Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Umsetzung der Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus (Antwort zu Drs. 21/6748)
Text
Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Umsetzung der Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus (Antwort zu Drs. 21/6748)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7105
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6748 –
Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – Umsetzung der Maßnahmen
der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Staatsmodernisierung und des
Bürokratierückbaus umfassende Maßnahmen zur Reduzierung administrativer
Belastungen, zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren sowie zur
Verbesserung der Effizienz staatlichen Handelns angekündigt (vgl. https://bmds.bun
d.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau).
Ziel ist eine messbare Entlastung von Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern
sowie Verwaltung durch den Abbau unnötiger Bürokratie und eine strukturelle
Modernisierung der Bundesverwaltung (ebd.).
1. Welche konkreten Maßnahmen zum Bürokratieabbau wurden seit Beginn
der laufenden Legislaturperiode im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ggf.
umgesetzt, die auf die Ziele der Staatsmodernisierung und des
Bürokratierückbaus zurückzuführen sind?
2. Welche Maßnahmen befinden sich ggf. derzeit in Umsetzung oder
Planung, und welche quantifizierten Entlastungswirkungen werden jeweils
erwartet?
3. Welche Berichtspflichten, Nachweisanforderungen oder administrativen
Verfahren wurden im genannten Zeitraum im BMZ ggf. abgeschafft,
reduziert oder zusammengeführt?
4. In welchem Umfang wurden interne Verwaltungsprozesse im BMZ ggf.
selbst (nicht bei Durchführungsorganisationen) vereinfacht oder
digitalisiert?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
5. Welche konkreten Doppelstrukturen innerhalb des BMZ oder im
Verhältnis zu nachgeordneten bzw. assoziierten Organisationen wurden im Zuge
des Bürokratierückbaus ggf. identifiziert?
6. Welche Maßnahmen wurden zur Reduktion dieser Doppelstrukturen ggf.
bereits umgesetzt, und welche befinden sich in Planung?
7. Welche quantitativen Zielgrößen (z. B. Reduktion von
Bearbeitungszeiten, Personalaufwand, Dokumentationspflichten) wurden für den
Bürokratierückbau im BMZ ggf. definiert?
8. Welche messbaren Ergebnisse liegen bislang ggf. hinsichtlich
Bearbeitungsdauer, Verwaltungsaufwand oder Prozesskosten vor?
9. Welche Schnittstellen zwischen dem BMZ und der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sowie der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden im Zuge des Bürokratierückbaus
ggf. angepasst oder harmonisiert?
10. Welche standardisierten Berichtssysteme oder Datenformate wurden im
genannten Zeitraum ggf. eingeführt, geändert oder abgeschafft?
11. Welche externen oder internen Evaluierungen wurden zur Umsetzung
des Bürokratierückbaus im BMZ ggf. durchgeführt, und welche
Ergebnisse ergaben sich daraus?
12. In welchen Bereichen haben sich trotz der ggf. angekündigten
Maßnahmen keine messbaren Vereinfachungen ergeben oder sind zusätzliche
administrative Anforderungen entstanden?
13. Welche IT- oder Digitalisierungsmaßnahmen wurden im BMZ zur
Umsetzung des Bürokratierückbaus ggf. eingeführt oder erweitert?
14. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit Maßnahmen des
Bürokratierückbaus im Geschäftsbereich des BMZ ggf. entstanden?
Die Fragen 1 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Das Rückbauziel für die messbare Entlastung von Wirtschaft, Bürgerinnen und
Bürgern sowie Verwaltung ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD für die 21. Legislaturperiode festgelegt („Wir werden die
Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) reduzieren und den
Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie
Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro senken.“).
Die Bundesregierung hat dafür am 1. Oktober 2025 in der
„Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ die laufenden oder geplanten Maßnahmen
der Ressorts inklusivedes Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits veröffentlicht (hier abrufbar: www.bund
esregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierungsagenda-2386518). Die
Bundesregierung hat zudem am 5. November 2025 den „Bericht der
Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“
beschlossen und veröffentlicht (hier abrufbar: https://bmds.bund.de/themen/staatsmoder
nisierung/buerokratierueckbau), am 4. Dezember 2025 die „Föderale
Modernisierungsagenda“ (hier abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foe
derale-modernisierungsagenda-2397632) und infolge dazu am 25. Juni 2026
den „Fortschrittsbericht zur Staatsmodernisierung“ (hier abrufbar: www.bundes
regierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beratungen-juni-26-2437146).
Das BMZ hat die wichtigen Beschlüsse der Bundesregierung zu
Modernisierungsagenda Bund, Föderale Modernisierungsagenda und Entlastungskabinett
mitgetragen.
Der vom BMZ verursachte jährliche Erfüllungsaufwand und die
Bürokratiekosten (basierend auf den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes) betragen
jeweils bereits 0 Euro und können nicht reduziert werden (siehe www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/erfuellungsaufw
and.html#649958). Die Rechtsetzungstätigkeit des BMZ beschränkt sich auf
Vertragsgesetze zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge. Das BMZ ist von
den Bürokratierückbauzielen des Koalitionsvertrages für die 21.
Legislaturperiode in diesem Sinne nicht betroffen.
15. Welche Maßnahmen sind für die Zukunft ggf. geplant, um die
Zielsetzungen des Bürokratierückbaus im BMZ weiter umzusetzen und messbar
zu evaluieren?
Das BMZ hat sich mit dem Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“
neu aufgestellt. Dabei wird die Entwicklungspolitik fokussierter, effizienter und
wirksamer werden (die Maßnahmen wurden veröffentlicht und sind hier
abrufbar: www.bmz.de/de/ministerium/grundsaetze-ziele/zukunft-zusammen-
globalgestalten-282480).
Das BMZ arbeitet außerdem im Rahmen des Aktionsplans „Starke
Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ (die Maßnahmen wurden
veröffentlicht und sind hier abrufbar: www.bmz.de/de/starke-partnerschaften-2
69800) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) an einer engeren Verzahnung der Instrumente der
Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung.
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