Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Mittelausstattung des Zukunftsfonds II
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Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Mittelausstattung des Zukunftsfonds II
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4564
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian
Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Claudia
Müller. Dr. Anja Reinalter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Mittelausstattung des Zukunftsfonds II
Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren
ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben
Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen, und schaffen damit den
Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor.
Schon jetzt sind hunderttausende Menschen bei Start-ups und
Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030 41 000
Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch das
gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey-Studie vom Oktober 2021;
www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20middle%20
east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26%20entrpreneurship%20zeitgeis
t%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurship_zeitgeist_2030_vf.pdf).
Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer
Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe
Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge
Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen.
Mit dem Zukunftsfonds (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/D
E/Artikel/Wirtschaft/zukunftsfonds.html) existiert bereits eine
Förderarchitektur des Bundes, die verschiedene Module enthält, um die
Finanzierungsbedingungen von Start-ups in der kapitalintensiven Skalierungsphase zu stärken. Der
Zukunftsfonds wurde von den vorangegangenen Bundesregierungen bis 2030
mit 10 Mrd. Euro an Bundesmitteln ausgestattet, die sich aus einem
Gewährleistungsrahmen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 8,5 Mrd.
Euro und einer Verpflichtungsermächtigung über 1,5 Mrd. Euro
zusammensetzen (vgl. Bundesrechnungshof [BRH] 2024 – Aufbau des Zukunftsfonds;
www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/zuku
nftsfonds-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Darüber hinaus beteiligt
sich das ERP-Sondervermögen (ERP = Enterprise Resource Planning)
finanziell an mehreren Instrumenten des Zukunftsfonds. Gemeinsam mit weiteren
privaten und öffentlichen Partnern soll der Zukunftsfonds mit seinen
verschiedenen Modulen bis Ende 2030 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt
30 Mrd. Euro für Start-ups in Deutschland mobilisieren.
Die Bundesregierung hat nun im Dezember 2025 im Rahmen der
Verkündigung ihrer Pläne zum „Deutschlandfonds“ angekündigt, einen
„Zukunftsfonds II“ aufzulegen. In diesem sollen verschiedene Module des von der
Bundesregierung etablierten „Zukunftsfonds“ gebündelt werden. Im Rahmen dieser
Umstrukturierung soll der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) z. B. zum
Februar 2026 in den High-Tech Gründerfonds (HTGF) integriert werden (vgl.
www.htgf.de/htgf-soll-dtcf-integrieren/).
Außerdem sollen neue Finanzierungsinstrumente ergänzt und die Mittel
aufgestockt werden. Zwei neue Finanzierungsinstrumente wurden bereits
angekündigt: Mit dem Instrument „Scale-up Direct“ soll die KfW Capital als Co-
Investor gemeinsam mit privaten Fondsmanagern direkt in innovative Start-ups
investieren. Dafür sind insgesamt Mittel von 1 Mrd. Euro bis Ende 2030
vorgesehen. Im Rahmen des neuen „First-of-a-Kind“(FOAK)-Kreditprogramms“
sollen 300 Mio. Euro für die Beteiligung an Kreditfonds zur Verfügung stehen, die
in den Ausbau neuartiger Industrietechnologien investieren (vgl. Faktenblatt
der KfW zum Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kfw.de/Presse-Ne
wsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_1712
25_final.pdf). Außerdem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie im Januar 2026 (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pres
semitteilungen/2026/01/20260113-bundeswirtschaftsministerium-und-eif-erwei
tern-start-up-finanzierung.html) in Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Investitionsfonds (EIF) unter der neuen Programmlinie „EIF German Equity“
beschlossen, technologiegetriebene Start-ups mit 1,6 Mrd. Euro zu
unterstützen.
Die neuen zusätzlichen Mittel aus dem „Wachstums- und Innovationskapital
[„Zukunftsfonds II“]“ sollen laut Aussagen der Bundesregierung für
Wagniskapitalfinanzierungen, insbesondere in den Bereichen Deep Tech, Biotech sowie
Sicherheit und Verteidigung sowie zur Deckung bestehender
Finanzierungsbedarfe im Mittelstand eingesetzt werden (vgl. Faktenblatt der KfW zum
Deutschlandfonds vom Dezember 2025; www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktue
lles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_final.pdf).
In welcher Höhe zusätzliche Mittel des Bundes bereitgestellt werden sollen, ist
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht bekannt. Auch ist
unklar, wie diese zusätzlichen Mittel über neue und bestehende Module des
Zukunftsfonds verteilt werden und wie die bestehenden Maßnahmen gebündelt
werden sollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe soll der Zukunftsfonds bzw. der weiterentwickelte
Zukunftsfonds II über die ursprünglich vorgesehenen und von den
Vorgängerregierungen bereits beschlossenen Mittel von 10 Mrd. Euro hinaus
durch öffentliche Mittel des Bundes insgesamt aufgestockt werden, und
bis wann?
2. In welche Bereiche sollen diese zusätzlichen Mittel fließen?
3. Wie viele zusätzliche private Investitionen hofft die Bundesregierung, mit
diesen zusätzlichen Mitteln zu hebeln?
4. Welche dieser zusätzlichen Mittel stehen im Bundesrisiko, und welche im
Eigenrisiko der KfW?
5. Wie viele Mittel von privaten Dritten sowie öffentliche Mittel aus
weiteren EU-Ländern sind für die Aufstockung des Zukunftsfonds insgesamt
vorgesehen?
6. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, ihre Gewährleistung
gegenüber der KfW für Investitionen und Kosten der Aufstockung und
Weiterentwicklung des Zukunftsfonds zum Zukunftsfonds II auszuweiten, und
für welches Haushaltsjahr ist diese Ausweitung geplant?
7. Für welche Zwecke wurde im Haushaltsjahr 2026 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 249 Mio. Euro für den Zukunftsfonds II
vorgesehen (vgl. Einzelplan 09 Kapitel 09 02 Titel 671 01)?
a) Warum werden im Haushaltsjahr 2026 nur 1 Mio. Euro dieser Mittel
fällig, und was soll damit finanziert werden?
b) Warum sind 235 Mio. Euro dieser Mittel erst ab dem Haushaltsjahr
2030 fällig?
8. Welche Ziele werden mit der Integration des DTCF in den HTGF
verfolgt?
9. Geht die Zusammenlegung mit einer Neuausrichtung der
Investitionsschwerpunkte einher oder sind in diesem Zuge Anpassungen an den
Anlagerichtlinien der beiden Fonds geplant (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bund
estagsdrucksache 20/12574), und wenn ja, welche?
10. Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds durch
die Zusammenlegung nicht beeinträchtigt werden?
11. Welche weiteren Umstrukturierungen bei den Modulen des Zukunftsfonds
plant die Bundesregierung?
a) Wann sollen diese Umstrukturierungen erfolgen?
b) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?
c) Wie wird sichergestellt, dass die laufenden Aktivitäten der Fonds
durch die Umstrukturierungen nicht beeinträchtigt werden?
d) Ist im Rahmen der Umstrukturierungen eine Neuausrichtung der
Investitionsschwerpunkte bei einzelnen Modulen oder Anpassungen an
den Anlagerichtlinien durch die Bundesregierung geplant, und wenn
ja, welche?
e) Sollen durch die Umstrukturierungen Verwaltungskosten eingespart
werden, wenn ja bei welchen Intermediären, und in welcher Höhe?
12. Welche Pläne gibt es, im Rahmen der Umstrukturierungen der
bestehenden Module des Zukunftsfonds Mittel umzuschichten (bitte tabellarisch
auflisten,
a) welche Mittel den einzelnen Modulen des Zukunftsfonds vor der
Umstrukturierung zur Verfügung standen und nach der Umstrukturierung
zur Verfügung stehen werden, und bis wann,
b) welche zusätzlichen Mittel in die einzelnen Module des Zukunftsfonds
fließen, und welche davon im Bundesrisiko, im Eigenrisiko der KfW
stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel anderer
europäischer Länder sind [vgl. Frage 1 bis 3])?
13. Welche zusätzlichen Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in
Umsetzung durch die Bundesregierung?
a) Wann sollen die jeweiligen Module operativ an den Start gehen?
b) Welche konkreten Ziele werden mit den jeweiligen Modulen verfolgt?
c) Welche Investitionsschwerpunkte sollen die jeweiligen Module
setzen?
14. Welche weiteren Module für den Zukunftsfonds II befinden sich in
Planung durch die Bundesregierung, und welche Zwecke sollen mit den
zusätzlichen Modulen verfolgt werden?
15. Mit welchen Mitteln sollen die neuen Module des Zukunftsfonds jeweils
ausgestattet werden (bitte tabellarisch auflisten,
a) welche Mittel den neuen Modulen des Zukunftsfonds jeweils zur
Verfügung stehen sollen,
b) welche zusätzlichen Mittel in die neuen Module des Zukunftsfonds
jeweils fließen sollen, und welche Mittel davon im Bundesrisiko, im
Eigenrisiko der KfW stehen oder Mittel von privaten Dritten oder Mittel
anderer europäischer Länder sind [vgl. Frage 1 bis 3])?
16. Wie unterscheidet sich die angekündigte Programmlinie „German Equity
Fund“ von den bereits bestehenden Modulen des Zukunftsfonds in
Kooperation mit dem EIF, also der „German Future Fund EIF
Wachstumsfazilität“ (3,263 Mrd. Euro Mittelausstattung) und der European Tech
Champions Initiative (3,55 Mrd. Euro Mittelausstattung; vgl. Zukunftsfonds-
Statusbericht 2024; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downl
oads/Internationales-Finanzmarkt/Start-ups/zukunftsfonds-statusbericht-2
024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Tabelle 2), und bei welchem Anteil
der 1,6 Mrd. Euro handelt es sich tatsächlich um zusätzliche und nicht
umgeschichtete Mittel (vgl. Frage 1 bis 3)?
17. Wie unterscheidet sich das angekündigte Programm „Scale-up Direct“
von dem bereits von der Vorgängerbundesregierung angekündigten
Programm (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilunge
n/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-st
a r t -up- f i rmen .html) für Direktinvestitionen in junge Start-ups über
850 Mio. Euro, und handelt es sich um ein zusätzliches oder alternatives
Programm für Direktinvestitionen?
18. Nach welchen Kriterien werden die Direktinvestitionen in junge,
innovative Technologieunternehmen im Rahmen des „Scale-up Direct“-
Programms vergeben?
a) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen?
b) Nach welchen Kriterien werden die Investitionsentscheidungen
getroffen?
c) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei
Direktinvestments an, und zu welchen Bedingungen soll investiert werden?
d) Welche privaten Akteure werden an dem Instrument beteiligt, und zu
welchen Bedingungen?
e) Welches Verhältnis von privatem zu staatlichem Kapital wird
angestrebt?
f) Ist auch eine Zusammenarbeit mit Business Angels geplant, wenn ja,
in welcher Form, zu welchen Konditionen, und wenn nein, warum
nicht?
g) Ist die Beteiligung an die Erfüllung bestimmter sozialer oder
ökologischer Kriterien oder Wirkungen (Impact) geknüpft, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
h) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition
auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln
entschieden?
i) Auf welche Höhe werden die Kosten für die Aufsetzung des
Programms und die laufenden Kosten geschätzt?
j) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder
etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft
dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen, und in
welcher Höhe?
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung wegweisenden neuen
Produktionsanlagen für innovative Technologien (sog. First‑of‑a‑Kind) für die
Erneuerung des Industriestandorts Deutschland bei, und welche
Finanzierungslücken gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung in diesem
Segment?
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Venture und Growth Debt
bei der Schließung der Wachstumskapitallücke für FOAK in Deutschland
und in Europa zu, und auf welchen Studien etc. basieren diese
Einschätzungen?
21. Welche konkreten Ziele werden mit dem FOAK-Programm der
Bundesregierung verfolgt?
22. An welchen Kreditfonds wird sich die Bundesregierung im Rahmen des
angekündigten FOAK-Programms beteiligen?
a) Mit welchen Summen wird sich die Bundesregierung über welchen
Zeitraum an den Fonds beteiligen?
b) Nach welchen Kriterien werden oder wurden die begünstigten
Kreditfonds ausgewählt?
c) Was für Kredite vergeben diese Fonds mit welchen Laufzeiten und zu
was für Bedingungen?
d) Wie plant die Bundesregierung, mit den Erträgen aus Zinsen oder
etwaigen Beteiligungsgewinnen umzugehen, und fließen diese dauerhaft
dem Fonds zu oder werden sie ausgeschüttet, wenn ja, an wen, und in
welcher Höhe?
23. Wie viele FOAK-Projekte können mithilfe einer Investitionssumme von
300 Mio. Euro erreicht werden, und warum ist dies aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend, um die Finanzierungslücken zu schließen?
24. Welche Summe an zusätzlichen privaten Fremdkapitalmitteln plant die
Bundesregierung, mit den 300 Mio. Euro zu mobilisieren?
25. Wie soll sichergestellt werden, dass die neuen Kreditfonds auch wirklich
in der Lage und willens sind, FOAK-typische Risikoprofile zu finanzieren
und damit die bestehende Lücke in der Funding-Landschaft von
kapitalintensiven Start-ups im Deep Tech und Climate Tech zu schließen, obwohl
das Risikoprofil nicht den typischen Vergabekonditionen entspricht?
26. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, neben Investitionen in
Kreditfonds FOAK mit weiteren Instrumenten wie Bürgschaften oder
Garantien zu unterstützen?
a) Wenn ja, sind solche Programme in Zukunft geplant, wann, und in
welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
27. Wie laufen die Arbeiten an dem von der Vorgängerbundesregierung
bereits angekündigten Programm zur Stärkung der Exit-Finanzierung
europäischer Tech-Champions mit der EIB, mit denen sich die
Bundesregierung mit 500 Mio. Euro beteiligen wollte (vgl. Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/12574)?
a) Liegen mittlerweile Vorschläge für die Konzeption des Programms
vor?
b) Gibt es eine Zeitplanung zur Umsetzung?
c) Wie viele Mittel des Bundes sind vorgesehen?
28. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die erfolgreich
laufende Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit zusätzlichen
Mitteln auszustatten, um Finanzierungslücken zu schließen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
29. Wann ist mit der Veröffentlichung des nächsten Statusberichts zum
Zukunftsfonds zu rechnen?
Berlin, den 19. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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