Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governance-Strukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds
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Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governance-Strukturen, Transparenz und Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7833
21. Wahlperiode 03.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Schubert, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jörg Cezanne,
Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara
Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Die bisherige Förderbilanz, Kosten, Governance-Strukturen, Transparenz und
Lobbykontakte der Bundesregierung zum Deutschlandfonds
Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben am
18. Dezember 2025 den sogenannten Deutschlandfonds gestartet. Ziel des
Deutschlandfonds ist es laut Bundesregierung und KfW, unter anderem privates
Kapital für Investitionen in Infrastruktur und Transformation zu mobilisieren
(www.kfw.de/%c3%9cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfond
s.html). Anders als der Name suggeriert, handelt es sich beim
Deutschlandfonds nicht um einen herkömmlichen Fonds, sondern um eine Dachstruktur, die
verschiedene Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente bündelt. Dazu
gehören öffentliche Garantien und Risikoübernahmen für private Investitionen,
Verbriefungen, Beteiligungsoptionen für private Investoren in kommunale
Energieinfrastruktur sowie klassische zinsvergünstigte Kredite im Auftrag des
Staates, die seit jeher zur Kernaufgabe der öffentlichen Förderbank gehören.
Mit dem Deutschlandfonds verfolgt die Bundesregierung das Ziel, private
Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und für die Transformation
zu mobilisieren. Mit rund 30 Mrd. Euro an staatlichen Mitteln und
Gewährleistungen, sollen bis zu 130 Mrd. Euro an privaten Investitionen in die Bereiche
Industrie und Mittelstand, Start-ups und Scale-ups, aber auch in Bereiche der
öffentlichen Grundversorgung wie den Wohnungsbau und die kommunale
Energieversorgung fließen.
Konkrete Informationen, wie genau diese Hebelwirkung zustande kommt,
welchen Annahmen und Berechnungen sie unterliegt und zu welchen Konditionen
Anreize mit staatlichen Geldern für private Investitionen mithilfe der
verschiedenen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden sollen, haben aus Sicht der
Fragestellenden weder Bundesregierung noch die KfW geliefert. Zudem ließ
die Bundesregierung parlamentarische Fragen zum Deutschlandfonds aus Sicht
der Fragestellenden bisher – über öffentliche verfügbare Informationen hinaus
– größtenteils unbeantwortet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3173; Antwort auf die Schriftliche
Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/6098; Antwort auf die Schriftliche
Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/6244).
Aus Sicht der Fragestellenden ist es zudem dringend erforderlich die Vor- und
Nachteile bei der Einbindung privater Kapitalgeber für öffentliche Investitionen
sorgfältig zu prüfen und transparent offenzulegen, wie sie gegenüber
Alternativen etwa durch eine rein öffentliche Finanzierung langfristig abschneiden.
Insbesondere in Bereichen der öffentlichen und kritischen Grundversorgung wie
im Energiebereich stellt sich die Frage, warum und zu welchen Konditionen die
Bundesregierung auf private Finanzinvestoren mit hohen Renditeerwartungen
setzt und welche Alternativen sie dafür geprüft hat.
Dass die Bundesregierung grundsätzlich kein Problem mit öffentlichen
Investitionen hat, hat sie aus Sicht der Fragestellenden mit der Bereichsausnahme für
Militärausgaben in der Schuldenbremse und dem Sondervermögen unter
Beweis gestellt. Auch mit dem Deutschlandfonds möchte die Bundesregierung
noch einmal mehr in die Bereiche Sicherheit und Defence Tech mit Garantien,
Risikoübernahmen und Fondsfinanzierungen investieren. Warum sie
ausgerechnet in den Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf private
Finanzinvestoren setzt, ist aus Sicht der Fragestellenden nicht nachvollziehbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie setzen sich die für den Deutschlandfonds vorgesehenen Mittel im
Umfang von rund 30 Mrd. Euro zusammen (bitte getrennt nach Garantien
und Gewährleistungen, Eigenmitteln der KfW, Haushaltsmitteln des
Bundes sowie, falls zutreffend, Mitteln aus Sondervermögen, jeweils in Euro,
unter Angabe von Rechtsgrundlage, Einzelplan und Haushaltstitel
ausweisen)?
2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Mittel auf die
Finanzierungsinstrumente des Deutschlandfonds (bitte tabellarisch nach den einzelnen
Finanzierungsinstrumenten, den Finanzierungsrahmen sowie den
veranschlagten und bereits eingesetzten Mitteln in Euro zum Stichtag 31.
August 2026 aufschlüsseln)?
3. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Hebelwirkung“
konkret, und nach welchen Kriterien wird geprüft, ob es sich bei den
mobilisierten privaten Mitteln um zusätzliche Investitionen handelt oder um
Mitnahmeeffekte bereits geplanter Investitionen?
4. Auf welchen Erkenntnissen und Annahmen beruht die Zielgröße von rund
130 Mrd. Euro mobilisierter privater Investitionen (bitte je
Finanzierungsinstrument die Zielgröße der Hebelwirkung und deren Herleitung
angeben), und, sofern die Angabe je Finanzierungsinstrument nicht möglich
ist, bitte angeben, auf welcher Grundlage die Zielgröße von 130 Mrd.
Euro ermittelt wurde?
5. In welcher Höhe wurde bis zum 31. August 2026 privates Kapital je
Finanzierungsinstrument mobilisiert, und nach welcher Methode wird die
Mobilisierung ermittelt (bitte Definition, Erfassungszeitpunkt und die
Ermittlung der Zusätzlichkeit gegenüber ohnehin geplanten Investitionen
angeben)?
6. Wie viele Finanzierungsanfragen sind seit dem 18. Dezember 2025 je
Finanzierungsinstrument eingegangen, wie viele wurden zugesagt,
abgelehnt oder zurückgezogen (bitte tabellarisch je Finanzierungsinstrument
und Quartal angeben), und aus welchen Gründen wurden Anträge
abgelehnt (bitte nach Ablehnungsgründen und Anzahl differenzieren)?
7. In welcher Höhe hat der Bund beziehungsweise die KfW im Rahmen des
Deutschlandfonds bis zum 31. August 2026 Garantien, Bürgschaften und
sonstige Verbindlichkeiten übernommen (bitte je Finanzierungsinstrument
in Euro und nach Art der Finanzierung angeben)?
8. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026
Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Industrie & Mittelstand
erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument,
Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw.
Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie viele Zusagen zu Bankgarantien und Bankbürgschaften bzw.
Avalfinanzierungen wurden bis zum 31. August 2026 mithilfe des
Absicherungsinstruments für Transformationsindustrien erteilt, in
welchem Volumen, an welche Unternehmen, an welchen
Transformationssektor, und mithilfe welcher beteiligten Co-Investoren bzw.
Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds (bitte je
Vorhaben Land, Bundesland und Absicherungsvolumen angeben)?
b) Welche Volumina umfassen die bisherigen Investitionen des
Rohstofffonds (bitte je Vorhaben Beteiligungshöhe der KfW, Anteil der
Bundesmittel und Bundesgarantien, Mitinvestoren und mobilisiertes
Gesamtvolumen angeben), und in welcher Höhe und zu welchen Anteilen
des Bundes und der KfW sollen die Mittel des Rohstofffonds auf
1,5 Mrd. Euro aufgestockt werden?
c) Welches Volumen hatten die Beteiligungen im Rahmen des
Verbriefungsinstruments bis zum 31. August 2026, inwiefern wurden dabei
Verbriefungstranchen von der KfW Capital erworben, besichert oder
garantiert, wie viele Transaktionen wurden abgeschlossen, welche
Kreditinstitute waren beteiligt, welche Art von Krediten wurden
gebündelt, welche Risikotranchen (First Loss, Mezzanine, Senior) hat
die KfW jeweils übernommen, bzw. für welche Risikotranchen
wurden Garantien von der KfW Capital übernommen, und welcher Anteil
wurde mithilfe von Bundesmitteln finanziert?
d) Anhand welcher Prozesse und Prüfungen stellt die KfW bzw. die
Bundesregierung sicher, dass freigesetztes Kapital durch die Bündelung
und den kapitalmarktbasierten Handel von Krediten mithilfe von
Verbriefungen tatsächlich wie suggeriert reinvestiert und beispielsweise in
den Erwerb von Fahrzeugen, Maschinen und Ausrüstung fließen
(www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Det
ails_901888.html) und nicht etwa in Form von höheren Dividenden an
Anteilseigner und Anteilseignerinnen ausgeschüttet werden (bitte Titel
und Datum etwaiger Analysen angeben), und falls keine solche
Prüfungen erfolgen, warum verzichtet die KfW bzw. die Bundesregierung
darauf?
e) Um welche Art Kredite aus welchem Sektor handelt es sich bei den
derzeit in Vorbereitung stehenden Beteiligungen im Rahmen des
Verbriefungsinstruments, und welche Co-Investoren, Fonds, Banken oder
sonstigen Finanzinstitute sind daran beteiligt (www.kfw.de/%C3%9C
ber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_90118
5.html)?
9. Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026
Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Start-ups & Scale-ups
erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument,
Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw. Kreditgeber
wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?
a) Wie verteilen sich die bis zum 31. August 2026 erteilten Beteiligungs-
und Investitionszusagen aus Start‑ups & Scale-ups (inklusive des
Finanzierungsinstruments Wachstums- und Innovationskapital) auf die
Bereiche Deep Tech, künstliche Intelligenz, Biotechnologie,
Klimatechnologie, Sicherheits- und Verteidigungstechnologie einschließlich
Dual-Use sowie der Deckung bestehender Finanzierungsbedarfe im
Mittelstand (bitte jeweils Anzahl der Zusagen, die Gesamthöhe in
Euro und den Anteil der zugehörigen Bundesmittel angeben), und wie
werden Finanzierungen zugeordnet, die mehreren Bereichen
zuzurechnen sind?
b) In welche Venture-Capital-Zielfonds wurden im Rahmen des Tech-
Fondsinvest-Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt,
welcher Anteil des Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, und
mithilfe welcher Prozesse, Berichtspflichten und Prüfungen stellt
KfW Capital sicher, dass die Zielfonds mindestens in dem Umfang der
Investition in junge, in Deutschland ansässige, technologieorientierte
Unternehmen investiert?
c) In welche Venture-Capital-Fonds wurden im Rahmen des WIN‑400-
Programms in welcher Höhe Investitionen getätigt, welcher Anteil des
Volumens wird durch Bundesmittel gestemmt, nach welcher
Definition identifiziert die KfW zukunftsweisende Finanzierungslösungen,
und wie verteilen sich die Investitionen auf die verschiedenen
Fokusbereiche Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, Deep Tech,
Secondary Fonds, Fonds zur Unternehmensnachfolge und
Transformation des Mittelstands (bitte nach Investitionsschwerpunkten
aufschlüsseln)?
10. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung gemeinsam mit
der KfW über die Auswahl neuer Programme und
Finanzierungsinstrumente innerhalb des Deutschlandfonds, und inwiefern werden dabei
Kostenvergleiche mit einer unmittelbaren staatlichen Finanzierung sowie die
fiskalischen Risiken für den Bund systematisch berücksichtigt und
dokumentiert?
11. Welche Gremien entscheiden über die Auflage neuer
Finanzierungsinstrumente (bitte Finanzierungsinstrument, die Bezeichnung des Gremiums,
Zusammensetzung, Stimmrechtsverteilung sowie etwaige
Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des Bundes angeben)?
12. Existieren Kriterienkataloge, Investitionsleitfäden oder vergleichbare
Dokumente für die Auswahl von Vorhaben und Programmen unter dem Dach
des Deutschlandfonds (bitte Titel, Datum, die jeweiligen
Finanzierungsinstrumente und beschließende Gremien angeben) und falls keine solchen
Dokumente existieren, nach welchen schriftlich fixierten Maßstäben und
Prozessen wird über Förderungen bei den jeweiligen
Finanzierungsinstrumenten entschieden?
a) Werden die Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn
ja wo, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wurden für die Erstellung der Dokumente externe Berater,
Unternehmen oder Verbände miteinbezogen, und wenn ja, auf welche Art, und
auf Grundlage welcher Auftragskriterien?
c) Welche Gremien entscheiden über Einzelzusagen (bitte je
Finanzierungsinstrument die Bezeichnung des Gremiums, die
Zusammensetzung sowie etwaige Zustimmungsvorbehalte oder Vetorechte des
Bundes angeben)?
13. Welche Berichtspflichten bestehen für die KfW gegenüber der
Bundesregierung im Rahmen des Deutschlandfonds (bitte Rechtsgrundlage,
Turnus, Inhalt und Adressat angeben), und welche Berichte wurden seit dem
18. Dezember 2025 schriftlich übermittelt (bitte Datum und Titel der
jeweiligen Berichte angeben)?
14. Wurden für ausgewiesenen Haushaltsmittel und Garantieübernahmen der
einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den jeweiligen Investitionen,
Förderungen und Risikoübernahmen des Deutschlandfonds
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung
durchgeführt (bitte Datum und Ergebnis angeben), und wenn nein, aus welchen
Gründen wurde hierauf verzichtet?
15. Wurde bei den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der
Bundeshaushaltsordnung zu den ausgewiesenen Haushaltsmitteln und
Garantieübernahmen der einzelnen Finanzierungsinstrumente bzw. zu den
jeweiligen Investitionen, Förderungen und Risikoübernahmen des
Deutschlandfonds jeweils eine unmittelbare öffentliche Finanzierung als
Vergleichsvariante geprüft, und wenn nein, aus welchen Gründen wurde hierauf
verzichtet?
16. Wurden gemäß den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6787 bis zum 31.
August 2026 Förderwürdigkeitsprüfungen, Subsidiaritätsprüfungen
(insbesondere im Hinblick auf das Fehlen privatwirtschaftlicher
Finanzierungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sowie eine angemessene
Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Gesellschaftern,
Fremdkapitalgebern und der öffentlichen Hand) sowie
Risikotragfähigkeitsprüfungen für realisierte und abgelehnte Investitionen, Risikoübernahmen und
Beteiligungen für die Programme Industrie & Mittelstand,
Energieversorgungsunternehmen sowie Start‑ups & Scale-ups, durchgeführt (bitte
jeweils nach Programm, Finanzierungsinstrumenten sowie nach
Investitionen, Risikoübernahmen und Beteiligungen aufschlüsseln und
durchgeführte Prüfungen, Datum, Titel des jeweiligen Dokuments, zuständiges
Ressort, zuständiges Referat sowie Ergebnis der jeweiligen Prüfung
angeben)?
17. Existieren im Rahmen des Deutschlandfonds verbindliche
Evaluationsmechanismen, mit denen nach einer definierten Frist (z. B. drei oder fünf
Jahre) überprüft wird, ob die garantiebasierte private Kapitalmobilisierung
für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Realwirtschaft tatsächlich
günstiger war als eine rein öffentliche Beteiligungslösung?
18. Welche konkreten Lehren hat die Bundesregierung aus der
Infrastrukturgesellschaftsdebatte des Jahres 2017 zur Neugliederung der
Bundesautobahnverwaltung (vgl. www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2017_05/5
09118-509118 ), insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von
Schattenhaushalten, die Sicherstellung parlamentarischer Kontrolle sowie die
Transparenz langfristiger Verpflichtungen, gezogen, und wie werden diese
Lehren bei Fonds- und Sonderkonstruktionen wie dem Deutschlandfonds
praktisch umgesetzt?
19. Welchen Umsetzungsstand hat die vom Bundesministerium der Finanzen
im Rahmen des Vierten Nationalen Aktionsplans Open Government
angekündigte untergesetzliche ÖPP (Öffentlich-private Partnerschaft)-
Transparenzrichtlinie, wurde wie angekündigt ein erster Entwurf erstellt,
wird dieser veröffentlicht, und wenn nein, aus welchen Gründen jeweils
nicht, vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungszeitraum des
Aktionsplans bereits im Dezember 2025 endete (www.open-government-deutschl
and.de/opengov-de/ogp/aktionsplaene-und-berichte/4-nap/oepp-transparen
zrichtlinie-2225428)?
20. Wird die Bundesregierung die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen
Vertragsregisters für die Module des Deutschlandfonds sowie für weitere
staatlich flankierte Infrastrukturfinanzierungen mit privaten Kapitalgebern
vornehmen, und wenn nein, aus welchen rechtlichen und politischen
Gründen verzichtet sie trotz der bekannten Transparenzdefizite früherer
ÖPP-Modelle darauf?
21. Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche
haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der
Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären
und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW
einerseits und sonstigen Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-
Credit- oder Infrastrukturfondsgesellschaften andererseits in Bezug zum
Deutschlandfonds stattgefunden (bitte sämtliche Termine einzeln mit
Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel oder
Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der Übermittlung
auflisten)?
22. Wie viele Treffen, Termine, Gespräche oder sonstige Austausche im
Zeitraum vom 6. bis 12. Juni 2026 im Rahmen der Konferenz SuperReturn
International in Berlin sowie der „Future at the Table“-Veranstaltung am
8. Juni 2026 in Berlin zwischen Mitgliedern der Bundesregierung,
Beauftragten der Bundesregierung oder Beschäftigten des Bundeskanzleramtes,
des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie und Vertreterinnen und Vertretern von
Vermögensverwaltern, Private-Equity-, Private-Credit- oder
Infrastrukturfondsgesellschaften mit Bezug zum Deutschlandfonds und der Strategie, privates
Kapital für Investitionen in Deutschland zu mobilisieren, statt (bitte jeweils
einzeln mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, einladender Person oder
Organisation und Gesprächsgegenstand auflisten)?
Berlin, den 19. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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