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Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8142 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8142 21. Wahlperiode 23.09.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung Die Bundeswehr ist gegenüber einsatzgeschädigten Soldaten in besonderer Weise zur Fürsorge verpflichtet. Das gilt sowohl für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung als auch für die berufliche Weiterverwendung innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg, vgl. www.buzer.de/EinsatzWVG.htm). Gerade bei einsatzbedingten psychischen Erkrankungen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sowie bei sonstigen dauerhaften Einsatzschädigungen stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden Strukturen der Weiterverwendung und Reintegration in der Praxis ausreichen. Die Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes durch das Bundesministerium der Verteidigung aus dem Jahr 2025 benennt selbst, dass die zivile Weiterverwendung stärker in den Fokus gerückt und unterstützt werden sollte. Zugleich wird dort empfohlen, die zivile Weiterverwendung künftig unabhängig vom Erreichen oder Überschreiten soldatischer Altersgrenzen auszugestalten (vgl. www.bmvg.de/resource/blob/6038372/e6735a120f70a9eb6f58bf5861a 9b811/evaluierung-des-einsatz-weiterverwendungsgesetzes-2025-data.pdf). Nach dem derzeit abrufbaren Gesetzesstand ist eine entsprechende gesetzliche Änderung bislang nicht erfolgt. Daneben bestehen im öffentlichen Dienst und auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung allgemeine Inklusionsstrukturen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Unklar ist den Fragestellern jedoch, in welchem Umfang darüber hinaus besondere organisatorische Modelle, Dienststellen, Dienstposten oder Verwendungsbereiche für einsatzgeschädigte Soldaten mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen bestehen oder geprüft werden (vgl. www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Downlo ads/Multimediareportage/Veteranen/Positionspapier_Mission_Seele_2023.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. In wie vielen Fällen scheiterte seit Inkrafttreten des Einsatz- Weiterverwendungsgesetzes eine zivile Weiterverwendung nach § 8 EinsatzWVG ganz oder teilweise daran, dass der Betroffene die für ihn geltende soldatische Altersgrenze erreicht oder überschritten hatte?  2. Welche konkreten Folgerungen hat die Bundesregierung bislang aus der Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes von 2025 hinsichtlich der dort empfohlenen Entkopplung der zivilen Weiterverwendung von soldatischen Altersgrenzen gezogen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Beabsichtigt die Bundesregierung, § 8 EinsatzWVG dahingehend zu ändern, dass eine zivile Weiterverwendung als Beamter oder Arbeitnehmer künftig nicht mehr an soldatischen Altersgrenzen scheitert, und wenn nein, warum nicht?  4. Welche Inklusionsdienstposten bestehen derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für schwerbehinderte, und einsatzgeschädigte Soldaten und zivile Beschäftigte?  5. In welchem Umfang werden einsatzgeschädigte Soldaten, insbesondere mit PTBS oder vergleichbaren psychischen Einsatzfolgen, derzeit in zivile Verwendungen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung übernommen?  6. Welche Tätigkeitsfelder innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung kommen nach Auffassung der Bundesregierung typischerweise für eine zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten in Betracht?  7. Welche organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen, haushalterischen oder sonstigen Hindernisse bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit für die Einrichtung spezieller Inklusionsdienstposten für einsatzgeschädigte Soldaten?  8. Hält die Bundesregierung die bestehenden allgemeinen Inklusionsstrukturen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für ausreichend, um die besonderen Erfordernisse einsatzgeschädigter Soldaten mit PTBS oder sonstigen dauerhaften Einsatzfolgen angemessen abzubilden, und wenn ja warum und wenn nein, warum nicht?  9. Welche organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen oder haushalterischen Hindernisse bestehen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit für eine stärkere zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten? 10. Welche tiergestützten Therapieformen, insbesondere hundegestützte oder pferdegestützte Therapie- oder Interventionsansätze, werden derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für PTBS- Erkrankte oder sonst psychisch einsatzgeschädigte Soldaten angeboten, erprobt oder wissenschaftlich begleitet? 11. Seit wann bestehen die jeweiligen tiergestützten Therapie- oder Interventionsangebote, und wie viele Soldaten haben diese bislang in Anspruch genommen (vgl. Vorfrage, bitte nach Jahren und Standorten aufschlüsseln)? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung, tiergestützte Therapieansätze bei PTBS oder sonstigen psychischen Einsatzfolgen in der Bundeswehr auszuweiten, zu verstetigen oder in eine Regelversorgung zu überführen, und wenn ja, in welcher Form? 13. Welche Kosten sind seit dem Jahr 2015 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für tiergestützte Therapie- oder Interventionsangebote im Zusammenhang mit PTBS oder sonstigen psychischen Einsatzfolgen entstanden (bitte nach Jahren, Standorten und Maßnahmearten aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die medizinische, psychotherapeutische und berufliche Reintegration einsatzgeschädigter Soldaten, insbesondere mit PTBS, zu verbessern? Berlin, den 28. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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