Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 142/26
24.02.26
EU - AIS - In
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie
für Asyl- und Migrationsmanagement
COM(2026) 45 final, Ratsdok. 5848/26
Der Bundesrat wurde am 26. Februar 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch
die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 581/20 = AE-Nr. 200804;
Drucksache 650/20 = AE-Nr. 200921;
Drucksache 653/20 = AE-Nr. 200927;
AE-Nr. 210162
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 29.1.2026
COM(2026) 45 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND
DEN RAT
Europäische Strategie für Asyl- and Migrationsmanagement
1. EINFÜHRUNG
Eine erfolgreiche Migrationspolitik ist und bleibt eine politische Priorität. Die Bürgerinnen
und Bürger erwarten eine faire und solide Migrations- und Asylpolitik, mit der die
Migration wirksam gesteuert wird und die europäischen Werte gewahrt bleiben.
Aufbauend auf den stetigen Fortschritten der letzten Jahre schlägt die Europäische Union
nun ein neues Kapitel auf. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten eng
zusammen, um die illegale Migration einzudämmen und das Migrationsmanagement
zu verbessern. Die Kombination der Reformen, die mit dem Migrations- und Asylpaket
(im Folgenden „Paket“) eingeführt wurden und mit denen Solidarität und Verantwortung
in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden, mit einer entschlossenen
Migrationsdiplomatie und einer wirksamen operativen Zusammenarbeit innerhalb und
außerhalb der Union zeitigt Ergebnisse, insbesondere einen schrittweisen Rückgang der
illegalen Einreisen seit 20231.
Ein EU-Ansatz für das Migrationsmanagement ist unerlässlich, um die Erwartungen der
Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen; mit diesem Ansatz muss die EU zeigen, dass sie in
der Lage ist, illegale Migration zu verhindern und das Geschäftsmodell krimineller
Schleusernetze zu zerschlagen, Menschen zu schützen, die vor Krieg und Verfolgung
fliehen, und Fachkräfte zu ermutigen, in die EU zu kommen, damit die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft steigt.
Die meisten Migrantinnen und Migranten, die illegal in die Union einreisen und sich dort
unrechtmäßig aufhalten, haben keinerlei Anspruch auf Schutz oder Aufenthalt2. Darüber
hinaus verlässt nur etwa ein Viertel der Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben, die
Union tatsächlich3. Es darf keine Toleranz für den Missbrauch eines Systems geben,
das wirklich schutzbedürftigen Menschen Schutz bieten soll. Diese dysfunktionale
Situation hat Schlupflöcher für einen dauerhaften illegalen Aufenthalt in der Union
geschaffen, was weitreichende Auswirkungen auf Bildung, Wohnraum und lokale
Dienstleistungen hat und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit Europas
untergräbt, die Migration zu steuern und seine Migrationspolitik auf der Grundlage
europäischer Interessen zu gestalten. Sie wirkt sich zudem auf die Fähigkeit Europas aus,
die zusätzlichen Arbeitskräfte anzuziehen, die unsere Volkswirtschaften und
Arbeitsmärkte dringend benötigen. Darüber hinaus wird die Migration von Belarus und
Russland seit 2021 als Waffe missbraucht, wodurch die Migrations- und
Sicherheitslandschaft der Union komplexer geworden ist und neue Formen hybrider
Bedrohungen entstanden sind, bei denen die Migration für politische Zwecke genutzt wird.
90 % der illegal in die EU einreisenden Menschen nutzen Dienste krimineller Gruppen und
Schleusernetze4, die Menschenleben in der Wüste und auf hoher See gefährden, Menschen
des Profits wegen ihrer Würde berauben und Grundrechte verletzen. Die Schleusung von
Migranten schürt ein kriminelles System, das zu sozialen Spannungen und Unsicherheit
entlang der Migrationsrouten führt. Das Streben nach einem besseren Leben in der
Europäischen Union mag zwar legitim sein, doch müssen diejenigen, die keinen Anspruch
1 Die Zahl der illegalen Grenzübertritte in die EU geht stetig zurück; bei den Gesamtzahlen ist im Jahr
2025 ein Rückgang um 26 % zu verzeichnen, nachdem sie 2024 auf allen Hauptrouten in die Union um
38 % zurückgegangen waren. Bei den Anträgen auf internationalen Schutz ist ein ähnlicher
Abwärtstrend zu verzeichnen (-21 %).
2 Eurostat-Daten zufolge lag die Anerkennungsquote im Jahr 2024 bei 51,4 %, fiel im ersten Halbjahr
2025 auf knapp über 33 % und stieg im dritten Quartal 2025 auf 42,8 %.
3 Jährlicher Asyl- und Migrationsbericht (2025) auf der Grundlage von Eurostat-Daten für den Zeitraum
vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025; https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/ALL/?uri=CELEX:52025DC0795.
4 https://www.europol.europa.eu/crime-areas/migrant-smuggling.
2
auf Schutz haben, dafür geeignete legale Migrationskanäle nutzen. Jede nicht angetretene
Schleuserfahrt ist potenziell ein gerettetes Leben.
Die EU bekennt sich nach wie vor dazu, ein Raum zu sein, der Menschen auf der Flucht
vor Krieg und Verfolgung schützt. Nach dem Unionsrecht und dem Völkerrecht muss
schutzbedürftigen Personen Schutz gewährt werden. Europa selbst bietet einer großen Zahl
von Flüchtlingen Schutz, und auf internationaler Ebene tragen diplomatische Bemühungen
und finanzielle Unterstützung der Union zum Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen
bei, die in Drittländern aufgenommen wurden.
Die Unterstützung der EU für die Ukrainerinnen und Ukrainer ist das jüngste
eindrucksvolle Beispiel für eine lange Tradition, die sich im Laufe der Zeit schrittweise
entwickelt hat. Europäische Bürgerinnen und Bürger nahmen bei sich zu Hause Menschen
auf, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine flohen5; dieser Krieg hat die
größte Vertreibung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst, in deren Folge sich
mehr als vier Millionen Vertriebene in der Union aufhalten. Die Gewährung
vorübergehenden Schutzes für Ukrainerinnen und Ukrainer ist nach wie vor eine Priorität
der Union und der Mitgliedstaaten, ebenso wie die Unterstützung dieser Menschen bei der
Rückkehr in ihre Heimat, mit der ihnen auf der Grundlage eines koordinierten und
schrittweisen Ansatzes beim Wiederaufbau ihres Landes geholfen werden soll, sobald die
Lage dies zulässt. Überdies erhielten zwischen 2015 und 2024 zusätzlich zu den Personen,
die vorübergehenden Schutz genießen, rund 3,9 Millionen Asylsuchende einen
Schutzstatus in der EU. Allein im Jahr 2024 wurde rund 438 000 Asylsuchenden Schutz
gewährt6.
Der Missbrauch der Asylsysteme der Mitgliedstaaten untergräbt jedoch deren Fähigkeit,
Schutz und angemessene Aufnahmebedingungen für Bedürftige zu bieten und
Integrationsprogramme für Migrantinnen und Migranten anzubieten, die berechtigt sind,
sich in der Union aufzuhalten. Darüber hinaus untergräbt dieser Missbrauch auch den
Schengen-Raum, da unerlaubte Sekundärmigration die Idee der Freizügigkeit ohne
Binnengrenzen unterwandert. Das Paket, mit dem das europäische Migrations- und
Asylsystem überarbeitet wird, sieht mehr Kontrolle über die illegale Migration vor,
vereinfacht die Asylvorschriften und -verfahren, stärkt die Resilienz und Vorsorge und
führt Instrumente zur Bewältigung möglicher künftiger Krisen ein.
Die Verhinderung illegaler Migration, der Schutz von Menschen, die vor Krieg und
Verfolgung fliehen, und die Förderung der Mobilität von Fachkräften liegen im
beiderseitigen Interesse der EU und ihrer Partner. Während die Union weiterhin an der
Verbesserung ihrer Migrationsmanagementsysteme arbeitet, liegt der Schlüssel zum
Erfolg in einer guten Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der EU.
Letztlich kann kein Land die Herausforderungen dieses globalen Phänomens allein
bewältigen, sodass alle Partner ihre jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Gesamtrouten-
Konzepts wahrnehmen sollten. Auch wenn die europäische Migrationspolitik weiterhin
auf einem soliden internen Rahmen beruht, sollte sie sich künftig stärker auf die
Zusammenarbeit mit Partnerländern konzentrieren. Die Kommission wird in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Team-Europa-Ansatzes ihre
Anstrengungen in diese Richtung intensivieren.
Die Union ist nach wie vor ein attraktives Ziel für Touristen, Studierende, Forschende
und Arbeitskräfte, und mehr als 90 % der Drittstaatsangehörigen reisen auf legale und
5 Vorübergehender Schutz für Personen, die aus der Ukraine fliehen – Monatsstatistik – Statistics
Explained – Eurostat
6 https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/migration-2025#international-protection; die
drei führenden Herkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und Venezuela.
3
kontrollierte Weise in die EU ein. Das hat unsere Volkswirtschaften, Gesellschaften und
Kulturen geprägt. Im Jahr 2024 kamen 1,7 Millionen Menschen legal in die EU, um zu
arbeiten und zu studieren7. Die aktuelle Digitalisierung des Grenzmanagements und der
Visumpolitik der EU verbessert die Erfahrungen von Reisenden, weil unter
Aufrechterhaltung der höchsten Sicherheitsstandards Wartezeiten verkürzt und Verfahren
gestrafft werden.
Europa ist ein offener, weltweit vernetzter Kontinent mit einer alternden und
schrumpfenden Erwerbsbevölkerung, der heute in vielen Sektoren einen Arbeitskräfte-
und Fachkräftemangel zu verzeichnen hat. Zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der
Wettbewerbsfähigkeit und einer offenen strategischen Autonomie muss die Union
weltweit Anziehungskraft auf Fachkräfte ausüben und diese auch halten können. Zu
diesem Zweck sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten die Engpässe beheben, die unsere
Systeme verlangsamen, auch im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Visumanträgen
und der Anerkennung von Qualifikationen, und die strategische Zusammenarbeit mit
Partnern ausbauen, um Fachkräften die Arbeitsaufnahme in der Union und den
Mitgliedstaaten zu erleichtern, Studierende, Forschende und Arbeitskräfte aller
Qualifikationsniveaus willkommen zu heißen und das Potenzial aller bereits hier lebenden
Menschen voll auszuschöpfen.
Langfristig sollte auch den aktuellen technologischen Entwicklungen Rechnung getragen
werden, die neue, noch ungenutzte Möglichkeiten für wirksamere und sicherere
Migrationsprozesse bieten. Ziel der Strategie ist es, das Potenzial der Digitalisierung und
der künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich Migration und Asyl auszuschöpfen und den
Mitgliedstaaten moderne, sichere und effiziente Instrumente an die Hand zu geben, um die
Qualität, Kohärenz und Aktualität der Entscheidungsfindung zu verbessern, die Sicherheit
zu erhöhen und gleichzeitig die Dienstleistungen für die Menschen zu verbessern.
Diese Strategie wurde im Einklang mit der Verordnung über Asyl- und
Migrationsmanagement8 ausgearbeitet, baut auf den nationalen Strategien auf, die von
den Mitgliedstaaten9 gemäß der genannten Verordnung10 vorgelegt wurden, und
berücksichtigt die Standpunkte des Europäischen Parlaments11, der Mitgliedstaaten und
der verschiedenen Interessenträger, einschließlich der Agenturen der EU. Sie zielt darauf
ab, eine Vision für eine europäische Migrations- und Asylpolitik zu entwickeln, die den
Zusammenhalt der EU stärkt, innovative Lösungswege sucht und die regionale und globale
Rolle der EU in den nächsten fünf Jahren bekräftigt. Die Maßnahmen im Rahmen dieser
Strategie beruhen auf der Achtung der Grundrechte gemäß der Charta und der
uneingeschränkten Einhaltung unserer internationalen Verpflichtungen.
Um die Hauptziele dieser Strategie, d. h. die Verhinderung illegaler Migration, den Schutz
der Bedürftigen und die Anwerbung von Fachkräften für die EU, zu erreichen, sollte die
Union die folgenden fünf Prioritäten verfolgen:
7 https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-
explained/index.php?title=Residence_permits_%E2%80%93_statistics_on_authorisations_to_reside_a
nd_work.
8 Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai
2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und
(EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013; ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/oj.
9 25 Mitgliedstaaten haben der Kommission ihre nationalen Strategien vorgelegt; Dänemark ist nicht
verpflichtet, eine nationale Strategie vorzulegen, und Ungarn hat mitgeteilt, dass es keine Strategie
vorlegen wird.
10 Artikel 7 der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement.
11 Anhörung im LIBE-Ausschuss vom 4. Dezember 2025.
4
2. STÄRKUNG DER MIGRATIONSDIPLOMATIE
Aufbauend auf den konkreten Ergebnissen der letzten Jahre muss sich die Union in den
kommenden fünf Jahren darauf konzentrieren, weiterhin zu verhindern, dass Menschen auf
gefährlichen Reisen ihr Leben aufs Spiel setzen, die Zahl der illegalen Einreisen in die
EU weiter zu senken und den Druck auf die Asyl- und Migrationssysteme zu verringern,
indem die mit dem Paket eingeführten Reformen unterstützt und die Achtung der
Grundrechte von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen weltweit gefördert
werden.
Die laufenden Arbeiten zur Ausstattung der Union mit einem modernen, fairen und
effizienten Migrations- und Asylsystem müssen mit einer wirksamen
Migrationsdiplomatie einhergehen, die die Interessen der Union fördert und die
europäischen Werte wahrt. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Migrationsmanagement
eine gemeinsame Verantwortung ist, wobei alle Akteure entlang der Migrationsrouten ihre
jeweiligen Aufgaben wahrnehmen müssen. In den nächsten fünf Jahren wird dieser
Grundsatz als Richtschnur für die Maßnahmen der Union zur Stärkung der bestehenden
umfassenden Partnerschaften und zum Aufbau neuer Partnerschaften mit wichtigen
Herkunfts- und Transitländern im Kontext der Migration sowie mit den wichtigsten
Gastländern dienen; dabei soll ein Vertrauensverhältnis zu unseren Partnern aufgebaut und
die Rolle der EU als zentraler Akteur in den weltweiten Debatten und Bemühungen zum
Migrationsmanagement gefördert werden. Bei der weiteren Gestaltung ihrer Beziehungen
zu Drittländern in migrationsbezogenen Fragen vertritt die Union ihre Werte und
Interessen und arbeitet mit ihren Partnern bei der Bewältigung des Migrationsdrucks in
einer für alle Seiten vorteilhaften Weise zusammen – schließlich liegt es im Interesse aller
Beteiligten, im Wege der Kooperation auf diese gemeinsame Herausforderung zu
reagieren.
Die Migrationsdiplomatie sollte im Rahmen eines umfassenden Konzepts dazu beitragen,
irreguläre Ausreisen besser zu verhindern und zu kontrollieren, Schleusernetze zu
zerschlagen, gegen die eigentlichen Ursachen der Migration vorzugehen, Schutz in der
Nähe des Herkunftsorts zu bieten und schutzbedürftigen Menschen die Neuansiedlung und
andere komplementäre Zugangswege anzubieten. Des Weiteren sollte sie einerseits die
rasche und wirksame Rückkehr und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ohne
Aufenthaltsrecht in der Union sicherstellen, andererseits aber auch dazu beitragen,
Arbeitskräfte, Studierende und Forschende anzuziehen, die über die für die Stützung der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten
verfügen, und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer fördern.
Diese Grundsätze spiegeln sich bereits in den Partnerschaften wider, die die EU in den
letzten Jahren mit Drittländern, insbesondere mit Ägypten, Jordanien, Mauretanien und
Tunesien, eingegangen ist. Sie sind auch wesentlicher Bestandteil des Pakts für den
Stärkung der
Migrationsdiplomatie
Stärkung der EU-
Grenzen für bessere
Kontrollen und mehr
Sicherheit
Faires, solides und
anpassungsfähiges
Asyl- und
Migrationssystem
Wirksamere
Rückführung und
Rückübernahme
Arbeits- und
Fachkräftemobilität
zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit
5
Mittelmeerraum12, mit dem ein partnerschaftliches Gesamtrouten-Konzept für Migration
im Rahmen einer umfassenden Gesamtstrategie zur Stärkung unserer Beziehungen zu
unseren Partnern in der südlichen Nachbarschaft gefördert wird. Die Union sollte weiter
auf dieses Konzept setzen, da es auf lange Sicht Stabilität und echte Chancen bietet und
die auf eine wirksame und rechtebasierte Steuerung der Migration gerichtete
Zusammenarbeit zwischen der EU und Partnern entlang der verschiedenen Routen
sicherstellt.
Es ist wichtig, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine entschlossene
Migrationsdiplomatie verfolgen, indem sie die Verbindungen zu anderen
Politikbereichen stärken und Hebelwirkungen und Anreize nutzen, wie es der
Europäische Rat13 in den letzten Jahren gefordert hat. Das Instrumentarium, das der Union
zur Verfügung steht, umfasst die Visumpolitik im Wege des Mechanismus nach
Artikel 25a des Visakodexes und des Visa-Aussetzungsmechanismus sowie den Handel
durch die kürzlich vereinbarte Überarbeitung der Verordnung über ein Schema
allgemeiner Zollpräferenzen, die es ermöglicht, Handelspräferenzen im Falle einer
mangelnden Zusammenarbeit bei der Rückübernahme vorübergehend zurückzunehmen.
Dieses Instrumentarium sollte sich, wie von der Kommission in der Verordnung über das
Instrument „Europa in der Welt“ für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034
vorgeschlagen, auch auf die Außenfinanzierung erstrecken. Es sollte mit den bilateralen
Instrumenten, Hebeln und Anreizen der EU-Mitgliedstaaten kombiniert werden, die zur
Unterstützung gemeinsamer EU-Maßnahmen mobilisiert werden sollen. Die Kommission
und die Hohe Vertreterin werden mögliche neue Anreize und Hebel auch in anderen
Politikbereichen ausloten, um die Interessen der EU zu fördern und neue Möglichkeiten
der internationalen Zusammenarbeit zu schaffen.
Die Union wird sich weiterhin aktiv in den einschlägigen multilateralen Foren engagieren,
um zuverlässige Partnerschaften aufzubauen und die globale Migrationssteuerung zu
verbessern. Dazu gehören das Überprüfungsforum Internationale Migration im Rahmen
des Globalen Pakts der Vereinten Nationen für sichere, geordnete und reguläre Migration,
das im Mai 2026 stattfinden soll, und die fortwährende Unterstützung der Umsetzung des
Globalen Pakts für Flüchtlinge. Zudem wird die Union mit dem Europarat
zusammenarbeiten, um die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der
illegalen Migration und der Schleuserkriminalität anzugehen14. Die Kommission wird zu
den laufenden Überlegungen des Europarats im Zusammenhang mit der auf der
informellen Ministerkonferenz vom 10. Dezember 2025 eingeleiteten Initiative zur
Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention beitragen und dabei den Zielen
des Schutzes der Rechte und der Gewährleistung der Sicherheit in vollem Umfang
Rechnung tragen.
Um gegen die eigentlichen Ursachen der illegalen Migration vorzugehen, werden sich
die Union und ihre Mitgliedstaaten fortwährend für die Bekämpfung der weltweiten
Armut, wirtschaftliche Entwicklung sowie Frieden und Sicherheit einsetzen und dafür
insbesondere das System der Vereinten Nationen unterstützen, sich gegebenenfalls aktiv
an laufenden Reformen beteiligen und sich im Einklang mit den Interessen der EU darum
12 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Währungsausschuss und den Ausschuss der Regionen: Pakt für den Mittelmeerraum – Ein Meer, ein
Pakt, eine gemeinsame Zukunft, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52025JC0026.
13 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025, Nummer 25, EUCO 1/25.
14 Probleme im Migrationsbereich: Minister des Europarats fordern politische Erklärung zu Rechten –
Portal.
6
bemühen, die angesichts eines nie dagewesenen Mangels an Ressourcen nötige
Unterstützung zu leisten.
Gesamtrouten-Konzept und Vertiefung der Zusammenarbeit mit Ländern in der
Nachbarschaft der EU
Die Kommission wird weiterhin ein Gesamtrouten-Konzept verfolgen, um die
vielschichtigen Herausforderungen gemischter Migrationsbewegungen von
Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten und Schutzsuchenden anzugehen, und
Drittländer bei der Stärkung ihrer Migrations-, Grenzmanagement-, Asyl- und
Rückkehrsysteme unterstützen, so etwa beim Aufbau ihrer Kapazitäten für die
Bereitstellung angemessener Aufnahme- und Schutzlösungen für Asylsuchende und
Flüchtlinge; der Schwerpunkt liegt dabei in erster Linie auf Ländern in der Nähe der
Herkunftsorte der Migrantinnen und Migranten. Die kontextbezogenen Maßnahmen
können von der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels über das
Grenzmanagement, die Registrierung, die Gewährung von Schutz und die Stärkung von
Dienstleistungssystemen, die die Aufnahmegemeinschaften einbeziehen, bis hin zur
Ermöglichung der legalen Einreise und der Gewährleistung einer raschen, sicheren und
würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie einer nachhaltigen
Wiedereingliederung reichen.
Eine kontinuierliche enge Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie
dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) und anderen einschlägigen internationalen Behörden ist
von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, das Gesamtrouten-Konzept zu
unterstützen und den Erfordernissen des verstärkten internationalen Engagements der EU
zu entsprechen. Die Kommission möchte zu innovativen Lösungen beitragen, um sichere
Räume für den Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Nähe ihrer
Herkunftsländer zu fördern, gefährliche Reisen, die zum Verlust von Menschenleben
entlang der Routen führen, zu verhindern und Programme für die freiwillige Rückkehr aus
Drittländern und die Wiedereingliederung in den Herkunftsländern zu unterstützen. Das
Gesamtrouten-Konzept könnte die mögliche Einrichtung oder den Ausbau bestehender15
Mehrzweckzentren an den wichtigsten Migrationsrouten im Einvernehmen mit dem
betreffenden Drittland und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
umfassen.
Die EU-Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer sollten auch beim
Migrationsmanagement eine Rolle spielen. Die Einrichtung effizienter Asyl- und
Migrationssysteme und die Angleichung der Migrations-, Visum- und
Grenzmanagementpolitik an die der EU sind eine notwendige Voraussetzung für den
Beitritt zur Union. Die EU sollte insbesondere die enge Zusammenarbeit fortsetzen und
die Bewerberländer und möglichen Bewerberländer unterstützen, wobei der
Schwerpunkt auf der Stärkung des Grenzmanagements, der Bekämpfung der
Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, der Unterstützung der Angleichung an
den EU-Besitzstand in den Bereichen Migrations-, Asyl- und Visumpolitik und der
Verbesserung der Rückübernahme und Rückkehr liegen sollte. Die Asylagentur der
Europäischen Union (EUAA), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
(Frontex) und Europol werden die Länder weiterhin unterstützen und mit ihnen
zusammenarbeiten. Der EU-Aktionsplan für den Westbalkan hat bereits zu einem
15 Beispielsweise im Rahmen des Programms für den Schutz, die Rückkehr und die Wiedereingliederung
von Migranten in Subsahara-Afrika (MPRR-SSA), https://international-
partnerships.ec.europa.eu/policies/programming/projects/migrant-protection-return-and-
reintegrationprogramme-sub-saharan-africa-mprr-ssa_en.
7
erheblichen Rückgang der illegalen Grenzübertritte entlang der Westbalkanroute
beigetragen, und darum sollte die Zusammenarbeit in diesem Rahmen fortgesetzt werden.
Verhinderung gefährlicher Reisen und Rettung von Menschenleben
Die Migrantenschleusung ist ein abscheuliches, oft grenzüberschreitendes Verbrechen,
mit dem kriminelle Netzwerke Menschen ausbeuten, ihr Leben aufs Spiel setzen und sie
ihrer Würde berauben, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, oder das von staatlichen
Akteuren eingesetzt wird, um die Sicherheit der Union zu untergraben. Es untergräbt unser
Migrationsmanagement und erschwert den Schutz unserer Außengrenzen. Nicht kriminelle
Organisationen, sondern die EU und ihre Mitgliedstaaten haben darüber zu entscheiden,
wer unter welchen Umständen in die Union kommt.
Um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und irreguläre Ausreisen sowie den
Verlust von Menschenleben zu verhindern, muss die EU ihre Bemühungen fortsetzen, die
Kapazitäten ihrer Partner für die Kontrolle und das Management der Grenzen bei der
Ein- und Ausreise sowie für Such- und Rettungseinsätze zu stärken, Vorfälle zu
minimieren und Menschen vor schwerwiegenden Risiken zu schützen. Je früher an der
Route der Eingriff erfolgt, desto größer sind die Chancen, Vorfälle und Todesfälle zu
verhindern. Die jüngsten EU-Initiativen haben dazu geführt, dass gefährliche Reisen
wirksamer verhindert werden.
Um effizient reagieren zu können, muss die EU auch darauf hinarbeiten, die internationale
Zusammenarbeit zu stärken und die Globale Allianz zur Bekämpfung der
Schleuserkriminalität zu einem soliden, langfristigen Kooperationsrahmen zu machen,
der Interessenträger zusammenbringt, um Schleuserkriminalität zu verhindern, ihr
entgegenzutreten und sichere Alternativen zur illegalen Einwanderung zu schaffen.
Aufbauend auf den ersten beiden Jahren der Umsetzung der Globalen Allianz ebnete die
zweite Internationale Konferenz der Globalen Allianz am 10. Dezember 2025 den Weg für
die Einrichtung einer strukturierten Zusammenarbeit, um den ehrgeizigen Zielen der
Union gerecht zu werden. Die Partner, die die Gemeinsame Erklärung16 angenommen
haben, haben sich zu einer Reihe gemeinsamer Grundsätze bekannt und sich dazu
verpflichtet, im Geiste kollektiver Verantwortung die internationale Zusammenarbeit bei
der gemeinsamen und weltweiten Bekämpfung der Schleuserkriminalität im Rahmen eines
Gesamtrouten-Konzepts zu stärken. Die jährlichen Treffen hoher Beamtinnen und
Beamter werden die Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten voranbringen und
für mehr Kohärenz und gemeinsame Planung sorgen, während die Ministerkonferenzen
eine dauerhafte politische Führung sicherstellen sollen. Dies wird dazu führen, dass die
verschiedenen regionalen und thematischen Initiativen (z. B. Budapest-, Khartum-,
Niamey-, Prag- und Rabat-Prozess, Eurofront und El Pacto in Zusammenarbeit mit den
Ländern Lateinamerikas und der Karibik, G7) sowie die Arbeit des UNODC und des
Europarats besser koordiniert werden und mehr Wirkung entfalten, wodurch die
Maßnahmen weiter gestrafft und Synergien gefördert werden sollen.
Schleusernetze missbrauchen digitale Plattformen, Kryptowerte und andere Technologien
für ihre kriminellen Machenschaften – um ihre Geschäfte zu finanzieren und illegale
Gewinne zu verbergen. Eine der Prioritäten der Globalen Allianz wird sein, der „digitalen
Schleusung“ durch eine intensivere Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen und
Technologieanbietern entgegenzuwirken. Gleichzeitig müssen wir uns die Technologie
zunutze machen, indem wir die Strafverfolgungsbehörden mit neuen Instrumenten und
Technologien, einschließlich KI-gestützter Analysekapazitäten, ausstatten, damit riesige
16 https://home-affairs.ec.europa.eu/document/download/54b4208d-d928-4177-aac3-
c70c4f6b2745_en?filename=Global%20Alliance%20Joint%20Declaration_final.pdf.
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Datensätze verarbeitet und miteinander verknüpft werden können und die
Strafverfolgungsbehörden den Schleusern immer einen Schritt voraus sind. Zu diesem
Zweck wird Europol, das kürzlich um sein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der
Migrantenschleusung erweitert wurde17, seine operative Tätigkeit im Kampf gegen den
Online-Fußabdruck von Schleusern verstärken. Die Kommission wird zudem ihre
strategische Partnerschaft mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) vertiefen, um die Online-Dimension der
Schleuserkriminalität anzugehen und illegale Finanzströme durch einen „Follow the
money“-Ansatz zu unterbrechen. Das erfordert die Verwertung der Erkenntnisse aus
Finanzermittlungen und einen sicheren Informationsaustausch, um kriminelle Akteure auf
allen Ebenen zu identifizieren. Darüber hinaus können modernste digitale Identifizierungs-
und Vertrauensdienste die Anwendung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug
und Identitätsdiebstahl sowie zur Unterstützung der Digitalisierung und Automatisierung
von Grenzkontrollen erleichtern.
Die Nutzung gewerblicher Verkehrsmittel, hauptsächlich auf dem Luftweg, ist
mittlerweile eine etablierte Vorgehensweise von Schleusernetzen, die Migrantinnen und
Migranten in EU-nahe oder an die EU grenzende Drittländer bringen, von wo aus Letztere
dann versuchen, illegal in die EU einzureisen. Auf der Grundlage der Erfolge, die mit
einem Instrumentarium18 zur Eindämmung dieser Tätigkeiten erzielt wurden, wird die EU
mit den wichtigsten Interessenträgern bei den Folgemaßnahmen zum Arbeitspapier der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)19 zusammenarbeiten, um gemeinsame
Ansätze zu entwickeln und gemeinsame Maßnahmen auszuloten, die von den wichtigsten
Partnerländern und Luftfahrtakteuren – auch im Rahmen der ICAO – unterstützt werden
könnten.
Im Rahmen der Bemühungen, die Länder an den Migrationsrouten mit den erforderlichen
Instrumenten für das Migrationsmanagement und zur Bekämpfung der
Migrantenschleusung auszustatten, wird die EU die Partner beim Aufbau der
erforderlichen Kapazitäten zur Stärkung der Gegenmaßnahmen der Justiz- und
Strafverfolgungsbehörden unterstützen und solide Kanäle für die Zusammenarbeit
schaffen, unter anderem durch gemeinsame Ermittlungsgruppen. Dadurch sollen die
Aufdeckung von Schleusernetzen sowie die gegen Letztere gerichteten Ermittlungs- und
Strafverfolgungsmaßnahmen wirksamer werden. Im Ergebnis sollte dies dazu führen, dass
die Migrantenschleusung zunehmend strafrechtlich verfolgt und mit empfindlichen Strafen
geahndet wird – wodurch diese kriminelle Aktivität riskanter, komplexer und weniger
lukrativ würde. Die EU sollte sich auf ein Netz von Partnern stützen können, die sich für
die Bekämpfung der Migrantenschleusung entlang der Routen einsetzen, damit
Erkenntnisse und Informationen über Migrationsströme in Echtzeit verfügbar würden und
so die Länder entlang der Routen besser vorbereitet wären. Die Kommission wird in
Abstimmung mit den Mitgliedstaaten mit Interpol, Europol, Eurojust, Frontex und
wichtigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten und dabei auch auf die
Unterstützung durch das europäische Netz von Verbindungsbeamten für
Zuwanderungsfragen zurückgreifen.
Ein großes Problem hinsichtlich der Schleusungsaktivitäten ist, dass die für deren
Organisation und Durchführung verantwortlichen Kriminellen häufig außerhalb der EU
ansässig sind und daher nicht der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterliegen. Parallel
17 IP_25_2229_DE.pdf.
18 Instrumentarium zur Bekämpfung der Nutzung gewerblicher Verkehrsmittel zur Erleichterung der
irregulären Migration in die EU, https://home-affairs.ec.europa.eu/toolbox-addressing-use-
commercial-means-transport-facilitate-irregular-migration-eu_en.
19 https://www.icao.int/sites/default/files/Meetings/a42/Documents/WP/wp_449_en.pdf.
9
zu dem Vorschlag für die Stärkung des EU-Rechtsrahmens zur Verhinderung der Beihilfe
zur illegalen Migration20, der derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird,
entwickelt die EU eine neue Sanktionsregelung, die sich gegen Schleuser und
Menschenhändler, insbesondere gegen kriminelle Schwergewichte, richtet und darauf
abzielt, ihre Vermögenswerte einzufrieren, ihnen Gewinne zu entziehen und ihre
Möglichkeiten zur Einreise in die EU einzuschränken, und zwar vollkommen unabhängig
von eventuellen strafrechtlichen Maßnahmen.
Die strategischen und umfassenden Partnerschaften der EU mit Ägypten, Jordanien
und Tunesien, die Migrationspartnerschaft mit Mauretanien sowie eine verstärkte
Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern wie dem Libanon, Marokko, Senegal und der
Türkei haben zu einem erheblichen Rückgang der illegalen Grenzübertritte auf der
östlichen und zentralen Mittelmeerroute und der Atlantikroute beigetragen21. Die
Kommission baut zudem unter Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte ihre
Unterstützung für Libyen in Bezug auf Such- und Rettungskapazitäten und Maßnahmen
im Zusammenhang mit Schutz, humanitärer Rückkehr und Evakuierungen aus. Sie wird in
Kooperation mit allen einschlägigen Interessenträgern weiterhin mit Drittländern
zusammenarbeiten, um die Such- und Rettungsbemühungen zu verstärken,
Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu bekämpfen, Vertriebene zu schützen und
die Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme aus der EU und aus anderen
Drittländern zu verbessern, und dabei die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und
internationalen Verpflichtungen sicherstellen.
Die steigende Zahl der Migrantinnen und Migranten, die über den Ärmelkanal von
Frankreich in das Vereinigte Königreich geschleust werden, erfordert eine entschlossene
Reaktion zur Bekämpfung der illegalen Migration und der organisierten Kriminalität,
wobei alles darangesetzt werden muss, weitere Todesfälle auf See zu verhindern. Im
Nachgang zu der auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des
Vereinigten Königreichs vom Mai 2025 abgegebenen gemeinsamen Erklärung und im
Rahmen der Globalen Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität verstärkt die EU
die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich. In diesem Zusammenhang ist das
von Frankreich und dem Vereinigten Königreich vereinbarte und von der Kommission
unterstützte Pilotprojekt zielführend, um von diesen gefährlichen Überfahrten
abzuschrecken und gegen diese problematische Situation an der EU-Außengrenze
vorzugehen.
Unterstützung der Partnerländer bei der Stärkung ihrer Asyl- und Schutzsysteme
Ende Juni 2025 gab es weltweit mehr als 117 Millionen Vertriebene22. Die Zahl der
Vertriebenen ist in den letzten knapp zehn Jahren jährlich gestiegen und hat sich insgesamt
nahezu verdoppelt. Zwei Drittel der Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, finden
in benachbarten Gebieten, häufig in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen,
Zuflucht. Der Verbleib in einer Region, in der wirksamer Schutz gewährt wird, kommt den
Vertriebenen und Flüchtlingen zugute, da er das Risiko gefährlicher Reisen und damit
verbundenen menschlichen Leides verringert und den Staaten dabei hilft, die
20 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von
Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und
Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie zur Ersetzung der Richtlinie
2002/90/EG des Rates und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates; EUR-Lex - 52023PC0755 -
DE - EUR-Lex.
21 Jährlicher Asyl- und Migrationsbericht (2025); Daten von Frontex zufolge ging die Zahl der Einreisen
entlang der zentralen Mittelmeerroute, der Atlantikroute und der östlichen Mittelmeerroute zwischen
dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum um 40 %,
25 % bzw. 11 % zurück.
22 UNHCR – Refugee Data Finder – Key Indicators, https://www.unhcr.org/refugee-statistics.
10
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration im Einklang mit internationalen
Verpflichtungen zu bewältigen.
Aufbauend auf den Ergebnissen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ wird die
Kommission weiterhin Programme zur Stärkung der nationalen Asylsysteme, der
Aufnahme- und Schutzrahmen und des Migrationsmanagements in Drittländern
unterstützen. Unterstützt werden rechtliche und institutionelle Reformen sowie der Aufbau
von Kapazitäten für Systeme zur Feststellung des Flüchtlingsstatus sowie Registrierungs-
und Dokumentationssysteme in mehreren Partnerländern. Diese Arbeit wird weiter mit
regionalen Dialogen und Partnerschaften mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern
verknüpft. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin Schutzdienste und dauerhafte
Lösungen für Vertriebene bereitstellen.
Förderung legaler Migrationswege für Schutzbedürftige
Mit der Einrichtung legaler Migrationswege für schutzbedürftige Menschen stellt die EU
unter Beweis, dass sie ihrer globalen Verantwortung gerecht wird. Gleichzeitig dienen
legale Migrationswege dem Ziel, die Einreise auf geordnete und sichere Weise zu steuern
und damit Schleusertätigkeiten und gefährliche Reisen zu unterbinden. Sie sind überdies
ein strategisches Instrument, mit dem die Kooperation zwischen der EU und ihren
Partnerländern im Rahmen eines ganzheitlichen und umfassenden Gesamtrouten-
Konzepts für das Migrationsmanagement gestärkt werden kann. Diese Migrationswege
tragen dazu bei, den Druck auf die Partner zu verringern, die Kapazitäten zur Verbesserung
ihrer Bedingungen für die Aufnahme und internationalen Schutz zu fördern, und ergänzen
die Maßnahmen der EU zur Verhinderung der gefährlichen Sekundärmigration aus den
Herkunftsländern. Sie sollten daher in den umfassenderen Rahmen für die
Zusammenarbeit mit den Partnerländern eingebettet werden. Daher sollte die EU in Bezug
auf die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen als wesentlichen
Bestandteil ihres Instrumentariums für die Migrationsdiplomatie ambitioniertere Ziele
verfolgen.
Kapazitätsengpässe bei den nationalen Aufnahmesystemen sowie andere gewichtige
politische und finanzielle Faktoren haben dazu geführt, dass die EU-Mitgliedstaaten für
den Zeitraum 2026-2027 im Plan der Union für Neuansiedlung und Aufnahme aus
humanitären Gründen weniger Plätze anbieten können23. Ein wirksameres
Migrationsmanagement im Zuge der Umsetzung des Pakets dürfte jedoch die
Voraussetzungen für ehrgeizigere Pläne für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus
humanitären Gründen in den nächsten Jahren schaffen.
Unterstützung der Rückkehr aus Drittstaaten
Seit 2016 hat die EU ihre Unterstützung für eine dauerhafte freiwillige Rückkehr von
Migrantinnen und Migranten aus Transitländern in ihre Herkunftsländer erheblich
aufgestockt. Dies hat dazu beigetragen, den Druck auf die Systeme von Drittstaaten zu
verringern und die Zahl der illegalen Einreisen in die EU zu senken. Dadurch steht
Migrantinnen und Migranten, die ohne Aussicht auf Schutz und ohne Mittel für die
Rückkehr in einem Drittstaat festsitzen, auch eine Möglichkeit offen, die sie vor dem
Missbrauch durch Schleuser schützt. Im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmens wurden aus dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ bislang (2021-
2025) mehr als 1 Mrd. EUR bereitgestellt, um einerseits die Rückkehr aus Drittstaaten und
die Wiedereingliederung zu unterstützen und andererseits die Eigenverantwortung von
23 Beschluss (EU) 2025/702 des Rates vom 17. März 2025 zur Ermächtigung der Europäischen
Kommission, im Namen der Union an den Verhandlungen über ein internationales Instrument zur
Einrichtung einer Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine
teilzunehmen; ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/702/oj.
11
Drittstaaten in Nordafrika, Subsahara-Afrika sowie Asien und den Kapazitätsaufbau dieser
Länder zu fördern, damit sie die Wiedereingliederung mittels nationaler
Verweisungsmechanismen bewältigen können. Eines der wichtigsten Programme zur
Unterstützung der Rückkehr und Wiedereingliederung von Drittstaatsangehörigen ist das
„Migrant Protection Return and Reintegration Programme“ (MPRR, Programm für den
Schutz, die Rückkehr und Wiedereingliederung von Migrantinnen und Migranten). Es
trägt zum Schutz gefährdeter und gestrandeter Migrantinnen und Migranten bei, unter
anderem durch die Unterstützung ihrer freiwilligen Rückkehr aus Nordafrika und der
Sahelzone sowie ihrer dauerhaften Wiedereingliederung in Subsahara-Afrika. Aus diesem
Programm wurden zwischen Dezember 2022 und November 2025 die Rückkehr von mehr
als 127 500 Personen und die Wiedereingliederung von mehr als 106 600 Rückkehrern
unterstützt. Von den insgesamt 1 Mrd. EUR, die zwischen 2021 und 2025 aus dem
Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ für die Rückkehr und Wiedereingliederung
bereitgestellt wurden, sind im Rahmen des derzeitigen Instruments „NDICI/Europa in der
Welt“ bislang insgesamt mehr als 650 Mio. EUR in das MPRR-Programm in Nordafrika
sowie Subsahara-Afrika geflossen24. Die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr nach
Subsahara-Afrika und in andere wichtige Herkunftsländer sowie die Bemühungen um die
Entwicklung nationaler Wiedereingliederungssysteme werden auch künftig zentrale
Aspekte der EU-Migrationsdiplomatie sein.
In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den betreffenden Drittstaaten sowie mit
Unterstützung des EU-Wiedereingliederungsprogramms von Frontex sowie
internationaler Akteure wie der IOM wird die Kommission die unterstützte freiwillige
Rückkehr sowie die Wiedereingliederung von Rückkehrern aus Drittstaaten im
Rahmen ihrer strategischen Kooperation mit Drittstaaten weiter fördern. Die Maßnahmen
für eine verstärkte freiwillige Rückkehr aus Drittstaaten gehen Hand in Hand mit den
Bemühungen zur Förderung der Rückführung und Rückübernahme von illegal in der EU
aufhältigen Drittstaatsangehörigen (siehe Abschnitt 5).
3. STÄRKUNG DER EU-GRENZEN FÜR BESSERE KONTROLLEN UND MEHR
SICHERHEIT
Die Wahrung der Integrität der Außengrenzen der Union und des Schengen-Raums
als Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein zentraler Aspekt eines integrierten
und umfassenden Konzepts für das Migrationsmanagement.
Dafür braucht die Union auch künftig gut geschützte Außengrenzen, die Sicherheit und
Ordnung gewährleisten, eine wirksame Kontrolle darüber, wer legal in die Union
einreist25 und sich dort aufhält, sicherstellen und illegale Einreisen und Aufenthalte
verhindern. Zusammen mit einem soliden Rechtsrahmen zur Verhinderung von
Missbrauch und unerlaubter Sekundärmigration innerhalb der EU, wie er mit dem Paket
eingeführt wurde, dürfte der wirksame Schutz der EU-Außengrenzen auch die Lage an den
Binnengrenzen der EU verbessern, das Funktionieren des Schengen-Raums erleichtern
und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärken.
Gleichzeitig entstehen an den Grenzen ständig neue Herausforderungen, die sich auf die
Sicherheit und territoriale Unversehrtheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten auswirken.
24 Programm für den Schutz, die Rückkehr und die Wiedereingliederung von Migrantinnen und
Migranten in Subsahara-Afrika (MPRR-SSA) – Internationale Partnerschaften, https://international-
partnerships.ec.europa.eu/policies/programming/projects/migrant-protection-return-and-
reintegrationprogramme-sub-saharan-africa-mprr-ssa_en.
25 Dabei gilt nach wie vor die im Schengener Grenzkodex (Artikel 5 Absatz 3) festgelegte Vorschrift, dass
das Überschreiten von Außengrenzen nur an Grenzübergangsstellen gestattet ist und andernfalls
Sanktionen verhängt werden können.
12
Seit 2021 haben die hybriden Bedrohungen im Zusammenhang mit der
Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten und der Tatsache, dass
Russland und Belarus im Kontext des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
Migration als Waffe einsetzen, weiter zugenommen. Die Union darf nicht zulassen, dass
feindselige Akteure die Werte und Grundsätze der EU, einschließlich des Rechts auf Asyl,
missbrauchen und ihre Demokratien untergraben. Im Rahmen ihrer Reaktion, die auch
diplomatische Kontakte und legislative Arbeit umfasste, veröffentlichte die Kommission
2024 eine Mitteilung26 zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Abwehr hybrider
Bedrohungen infolge des Einsatzes von Migration als Waffe und zur Stärkung der
Sicherheit an den EU-Außengrenzen; zudem stellte sie finanzielle Mittel zur Verbesserung
der Grenzüberwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten bereit. In den nächsten fünf Jahren
muss sich die Union weiter umfassend für neue Herausforderungen und Bedrohungen
rüsten.
Ferner plant die Union den Aufbau eines robusten und wirksamen integrierten
europäischen Grenzmanagements, das auf modernsten Informationstechnologien und
Infrastrukturen beruht und sich auf die operativen Komponenten „Frontex“ und „eu-LISA“
stützt, voranzutreiben. Im Jahr 2028 soll dazu die zweite Strategie für das integrierte
europäische Grenzmanagement vorgelegt werden. Im Zuge der für 2026 geplanten
Überarbeitung der Frontex-Verordnung soll geprüft werden, wie das Mandat der Agentur
im Bereich des Grenzschutzes weiter gestärkt und wie die ständige Reserve von Frontex
ausgebaut werden kann, damit die Agentur ihre Präsenz ausweiten und die Mitgliedstaaten
sowie Drittstaaten besser operativ unterstützen kann.
Wirksamere Kontrolle von Einreisen in die EU und in den Schengen-Raum
Mit der schrittweisen Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES), die im
Oktober 2025 startete, führt die EU das fortschrittlichste digitale Grenzmanagementsystem
der Welt ein. Das EES verändert die Grenzkontrollen, da es bessere Möglichkeiten bietet,
Einreisen in die EU und Ausreisen aus der EU zu überwachen und festzustellen, wer die
zulässige Aufenthaltsdauer überschreitet. Zudem verbessert es den Informationsfluss
zwischen Systemen und Behörden und gewährleistet so eine effizientere und wirksamere
Reaktion auf die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen Migration und
Sicherheit.
In einem nächsten Schritt wird die EU gezielt daran arbeiten, bis Mitte 2026 die neue
Datenbank für das Migrationsmanagement (Eurodac) sowie bis Ende 2026 das
Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einzuführen. Die
vollständige Interoperabilität aller Systeme, einschließlich des Visa-
Informationssystems (VIS), soll in den kommenden Jahren erreicht werden.
eu-LISA, die Agentur der Europäischen Union für das Management von IT-
Großsystemen, wird bei diesem digitalen Wandel weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Im
MFR-Vorschlag ist eine erhebliche Aufstockung der Ressourcen der Agentur vorgesehen,
damit sie über genügend Mittel verfügt, um alle Komponenten der IT-Großsysteme, die in
ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu entwickeln und in Betrieb zu nehmen.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ab Mitte 2026 im Rahmen der Umsetzung des
Pakets beginnen, Drittstaatsangehörige, die bei ihrer Ankunft an den Außengrenzen
nicht die Voraussetzungen für die Einreise in den Schengen-Raum erfüllen, einer
Überprüfung zu unterziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die illegal an
den EU-Außengrenzen ankommen, eine Identitätsprüfung, Sicherheits- und
26 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Abwehr hybrider
Bedrohungen infolge des Einsatzes von Migration als Waffe und die Stärkung der Sicherheit an den EU-
Außengrenzen; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52024DC0570.
13
Gesundheitskontrollen sowie eine Prüfung der Schutzbedürftigkeit durchlaufen und dem
entsprechenden Verfahren zugeführt werden. In diesem Zusammenhang soll auch
Eurodac, die zentrale Biometrie-Datenbank der EU, Mitte 2026 überarbeitet werden. Den
Behörden wird dann ein IT-System für das Migrationsmanagement zur Verfügung stehen,
mit dem sie die Bereiche Asyl und Migration in der EU umfassend digital überwachen,
steuern und kontrollieren können. Die neuen verpflichtenden Asyl- und
Rückkehrverfahren an der Grenze werden uns in die Lage versetzen, unsere Grenzen
besser zu kontrollieren und illegale Einreisen besser zu verhindern, und sie werden die
Wirksamkeit unserer Asyl- und Rückkehrsysteme erhöhen. Antragstellern, die
wahrscheinlich keinen Schutz in der EU erhalten, die nachweislich ein Risiko für die innere
Sicherheit der EU darstellen oder die Behörden täuschen, wird die Einreise in die Union
verweigert; ihr Antrag wird zügig an der Grenze bearbeitet. Nationale unabhängige
Überwachungsmechanismen werden die Achtung der Grundrechte, einschließlich der
Rechte des Kindes, während des Überprüfungsverfahrens sowie des Asylverfahrens an der
Grenze überwachen.
Nutzung von Technologien für das Grenzmanagement und den Grenzschutz der Union
In den nächsten fünf Jahren wird die Union ihre erkenntnisgestützten Kapazitäten weiter
ausbauen, um den Schutz ihrer Außengrenzen sowie ein umfassendes Lagebewusstsein
und eine angemessene Reaktionsfähigkeit sicherzustellen. Mit EUROSUR verfügt die
Union bereits über ein hochmodernes Grenzüberwachungssystem, mit dem sie dank eines
echtzeitnahen Austauschs von Informationen über illegale Migration und
grenzüberschreitende Kriminalität die gemeinsamen Schengen-Außengrenzen besser
überwachen und kontrollieren kann. Weitere Verbesserungen der Funktionsweise von
EUROSUR sowie die Nutzung moderner Technologien für die Grenzüberwachung,
einschließlich des taktischen Einsatzes von Drohnen und Drohnenabwehrfähigkeiten,
werden hierbei von Bedeutung sein. Die Kommission wird prüfen, wie Frontex die
Mitgliedstaaten beim Erwerb solcher Ausrüstung unterstützen und die erforderlichen
Schulungen bereitstellen kann. Darüber hinaus wird der gemeinsame Informationsraum
(CISE), der einen strukturierten und sicheren Informationsaustausch zwischen den EU-
Seebehörden ermöglicht, auch künftig bei der maritimen Lageerfassung und der
Unterstützung von Maßnahmen gegen illegale Migration eine Rolle spielen.
Ferner werden neue Initiativen die Digitalisierung des EU-Grenzmanagements
voranbringen und Bona-fide-Reisenden die Einreise erleichtern. Dank der im Juni 2023
vereinbarten Digitalisierung der Visumverfahren, die bis 2030 umgesetzt werden soll,
werden Reisende einfacher ein Schengen-Visum beantragen und die Behörden Anträge
zügiger bearbeiten können. Gleichzeitig wird die vorgeschlagene Digitalisierung von
Reisedokumenten27, sobald sie vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt ist,
auch über die Nutzung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, die Position
der EU als weltweit führender Akteur im Bereich des sicheren, effizienten und für
Reisende benutzerfreundlichen Grenzmanagements weiter festigen. Die Kommission wird
auch aktualisierte EU-Vorschriften über das einheitliche Format von Aufenthaltstiteln für
27 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer
Anwendung für die elektronische Übermittlung von Reisedaten („Digitale EU-Reise-Anwendung“) und
zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/399 und (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und
des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates in Bezug auf die Verwendung digitaler
Reiseausweise; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52024PC0670.
14
Drittstaatsangehörige vorschlagen, um Sicherheitslücken und andere Herausforderungen
anzugehen28.
Die Einführung neuer Technologien, einschließlich vertrauenswürdiger und
menschenzentrierter Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI), sollte sowohl auf
Unionsebene als auch auf nationaler Ebene vorrangig vorangetrieben werden, um
Entwicklungen zu antizipieren und die EU-Außengrenzen besser für die Zukunft zu rüsten
und resilienter zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise Modelle, mit denen Fahrzeuge
oder Schiffe, die Unregelmäßigkeiten aufweisen und weitere Überprüfungen oder
Untersuchungen erfordern, einfacher aufgespürt werden können (z. B. im Zusammenhang
mit Seenot oder irregulären Aktivitäten). Dies wird dazu beitragen, Maßnahmen zur
Bekämpfung der Schleuserkriminalität oder Such- und Rettungsmaßnahmen zu
unterstützen, Objekte wie Fahrzeuge oder Schiffe besser zu erkennen, rasch große Mengen
an heterogenen Daten zu analysieren und biometrische Erkennungsverfahren, die für
sichere und zuverlässige Kontrollen, zur Erleichterung von Reisen sowie zur Bekämpfung
von Identitätsdiebstahl genutzt werden, durchzuführen. Viele dieser Instrumente werden
mit Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsprogramme der Kommission
vorzugsweise auf der Grundlage europäischer Lösungen29 entwickelt und weiterentwickelt.
Die Kommission wird KI im Einklang mit dem KI-Gesetz der EU30 nutzen, um Daten zu
analysieren und Trends an den Außengrenzen zu ermitteln, und so dafür sorgen, dass
Behörden Informationen über fortschrittlichere Instrumente austauschen und
Entwicklungen und Risiken antizipieren und darauf reagieren können. Gemeinsam mit
Frontex, eu-LISA und den Mitgliedstaaten wird die Kommission KI-gestützte Instrumente
für Risikoanalysen, die Lageerfassung und das Identitätsmanagement an den
Außengrenzen entwickeln, testen und gegebenenfalls unterstützen. Im Rahmen der
Komponente „Forschung und Innovation“ des integrierten europäischen
Grenzmanagements der Frontex-Verordnung31 wird Frontex im Zuge ihrer Forschungs-
und Innovationstätigkeiten Pilotprojekte planen und durchführen, Technologielösungen
unter operativen Bedingungen testen und validieren und den nationalen Behörden die
Ergebnisse, Leitlinien und einschlägige Schulungen zur Verfügung stellen. Die EU wird
ferner für das Migrations- und Grenzmanagement unabhängige europäische Kapazitäten
für automatisierte Identitätserkennungssysteme entwickeln und dabei auf den bestehenden
IT-Großsystemen in diesem Bereich aufbauen. Etwaige KI-Komponenten solcher Systeme
werden im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften entwickelt und eingesetzt
werden, wobei strategische Abhängigkeiten von Anbietern aus Drittstaaten verringert
werden sollen.
28 Die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten umfassen einen plötzlichen Anstieg der
Migrationsströme (d. h. in kurzer Zeit müssen zahlreiche Karten ausgestellt werden, und es fallen hohe
Kosten an), Schwankungen in den globalen Lieferketten für die Herstellung von Blankokarten und
Engpässe bei bestimmten für die Herstellung erforderlichen Komponenten. Diese Herausforderungen
wurden während der COVID-19-Pandemie und nach der groß angelegten Invasion der Ukraine durch
Russland deutlich.
29 Study on strengthening EU-funded security research and innovation – 20 years of EU-Funded Civil
Security Research and Innovation – Abschlussbericht; https://data.europa.eu/doi/10.2837/0004501.
30 Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur
Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen
(EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU)
2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über
künstliche Intelligenz) (Text von Bedeutung für den EWR),
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj.
31 Insbesondere gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe x und Artikel 66 der Frontex-Verordnung.
15
4. EIN SOLIDES, FAIRES UND ANPASSUNGSFÄHIGES ASYL- UND
MIGRATIONSSYSTEM
Das Migrations- und Asylpaket stellt eine wichtige Reform dar, mit der eine solide
Rechtsgrundlage für ein faires und effizienteres Migrationsmanagement geschaffen wird.
Dieser umfassende Ansatz zielt darauf ab, die EU-Politik in den Bereichen Asyl, Migration
und Grenzmanagement zu stärken. Das Paket sieht zügige und effiziente Asylverfahren
mit starken Garantien für die Antragsteller sowie bessere Verfahren innerhalb der Union
und an ihren Außengrenzen vor. Damit schafft die EU ein wirksames System der
Solidarität und Verantwortung für das gemeinsame Migrationsmanagement, bei dem kein
unter Druck stehender Mitgliedstaat alleingelassen wird – ein faires und gut geregeltes
System, das Schutz vor Missbrauch bietet, Kinder, gefährdete Personen und die
Grundrechte des Einzelnen schützt und es der Union ermöglicht, die Herausforderungen
im Bereich Migration und Asyl zu bewältigen.
In den nächsten fünf Jahren muss daher die Durchführung und operative Umsetzung
des Migrations- und Asylpakets weiterhin im Vordergrund stehen. Die Mitgliedstaaten
kommen bei der Umsetzung gut voran, und angesichts des Umfangs der Reformen werden
die kommenden Jahre für die EU-weite Konsolidierung der neuen Asyl- und
Migrationsmanagementsysteme entscheidend sein; auch der Rechtsprechung des
Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ist dabei Rechnung zu tragen. Das Migrations- und Asylpaket stellt ferner
die notwendige Grundlage dar, auf der wir weiter aufbauen können. Die Kommission
wird prüfen, anhand welcher Maßnahmen innovative Aspekte eingeführt, die operative
Koordinierung verbessert und die durch den neuen Rechtsrahmen gebotenen
Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden können, um Asylverfahren effizienter und
nachhaltiger zu gestalten. Dabei wird sie der Tatsache Rechnung tragen, dass die
Maßnahmen der Union flexibel und anpassungsfähig bleiben und so gestaltet sein müssen,
dass ein etwaiger Bedarf an Verbesserungen und ergänzenden Initiativen antizipiert
werden kann.
Sowohl auf Ebene der Union als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten werden ein
ressortübergreifender Ansatz und ein koordiniertes Vorgehen verschiedener
Regierungsstellen und Behörden erforderlich sein. Dadurch soll eine
behördenübergreifende Zusammenarbeit gewährleistet werden, bei der sich die Akteure
über alle Sektoren und Regierungsebenen hinweg, einschließlich der regionalen und
lokalen Ebene, gegenseitig bei der Umsetzung unterstützen und an einem Strang ziehen.
Das Justizsystem benötigt angemessene Ressourcen, und die Angehörigen der Justiz
müssen mit Blick auf die neuen Vorschriften geschult werden, damit das gesamte
Migrations- und Asylsystem reibungslos funktioniert. Dabei wird es besonders darauf
ankommen, dass die administrative Bearbeitung von Asylanträgen und das Justizwesen
gut aufeinander abgestimmt sind. Durch eine gute Integration von Verwaltungsstrukturen,
Systemen für die gerichtliche Kontrolle und Kommunikationskanälen können die
Verwaltungs- und Justizbehörden Prozesse beschleunigen und Engpässe minimieren.
Auch die Vorsorge und Notfallplanung sind für ein wirksames Migrationsmanagement
von entscheidender Bedeutung, d. h. neu auftretende Situationen müssen besser antizipiert
werden. Die Kommission baut ihre Fähigkeit aus, Prognosen und Szenarien zu künftigen
Neuankünften und Anträgen auf internationalen Schutz zu erstellen. Ferner entwickelt sie
Kapazitäten im Bereich der Vorausschau, mit denen operative und politische
16
Entscheidungen sowie die Vorsorge, Notfallplanung und Resilienz der Mitgliedstaaten
unterstützt werden können32.
Ein modernes Asylsystem sollte sich ferner auf technologische Entwicklungen stützen.
Bis zum Ende des Fünfjahreszeitraums, den diese Strategie umfasst, sollten die
Mitgliedstaaten in der Lage sein, ihre Asylverfahren mithilfe digitalisierter
Fallbearbeitungssysteme abzuwickeln. Ferner sollten neue KI-Instrumente im Einklang
mit den Anforderungen des KI-Gesetzes in der Lage sein, Verfahren zu beschleunigen.
Umsetzung des Pakets und Gewährleistung zweckmäßiger Vorschriften
Die Umsetzung des Pakets ist ein vielschichtiger Prozess mit zahlreichen Akteuren, die
das breite Spektrum von Rechtsakten in die Praxis umsetzen. Die Umsetzung wird auch in
den nächsten fünf Jahren eine strategische Priorität sein. Dieser Prozess umfasst
gegebenenfalls weitere legislative Anpassungen, die Bereitstellung von Mitteln für
notwendige Reformen sowie die vollständige praktische Umsetzung der zehn Bausteine
des Gemeinsamen Durchführungsplans33 vor Ort.
Die Kommission hat eine solide Unterstützungsstruktur mit 27 Länderteams eingerichtet,
um den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei einer EU-weit kohärenten Umsetzung zu
bieten34. Weitere 3 Mrd. EUR35 wurden bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei den für
die Umsetzung des Pakets notwendigen Reformen zu unterstützen. Aber auch über
Juni 2026 hinaus, wenn die neuen Vorschriften umfassend Anwendung finden, wird es
eine maßgeschneiderte Unterstützung geben. Während dieses gesamten Prozesses muss
das Paket dynamisch an neue und sich abzeichnende Herausforderungen angepasst werden
können.
Im Dezember 2025 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf zwei neue
Maßnahmen zur Vervollständigung und Ergänzung des Migrations- und Asylpakets, mit
denen das Konzept des „sicheren Drittstaats“ geändert und eine Liste sicherer
Herkunftsländer auf Unionsebene36 erstellt wurde. Im Zuge der für 2027 geplanten
Überprüfung der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement37 und der
32 Die Grundlage hierfür wird die Studie zur globalen Vorausschau der Gemeinsamen Forschungsstelle
der Kommission bilden, die 2026 veröffentlicht werden soll.
33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Gemeinsamer Durchführungsplan für das
Migrations- und Asylpaket“; EUR-Lex – 52024DC0251 – DE – EUR-Lex.
34 Zudem unterstützt die Kommission zehn Mitgliedstaaten über das Instrument für technische
Unterstützung (TSI) bei der Umsetzung des Pakets. Die Mitgliedstaaten profitieren zudem von Peer-
Learning und dem Austausch bewährter Verfahren, die im Rahmen des TSI eingerichtet wurden; TSI-
Leitinitiative 2025 – Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des neuen Migrations- und
Asylpakets – Europäische Kommission.
35 Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Finanzmitteln bereitgestellt, die den Mitgliedstaaten ursprünglich
im Rahmen der Finanzierungsinstrumente im Bereich Inneres für den Zeitraum 2021-2027 zugewiesen
werden sollten.
36 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf
Unionsebene und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren
Drittstaats“; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0186; https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0259.
37 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und
Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013; https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401351.
17
Asylverfahrensverordnung38 soll erstmals evaluiert werden, wie die neuen Vorschriften in
der Praxis funktionieren und ob weitere Anpassungen erforderlich sind. Der für 2026
geplante neue Überwachungsmechanismus der EUAA wird ebenfalls dazu beitragen,
Diskrepanzen und Herausforderungen bei der Anwendung der Asyl- und
Aufnahmevorschriften zu ermitteln; die hierbei gesammelten Erkenntnisse werden in die
Überprüfung einfließen.
Solidarität und Verantwortung gehören zu den zentralen Elementen des Pakets. Die
Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement bietet Mitgliedstaaten, die unter
Migrationsdruck stehen, wirksame Unterstützung. Im November 2025 leitete die
Kommission den ersten jährlichen Migrationsmanagementzyklus ein, der die Asyl-,
Migrations- und Aufnahmesituation in der EU umfassend abbildet und mit dem die
Mitgliedstaaten ermittelt wurden, die unter Migrationsdruck stehen, für die die Gefahr von
Migrationsdruck besteht oder die sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden39.
Der Rat hat den ersten Solidaritätspool für 2026 eingerichtet40. Die Kommission wird die
Mitgliedstaaten insbesondere im Rahmen der Arbeit des EU-Solidaritätskoordinators bei
der Umsetzung des Solidaritätspools unterstützen. Die Kommission leitet den
Migrationsmanagementzyklus jedes Jahr ein, um die unter Druck stehenden
Mitgliedstaaten wirksam zu unterstützen; der Rat wiederum richtet jeweils für das
Folgejahr den Jährlichen Solidaritätspool ein.
Eine wirksame und dauerhafte EU-weite Aufteilung der Verantwortlichkeiten und
die Verringerung der unerlaubten Sekundärmigration in der Union bleiben weiterhin eine
Priorität. Unerlaubte Sekundärmigration beeinträchtigt das reibungslose Funktionieren des
Pakets insgesamt und wirkt sich erheblich auf den Schengen-Raum aus. Daher ist es von
entscheidender Bedeutung, die derzeitige Situation zu verbessern und unerlaubter
Sekundärmigration entgegenzuwirken. Die Rechtsinstrumente des Pakets umfassen
diesbezüglich verschiedene wirksame Maßnahmen, insbesondere die verpflichtende
Überprüfung aller illegal ankommenden Migrantinnen und Migranten sowie die
vorgeschriebene Registrierung aller Antragsteller auf internationalen Schutz im
überarbeiteten Eurodac-System, die verpflichtenden Asyl- und Rückkehrverfahren an der
Grenze, strengere Vorschriften zur Verhinderung von Flucht, bessere Möglichkeiten zur
Einschränkung der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen, z. B.
wenn ein Antragsteller den für ihn zuständigen Mitgliedstaat verlässt oder anderweitig
nicht kooperiert. Wirksame Überstellungen sind für das reibungslose Funktionieren und
die Glaubwürdigkeit des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie für die
Begrenzung der unerlaubten Sekundärmigration zwischen den Mitgliedstaaten von
zentraler Bedeutung. Mit dem Paket wird ein System geschaffen, das die Überstellung von
Personen an den zuständigen Mitgliedstaat beschleunigt und planbarer macht. Die EUAA
wird im Jahr 2026 prüfen, wie diese Reformen am besten unterstützt werden können.
Darüber hinaus plant die Kommission, bei Bedarf die Auswirkungen der unterschiedlichen
Aufnahmepolitik der einzelnen Mitgliedstaaten auf die Migrationsbewegungen sowohl in
Richtung der EU als auch innerhalb der EU näher zu untersuchen.
38 Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur
Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung
der Richtlinie 2013/32/EU.
39 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2323 der Kommission vom 11. November 2025 nach Artikel 11 der
Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates; ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/2323/oj.
40 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2642 des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Einrichtung des
Jährlichen Solidaritätspools für 2026 (ABl. L, 2025/2642, 23.12.2025, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/2642/oj).
18
Modernisierung der Asylverfahren mittels Digitalisierung und Einsatz von KI
Wirksamere Verfahren gehören zu den wichtigsten Verbesserungen im Rahmen des
Pakets. In einem Bereich, in dem viele verschiedene Akteure verschiedener
Verwaltungsstellen und der Justiz beteiligt sind, können neue technologische Lösungen
dazu beitragen, Engpässe zu überwinden, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden, mit
den EU-Agenturen sowie zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Daher ist es wichtig, dass die Migrationsbehörden mit integrierten
Fallbearbeitungssystemen und intelligenten digitalen Instrumenten ausgestattet werden.
Die Kommission wird ab 2026 die Durchführbarkeit eines Vorschlags zur
Digitalisierung im Asylbereich prüfen – auch vor dem Hintergrund, dass ein ähnlicher
Vorschlag derzeit bereits für den Bereich der Rückkehr in Arbeit ist. Eine zu diesem Zweck
geplante Expertengruppe soll die Mitgliedstaaten dazu konsultieren, wie digitale
Fallbearbeitungssysteme im Asylbereich, in die Überprüfungs-, Asyl-, Aufnahme- und
Überstellungsverfahren41 integriert werden, am besten entwickelt werden können. Auf
dieser Grundlage wird die Kommission die nächsten Schritte zur Unterstützung der
Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich festlegen. Ab 2026 soll auch
DubliNet, das System für den Informationsaustausch im Rahmen der Verordnung über
Asyl- und Migrationsmanagement, technisch so umgestaltet werden, dass es die
Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verfahren im Rahmen der genannten
Verordnung besser unterstützen kann.
Zudem bieten neue Technologien neuartige und noch unerforschte Möglichkeiten, den
Verwaltungsaufwand zu verringern, Verfahren zu vereinfachen und fundierte
Asylentscheidungen zu treffen. KI könnte den nationalen Behörden die Instrumente an die
Hand geben, um dieses Potenzial zu erschließen, beispielsweise bei der Verdolmetschung,
Übersetzung und Transkription, der Erhebung und Analyse von Informationen zum
Herkunftsland, der Optimierung des Fallmanagements und der Arbeitsabläufe sowie der
Vorabprüfung, ob Anträge vollständig ausgefüllt wurden. Dabei könnten die Ergebnisse
der von der EU finanzierten europäischen Forschungs- und Innovationsprojekte im
Migrationsbereich42 einfließen. Um in diesem Bereich im Einklang mit den bestehenden
regulatorischen Anforderungen Fortschritte zu erzielen, wird die Kommission 2026 ein
Forum für KI im Migrationsbereich einrichten, um zu sondieren, wie KI-Instrumente in
den Bereichen Asyl, Migration und Grenzmanagement am besten genutzt werden können.
Ferner sollen Möglichkeiten für den Einsatz von KI ermittelt und ein operativer Plan für
die konkrete Einführung solcher neuen Instrumente ausgearbeitet werden. Diese Arbeiten
werden sich auch auf die Leitlinien stützen, die die Kommission 2026 zur Einstufung von
Hochrisiko-KI-Systemen43 vorzulegen gedenkt.
Unterstützung von Vertriebenen aus der Ukraine
Die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Menschen, die vor dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen, ist weiterhin eine Priorität für die Union und
die Mitgliedstaaten. Die Zukunft der Ukraine und die Zukunft der EU sind eng miteinander
verflochten – durch unsere gemeinsame Sicherheit, durch wirtschaftliche Beziehungen,
aber auch durch zwischenmenschliche Beziehungen, die während dieser Zeit entstehen.
41 Die Kommission hat bereits eine externe Studie zur Digitalisierung und zur operativen Integration von
Fallmanagementsystemen in den Bereichen Asyl, Aufnahme, Dublin und Rückkehr in Auftrag gegeben,
um die derzeitige Lage in den Mitgliedstaaten und den Mehrwert diesbezüglicher Maßnahmen der Union
zu bewerten.
42 EU-finanzierte Forschungs- und Innovationsprojekte im Bereich Migration: https://research-and-
innovation.ec.europa.eu/research-area/social-sciences-and-humanities/migration-and-mobility_de.
43 Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu.
19
Die EU ist nach wie vor entschlossen, die Ukraine auf ihrem Weg zum EU-Beitritt weiter
zu unterstützen.
Um angesichts der äußerst instabilen Lage eine längerfristige Perspektive aufzuzeigen,
muss ein Weg gefunden werden, der Menschen aus der Ukraine weiterhin einen
rechtmäßigen Aufenthalt in der EU und eine einfache Integration in die
Aufnahmegesellschaften ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass jene unterstützt
werden, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, sobald die Umstände dies zulassen.
Dieser Übergang muss mit Blick auf die Erholung der Ukraine schrittweise erfolgen und
vorhersehbar sein. Die im September 2025 angenommene Empfehlung des Rates zum
Übergang hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für
Vertriebene aus der Ukraine44 bildet die Grundlage für die nächsten Schritte. Die
Umsetzung der Empfehlung wird durch verschiedene Foren, in denen die Mitgliedstaaten,
die ukrainischen Behörden und internationale Organisationen vertreten sind, begleitet45.
Da die Unterstützung für Vertriebene aus der Ukraine der erste Fall ist, in dem die
Richtlinie über den vorübergehenden Schutz von 2001 aktiviert wurde, muss die EU
bei der Planung möglicher künftiger Maßnahmen die Lehren aus den mehr als vier Jahren
vorübergehenden Schutzes ziehen.
5. WIRKSAMERE RÜCKFÜHRUNG UND RÜCKÜBERNAHME
Eine rasche, wirksame und menschenwürdige Rückführung und Rückübernahme illegal
aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist für die Integrität unserer Migrations- und
Asylsysteme unerlässlich. Derzeit verlässt nur rund ein Viertel der Migrantinnen und
Migranten, deren Ausreise angeordnet wurde, tatsächlich die Union, wobei es
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Die Wirksamkeit von Rückführungen
muss dringend erhöht werden, um von illegaler Migration abzuschrecken und das
reibungslose Funktionieren und die Integrität des Migrations- und Asylsystems zu
gewährleisten.
In den nächsten fünf Jahren muss die EU intensiv am Aufbau eines umfassenden
gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems arbeiten. Einige Mitgliedstaaten haben
ihre Rückkehrverfahren bereits deutlich effizienter gestaltet. Nach ihrer Annahme wird die
vorgeschlagene Rückkehrverordnung46 einen neuen Rechtsrahmen bieten, der EU-weit die
Rückkehrverfahren beschleunigt, vereinfacht und wirksamer gestaltet und dabei die
Achtung der Grundrechte und der internationalen Verpflichtungen, insbesondere des
Grundsatzes der Nichtzurückweisung, gewährleistet.
Damit die Rückkehrmaßnahmen in der Praxis funktionieren, müssen Drittstaaten ihren
Teil dazu beitragen und ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme ihrer
eigenen Staatsangehörigen umfassend nachkommen. Die EU sollte alle ihr zur Verfügung
stehenden Hebel und Anreize – darunter Rückübernahmeinstrumente,
Finanzierungsinstrumente sowie die Visum- und Handelspolitik – weiterentwickeln und
nutzen, um durch ihre Kontakte zu Drittstaaten im Rahmen der Migrationsdiplomatie eine
44 Empfehlung des Rates vom 16. September 2025 zu einer koordinierten Vorgehensweise beim Übergang
hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine,
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5129/oj.
45 Auch mit Unterstützung des Sonderbeauftragten für die Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU, der auch
Kontakte zu den Mitgliedstaaten und der Ukraine unterhält.
46 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines
gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und
zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der
Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates; https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0101.
20
bessere Kooperation bei der Rückübernahme zu erreichen. Gleichzeitig müssen die
Mitgliedstaaten ein gründliches und zeitnahes Follow-up zu Rückkehranordnungen
sicherstellen und erforderlichenfalls die betreffenden Drittstaaten ersuchen, die
Staatsangehörigkeit der Rückkehrer zu bestätigen und ihnen Reisedokumente auszustellen.
Aufbau eines gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems
Mit dem Paket werden mehrere Neuerungen und Verbesserungen im Bereich des Asyl-
und Migrationsmanagements eingeführt. Was die Rückkehr anbelangt, so wird der
Rechtsrahmen die Schlupflöcher zwischen den Asyl- und Rückkehrverfahren
schließen und sicherstellen, dass der Erlass von Rückkehrentscheidungen und ablehnenden
Asylbescheiden eng aneinander gekoppelt ist. Dies wird die Rückkehr deutlich
beschleunigen, da die Möglichkeiten zur Flucht verringert und somit lange Phasen der
Ungewissheit sowohl für die Rückkehrer als auch für die nationalen Behörden vermieden
werden.
Darüber hinaus wird die Rückkehr von Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz
abgelehnt wurde, mit dem verpflichtenden Rückkehrverfahren an der Grenze47
deutlich schneller, direkt von den Außengrenzen aus und innerhalb der in den neuen
Vorschriften festgelegten Frist von 12 Wochen erfolgen. Die Kommission wird gezielt
darauf hinarbeiten, die wirksame Umsetzung der neuen Grenzverfahren sicherzustellen,
und zu diesem Zweck eng mit den Mitgliedstaaten, Frontex und Partnerländern
zusammenarbeiten. Im Zuge der Ausarbeitung künftiger Berichte nach Artikel 25a des
Visakodexes wird sie auch der Kooperation bei der Rückübernahme im Kontext des
verpflichtenden Grenzverfahrens besondere Aufmerksamkeit widmen.
Basierend auf diesen Verbesserungen wird der Schwerpunkt in den nächsten fünf Jahren
darauf liegen, gemäß dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung
eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr48 vom März 2025 das gemeinsame
europäische Rückkehrsystem vollständig aufzubauen. Mit der vorgeschlagenen
Verordnung und der darin vorgesehenen Europäischen Rückkehranordnung, die die
Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen schafft, wird
das Thema der Rückkehr stärker europäisch ausgerichtet, damit Personen nicht illegal von
einem Mitgliedstaat in einen anderen weiterziehen und so die EU-Vorschriften umgehen
können. Die vorgeschlagene Verordnung fördert die Vereinfachung und Wirksamkeit
durch die Straffung interner Verfahren, die Klarstellung der Rechte und Pflichten von
Rückkehrern wie die Verpflichtung zur Kooperation beim Rückkehrverfahren, die
Verringerung der Fluchtgefahr und der Gefahr unerlaubter Sekundärmigration sowie die
Schließung der Schlupflöcher zwischen Rückkehrverfahren innerhalb der EU und der
Rückübernahme in Drittstaaten. Zudem werden Personen, die eine Sicherheitsbedrohung
darstellen, künftig schneller rückgeführt. Die vorgeschlagene Verordnung enthält auch die
Vorschriften und Garantien für die Einrichtung von „Rückkehrzentren“ außerhalb der
Union, die neue Lösungen für die Rückkehr von Personen, die die EU verlassen müssen,
bieten könnten. Die Verhandlungen über die Rückkehrverordnung müssen nun zügig
abgeschlossen werden, damit das gemeinsame europäische Rückkehrsystem in den
kommenden Jahren in die Tat umgesetzt wird.
47 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung des
Rückkehrverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148; ELI:
http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1349/oj.
48 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines
gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und
zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der
Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates; EUR-Lex –
52025PC0101 – DE – EUR-Lex.
21
Die Kommission wird 2026 auch einen Legislativvorschlag zur Digitalisierung der
Rückkehr vorlegen, mit dem die Entwicklung digitaler Fallbearbeitungssysteme in
diesem Bereich ermöglicht werden soll. Das wird ebenfalls dazu beitragen, den
Verwaltungsaufwand der nationalen Behörden zu verringern und die Verfahren zu
vereinfachen und zu automatisieren. Mit dem Vorschlag soll ferner die Möglichkeit
geprüft werden, EU-Agenturen wie Frontex und eu-LISA mehr Zuständigkeiten in Bezug
auf die digitalen Fallbearbeitungssysteme zu übertragen.
Parallel zur Stärkung des neuen Rechtsrahmens sind Maßnahmen zur Verbesserung der
Rückkehrverfahren auf operativer Ebene erforderlich.
Der Rückkehrkoordinator wird mit Unterstützung des hochrangigen Netzes für
Rückkehrfragen neue Ideen ausloten und Verfahren für die Bewältigung bestimmter
Herausforderungen wie der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen im
Rückführungsverfahren an der Grenze, der Rückkehr von Personen, die eine
Sicherheitsbedrohung darstellen, oder der Rückkehr unbegleiteter Minderjähriger im
Einklang mit dem EU-Recht und unter Berücksichtigung des Kindeswohls entwickeln.
Diesbezüglich wird weiterhin gemeinsam mit den Behörden der Mitgliedstaaten daran
gearbeitet, den Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu optimieren und alle bestehenden
Instrumente zu nutzen, um die Rückkehr zu beschleunigen. Die Kommission wird zu
diesem Zweck weiter gemeinsam mit den Mitgliedstaaten praktische Initiativen mit und in
Drittländern entwickeln.
Bei der Überarbeitung der Frontex-Verordnung, die 2026 stattfinden soll, wird ferner
geprüft, wie sich die operative Rolle von Frontex bei der Rückkehr innerhalb und
außerhalb der EU stärken lässt. Derzeit werden Überlegungen darüber angestellt, wie
Rückführungen aus einem Drittland in ein anderes Drittland zu klaren Bedingungen und
mit rechtlichen Garantien unterstützt und die freiwillige Rückkehr und
Wiedereingliederung gestärkt werden könnten und wie die Governance von Frontex in
diesem Bereich im Hinblick auf die Unterstützung der strategischen Prioritäten der EU
verbessert werden kann.
Die Kommission arbeitet darüber hinaus gemeinsam mit Frontex an der Verbesserung und
Vereinfachung der Datenerhebung zum Thema Rückkehr, um ein besseres Lagebild zur
Rückkehr zu erhalten und Ressourcen und Instrumente besser planen zu können.
Verbesserung der Rückübernahme durch Drittländer
Die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme durch die Herkunftsländer der
Migrantinnen und Migranten ist für erfolgreiche Rückführungen und ein effizientes
Migrationsmanagement erforderlich und ein weiterer wichtiger Bestandteil des
gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems. Die Rückübernahme eigener
Staatsangehöriger ist eine Verpflichtung nach dem Völkergewohnheitsrecht, auf die sich
die Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen sowie die Partnerschaftsabkommen
der EU (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) mit Drittländern sowie
multilaterale Rahmenregelungen (z. B. das Samoa-Abkommen mit afrikanischen,
karibischen und pazifischen Ländern) stützen.
In dieser Hinsicht ist eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme nach wie vor
eine zentrale Priorität der Migrationsdiplomatie der EU. Die Kommission überwacht – in
enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – die Kooperation regelmäßig im Rahmen
der bestehenden bilateralen und multilateralen Rückübernahmeinstrumente sowie im Zuge
der jährlichen Bewertung der Kooperation bei der Rückübernahme gemäß Artikel 25a des
22
Visakodexes49. Die Union muss ihr Instrumentarium einsetzen und verstärken, um die
Kooperation in diesem Bereich zu fördern; so forderten auch die EU-Staats- und -
Regierungschefs wiederholt, dass alle politischen Instrumente zur Verbesserung der
Rückkehr/Rückführung und der Rückübernahme genutzt werden. Die wirksame
Umsetzung der 24 bestehenden Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen der
EU mit Drittländern50 und die uneingeschränkte Achtung und Durchsetzung der in
internationalen Abkommen der EU verankerten Verpflichtungen müssen weiterhin
Priorität haben.
Um eine möglichst enge Zusammenarbeit der Union mit Drittländern zu erreichen und eine
wirksame Strategie in den Verhandlungen zu verfolgen, wird die Kommission mit den
Mitgliedstaaten daran arbeiten, den Informationsaustausch in diesem Bereich weiter zu
verbessern. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, wie bei den noch aktuellen
Verhandlungsmandaten für Rückübernahmeabkommen am besten vorzugehen ist.
Laufende Rückübernahmeverhandlungen müssen rasch abgeschlossen werden, und wenn
ein Mehrwert auf EU-Ebene zu erzielen ist, sollten neue Verhandlungen aufgenommen
werden. Das Samoa-Abkommen bildet ebenfalls einen klaren Rahmen für die Erfüllung
der Rückübernahmeverpflichtungen und erinnert an die Verpflichtung aller Parteien zur
Rückübernahme ihrer eigenen Staatsangehörigen: Die Erfüllung des Abkommens wird
überwacht und erforderlichenfalls mit speziellen Maßnahmen unterstützt werden.
Gegebenenfalls wird die Kommission Vereinbarungen mit den internationalen Partnern
schließen, um Standardverfahren für die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
einzuführen und Hindernisse für die Zusammenarbeit mit diesen Partnern zu beseitigen.
Um im Rahmen der Migrationsdiplomatie konkrete Fortschritte in Bezug auf die
Kooperation bei der Rückübernahme zu erzielen, müssen die Kommission, die Hohe
Vertreterin und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Anreize setzen und die
Einflussmöglichkeiten nutzen, die die einschlägigen Strategien, Instrumente und
Werkzeuge der EU bieten.
Umgang mit schwierigen Rahmenbedingungen
Einige Situationen, an denen bestimmte Drittländer beteiligt sind, verdienen besondere
Aufmerksamkeit. So steht Syrien nach wie vor erheblichen politischen,
sicherheitspolitischen, humanitären und entwicklungspolitischen Herausforderungen. Die
EU unterstützt einen friedlichen und inklusiven politischen Übergang unter syrischer
Führung sowie die sozioökonomische Erholung, um ein Wiederaufflammen der Gewalt zu
verhindern. Die Kommission arbeitet mit dem UNHCR zusammen, um die freiwillige
Rückkehr und die dauerhafte Wiedereingliederung der Rückkehrenden zu unterstützen.
Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Erkundungsbesuche
syrischer Staatsangehöriger, die in der EU internationalen Schutz genießen und
möglicherweise nach Syrien zurückkehren möchten. Außerdem hat Frontex die
Unterstützung von Rückkehraktionen nach Syrien und die Wiedereingliederung von
Syrerinnen und Syrern wieder aufgenommen.
49 Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über
einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/810/oj/deu.
50 Die EU hat Rückübernahmeabkommen mit Hongkong, Macau, Sri Lanka, Albanien, Russland, der
Ukraine, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Moldau, Pakistan,
Georgien, Armenien, Aserbaidschan, der Türkei, Cabo Verde und Belarus sowie
Rückübernahmevereinbarungen mit Afghanistan, Gambia, Guinea, Bangladesch, Äthiopien und Côte
d’Ivoire geschlossen. Die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist auch
Bestandteil anderer internationaler Instrumente, darunter Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
(PKA) und das Samoa-Abkommen mit 77 afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern.
23
Die Kommission ist mit Blick auf die Lage der in der EU lebenden afghanischen
Staatsangehörigen auch bemüht, eine Koordinierung auf EU-Ebene sicherzustellen. Dafür
arbeitet sie im Einklang mit dem EU-Recht und internationalen Verpflichtungen
einschließlich der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung
auf Fachebene mit der De-facto-Regierung Afghanistans an der möglichen Rückkehr und
Rückübernahme afghanischer Staatsangehöriger, die sich illegal in der EU aufhalten, und
zwar insbesondere derjenigen, die Straftaten begangen haben oder Sicherheitsrisiken
darstellen. Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und setzt auch
auf die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr durch Frontex im Rahmen des
Wiedereingliederungsprogramms der EU.
6. ARBEITS- UND FACHKRÄFTEMOBILITÄT ZUR STEIGERUNG DER
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
In den nächsten Jahren dürften Qualifikationsdefizite und der Arbeitskräftemangel, die
auch auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind, den wachsenden Bedarf am
Arbeitsmarkt in vielen Schlüsselsektoren und in unterschiedlichem Maße in der gesamten
Union verstärken51. Die Nachfrage in Bereichen, die für die EU-Wirtschaft und das
Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind – in
innovativen Bereichen wie der KI ebenso wie bei der Betreuung unserer Jüngsten und
Ältesten –, wird weiter steigen. Im neuen EU-Talentpool wurden bereits 42 Berufe
ermittelt, in denen die EU einen Arbeits- und Fachkräftemangel verzeichnet, der das
wirtschaftliche Potenzial Europas hemmt und zu dessen Behebung die Arbeits- und
Fachkräftemobilität einen wichtigen Beitrag leisten kann.
Mit der Union der Kompetenzen52 sollen – ergänzend zu den Maßnahmen zur Aktivierung und
Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte in der EU einschließlich bereits in der Union ansässiger
Drittstaatsangehöriger – dringend benötigte Fachkräfte aus Drittländern angeworben und gehalten
werden. Die Arbeits- und Fachkräftemobilität gehört zum Wirtschaftsmodell der EU; sie
steigert die Wettbewerbsfähigkeit der EU, trägt zur Bewältigung der durch Demografie
und Fachkräftemangel verursachten Probleme bei53 und fördert Innovationen.
In den nächsten fünf Jahren sollte sich die EU bemühen, zum attraktivsten Standort im
globalen Wettbewerb um Fachkräfte zu werden und qualifizierte Arbeitskräfte –
Innovatoren, die den technologischen Fortschritt vorantreiben, ebenso wie jene, die
unverzichtbare Pflege- und Betreuungsdienste erbringen – zu gewinnen. Dafür müssen wir
enger mit den Partnerländern zusammenarbeiten, die Arbeits- und Fachkräftemobilität
als Instrument sowohl in der Migrationsdiplomatie als auch bei der Pflege umfassender
diplomatischer und wirtschaftlicher Beziehungen zu den Partnern einsetzen und in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten neue und innovative Initiativen auf Unionsebene
auf den Weg bringen, um Arbeitskräfte zu gewinnen, die für unseren Arbeitsmarkt
ausgebildet und darauf vorbereitet sind.
Neben der Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften muss es auch darum gehen, diese zu
halten. Dafür muss die Union ein sozioökonomisches Umfeld bieten, das nicht nur die
51 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Talenterschließung in den Regionen Europas, EUR-
Lex – 52023DC0032 – DE – EUR-Lex.
52 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen, EUR-Lex –
52025DC0090 – DE – EUR-Lex.
53 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Demografischer Wandel in Europa: ein
Instrumentarium zur Bewältigung der Herausforderungen, EUR-Lex – 52023DC0577 – DE – EUR-Lex.
24
Integration ausländischer Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt erleichtert, sondern ihnen auch
die Möglichkeit gibt, sich zu integrieren und sich in unseren Gesellschaften einzubringen.
Arbeits- und Fachkräftemobilität als Instrument der Migrationsdiplomatie
Die Anwerbung und Mobilität von Arbeits- und Fachkräften sowie Bildungs-, Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten müssen zu einem strategischen Element unserer
umfassenden Beziehungen zu den Partnerländern werden. Der Ausbau der bestehenden
Fachkräftepartnerschaften mit Marokko, Tunesien, Ägypten, Pakistan und Bangladesch
und der Aufbau neuer Partnerschaften ist nur ein erster Schritt.
Über die Fachkräftepartnerschaften hinaus muss die EU die Prioritäten der
Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen ihrer umfassenden Zusammenarbeit mit den
Partnerländern zusammenführen und dabei dem mit dem Pakt für den Mittelmeerraum
eingeschlagenen Weg folgen. In diesem Zusammenhang richtet die Kommission 2026 eine
erste Europäische Stelle für legale Wege in den europäischen Arbeitsmarkt (European
Legal Gateway Office) für den IKT-Sektor in Indien ein. Dabei handelt es sich um eine
zentrale Anlaufstelle für Arbeitskräftemobilität, die Bewerberinnen und Bewerber aus
Indien, die in der EU arbeiten möchten, unterstützt. Die Kommission plant, das Konzept
einer solchen Anlaufstelle auf der Grundlage der Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt in
Ergänzung zum EU-Talentpool unter Berücksichtigung der strategischen Interessen der
EU auch in anderen Sektoren und anderen Partnerländern, einschließlich der Länder der
Fachkräftepartnerschaft, umzusetzen. Die weitere Zusammenarbeit im Bereich der
Fachkräftemobilität sollte auch im Rahmen der Global-Gateway-Strategie gefördert
werden.
Die Union und die Partnerländer haben ein gemeinsames Interesse daran, die
Arbeitskräftemobilität zu fördern. Die Vorbereitung von Arbeitskräften aus Drittländern
auf den europäischen Arbeitsmarkt und ihre Integration in unsere Gesellschaften ist jedoch
ein komplexes Unterfangen, das Investitionen und Anstrengungen auf beiden Seiten
erfordert. Um für ein hohes Kompetenzniveau bei den Menschen, die zum Arbeiten und
Leben in die Union kommen könnten, zu sorgen, wird die Kommission – auch im Rahmen
der künftigen Europäischen Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung – unter
Berücksichtigung von Modellen der Kosten- und Risikoteilung mit dem Privatsektor
Schulungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für Arbeitssuchende in Drittländern
unterstützen, damit diese die passenden technischen, beruflichen, sprachlichen und
kulturellen Kompetenzen erwerben können.
Die Kommission wird auch die Wirtschaft und die Sozialpartner in der EU enger in die
Gestaltung und Umsetzung von Initiativen mit Drittländern einbeziehen, da diese am
besten wissen, welche Kompetenzen sie brauchen, und von der Fachkräftemobilität am
meisten profitieren können. Die Kommission beabsichtigt, sich bestehender Foren wie der
Plattform für Arbeitsmigration, der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog, des
Industrieforums und des Forums für den Europäischen Forschungsraum zu bedienen, um
das Engagement der Wirtschaft und der Arbeitgeber für die Anwerbung von Fachkräften
zu fördern.
Der EU-Talentpool54, das erste Instrument auf EU-Ebene, das den Abgleich von
Jobangeboten aus der EU gegen Arbeitsuchende aus Drittländern in bestimmten Sektoren
ermöglichen soll, wird von entscheidender Bedeutung sein, um den Arbeits- und
Fachkräftemangel zu beheben und die Zusammenarbeit mit den Partnerländern langfristig
zu verbessern. Die Kommission treibt die Entwicklung der IT-Plattform vorrangig voran,
54 Choose Europe: Advance your research career in the EU, https://commission.europa.eu/topics/research-
and-innovation/choose-europe_en.
25
damit der Talentpool 2027 eingerichtet und einsatzbereit ist. Damit er sein ganzes
Potenzial entfalten kann, müssen die Mitgliedstaaten frühzeitig eingebunden werden und
sich daran beteiligen können.
Rechtsrahmen für die Arbeits- und Fachkräftemobilität
Die Initiative „Choose Europe“55 wirbt für die EU als Ziel für hoch qualifizierte
Fachkräfte. Sie stellt heraus, dass die EU Fachkräften aus aller Welt ein ideales Umfeld
bietet, um zu forschen und innovativ tätig zu sein.
Zugleich ist der Rechtsrahmen für die Arbeits- und Fachkräftemobilität in Richtung
EU nach wie vor fragmentiert, und für ausländische Fachkräfte ist es schwierig, sich im
komplizierten Gewirr der Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten56
zurechtzufinden.
Damit bleiben die Regelungen hinter dem Anspruch der EU zurück. Es muss geprüft
werden, wie sich die Verfahren zur Anwerbung von Drittstaatsangehörigen mit hohem
Innovationspotenzial wie Forschenden, Studierenden, Fachkräften, Start-up-Gründern
oder innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von Arbeitskräften, die für
Mangelberufe etwa in der Pflege, im Gesundheitswesen, im Tourismus oder im Bauwesen
benötigt werden, vereinfachen und beschleunigen lassen. In der zusammen mit der
vorliegenden Strategie angenommenen Visumstrategie57 werden neue Wege aufgezeigt,
wie der bestehende Rahmen für die Anwerbung von Fachkräften mehr Wirkung entfalten
kann, unter anderem mithilfe von Finanzmitteln und der Empfehlung der Kommission zur
Anwerbung von Talenten für Innovationen58, und Möglichkeiten für eine Vereinfachung
und bessere Umsetzung des Rechtsrahmens geprüft.
Darüber hinaus ist eines der Haupthindernisse für die Anwerbung von Fachkräften der
Engpass, der bei der Anerkennung und Validierung der Qualifikationen und
Kompetenzen Drittstaatsangehöriger besteht. Mit der Empfehlung der Kommission von
2023 zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen59 sollten die
nationalen Anerkennungsverfahren vereinfacht werden. In der Praxis sind diese Prozesse
jedoch nach wie vor oft langwierig, schwerfällig und EU-weit uneinheitlich geregelt und
somit nicht mit einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld und der Notwendigkeit, den
bestehenden Arbeitskräftemangel bei den europäischen Unternehmen rasch zu beheben,
vereinbar. Um dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen, wird die Kommission im
Rahmen des Pakets für eine faire Arbeitskräftemobilität 2026 eine Initiative für die
Portabilität von Kompetenzen auf den Weg bringen, die mögliche neue Vorschriften für
die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen umfassen und
dafür sorgen soll, dass die Verfahren beschleunigt und zugleich die auf dem europäischen
Markt erwarteten Qualitätsstandards aufrechterhalten werden.
56 Die EU-Vorschriften regeln die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für bestimmte Kategorien von
Arbeitskräften (hoch qualifizierte Arbeitskräfte, Saisonarbeitskräfte und unternehmensintern
transferierte Arbeitskräfte) sowie Studierende und Forschende, das Recht auf
Familienzusammenführung und den langfristigen Aufenthalt. Das EU-Recht sieht zudem ein
einheitliches Verfahren – und eine kombinierte Erlaubnis – für Arbeitskräfte aus Drittländern vor, die
im Rahmen der nationalen Systeme der Mitgliedstaaten zugelassen werden. Derzeit gelten die EU-
Vorschriften weder für andere Kategorien von Arbeitsmigrantinnen und -migranten noch für
Selbstständige.
57 COM(2026) 43.
58 C(2026) 462.
59 Empfehlung (EU) 2023/2611 der Kommission vom 15. November 2023 zur Anerkennung der
Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen, C/2023/7700, ABl. L, 2023/2611, 24.11.2023, ELI:
http://data.europa.eu/eli/reco/2023/2611/oj.
26
Um das Potenzial der Erhebung und Auswertung von Daten über Kompetenzen
auszuschöpfen, sind zusätzlich zu genauen und aktuellen Informationen über
Kompetenzen und die Arbeitsmarktsituation in der EU und ihren Mitgliedstaaten und
aufbauend auf den Erfahrungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen
aktualisierte Informationen über die Lage auf dem Arbeitsmarkt in den Partnerländern,
einschließlich ihrer Kompetenz- und Qualifikationsrahmen, erforderlich, um diese mit den
Kompetenzen und Qualifikationen in der EU vergleichen zu können. Dafür will die
Kommission bei der Zuordnung und dem Vergleich von Kompetenzen und
Qualifikationen in den Ländern der Fachkräftepartnerschaften und darüber hinaus enger
mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) zusammenarbeiten.
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Missbrauch und Ausbeutung
Europa muss nicht nur Fachkräfte anwerben, sondern energischer gegen die illegale
Beschäftigung und den Missbrauch von Arbeitskräften aus Drittstaaten in der EU
vorgehen. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit, die häufig auch mit der Ausbeutung
von Arbeitskräften verbunden sind, sind eine Hauptmotivation für die illegale Migration
und müssen wirksamer bekämpft werden, insbesondere in den Sektoren, in denen das
Risiko dafür besonders ausgeprägt ist. Die Offenheit der Union bei der Anwerbung und
Bindung von Fachkräften sollte mit einem kompromisslosen Vorgehen gegen die illegale
Beschäftigung und die Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten einhergehen.
Die Kommission wird 2026 den Stand der Durchführung der Richtlinie über Sanktionen
gegen Arbeitgeber60 präsentieren und erforderlichenfalls Änderungen vorschlagen, um
die Wirksamkeit der Richtlinie zu erhöhen.
Wie aus dem Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze61 deutlich hervorgeht, sind
Arbeitskräfte aus Drittländern von Ausbeutung, Verstößen gegen Sicherheits- und
Gesundheitsvorschriften und inakzeptablen Wohnverhältnissen betroffen. Es müssen mehr
Kontrollen und Überprüfungen stattfinden, um ausbeuterische Arbeitgeber aufzuspüren
und zu sanktionieren und die Rechte der Arbeitskräfte aus Drittländern zu schützen. Im
Rahmen der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)
2026 wird die Kommission prüfen, wie die Behörde die Herausforderungen im
Zusammenhang mit missbräuchlichen Arbeitsbedingungen Drittstaatsangehöriger besser
bewältigen könnte.
Parallel dazu sollte eine bessere Rechtsdurchsetzung, auch mit Unterstützung eines
erweiterten Mandats der ELA, dazu beitragen, dass die Bestimmungen des EU-Rechts zum
Schutz der Rechte von Arbeitsmigrantinnen und -migranten, insbesondere die Richtlinie
über Saisonarbeitnehmer62, die Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber63 und die
60 Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über
Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne
rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2009/52/oj/deu.
61 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze
(COM(2025) 944 final).
62 Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als
Saisonarbeitnehmer.
63 Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über
Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne
rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24).
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überarbeitete Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis64, von den Mitgliedstaaten
ordnungsgemäß umgesetzt und wirksam angewandt werden.
Bessere Integration Drittstaatsangehöriger
Integration ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht. Es liegt im Interesse der Union, dafür
zu sorgen, dass die Migrantinnen und Migranten, die in die EU kommen, rasch und aktiv
zu unseren – und jetzt auch ihren – Gesellschaften beitragen können, ob sie nun vor
Konflikten geflohen, zum Arbeiten gekommen, ihrer Familie nachgezogen oder auf
anderem legalen Weg gekommen sind. Mithin ist die Integration ein Bereich, in dem auf
nationaler Ebene ein ressortübergreifender Ansatz sehr wichtig ist. Das ist entscheidend
für den sozialen Zusammenhalt, aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die
wirtschaftliche Dynamik Europas, denn hier gilt es, sämtliche Kompetenz- und
Qualifikationspotenziale auszuschöpfen. Es ist unerlässlich, dass die Migrantinnen und
Migranten die Sprache des Aufnahmemitgliedstaats lernen, die Kultur und die
Verwaltungssysteme verstehen, arbeiten, Steuern zahlen und uneingeschränkt an den
Gesellschaften teilhaben, die auf den europäischen Werten beruhen.
Diasporagemeinschaften und von Migrantinnen und Migranten geführte Organisationen
sind wichtige Akteure, die den Integrationsprozess unterstützen können, der viel
entschlossenes Engagement sowohl der Migrantinnen und Migranten als auch der
Aufnahmegesellschaften erfordert. Vor diesem Hintergrund müssen die Migrantinnen und
Migranten eine echte Chance zur Integration bekommen. Aufbauend auf dem umfassenden
und sektorübergreifenden Ansatz des Aktionsplans für Integration und Inklusion und
dessen Halbzeitüberprüfung65 sollte die Integration auf jeder politischen und
gesellschaftlichen Ebene gefördert werden.
Die Kommission wird weiterhin auf einen ganzheitlichen Ansatz hinwirken, um die
Maßnahmen in allen Politikbereichen der EU, insbesondere im Bereich der regionalen
Entwicklung, miteinander zu verknüpfen, z. B. mit der EU-Agenda für Städte66, der
Städteagenda-Partnerschaft für die Inklusion von Migranten und Flüchtlingen67 und der
bevorstehenden Aktualisierung des Aktionsplans für den ländlichen Raum68. Was die
Beschäftigung und die Integration in den Arbeitsmarkt angeht, so tragen
Drittstaatsangehörige weiterhin zum Wachstum in der EU bei. Ihr Potenzial wird auf dem
EU-Arbeitsmarkt jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft. Deshalb ist es ein zentrales
Anliegen, die Arbeitsämter, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie andere
Arbeitsmarktakteure enger einzubinden. Zu diesem Zweck werden ein fortgesetzter Dialog
und eine ständige Zusammenarbeit zu allen substanziellen Bemühungen um eine engere
64 Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein
einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich
im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel
von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten
(Neufassung), PE/93/2023/REV/1 (ABl. L, 2024/1233, 30.4.2024, ELI:
http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1233/oj).
65 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0758 und Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen, Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans der Kommission für Integration
und Inklusion 2021-2027, https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025SC0162.
66 https://ec.europa.eu/regional_policy/information-sources/publications/communications/2025/eu-
agenda-for-cities-2025_de.
67 https://www.urbanagenda.urban-initiative.eu/.
68 https://rural-vision.europa.eu/action-plan_de.
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Abstimmung der Migrations- und Arbeitsmarktpolitik und um eine bessere Eingliederung
der Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt beitragen.
Diese Abstimmung von Maßnahmen zur Unterstützung der Integration und Inklusion von
Drittstaatsangehörigen sollte in einen umfassenderen und längerfristigen Ansatz
eingebettet werden, der auch zu einer zweckmäßigen Verwaltung der nationalen Systeme
des Bildungs-, Gesundheits- und Wohnungswesens beitragen soll. Die Umsetzung des
ressortübergreifenden Integrationsansatzes in den Mitgliedstaaten sollte mit
Unionsmitteln unterstützt werden, indem lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,
Organisationen der Zivilgesellschaft und von Migrantinnen und Migranten geführten
Organisationen Finanzierungsmöglichkeiten geboten werden. Insgesamt sollte dieser
längerfristige Ansatz für die Integration Drittstaatsangehöriger auf dem Austausch
aufbauen, der in den verschiedenen Integrationsnetzwerken69 stattfindet, und die Arbeit im
Rahmen der einschlägigen Strategien70 wird fortgesetzt.
7. STRATEGISCHER EINSATZ VON FINANZMITTELN UND VERBESSERUNG DER
OPERATIVEN UNTERSTÜTZUNG
Der Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034
sieht eine erhebliche Aufstockung der Mittel für Migration und Asyl sowie für die
internationale Zusammenarbeit vor und soll gleichzeitig dafür sorgen, dass die
Unionsmaßnahmen hinsichtlich der Zusammenarbeit im Bereich Migration eine größere
Hebelwirkung entfalten.
Der MFR-Vorschlag zielt darauf ab, dass die erforderlichen Finanzmittel auch
entsprechend den in dieser Strategie dargelegten Prioritäten bereitgestellt werden.
Insgesamt sollen mindestens 81 Mrd. EUR in den Bereich Inneres fließen und damit für
die Unterstützung des Migrations- und Asylmanagements, für mehr innere Sicherheit und
die Stärkung der Grenzen und der Visumpolitik zur Verfügung stehen.
Um die wirksame Kontrolle und das Management der Außengrenzen sicherzustellen
und Sicherheit zu gewährleisten, wird eine Finanzausstattung von 15,4 Mrd. EUR für die
Unionsunterstützung für den Schengen-Raum, das integrierte europäische
Grenzmanagement und die gemeinsame Visumpolitik vorgeschlagen. Im Rahmen des
Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI)
für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 werden derzeit insgesamt 5,97 Mrd. EUR
für das integrierte europäische Grenzmanagement in den Mitgliedstaaten bereitgestellt71.
Mit einer erheblichen Aufstockung der Mittel könnten Maßnahmen im Sinne der in dieser
Strategie dargelegten Prioritäten durchgeführt werden; so könnten beispielsweise das
Grenzmanagement digitalisiert, neue technologische Lösungen eingeführt sowie
Ausrüstung und Infrastruktur verbessert werden.
In Bezug auf die Unionsunterstützung für Asyl, Migration und Integration hat die
Kommission einen Betrag von rund 12 Mrd. EUR vorgeschlagen, gegenüber rund
7,84 Mrd. EUR, die den Mitgliedstaaten derzeit im Programmplanungszeitraum 2021-
202772 für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Verfügung stehen, und fast
69 Europäisches Integrationsnetz, Expertengruppe zu den Ansichten von Migranten in den Bereichen
Migration, Asyl und Integration, Europäisches Migrationsforum.
70 Die Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 und für die Gleichstellung von
LGBTIQ+-Personen 2026-2030 sowie die Strategie gegen Rassismus 2026-2030.
71 Der Betrag umfasst die ursprünglich vereinbarten Zuweisungen an die Mitgliedstaaten, Übertragungen
der Mitgliedstaaten aus anderen Fonds und Aufstockungen aus der Thematischen Fazilität des BMVI an
die Mitgliedstaaten.
72 Der Betrag umfasst die ursprünglich vereinbarten Zuweisungen an die Mitgliedstaaten, Übertragungen
der Mitgliedstaaten aus anderen Fonds und Aufstockungen aus der Thematischen Fazilität des AMIF an
die Mitgliedstaaten.
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3 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Integration
marginalisierter Gemeinschaften, einschließlich Menschen mit Migrationshintergrund.
Diese Mittelausstattung zielt darauf ab, die Solidarität und die gerechte Verteilung der
Verantwortung unter den Mitgliedstaaten zu fördern und insbesondere für eine schnellere
Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz, auch an den Außengrenzen,
wirksamere Rückführungen sowie die Anwerbung von Fachkräften und die frühzeitige
Integration Drittstaatsangehöriger zu sorgen. Im Rahmen der Pläne für nationale und
regionale Partnerschaft wird der Europäische Sozialfonds zur sozialen Inklusion und
sozioökonomischen Integration Drittstaatsangehöriger beitragen.
Im nächsten MFR soll für die Unterstützung der Mitgliedstaaten ein leistungsbasierter
Ansatz im Rahmen der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft gelten. Bei der
Ausarbeitung ihrer Pläne für nationale und regionale Partnerschaft sollten die
Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Finanzmittel auch dafür eingesetzt werden, dass die
festgestellten politischen Herausforderungen – unter anderem in den Bereichen Asyl- und
Migrationsmanagement, Rückkehr/Rückführung und Arbeitskräftemobilität – bewältigt
werden.
Darüber hinaus soll der MFR-Vorschlag für 2028-2034 für mehr Kohärenz, Konsistenz
und Komplementarität zwischen der internen und der externen Dimension der Politik
sorgen. Der Vorschlag für eine Verordnung über Europa in der Welt73 mit einer
Mittelausstattung von 200 Mrd. EUR ist so konzipiert, dass bei Fragen der Erweiterung
und internationalen Partnerschaften entsprechend den strategischen Interessen der EU
einschließlich ihrer Migrationsziele strategischer, stärker werteorientiert und
wirkungsvoller vorgegangen werden soll. Dieser stärker strategisch ausgerichtete Ansatz
der Mittelverwendung sollte mit Blick auf mehr Kohärenz und Wirksamkeit auch für die
Programmplanungsmodalitäten und die Ausführung dieses Instruments gelten. Darüber
hinaus wird mit dem Vorschlag der Kommission der strategische Ansatz für die
Bereitstellung von Finanzmitteln gestärkt, um Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit
in den Bereichen Migration und Rückübernahme zu schaffen.
Die jeweils beteiligten EU-Agenturen, insbesondere Frontex, EUAA, eu-LISA, Europol,
Eurojust und FRA, leisten den Mitgliedstaaten Hilfe in Form von operativer und
rechtlicher Unterstützung, Beratung, Schulungen und dem Betriebsmanagement der IT-
Großsysteme. Dieser Arbeitsbereich wird durch die direkte operative Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Stärkung ihrer nationalen Kapazitäten
ergänzt. Während die Agenturen den Mitgliedstaaten bereits wichtige Unterstützung beim
Migrationsmanagement leisten, besteht in den nächsten fünf Jahren die Gelegenheit, die
den Agenturen zur Verfügung stehenden Instrumente und die Unterstützung, die sie den
Mitgliedstaaten auf Anfrage leisten, zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die
Umsetzung des Migrations- und Asylpakets.
In Bezug auf Frontex plant die Kommission, 2026 auf der Grundlage einer
Folgenabschätzung und nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen
Interessenträgern eine Überarbeitung der Gründungsverordnung vorzulegen. Bei der
Ausarbeitung des Vorschlags wird die Kommission prüfen, wie die Ressourcen der
Mitgliedstaaten nicht nur in Bezug auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität der
Aufgaben am besten ergänzt werden können, damit sie im Rahmen eines integrierten
Grenzmanagements zu einer besseren Sicherung der gemeinsamen Grenzen beitragen
können. Mit dem Vorschlag könnten auch die Vorschriften für die Aufgaben von Frontex,
73 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Instruments „Europa in der Welt“, EUR-Lex – 52025PC0551 – DE – EUR-Lex.
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die Entsendungen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie die Struktur und Leitung
der Agentur gestärkt werden.
Die EUAA wird weiterhin eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakets geht, indem sie unter anderem die
Konvergenz der Asylverfahren fördert und operative und technische Unterstützung
bereitstellt. Darüber hinaus wird die Inbetriebnahme des Überwachungsmechanismus im
Laufe des Jahres 2026 erheblich zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der operativen
und technischen Anwendung der Asylvorschriften beitragen. Um sicherzustellen, dass die
Agentur gut für ihre Aufgaben gerüstet ist, wird die Kommission im Anschluss an die
Evaluierung des Mandats der EUAA prüfen, ob die Gründungsverordnung der Agentur,
etwa mit Blick auf die Unterstützung der Außenpolitik, geändert werden muss.
eu-LISA, die Agentur der Europäischen Union für das Management von IT-
Großsystemen, wird bei diesem digitalen Wandel weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Im
MFR-Vorschlag ist vorgesehen, die Ressourcen der Agentur erheblich aufzustocken, damit
sie ausreichend ausgestattet ist, um alle Komponenten der IT-Großsysteme, die in ihren
Zuständigkeitsbereich fallen, entwickeln und in Betrieb nehmen zu können.
Bei der Überarbeitung des Mandats von Europol im Jahr 2026 auf der Grundlage einer
Evaluierung und Folgenabschätzung sowie von Konsultationen mit den Mitgliedstaaten
und verschiedenen Interessenträgern wird auch geprüft, wie die Kapazitäten der Agentur
zur operativen, analytischen und technologischen Unterstützung gestärkt werden können,
um eine wirksame operative Zusammenarbeit sowohl intern als auch mit den
Partnerländern zu ermöglichen. Mit der Annahme der geänderten Europol-Verordnung zur
Errichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung wird
Europol eine noch wichtigere Rolle bei der Ermittlung und Zerschlagung krimineller Netze
spielen, die hinter der Schleuserkriminalität stehen.
Eurojust baut seine Kapazitäten für die Zusammenarbeit mit Ländern und Gebieten in der
ganzen Welt aus, um kriminelle Vereinigungen, die an der Schleuserkriminalität und
anderen Straftaten beteiligt sind, besser zu bekämpfen. Die Abkommen über die justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen, die 2025 mit Libanon und Ägypten unterzeichnet wurden,
sind ein gutes Vorbild für die Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern.
Damit diese umfassende Herangehensweise in der Migrationsdiplomatie möglichst viel
Wirkung entfaltet, sollte darüber hinaus die operative Unterstützung, die die EU-
Agenturen den Partnerländern gemäß ihren derzeitigen oder künftigen Mandaten anbieten
können, strategischer eingesetzt werden. Um den Partnerländern ein umfassendes
Unterstützungspaket anzubieten und ein kohärentes Engagement der Union zu
gewährleisten, sollten die EU-Agenturen ihre Kontakte zu den Partnerländern sowie die
damit verbundenen Abkommen und Arbeitsvereinbarungen in enger Zusammenarbeit mit
der Kommission besser abstimmen. Die Förderung und Verbesserung der operativen
Zusammenarbeit der EU-Agenturen mit den zuständigen nationalen Behörden sollte in die
operativen Maßnahmen und Kontakte im Rahmen der Migrationsdiplomatie der EU
eingebettet werden.
8. FAZIT
Diese erste Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement bekräftigt die
Entschlossenheit der Union, einen wirksamen, rechtebasierten, fairen und
anpassungsfähigen Migrationsrahmen aufzubauen und anzuwenden, der den Erwartungen
der Bürgerinnen und Bürger an eine solide und zukunftssichere Politik gerecht wird. Sie
wird dazu beitragen, dass die Europäische Union resilient und durchsetzungsfähig auf der
Weltbühne auftritt, und lässt sich an die Entwicklungen auf unserem Kontinent und
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darüber hinaus anpassen. Sie dient mit klaren Zielen und Handlungsprioritäten als
Richtschnur für die Maßnahmen der EU und soll dafür sorgen, dass die verfügbaren
Ressourcen und operative Unterstützungsleistungen strategisch eingesetzt werden.
Eine faire und entschiedene Migrations- und Asylpolitik, die den europäischen Werten
entspricht, ist eine gemeinsame Verantwortung, und die Umsetzung dieser Strategie
erfordert politisches Engagement und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem
Europäischen Parlament und dem Rat, den Mitgliedstaaten, EU-Agenturen, internationalen
Partnern und anderen wichtigen Interessenträgern. Die Kommission zählt bei der
Verwirklichung der Ziele dieser Strategie auf die Unterstützung aller Akteure und auf
deren gute Zusammenarbeit, damit die illegale Migration und der Verlust von
Menschenleben auf gefährlichen Reisen verhindert werden, vor Krieg und Verfolgung
fliehende Menschen Schutz finden und Fachkräfte ermutigt werden, in die EU zu kommen,
um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften zu steigern.
Drucksache 142/26 - 32 -
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement KOM(2026) 45 en (Unterrichtung)