Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
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Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 - fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7371
21. Wahlperiode 28.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 – fortgesetzte Defizite bei der
Durchsetzung der Ausreisepflicht
Zum Ende des Jahres 2025 haben sich 232 067 vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 190 974 geduldet waren. Die
Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2025 um über 11 000 Personen
gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksachen 21/4403 bzw. zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/15103).
Hierbei ist überdies zu berücksichtigen, dass 22 373 Personen ihren Status als
Ausreisepflichtige im letzten Jahr nicht etwa durch Abschiebung, sondern
infolge des Übergangs in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den verschiedenen
Regelungen des Ende 2022 in Kraft getretenen Chancenaufenthaltsgesetzes
(Bundestagsdrucksache 20/3717) verloren haben (vgl. Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 15, 15a, und 15c auf Bundestagsdrucksache 21/1532
und zu den Fragen 16, 16a und 16c auf Bundestagsdrucksache 21/4403).
Abgeschoben wurden im Jahr 2025 22 787 Personen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/4403), was bezogen auf die
Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn eine Abschiebequote von
lediglich 10,32 Prozent bedeutet. Im ersten Quartal 2026 sind die Abschiebungen
im Vergleich zum Vorjahresquartal sogar um ca. 21 Prozent zurückgegangen
(www.welt.de/vermischtes/article69f2bf18052adba8a89e4e85/im-ersten-quarta
l-2026-erstmals-rueckgang-bei-abschiebungen-diese-herkunftslaender-sind-am-
staerksten-betroffen.html). Zudem scheitern nach wie vor weitaus mehr
Abschiebungen als dass sie gelingen: Im Jahr 2025 standen den ca. 23 000
erfolgreichen Abschiebungen über 34 000 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache
21/4403). Nach Einschätzung der Fragesteller belegen diese Zahlen, dass die
von der Bundesregierung reklamierte „Migrationswende“ im Bereich der
Rückführung Ausreisepflichtiger ausgeblieben ist.
Die Zahl der Abschiebungen hält überdies nicht einmal ansatzweise Schritt mit
der Zahl der abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich im Jahr 2025 bei
310 930 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,90 Prozent auf
223 536 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge
und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2025“, S. 11).
Im laufenden Jahr bis einschließlich Juni wurden bei einer Gesamtschutzquote
von 38,7 Prozent weitere 73 690 Asylanträge abschlägig beschieden (BAMF,
„Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“, S. 11), woraus sich spätestens nach
Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht
des Asylbewerbers ergibt.
Seit Jahren bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den
zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin‑III-Verordnung (Dublin-III-VO;
Verordnung (EU) Nr. 604/2013) eine maßgebliche Ursache für die Probleme
beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen bis
zum Ablauf der Überstellungsfrist gingen allein im Jahr 2025 über 30 000
Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es eigentlich gar nicht
zuständig war (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 21/4403). Im laufenden Jahr gelangen bis einschließlich Juni erst 1 689
Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 7 591 Fällen einer
solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“,
S. 10). Inzwischen übertreffen trotz der regelhaften Zuständigkeit des Landes
der Ersteinreise für Asylverfahren gemäß Artikel 17 Dublin‑III‑VO die
Überstellungen nach Deutschland sogar die Überstellungen aus Deutschland (vgl.
BAMF, ebd.). Als besonders unkooperativ erwiesen sich seit längerem Italien
und Griechenland, wohin im gesamten Jahr 2025 in Relation zu jeweils mehr
als 6 000 Übernahmeersuchen seitens Deutschlands nur eine bzw. 26
Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 auf
Bundestagsdrucksache 21/4403). Mit beiden Staaten wurde nunmehr vereinbart, dass
diese das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der neuen Asyl- und
Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO; Verordnung (EU) 2024/1351)
ab Beginn der GEAS-Anwendung (GEAS = Gemeinsames Europäisches
Asylsystem) zum 12. Juni 2026 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/
DE/2026/06/geas.html) wieder vollständig implementieren (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 39 bis 49 auf Bundestagsdrucksache 21/4403).
Erste Berichte über die Praxis nach Inkrafttreten des GEAS kommen jedoch zu
dem Ergebnis, dass zumindest Italien weiterhin nicht kooperiert und
Rücküberstellungen blockiert (www.welt.de/politik/ausland/article6a58eb5e7a35912eb9
adc8e8/asylbewerber-zwoelf-von-zwoelf-migranten-abgelehnt-italien-unterlaeu
ft-neues-eu-asylsystem.html?icid=search.product.onsitesearch).
Ein weiteres Haupthindernis für Rückführungen ist die mangelnde Kooperation
vieler Herkunftsstaaten bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer
Staatsbürger. Hier Abhilfe zu schaffen ist nach Ansicht der Fragesteller originäre
Aufgabe der für Außenbeziehungen zuständigen Bundesregierung. In ihrem
Koalitionsvertrag bekennen sich CDU, CSU und SPD diesbezüglich zu einem
kohärenten Ansatz, der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie
Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt (Zeile 3026 ff.).
Am Beispiel Syriens, welches die Ausstellung von Reisepapieren systematisch
verweigert und seit 2025 gerade einmal vier Abschiebungen ermöglichte, zeigt
sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch exemplarisch, dass es der
Bundesregierung insoweit an Durchsetzungskraft fehlt (www.welt.de/politik/deutsc
hland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diesem-detail-scheitern-se
it-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrien.html).
Ein weiterer Umstand, der Abschiebungen verzögert und erschwert, ist die
lange Verfahrensdauer von Klagen gegen die Ablehnung eines Asylgesuchs,
welche zuletzt im Bundesschnitt 14,7 Monate betrug (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 21/4403).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 bundesweit
abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 auf die
einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?
3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und
wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin‑III‑VO bzw.
der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung in andere europäische
Staaten überführt worden?
4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?
5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge
zwecks Abschiebung sind im Jahr 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die
Zielländer dieser Charterflüge?
6. Wie viele Charterflüge wurden in Kooperation mit anderen EU-
Mitgliedstaaten oder durch Frontex organisiert, und an wie vielen Flügen
hat sich Frontex finanziell beteiligt?
7. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet
aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
8. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026
freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
9. Welche sind die zehn Nationalitäten, die im ersten Halbjahr 2026 am
häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der
freiwilligen Ausreisen mit anführen)?
10. Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus
Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten
Halbjahr 2026 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor
Ort aus Programmen des Bundes oder – nach Kenntnis der
Bundesregierung – aus Programmen der Länder erhalten?
11. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung
freiwillig Ausgereisten?
12. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf
Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden
Jahr im Vergleich zum Vorjahr?
13. Wie fällt ein Vergleich der durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung
per Charter mit den Kosten einer nach dem REAG/GARP (Reintegration
and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government
Assisted Repatriation Programme) geförderten freiwilligen Ausreise eines
Erwachsenen aus?
14. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30.
Juni 2026 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und
bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein
abgelehnter Asylantrag gespeichert?
15. Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des
Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt)?
16. Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer
jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis
2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)?
17. a) Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem
sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes [AufenthG]) erhalten, und wie viele davon haben den
Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2026 erhalten?
b) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein
Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG
(vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle
davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026?
c) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c
Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung
erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr
2026?
d) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der
Regelungen im Chancenaufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse
direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den
Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon
entfallen auf das erste Halbjahr 2026?
18. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2026 in Deutschland
aufgehalten?
19. Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2026 den Status einer Duldung mit
ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welches sind die zehn
häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute Zahl
und den prozentualen Anteil angeben)?
20. Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2026
a) vor und
b) nach
der Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die
gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für
das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
21. Welche der im Koalitionsvertrag vorgesehenen und welche sonstigen
Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026
ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu
beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?
22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe dafür, dass die
Zahl der Abschiebungen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr
deutlich rückläufig war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Wurde im letzten Halbjahr gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht,
dass diese Laissez-passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um
welche Länder handelt es sich?
24. Welche maximale Kapazität haben die drei Charterflüge, mit denen
künftig monatlich Afghanen nach Afghanistan abgeschoben werden können
(www.tagesschau.de/video/video-1601918.html), und sollen hiermit
neben afghanischen Straftätern und Gefährdern auch andere
ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden?
25. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich
diese auf die Bundesländer?
26. An welchen deutschen Flughäfen gibt es vom Bund genutzte
Abschiebeterminals, welche Kapazität haben diese Terminals jeweils, an welchen
deutschen Flughäfen sind solche Terminals in Bau bzw. geplant, und für
wann und mit welcher Kapazität ist deren Inbetriebnahme vorgesehen?
27. Welche Personengruppen werden über diese Abschiebeterminals
abgeschoben?
28. Wie viele vom Bund betriebene Ausreisezentren gibt es, welche Kapazität
haben diese jeweils, und in welchen Bundesländern liegen sie?
29. Wie viele Sekundärmigrationszentren gibt es, welche Kapazität haben
diese jeweils, in welchen Bundesländern liegen sie, und sind die schon
länger bestehenden Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg
nunmehr Sekundärmigrationszentren?
30. Hat der Bund die Zuständigkeit für Rückführungen gemäß der
Dublinbzw. nunmehr der AMM‑VO vollständig übernommen, und wenn ja,
haben sich daraus Fortschritte bei den Rückführungen ergeben?
31. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr im ersten Halbjahr 2026 seitens eines Bundeslandes
oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft
oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein
solcher vermittelt werden?
32. Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2026 im AZR eine
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
33. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten Halbjahr
2026 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?
34. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten
Halbjahr 2026 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren
gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der
Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht
werden?
35. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2026 einen
Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung
(Eurodac = Europäische Datenbank zur Speicherung von
Fingerabdrücken) erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern,
deren Antrag im ersten Halbjahr 2026 abgelehnt wurde?
36. Sind seit Inkrafttreten der GEAS-Reform (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) Änderungen bzw. Verbesserungen bei der Erfassung von
Asylbewerbern durch die anderen EU-Staaten und insbesondere die Staaten an
den Außengrenzen der EU zu verzeichnen?
37. In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2026 die Zuständigkeit
auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß
Artikel 29 Absatz 2 Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO übergegangen?
38. Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand
Ende Juni 2026 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die
Bundesländer?
39. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im ersten Halbjahr 2026 die
Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland
übergegangen?
40. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im ersten
Halbjahr 2026 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen,
und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?
41. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte
Überstellungen gemäß Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO gab es im Jahr
2026 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Spanien und
d) Bulgarien?
42. Haben Italien und Griechenland ihre Zusage gegenüber der
Bundesregierung, ab Inkrafttreten der GEAS-Reform Überstellungen von
Asylbewerbern, für deren Verfahren sie zuständig sind, wieder zuzulassen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), eingehalten?
43. Wie viele Überstellungen nach Italien wurden seit Inkrafttreten der
GEAS-Reform
a) beantragt,
b) bewilligt und
c) durchgeführt?
44. Trifft es zu, dass Italien Rückführungen auch nach Inkrafttreten von GE-
AS weiterhin unterläuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
45. Wie viele Überstellungen nach Griechenland wurden seit Inkrafttreten der
GEAS-Reform
a) beantragt,
b) bewilligt und
c) durchgeführt?
46. Für wie viele Asylbewerber hat das BAMF im Jahr 2026 die
Zuständigkeit gemäß Dublin‑III‑VO bzw. AMM‑VO von
a) Italien und
b) Griechenland festgestellt?
47. Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland Asyl
beantragt,
a) denen zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden
oder
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
48. Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der
jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur
Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025
und im laufenden Jahr als unkooperativ gemeldet?
49. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Ende 2025 ergriffen,
um den von ihr angekündigten „kohärenten Ansatz“ (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten
umzusetzen, und gibt es insbesondere konkrete Überlegungen,
unkooperativen Staaten Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu
kürzen?
50. Wie hat sich hinsichtlich der Rücknahme ihrer aus Deutschland
abzuschiebenden Staatsbürger die Kooperationsbereitschaft der Staaten
entwickelt, denen gegenüber aktuell auf EU-Ebene der sog. Visahebel gemäß
Artikel 25a des Visakodex angewandt wird?
51. Gibt es ein Ergebnis oder einen neuen Stand der Trilog-Verhandlungen zur
Reform der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner
Zollpräferenzen mit dem darin enthaltenen Vorschlag, Zollpräferenzen an
die Rückübernahme eigener Staatsbürger zu binden (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/4403)?
52. Wie lange war im ersten Halbjahr 2026 die durchschnittliche Dauer eines
Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und
entspricht diese Dauer der von der Bundesregierung im Verbund mit den
Ländern angestrebten sowie der im Rahmen der GEAS-Reform von der
EU vorgegebenen Verfahrensdauer?
53. Wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung
eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
54. Wie viele Klagen gegen die Ablehnung eines Asylbegehrens wurden im
ersten Halbjahr 2026 neu erhoben?
55. Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 erneut nach
Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig
ausgereist waren,
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
56. Wie viele dieser Ausländer (vgl. Frage 55) haben 2026 nach ihrer
erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?
Berlin, den 24. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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