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Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2025 (Antwort zu Drs. 21/815)

dip / drucksache 22.07.2025 · WP 21 · 21/986 · Antwort · Original ↗

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Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber - Stand: 30. Juni 2025 (Antwort zu Drs. 21/815) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/986 21. Wahlperiode 22.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/815 – Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 30. Juni 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage „Anzahl und Kosten eingeflogener Asylbewerber – Stand: 30. Juni 2024“ (Bundestagsdrucksache 20/12455) wurde unter anderem erfragt, wie viele Asylbewerber im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2024 auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unter der „sogenannten humanitären Aufnahme“, wie von den Fragestellenden in den Fragen 1 und 3 formuliert, versteht die Bundesregierung im Folgenden Aufnahmen nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) über das Humanitäre Aufnahmeprogramm aus der Türkei und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und § 23 Absatz 4 AufenthG (Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen). Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9596 verwiesen. 1. Wie viele Asylbewerber bzw. Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 jährlich auf dem Luftweg aus welchem Land nach Deutschland eingereist, und bei wie vielen von diesen Personen hat der deutsche Staat die Kosten für die An- und Einreise übernommen (bitte jeweils nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Geschlecht der eingereisten Person aufschlüsseln)? Im Folgenden werden Einreisen nach § 23 Absatz 2 und § 23 Absatz 4 AufenthG dargestellt. Es handelt sich hierbei um Schutzberechtigte, die in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 sind 6 912 Schutzberechtigte aufgenommen worden. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für die An- und Einreise übernommen. Im vorgenannten Zeitraum sind Einreisen aus Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Türkei und über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR über Niger bzw. Ruanda aus Libyen erfolgt. Ebenfalls umfasst sind Einreisen im Rahmen der Unallocated Quota auch aus weiteren Ländern sowie Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan aus Pakistan. Die Aufstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Einreisejahr Geschlecht Staatsangehörigkeit Anzahl 2024 männlich Afghanistan 521 Ägypten 2 Äthiopien 20 Burundi 25 Eritrea 56 Gambia 7 Ghana 1 Irak 15 Jemen 22 Kongo, Dem. Republik 94 Mali 1 Pakistan 1 Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) 2 Ruanda 1 Somalia 163 Sudan (ohne Südsudan) 220 Südsudan 141 Syrien, Arabische Republik 1 448 Ungeklärt 1 Zentralafrikanische Republik 3 männlich 2 744 weiblich Afghanistan 479 Ägypten 2 Äthiopien 26 Benin 1 Burundi 34 Eritrea 92 Guinea 1 Irak 14 Jemen 19 Jordanien 2 Kongo, Dem. Republik 79 Pakistan 2 Personen aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) 1 Ruanda 3 Sierra Leone 1 Somalia 170 Sudan (ohne Südsudan) 251 Südsudan 170 Einreisejahr Geschlecht Staatsangehörigkeit Anzahl Syrien, Arabische Republik 1 459 Zentralafrikanische Republik 5 weiblich 2 811 2024 5 555 2025 männlich Afghanistan 182 Äthiopien 3 Burundi 29 China 5 Eritrea 20 Irak 2 Jemen 2 Kamerun 1 Kongo, Dem. Republik 59 Nigeria 2 Somalia 45 Staatenlos 3 Sudan (ohne Südsudan) 95 Südsudan 97 Syrien, Arabische Republik 96 männlich 641 weiblich Afghanistan 233 Äthiopien 7 Burundi 25 China 5 Eritrea 15 Irak 4 Kongo, Dem. Republik 59 Nigeria 2 Sierra Leone 1 Somalia 43 Staatenlos 3 Sudan (ohne Südsudan) 98 Südsudan 106 Syrien, Arabische Republik 113 Zentralafrikanische Republik 2 weiblich 716 2025 1 357 gesamt 6 912 2. Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 genannten eingeflogenen Personen, die dem deutschen Staat während des erfragten Zeitraums entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und für den Transport der Schutzberechtigten nach Deutschland. Die Kostenübernahme in den Aufnahmeverfahren beruht auf Einigungen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und den Ländern. Hiernach sind Kosten für die Aufnahme bis zum Abschluss der „Erstaufnahme“, die spätestens nach einem 14-tägigen Aufenthalt in von den Ländern zur Verfügung gestellten Zwischenunterbringungseinrichtung endet, vom Bund zu tragen. Die Ausgaben im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 beliefen sich auf 45 118 487,97 Euro. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 wurden mit Stand vom 16. Juli 2025 noch nicht alle angefallenen Reisekosten seitens der Dienstleister mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgerechnet, so dass die Kosten im Sinne der Fragestellung aus buchhalterischen Gründen noch nicht genau beziffert werden können. Die Ausgaben beinhalten nicht nur Kosten für An- und Einreise, sondern ebenfalls die dem BAMF entstehenden direkten Kosten der Aufnahmeverfahren. Hierunter fallen beispielsweise auch Ausgaben für medizinische Untersuchungen, Dolmetscherkosten im Ausland, Unterbringung und Versorgung während der Zwischenunterbringung sowie Erstorientierungskurse. 3. Wie viele von den in den Fragen 1 und 2 erfragten und auf Kosten des deutschen Staates eingereisten Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland minderjährig, und wie wurde festgestellt, dass es sich bei den betroffenen Personen um Minderjährige handelt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Geschlecht aufschlüsseln)? Entsprechende Nachweise zum Alter der einreisenden Personen werden je nach Verfügbarkeit über Geburtsurkunden, Familienbücher oder Identitätsdokumente erlangt. Die Aufstellung zu Minderjährigen (< 18 Jahre), die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 nach § 23 Absatz 2 und § 23 Absatz 4 AufenthG aufgenommen wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. männlich männlich weiblich weiblich Summe 2024 2025 gesamt 2024 2025 gesamt Staatsangehörigkeit Afghanistan 182 71 253 175 81 256 509 Ägypten 2 2 2 2 4 Äthiopien 9 1 10 10 2 12 22 Benin 0 1 1 1 Burundi 11 18 29 15 11 26 55 China 3 3 3 3 6 Eritrea 27 14 41 28 7 35 76 Irak 2 2 6 6 8 Jemen 8 8 9 9 17 Kongo, Dem. Republik 54 29 83 45 50 95 178 Nigeria 1 1 0 1 Pakistan 1 1 1 1 2 Ruanda 0 1 1 1 Somalia 95 24 119 74 74 193 Staatenlos 0 2 2 2 Sudan (ohne Südsudan) 138 53 191 101 44 145 336 Südsudan 61 47 108 76 48 124 232 Syrien, Arabische Republik 817 56 873 718 59 777 1 650 Zentralafrikanische Republik 1 1 2 1 3 4 gesamt 1 408 317 1 725 1 264 308 1 572 3 297 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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