Schriftliche Frage 11 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sowohl besser vor den zahlreich auftretenden Phishing-Nachrichten (www.br.de/nachrichten/deuts chlan…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sowohl besser vor den zahlreich auftretenden Phishing-Nachrichten (www.br.de/nachrichten/deuts chlan…
Frage 11 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sowohl besser vor den zahlreich auftretenden Phishing-Nachrichten (www.br.de/nachrichten/deuts chland-welt/dhl-masche-wie-deutsche-mit-textnac hrichten-betrogen-werden,Uk2v9WD) zu schützen (bitte auch auf mögliche Anforderungen und Befugnisse hinsichtlich der Telekommunikationsanbieter und Anbieter digitaler Dienste eingehen, im Sinne einer besseren Erkennung von Phishing- Nachrichten) als auch verdächtige Transaktionen mittels klarer definierter Sorgfaltspflichten für Zahlungsdienstleister zu erkennen und Betroffenen im Schadensfall finanzielle Verluste zu erstatten, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 10. Februar 2026:
Banken und andere Zahlungsdienstleister unterliegen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in der Europäischen Union den Vorgaben der europäischen Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD 2). Diese Richtlinie enthält Sicherheitsanforderungen und Haftungsregelungen für Zahlungsdienstleister bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen. Zu den Sicherheitsanforderungen gehören u. a. die Anforderungen an die Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung sowie die Pflicht für Zahlungsinstitute, bereits im Zulassungsprozess bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Deutschland: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ihre Sicherheitskontrollund Risikominderungsmaßnahmen auch zum Schutz vor Zahlungsbetrug darzulegen. Auch ergeben sich aus der Richtlinie Maßgaben für die zivilrechtlichen Erstattungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei unautorisierten Transaktionen sowie Vorgaben für Zahlungsdienstleister zum Umgang mit Erstattungsanträgen. Hiernach sind Zahlungsdienstleister im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs grundsätzlich verpflichtet, den Buchungsbetrag unverzüglich nach Anzeige durch den Kunden zu erstatten. Anderes gilt nur bei betrügerischem Handeln oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden selbst. In Deutschland sind die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der PSD 2 im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umgesetzt. Die Vorgaben der PSD 2 sind dabei grundsätzlich vollständig harmonisierend, sodass die Mitgliedstaaten keine anderen von der PSD 2 abweichenden Bestimmungen erlassen dürfen. Aktuell laufen auf europäischer Ebene die finalen Arbeiten zu einer Überarbeitung der PSD 2. Dabei soll die PSD 2 in eine PSD 3 sowie eine Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) überführt werden. Ein Schwerpunkt der Neuregelungen ist es, die Sicherheitsanforderungen für Zahlungsdienstleister zum Schutz vor Zahlungsbetrug zu erweitern. So ist unter anderem vorgesehen, die Transaktionsüberwachungssysteme von Zahlungsdienstleistern zu stärken und Zahlungsdienstleister zu einem besseren Datenaustausch untereinander zu verpflichten. Mit einem Inkrafttreten von PSD 3 und PSR wird in diesem Jahr gerechnet. Des Weiteren wird derzeit an einer Stärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen Zahlungsbetrug gearbeitet. So soll die PSR u. a. auch Vorgaben für Telekommunikationsanbieter und Plattformbetreiber zu einem besseren Datenaustausch mit Zahlungsdienstleistern enthalten, um Zahlungsbetrugsmuster so noch frühzeitiger zu erkennen. In Deutschland wurde Ende des letzten Jahres unter Federführung der Deutschen Bundesbank ein Roundtable Betrugsbekämpfung initiiert. Im Rahmen dieses Prozesses findet sich eine breite Koalition aus Institutionen, Verbänden und Unternehmen aus verschiedenen Sektoren zusammen, um Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Betrug im Zahlungsverkehr zu beraten (www.bundesbank.de/resource/bl ob/973420/756f84daf05a08e691ab9189fc2f7509/472B63F073F0713073 66337C94F8C870/2025-12-12-roundtable-betrugsbekaempfung-dat a.pdf).
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