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Schriftliche Frage 93 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Nebeneinkünfte der Richterinnen und Richter des II. Senats des Bundesfinanzhofs jeweils…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 93 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Nebeneinkünfte der Richterinnen und Richter des II. Senats des Bundesfinanzhofs jeweils… Frage 93 (Christian Görke, Die Linke): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Nebeneinkünfte der Richterinnen und Richter des II. Senats des Bundesfinanzhofs jeweils in den Jahren 2024 und 2025 (bitte pro Person und Jahr einzeln auflisten und Jahressummen bilden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 30. Januar 2026: Die Bundesregierung kann die erbetenen Auskünfte nicht erteilen, da sie bei der Beantwortung der Schriftlichen Frage verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben zum Schutz von Rechten Dritter zu beachten hat und diese einer Auskunft entgegenstehen. Das parlamentarische Informations- und Fragerecht ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Richterinnen und Richter (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) abzuwägen. Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen sowie entsprechend anwendbarer beamtenrechtlicher Bestimmungen können Auskünfte zu den Nebentätigkeiten der Richterinnen und Richter des Bundesfinanzhofs allenfalls in anonymisierter Form und zusammengefasst für den Bundesfinanzhof erteilt werden. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12947 verwiesen. Individuelle Auskünfte über einzelne Richterinnen und Richter sind hingegen nicht möglich. Um eine Individualisierung einzelner Richterinnen und Richter zu vermeiden, kommt aufgrund der geringen Zahl von Richterinnen und Richtern in einem Senat (im II. Senat des Bundesfinanzhofs: fünf) auch eine zusammenfassende Beantwortung bezüglich der Mitglieder eines einzelnen Senats nicht in Betracht.

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