus welchem Land nach Deutschland eingereist, und bei wie vielen
von diesen Personen hat der deutsche Staat die Kosten für die An- und
Einreise übernommen (bitte jeweils nach Jahresscheiben,
Staatsangehörigkeit und Geschlecht der eingereisten Person aufschlüsseln)?
Im Folgenden werden Einreisen nach § 23 Absatz 2 und § 23 Absatz 4
AufenthG dargestellt. Es handelt sich hierbei um Schutzberechtigte, die in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 22. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 sind 6 912
Schutzberechtigte aufgenommen worden. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für
die An- und Einreise übernommen. Im vorgenannten Zeitraum sind Einreisen
aus Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Türkei und über den
Evakuierungsmechanismus des UNHCR über Niger bzw. Ruanda aus Libyen erfolgt.
Ebenfalls umfasst sind Einreisen im Rahmen der Unallocated Quota auch aus
weiteren Ländern sowie Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen
des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan aus Pakistan.
Die Aufstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Einreisejahr Geschlecht Staatsangehörigkeit Anzahl
2024 männlich Afghanistan 521
Ägypten 2
Äthiopien 20
Burundi 25
Eritrea 56
Gambia 7
Ghana 1
Irak 15
Jemen 22
Kongo, Dem. Republik 94
Mali 1
Pakistan 1
Personen aus palästinensischen Gebieten
(nicht als Staat anerkannt)
2
Ruanda 1
Somalia 163
Sudan (ohne Südsudan) 220
Südsudan 141
Syrien, Arabische Republik 1 448
Ungeklärt 1
Zentralafrikanische Republik 3
männlich 2 744
weiblich Afghanistan 479
Ägypten 2
Äthiopien 26
Benin 1
Burundi 34
Eritrea 92
Guinea 1
Irak 14
Jemen 19
Jordanien 2
Kongo, Dem. Republik 79
Pakistan 2
Personen aus palästinensischen Gebieten
(nicht als Staat anerkannt)
1
Ruanda 3
Sierra Leone 1
Somalia 170
Sudan (ohne Südsudan) 251
Südsudan 170
Einreisejahr Geschlecht Staatsangehörigkeit Anzahl
Syrien, Arabische Republik 1 459
Zentralafrikanische Republik 5
weiblich 2 811
2024 5 555
2025 männlich Afghanistan 182
Äthiopien 3
Burundi 29
China 5
Eritrea 20
Irak 2
Jemen 2
Kamerun 1
Kongo, Dem. Republik 59
Nigeria 2
Somalia 45
Staatenlos 3
Sudan (ohne Südsudan) 95
Südsudan 97
Syrien, Arabische Republik 96
männlich 641
weiblich Afghanistan 233
Äthiopien 7
Burundi 25
China 5
Eritrea 15
Irak 4
Kongo, Dem. Republik 59
Nigeria 2
Sierra Leone 1
Somalia 43
Staatenlos 3
Sudan (ohne Südsudan) 98
Südsudan 106
Syrien, Arabische Republik 113
Zentralafrikanische Republik 2
weiblich 716
2025 1 357
gesamt 6 912
2. Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 genannten eingeflogenen
Personen, die dem deutschen Staat während des erfragten Zeitraums
entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und
für den Transport der Schutzberechtigten nach Deutschland. Die
Kostenübernahme in den Aufnahmeverfahren beruht auf Einigungen zwischen dem
Bundesministerium des Innern (BMI) und den Ländern. Hiernach sind Kosten für
die Aufnahme bis zum Abschluss der „Erstaufnahme“, die spätestens nach
einem 14-tägigen Aufenthalt in von den Ländern zur Verfügung gestellten
Zwischenunterbringungseinrichtung endet, vom Bund zu tragen. Die Ausgaben im
Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beliefen sich auf
45 118 487,97 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni
2025 wurden mit Stand vom 16. Juli 2025 noch nicht alle angefallenen
Reisekosten seitens der Dienstleister mit dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) abgerechnet, so dass die Kosten im Sinne der Fragestellung aus
buchhalterischen Gründen noch nicht genau beziffert werden können. Die
Ausgaben beinhalten nicht nur Kosten für An- und Einreise, sondern ebenfalls die
dem BAMF entstehenden direkten Kosten der Aufnahmeverfahren. Hierunter
fallen beispielsweise auch Ausgaben für medizinische Untersuchungen,
Dolmetscherkosten im Ausland, Unterbringung und Versorgung während der
Zwischenunterbringung sowie Erstorientierungskurse.
3. Wie viele von den in den Fragen 1 und 2 erfragten und auf Kosten des
deutschen Staates eingereisten Personen waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland minderjährig,
und wie wurde festgestellt, dass es sich bei den betroffenen Personen um
Minderjährige handelt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und
Geschlecht aufschlüsseln)?
Entsprechende Nachweise zum Alter der einreisenden Personen werden je nach
Verfügbarkeit über Geburtsurkunden, Familienbücher oder Identitätsdokumente
erlangt.
Die Aufstellung zu Minderjährigen (< 18 Jahre), die in dem Zeitraum vom
1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 nach § 23 Absatz 2 und § 23 Absatz 4
AufenthG aufgenommen wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
männlich männlich weiblich weiblich Summe
2024 2025 gesamt 2024 2025 gesamt
Staatsangehörigkeit
Afghanistan 182 71 253 175 81 256 509
Ägypten 2 2 2 2 4
Äthiopien 9 1 10 10 2 12 22
Benin 0 1 1 1
Burundi 11 18 29 15 11 26 55
China 3 3 3 3 6
Eritrea 27 14 41 28 7 35 76
Irak 2 2 6 6 8
Jemen 8 8 9 9 17
Kongo, Dem. Republik 54 29 83 45 50 95 178
Nigeria 1 1 0 1
Pakistan 1 1 1 1 2
Ruanda 0 1 1 1
Somalia 95 24 119 74 74 193
Staatenlos 0 2 2 2
Sudan (ohne Südsudan) 138 53 191 101 44 145 336
Südsudan 61 47 108 76 48 124 232
Syrien, Arabische Republik 817 56 873 718 59 777 1 650
Zentralafrikanische Republik 1 1 2 1 3 4
gesamt 1 408 317 1 725 1 264 308 1 572 3 297
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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