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Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Umsetzung der Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus (Antwort zu Drs. 21/6748)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7105 · Antwort · Original ↗

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Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Umsetzung der Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus (Antwort zu Drs. 21/6748) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7105 21. Wahlperiode 10.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6748 – Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Umsetzung der Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Rahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus umfassende Maßnahmen zur Reduzierung administrativer Belastungen, zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sowie zur Verbesserung der Effizienz staatlichen Handelns angekündigt (vgl. https://bmds.bun d.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau). Ziel ist eine messbare Entlastung von Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung durch den Abbau unnötiger Bürokratie und eine strukturelle Modernisierung der Bundesverwaltung (ebd.).  1. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau wurden seit Beginn der laufenden Legislaturperiode im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ggf. umgesetzt, die auf die Ziele der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zurückzuführen sind?  2. Welche Maßnahmen befinden sich ggf. derzeit in Umsetzung oder Planung, und welche quantifizierten Entlastungswirkungen werden jeweils erwartet?  3. Welche Berichtspflichten, Nachweisanforderungen oder administrativen Verfahren wurden im genannten Zeitraum im BMZ ggf. abgeschafft, reduziert oder zusammengeführt?  4. In welchem Umfang wurden interne Verwaltungsprozesse im BMZ ggf. selbst (nicht bei Durchführungsorganisationen) vereinfacht oder digitalisiert? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  5. Welche konkreten Doppelstrukturen innerhalb des BMZ oder im Verhältnis zu nachgeordneten bzw. assoziierten Organisationen wurden im Zuge des Bürokratierückbaus ggf. identifiziert?  6. Welche Maßnahmen wurden zur Reduktion dieser Doppelstrukturen ggf. bereits umgesetzt, und welche befinden sich in Planung?  7. Welche quantitativen Zielgrößen (z. B. Reduktion von Bearbeitungszeiten, Personalaufwand, Dokumentationspflichten) wurden für den Bürokratierückbau im BMZ ggf. definiert?  8. Welche messbaren Ergebnisse liegen bislang ggf. hinsichtlich Bearbeitungsdauer, Verwaltungsaufwand oder Prozesskosten vor?  9. Welche Schnittstellen zwischen dem BMZ und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden im Zuge des Bürokratierückbaus ggf. angepasst oder harmonisiert? 10. Welche standardisierten Berichtssysteme oder Datenformate wurden im genannten Zeitraum ggf. eingeführt, geändert oder abgeschafft? 11. Welche externen oder internen Evaluierungen wurden zur Umsetzung des Bürokratierückbaus im BMZ ggf. durchgeführt, und welche Ergebnisse ergaben sich daraus? 12. In welchen Bereichen haben sich trotz der ggf. angekündigten Maßnahmen keine messbaren Vereinfachungen ergeben oder sind zusätzliche administrative Anforderungen entstanden? 13. Welche IT- oder Digitalisierungsmaßnahmen wurden im BMZ zur Umsetzung des Bürokratierückbaus ggf. eingeführt oder erweitert? 14. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit Maßnahmen des Bürokratierückbaus im Geschäftsbereich des BMZ ggf. entstanden? Die Fragen 1 bis 14 werden zusammen beantwortet. Das Rückbauziel für die messbare Entlastung von Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode festgelegt („Wir werden die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) reduzieren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro senken.“). Die Bundesregierung hat dafür am 1. Oktober 2025 in der „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ die laufenden oder geplanten Maßnahmen der Ressorts inklusivedes Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits veröffentlicht (hier abrufbar: www.bund esregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierungsagenda-2386518). Die Bundesregierung hat zudem am 5. November 2025 den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ beschlossen und veröffentlicht (hier abrufbar: https://bmds.bund.de/themen/staatsmoder nisierung/buerokratierueckbau), am 4. Dezember 2025 die „Föderale Modernisierungsagenda“ (hier abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foe derale-modernisierungsagenda-2397632) und infolge dazu am 25. Juni 2026 den „Fortschrittsbericht zur Staatsmodernisierung“ (hier abrufbar: www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beratungen-juni-26-2437146). Das BMZ hat die wichtigen Beschlüsse der Bundesregierung zu Modernisierungsagenda Bund, Föderale Modernisierungsagenda und Entlastungskabinett mitgetragen. Der vom BMZ verursachte jährliche Erfüllungsaufwand und die Bürokratiekosten (basierend auf den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes) betragen jeweils bereits 0 Euro und können nicht reduziert werden (siehe www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/erfuellungsaufw and.html#649958). Die Rechtsetzungstätigkeit des BMZ beschränkt sich auf Vertragsgesetze zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge. Das BMZ ist von den Bürokratierückbauzielen des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode in diesem Sinne nicht betroffen. 15. Welche Maßnahmen sind für die Zukunft ggf. geplant, um die Zielsetzungen des Bürokratierückbaus im BMZ weiter umzusetzen und messbar zu evaluieren? Das BMZ hat sich mit dem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ neu aufgestellt. Dabei wird die Entwicklungspolitik fokussierter, effizienter und wirksamer werden (die Maßnahmen wurden veröffentlicht und sind hier abrufbar: www.bmz.de/de/ministerium/grundsaetze-ziele/zukunft-zusammen- globalgestalten-282480). Das BMZ arbeitet außerdem im Rahmen des Aktionsplans „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ (die Maßnahmen wurden veröffentlicht und sind hier abrufbar: www.bmz.de/de/starke-partnerschaften-2 69800) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an einer engeren Verzahnung der Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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