Betrugsfälle beim Online-Banking in Deutschland
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Betrugsfälle beim Online-Banking in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1825
21. Wahlperiode 25.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Betrugsfälle beim Online-Banking in Deutschland
Durch immer professionellere Methoden werden private Bankkunden immer
häufiger Opfer von Online-Betrug. Die Schäden gehen mindestens in
zweistellige Milliardenhöhen (www.test.de/Online-Banking-Wie-Sie-Betrueger-ausbre
msen-6149442-0).
Betroffen sind hiervon auch zahlreiche Kunden der Postbank (siehe www.anwa
lt.de/rechtstipps/vermehrte-betrugsfaelle-bei-postbank-und-co-240522.html).
Laut Geschädigten, die sich an die Fragestellenden gewendet haben, bleiben
diese unter anderem auf ihren Verlusten sitzen, weil die Postbank argumentiert,
die Betroffenen hätten „grob fahrlässig“ gehandelt.
Laut Postbank handelt es sich bei dem von ihr zur Authentifizierung
verwendeten BestSign-Verfahren um ein „nicht manipulierbares kryptographisches
Verfahren“ (siehe www.anwalt.de/rechtstipps/zahlreiche-postbank-kunden-beklage
n-kontopluenderung-nach-aktivierung-des-bestsign-verfahrens-251840.html).
Dies muss aus Sicht der Fragestellenden angesichts der zunehmenden
Betrugsfälle infrage gestellt werden. Anwälte verweisen darauf, dass das BestSign-
Verfahren Schwächen hat (siehe www.prigge-recht.de/postbank-konto-
gehacktwas-tun und www.youtube.com/watch?v=NBn8pZELdWY).
Bei der Postbank lässt sich der Verfügungsrahmen für Online-Überweisungen
sofort ändern, wodurch unmittelbar danach größere Summen vom betroffenen
Konto abgezogen werden können, während zum Beispiel bei der
Muttergesellschaft Deutsche Bank eine Änderung erst mit Verzögerung aktiv wird (www.ab
endblatt.de/hamburg/wirtschaft/article409469620/haspa-postbank-ing-ueberwei
sungen-werden-ploetzlich-abgelehnt.html).
Zu Problemen bei der Postbank kam es offensichtlich speziell seit der
Integration in die Systeme der Deutschen Bank (www.tagesschau.de/wirtschaft/finanz
en/bafin-deutsche-bank-probleme-post-bank-100.html). 2023 bestellte die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deshalb einen
Sonderbeauftragten (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbraucher
mitteilung/weitere/2023/meldung_2023_09_04_Postbank.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle von Online-Banking-Betrug hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 in Deutschland gegeben, und wie viele
davon ereigneten sich bei der Postbank bzw. wie viele davon bei anderen
Banken?
2. Teilt die Bundesregierung den Eindruck der Fragestellenden, dass sich die
Zahl der Online-Banking-Betrugsfälle in den vergangenen Jahren
signifikant erhöht hat (bitte Antwort begründen und, wenn möglich, mit Zahlen
aus den letzten fünf Jahren belegen)?
3. Wie viele Betrugsfälle bei der Postbank wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 bei der Polizei zur Anzeige gebracht?
4. Bei wie vielen der in der Frage 3 genannten Fälle wurden die
Ermittlungen erfolgreich abgeschlossen, bei wie vielen erfolgte eine Einstellung des
Verfahrens, und bei wie vielen dauern die Ermittlungen noch an?
5. Inwieweit erfolgt in diesem Bereich der Finanzkriminalität mit Online-
Banking-Betrugsfällen eine länderübergreifende Zusammenarbeit der
Polizeibehörden unter Mitwirkung des Bundeskriminalamts (BKA), der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und weiterer Bundesbehörden?
6. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Kunden
der Postbank, die im Jahr 2024 (oder ggf. im letzten Jahr, für das Daten
vorliegen) Opfer eines Betruges wurden, eine Rückerstattung des Geldes
von der Postbank gefordert?
7. In wie vielen der in der Frage 6 genannten Fälle
a) hat die Postbank den zu Unrecht abgebuchten Betrag zurückerstattet,
b) erfolgte eine Teilrückerstattung (aus Kulanz, infolge eines Vergleichs
bzw. einer Güteverhandlung),
c) erfolgte keine Erstattung mit dem Verweis der Postbank, dass der
Kunde bzw. die Kundin „grob fahrlässig“ gehandelt habe,
d) entschied ein Gericht zugunsten der Postbank bzw.
e) entschied ein Gericht, dass die Postbank den Betrag zu erstatten hat,
weil das Betrugsopfer nicht „grob fahrlässig“ gehandelt habe (oder aus
anderen Gründen)?
8. Welche Haltung hat die Bundesregierung grundsätzlich zu der Frage, was
unter „grober Fahrlässigkeit“ im Zusammenhang mit Online-Banking-
Betrug zu verstehen ist (bitte konkret ausführen, welches Verhalten
darunterfällt und welches nicht)?
9. Welche Maßnahmen haben das zuständige Bundesministerium, das BKA,
die BaFin, das BSI und weitere Bundesbehörden ergriffen, um gegen den
Online-Banking-Betrug erfolgreicher vorzugehen und die privaten
Bankkunden besser zu schützen (bitte einzeln mit Zeitpunkt auflisten und
beschreiben)?
10. In welcher Höhe sind der Bundesregierung Schäden für Verbraucherinnen
und Verbraucher bekannt, die auf Finanzkriminalität bei
Zahlungsdienstleistern zurückzuführen sind?
11. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
Zahlungsdienstleister erfüllen, um Risiken im Zahlungsverkehrsbereich
effektiv zu begrenzen?
12. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das von der Postbank
verwendete BestSign-Verfahren sicher, und gibt es nach Kenntnis der
Bundesbehörden Fälle, in denen das BestSign-Verfahren Schwächen
zeigte (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden)?
13. Welche Abwicklungsverfahren für Zahlungen bei Zahlungsdienstleistern
hält die Bundesregierung für sicher (bitte sowohl Merkmale beschreiben
als auch einzelne benennen)?
14. Inwieweit hält es die Bundesregierung für geboten, dass die Postbank und
weitere Banken den Verbraucherschutz dadurch erhöhen, dass die
Änderung des Verfügungsrahmens für Online-Überweisungen nicht mehr
online unmittelbar vor einer Online-Überweisung erfolgen kann (siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden)?
15. Wie ist der Stand der Arbeit des von der BaFin bestellten
Sonderbeauftragten (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbraucher
mitteilung/weitere/2023/meldung_2023_09_04_Postbank.html), und
welche Erkenntnisse gibt es insbesondere zu der Frage, was die Postbank
an Maßnahmen ergriffen hat, um die Situation zu verbessern?
16. Wie viele Problemfälle mit welchem Finanzvolumen hat die BaFin im
Rahmen der Tätigkeit des in der Frage 15 genannten Sonderbeauftragten
identifiziert, und wie viele davon wurden inzwischen behoben bzw.
entschädigt?
Berlin, den 23. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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