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Schriftliche Frage 80 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung bei der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland offene Handlungsnotwendigkeiten, und wenn…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 80 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung bei der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland offene Handlungsnotwendigkeiten, und wenn… Frage 80 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung bei der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland offene Handlungsnotwendigkeiten, und wenn ja, welche sind dies, und plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode konkreten Maßnahmen für die weitere Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, und wenn ja, welche (www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/d etail/reform-des-behindertengleichstellungsgesetz es-chance-zu-mehr-barrierefreiheit-in-deutschlan d-nicht-ungenutzt-verstreichen-lassen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 27. Februar 2026: Die Bundesregierung betrachtet es als ihren kontinuierlichen Auftrag, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihren Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) zu verwirklichen. Im Rahmen des kombinierten zweiten und dritten Staatenberichtsverfahrens veröffentlichte der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuletzt am 12. September 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN‑BRK in Deutschland. Handlungsbedarf sah der Ausschuss insbesondere beim Benachteiligungsschutz im privaten Bereich, bei der Barrierefreiheit in den Bereichen Wohnen und Verkehr sowie bei der Deinstitutionalisierung, in den Bereichen Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung. Die Bundesregierung nimmt die Abschließenden Bemerkungen sehr ernst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Follow-up-Prozess dazu eingeleitet, um die Umsetzung der UN‑BRK im Rahmen der föderalen Kompetenzzuweisung weiter voranzutreiben. Dabei gilt, dass im Sinne des sogenannten Disability Mainstreaming jedes Ressort in eigener Verantwortung über Maßnahmen zur Umsetzung der UN‑BRK in seinem Zuständigkeitsbereich entscheidet. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden ressort- und ebenenübergreifend im Kontext der Bundesinitiative Barrierefreiheit erarbeitet, die federführend vom BMAS betreut wird (zu den umfangreichen Maßnahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit wird auf die Website: www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Bundesinit iative-Barrierefreiheit/bundesinitiative-barrierefreiheit.html) verwiesen. Im Rahmen seiner eigenen Ressortzuständigkeit hat das BMAS den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt, der am 11. Februar 2026 vom Kabinett beschlossen wurde. Wie in den Abschließenden Bemerkungen gefordert, sieht der Entwurf ein Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Gütern und Dienstleistern privater Anbieter vor. Auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich wird verbessert: Öffentlich zugängliche Bauten des Bundes sollen bis 2035 und müssen bis spätestens 2045 barrierefrei gestaltet sein. Für besseren Schutz von Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall müssen Informationen auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden. Es wird zudem ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache aufgebaut. Auch die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das im Juni 2025 in Kraft getreten ist, ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Mit Blick auf die Deinstitutionalisierung im Bereich Beschäftigung wurde in den Abschließenden Bemerkungen ein Aktionsplan zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gefordert. Das BMAS hat in der vergangenen Legislaturperiode einen Aktionsplan erstellt. Auch der Koalitionsvertrag sieht vor, die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern. Die Werkstätten für behinderte Menschen sollen erhalten und reformiert werden. Es sollen mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Der Berufsbildungsbereich soll stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet, der rentenrechtliche Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten, das Budget für Arbeit attraktiver gemacht und das Werkstattentgelt verbessert werden.

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