Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung
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Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8142
21. Wahlperiode 23.09.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Jan Ralf Nolte und der Fraktion der AfD
Zivile Weiterverwendung einsatzgeschädigter Soldaten, Inklusionsdienstposten
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und tiergestützte
Therapie bei Posttraumatischer Belastungsstörung
Die Bundeswehr ist gegenüber einsatzgeschädigten Soldaten in besonderer
Weise zur Fürsorge verpflichtet. Das gilt sowohl für die medizinische und
psychotherapeutische Versorgung als auch für die berufliche Weiterverwendung
innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg, vgl. www.buzer.de/EinsatzWVG.htm). Gerade bei einsatzbedingten
psychischen Erkrankungen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung
(PTBS) sowie bei sonstigen dauerhaften Einsatzschädigungen stellt sich den
Fragestellern die Frage, ob die bestehenden Strukturen der Weiterverwendung
und Reintegration in der Praxis ausreichen.
Die Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes durch das
Bundesministerium der Verteidigung aus dem Jahr 2025 benennt selbst, dass die zivile
Weiterverwendung stärker in den Fokus gerückt und unterstützt werden sollte.
Zugleich wird dort empfohlen, die zivile Weiterverwendung künftig
unabhängig vom Erreichen oder Überschreiten soldatischer Altersgrenzen
auszugestalten (vgl. www.bmvg.de/resource/blob/6038372/e6735a120f70a9eb6f58bf5861a
9b811/evaluierung-des-einsatz-weiterverwendungsgesetzes-2025-data.pdf).
Nach dem derzeit abrufbaren Gesetzesstand ist eine entsprechende gesetzliche
Änderung bislang nicht erfolgt.
Daneben bestehen im öffentlichen Dienst und auch im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung allgemeine Inklusionsstrukturen für
schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Unklar ist den
Fragestellern jedoch, in welchem Umfang darüber hinaus besondere organisatorische
Modelle, Dienststellen, Dienstposten oder Verwendungsbereiche für
einsatzgeschädigte Soldaten mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen
bestehen oder geprüft werden (vgl. www.dbwv.de/fileadmin/user_upload/Downlo
ads/Multimediareportage/Veteranen/Positionspapier_Mission_Seele_2023.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen scheiterte seit Inkrafttreten des Einsatz-
Weiterverwendungsgesetzes eine zivile Weiterverwendung nach § 8
EinsatzWVG ganz oder teilweise daran, dass der Betroffene die für ihn
geltende soldatische Altersgrenze erreicht oder überschritten hatte?
2. Welche konkreten Folgerungen hat die Bundesregierung bislang aus der
Evaluierung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes von 2025
hinsichtlich der dort empfohlenen Entkopplung der zivilen Weiterverwendung von
soldatischen Altersgrenzen gezogen?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, § 8 EinsatzWVG dahingehend zu
ändern, dass eine zivile Weiterverwendung als Beamter oder Arbeitnehmer
künftig nicht mehr an soldatischen Altersgrenzen scheitert, und wenn
nein, warum nicht?
4. Welche Inklusionsdienstposten bestehen derzeit im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung für schwerbehinderte, und
einsatzgeschädigte Soldaten und zivile Beschäftigte?
5. In welchem Umfang werden einsatzgeschädigte Soldaten, insbesondere
mit PTBS oder vergleichbaren psychischen Einsatzfolgen, derzeit in zivile
Verwendungen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums
der Verteidigung übernommen?
6. Welche Tätigkeitsfelder innerhalb des Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums der Verteidigung kommen nach Auffassung der
Bundesregierung typischerweise für eine zivile Weiterverwendung
einsatzgeschädigter Soldaten in Betracht?
7. Welche organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen,
haushalterischen oder sonstigen Hindernisse bestehen nach Auffassung
der Bundesregierung derzeit für die Einrichtung spezieller
Inklusionsdienstposten für einsatzgeschädigte Soldaten?
8. Hält die Bundesregierung die bestehenden allgemeinen
Inklusionsstrukturen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für
ausreichend, um die besonderen Erfordernisse einsatzgeschädigter
Soldaten mit PTBS oder sonstigen dauerhaften Einsatzfolgen angemessen
abzubilden, und wenn ja warum und wenn nein, warum nicht?
9. Welche organisatorischen, personalwirtschaftlichen, laufbahnrechtlichen
oder haushalterischen Hindernisse bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung derzeit für eine stärkere zivile Weiterverwendung
einsatzgeschädigter Soldaten?
10. Welche tiergestützten Therapieformen, insbesondere hundegestützte oder
pferdegestützte Therapie- oder Interventionsansätze, werden derzeit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung für PTBS-
Erkrankte oder sonst psychisch einsatzgeschädigte Soldaten angeboten,
erprobt oder wissenschaftlich begleitet?
11. Seit wann bestehen die jeweiligen tiergestützten Therapie- oder
Interventionsangebote, und wie viele Soldaten haben diese bislang in Anspruch
genommen (vgl. Vorfrage, bitte nach Jahren und Standorten aufschlüsseln)?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, tiergestützte Therapieansätze bei PTBS
oder sonstigen psychischen Einsatzfolgen in der Bundeswehr
auszuweiten, zu verstetigen oder in eine Regelversorgung zu überführen, und wenn
ja, in welcher Form?
13. Welche Kosten sind seit dem Jahr 2015 im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung für tiergestützte Therapie- oder
Interventionsangebote im Zusammenhang mit PTBS oder sonstigen psychischen
Einsatzfolgen entstanden (bitte nach Jahren, Standorten und
Maßnahmearten aufschlüsseln)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls,
um die medizinische, psychotherapeutische und berufliche Reintegration
einsatzgeschädigter Soldaten, insbesondere mit PTBS, zu verbessern?
Berlin, den 28. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ISSN 0722-8333
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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