Schriftliche Frage 80 von Dirk Brandes (AfD): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2025, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) substanziell von bestehenden bür…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 80 von Dirk Brandes (AfD): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2025, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) substanziell von bestehenden bür…
Frage 80 (Dirk Brandes, AfD):
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Jahr 2025, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) substanziell von bestehenden bürokratischen Pflichten – insbesondere im Bereich der Berichtspflichten, Statistik- und Offenlegungspflichten – zu entlasten, und welche wesentlichen gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen sollen hierfür geändert oder abgeschafft werden (bitte hierbei auch angeben, in welchem zeitlichen Rahmen die Bundesregierung die Umsetzung dieser Entlastungen vorsieht)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 12. Juni 2025:
Es ist ein Kernanliegen der Bundesregierung, die Bürokratielasten für die gesamte Wirtschaft und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Der Koalitionsvertrag sieht für eine spürbare Entlastung verschiedene Bürokratierückbaumaßnahmen vor. So sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft in dieser Legislaturperiode um 25 Prozent reduziert werden. Das entspricht einer Entlastung von rund 16 Mrd. Euro. Darüber hinaus soll auch der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro gesenkt werden. Die Bundesregierung hat sich auch vorgenommen, die „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel weiterzuentwickeln. Zudem sieht der Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau vor, mit dem unter anderem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Bestellung von Betriebsbeauftragten entlastet werden sollen. Des Weiteren sollen Statistikpflichten überprüft werden. Die genannten Maßnahmen werden insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu Entlastungen führen.
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