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Schriftliche Frage 163 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich des Zivilund…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 163 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich des Zivilund… Frage 163 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich des Zivilund Katastrophenschutzes sowie der Digitalisierung, eine Bewertung der Möglichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Einführung eines flächendeckenden Notfallregisters für hilfebedürftige Menschen vorgenommen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei, und hat sie sich eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob eine Verankerung in den Sozialgesetzbüchern rechtlich zulässig ist, um eine Datenübermittlung durch Kostenträger an Kommunen und Katastrophenschutzbehörden zu ermöglichen, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 4. Februar 2026: Sofern mit Ihrer Frage die Speicherung von Kontaktdaten von hilfsbedürftigen Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gemeint ist, wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.

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