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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 142/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 142/26 24.02.26 EU - AIS - In Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement COM(2026) 45 final, Ratsdok. 5848/26 Der Bundesrat wurde am 26. Februar 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 581/20 = AE-Nr. 200804; Drucksache 650/20 = AE-Nr. 200921; Drucksache 653/20 = AE-Nr. 200927; AE-Nr. 210162 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2026 COM(2026) 45 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Europäische Strategie für Asyl- and Migrationsmanagement 1. EINFÜHRUNG Eine erfolgreiche Migrationspolitik ist und bleibt eine politische Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine faire und solide Migrations- und Asylpolitik, mit der die Migration wirksam gesteuert wird und die europäischen Werte gewahrt bleiben. Aufbauend auf den stetigen Fortschritten der letzten Jahre schlägt die Europäische Union nun ein neues Kapitel auf. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um die illegale Migration einzudämmen und das Migrationsmanagement zu verbessern. Die Kombination der Reformen, die mit dem Migrations- und Asylpaket (im Folgenden „Paket“) eingeführt wurden und mit denen Solidarität und Verantwortung in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden, mit einer entschlossenen Migrationsdiplomatie und einer wirksamen operativen Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Union zeitigt Ergebnisse, insbesondere einen schrittweisen Rückgang der illegalen Einreisen seit 20231. Ein EU-Ansatz für das Migrationsmanagement ist unerlässlich, um die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen; mit diesem Ansatz muss die EU zeigen, dass sie in der Lage ist, illegale Migration zu verhindern und das Geschäftsmodell krimineller Schleusernetze zu zerschlagen, Menschen zu schützen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, und Fachkräfte zu ermutigen, in die EU zu kommen, damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft steigt. Die meisten Migrantinnen und Migranten, die illegal in die Union einreisen und sich dort unrechtmäßig aufhalten, haben keinerlei Anspruch auf Schutz oder Aufenthalt2. Darüber hinaus verlässt nur etwa ein Viertel der Personen, die kein Aufenthaltsrecht haben, die Union tatsächlich3. Es darf keine Toleranz für den Missbrauch eines Systems geben, das wirklich schutzbedürftigen Menschen Schutz bieten soll. Diese dysfunktionale Situation hat Schlupflöcher für einen dauerhaften illegalen Aufenthalt in der Union geschaffen, was weitreichende Auswirkungen auf Bildung, Wohnraum und lokale Dienstleistungen hat und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit Europas untergräbt, die Migration zu steuern und seine Migrationspolitik auf der Grundlage europäischer Interessen zu gestalten. Sie wirkt sich zudem auf die Fähigkeit Europas aus, die zusätzlichen Arbeitskräfte anzuziehen, die unsere Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte dringend benötigen. Darüber hinaus wird die Migration von Belarus und Russland seit 2021 als Waffe missbraucht, wodurch die Migrations- und Sicherheitslandschaft der Union komplexer geworden ist und neue Formen hybrider Bedrohungen entstanden sind, bei denen die Migration für politische Zwecke genutzt wird. 90 % der illegal in die EU einreisenden Menschen nutzen Dienste krimineller Gruppen und Schleusernetze4, die Menschenleben in der Wüste und auf hoher See gefährden, Menschen des Profits wegen ihrer Würde berauben und Grundrechte verletzen. Die Schleusung von Migranten schürt ein kriminelles System, das zu sozialen Spannungen und Unsicherheit entlang der Migrationsrouten führt. Das Streben nach einem besseren Leben in der Europäischen Union mag zwar legitim sein, doch müssen diejenigen, die keinen Anspruch 1 Die Zahl der illegalen Grenzübertritte in die EU geht stetig zurück; bei den Gesamtzahlen ist im Jahr 2025 ein Rückgang um 26 % zu verzeichnen, nachdem sie 2024 auf allen Hauptrouten in die Union um 38 % zurückgegangen waren. Bei den Anträgen auf internationalen Schutz ist ein ähnlicher Abwärtstrend zu verzeichnen (-21 %). 2 Eurostat-Daten zufolge lag die Anerkennungsquote im Jahr 2024 bei 51,4 %, fiel im ersten Halbjahr 2025 auf knapp über 33 % und stieg im dritten Quartal 2025 auf 42,8 %. 3 Jährlicher Asyl- und Migrationsbericht (2025) auf der Grundlage von Eurostat-Daten für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025; https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/ALL/?uri=CELEX:52025DC0795. 4 https://www.europol.europa.eu/crime-areas/migrant-smuggling. 2 auf Schutz haben, dafür geeignete legale Migrationskanäle nutzen. Jede nicht angetretene Schleuserfahrt ist potenziell ein gerettetes Leben. Die EU bekennt sich nach wie vor dazu, ein Raum zu sein, der Menschen auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung schützt. Nach dem Unionsrecht und dem Völkerrecht muss schutzbedürftigen Personen Schutz gewährt werden. Europa selbst bietet einer großen Zahl von Flüchtlingen Schutz, und auf internationaler Ebene tragen diplomatische Bemühungen und finanzielle Unterstützung der Union zum Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen bei, die in Drittländern aufgenommen wurden. Die Unterstützung der EU für die Ukrainerinnen und Ukrainer ist das jüngste eindrucksvolle Beispiel für eine lange Tradition, die sich im Laufe der Zeit schrittweise entwickelt hat. Europäische Bürgerinnen und Bürger nahmen bei sich zu Hause Menschen auf, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine flohen5; dieser Krieg hat die größte Vertreibung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst, in deren Folge sich mehr als vier Millionen Vertriebene in der Union aufhalten. Die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Ukrainerinnen und Ukrainer ist nach wie vor eine Priorität der Union und der Mitgliedstaaten, ebenso wie die Unterstützung dieser Menschen bei der Rückkehr in ihre Heimat, mit der ihnen auf der Grundlage eines koordinierten und schrittweisen Ansatzes beim Wiederaufbau ihres Landes geholfen werden soll, sobald die Lage dies zulässt. Überdies erhielten zwischen 2015 und 2024 zusätzlich zu den Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, rund 3,9 Millionen Asylsuchende einen Schutzstatus in der EU. Allein im Jahr 2024 wurde rund 438 000 Asylsuchenden Schutz gewährt6. Der Missbrauch der Asylsysteme der Mitgliedstaaten untergräbt jedoch deren Fähigkeit, Schutz und angemessene Aufnahmebedingungen für Bedürftige zu bieten und Integrationsprogramme für Migrantinnen und Migranten anzubieten, die berechtigt sind, sich in der Union aufzuhalten. Darüber hinaus untergräbt dieser Missbrauch auch den Schengen-Raum, da unerlaubte Sekundärmigration die Idee der Freizügigkeit ohne Binnengrenzen unterwandert. Das Paket, mit dem das europäische Migrations- und Asylsystem überarbeitet wird, sieht mehr Kontrolle über die illegale Migration vor, vereinfacht die Asylvorschriften und -verfahren, stärkt die Resilienz und Vorsorge und führt Instrumente zur Bewältigung möglicher künftiger Krisen ein. Die Verhinderung illegaler Migration, der Schutz von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, und die Förderung der Mobilität von Fachkräften liegen im beiderseitigen Interesse der EU und ihrer Partner. Während die Union weiterhin an der Verbesserung ihrer Migrationsmanagementsysteme arbeitet, liegt der Schlüssel zum Erfolg in einer guten Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der EU. Letztlich kann kein Land die Herausforderungen dieses globalen Phänomens allein bewältigen, sodass alle Partner ihre jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Gesamtrouten- Konzepts wahrnehmen sollten. Auch wenn die europäische Migrationspolitik weiterhin auf einem soliden internen Rahmen beruht, sollte sie sich künftig stärker auf die Zusammenarbeit mit Partnerländern konzentrieren. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Team-Europa-Ansatzes ihre Anstrengungen in diese Richtung intensivieren. Die Union ist nach wie vor ein attraktives Ziel für Touristen, Studierende, Forschende und Arbeitskräfte, und mehr als 90 % der Drittstaatsangehörigen reisen auf legale und 5 Vorübergehender Schutz für Personen, die aus der Ukraine fliehen – Monatsstatistik – Statistics Explained – Eurostat 6 https://ec.europa.eu/eurostat/web/interactive-publications/migration-2025#international-protection; die drei führenden Herkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und Venezuela. 3 kontrollierte Weise in die EU ein. Das hat unsere Volkswirtschaften, Gesellschaften und Kulturen geprägt. Im Jahr 2024 kamen 1,7 Millionen Menschen legal in die EU, um zu arbeiten und zu studieren7. Die aktuelle Digitalisierung des Grenzmanagements und der Visumpolitik der EU verbessert die Erfahrungen von Reisenden, weil unter Aufrechterhaltung der höchsten Sicherheitsstandards Wartezeiten verkürzt und Verfahren gestrafft werden. Europa ist ein offener, weltweit vernetzter Kontinent mit einer alternden und schrumpfenden Erwerbsbevölkerung, der heute in vielen Sektoren einen Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zu verzeichnen hat. Zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und einer offenen strategischen Autonomie muss die Union weltweit Anziehungskraft auf Fachkräfte ausüben und diese auch halten können. Zu diesem Zweck sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten die Engpässe beheben, die unsere Systeme verlangsamen, auch im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Visumanträgen und der Anerkennung von Qualifikationen, und die strategische Zusammenarbeit mit Partnern ausbauen, um Fachkräften die Arbeitsaufnahme in der Union und den Mitgliedstaaten zu erleichtern, Studierende, Forschende und Arbeitskräfte aller Qualifikationsniveaus willkommen zu heißen und das Potenzial aller bereits hier lebenden Menschen voll auszuschöpfen. Langfristig sollte auch den aktuellen technologischen Entwicklungen Rechnung getragen werden, die neue, noch ungenutzte Möglichkeiten für wirksamere und sicherere Migrationsprozesse bieten. Ziel der Strategie ist es, das Potenzial der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich Migration und Asyl auszuschöpfen und den Mitgliedstaaten moderne, sichere und effiziente Instrumente an die Hand zu geben, um die Qualität, Kohärenz und Aktualität der Entscheidungsfindung zu verbessern, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Dienstleistungen für die Menschen zu verbessern. Diese Strategie wurde im Einklang mit der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement8 ausgearbeitet, baut auf den nationalen Strategien auf, die von den Mitgliedstaaten9 gemäß der genannten Verordnung10 vorgelegt wurden, und berücksichtigt die Standpunkte des Europäischen Parlaments11, der Mitgliedstaaten und der verschiedenen Interessenträger, einschließlich der Agenturen der EU. Sie zielt darauf ab, eine Vision für eine europäische Migrations- und Asylpolitik zu entwickeln, die den Zusammenhalt der EU stärkt, innovative Lösungswege sucht und die regionale und globale Rolle der EU in den nächsten fünf Jahren bekräftigt. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie beruhen auf der Achtung der Grundrechte gemäß der Charta und der uneingeschränkten Einhaltung unserer internationalen Verpflichtungen. Um die Hauptziele dieser Strategie, d. h. die Verhinderung illegaler Migration, den Schutz der Bedürftigen und die Anwerbung von Fachkräften für die EU, zu erreichen, sollte die Union die folgenden fünf Prioritäten verfolgen: 7 https://ec.europa.eu/eurostat/statistics- explained/index.php?title=Residence_permits_%E2%80%93_statistics_on_authorisations_to_reside_a nd_work. 8 Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013; ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/oj. 9 25 Mitgliedstaaten haben der Kommission ihre nationalen Strategien vorgelegt; Dänemark ist nicht verpflichtet, eine nationale Strategie vorzulegen, und Ungarn hat mitgeteilt, dass es keine Strategie vorlegen wird. 10 Artikel 7 der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement. 11 Anhörung im LIBE-Ausschuss vom 4. Dezember 2025. 4 2. STÄRKUNG DER MIGRATIONSDIPLOMATIE Aufbauend auf den konkreten Ergebnissen der letzten Jahre muss sich die Union in den kommenden fünf Jahren darauf konzentrieren, weiterhin zu verhindern, dass Menschen auf gefährlichen Reisen ihr Leben aufs Spiel setzen, die Zahl der illegalen Einreisen in die EU weiter zu senken und den Druck auf die Asyl- und Migrationssysteme zu verringern, indem die mit dem Paket eingeführten Reformen unterstützt und die Achtung der Grundrechte von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen weltweit gefördert werden. Die laufenden Arbeiten zur Ausstattung der Union mit einem modernen, fairen und effizienten Migrations- und Asylsystem müssen mit einer wirksamen Migrationsdiplomatie einhergehen, die die Interessen der Union fördert und die europäischen Werte wahrt. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Migrationsmanagement eine gemeinsame Verantwortung ist, wobei alle Akteure entlang der Migrationsrouten ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen müssen. In den nächsten fünf Jahren wird dieser Grundsatz als Richtschnur für die Maßnahmen der Union zur Stärkung der bestehenden umfassenden Partnerschaften und zum Aufbau neuer Partnerschaften mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern im Kontext der Migration sowie mit den wichtigsten Gastländern dienen; dabei soll ein Vertrauensverhältnis zu unseren Partnern aufgebaut und die Rolle der EU als zentraler Akteur in den weltweiten Debatten und Bemühungen zum Migrationsmanagement gefördert werden. Bei der weiteren Gestaltung ihrer Beziehungen zu Drittländern in migrationsbezogenen Fragen vertritt die Union ihre Werte und Interessen und arbeitet mit ihren Partnern bei der Bewältigung des Migrationsdrucks in einer für alle Seiten vorteilhaften Weise zusammen – schließlich liegt es im Interesse aller Beteiligten, im Wege der Kooperation auf diese gemeinsame Herausforderung zu reagieren. Die Migrationsdiplomatie sollte im Rahmen eines umfassenden Konzepts dazu beitragen, irreguläre Ausreisen besser zu verhindern und zu kontrollieren, Schleusernetze zu zerschlagen, gegen die eigentlichen Ursachen der Migration vorzugehen, Schutz in der Nähe des Herkunftsorts zu bieten und schutzbedürftigen Menschen die Neuansiedlung und andere komplementäre Zugangswege anzubieten. Des Weiteren sollte sie einerseits die rasche und wirksame Rückkehr und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ohne Aufenthaltsrecht in der Union sicherstellen, andererseits aber auch dazu beitragen, Arbeitskräfte, Studierende und Forschende anzuziehen, die über die für die Stützung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer fördern. Diese Grundsätze spiegeln sich bereits in den Partnerschaften wider, die die EU in den letzten Jahren mit Drittländern, insbesondere mit Ägypten, Jordanien, Mauretanien und Tunesien, eingegangen ist. Sie sind auch wesentlicher Bestandteil des Pakts für den Stärkung der Migrationsdiplomatie Stärkung der EU- Grenzen für bessere Kontrollen und mehr Sicherheit Faires, solides und anpassungsfähiges Asyl- und Migrationssystem Wirksamere Rückführung und Rückübernahme Arbeits- und Fachkräftemobilität zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit 5 Mittelmeerraum12, mit dem ein partnerschaftliches Gesamtrouten-Konzept für Migration im Rahmen einer umfassenden Gesamtstrategie zur Stärkung unserer Beziehungen zu unseren Partnern in der südlichen Nachbarschaft gefördert wird. Die Union sollte weiter auf dieses Konzept setzen, da es auf lange Sicht Stabilität und echte Chancen bietet und die auf eine wirksame und rechtebasierte Steuerung der Migration gerichtete Zusammenarbeit zwischen der EU und Partnern entlang der verschiedenen Routen sicherstellt. Es ist wichtig, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine entschlossene Migrationsdiplomatie verfolgen, indem sie die Verbindungen zu anderen Politikbereichen stärken und Hebelwirkungen und Anreize nutzen, wie es der Europäische Rat13 in den letzten Jahren gefordert hat. Das Instrumentarium, das der Union zur Verfügung steht, umfasst die Visumpolitik im Wege des Mechanismus nach Artikel 25a des Visakodexes und des Visa-Aussetzungsmechanismus sowie den Handel durch die kürzlich vereinbarte Überarbeitung der Verordnung über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen, die es ermöglicht, Handelspräferenzen im Falle einer mangelnden Zusammenarbeit bei der Rückübernahme vorübergehend zurückzunehmen. Dieses Instrumentarium sollte sich, wie von der Kommission in der Verordnung über das Instrument „Europa in der Welt“ für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 vorgeschlagen, auch auf die Außenfinanzierung erstrecken. Es sollte mit den bilateralen Instrumenten, Hebeln und Anreizen der EU-Mitgliedstaaten kombiniert werden, die zur Unterstützung gemeinsamer EU-Maßnahmen mobilisiert werden sollen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden mögliche neue Anreize und Hebel auch in anderen Politikbereichen ausloten, um die Interessen der EU zu fördern und neue Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit zu schaffen. Die Union wird sich weiterhin aktiv in den einschlägigen multilateralen Foren engagieren, um zuverlässige Partnerschaften aufzubauen und die globale Migrationssteuerung zu verbessern. Dazu gehören das Überprüfungsforum Internationale Migration im Rahmen des Globalen Pakts der Vereinten Nationen für sichere, geordnete und reguläre Migration, das im Mai 2026 stattfinden soll, und die fortwährende Unterstützung der Umsetzung des Globalen Pakts für Flüchtlinge. Zudem wird die Union mit dem Europarat zusammenarbeiten, um die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der illegalen Migration und der Schleuserkriminalität anzugehen14. Die Kommission wird zu den laufenden Überlegungen des Europarats im Zusammenhang mit der auf der informellen Ministerkonferenz vom 10. Dezember 2025 eingeleiteten Initiative zur Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention beitragen und dabei den Zielen des Schutzes der Rechte und der Gewährleistung der Sicherheit in vollem Umfang Rechnung tragen. Um gegen die eigentlichen Ursachen der illegalen Migration vorzugehen, werden sich die Union und ihre Mitgliedstaaten fortwährend für die Bekämpfung der weltweiten Armut, wirtschaftliche Entwicklung sowie Frieden und Sicherheit einsetzen und dafür insbesondere das System der Vereinten Nationen unterstützen, sich gegebenenfalls aktiv an laufenden Reformen beteiligen und sich im Einklang mit den Interessen der EU darum 12 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Währungsausschuss und den Ausschuss der Regionen: Pakt für den Mittelmeerraum – Ein Meer, ein Pakt, eine gemeinsame Zukunft, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52025JC0026. 13 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. März 2025, Nummer 25, EUCO 1/25. 14 Probleme im Migrationsbereich: Minister des Europarats fordern politische Erklärung zu Rechten – Portal. 6 bemühen, die angesichts eines nie dagewesenen Mangels an Ressourcen nötige Unterstützung zu leisten. Gesamtrouten-Konzept und Vertiefung der Zusammenarbeit mit Ländern in der Nachbarschaft der EU Die Kommission wird weiterhin ein Gesamtrouten-Konzept verfolgen, um die vielschichtigen Herausforderungen gemischter Migrationsbewegungen von Wirtschaftsmigrantinnen und -migranten und Schutzsuchenden anzugehen, und Drittländer bei der Stärkung ihrer Migrations-, Grenzmanagement-, Asyl- und Rückkehrsysteme unterstützen, so etwa beim Aufbau ihrer Kapazitäten für die Bereitstellung angemessener Aufnahme- und Schutzlösungen für Asylsuchende und Flüchtlinge; der Schwerpunkt liegt dabei in erster Linie auf Ländern in der Nähe der Herkunftsorte der Migrantinnen und Migranten. Die kontextbezogenen Maßnahmen können von der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels über das Grenzmanagement, die Registrierung, die Gewährung von Schutz und die Stärkung von Dienstleistungssystemen, die die Aufnahmegemeinschaften einbeziehen, bis hin zur Ermöglichung der legalen Einreise und der Gewährleistung einer raschen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie einer nachhaltigen Wiedereingliederung reichen. Eine kontinuierliche enge Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und anderen einschlägigen internationalen Behörden ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, das Gesamtrouten-Konzept zu unterstützen und den Erfordernissen des verstärkten internationalen Engagements der EU zu entsprechen. Die Kommission möchte zu innovativen Lösungen beitragen, um sichere Räume für den Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Nähe ihrer Herkunftsländer zu fördern, gefährliche Reisen, die zum Verlust von Menschenleben entlang der Routen führen, zu verhindern und Programme für die freiwillige Rückkehr aus Drittländern und die Wiedereingliederung in den Herkunftsländern zu unterstützen. Das Gesamtrouten-Konzept könnte die mögliche Einrichtung oder den Ausbau bestehender15 Mehrzweckzentren an den wichtigsten Migrationsrouten im Einvernehmen mit dem betreffenden Drittland und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen umfassen. Die EU-Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer sollten auch beim Migrationsmanagement eine Rolle spielen. Die Einrichtung effizienter Asyl- und Migrationssysteme und die Angleichung der Migrations-, Visum- und Grenzmanagementpolitik an die der EU sind eine notwendige Voraussetzung für den Beitritt zur Union. Die EU sollte insbesondere die enge Zusammenarbeit fortsetzen und die Bewerberländer und möglichen Bewerberländer unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung des Grenzmanagements, der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, der Unterstützung der Angleichung an den EU-Besitzstand in den Bereichen Migrations-, Asyl- und Visumpolitik und der Verbesserung der Rückübernahme und Rückkehr liegen sollte. Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und Europol werden die Länder weiterhin unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Der EU-Aktionsplan für den Westbalkan hat bereits zu einem 15 Beispielsweise im Rahmen des Programms für den Schutz, die Rückkehr und die Wiedereingliederung von Migranten in Subsahara-Afrika (MPRR-SSA), https://international- partnerships.ec.europa.eu/policies/programming/projects/migrant-protection-return-and- reintegrationprogramme-sub-saharan-africa-mprr-ssa_en. 7 erheblichen Rückgang der illegalen Grenzübertritte entlang der Westbalkanroute beigetragen, und darum sollte die Zusammenarbeit in diesem Rahmen fortgesetzt werden. Verhinderung gefährlicher Reisen und Rettung von Menschenleben Die Migrantenschleusung ist ein abscheuliches, oft grenzüberschreitendes Verbrechen, mit dem kriminelle Netzwerke Menschen ausbeuten, ihr Leben aufs Spiel setzen und sie ihrer Würde berauben, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, oder das von staatlichen Akteuren eingesetzt wird, um die Sicherheit der Union zu untergraben. Es untergräbt unser Migrationsmanagement und erschwert den Schutz unserer Außengrenzen. Nicht kriminelle Organisationen, sondern die EU und ihre Mitgliedstaaten haben darüber zu entscheiden, wer unter welchen Umständen in die Union kommt. Um das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen und irreguläre Ausreisen sowie den Verlust von Menschenleben zu verhindern, muss die EU ihre Bemühungen fortsetzen, die Kapazitäten ihrer Partner für die Kontrolle und das Management der Grenzen bei der Ein- und Ausreise sowie für Such- und Rettungseinsätze zu stärken, Vorfälle zu minimieren und Menschen vor schwerwiegenden Risiken zu schützen. Je früher an der Route der Eingriff erfolgt, desto größer sind die Chancen, Vorfälle und Todesfälle zu verhindern. Die jüngsten EU-Initiativen haben dazu geführt, dass gefährliche Reisen wirksamer verhindert werden. Um effizient reagieren zu können, muss die EU auch darauf hinarbeiten, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und die Globale Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu einem soliden, langfristigen Kooperationsrahmen zu machen, der Interessenträger zusammenbringt, um Schleuserkriminalität zu verhindern, ihr entgegenzutreten und sichere Alternativen zur illegalen Einwanderung zu schaffen. Aufbauend auf den ersten beiden Jahren der Umsetzung der Globalen Allianz ebnete die zweite Internationale Konferenz der Globalen Allianz am 10. Dezember 2025 den Weg für die Einrichtung einer strukturierten Zusammenarbeit, um den ehrgeizigen Zielen der Union gerecht zu werden. Die Partner, die die Gemeinsame Erklärung16 angenommen haben, haben sich zu einer Reihe gemeinsamer Grundsätze bekannt und sich dazu verpflichtet, im Geiste kollektiver Verantwortung die internationale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen und weltweiten Bekämpfung der Schleuserkriminalität im Rahmen eines Gesamtrouten-Konzepts zu stärken. Die jährlichen Treffen hoher Beamtinnen und Beamter werden die Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten voranbringen und für mehr Kohärenz und gemeinsame Planung sorgen, während die Ministerkonferenzen eine dauerhafte politische Führung sicherstellen sollen. Dies wird dazu führen, dass die verschiedenen regionalen und thematischen Initiativen (z. B. Budapest-, Khartum-, Niamey-, Prag- und Rabat-Prozess, Eurofront und El Pacto in Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik, G7) sowie die Arbeit des UNODC und des Europarats besser koordiniert werden und mehr Wirkung entfalten, wodurch die Maßnahmen weiter gestrafft und Synergien gefördert werden sollen. Schleusernetze missbrauchen digitale Plattformen, Kryptowerte und andere Technologien für ihre kriminellen Machenschaften – um ihre Geschäfte zu finanzieren und illegale Gewinne zu verbergen. Eine der Prioritäten der Globalen Allianz wird sein, der „digitalen Schleusung“ durch eine intensivere Zusammenarbeit mit digitalen Plattformen und Technologieanbietern entgegenzuwirken. Gleichzeitig müssen wir uns die Technologie zunutze machen, indem wir die Strafverfolgungsbehörden mit neuen Instrumenten und Technologien, einschließlich KI-gestützter Analysekapazitäten, ausstatten, damit riesige 16 https://home-affairs.ec.europa.eu/document/download/54b4208d-d928-4177-aac3- c70c4f6b2745_en?filename=Global%20Alliance%20Joint%20Declaration_final.pdf. 8 Datensätze verarbeitet und miteinander verknüpft werden können und die Strafverfolgungsbehörden den Schleusern immer einen Schritt voraus sind. Zu diesem Zweck wird Europol, das kürzlich um sein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung erweitert wurde17, seine operative Tätigkeit im Kampf gegen den Online-Fußabdruck von Schleusern verstärken. Die Kommission wird zudem ihre strategische Partnerschaft mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) vertiefen, um die Online-Dimension der Schleuserkriminalität anzugehen und illegale Finanzströme durch einen „Follow the money“-Ansatz zu unterbrechen. Das erfordert die Verwertung der Erkenntnisse aus Finanzermittlungen und einen sicheren Informationsaustausch, um kriminelle Akteure auf allen Ebenen zu identifizieren. Darüber hinaus können modernste digitale Identifizierungs- und Vertrauensdienste die Anwendung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Identitätsdiebstahl sowie zur Unterstützung der Digitalisierung und Automatisierung von Grenzkontrollen erleichtern. Die Nutzung gewerblicher Verkehrsmittel, hauptsächlich auf dem Luftweg, ist mittlerweile eine etablierte Vorgehensweise von Schleusernetzen, die Migrantinnen und Migranten in EU-nahe oder an die EU grenzende Drittländer bringen, von wo aus Letztere dann versuchen, illegal in die EU einzureisen. Auf der Grundlage der Erfolge, die mit einem Instrumentarium18 zur Eindämmung dieser Tätigkeiten erzielt wurden, wird die EU mit den wichtigsten Interessenträgern bei den Folgemaßnahmen zum Arbeitspapier der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)19 zusammenarbeiten, um gemeinsame Ansätze zu entwickeln und gemeinsame Maßnahmen auszuloten, die von den wichtigsten Partnerländern und Luftfahrtakteuren – auch im Rahmen der ICAO – unterstützt werden könnten. Im Rahmen der Bemühungen, die Länder an den Migrationsrouten mit den erforderlichen Instrumenten für das Migrationsmanagement und zur Bekämpfung der Migrantenschleusung auszustatten, wird die EU die Partner beim Aufbau der erforderlichen Kapazitäten zur Stärkung der Gegenmaßnahmen der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden unterstützen und solide Kanäle für die Zusammenarbeit schaffen, unter anderem durch gemeinsame Ermittlungsgruppen. Dadurch sollen die Aufdeckung von Schleusernetzen sowie die gegen Letztere gerichteten Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen wirksamer werden. Im Ergebnis sollte dies dazu führen, dass die Migrantenschleusung zunehmend strafrechtlich verfolgt und mit empfindlichen Strafen geahndet wird – wodurch diese kriminelle Aktivität riskanter, komplexer und weniger lukrativ würde. Die EU sollte sich auf ein Netz von Partnern stützen können, die sich für die Bekämpfung der Migrantenschleusung entlang der Routen einsetzen, damit Erkenntnisse und Informationen über Migrationsströme in Echtzeit verfügbar würden und so die Länder entlang der Routen besser vorbereitet wären. Die Kommission wird in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten mit Interpol, Europol, Eurojust, Frontex und wichtigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten und dabei auch auf die Unterstützung durch das europäische Netz von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen zurückgreifen. Ein großes Problem hinsichtlich der Schleusungsaktivitäten ist, dass die für deren Organisation und Durchführung verantwortlichen Kriminellen häufig außerhalb der EU ansässig sind und daher nicht der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterliegen. Parallel 17 IP_25_2229_DE.pdf. 18 Instrumentarium zur Bekämpfung der Nutzung gewerblicher Verkehrsmittel zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU, https://home-affairs.ec.europa.eu/toolbox-addressing-use- commercial-means-transport-facilitate-irregular-migration-eu_en. 19 https://www.icao.int/sites/default/files/Meetings/a42/Documents/WP/wp_449_en.pdf. 9 zu dem Vorschlag für die Stärkung des EU-Rechtsrahmens zur Verhinderung der Beihilfe zur illegalen Migration20, der derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird, entwickelt die EU eine neue Sanktionsregelung, die sich gegen Schleuser und Menschenhändler, insbesondere gegen kriminelle Schwergewichte, richtet und darauf abzielt, ihre Vermögenswerte einzufrieren, ihnen Gewinne zu entziehen und ihre Möglichkeiten zur Einreise in die EU einzuschränken, und zwar vollkommen unabhängig von eventuellen strafrechtlichen Maßnahmen. Die strategischen und umfassenden Partnerschaften der EU mit Ägypten, Jordanien und Tunesien, die Migrationspartnerschaft mit Mauretanien sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern wie dem Libanon, Marokko, Senegal und der Türkei haben zu einem erheblichen Rückgang der illegalen Grenzübertritte auf der östlichen und zentralen Mittelmeerroute und der Atlantikroute beigetragen21. Die Kommission baut zudem unter Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte ihre Unterstützung für Libyen in Bezug auf Such- und Rettungskapazitäten und Maßnahmen im Zusammenhang mit Schutz, humanitärer Rückkehr und Evakuierungen aus. Sie wird in Kooperation mit allen einschlägigen Interessenträgern weiterhin mit Drittländern zusammenarbeiten, um die Such- und Rettungsbemühungen zu verstärken, Schleuserkriminalität und Menschenhandel zu bekämpfen, Vertriebene zu schützen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme aus der EU und aus anderen Drittländern zu verbessern, und dabei die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und internationalen Verpflichtungen sicherstellen. Die steigende Zahl der Migrantinnen und Migranten, die über den Ärmelkanal von Frankreich in das Vereinigte Königreich geschleust werden, erfordert eine entschlossene Reaktion zur Bekämpfung der illegalen Migration und der organisierten Kriminalität, wobei alles darangesetzt werden muss, weitere Todesfälle auf See zu verhindern. Im Nachgang zu der auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des Vereinigten Königreichs vom Mai 2025 abgegebenen gemeinsamen Erklärung und im Rahmen der Globalen Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität verstärkt die EU die Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich. In diesem Zusammenhang ist das von Frankreich und dem Vereinigten Königreich vereinbarte und von der Kommission unterstützte Pilotprojekt zielführend, um von diesen gefährlichen Überfahrten abzuschrecken und gegen diese problematische Situation an der EU-Außengrenze vorzugehen. Unterstützung der Partnerländer bei der Stärkung ihrer Asyl- und Schutzsysteme Ende Juni 2025 gab es weltweit mehr als 117 Millionen Vertriebene22. Die Zahl der Vertriebenen ist in den letzten knapp zehn Jahren jährlich gestiegen und hat sich insgesamt nahezu verdoppelt. Zwei Drittel der Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, finden in benachbarten Gebieten, häufig in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Zuflucht. Der Verbleib in einer Region, in der wirksamer Schutz gewährt wird, kommt den Vertriebenen und Flüchtlingen zugute, da er das Risiko gefährlicher Reisen und damit verbundenen menschlichen Leides verringert und den Staaten dabei hilft, die 20 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie zur Ersetzung der Richtlinie 2002/90/EG des Rates und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates; EUR-Lex - 52023PC0755 - DE - EUR-Lex. 21 Jährlicher Asyl- und Migrationsbericht (2025); Daten von Frontex zufolge ging die Zahl der Einreisen entlang der zentralen Mittelmeerroute, der Atlantikroute und der östlichen Mittelmeerroute zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum um 40 %, 25 % bzw. 11 % zurück. 22 UNHCR – Refugee Data Finder – Key Indicators, https://www.unhcr.org/refugee-statistics. 10 Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration im Einklang mit internationalen Verpflichtungen zu bewältigen. Aufbauend auf den Ergebnissen des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ wird die Kommission weiterhin Programme zur Stärkung der nationalen Asylsysteme, der Aufnahme- und Schutzrahmen und des Migrationsmanagements in Drittländern unterstützen. Unterstützt werden rechtliche und institutionelle Reformen sowie der Aufbau von Kapazitäten für Systeme zur Feststellung des Flüchtlingsstatus sowie Registrierungs- und Dokumentationssysteme in mehreren Partnerländern. Diese Arbeit wird weiter mit regionalen Dialogen und Partnerschaften mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern verknüpft. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin Schutzdienste und dauerhafte Lösungen für Vertriebene bereitstellen. Förderung legaler Migrationswege für Schutzbedürftige Mit der Einrichtung legaler Migrationswege für schutzbedürftige Menschen stellt die EU unter Beweis, dass sie ihrer globalen Verantwortung gerecht wird. Gleichzeitig dienen legale Migrationswege dem Ziel, die Einreise auf geordnete und sichere Weise zu steuern und damit Schleusertätigkeiten und gefährliche Reisen zu unterbinden. Sie sind überdies ein strategisches Instrument, mit dem die Kooperation zwischen der EU und ihren Partnerländern im Rahmen eines ganzheitlichen und umfassenden Gesamtrouten- Konzepts für das Migrationsmanagement gestärkt werden kann. Diese Migrationswege tragen dazu bei, den Druck auf die Partner zu verringern, die Kapazitäten zur Verbesserung ihrer Bedingungen für die Aufnahme und internationalen Schutz zu fördern, und ergänzen die Maßnahmen der EU zur Verhinderung der gefährlichen Sekundärmigration aus den Herkunftsländern. Sie sollten daher in den umfassenderen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Partnerländern eingebettet werden. Daher sollte die EU in Bezug auf die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen als wesentlichen Bestandteil ihres Instrumentariums für die Migrationsdiplomatie ambitioniertere Ziele verfolgen. Kapazitätsengpässe bei den nationalen Aufnahmesystemen sowie andere gewichtige politische und finanzielle Faktoren haben dazu geführt, dass die EU-Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2026-2027 im Plan der Union für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen weniger Plätze anbieten können23. Ein wirksameres Migrationsmanagement im Zuge der Umsetzung des Pakets dürfte jedoch die Voraussetzungen für ehrgeizigere Pläne für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen in den nächsten Jahren schaffen. Unterstützung der Rückkehr aus Drittstaaten Seit 2016 hat die EU ihre Unterstützung für eine dauerhafte freiwillige Rückkehr von Migrantinnen und Migranten aus Transitländern in ihre Herkunftsländer erheblich aufgestockt. Dies hat dazu beigetragen, den Druck auf die Systeme von Drittstaaten zu verringern und die Zahl der illegalen Einreisen in die EU zu senken. Dadurch steht Migrantinnen und Migranten, die ohne Aussicht auf Schutz und ohne Mittel für die Rückkehr in einem Drittstaat festsitzen, auch eine Möglichkeit offen, die sie vor dem Missbrauch durch Schleuser schützt. Im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens wurden aus dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ bislang (2021- 2025) mehr als 1 Mrd. EUR bereitgestellt, um einerseits die Rückkehr aus Drittstaaten und die Wiedereingliederung zu unterstützen und andererseits die Eigenverantwortung von 23 Beschluss (EU) 2025/702 des Rates vom 17. März 2025 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Union an den Verhandlungen über ein internationales Instrument zur Einrichtung einer Internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine teilzunehmen; ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/702/oj. 11 Drittstaaten in Nordafrika, Subsahara-Afrika sowie Asien und den Kapazitätsaufbau dieser Länder zu fördern, damit sie die Wiedereingliederung mittels nationaler Verweisungsmechanismen bewältigen können. Eines der wichtigsten Programme zur Unterstützung der Rückkehr und Wiedereingliederung von Drittstaatsangehörigen ist das „Migrant Protection Return and Reintegration Programme“ (MPRR, Programm für den Schutz, die Rückkehr und Wiedereingliederung von Migrantinnen und Migranten). Es trägt zum Schutz gefährdeter und gestrandeter Migrantinnen und Migranten bei, unter anderem durch die Unterstützung ihrer freiwilligen Rückkehr aus Nordafrika und der Sahelzone sowie ihrer dauerhaften Wiedereingliederung in Subsahara-Afrika. Aus diesem Programm wurden zwischen Dezember 2022 und November 2025 die Rückkehr von mehr als 127 500 Personen und die Wiedereingliederung von mehr als 106 600 Rückkehrern unterstützt. Von den insgesamt 1 Mrd. EUR, die zwischen 2021 und 2025 aus dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ für die Rückkehr und Wiedereingliederung bereitgestellt wurden, sind im Rahmen des derzeitigen Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ bislang insgesamt mehr als 650 Mio. EUR in das MPRR-Programm in Nordafrika sowie Subsahara-Afrika geflossen24. Die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr nach Subsahara-Afrika und in andere wichtige Herkunftsländer sowie die Bemühungen um die Entwicklung nationaler Wiedereingliederungssysteme werden auch künftig zentrale Aspekte der EU-Migrationsdiplomatie sein. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den betreffenden Drittstaaten sowie mit Unterstützung des EU-Wiedereingliederungsprogramms von Frontex sowie internationaler Akteure wie der IOM wird die Kommission die unterstützte freiwillige Rückkehr sowie die Wiedereingliederung von Rückkehrern aus Drittstaaten im Rahmen ihrer strategischen Kooperation mit Drittstaaten weiter fördern. Die Maßnahmen für eine verstärkte freiwillige Rückkehr aus Drittstaaten gehen Hand in Hand mit den Bemühungen zur Förderung der Rückführung und Rückübernahme von illegal in der EU aufhältigen Drittstaatsangehörigen (siehe Abschnitt 5). 3. STÄRKUNG DER EU-GRENZEN FÜR BESSERE KONTROLLEN UND MEHR SICHERHEIT Die Wahrung der Integrität der Außengrenzen der Union und des Schengen-Raums als Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen ist ein zentraler Aspekt eines integrierten und umfassenden Konzepts für das Migrationsmanagement. Dafür braucht die Union auch künftig gut geschützte Außengrenzen, die Sicherheit und Ordnung gewährleisten, eine wirksame Kontrolle darüber, wer legal in die Union einreist25 und sich dort aufhält, sicherstellen und illegale Einreisen und Aufenthalte verhindern. Zusammen mit einem soliden Rechtsrahmen zur Verhinderung von Missbrauch und unerlaubter Sekundärmigration innerhalb der EU, wie er mit dem Paket eingeführt wurde, dürfte der wirksame Schutz der EU-Außengrenzen auch die Lage an den Binnengrenzen der EU verbessern, das Funktionieren des Schengen-Raums erleichtern und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten stärken. Gleichzeitig entstehen an den Grenzen ständig neue Herausforderungen, die sich auf die Sicherheit und territoriale Unversehrtheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten auswirken. 24 Programm für den Schutz, die Rückkehr und die Wiedereingliederung von Migrantinnen und Migranten in Subsahara-Afrika (MPRR-SSA) – Internationale Partnerschaften, https://international- partnerships.ec.europa.eu/policies/programming/projects/migrant-protection-return-and- reintegrationprogramme-sub-saharan-africa-mprr-ssa_en. 25 Dabei gilt nach wie vor die im Schengener Grenzkodex (Artikel 5 Absatz 3) festgelegte Vorschrift, dass das Überschreiten von Außengrenzen nur an Grenzübergangsstellen gestattet ist und andernfalls Sanktionen verhängt werden können. 12 Seit 2021 haben die hybriden Bedrohungen im Zusammenhang mit der Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten und der Tatsache, dass Russland und Belarus im Kontext des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine Migration als Waffe einsetzen, weiter zugenommen. Die Union darf nicht zulassen, dass feindselige Akteure die Werte und Grundsätze der EU, einschließlich des Rechts auf Asyl, missbrauchen und ihre Demokratien untergraben. Im Rahmen ihrer Reaktion, die auch diplomatische Kontakte und legislative Arbeit umfasste, veröffentlichte die Kommission 2024 eine Mitteilung26 zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Abwehr hybrider Bedrohungen infolge des Einsatzes von Migration als Waffe und zur Stärkung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen; zudem stellte sie finanzielle Mittel zur Verbesserung der Grenzüberwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten bereit. In den nächsten fünf Jahren muss sich die Union weiter umfassend für neue Herausforderungen und Bedrohungen rüsten. Ferner plant die Union den Aufbau eines robusten und wirksamen integrierten europäischen Grenzmanagements, das auf modernsten Informationstechnologien und Infrastrukturen beruht und sich auf die operativen Komponenten „Frontex“ und „eu-LISA“ stützt, voranzutreiben. Im Jahr 2028 soll dazu die zweite Strategie für das integrierte europäische Grenzmanagement vorgelegt werden. Im Zuge der für 2026 geplanten Überarbeitung der Frontex-Verordnung soll geprüft werden, wie das Mandat der Agentur im Bereich des Grenzschutzes weiter gestärkt und wie die ständige Reserve von Frontex ausgebaut werden kann, damit die Agentur ihre Präsenz ausweiten und die Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten besser operativ unterstützen kann. Wirksamere Kontrolle von Einreisen in die EU und in den Schengen-Raum Mit der schrittweisen Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES), die im Oktober 2025 startete, führt die EU das fortschrittlichste digitale Grenzmanagementsystem der Welt ein. Das EES verändert die Grenzkontrollen, da es bessere Möglichkeiten bietet, Einreisen in die EU und Ausreisen aus der EU zu überwachen und festzustellen, wer die zulässige Aufenthaltsdauer überschreitet. Zudem verbessert es den Informationsfluss zwischen Systemen und Behörden und gewährleistet so eine effizientere und wirksamere Reaktion auf die sich wandelnden Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit. In einem nächsten Schritt wird die EU gezielt daran arbeiten, bis Mitte 2026 die neue Datenbank für das Migrationsmanagement (Eurodac) sowie bis Ende 2026 das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einzuführen. Die vollständige Interoperabilität aller Systeme, einschließlich des Visa- Informationssystems (VIS), soll in den kommenden Jahren erreicht werden. eu-LISA, die Agentur der Europäischen Union für das Management von IT- Großsystemen, wird bei diesem digitalen Wandel weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Im MFR-Vorschlag ist eine erhebliche Aufstockung der Ressourcen der Agentur vorgesehen, damit sie über genügend Mittel verfügt, um alle Komponenten der IT-Großsysteme, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu entwickeln und in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ab Mitte 2026 im Rahmen der Umsetzung des Pakets beginnen, Drittstaatsangehörige, die bei ihrer Ankunft an den Außengrenzen nicht die Voraussetzungen für die Einreise in den Schengen-Raum erfüllen, einer Überprüfung zu unterziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die illegal an den EU-Außengrenzen ankommen, eine Identitätsprüfung, Sicherheits- und 26 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Abwehr hybrider Bedrohungen infolge des Einsatzes von Migration als Waffe und die Stärkung der Sicherheit an den EU- Außengrenzen; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52024DC0570. 13 Gesundheitskontrollen sowie eine Prüfung der Schutzbedürftigkeit durchlaufen und dem entsprechenden Verfahren zugeführt werden. In diesem Zusammenhang soll auch Eurodac, die zentrale Biometrie-Datenbank der EU, Mitte 2026 überarbeitet werden. Den Behörden wird dann ein IT-System für das Migrationsmanagement zur Verfügung stehen, mit dem sie die Bereiche Asyl und Migration in der EU umfassend digital überwachen, steuern und kontrollieren können. Die neuen verpflichtenden Asyl- und Rückkehrverfahren an der Grenze werden uns in die Lage versetzen, unsere Grenzen besser zu kontrollieren und illegale Einreisen besser zu verhindern, und sie werden die Wirksamkeit unserer Asyl- und Rückkehrsysteme erhöhen. Antragstellern, die wahrscheinlich keinen Schutz in der EU erhalten, die nachweislich ein Risiko für die innere Sicherheit der EU darstellen oder die Behörden täuschen, wird die Einreise in die Union verweigert; ihr Antrag wird zügig an der Grenze bearbeitet. Nationale unabhängige Überwachungsmechanismen werden die Achtung der Grundrechte, einschließlich der Rechte des Kindes, während des Überprüfungsverfahrens sowie des Asylverfahrens an der Grenze überwachen. Nutzung von Technologien für das Grenzmanagement und den Grenzschutz der Union In den nächsten fünf Jahren wird die Union ihre erkenntnisgestützten Kapazitäten weiter ausbauen, um den Schutz ihrer Außengrenzen sowie ein umfassendes Lagebewusstsein und eine angemessene Reaktionsfähigkeit sicherzustellen. Mit EUROSUR verfügt die Union bereits über ein hochmodernes Grenzüberwachungssystem, mit dem sie dank eines echtzeitnahen Austauschs von Informationen über illegale Migration und grenzüberschreitende Kriminalität die gemeinsamen Schengen-Außengrenzen besser überwachen und kontrollieren kann. Weitere Verbesserungen der Funktionsweise von EUROSUR sowie die Nutzung moderner Technologien für die Grenzüberwachung, einschließlich des taktischen Einsatzes von Drohnen und Drohnenabwehrfähigkeiten, werden hierbei von Bedeutung sein. Die Kommission wird prüfen, wie Frontex die Mitgliedstaaten beim Erwerb solcher Ausrüstung unterstützen und die erforderlichen Schulungen bereitstellen kann. Darüber hinaus wird der gemeinsame Informationsraum (CISE), der einen strukturierten und sicheren Informationsaustausch zwischen den EU- Seebehörden ermöglicht, auch künftig bei der maritimen Lageerfassung und der Unterstützung von Maßnahmen gegen illegale Migration eine Rolle spielen. Ferner werden neue Initiativen die Digitalisierung des EU-Grenzmanagements voranbringen und Bona-fide-Reisenden die Einreise erleichtern. Dank der im Juni 2023 vereinbarten Digitalisierung der Visumverfahren, die bis 2030 umgesetzt werden soll, werden Reisende einfacher ein Schengen-Visum beantragen und die Behörden Anträge zügiger bearbeiten können. Gleichzeitig wird die vorgeschlagene Digitalisierung von Reisedokumenten27, sobald sie vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt ist, auch über die Nutzung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität, die Position der EU als weltweit führender Akteur im Bereich des sicheren, effizienten und für Reisende benutzerfreundlichen Grenzmanagements weiter festigen. Die Kommission wird auch aktualisierte EU-Vorschriften über das einheitliche Format von Aufenthaltstiteln für 27 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Anwendung für die elektronische Übermittlung von Reisedaten („Digitale EU-Reise-Anwendung“) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/399 und (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates in Bezug auf die Verwendung digitaler Reiseausweise; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52024PC0670. 14 Drittstaatsangehörige vorschlagen, um Sicherheitslücken und andere Herausforderungen anzugehen28. Die Einführung neuer Technologien, einschließlich vertrauenswürdiger und menschenzentrierter Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI), sollte sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene vorrangig vorangetrieben werden, um Entwicklungen zu antizipieren und die EU-Außengrenzen besser für die Zukunft zu rüsten und resilienter zu gestalten. Dazu zählen beispielsweise Modelle, mit denen Fahrzeuge oder Schiffe, die Unregelmäßigkeiten aufweisen und weitere Überprüfungen oder Untersuchungen erfordern, einfacher aufgespürt werden können (z. B. im Zusammenhang mit Seenot oder irregulären Aktivitäten). Dies wird dazu beitragen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität oder Such- und Rettungsmaßnahmen zu unterstützen, Objekte wie Fahrzeuge oder Schiffe besser zu erkennen, rasch große Mengen an heterogenen Daten zu analysieren und biometrische Erkennungsverfahren, die für sichere und zuverlässige Kontrollen, zur Erleichterung von Reisen sowie zur Bekämpfung von Identitätsdiebstahl genutzt werden, durchzuführen. Viele dieser Instrumente werden mit Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsprogramme der Kommission vorzugsweise auf der Grundlage europäischer Lösungen29 entwickelt und weiterentwickelt. Die Kommission wird KI im Einklang mit dem KI-Gesetz der EU30 nutzen, um Daten zu analysieren und Trends an den Außengrenzen zu ermitteln, und so dafür sorgen, dass Behörden Informationen über fortschrittlichere Instrumente austauschen und Entwicklungen und Risiken antizipieren und darauf reagieren können. Gemeinsam mit Frontex, eu-LISA und den Mitgliedstaaten wird die Kommission KI-gestützte Instrumente für Risikoanalysen, die Lageerfassung und das Identitätsmanagement an den Außengrenzen entwickeln, testen und gegebenenfalls unterstützen. Im Rahmen der Komponente „Forschung und Innovation“ des integrierten europäischen Grenzmanagements der Frontex-Verordnung31 wird Frontex im Zuge ihrer Forschungs- und Innovationstätigkeiten Pilotprojekte planen und durchführen, Technologielösungen unter operativen Bedingungen testen und validieren und den nationalen Behörden die Ergebnisse, Leitlinien und einschlägige Schulungen zur Verfügung stellen. Die EU wird ferner für das Migrations- und Grenzmanagement unabhängige europäische Kapazitäten für automatisierte Identitätserkennungssysteme entwickeln und dabei auf den bestehenden IT-Großsystemen in diesem Bereich aufbauen. Etwaige KI-Komponenten solcher Systeme werden im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften entwickelt und eingesetzt werden, wobei strategische Abhängigkeiten von Anbietern aus Drittstaaten verringert werden sollen. 28 Die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten umfassen einen plötzlichen Anstieg der Migrationsströme (d. h. in kurzer Zeit müssen zahlreiche Karten ausgestellt werden, und es fallen hohe Kosten an), Schwankungen in den globalen Lieferketten für die Herstellung von Blankokarten und Engpässe bei bestimmten für die Herstellung erforderlichen Komponenten. Diese Herausforderungen wurden während der COVID-19-Pandemie und nach der groß angelegten Invasion der Ukraine durch Russland deutlich. 29 Study on strengthening EU-funded security research and innovation – 20 years of EU-Funded Civil Security Research and Innovation – Abschlussbericht; https://data.europa.eu/doi/10.2837/0004501. 30 Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Text von Bedeutung für den EWR), ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj. 31 Insbesondere gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe x und Artikel 66 der Frontex-Verordnung. 15 4. EIN SOLIDES, FAIRES UND ANPASSUNGSFÄHIGES ASYL- UND MIGRATIONSSYSTEM Das Migrations- und Asylpaket stellt eine wichtige Reform dar, mit der eine solide Rechtsgrundlage für ein faires und effizienteres Migrationsmanagement geschaffen wird. Dieser umfassende Ansatz zielt darauf ab, die EU-Politik in den Bereichen Asyl, Migration und Grenzmanagement zu stärken. Das Paket sieht zügige und effiziente Asylverfahren mit starken Garantien für die Antragsteller sowie bessere Verfahren innerhalb der Union und an ihren Außengrenzen vor. Damit schafft die EU ein wirksames System der Solidarität und Verantwortung für das gemeinsame Migrationsmanagement, bei dem kein unter Druck stehender Mitgliedstaat alleingelassen wird – ein faires und gut geregeltes System, das Schutz vor Missbrauch bietet, Kinder, gefährdete Personen und die Grundrechte des Einzelnen schützt und es der Union ermöglicht, die Herausforderungen im Bereich Migration und Asyl zu bewältigen. In den nächsten fünf Jahren muss daher die Durchführung und operative Umsetzung des Migrations- und Asylpakets weiterhin im Vordergrund stehen. Die Mitgliedstaaten kommen bei der Umsetzung gut voran, und angesichts des Umfangs der Reformen werden die kommenden Jahre für die EU-weite Konsolidierung der neuen Asyl- und Migrationsmanagementsysteme entscheidend sein; auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist dabei Rechnung zu tragen. Das Migrations- und Asylpaket stellt ferner die notwendige Grundlage dar, auf der wir weiter aufbauen können. Die Kommission wird prüfen, anhand welcher Maßnahmen innovative Aspekte eingeführt, die operative Koordinierung verbessert und die durch den neuen Rechtsrahmen gebotenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden können, um Asylverfahren effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Dabei wird sie der Tatsache Rechnung tragen, dass die Maßnahmen der Union flexibel und anpassungsfähig bleiben und so gestaltet sein müssen, dass ein etwaiger Bedarf an Verbesserungen und ergänzenden Initiativen antizipiert werden kann. Sowohl auf Ebene der Union als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten werden ein ressortübergreifender Ansatz und ein koordiniertes Vorgehen verschiedener Regierungsstellen und Behörden erforderlich sein. Dadurch soll eine behördenübergreifende Zusammenarbeit gewährleistet werden, bei der sich die Akteure über alle Sektoren und Regierungsebenen hinweg, einschließlich der regionalen und lokalen Ebene, gegenseitig bei der Umsetzung unterstützen und an einem Strang ziehen. Das Justizsystem benötigt angemessene Ressourcen, und die Angehörigen der Justiz müssen mit Blick auf die neuen Vorschriften geschult werden, damit das gesamte Migrations- und Asylsystem reibungslos funktioniert. Dabei wird es besonders darauf ankommen, dass die administrative Bearbeitung von Asylanträgen und das Justizwesen gut aufeinander abgestimmt sind. Durch eine gute Integration von Verwaltungsstrukturen, Systemen für die gerichtliche Kontrolle und Kommunikationskanälen können die Verwaltungs- und Justizbehörden Prozesse beschleunigen und Engpässe minimieren. Auch die Vorsorge und Notfallplanung sind für ein wirksames Migrationsmanagement von entscheidender Bedeutung, d. h. neu auftretende Situationen müssen besser antizipiert werden. Die Kommission baut ihre Fähigkeit aus, Prognosen und Szenarien zu künftigen Neuankünften und Anträgen auf internationalen Schutz zu erstellen. Ferner entwickelt sie Kapazitäten im Bereich der Vorausschau, mit denen operative und politische 16 Entscheidungen sowie die Vorsorge, Notfallplanung und Resilienz der Mitgliedstaaten unterstützt werden können32. Ein modernes Asylsystem sollte sich ferner auf technologische Entwicklungen stützen. Bis zum Ende des Fünfjahreszeitraums, den diese Strategie umfasst, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, ihre Asylverfahren mithilfe digitalisierter Fallbearbeitungssysteme abzuwickeln. Ferner sollten neue KI-Instrumente im Einklang mit den Anforderungen des KI-Gesetzes in der Lage sein, Verfahren zu beschleunigen. Umsetzung des Pakets und Gewährleistung zweckmäßiger Vorschriften Die Umsetzung des Pakets ist ein vielschichtiger Prozess mit zahlreichen Akteuren, die das breite Spektrum von Rechtsakten in die Praxis umsetzen. Die Umsetzung wird auch in den nächsten fünf Jahren eine strategische Priorität sein. Dieser Prozess umfasst gegebenenfalls weitere legislative Anpassungen, die Bereitstellung von Mitteln für notwendige Reformen sowie die vollständige praktische Umsetzung der zehn Bausteine des Gemeinsamen Durchführungsplans33 vor Ort. Die Kommission hat eine solide Unterstützungsstruktur mit 27 Länderteams eingerichtet, um den Mitgliedstaaten Hilfestellung bei einer EU-weit kohärenten Umsetzung zu bieten34. Weitere 3 Mrd. EUR35 wurden bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei den für die Umsetzung des Pakets notwendigen Reformen zu unterstützen. Aber auch über Juni 2026 hinaus, wenn die neuen Vorschriften umfassend Anwendung finden, wird es eine maßgeschneiderte Unterstützung geben. Während dieses gesamten Prozesses muss das Paket dynamisch an neue und sich abzeichnende Herausforderungen angepasst werden können. Im Dezember 2025 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf zwei neue Maßnahmen zur Vervollständigung und Ergänzung des Migrations- und Asylpakets, mit denen das Konzept des „sicheren Drittstaats“ geändert und eine Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene36 erstellt wurde. Im Zuge der für 2027 geplanten Überprüfung der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement37 und der 32 Die Grundlage hierfür wird die Studie zur globalen Vorausschau der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission bilden, die 2026 veröffentlicht werden soll. 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Gemeinsamer Durchführungsplan für das Migrations- und Asylpaket“; EUR-Lex – 52024DC0251 – DE – EUR-Lex. 34 Zudem unterstützt die Kommission zehn Mitgliedstaaten über das Instrument für technische Unterstützung (TSI) bei der Umsetzung des Pakets. Die Mitgliedstaaten profitieren zudem von Peer- Learning und dem Austausch bewährter Verfahren, die im Rahmen des TSI eingerichtet wurden; TSI- Leitinitiative 2025 – Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpakets – Europäische Kommission. 35 Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Finanzmitteln bereitgestellt, die den Mitgliedstaaten ursprünglich im Rahmen der Finanzierungsinstrumente im Bereich Inneres für den Zeitraum 2021-2027 zugewiesen werden sollten. 36 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“; https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0186; https://eur- lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0259. 37 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013; https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401351. 17 Asylverfahrensverordnung38 soll erstmals evaluiert werden, wie die neuen Vorschriften in der Praxis funktionieren und ob weitere Anpassungen erforderlich sind. Der für 2026 geplante neue Überwachungsmechanismus der EUAA wird ebenfalls dazu beitragen, Diskrepanzen und Herausforderungen bei der Anwendung der Asyl- und Aufnahmevorschriften zu ermitteln; die hierbei gesammelten Erkenntnisse werden in die Überprüfung einfließen. Solidarität und Verantwortung gehören zu den zentralen Elementen des Pakets. Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement bietet Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, wirksame Unterstützung. Im November 2025 leitete die Kommission den ersten jährlichen Migrationsmanagementzyklus ein, der die Asyl-, Migrations- und Aufnahmesituation in der EU umfassend abbildet und mit dem die Mitgliedstaaten ermittelt wurden, die unter Migrationsdruck stehen, für die die Gefahr von Migrationsdruck besteht oder die sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden39. Der Rat hat den ersten Solidaritätspool für 2026 eingerichtet40. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten insbesondere im Rahmen der Arbeit des EU-Solidaritätskoordinators bei der Umsetzung des Solidaritätspools unterstützen. Die Kommission leitet den Migrationsmanagementzyklus jedes Jahr ein, um die unter Druck stehenden Mitgliedstaaten wirksam zu unterstützen; der Rat wiederum richtet jeweils für das Folgejahr den Jährlichen Solidaritätspool ein. Eine wirksame und dauerhafte EU-weite Aufteilung der Verantwortlichkeiten und die Verringerung der unerlaubten Sekundärmigration in der Union bleiben weiterhin eine Priorität. Unerlaubte Sekundärmigration beeinträchtigt das reibungslose Funktionieren des Pakets insgesamt und wirkt sich erheblich auf den Schengen-Raum aus. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die derzeitige Situation zu verbessern und unerlaubter Sekundärmigration entgegenzuwirken. Die Rechtsinstrumente des Pakets umfassen diesbezüglich verschiedene wirksame Maßnahmen, insbesondere die verpflichtende Überprüfung aller illegal ankommenden Migrantinnen und Migranten sowie die vorgeschriebene Registrierung aller Antragsteller auf internationalen Schutz im überarbeiteten Eurodac-System, die verpflichtenden Asyl- und Rückkehrverfahren an der Grenze, strengere Vorschriften zur Verhinderung von Flucht, bessere Möglichkeiten zur Einschränkung der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen, z. B. wenn ein Antragsteller den für ihn zuständigen Mitgliedstaat verlässt oder anderweitig nicht kooperiert. Wirksame Überstellungen sind für das reibungslose Funktionieren und die Glaubwürdigkeit des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie für die Begrenzung der unerlaubten Sekundärmigration zwischen den Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung. Mit dem Paket wird ein System geschaffen, das die Überstellung von Personen an den zuständigen Mitgliedstaat beschleunigt und planbarer macht. Die EUAA wird im Jahr 2026 prüfen, wie diese Reformen am besten unterstützt werden können. Darüber hinaus plant die Kommission, bei Bedarf die Auswirkungen der unterschiedlichen Aufnahmepolitik der einzelnen Mitgliedstaaten auf die Migrationsbewegungen sowohl in Richtung der EU als auch innerhalb der EU näher zu untersuchen. 38 Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU. 39 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2323 der Kommission vom 11. November 2025 nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates; ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/2323/oj. 40 Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2642 des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools für 2026 (ABl. L, 2025/2642, 23.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/2642/oj). 18 Modernisierung der Asylverfahren mittels Digitalisierung und Einsatz von KI Wirksamere Verfahren gehören zu den wichtigsten Verbesserungen im Rahmen des Pakets. In einem Bereich, in dem viele verschiedene Akteure verschiedener Verwaltungsstellen und der Justiz beteiligt sind, können neue technologische Lösungen dazu beitragen, Engpässe zu überwinden, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden, mit den EU-Agenturen sowie zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Daher ist es wichtig, dass die Migrationsbehörden mit integrierten Fallbearbeitungssystemen und intelligenten digitalen Instrumenten ausgestattet werden. Die Kommission wird ab 2026 die Durchführbarkeit eines Vorschlags zur Digitalisierung im Asylbereich prüfen – auch vor dem Hintergrund, dass ein ähnlicher Vorschlag derzeit bereits für den Bereich der Rückkehr in Arbeit ist. Eine zu diesem Zweck geplante Expertengruppe soll die Mitgliedstaaten dazu konsultieren, wie digitale Fallbearbeitungssysteme im Asylbereich, in die Überprüfungs-, Asyl-, Aufnahme- und Überstellungsverfahren41 integriert werden, am besten entwickelt werden können. Auf dieser Grundlage wird die Kommission die nächsten Schritte zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich festlegen. Ab 2026 soll auch DubliNet, das System für den Informationsaustausch im Rahmen der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, technisch so umgestaltet werden, dass es die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verfahren im Rahmen der genannten Verordnung besser unterstützen kann. Zudem bieten neue Technologien neuartige und noch unerforschte Möglichkeiten, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Verfahren zu vereinfachen und fundierte Asylentscheidungen zu treffen. KI könnte den nationalen Behörden die Instrumente an die Hand geben, um dieses Potenzial zu erschließen, beispielsweise bei der Verdolmetschung, Übersetzung und Transkription, der Erhebung und Analyse von Informationen zum Herkunftsland, der Optimierung des Fallmanagements und der Arbeitsabläufe sowie der Vorabprüfung, ob Anträge vollständig ausgefüllt wurden. Dabei könnten die Ergebnisse der von der EU finanzierten europäischen Forschungs- und Innovationsprojekte im Migrationsbereich42 einfließen. Um in diesem Bereich im Einklang mit den bestehenden regulatorischen Anforderungen Fortschritte zu erzielen, wird die Kommission 2026 ein Forum für KI im Migrationsbereich einrichten, um zu sondieren, wie KI-Instrumente in den Bereichen Asyl, Migration und Grenzmanagement am besten genutzt werden können. Ferner sollen Möglichkeiten für den Einsatz von KI ermittelt und ein operativer Plan für die konkrete Einführung solcher neuen Instrumente ausgearbeitet werden. Diese Arbeiten werden sich auch auf die Leitlinien stützen, die die Kommission 2026 zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen43 vorzulegen gedenkt. Unterstützung von Vertriebenen aus der Ukraine Die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen, ist weiterhin eine Priorität für die Union und die Mitgliedstaaten. Die Zukunft der Ukraine und die Zukunft der EU sind eng miteinander verflochten – durch unsere gemeinsame Sicherheit, durch wirtschaftliche Beziehungen, aber auch durch zwischenmenschliche Beziehungen, die während dieser Zeit entstehen. 41 Die Kommission hat bereits eine externe Studie zur Digitalisierung und zur operativen Integration von Fallmanagementsystemen in den Bereichen Asyl, Aufnahme, Dublin und Rückkehr in Auftrag gegeben, um die derzeitige Lage in den Mitgliedstaaten und den Mehrwert diesbezüglicher Maßnahmen der Union zu bewerten. 42 EU-finanzierte Forschungs- und Innovationsprojekte im Bereich Migration: https://research-and- innovation.ec.europa.eu/research-area/social-sciences-and-humanities/migration-and-mobility_de. 43 Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1689; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/deu. 19 Die EU ist nach wie vor entschlossen, die Ukraine auf ihrem Weg zum EU-Beitritt weiter zu unterstützen. Um angesichts der äußerst instabilen Lage eine längerfristige Perspektive aufzuzeigen, muss ein Weg gefunden werden, der Menschen aus der Ukraine weiterhin einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU und eine einfache Integration in die Aufnahmegesellschaften ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass jene unterstützt werden, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, sobald die Umstände dies zulassen. Dieser Übergang muss mit Blick auf die Erholung der Ukraine schrittweise erfolgen und vorhersehbar sein. Die im September 2025 angenommene Empfehlung des Rates zum Übergang hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine44 bildet die Grundlage für die nächsten Schritte. Die Umsetzung der Empfehlung wird durch verschiedene Foren, in denen die Mitgliedstaaten, die ukrainischen Behörden und internationale Organisationen vertreten sind, begleitet45. Da die Unterstützung für Vertriebene aus der Ukraine der erste Fall ist, in dem die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz von 2001 aktiviert wurde, muss die EU bei der Planung möglicher künftiger Maßnahmen die Lehren aus den mehr als vier Jahren vorübergehenden Schutzes ziehen. 5. WIRKSAMERE RÜCKFÜHRUNG UND RÜCKÜBERNAHME Eine rasche, wirksame und menschenwürdige Rückführung und Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist für die Integrität unserer Migrations- und Asylsysteme unerlässlich. Derzeit verlässt nur rund ein Viertel der Migrantinnen und Migranten, deren Ausreise angeordnet wurde, tatsächlich die Union, wobei es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Die Wirksamkeit von Rückführungen muss dringend erhöht werden, um von illegaler Migration abzuschrecken und das reibungslose Funktionieren und die Integrität des Migrations- und Asylsystems zu gewährleisten. In den nächsten fünf Jahren muss die EU intensiv am Aufbau eines umfassenden gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems arbeiten. Einige Mitgliedstaaten haben ihre Rückkehrverfahren bereits deutlich effizienter gestaltet. Nach ihrer Annahme wird die vorgeschlagene Rückkehrverordnung46 einen neuen Rechtsrahmen bieten, der EU-weit die Rückkehrverfahren beschleunigt, vereinfacht und wirksamer gestaltet und dabei die Achtung der Grundrechte und der internationalen Verpflichtungen, insbesondere des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, gewährleistet. Damit die Rückkehrmaßnahmen in der Praxis funktionieren, müssen Drittstaaten ihren Teil dazu beitragen und ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme ihrer eigenen Staatsangehörigen umfassend nachkommen. Die EU sollte alle ihr zur Verfügung stehenden Hebel und Anreize – darunter Rückübernahmeinstrumente, Finanzierungsinstrumente sowie die Visum- und Handelspolitik – weiterentwickeln und nutzen, um durch ihre Kontakte zu Drittstaaten im Rahmen der Migrationsdiplomatie eine 44 Empfehlung des Rates vom 16. September 2025 zu einer koordinierten Vorgehensweise beim Übergang hin zu neuen Optionen nach dem Ende des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5129/oj. 45 Auch mit Unterstützung des Sonderbeauftragten für die Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU, der auch Kontakte zu den Mitgliedstaaten und der Ukraine unterhält. 46 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates; https://eur- lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:52025PC0101. 20 bessere Kooperation bei der Rückübernahme zu erreichen. Gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten ein gründliches und zeitnahes Follow-up zu Rückkehranordnungen sicherstellen und erforderlichenfalls die betreffenden Drittstaaten ersuchen, die Staatsangehörigkeit der Rückkehrer zu bestätigen und ihnen Reisedokumente auszustellen. Aufbau eines gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems Mit dem Paket werden mehrere Neuerungen und Verbesserungen im Bereich des Asyl- und Migrationsmanagements eingeführt. Was die Rückkehr anbelangt, so wird der Rechtsrahmen die Schlupflöcher zwischen den Asyl- und Rückkehrverfahren schließen und sicherstellen, dass der Erlass von Rückkehrentscheidungen und ablehnenden Asylbescheiden eng aneinander gekoppelt ist. Dies wird die Rückkehr deutlich beschleunigen, da die Möglichkeiten zur Flucht verringert und somit lange Phasen der Ungewissheit sowohl für die Rückkehrer als auch für die nationalen Behörden vermieden werden. Darüber hinaus wird die Rückkehr von Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde, mit dem verpflichtenden Rückkehrverfahren an der Grenze47 deutlich schneller, direkt von den Außengrenzen aus und innerhalb der in den neuen Vorschriften festgelegten Frist von 12 Wochen erfolgen. Die Kommission wird gezielt darauf hinarbeiten, die wirksame Umsetzung der neuen Grenzverfahren sicherzustellen, und zu diesem Zweck eng mit den Mitgliedstaaten, Frontex und Partnerländern zusammenarbeiten. Im Zuge der Ausarbeitung künftiger Berichte nach Artikel 25a des Visakodexes wird sie auch der Kooperation bei der Rückübernahme im Kontext des verpflichtenden Grenzverfahrens besondere Aufmerksamkeit widmen. Basierend auf diesen Verbesserungen wird der Schwerpunkt in den nächsten fünf Jahren darauf liegen, gemäß dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr48 vom März 2025 das gemeinsame europäische Rückkehrsystem vollständig aufzubauen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung und der darin vorgesehenen Europäischen Rückkehranordnung, die die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen schafft, wird das Thema der Rückkehr stärker europäisch ausgerichtet, damit Personen nicht illegal von einem Mitgliedstaat in einen anderen weiterziehen und so die EU-Vorschriften umgehen können. Die vorgeschlagene Verordnung fördert die Vereinfachung und Wirksamkeit durch die Straffung interner Verfahren, die Klarstellung der Rechte und Pflichten von Rückkehrern wie die Verpflichtung zur Kooperation beim Rückkehrverfahren, die Verringerung der Fluchtgefahr und der Gefahr unerlaubter Sekundärmigration sowie die Schließung der Schlupflöcher zwischen Rückkehrverfahren innerhalb der EU und der Rückübernahme in Drittstaaten. Zudem werden Personen, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, künftig schneller rückgeführt. Die vorgeschlagene Verordnung enthält auch die Vorschriften und Garantien für die Einrichtung von „Rückkehrzentren“ außerhalb der Union, die neue Lösungen für die Rückkehr von Personen, die die EU verlassen müssen, bieten könnten. Die Verhandlungen über die Rückkehrverordnung müssen nun zügig abgeschlossen werden, damit das gemeinsame europäische Rückkehrsystem in den kommenden Jahren in die Tat umgesetzt wird. 47 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung des Rückkehrverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148; ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1349/oj. 48 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates; EUR-Lex – 52025PC0101 – DE – EUR-Lex. 21 Die Kommission wird 2026 auch einen Legislativvorschlag zur Digitalisierung der Rückkehr vorlegen, mit dem die Entwicklung digitaler Fallbearbeitungssysteme in diesem Bereich ermöglicht werden soll. Das wird ebenfalls dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand der nationalen Behörden zu verringern und die Verfahren zu vereinfachen und zu automatisieren. Mit dem Vorschlag soll ferner die Möglichkeit geprüft werden, EU-Agenturen wie Frontex und eu-LISA mehr Zuständigkeiten in Bezug auf die digitalen Fallbearbeitungssysteme zu übertragen. Parallel zur Stärkung des neuen Rechtsrahmens sind Maßnahmen zur Verbesserung der Rückkehrverfahren auf operativer Ebene erforderlich. Der Rückkehrkoordinator wird mit Unterstützung des hochrangigen Netzes für Rückkehrfragen neue Ideen ausloten und Verfahren für die Bewältigung bestimmter Herausforderungen wie der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen im Rückführungsverfahren an der Grenze, der Rückkehr von Personen, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, oder der Rückkehr unbegleiteter Minderjähriger im Einklang mit dem EU-Recht und unter Berücksichtigung des Kindeswohls entwickeln. Diesbezüglich wird weiterhin gemeinsam mit den Behörden der Mitgliedstaaten daran gearbeitet, den Einsatz der verfügbaren Ressourcen zu optimieren und alle bestehenden Instrumente zu nutzen, um die Rückkehr zu beschleunigen. Die Kommission wird zu diesem Zweck weiter gemeinsam mit den Mitgliedstaaten praktische Initiativen mit und in Drittländern entwickeln. Bei der Überarbeitung der Frontex-Verordnung, die 2026 stattfinden soll, wird ferner geprüft, wie sich die operative Rolle von Frontex bei der Rückkehr innerhalb und außerhalb der EU stärken lässt. Derzeit werden Überlegungen darüber angestellt, wie Rückführungen aus einem Drittland in ein anderes Drittland zu klaren Bedingungen und mit rechtlichen Garantien unterstützt und die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung gestärkt werden könnten und wie die Governance von Frontex in diesem Bereich im Hinblick auf die Unterstützung der strategischen Prioritäten der EU verbessert werden kann. Die Kommission arbeitet darüber hinaus gemeinsam mit Frontex an der Verbesserung und Vereinfachung der Datenerhebung zum Thema Rückkehr, um ein besseres Lagebild zur Rückkehr zu erhalten und Ressourcen und Instrumente besser planen zu können. Verbesserung der Rückübernahme durch Drittländer Die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme durch die Herkunftsländer der Migrantinnen und Migranten ist für erfolgreiche Rückführungen und ein effizientes Migrationsmanagement erforderlich und ein weiterer wichtiger Bestandteil des gemeinsamen europäischen Rückkehrsystems. Die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist eine Verpflichtung nach dem Völkergewohnheitsrecht, auf die sich die Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen sowie die Partnerschaftsabkommen der EU (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) mit Drittländern sowie multilaterale Rahmenregelungen (z. B. das Samoa-Abkommen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern) stützen. In dieser Hinsicht ist eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme nach wie vor eine zentrale Priorität der Migrationsdiplomatie der EU. Die Kommission überwacht – in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten – die Kooperation regelmäßig im Rahmen der bestehenden bilateralen und multilateralen Rückübernahmeinstrumente sowie im Zuge der jährlichen Bewertung der Kooperation bei der Rückübernahme gemäß Artikel 25a des 22 Visakodexes49. Die Union muss ihr Instrumentarium einsetzen und verstärken, um die Kooperation in diesem Bereich zu fördern; so forderten auch die EU-Staats- und - Regierungschefs wiederholt, dass alle politischen Instrumente zur Verbesserung der Rückkehr/Rückführung und der Rückübernahme genutzt werden. Die wirksame Umsetzung der 24 bestehenden Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen der EU mit Drittländern50 und die uneingeschränkte Achtung und Durchsetzung der in internationalen Abkommen der EU verankerten Verpflichtungen müssen weiterhin Priorität haben. Um eine möglichst enge Zusammenarbeit der Union mit Drittländern zu erreichen und eine wirksame Strategie in den Verhandlungen zu verfolgen, wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, den Informationsaustausch in diesem Bereich weiter zu verbessern. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, wie bei den noch aktuellen Verhandlungsmandaten für Rückübernahmeabkommen am besten vorzugehen ist. Laufende Rückübernahmeverhandlungen müssen rasch abgeschlossen werden, und wenn ein Mehrwert auf EU-Ebene zu erzielen ist, sollten neue Verhandlungen aufgenommen werden. Das Samoa-Abkommen bildet ebenfalls einen klaren Rahmen für die Erfüllung der Rückübernahmeverpflichtungen und erinnert an die Verpflichtung aller Parteien zur Rückübernahme ihrer eigenen Staatsangehörigen: Die Erfüllung des Abkommens wird überwacht und erforderlichenfalls mit speziellen Maßnahmen unterstützt werden. Gegebenenfalls wird die Kommission Vereinbarungen mit den internationalen Partnern schließen, um Standardverfahren für die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einzuführen und Hindernisse für die Zusammenarbeit mit diesen Partnern zu beseitigen. Um im Rahmen der Migrationsdiplomatie konkrete Fortschritte in Bezug auf die Kooperation bei der Rückübernahme zu erzielen, müssen die Kommission, die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Anreize setzen und die Einflussmöglichkeiten nutzen, die die einschlägigen Strategien, Instrumente und Werkzeuge der EU bieten. Umgang mit schwierigen Rahmenbedingungen Einige Situationen, an denen bestimmte Drittländer beteiligt sind, verdienen besondere Aufmerksamkeit. So steht Syrien nach wie vor erheblichen politischen, sicherheitspolitischen, humanitären und entwicklungspolitischen Herausforderungen. Die EU unterstützt einen friedlichen und inklusiven politischen Übergang unter syrischer Führung sowie die sozioökonomische Erholung, um ein Wiederaufflammen der Gewalt zu verhindern. Die Kommission arbeitet mit dem UNHCR zusammen, um die freiwillige Rückkehr und die dauerhafte Wiedereingliederung der Rückkehrenden zu unterstützen. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission Leitlinien für Erkundungsbesuche syrischer Staatsangehöriger, die in der EU internationalen Schutz genießen und möglicherweise nach Syrien zurückkehren möchten. Außerdem hat Frontex die Unterstützung von Rückkehraktionen nach Syrien und die Wiedereingliederung von Syrerinnen und Syrern wieder aufgenommen. 49 Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/810/oj/deu. 50 Die EU hat Rückübernahmeabkommen mit Hongkong, Macau, Sri Lanka, Albanien, Russland, der Ukraine, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Moldau, Pakistan, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, der Türkei, Cabo Verde und Belarus sowie Rückübernahmevereinbarungen mit Afghanistan, Gambia, Guinea, Bangladesch, Äthiopien und Côte d’Ivoire geschlossen. Die Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist auch Bestandteil anderer internationaler Instrumente, darunter Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) und das Samoa-Abkommen mit 77 afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern. 23 Die Kommission ist mit Blick auf die Lage der in der EU lebenden afghanischen Staatsangehörigen auch bemüht, eine Koordinierung auf EU-Ebene sicherzustellen. Dafür arbeitet sie im Einklang mit dem EU-Recht und internationalen Verpflichtungen einschließlich der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung auf Fachebene mit der De-facto-Regierung Afghanistans an der möglichen Rückkehr und Rückübernahme afghanischer Staatsangehöriger, die sich illegal in der EU aufhalten, und zwar insbesondere derjenigen, die Straftaten begangen haben oder Sicherheitsrisiken darstellen. Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen und setzt auch auf die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr durch Frontex im Rahmen des Wiedereingliederungsprogramms der EU. 6. ARBEITS- UND FACHKRÄFTEMOBILITÄT ZUR STEIGERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT In den nächsten Jahren dürften Qualifikationsdefizite und der Arbeitskräftemangel, die auch auf die demografische Entwicklung zurückzuführen sind, den wachsenden Bedarf am Arbeitsmarkt in vielen Schlüsselsektoren und in unterschiedlichem Maße in der gesamten Union verstärken51. Die Nachfrage in Bereichen, die für die EU-Wirtschaft und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung sind – in innovativen Bereichen wie der KI ebenso wie bei der Betreuung unserer Jüngsten und Ältesten –, wird weiter steigen. Im neuen EU-Talentpool wurden bereits 42 Berufe ermittelt, in denen die EU einen Arbeits- und Fachkräftemangel verzeichnet, der das wirtschaftliche Potenzial Europas hemmt und zu dessen Behebung die Arbeits- und Fachkräftemobilität einen wichtigen Beitrag leisten kann. Mit der Union der Kompetenzen52 sollen – ergänzend zu den Maßnahmen zur Aktivierung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte in der EU einschließlich bereits in der Union ansässiger Drittstaatsangehöriger – dringend benötigte Fachkräfte aus Drittländern angeworben und gehalten werden. Die Arbeits- und Fachkräftemobilität gehört zum Wirtschaftsmodell der EU; sie steigert die Wettbewerbsfähigkeit der EU, trägt zur Bewältigung der durch Demografie und Fachkräftemangel verursachten Probleme bei53 und fördert Innovationen. In den nächsten fünf Jahren sollte sich die EU bemühen, zum attraktivsten Standort im globalen Wettbewerb um Fachkräfte zu werden und qualifizierte Arbeitskräfte – Innovatoren, die den technologischen Fortschritt vorantreiben, ebenso wie jene, die unverzichtbare Pflege- und Betreuungsdienste erbringen – zu gewinnen. Dafür müssen wir enger mit den Partnerländern zusammenarbeiten, die Arbeits- und Fachkräftemobilität als Instrument sowohl in der Migrationsdiplomatie als auch bei der Pflege umfassender diplomatischer und wirtschaftlicher Beziehungen zu den Partnern einsetzen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten neue und innovative Initiativen auf Unionsebene auf den Weg bringen, um Arbeitskräfte zu gewinnen, die für unseren Arbeitsmarkt ausgebildet und darauf vorbereitet sind. Neben der Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften muss es auch darum gehen, diese zu halten. Dafür muss die Union ein sozioökonomisches Umfeld bieten, das nicht nur die 51 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Talenterschließung in den Regionen Europas, EUR- Lex – 52023DC0032 – DE – EUR-Lex. 52 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Union der Kompetenzen, EUR-Lex – 52025DC0090 – DE – EUR-Lex. 53 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Demografischer Wandel in Europa: ein Instrumentarium zur Bewältigung der Herausforderungen, EUR-Lex – 52023DC0577 – DE – EUR-Lex. 24 Integration ausländischer Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt erleichtert, sondern ihnen auch die Möglichkeit gibt, sich zu integrieren und sich in unseren Gesellschaften einzubringen. Arbeits- und Fachkräftemobilität als Instrument der Migrationsdiplomatie Die Anwerbung und Mobilität von Arbeits- und Fachkräften sowie Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen zu einem strategischen Element unserer umfassenden Beziehungen zu den Partnerländern werden. Der Ausbau der bestehenden Fachkräftepartnerschaften mit Marokko, Tunesien, Ägypten, Pakistan und Bangladesch und der Aufbau neuer Partnerschaften ist nur ein erster Schritt. Über die Fachkräftepartnerschaften hinaus muss die EU die Prioritäten der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen ihrer umfassenden Zusammenarbeit mit den Partnerländern zusammenführen und dabei dem mit dem Pakt für den Mittelmeerraum eingeschlagenen Weg folgen. In diesem Zusammenhang richtet die Kommission 2026 eine erste Europäische Stelle für legale Wege in den europäischen Arbeitsmarkt (European Legal Gateway Office) für den IKT-Sektor in Indien ein. Dabei handelt es sich um eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitskräftemobilität, die Bewerberinnen und Bewerber aus Indien, die in der EU arbeiten möchten, unterstützt. Die Kommission plant, das Konzept einer solchen Anlaufstelle auf der Grundlage der Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt in Ergänzung zum EU-Talentpool unter Berücksichtigung der strategischen Interessen der EU auch in anderen Sektoren und anderen Partnerländern, einschließlich der Länder der Fachkräftepartnerschaft, umzusetzen. Die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Fachkräftemobilität sollte auch im Rahmen der Global-Gateway-Strategie gefördert werden. Die Union und die Partnerländer haben ein gemeinsames Interesse daran, die Arbeitskräftemobilität zu fördern. Die Vorbereitung von Arbeitskräften aus Drittländern auf den europäischen Arbeitsmarkt und ihre Integration in unsere Gesellschaften ist jedoch ein komplexes Unterfangen, das Investitionen und Anstrengungen auf beiden Seiten erfordert. Um für ein hohes Kompetenzniveau bei den Menschen, die zum Arbeiten und Leben in die Union kommen könnten, zu sorgen, wird die Kommission – auch im Rahmen der künftigen Europäischen Strategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung – unter Berücksichtigung von Modellen der Kosten- und Risikoteilung mit dem Privatsektor Schulungs- und Vorbereitungsmaßnahmen für Arbeitssuchende in Drittländern unterstützen, damit diese die passenden technischen, beruflichen, sprachlichen und kulturellen Kompetenzen erwerben können. Die Kommission wird auch die Wirtschaft und die Sozialpartner in der EU enger in die Gestaltung und Umsetzung von Initiativen mit Drittländern einbeziehen, da diese am besten wissen, welche Kompetenzen sie brauchen, und von der Fachkräftemobilität am meisten profitieren können. Die Kommission beabsichtigt, sich bestehender Foren wie der Plattform für Arbeitsmigration, der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog, des Industrieforums und des Forums für den Europäischen Forschungsraum zu bedienen, um das Engagement der Wirtschaft und der Arbeitgeber für die Anwerbung von Fachkräften zu fördern. Der EU-Talentpool54, das erste Instrument auf EU-Ebene, das den Abgleich von Jobangeboten aus der EU gegen Arbeitsuchende aus Drittländern in bestimmten Sektoren ermöglichen soll, wird von entscheidender Bedeutung sein, um den Arbeits- und Fachkräftemangel zu beheben und die Zusammenarbeit mit den Partnerländern langfristig zu verbessern. Die Kommission treibt die Entwicklung der IT-Plattform vorrangig voran, 54 Choose Europe: Advance your research career in the EU, https://commission.europa.eu/topics/research- and-innovation/choose-europe_en. 25 damit der Talentpool 2027 eingerichtet und einsatzbereit ist. Damit er sein ganzes Potenzial entfalten kann, müssen die Mitgliedstaaten frühzeitig eingebunden werden und sich daran beteiligen können. Rechtsrahmen für die Arbeits- und Fachkräftemobilität Die Initiative „Choose Europe“55 wirbt für die EU als Ziel für hoch qualifizierte Fachkräfte. Sie stellt heraus, dass die EU Fachkräften aus aller Welt ein ideales Umfeld bietet, um zu forschen und innovativ tätig zu sein. Zugleich ist der Rechtsrahmen für die Arbeits- und Fachkräftemobilität in Richtung EU nach wie vor fragmentiert, und für ausländische Fachkräfte ist es schwierig, sich im komplizierten Gewirr der Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten56 zurechtzufinden. Damit bleiben die Regelungen hinter dem Anspruch der EU zurück. Es muss geprüft werden, wie sich die Verfahren zur Anwerbung von Drittstaatsangehörigen mit hohem Innovationspotenzial wie Forschenden, Studierenden, Fachkräften, Start-up-Gründern oder innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von Arbeitskräften, die für Mangelberufe etwa in der Pflege, im Gesundheitswesen, im Tourismus oder im Bauwesen benötigt werden, vereinfachen und beschleunigen lassen. In der zusammen mit der vorliegenden Strategie angenommenen Visumstrategie57 werden neue Wege aufgezeigt, wie der bestehende Rahmen für die Anwerbung von Fachkräften mehr Wirkung entfalten kann, unter anderem mithilfe von Finanzmitteln und der Empfehlung der Kommission zur Anwerbung von Talenten für Innovationen58, und Möglichkeiten für eine Vereinfachung und bessere Umsetzung des Rechtsrahmens geprüft. Darüber hinaus ist eines der Haupthindernisse für die Anwerbung von Fachkräften der Engpass, der bei der Anerkennung und Validierung der Qualifikationen und Kompetenzen Drittstaatsangehöriger besteht. Mit der Empfehlung der Kommission von 2023 zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen59 sollten die nationalen Anerkennungsverfahren vereinfacht werden. In der Praxis sind diese Prozesse jedoch nach wie vor oft langwierig, schwerfällig und EU-weit uneinheitlich geregelt und somit nicht mit einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld und der Notwendigkeit, den bestehenden Arbeitskräftemangel bei den europäischen Unternehmen rasch zu beheben, vereinbar. Um dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen, wird die Kommission im Rahmen des Pakets für eine faire Arbeitskräftemobilität 2026 eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen auf den Weg bringen, die mögliche neue Vorschriften für die Anerkennung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen umfassen und dafür sorgen soll, dass die Verfahren beschleunigt und zugleich die auf dem europäischen Markt erwarteten Qualitätsstandards aufrechterhalten werden. 56 Die EU-Vorschriften regeln die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für bestimmte Kategorien von Arbeitskräften (hoch qualifizierte Arbeitskräfte, Saisonarbeitskräfte und unternehmensintern transferierte Arbeitskräfte) sowie Studierende und Forschende, das Recht auf Familienzusammenführung und den langfristigen Aufenthalt. Das EU-Recht sieht zudem ein einheitliches Verfahren – und eine kombinierte Erlaubnis – für Arbeitskräfte aus Drittländern vor, die im Rahmen der nationalen Systeme der Mitgliedstaaten zugelassen werden. Derzeit gelten die EU- Vorschriften weder für andere Kategorien von Arbeitsmigrantinnen und -migranten noch für Selbstständige. 57 COM(2026) 43. 58 C(2026) 462. 59 Empfehlung (EU) 2023/2611 der Kommission vom 15. November 2023 zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen, C/2023/7700, ABl. L, 2023/2611, 24.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2023/2611/oj. 26 Um das Potenzial der Erhebung und Auswertung von Daten über Kompetenzen auszuschöpfen, sind zusätzlich zu genauen und aktuellen Informationen über Kompetenzen und die Arbeitsmarktsituation in der EU und ihren Mitgliedstaaten und aufbauend auf den Erfahrungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Kompetenzen aktualisierte Informationen über die Lage auf dem Arbeitsmarkt in den Partnerländern, einschließlich ihrer Kompetenz- und Qualifikationsrahmen, erforderlich, um diese mit den Kompetenzen und Qualifikationen in der EU vergleichen zu können. Dafür will die Kommission bei der Zuordnung und dem Vergleich von Kompetenzen und Qualifikationen in den Ländern der Fachkräftepartnerschaften und darüber hinaus enger mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) zusammenarbeiten. Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Missbrauch und Ausbeutung Europa muss nicht nur Fachkräfte anwerben, sondern energischer gegen die illegale Beschäftigung und den Missbrauch von Arbeitskräften aus Drittstaaten in der EU vorgehen. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit, die häufig auch mit der Ausbeutung von Arbeitskräften verbunden sind, sind eine Hauptmotivation für die illegale Migration und müssen wirksamer bekämpft werden, insbesondere in den Sektoren, in denen das Risiko dafür besonders ausgeprägt ist. Die Offenheit der Union bei der Anwerbung und Bindung von Fachkräften sollte mit einem kompromisslosen Vorgehen gegen die illegale Beschäftigung und die Ausbeutung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten einhergehen. Die Kommission wird 2026 den Stand der Durchführung der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber60 präsentieren und erforderlichenfalls Änderungen vorschlagen, um die Wirksamkeit der Richtlinie zu erhöhen. Wie aus dem Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze61 deutlich hervorgeht, sind Arbeitskräfte aus Drittländern von Ausbeutung, Verstößen gegen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und inakzeptablen Wohnverhältnissen betroffen. Es müssen mehr Kontrollen und Überprüfungen stattfinden, um ausbeuterische Arbeitgeber aufzuspüren und zu sanktionieren und die Rechte der Arbeitskräfte aus Drittländern zu schützen. Im Rahmen der Überarbeitung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) 2026 wird die Kommission prüfen, wie die Behörde die Herausforderungen im Zusammenhang mit missbräuchlichen Arbeitsbedingungen Drittstaatsangehöriger besser bewältigen könnte. Parallel dazu sollte eine bessere Rechtsdurchsetzung, auch mit Unterstützung eines erweiterten Mandats der ELA, dazu beitragen, dass die Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutz der Rechte von Arbeitsmigrantinnen und -migranten, insbesondere die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer62, die Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber63 und die 60 Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2009/52/oj/deu. 61 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze (COM(2025) 944 final). 62 Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer. 63 Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24). 27 überarbeitete Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis64, von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und wirksam angewandt werden. Bessere Integration Drittstaatsangehöriger Integration ist sowohl ein Recht als auch eine Pflicht. Es liegt im Interesse der Union, dafür zu sorgen, dass die Migrantinnen und Migranten, die in die EU kommen, rasch und aktiv zu unseren – und jetzt auch ihren – Gesellschaften beitragen können, ob sie nun vor Konflikten geflohen, zum Arbeiten gekommen, ihrer Familie nachgezogen oder auf anderem legalen Weg gekommen sind. Mithin ist die Integration ein Bereich, in dem auf nationaler Ebene ein ressortübergreifender Ansatz sehr wichtig ist. Das ist entscheidend für den sozialen Zusammenhalt, aber auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Dynamik Europas, denn hier gilt es, sämtliche Kompetenz- und Qualifikationspotenziale auszuschöpfen. Es ist unerlässlich, dass die Migrantinnen und Migranten die Sprache des Aufnahmemitgliedstaats lernen, die Kultur und die Verwaltungssysteme verstehen, arbeiten, Steuern zahlen und uneingeschränkt an den Gesellschaften teilhaben, die auf den europäischen Werten beruhen. Diasporagemeinschaften und von Migrantinnen und Migranten geführte Organisationen sind wichtige Akteure, die den Integrationsprozess unterstützen können, der viel entschlossenes Engagement sowohl der Migrantinnen und Migranten als auch der Aufnahmegesellschaften erfordert. Vor diesem Hintergrund müssen die Migrantinnen und Migranten eine echte Chance zur Integration bekommen. Aufbauend auf dem umfassenden und sektorübergreifenden Ansatz des Aktionsplans für Integration und Inklusion und dessen Halbzeitüberprüfung65 sollte die Integration auf jeder politischen und gesellschaftlichen Ebene gefördert werden. Die Kommission wird weiterhin auf einen ganzheitlichen Ansatz hinwirken, um die Maßnahmen in allen Politikbereichen der EU, insbesondere im Bereich der regionalen Entwicklung, miteinander zu verknüpfen, z. B. mit der EU-Agenda für Städte66, der Städteagenda-Partnerschaft für die Inklusion von Migranten und Flüchtlingen67 und der bevorstehenden Aktualisierung des Aktionsplans für den ländlichen Raum68. Was die Beschäftigung und die Integration in den Arbeitsmarkt angeht, so tragen Drittstaatsangehörige weiterhin zum Wachstum in der EU bei. Ihr Potenzial wird auf dem EU-Arbeitsmarkt jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft. Deshalb ist es ein zentrales Anliegen, die Arbeitsämter, Wirtschafts- und Sozialpartner sowie andere Arbeitsmarktakteure enger einzubinden. Zu diesem Zweck werden ein fortgesetzter Dialog und eine ständige Zusammenarbeit zu allen substanziellen Bemühungen um eine engere 64 Richtlinie (EU) 2024/1233 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung), PE/93/2023/REV/1 (ABl. L, 2024/1233, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1233/oj). 65 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020DC0758 und Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans der Kommission für Integration und Inklusion 2021-2027, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025SC0162. 66 https://ec.europa.eu/regional_policy/information-sources/publications/communications/2025/eu- agenda-for-cities-2025_de. 67 https://www.urbanagenda.urban-initiative.eu/. 68 https://rural-vision.europa.eu/action-plan_de. 28 Abstimmung der Migrations- und Arbeitsmarktpolitik und um eine bessere Eingliederung der Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt beitragen. Diese Abstimmung von Maßnahmen zur Unterstützung der Integration und Inklusion von Drittstaatsangehörigen sollte in einen umfassenderen und längerfristigen Ansatz eingebettet werden, der auch zu einer zweckmäßigen Verwaltung der nationalen Systeme des Bildungs-, Gesundheits- und Wohnungswesens beitragen soll. Die Umsetzung des ressortübergreifenden Integrationsansatzes in den Mitgliedstaaten sollte mit Unionsmitteln unterstützt werden, indem lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft und von Migrantinnen und Migranten geführten Organisationen Finanzierungsmöglichkeiten geboten werden. Insgesamt sollte dieser längerfristige Ansatz für die Integration Drittstaatsangehöriger auf dem Austausch aufbauen, der in den verschiedenen Integrationsnetzwerken69 stattfindet, und die Arbeit im Rahmen der einschlägigen Strategien70 wird fortgesetzt. 7. STRATEGISCHER EINSATZ VON FINANZMITTELN UND VERBESSERUNG DER OPERATIVEN UNTERSTÜTZUNG Der Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 sieht eine erhebliche Aufstockung der Mittel für Migration und Asyl sowie für die internationale Zusammenarbeit vor und soll gleichzeitig dafür sorgen, dass die Unionsmaßnahmen hinsichtlich der Zusammenarbeit im Bereich Migration eine größere Hebelwirkung entfalten. Der MFR-Vorschlag zielt darauf ab, dass die erforderlichen Finanzmittel auch entsprechend den in dieser Strategie dargelegten Prioritäten bereitgestellt werden. Insgesamt sollen mindestens 81 Mrd. EUR in den Bereich Inneres fließen und damit für die Unterstützung des Migrations- und Asylmanagements, für mehr innere Sicherheit und die Stärkung der Grenzen und der Visumpolitik zur Verfügung stehen. Um die wirksame Kontrolle und das Management der Außengrenzen sicherzustellen und Sicherheit zu gewährleisten, wird eine Finanzausstattung von 15,4 Mrd. EUR für die Unionsunterstützung für den Schengen-Raum, das integrierte europäische Grenzmanagement und die gemeinsame Visumpolitik vorgeschlagen. Im Rahmen des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 werden derzeit insgesamt 5,97 Mrd. EUR für das integrierte europäische Grenzmanagement in den Mitgliedstaaten bereitgestellt71. Mit einer erheblichen Aufstockung der Mittel könnten Maßnahmen im Sinne der in dieser Strategie dargelegten Prioritäten durchgeführt werden; so könnten beispielsweise das Grenzmanagement digitalisiert, neue technologische Lösungen eingeführt sowie Ausrüstung und Infrastruktur verbessert werden. In Bezug auf die Unionsunterstützung für Asyl, Migration und Integration hat die Kommission einen Betrag von rund 12 Mrd. EUR vorgeschlagen, gegenüber rund 7,84 Mrd. EUR, die den Mitgliedstaaten derzeit im Programmplanungszeitraum 2021- 202772 für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zur Verfügung stehen, und fast 69 Europäisches Integrationsnetz, Expertengruppe zu den Ansichten von Migranten in den Bereichen Migration, Asyl und Integration, Europäisches Migrationsforum. 70 Die Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 und für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen 2026-2030 sowie die Strategie gegen Rassismus 2026-2030. 71 Der Betrag umfasst die ursprünglich vereinbarten Zuweisungen an die Mitgliedstaaten, Übertragungen der Mitgliedstaaten aus anderen Fonds und Aufstockungen aus der Thematischen Fazilität des BMVI an die Mitgliedstaaten. 72 Der Betrag umfasst die ursprünglich vereinbarten Zuweisungen an die Mitgliedstaaten, Übertragungen der Mitgliedstaaten aus anderen Fonds und Aufstockungen aus der Thematischen Fazilität des AMIF an die Mitgliedstaaten. 29 3 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Integration marginalisierter Gemeinschaften, einschließlich Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Mittelausstattung zielt darauf ab, die Solidarität und die gerechte Verteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten zu fördern und insbesondere für eine schnellere Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz, auch an den Außengrenzen, wirksamere Rückführungen sowie die Anwerbung von Fachkräften und die frühzeitige Integration Drittstaatsangehöriger zu sorgen. Im Rahmen der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft wird der Europäische Sozialfonds zur sozialen Inklusion und sozioökonomischen Integration Drittstaatsangehöriger beitragen. Im nächsten MFR soll für die Unterstützung der Mitgliedstaaten ein leistungsbasierter Ansatz im Rahmen der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft gelten. Bei der Ausarbeitung ihrer Pläne für nationale und regionale Partnerschaft sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Finanzmittel auch dafür eingesetzt werden, dass die festgestellten politischen Herausforderungen – unter anderem in den Bereichen Asyl- und Migrationsmanagement, Rückkehr/Rückführung und Arbeitskräftemobilität – bewältigt werden. Darüber hinaus soll der MFR-Vorschlag für 2028-2034 für mehr Kohärenz, Konsistenz und Komplementarität zwischen der internen und der externen Dimension der Politik sorgen. Der Vorschlag für eine Verordnung über Europa in der Welt73 mit einer Mittelausstattung von 200 Mrd. EUR ist so konzipiert, dass bei Fragen der Erweiterung und internationalen Partnerschaften entsprechend den strategischen Interessen der EU einschließlich ihrer Migrationsziele strategischer, stärker werteorientiert und wirkungsvoller vorgegangen werden soll. Dieser stärker strategisch ausgerichtete Ansatz der Mittelverwendung sollte mit Blick auf mehr Kohärenz und Wirksamkeit auch für die Programmplanungsmodalitäten und die Ausführung dieses Instruments gelten. Darüber hinaus wird mit dem Vorschlag der Kommission der strategische Ansatz für die Bereitstellung von Finanzmitteln gestärkt, um Anreize für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Rückübernahme zu schaffen. Die jeweils beteiligten EU-Agenturen, insbesondere Frontex, EUAA, eu-LISA, Europol, Eurojust und FRA, leisten den Mitgliedstaaten Hilfe in Form von operativer und rechtlicher Unterstützung, Beratung, Schulungen und dem Betriebsmanagement der IT- Großsysteme. Dieser Arbeitsbereich wird durch die direkte operative Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Weiterentwicklung und Stärkung ihrer nationalen Kapazitäten ergänzt. Während die Agenturen den Mitgliedstaaten bereits wichtige Unterstützung beim Migrationsmanagement leisten, besteht in den nächsten fünf Jahren die Gelegenheit, die den Agenturen zur Verfügung stehenden Instrumente und die Unterstützung, die sie den Mitgliedstaaten auf Anfrage leisten, zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Migrations- und Asylpakets. In Bezug auf Frontex plant die Kommission, 2026 auf der Grundlage einer Folgenabschätzung und nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern eine Überarbeitung der Gründungsverordnung vorzulegen. Bei der Ausarbeitung des Vorschlags wird die Kommission prüfen, wie die Ressourcen der Mitgliedstaaten nicht nur in Bezug auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität der Aufgaben am besten ergänzt werden können, damit sie im Rahmen eines integrierten Grenzmanagements zu einer besseren Sicherung der gemeinsamen Grenzen beitragen können. Mit dem Vorschlag könnten auch die Vorschriften für die Aufgaben von Frontex, 73 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments „Europa in der Welt“, EUR-Lex – 52025PC0551 – DE – EUR-Lex. 30 die Entsendungen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie die Struktur und Leitung der Agentur gestärkt werden. Die EUAA wird weiterhin eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakets geht, indem sie unter anderem die Konvergenz der Asylverfahren fördert und operative und technische Unterstützung bereitstellt. Darüber hinaus wird die Inbetriebnahme des Überwachungsmechanismus im Laufe des Jahres 2026 erheblich zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der operativen und technischen Anwendung der Asylvorschriften beitragen. Um sicherzustellen, dass die Agentur gut für ihre Aufgaben gerüstet ist, wird die Kommission im Anschluss an die Evaluierung des Mandats der EUAA prüfen, ob die Gründungsverordnung der Agentur, etwa mit Blick auf die Unterstützung der Außenpolitik, geändert werden muss. eu-LISA, die Agentur der Europäischen Union für das Management von IT- Großsystemen, wird bei diesem digitalen Wandel weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Im MFR-Vorschlag ist vorgesehen, die Ressourcen der Agentur erheblich aufzustocken, damit sie ausreichend ausgestattet ist, um alle Komponenten der IT-Großsysteme, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, entwickeln und in Betrieb nehmen zu können. Bei der Überarbeitung des Mandats von Europol im Jahr 2026 auf der Grundlage einer Evaluierung und Folgenabschätzung sowie von Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und verschiedenen Interessenträgern wird auch geprüft, wie die Kapazitäten der Agentur zur operativen, analytischen und technologischen Unterstützung gestärkt werden können, um eine wirksame operative Zusammenarbeit sowohl intern als auch mit den Partnerländern zu ermöglichen. Mit der Annahme der geänderten Europol-Verordnung zur Errichtung des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung wird Europol eine noch wichtigere Rolle bei der Ermittlung und Zerschlagung krimineller Netze spielen, die hinter der Schleuserkriminalität stehen. Eurojust baut seine Kapazitäten für die Zusammenarbeit mit Ländern und Gebieten in der ganzen Welt aus, um kriminelle Vereinigungen, die an der Schleuserkriminalität und anderen Straftaten beteiligt sind, besser zu bekämpfen. Die Abkommen über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die 2025 mit Libanon und Ägypten unterzeichnet wurden, sind ein gutes Vorbild für die Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern. Damit diese umfassende Herangehensweise in der Migrationsdiplomatie möglichst viel Wirkung entfaltet, sollte darüber hinaus die operative Unterstützung, die die EU- Agenturen den Partnerländern gemäß ihren derzeitigen oder künftigen Mandaten anbieten können, strategischer eingesetzt werden. Um den Partnerländern ein umfassendes Unterstützungspaket anzubieten und ein kohärentes Engagement der Union zu gewährleisten, sollten die EU-Agenturen ihre Kontakte zu den Partnerländern sowie die damit verbundenen Abkommen und Arbeitsvereinbarungen in enger Zusammenarbeit mit der Kommission besser abstimmen. Die Förderung und Verbesserung der operativen Zusammenarbeit der EU-Agenturen mit den zuständigen nationalen Behörden sollte in die operativen Maßnahmen und Kontakte im Rahmen der Migrationsdiplomatie der EU eingebettet werden. 8. FAZIT Diese erste Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement bekräftigt die Entschlossenheit der Union, einen wirksamen, rechtebasierten, fairen und anpassungsfähigen Migrationsrahmen aufzubauen und anzuwenden, der den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine solide und zukunftssichere Politik gerecht wird. Sie wird dazu beitragen, dass die Europäische Union resilient und durchsetzungsfähig auf der Weltbühne auftritt, und lässt sich an die Entwicklungen auf unserem Kontinent und 31 darüber hinaus anpassen. Sie dient mit klaren Zielen und Handlungsprioritäten als Richtschnur für die Maßnahmen der EU und soll dafür sorgen, dass die verfügbaren Ressourcen und operative Unterstützungsleistungen strategisch eingesetzt werden. Eine faire und entschiedene Migrations- und Asylpolitik, die den europäischen Werten entspricht, ist eine gemeinsame Verantwortung, und die Umsetzung dieser Strategie erfordert politisches Engagement und eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, den Mitgliedstaaten, EU-Agenturen, internationalen Partnern und anderen wichtigen Interessenträgern. Die Kommission zählt bei der Verwirklichung der Ziele dieser Strategie auf die Unterstützung aller Akteure und auf deren gute Zusammenarbeit, damit die illegale Migration und der Verlust von Menschenleben auf gefährlichen Reisen verhindert werden, vor Krieg und Verfolgung fliehende Menschen Schutz finden und Fachkräfte ermutigt werden, in die EU zu kommen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften zu steigern. Drucksache 142/26 - 32 -

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